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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zeugnisverweigerungsrecht


Pixeltechniker
2009-06-09, 15:41:20
Hallo,

kurz und knapp: Bin in der Mittagspause mit einem Auto welches auf meinen Vater zugelassen ist geblitzdingst worden. 6km/h zu schnell = 15€ :ugly: Nun steht in dem Schreiben (welches ja an meinen Vater gerichtet ist) das er als Fahrzeugführer nicht in Frage kommt und Angaben zur Sache machen bzw. die 15€ überweisen soll. Er kann aber auch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen da ich sein Sohn bin. Was passiert denn wenn er von dem Recht Gebrauch macht? Muss er als Fahrzeughalter dann zahlen?

Ps. mir gehts nicht um die 15€ sondern einfach nur darum was ist wenn er die Aussage verweigert :)

Pinoccio
2009-06-09, 15:44:01
Was passiert denn wenn er von dem Recht Gebrauch macht? Muss er als Fahrzeughalter dann zahlen?Nein, er bekommt i. d. R. die Führung eines Fahrtenbuches (http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrtenbuch#Auflage_nach_.C2.A7_31_a_StVZO) auferlegt.

Solange es nicht um den Führerschein geht (viel zu schnell oder zu viele Punkte), also auch in deinem Fall, würde ich (ebenfalls) zahlen.

mfg

127.0.0.1
2009-06-09, 15:44:56
Vorher kanns auch noch sein dass sie mit dem Foto in der Nachbarschaft rumfragen ob jemand die Person darauf kennt.

Annator
2009-06-09, 15:45:53
Würde auf jeden Fall nicht lustig werden. ;)

Pinoccio
2009-06-09, 15:46:56
Würde auf jeden Fall nicht lustig werden. ;)Naja, wenn er die 15 € einfach so überweist sit die Sache meiner Erfahrung nach erledigt.
Solange das Foto nicht wie 13 aussieht ...

mfg

Philipus II
2009-06-09, 16:18:50
Wegen 15€ würde ich keinen Aufstand machen, das ist ein fairer Tarif für flottes fahren.
Allerdings erhöht es den Verwaltungsaufwand auf Kosten der Behörde, wenn dein Vater erst dich angibt und dann du irgendwann bezahlst.

basti333
2009-06-09, 16:44:06
Vorher kanns auch noch sein dass sie mit dem Foto in der Nachbarschaft rumfragen ob jemand die Person darauf kennt.


neuerdings wird auch gerne internetrecherche betrieben. Die Seite mit deinem foto wird dann ausgedruckt und die zugeschickt.

Magnum
2009-06-10, 21:40:56
neuerdings wird auch gerne internetrecherche betrieben. Die Seite mit deinem foto wird dann ausgedruckt und die zugeschickt.
Das geht noch viel einfacher!! Amtshilfe beim Einwohnermeldeamt!
Da wird der Halter samt Verwandtschaft angefordert und schwupps weiß man wers war!

ilPatrino
2009-06-11, 00:26:44
bei solchen lapalien lohnt sich der ganze ärger nicht - das macht eigentlich nur sinn, wenns um fahrverbote geht.