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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : In die Berufsschule während eines Streiks?


Oliver_G
2009-05-22, 11:06:58
Hi,
in meinem Betrieb wird es in absehbarer Zeit einen Streik geben. Ist das gesetzlich geregelt, ob ich als Azubi an dem Streik teilnehmen kann, während ich Berufsschule habe (Blockunterricht) oder ist das dem Arbeitgeber (durch Ausbildungsvorstand) überlassen?

Gruß,
Oliver

Annator
2009-05-22, 11:10:28
Klar darfst du als Azubi mit streiken. Aber ich würde trotzdem die Berufsschule aufsuchen. Dabei gehts ja eher um dich.

eXperience
2009-05-22, 11:13:30
Du musst sogar die Berufsschule besuchen!

Berufsschultage sind keine Streiktage, so stehts im Streiklexikon

Oliver_G
2009-05-22, 11:30:06
Ein Verdi-Flyer schreibt:
e. An Berufsschultagen könne nicht gestreikt werden, weil es eine Berufsschulpflicht gebe. Stimmt nicht, denn: Die Schule wird ja nicht bestreikt, son-dern der Arbeitgeber. Deshalb ist die vertragliche Verpflich-tung zum Berufsschulbesuch für die Dauer der Streikteilnah-me ausgesetzt, also „suspendiert“.
f. Gegenüber der Berufsschule sei man aber zum Schulbe-such verpflichtet, da es in Baden-Württemberg kein Schülerstreikrecht gebe. Stimmt nicht, denn: Die Berufsschulpflicht tritt gegenüber dem Streikrechts aus Art. 9 Abs. 3 GG zurück. Das Fehlen eines Auszubildenden zur Streikteilnahme ist als entschuldigt anzusehen, zumal das Ausbildungsziel wegen des Fehlens (wie auch bei Krankheit) ohnehin nicht gefährdet wird.

Dagegen IGM:
Kein Streik an Berufsschultagen
Berufsschultage sind keine
Streiktage (dies gilt auch
fŸr Warnstreiks), wenn die
Berufsschule und der
Arbeitgeber jedoch keine
EinwŠnde haben, kšnnen
auch an diesen Tagen die
Auszubildenden zur TeilStreik-
Lexikon fŸr Auszubildende
13
nahme an Streiks aufgerufen
werden.

alkorithmus
2009-05-22, 11:33:27
Du solltest, trotz des Handzettels, deiner Schulpflicht nachkommen.

Oliver_G
2009-05-22, 11:35:57
Schulpflicht versus Solidarität.
Das ist eine andere Diskussion. Mir gehts erstmal um meine Rechten und Pflichten.

Annator
2009-05-22, 11:37:53
Schulpflicht versus Solidarität.

Nein da gehts um dich das du deine Ausbildung so gut es geht schaffst. Das wird jeder verstehen.

alkorithmus
2009-05-22, 11:41:18
Schulpflicht versus Solidarität.
Das ist eine andere Diskussion. Mir gehts erstmal um meine Rechten und Pflichten.


Wird sicher später einmal interessant ob du mit dieser Antwort auch deinen zukünftigen Arbeitgeber überzeugen kannst. Du hast das Recht auf eine anständige Bildung und die Pflicht dieser nachzukommen.

Mag alles recht grob klingen, aber so sollte eigentlich sein.

sei laut
2009-05-22, 12:06:14
Als Azubi darf man nie! streiken. So die Regelung.
Man muss während des Streiks zur Arbeit gehen und den Vorgesetzen (oder Chef) fragen, ob jemand da ist, der dir Arbeit geben kann/diese betreut. Im Normalfall wird der Chef sagen, dass du nach Hause gehen kannst, solange der Streik ist.
Danach kannst du dann am Streik teilnehmen, da es deine Freizeit ist.

Aber man muss erst im Betrieb nachfragen, denn ein Azubi muss den Willen demonstrieren, arbeiten zu wollen.. diesen Willen muss man natürlich auch in der Berufsschule zeigen und die wird nicht sagen, dass du heim gehen darfst. Denn der Arbeitgeber zahlt ja dafür, dass du in der Schule hockst.

Edit: Super, hab gerade in meinen Unterlagen geschaut und dort stehts auch so. Nur irgendwie haben wir uns nicht das dazugehörige Gesetz aufgeschrieben, damit ichs beweisen könnte.. oder wenns geändert wurde, ich eines besseren belehrt werde.

daflow
2009-05-22, 13:33:09
Ein Verdi-Flyer schreibt:


Dagegen IGM:


In welcher Gewerkschaft bist du denn?

Schlupp
2009-05-23, 09:17:56
Als Azubi darf man nie! streiken. So die Regelung.
Man muss während des Streiks zur Arbeit gehen und den Vorgesetzen (oder Chef) fragen, ob jemand da ist, der dir Arbeit geben kann/diese betreut. Im Normalfall wird der Chef sagen, dass du nach Hause gehen kannst, solange der Streik ist.
Danach kannst du dann am Streik teilnehmen, da es deine Freizeit ist.

Aber man muss erst im Betrieb nachfragen, denn ein Azubi muss den Willen demonstrieren, arbeiten zu wollen.. diesen Willen muss man natürlich auch in der Berufsschule zeigen und die wird nicht sagen, dass du heim gehen darfst. Denn der Arbeitgeber zahlt ja dafür, dass du in der Schule hockst.

Edit: Super, hab gerade in meinen Unterlagen geschaut und dort stehts auch so. Nur irgendwie haben wir uns nicht das dazugehörige Gesetz aufgeschrieben, damit ichs beweisen könnte.. oder wenns geändert wurde, ich eines besseren belehrt werde.


Jeder Azubi hat das Recht zu streiken. Auch wenn man Berufsschule hat.
Vor 2 Jahren gabs in Stuttgart (vermutlich auch anderer Orts) Streiks, zu welchem speziell Azubis, etc aufgerufen worden sind!

Stonecold
2009-05-23, 09:38:50
Es wäre dumm zu streiken wegen Solidarität, sry aber es geht um deine Ausbildung je besser deine zeugnisse bzw dein Gesellenbrief sind umso besser isses für dich. Wär ja ne tolle bewerbung wenn du gefragt wirst warum du in Fachbezogerner Mathematik eine 4 hast ggf. zukünftiger Arbeitgeber dich fragt warum da nur ne 4 steht und du sagst ich fand Streiken wichtiger als Berufsschule. macht sich sicherlich gut. kannst ja nach der Schule streiken gehen.

MfG
Stonecold

Argo Zero
2009-05-23, 10:51:27
Den einen Tag Berufsschule kannst' auch schwänzen. Wenn du wegen einem Fehltag gleich eine vier kassieren solltest .. dann ist die ganze Zeit etwas schief gelaufen ;)

Schlupp
2009-05-23, 10:58:05
Den einen Tag Berufsschule kannst' auch schwänzen. Wenn du wegen einem Fehltag gleich eine vier kassieren solltest .. dann ist die ganze Zeit etwas schief gelaufen ;)


Das kannst so nicht pauschalisieren.
Meine Berufsschulzeit lief so einfach wie sonst nichts.
Fast nichts gelernt (nicht mal zur Abschlussprüfung), das ein oder andere Mal gefehlt und trotzdem immer nen Schnitt von 1,X.
Viele meine Kameraden hattens aber deutlich schwerer und haben mit viel Mühe und Not noch ne 4 geschafft...