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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerberater


Craig
2009-06-02, 23:15:05
Habe eine satte Nachzahlung für 2007 gerade bekommen, kann mir das aber nicht erklären, da ich nur drei Rechnungen geschrieben habe.

Nun die Frage: Kann man da nachträglich noch Einspruch erheben? Und B: Ist es egal, welchen Steuerberater ich da nehme? Unterscheiden die sich von der Bezahlung?

Roak
2009-06-02, 23:30:18
Generell sag ich mal egal welchen du nimmst. Vielleicht gibt es im Bekanntenkreis jemanden der dir einen empfehlen kann. Preislich gibt es eine Gebührenordnung aber Spielraum in der gibt es schon.

PS: Im Bescheid steht die Frist drin, hoffe der ist nicht zu lange her.

Marc-
2009-06-03, 00:32:16
Habe eine satte Nachzahlung für 2007 gerade bekommen, kann mir das aber nicht erklären, da ich nur drei Rechnungen geschrieben habe.

Nun die Frage: Kann man da nachträglich noch Einspruch erheben? Und B: Ist es egal, welchen Steuerberater ich da nehme? Unterscheiden die sich von der Bezahlung?

es wären erstmal einige sachen zu klären.

Ich entnehme deiner aussagen, das du selbstständig bzw abhängig beschäftigt UND selbstständig bist.

Nun wäre erstmal zu klären: WARUm erhälst du eine Nachzahlung für 2007?
Das kann eigentlich nur 2 gruende haben:
a:) du hast eine steuererklärung abgegeben.
b:) du hast trotzs verpflichtung keine steuererklärung abgegeben und bist demzufolge geschaetzt veranlagt worden.

In beiden fällen ist ein widerspruch möglich, allerdings ist es in beiden fällen notwendig entsprechende nachweise zu erbringen warum der steuerbescheid deiner meinung nach falsch ist.

Gehen wir mal von Punkt a:) aus. Du hast also bereits eine steuererklärung in welcher form auch immer abgegeben.
Dann muesstest du erstmal vergleichen in welchen Punkten der Bescheid von deiner Erklärung abweicht, so dass sich eine nachzahlung ergibt. Sollte sich keine abweichung ergeben, und der bescheid deiner erklärung entsprechen lohnt sich kein widerspruch, denn dann ist dies absolut korrekt. Was du dann tun kannst, ist eine stundung zu beantragen um die steuerschuld später oder in raten zu zahlen. Dies wird dann zwar auch verzinst (wie ohnehin deine steuerschuld aus 2007 mitlerweile seit Mai verzinst werden muesste) aber dies ist verglichen mit anderen zinssätzen recht guenstig

Liegt Punkt b:) vor ist das wichtigste, schnellstmoeglichst eine steuererklärung abzugeben (wozu du ohnehin verpflichtet bist). Dadurch wird automatisch die schaetzung aufgehoben und stattdessen die tatsächlichen werte deiner steuererklärung für den bescheid zugrundegelegt wird.


zu deiner Frage bezgl. des steuerberaters:
Da du offensichtlich ein kleinstgewerbe betreibst und somit bzgl. deiner selbstständigen tätigkeit eine einfache Einnahme/Überschuss aufstellung genügt für die es bereits vorbereitete formulare gibt. Die anzahl der von dir beizubringenden belege duerfte überschaubar sein, bilanzierungspflicht duerfte fuer dich auch nicht gelten, insofern duerfte jeder steuerberater das mit wenig zeitaufwand bewerkstelligen koennen. In dieser sache kannst du im prinzip echt nach dem preis gehen und fuer dich das guenstigste raussuchen.
In deinem falle so wie ich dich bisher verstehe wuerde ich evtl nicht mal den weg ueber einen steuerberater gehen. Ein kaufmännisch und steuerlich etwas mehr bewanderter freund oder kollege duerfte dies auch problemlos bewältigen können. Wobei dies natuerlich auch eine vertrauensfrage ist, weil du dieser person natuerlich ziemlichen einblick in deine einkommens- und vermögensverhältnisse gibt. Fachlich sollte dies allerdings kein groesseres problem sein.

peppschmier
2009-06-03, 11:43:03
Was für Steuern sollst Du denn nachzahlen?