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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kirchgeld Stufenberechnung


Sumpfmolch
2009-06-14, 13:46:08
Moin moin,

in meinem schönen bayrischen briefkasten lag neulich der kirchgeld bescheid.

was wird denn da konkret beim grundfreibetrag eingerechnet?
brottolohn?
lohn minus sozialabgaben (wie beim grundfreibetrag fürs kindergeld)?
kindergeld?

Infosucher
2009-06-14, 13:55:27
http://www.kirchen.net/kirchenbeitrag/page.asp?id=1758

MfG
Infosucher

klumy
2009-06-14, 14:06:40
Salzburg liegt aber nicht in Bayern ;)
http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_(Deutschland)#Steuers.C3.A4tze

Infosucher
2009-06-14, 15:44:52
Salzburg liegt aber nicht in Bayern ;)
http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_(Deutschland)#Steuers.C3.A4tze

Ich wusste das das kommt, aber für den Grundsatz ist es dennoch nicht falsch ;-) Mir ging es eher um die erste Erklärung.

MfG
Infosucher

jorge42
2009-06-15, 09:27:33
ich wusste nicht mal, dass es neben der Kirchensteuer auch noch Kirchgeld gibt. :eek: Wir Heiden hier im Norden :rolleyes:

Philipus II
2009-06-15, 14:55:27
Lösung: Austreten und Bescheinigung gut aufheben.

The_Strip
2009-06-15, 16:03:16
ich wusste nicht mal, dass es neben der Kirchensteuer auch noch Kirchgeld gibt. :eek: Wir Heiden hier im Norden :rolleyes:Kirchgeld wird freiwillig bezahlt. Das ist für Personen gedacht, die eigentlich keine Kirchensteuer berappen wollen, aber trotzdem beabsichtigen die Kirche finanziell zu unterstützen. Diese "Spende" kann man dann wohl von der Steuer absetzen.

edit: Sehe gerade, dass es in manchen Bundesländern wohl verpflichtend ist, aber nicht streng kontrolliert. Bei uns in Baden-Württemberg kenne ich das nur auf freiwilliger Basis.

jorge42
2009-06-15, 16:48:44
ist ja wie der "Zehnt". :biggrin:
Danke wie gesagt war mir unbekannt, direkt nach meiner ersten Abrechnung von der K. Steuer befreien lassen. Ich muss aber zugeben NIE in die Kirche zu gehen, auch nicht Ostern oder Weihnachten. Aber ich muss eingestehen auch sonst nicht zu spenden, was eigentlich drin sein sollte. :redface: Gibt immer Menschen denen es schlechter geht als einem selbst.

kadder
2009-06-15, 16:52:17
Als ich hier in Bayern den Bescheid bekommen habe, habe ich auch herzhaft gelacht. Zum Glück bin ich mittlerweile aus der Kirche ausgetreten, wenn ich Spenden will kann ich das immer noch auf anderen Wegen.

PocketPilit
2009-06-16, 21:56:42
In Bayern können - im Gegensatz zu anderen Bundesländern - die Kirchen selbst noch Kirchgeld erheben.. Dafür zahlen die Bayern auch weniger Kirchensteuer ;)

!_Tomcat_!
2009-06-16, 23:13:44
Einfach ignorieren den Scheiß.
Steht zwar drinn "...vom Gesetz her ist man verplichtet... laberschaber", konntrollieren tut das aber kein Mensch.

Alternative: Von der Kirche austreten.

JFZ
2009-06-17, 18:55:51
edit: Sehe gerade, dass es in manchen Bundesländern wohl verpflichtend ist, aber nicht streng kontrolliert. Bei uns in Baden-Württemberg kenne ich das nur auf freiwilliger Basis.

Ist in BaWü aber nix freiwillig.
Verheiratet + Ehepartner 1 verdient deutlich mehr als Ehepartner 2 (oder Ehepartner 2 sogar gar nix). Ehepartner 1 ist Heide und Ehepartner 2 in der Kirche
-->verdonnert zur Zahlung von besonderem Kirchgeld (http://www.ekd.de/kirchenfinanzen/855.html), wenn eine Lohnsteuererklärung abgegeben wird (Wenn keine Lohnsteuererklärung, dann kein Kirchgeld aber dann auch keine Steuerklasse 3).

noid
2009-06-17, 22:53:24
Ist in BaWü aber nix freiwillig.
Verheiratet + Ehepartner 1 verdient deutlich mehr als Ehepartner 2 (oder Ehepartner 2 sogar gar nix). Ehepartner 1 ist Heide und Ehepartner 2 in der Kirche
-->verdonnert zur Zahlung von besonderem Kirchgeld (http://www.ekd.de/kirchenfinanzen/855.html), wenn eine Lohnsteuererklärung abgegeben wird (Wenn keine Lohnsteuererklärung, dann kein Kirchgeld aber dann auch keine Steuerklasse 3).

Nie erhalten sowas... :confused:

The_Strip
2009-06-18, 00:16:10
Ist in BaWü aber nix freiwillig.
Verheiratet + Ehepartner 1 verdient deutlich mehr als Ehepartner 2 (oder Ehepartner 2 sogar gar nix). Ehepartner 1 ist Heide und Ehepartner 2 in der Kirche
-->verdonnert zur Zahlung von besonderem Kirchgeld (http://www.ekd.de/kirchenfinanzen/855.html), wenn eine Lohnsteuererklärung abgegeben wird (Wenn keine Lohnsteuererklärung, dann kein Kirchgeld aber dann auch keine Steuerklasse 3).Da kann ich nichts zu sagen, meine Eltern verdienen beide etwa gleich gut und sind auch beide in der Kirche. Ich selber hol mir eh alles wieder zurück ;)
Aber die Briefe von dem Kirchgeld haben mir immer eher den Eindruck von Freiwilligkeit gemacht.

Norbertsch
2009-06-18, 09:04:12
Die tollen Briefe mit dem Inhalt " Kirchgeld ist Pflicht" schmeiße ich nun seit rund 25 Jahren erfolgreich in die runde Ablage. Da kam noch nie was nach. Kirchgeld wurde früher dazu verwendet, die Kirche im Winter zu heizen. Sollen die mal lieber lassen, geht doch eh keiner mehr hin. Wer braucht schon ein Haus, um mit Gott zu sprechen, der ist doch überall ;-)

JFZ
2009-06-18, 21:33:17
Nie erhalten sowas... :confused:


kriegst auch keine Post sondern wird vom Finanzamt direkt mit der Einkommensteuer verrechnet...

Betrifft aber wie gesagt nur Ehepaare, wo der Heide :) deutlich mehr (z.b. doppelt) soviel verdient wie der/die Gläubige. (z.B. Ehemann Heide und Frau mit Kindern daheim)