PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietnachlass wg. Dacharbeiten?


Craig
2009-05-25, 09:15:24
Seit zwei Wochen wird bei uns im Haus das Dach ausgebaut. Es wird täglich um sieben Uhr morgens gehämmert, das geht dann bis abends um 5. Da ich direkt unter dem Dach wohne, kann ich nach 7 nicht mehr schlafen.

Das soll nun auch noch sechs Wochen so gehen.

Habe ich Anspruch auf eine Mietpreisminderung?

Fritte
2009-05-25, 10:19:20
wenns noch 6 Wochen so weiter geht, eindeutig JA!
Reparatur und Moderniesierungsarbeiten sind zwar hinzunehmen, aber nur wenn sie zeitlich sehr begrenzt sind, bei dir fällt es eindeutig in die Sparte Mietminderung und lass dir nicht erzählen es wäre ja nur zu deinem Vorteil, das ist völlig unwichtig

Craig
2009-05-25, 10:39:32
Habe ihn gerade getroffen...Er meinte, wenn ich ihm so käme, dann würde er es sich überlegen, ob er mir meinen Mietvertrag kündigte, da ich seit Jahren meine anderen WG Zimmer ohne sein Einverständnis untervermiete...War mir klar, dass er nun so kommt...

Wurschtler
2009-05-25, 10:47:17
Tja, da kann ich ihn auch völlig verstehen.
Da drückt er eh schon ein Auge wegen deiner Untervermietung zu und du bist so unverschämt und schreist gleich nach Mietminderung, wenn dir mal was nicht passt.

jorge42
2009-05-25, 11:10:25
darf man ragen warum du von 7 bis 17 Uhr zu hause rumhockst? keine Uni keinen Job? Bei dem wetter kannst du dich doch in den Park legen! :D

Fritte
2009-05-25, 11:34:22
Craig, bitte bedenke das die Mietminderung für so einen Grund max 5 - 10 % sein dürfte, ist es dir das wirklich wert?

sun-man
2009-05-25, 11:41:32
...Hauptsache der eigenen Vorteil steht, alles andere ist unwichtig :D. Aber seine Reaktion ist geil, lol.

_Gast
2009-05-25, 11:53:24
darf man ragen warum du von 7 bis 17 Uhr zu hause rumhockst? keine Uni keinen Job?Es gibt auch Menschen, die im Schichtdienst arbeiten.Habe ich Anspruch auf eine Mietpreisminderung?Grundsätzlich hast du Anspruch darauf, deine Wohnung störungsfrei zu nutzen. Renovierungsarbeiten müssen wie Baustellenlärm aber für einen begrenzten Zeitraum hingenommen werden. Erforderlich für eine Mietminderung ist jedoch immer, dass die zulässigen Grenzwerte überschritten werden. Das subjektive Empfinden des Mieters ist hierbei unerheblich....dann würde er es sich überlegen, ob er mir meinen Mietvertrag kündigte, da ich seit Jahren meine anderen WG Zimmer ohne sein Einverständnis untervermiete...Mit so etwas muss man sehr vorsichtig sein. Bei unerlaubter Untervermietung reicht bereits eine einzige Abmahnung vor der fristlosen Kündigung.

Allerdings kann dir das alles nur ein Anwalt genau sagen.

Craig
2009-05-25, 12:34:07
Ich arbeite tatsächlich nachts (Bar) neben der Uni. Im Grunde geht es hier nur darum, dass er seit Wochen mir Terror macht, was ihm alles nicht passt. Ich hätte zuviel Besucher, nur weil er alle zwei Tage mal einen Freund im Treppenhaus trifft etc. - nun ging ich einmal in die Offensive und er fängt gleich das Drohen bzgl. der Untervermietung an.

Ist die Untervermietung von WG Zimmern wirklich so heikel?

jorge42
2009-05-25, 12:52:24
na ja grundsätzlich ist das schon ärgerlich, wenn man zu Hause rumhockt und den Baulärm ertragen muss, leider trifft ja auf die wenigsten zu. Auf der anderen Seite, wann sollen die Bauarbtein ansonsten statt finden? Bleibt ja nur tags über, für dich ärgerlich aber nicht vermeidbar.

Untervermietung ist wohl generell nur mit Genehmigung des Vermieters erlaubt, sagt mir jedenfalls mein Gefühl und gesunder Menschenverstand. Gleich mit ner Kündigung zu drohen ist zwar dreist (je nach dem WIE höflich und nett DU gefragt hast :D) aber evtl, nicht ganz unrichtig.

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Untermiete/ua.htm

http://www.anwaltonline.com/show.asp?x=tips/untervermietung/erlaubnis.html
zumindest darüber informieren hättest du ihn schon müssen. Er dagenen darf das aber auch nicht unbedingt verweigern.

Fritte
2009-05-25, 13:29:17
Ich arbeite tatsächlich nachts (Bar) neben der Uni. Im Grunde geht es hier nur darum, dass er seit Wochen mir Terror macht, was ihm alles nicht passt. Ich hätte zuviel Besucher, nur weil er alle zwei Tage mal einen Freund im Treppenhaus trifft etc.

Du kannst so viele Freund zu Besuch haben wie es dir passt und deine Wohung fasst, diese freunde dürfen sogar genau 3 Monate weniger einen Tag bei dir wohnen, danahc müssen sie genau eine nacht woanders pennen und können dann wieder die besagten 3 Monate weniger einen Tag bei dir wohnen :D

So ist das in Deutschland und das ist keine Rechtsberatung sondern Allgemeinwissen

Craig
2009-05-25, 14:19:36
Du kannst so viele Freund zu Besuch haben wie es dir passt und deine Wohung fasst, diese freunde dürfen sogar genau 3 Monate weniger einen Tag bei dir wohnen, danahc müssen sie genau eine nacht woanders pennen und können dann wieder die besagten 3 Monate weniger einen Tag bei dir wohnen :D

So ist das in Deutschland und das ist keine Rechtsberatung sondern Allgemeinwissen
Quelle?

V2.0
2009-05-25, 14:21:47
Und natürlich nur wenn diese Freunde dort weder mit Haupt- noch Nebenwohnsitz gemeldet sind. Und natürlich kein Endgelt für die Nutuzng der Räume gezahlt wird.

Info zur Untervermietung:

http://www.vedix.de/kosten-untervermietung-wohnung-150/
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Untervermietung.htm

Fritte
2009-05-25, 14:31:21
Quelle?

mein alter Juraprof ;) ist aber schon >20 Jahre her, eventuell haben sies geändert...

Craig
2009-05-25, 15:37:02
"Wer seine Wohnung (oder einen Teil davon) ohne Erlaubnis seines Vermieters untervermietet, muss allerdings mit einer Kündigung rechnen."

Aber so wie ich das verstanden habe, muss ich ihn nur in Kenntnis setzen und habe dann ohne Probleme das Recht, meine Wohnung unterzuvermieten. Muss das schriftlich sein oder reicht das mündlich?

Daredevil
2009-05-25, 15:46:33
Wie wärs mit Ohropax?
Ich mein, wenn das Dach gemacht werden muss dann muss es eben gemacht werden, da es Nachts mehr stören würde als Tagsüber. Deswegen direkt zum Hausherr zu laufen und zu sagen "mimimi ich will weniger Geld zahlen" empfinde ich auch als unverschämt, auch wenn du vllt. rechtlich im Recht bist, Menschlich isses unterste Kanone.

Craig
2009-05-25, 16:00:36
Wie wärs mit Ohropax?
Ich mein, wenn das Dach gemacht werden muss dann muss es eben gemacht werden, da es Nachts mehr stören würde als Tagsüber. Deswegen direkt zum Hausherr zu laufen und zu sagen "mimimi ich will weniger Geld zahlen" empfinde ich auch als unverschämt, auch wenn du vllt. rechtlich im Recht bist, Menschlich isses unterste Kanone.


Tja, wenn der Landlord sich schon vorher über alles beschwert, "Müll auf dem Dachboden, zu viele Räder vor dem Haus, zu viele Freunde schwirren im Haus rum, Untervermietungen stören ihn, weil zu kurzweilig etc." sollte man sich überlegen, wo die Grenze des Ertragbaren ist.

Dazu noch der Lärm und die Löcher in meiner Wand, zudem eine Heizung, die über Monate nicht funktioniert und der Boden in der Küche sich auflöst - kein Interesse zeigt, ist es mehr als legitim, auch ihm die Grenzen zu zeigen.

Daredevil
2009-05-25, 16:03:53
Und wieso Fokussierst du die Probleme dann auf die Dacharbeiten und was bringt es dir wenn du weniger zahlst? Die Probleme bleiben dabei nur bestehen oder werden sogar großer.
Wenn dich so vieles stört dann erstell einen Thread was du da gegen machen kannst und nicht nur wegen den Dacharbeiten, da scheint ja einiges im argen zu liegen.

_Gast
2009-05-25, 16:37:49
Aber so wie ich das verstanden habe, muss ich ihn nur in Kenntnis setzen und habe dann ohne Probleme das Recht, meine Wohnung unterzuvermieten.Das hast du falsch verstanden. Du brauchst auf jeden Fall eine Erlaubnis des Vermieters. Bei einer mündlichen Erlaubnis hast du im Fall der Fälle das Problem des Nachweises. Du solltest auch beachten, dass der Vermieter für Untermieter von dir einen Untermietzuschlag verlangen kann (mehr Personen wohnen schließlich die Mietsache mehr ab). Verweigerst du ihm diesen Zuschlag, kann das bereits ein Grund für die Nichtgenehmigung einer Untermietererlaubnis sein.

Grundsätzlich gilt: Der Mieter ist grundsätzlich nicht berechtigt, den Gebrauch der gemieteten Sache einem Dritten ohne Erlaubnis des Vermieters unentgeltlich oder entgeltlich zu überlassen.

Unerlaubte Untervermietung ist übrigens ein beliebter Kündigungsgrund.

Wie oben schon gesagt: Wenn du es genau wissen musst, suche einen Anwalt auf.

Und wie in allen Fällen gilt: Ein freundliches klärendes Gespräch hilft oft deutlich mehr als jeder Streit. Vielleicht kannst du für die Dauer des Umbaus ja einen Kellerraum zum Schlafen nutzen.

Craig
2009-05-25, 16:53:27
Das hast du falsch verstanden. Du brauchst auf jeden Fall eine Erlaubnis des Vermieters. Bei einer mündlichen Erlaubnis hast du im Fall der Fälle das Problem des Nachweises. Du solltest auch beachten, dass der Vermieter für Untermieter von dir einen Untermietzuschlag verlangen kann (mehr Personen wohnen schließlich die Mietsache mehr ab). Verweigerst du ihm diesen Zuschlag, kann das bereits ein Grund für die Nichtgenehmigung einer Untermietererlaubnis sein.

Grundsätzlich gilt: Der Mieter ist grundsätzlich nicht berechtigt, den Gebrauch der gemieteten Sache einem Dritten ohne Erlaubnis des Vermieters unentgeltlich oder entgeltlich zu überlassen.

Unerlaubte Untervermietung ist übrigens ein beliebter Kündigungsgrund.

Wie oben schon gesagt: Wenn du es genau wissen musst, suche einen Anwalt auf.

Und wie in allen Fällen gilt: Ein freundliches klärendes Gespräch hilft oft deutlich mehr als jeder Streit. Vielleicht kannst du für die Dauer des Umbaus ja einen Kellerraum zum Schlafen nutzen.


"Das ist laut Bundesgerichtshof auch gestattet. In dem Urteil (AZ: VIII ZR 4/05) wird klar gestellt, dass es heutzutage wegen der höheren Flexibilität und Mobilität der Gesellschaft notwendig ist, eine Erlaubnis auf Untervermietung zu erteilen." Daraus ergeht doch ein genereller Anspruch auf Untervermietung, die der Vermieter nur im Einzelfall verweigern kann?

_Gast
2009-05-25, 17:03:55
"Das ist laut Bundesgerichtshof auch gestattet. In dem Urteil (AZ: VIII ZR 4/05) wird klar gestellt, dass es heutzutage wegen der höheren Flexibilität und Mobilität der Gesellschaft notwendig ist, eine Erlaubnis auf Untervermietung zu erteilen." Daraus ergeht doch ein genereller Anspruch auf Untervermietung, die der Vermieter nur im Einzelfall verweigern kann?Wie gesagt, ich bin kein Anwalt, ich habe nur eine Anwältin in der Familie! ;)

Ob man aus der Tatsache, dass es nur wenige Gründe gibt, eine Untervermietung zu verweigern (z. B. die Nichtzahlung eines Untermietzuschlags), gleich eine Anspruch ableiten kann, vermag ich nicht zu beurteilen.BGB § 553 Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
(2) Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.

GBWolf
2009-05-25, 17:14:49
@_Gast


Muss man eigentlich einen Sichtschutz vom Balkon nehmen, wenn man den schon vor über einem Jahr aufgehangen hat und jetzt gerade erst in einer Eigentümerversammlung beschlossen wurde, dass der nicht zur Markise/Fassade passt?