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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewerbungen: Fahrtkosten vom Unternehmen erstatten lassen


Raff
2009-05-31, 22:40:20
Servus!

Weiß einer von euch, wie die Kostenerstattung gesetzlich geregelt ist, wenn man sich bei einem Unternehmen oder sonstigen Institution (Universität, etc.) bewirbt? Nehmen wir mal an, es entstehen Bahnfahrtkosten der Höhe von 100 Euro: Hat der Bewerber das Recht, diese erstatten zu lassen? Immerhin will der Arbeitgeber ja auch was, nicht nur der -nehmer.

Danke im Voraus, =)
Raff

Senior Sanchez
2009-05-31, 22:47:17
Also verpflichtend ist da denke ich nichts.
Da kann man nur auf die Kulanz vom Unternehmen hoffen.

Alternativ kann natürlich das Arbeitsamt da auch Zuschüsse geben.

Silvir
2009-05-31, 22:48:44
Prinzipiell ist es wohl so: http://www.berufszentrum.de/artikel_0904.html
... in der Praxis ist es aber vom potentiellen Arbeitgeber abhängig, sprich es wird einem nicht immer direkt angeboten. Auf Nachfrage sollte es aber immer möglich sein.

Hucke
2009-05-31, 23:07:54
Prinzipiell ist es wohl so: http://www.berufszentrum.de/artikel_0904.html
... in der Praxis ist es aber vom potentiellen Arbeitgeber abhängig, sprich es wird einem nicht immer direkt angeboten. Auf Nachfrage sollte es aber immer möglich sein.


Ich habs immer so gehört, dass das klar gesetzlich geregelt ist. Wenn Du zum Gespräch eingeladen wirst, dann hat das Unternehmen auch zu zahlen. Ich würd einfach mal freundlich da nachfragen. Und wenn sich ein Laden da schon anstellt, ich glaub dann möchte man da auch nicht wirklich arbeiten.

ilPatrino
2009-06-01, 00:26:23
nach der bewerbung nachfragen. entweder bezahlt das unternehmen (theoretisch sind sie bei einer einladung verpflichtet) oder unterschreibt einen wisch, mit dem du das geld beim arbeitsamt zurückholen kannst. die bewerbung beim aa am besten vorher anmelden (notfalls auch telefonisch am selben tag), dann gibts weniger ärger mit der erstattung.

mapel110
2009-06-01, 00:29:51
Jap, vorher immer bescheid sagen bei der ARGE oder dem Arbeitsamt. Dann gibts 40 Cent pro Entfernungskilometer Kosten erstattet.

Schiller
2009-06-01, 00:54:16
Und wenn sich ein Laden da schon anstellt, ich glaub dann möchte man da auch nicht wirklich arbeiten.
Eher andersrum. Würde man jemanden einstellen, der beim Bewerbungsgespräch nach den Fahrtkosten fragt?

Man muss die aktuelle Angebot/Nachfrage-Situation auf dem Arbeitsmarkt dazu begutachten.

Außerdem regelt ein seriöses Unternehmen so eine Geschichte von sich aus ab, wenn sie wirklich an einem Bewerber interessiert sind.

ilPatrino
2009-06-01, 00:59:45
Eher andersrum. Würde man jemanden einstellen, der beim Bewerbungsgespräch nach den Fahrtkosten fragt?

Man muss die aktuelle Angebot/Nachfrage-Situation auf dem Arbeitsmarkt dazu begutachten.

Außerdem regelt ein seriöses Unternehmen so eine Geschichte von sich aus ab, wenn sie wirklich an einem Bewerber interessiert sind.
sehe ich anders. das nachfragen zeugt von selbstbewußtsein; man weiß von seinem wert und fordert den ein. wenn das unternehmen natürlich einen lobotomierten lohnsklaven sucht, hat man schlechte karten. ob man diese stelle dann aber haben will, muß man mit sich selber ausmachen.

das nachfragen hat zumindest bei mir nie negative folgen gehabt...

ShadowXX
2009-06-01, 01:20:09
das nachfragen hat zumindest bei mir nie negative folgen gehabt...
Woraus schließt du das?

Da sich das ganze nach Mehrzahl anhört, würde ich eher vom Gegenteil ausgehen....

Fritte
2009-06-01, 01:22:36
einer unserer Personaler meinte zu dem Thema das man auf nachfrage grundsätzlich alle plausiblen Anfahrtskosten erstatten würde, dies aber nicht wegen irgenwelcher gesetzlicher Regelungen, sondern weil auch ein abgewiesener Bewerber weiterhin einen guten Eindruck von der Firma behalten soll, also reines Good Will

ShadowXX
2009-06-01, 01:29:29
einer unserer Personaler meinte zu dem Thema das man auf nachfrage grundsätzlich alle plausiblen Anfahrtskosten erstatten würde, dies aber nicht wegen irgenwelcher gesetzlicher Regelungen, sondern weil auch ein abgewiesener Bewerber weiterhin einen guten Eindruck von der Firma behalten soll, also reines Good Will
Also unserer Personaler meinte das sich so eine nachfrage eher auf die Negativliste einträgt.....teilweise Bewerber deshalb dann auch wieder ausgeladen wurden.

Was natürlich auch damit zu tun hat, das es zu 99,5% um keine wirklich "wichtigen" Posten geht, da es in unserer Firma nur 3 wirklich wichtige Posten gibt und die alle besetzte sind (und auch in den nächsten 20 Jahren besetzt bleiben).
Unsere Hierarchie ist so flach, das sie schon fast 1-Dimensional ist. Zwischen mir und dem Ober-Ober-Boss gibt es einen Posten...allerdings gibt es zwischen dem nichts und mir auch nur einen Posten.

MaschbauerLRT
2009-06-01, 01:52:18
Ich habe das mal kurz auf Wiki nachgeschaut.

Dort steht, dass in diesem Falle nach Gerichtsentscheidungen der § 670 BGB zutrifft.
§ 670
Ersatz von Aufwendungen

Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.

Wiki-Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Bewerbungskosten

Berni
2009-06-01, 03:29:53
Einige Unternehmen haben mir mit der Einladung von sich aus bereits die Formulare zur Rückerstattung gegeben. Bei den übrigen (um genauer zu sein: bei dem Übrigen; hatte nicht so viele Gespräche gebraucht ;) ) habe ich dann nach dem Erhalt des negativen Bescheids (da ists dann eh egal ob das Unternehmen es negativ auslegt) einfach nen Brief hingeschrieben und anstandslos eine Erstattung erhalten. Meines Wissens nach ist das aber auch tatsächlich ein Rechtsanspruch.

ilPatrino
2009-06-01, 09:26:58
Woraus schließt du das?

Da sich das ganze nach Mehrzahl anhört, würde ich eher vom Gegenteil ausgehen....
mehrzahl = 2.
einmal war beiden seiten nach 10min klar, daß ich den job nicht nehmen kann (falsche stellenbeschreibung bezüglich arbeitsort). das gespräch mit den drei chefs endete dann nach einer stunde...war interessant.
den anderen job habe ich gekriegt.

Gunaldo
2009-06-01, 09:36:40
Ich habe das mal kurz auf Wiki nachgeschaut.

Dort steht, dass in diesem Falle nach Gerichtsentscheidungen der § 670 BGB zutrifft.
§ 670
Ersatz von Aufwendungen

Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.

Wiki-Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Bewerbungskosten


so siehts aus. schließt das unternehmen die kostenübernahme nicht aus, so wird es sie tragen.

RMC
2009-06-01, 10:01:02
nach dem Erhalt des negativen Bescheids (da ists dann eh egal ob das Unternehmen es negativ auslegt) einfach nen Brief hingeschrieben und anstandslos eine Erstattung erhalten. Meines Wissens nach ist das aber auch tatsächlich ein Rechtsanspruch.

Wenn ich einen negativen Bescheid erhalte, würd ich es genauso tun. Ich bleib doch nicht auf 100€ Fahrtkosten sitzen :| Wenn ich dann noch 5 weitere Unternehmen hab bei denen das passiert...
Und: ja, der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet. Ob ich dann bei denen negativ auffalle ist mir in dem Fall schon egal, die Firma muss auch den Standpunkt verstehen, dass ich ab einer gewissen Kostenhöhe das nicht tragen kann.

Und meine Unterlagen (sofern aufwändig gestaltet und per Post eingesendet) würd ich auch zurückverlangen.

Ajax
2009-06-01, 10:05:32
Hm... Soweit ich weiß wird es schwierig, den neuen AG auf Zahlung zu verklagen.
Macht eigentlich auch keinen Sinn, denn es wird von beiden Seiten ein gewisses Risiko getragen. Allerdings kann man solche Kosten (mit Beleg) beim Finanzamt als Wrbungskosten bei der Steuererklärung geltend machen. Besser als nichts.

Berni
2009-06-01, 12:35:56
Naja es hat ja auch keiner was von gleich verklagen gesagt. Wegen den paar Euro lohnt sich das meist ned. Aber einfach hinschreiben kann man ja und seriöse Unternehmen zahlen dann auch ohne dass man mit Paragraphen und Anwalt daherkommt ;)

Luke Undtrook
2009-06-01, 15:43:28
60km einfach sind ja nur paar Euro

satanicImephisto
2009-06-01, 17:24:55
Ich musste damals zu einer Firma zweimal hin. Das ganze ziehte sich dann einmal quer durch Deutschland und der AG hat anstandslos die jeweils 200€ für das Bahnticket erstattet. Man hat nen Rechtsanspruch drauf, den man auch einfordern sollte. Ansonstn bleibt noch das Arbeitsamt im Vorfeld, wobei diese gerne rumzicken.

redpanther
2009-06-01, 20:12:38
Bisher hat jede Firma die mich zum Gepräch eingeladen hat auch die Reisekosten anstandslos erstattet. Hatte es auch schon, das gesagt wurde wir erstatten nur den gegenwert eines 2. Klasse Bahntickets, was ich auch ok finde.

Einzige Ausnahme war eine UNI im Osten der Republik, die hatte bei der Einladung gleich dazu geschrieben, nichts zu übernehmen.

MaschbauerLRT
2009-06-02, 03:54:06
Könnten diejenigen, welche mit ihren Personalern gesprochen haben diese nochmal fragen, warum sie tlw der Ansicht sind keine Reisekosten erstatten zu müssen und die Frage nach dem eigenen Recht einen Negativpunkt darstellt?

Irgendwie bin ich irgendwie dafür, das die Arbeitnehmerschaft mal über ihre Rechte aufgeklärt wird. Damit nicht immer der Arbeitgeber wie ein Schießhund aufpassen muss.

jorge42
2009-06-02, 12:41:54
wenn man abgelehnt wurde erstatten lassen, wenn man den job bekommn hat ist es scheiss egal :D