PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KFZ Versicherung und Deutung einer Angabe


Infosucher
2009-06-10, 14:52:13
Meine Mutter will mein Auto auf ihren Namen als Zweitwagen anmelden & versichern. Soweit so gut. Jetzt steht im Versicherungsvertrag aber folgende Angabe über die wir gerade diskutieren:

Ausschließlich ich und/oder mein Ehepartner bzw. mein mit mir in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner und mein Kind fahren das Fahrzeug.


Sie meint das sagt auch aus, dass ich bei ihr wohnen muss...

Ich meine ich muss nicht bei ihr wohnen da das häusliche nur auf den unehelichen Lebenspartner bezogen ist. Was ist nun richtig? Ich wohne nämlich nicht bei ihr!

MfG
Infosucher

Hübie
2009-06-10, 15:11:09
Es bezieht sich ausschließlich auf Hausbewohner. Wenn der hauptsächliche Führer eine andere Anschrift hat ist das anzugeben.
Was vielleicht besser ist: Lass dir die Prozente deiner Mom übertragen und nutze sie weiter.
Wie alt bist du und wie lang hast du deinen Führerschein???

bye Hübie

HAL
2009-06-10, 15:17:53
Sie meint das sagt auch aus, dass ich bei ihr wohnen muss...

Ich meine ich muss nicht bei ihr wohnen da das häusliche nur auf den unehelichen Lebenspartner bezogen ist.
Ich würde den Satz genauso verstehen wie Du. Sonst hätte man die häusliche Gemeinschaft vor dem Kind nochmals wiederholen müssen.

Infosucher
2009-06-10, 15:26:48
Es bezieht sich ausschließlich auf Hausbewohner. Wenn der hauptsächliche Führer eine andere Anschrift hat ist das anzugeben.
Was vielleicht besser ist: Lass dir die Prozente deiner Mom übertragen und nutze sie weiter.
Wie alt bist du und wie lang hast du deinen Führerschein???

bye Hübie

Es geht mir nur um den Satz, der Rest spielt keine Rolle! Danke Dir.

MfG
Infosucher

_Gast
2009-06-10, 15:27:40
Bei Versicherungen wäre ich extrem vorsichtig. Lass dir das lieber schriftlich bestätigen. Sonst kann es passieren, dass du im Fall der Fälle ohne Versicherungsschutz dastehst.

Steht der Satz wirklich wortwörtlich so da, wie du ihn zitiert hast? Nachlässe werden nämlich in aller Regel nur den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen gewährt. Versicherungen verstehen unter erwachsenen Personen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern leben, gemeinhin keine Kinder. Denn nach deiner Definition wäre ja auch der 60-Jährige ein Kind, wenn er sein Fahrzeug auf die 80-jährige Mutter zulässt.

Infosucher
2009-06-10, 15:42:47
Er steht genauso so wortwörtlich im Vertrag! Der Versicherungsvertreter sagte eben am Telefon als ich ihm den Satz vorgelesen habe, dass ich nicht bei meiner Mutter leben muss!

Hm.

MfG
Infosucher

Franklin
2009-06-11, 10:02:33
Das ist ja auch ok, aber im Falle der Fälle ist es immer besser die Aussage der Versicherung schriftlich foxoert zu haben.
Den Sachbearbeiter (Makler) von Heute gibt es dann vielleicht nicht mehr, und der aktuelle Bearbeiter sieht das dann ganz anders und schon ist ein Rechtsstreit da.

ShadowXX
2009-06-11, 10:10:54
Steht der Satz wirklich wortwörtlich so da, wie du ihn zitiert hast? Nachlässe werden nämlich in aller Regel nur den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen gewährt. Versicherungen verstehen unter erwachsenen Personen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern leben, gemeinhin keine Kinder. Denn nach deiner Definition wäre ja auch der 60-Jährige ein Kind, wenn er sein Fahrzeug auf die 80-jährige Mutter zulässt.
Davon mal abgesehen, dass der 60-Jährige ja auch durchaus noch bei seiner 80-Jährigen Mutter wohnen könnte (Mutti ist halt doch die beste), ist es so das Nachlässe durchaus auch gegeben werden wenn die zweit- oder drittperson die den Wagen auch fahren darf nicht mit im Haus lebt.

Ich bin auf den Wagen mein Stiefmutter mit eingetragen genauso wie mein Cousin....er ist 31 und ich 39 und wir wohnen beide nicht mehr unter dem Dach meiner Eltern (und ich hab sogar selbst ne Familie incl. Kinder).

P2oldi
2009-06-11, 14:00:35
also zumindest bei der HUK mußt Du net bei Deiner Mutter leben...kann mir nicht vorstellen, daß das bei anderen Versicherern anders laufen sollte.

Habe meinen Wagen auch auf meinen Vater versichert, und wohn schon lange net mehr da. Hatte auch schon nen Schaden, war alles überhaupt kein Problem. Geht in dem Fall halt nur um die Einschränkung, das nicht jeder dahergelaufene Versicherungsschutz mit dem Auto hat, sondern nur sehr gut bekannte Personen. Der Haken wo "jeder" Dein Auto fahren darf, treibt dann nämlich auch die Beiträge gut nach oben.

CH_N
2009-06-12, 09:39:07
Ich kann Dich beruhigen: KFZ-Versicherer werden zwar im Regelfall als Wegelagerer und Verbrecher gehandelt, der Passus ist aber völlig ok. Du musst natürlich NICHT daheim gemeldet sein. Der Passus mit dem "in der gleichen Wohnung gemeldet" bezieht sich auf den Lebensgefährten (eheähnliche Gemeinschaft). Es geht hier schlicht darum, dass der Versicherer darüber informiert ist, dass auch Du als risikoveränderndes Merkmal (im Regelfall erhöhend, deswegen wird Deine Mutter auch ein bissl mehr Prämie zahlen müssen, als wenn Du nicht als Fahrer eingetragen wärst) im Versicherungsschein eingetragen bist. Ist seit ein paar Jahren usus im Versicherungsgewerbe.
Im Hinblick darauf, dass ich beruflich in die Tarifmodellierung eines spezialisierten K-Versicherers involviert bin, kann ich Dir auch prophezeien, dass da noch ganz andere Sachen kommen werden ;-)

Aufpassen übrigens in Sachen Rabattübertragung von Mutter auf Dich - das muss auch akribisch durchgerechnet werden, ob sichs lohnt und wenn ja, ab wann.

Infosucher
2009-06-12, 11:52:31
Im Hinblick darauf, dass ich beruflich in die Tarifmodellierung eines spezialisierten K-Versicherers involviert bin, kann ich Dir auch prophezeien, dass da noch ganz andere Sachen kommen werden ;-)
.


Im positiven Sinne?

MfG
Infosucher