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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann man den Geburtsnamen wieder zurück bekommen?


Ronny G.
2009-06-08, 21:20:27
Ich habe meinen Nachnahmen mit ~5Jahren geändert bekommen, habe den Namen des neuen Mannes meiner Mutter angenommen. Nun wollte ich mal wissen ob ich meinen Geburtsnamen zurück bekommen kann? Urkunden sind alle vorhanden, die Geburtsurkunde sowie die Namensänderungsurkunde.

Lyka
2009-06-08, 21:22:52
eigentlich ist es doch so oder so lediglich ein normaler Namensänderungsprozess.

mapel110
2009-06-08, 21:29:14
Wenn jemand durch Heirat den Nachnamen geändert bekam, dann geht das wohl recht problemlos, aber in deinem Fall musst du wohl ordentlich zahlen. Ich wollte auch aus ähnlichen Gründen meinen Nachnamen ändern, da wurde ich gewarnt auf der Verwaltung, dass sowas knapp über 1000 € kostet und es auch sein kann, dass nach Prüfung des Falles mir das Recht verweigert wird, den Namen zu ändern.
Namensänderungen gehen nur, wenn der Nachname anstößig ist oder wenn man beispielsweise Müller heißt und im selben Haus heißen noch viele andere so.
So wurde es mir jedenfalls auf der Stadtverwaltung erklärt.

Ronny G.
2009-06-08, 21:36:28
Ich will den Namen auch deswegen wieder haben weil er der Nachnahme meines richtigen Vaters ist, mit dem jetztigen Namen habe ich eigentlich nichts zu tun, also keine richtige bindung.

mapel110
2009-06-08, 21:42:41
Ich will den Namen auch deswegen wieder haben weil er der Nachnahme meines richtigen Vaters ist, mit dem jetztigen Namen habe ich eigentlich nichts zu tun, also keine richtige bindung.
Jap, das ist bei mir genau so. Aber ich bezweifle, dass der Grund ausreicht. Musst halt auch mal bei dir auf der Verwaltung nachfragen. Auskunft kostet ja erstmal nix. Vielleicht sind die bei dir kulanter.

/edit
http://de.wikipedia.org/wiki/Namensänderung#.C3.96ffentlich-rechtliche_Regelungen
Als wichtige Gründe werden bei Nachnamen angesehen:

Sammelname (Namen mit Verwechslungsgefahr bei Namensgleichheit, Namen ohne Namensklarheit, Nr. 34 NamÄndVwV);
anstößig oder lächerlich klingende Namen oder Namen, welche zu frivolen unangemessenen Wortspielen Anlass geben (Nr. 35 NamÄndVwV);
Namen, die in Schreibweise und Aussprache,[13] Doppelnamen oder sehr lange Namen, die über das Normalmaß hinaus Schwierigkeiten zur Folge haben (Nr. 36 NamÄndVwV), oder orthographische Probleme mit ß, ss oder Umlauten, die zu einer wesentlichen Behinderung führen (Nr. 38 NamÄndVwV);
Änderung des Familiennamens eines Straftäters und seiner Ängehörigen zur Erleichterung der Resozialisierung oder zum Schutz vor Belästigungen, der einen seltenen oder auffälligen Familiennamen hat, welcher durch die Berichterstattung über eine Straftat eng mit Tat und Täter verbunden ist (Nr. 39 NamÄndVwV);
Anpassung des Familiennamens des Kindes an den neuen Namen des sorgeberechtigen Elternteils, den dieser durch Wiederheirat führt, wenn ausnahmsweise ein überwiegendes Interesse an der Namensänderung besteht[14] (Nr. 40 NamÄndVwV);
Anpassung des Namens eines unehelichen Kindes, welches infolge Einbenennung den Namen des Stiefvaters trägt, nach Scheidung dieser Ehe an den neuen Namen der Mutter[15] (Nr. 41 NamÄndVwV);
Namensänderung eines Pflegekindes an den Namen der Pflegeeltern, wenn eine Adoption nicht in Betracht kommt[16] (Nr. 42 NamÄndwV);
Rückbenennung fremdsprachiger Umbenennungen Volksdeutscher (Nr. 44 NamÄndVwV), Wiederherstellung eines durch Estland, Litauen, Tschechoslowakei oder Rumänien aberkannten Adelsprädikats (Nr. 45 NamÄndVwV);
Gestattung der Führung eines mit einem Hofe oder Unternehmen verbundenen Namens (Nr. 47 NamÄndVwV);
Beseitigung hinkender Namensführung eines Mehrstaatlers (Nr. 49 NamÄndVwV);
Änderung in einen langjährig gutgläubig, aber widerrechtlich geführten Namen (Nr. 50 NamÄndVwV);

Ronny G.
2009-06-08, 21:44:11
Ich werde morgen mal beim Bürgeramt nachfragen, ich vermute auch das es nicht so easy sein wird.