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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Liegt hier ein Rotlichtverstoß vor?


1337
2009-06-14, 15:01:48
Hallo.

Zum besseren Verständnis habe ich schonmal eine Zeichnung angefertigt:

http://img23.imageshack.us/img23/497/bild9o.png

Die rosafarbene Strecke ist der Weg den ich fahre, ich komme von oben.
Der rote Pfeil zeigt die rote Ampel in die jeweilige Richtung, der grüne der in die andere.

Zu sehen ist also, wie ich über rot fahre um anschließend auf den Fahrradweg zu kommen wo die Ampel grün ist um letztendlich die Kreuzung überqueren zu können, wo die rosa Strecke gestrichelt wird.

Einerseits liegt meiner Meinung nach ein Rotlichtverstoß vor, weil ich halt über rot fahre, andererseits jedoch nicht da ich die Kreuzung nicht überquere, Ampelblitzer blitzen auch beim ersten überfahren der Haltelinie, ein zweites mal jedoch beim Überfahren der Kreuzung bei rot.

Wie siehts aus?

Botcruscher
2009-06-14, 15:07:52
Ohne Grünen Pfeil und anhalten ist es egal wo du hinter der roten Ampel hin willst. Haltelinie überfahren bei rot...

Absteigen und 3m Fussgänger spielen.

Daredevil
2009-06-14, 15:09:05
Ich denke schon, es geht ja nicht nur darum das du die Kreuzung nicht überquerst sondern auch darum das du die Fußgänger die über die Ampel gehen nicht überfährst.
Du fährst also über die Rote Ampel auf den weg wo grün ist, somit überschreitest du ja die "Sicherheitsgrenze".

tombman
2009-06-14, 15:32:19
Klar ist das ein Verstoß, rot ist rot.

Spasstiger
2009-06-14, 15:49:52
Wenn du die Fussgängerampel überquerst, musst du übrigens absteigen und dein Rad schieben. Für einen Radfahrer gelten größtenteils die gleichen Verkehrsregeln wie für einen Autofahrer.

Stormtrooper
2009-06-14, 16:37:02
Leider verloren.
Ein Rotlichtverstoß liegt immer dann vor wenn eine rote Ampel über oder UMfahren wird.
Wenn du also durch eine Tankstelle fährst um die rote Ampel zu umgehen ist das ebenfalls ein qualifizierter Rotlichtverstoß.

123456
2009-06-14, 16:40:12
Wenn du die Fussgängerampel überquerst, musst du übrigens absteigen und dein Rad schieben. Für einen Radfahrer gelten größtenteils die gleichen Verkehrsregeln wie für einen Autofahrer.

Und zwei dutzend Reflektoren am Fahrrad + Dynamo anbringen, egal ob du eine wesentlich stärkere Batterielampe besitzt; es sei denn natürlich, das Fahrrad ist ein MTB und hat ein bestimmtes Gewicht – eine Helmpflicht gibt's nicht. Und in der Praxis fährt ein Polizeiwagen direkt hinter einem Rechtsabbieger, der mir bei grün die Vorfahrt nimmt und die Polizisten direkt hinter dem Typen kümmert das gar nicht, während sie aber täglich vor der Uni warten, um Fahrradfahrer in der "falschen Richtung" 100 Meter vor der Fakultät aufzuhalten, da das alle machen müssen, wenn sie keinen 800 Meter-Umweg über den Kreisverkehr + Straßenüberquerung + Zurückfahrt machen wollen. (y)

Botcruscher
2009-06-14, 16:49:41
Und zwei dutzend Reflektoren am Fahrrad + Dynamo anbringen, egal ob du eine wesentlich stärkere Batterielampe besitzt; es sei denn natürlich, das Fahrrad ist ein MTB und hat ein bestimmtes Gewicht – eine Helmpflicht gibt's nicht. Und in der Praxis fährt ein Polizeiwagen direkt hinter einem Rechtsabbieger, der mir bei grün die Vorfahrt nimmt und die Polizisten direkt hinter dem Typen kümmert das gar nicht, während sie aber täglich vor der Uni warten, um Fahrradfahrer in der "falschen Richtung" 100 Meter vor der Fakultät aufzuhalten, da das alle machen müssen, wenn sie keinen 800 Meter-Umweg über den Kreisverkehr + Straßenüberquerung + Zurückfahrt machen wollen. (y)


[x] Laufen/Absteigen
[x] Fahrräder ohne funktionstüchtige Lichtanlage sofort aus dem Verkehr ziehn

So wie sich die Radfahrer [vorzugsweise in uninähe] geben, können die Bußgelder garnicht hoch genug sein.

Der Fünfte Elefant
2009-06-14, 16:54:44
Einfach VOR der Roten Ampel absteigen, Rad auf dem Gehweg schieben und schiebend den Fußgängerüberweg benutzen.
Das wäre eine Variante die nicht gegen die STVO verstoßen würde.

123456
2009-06-14, 17:06:04
[x] Laufen/Absteigen
[x] Fahrräder ohne funktionstüchtige Lichtanlage sofort aus dem Verkehr ziehn

So wie sich die Radfahrer [vorzugsweise in uninähe] geben, können die Bußgelder garnicht hoch genug sein.

Du findest es logisch, dass ein Fahrrad mit dem besten batteriebetriebenen Licht trotzdem keine gültige Lichtanlage darstellt, sondern unbedingt ein Dynamo montiert werden muss?

Laufen / Absteigen ist unnötig, da dort ein kompletter Fahrradweg ist (eben nur die falsche Seite), der aber breit genug fürs beidseitige Fahren ist.

SgtDirtbag
2009-06-14, 17:08:50
[x] Sich einfach nicht erwischen lassen (y)

Wobei das in dem Fall meistens nicht mal die Bullen interessiert, so lange man niemanden ueber den Haufen brettert. ;D

Botcruscher
2009-06-14, 17:17:16
Du findest es logisch, dass ein Fahrrad mit dem besten batteriebetriebenen Licht trotzdem keine gültige Lichtanlage darstellt, sondern unbedingt ein Dynamo montiert werden muss?

Ich finde es als Autofahrer nötig das _DU_ gesehen wirst. In Uninähe scheint Licht bei 50% der Radfahrer aber irgendwie uncool zu sein. Für die Dynamopflicht kannst du dich bei den "Wie, Akku laden?!?"-Dödeln bedanken. Mir persönlich ist es egal wo dein Licht herkommt.

Ich bedauere maximal das der Staat "Schwarzfahrer" noch nicht als Einnahmequelle entdeckt hat. 200€ und 3 Punkte würde ich als Minimum für so eine Gefährdung ansetzen.

Laufen / Absteigen ist unnötig, da dort ein kompletter Fahrradweg ist (eben nur die falsche Seite), der aber breit genug fürs beidseitige Fahren ist.

Liegt in der extrem hohen Unfallgefahr unachtsammer und vorzugsweise auch noch unbeleuchteter Radfahrer. Die Unfallstatistik gibt dem Gesetz hier Recht.

Black-Scorpion
2009-06-14, 18:23:54
Wobei es egal ist wie breit der Radweg auf der einen Seite ist.
Wenn nicht extra ausgeschildert ist das er in beide Richtung befahren werden darf, ist das nicht erlaubt.
Ist fahren entgegen der Fahrtrichtung und verboten.

123456
2009-06-14, 18:52:18
Mir ist durchaus klar, dass ein Paragraph existiert, der das Fahren auf der falschen Seite verbietet. Die Rede ist von einer Strecke von 100 Metern, um zur Uni zu kommen, ohne einen ganzen Kreisverkehr samt 3 Ampeln abfahren zu müssen, auf der anderen Seite des Uni-Gebäudes vorbeizufahren, noch eine Ampel zu überqueren, um zur richtigen Seite zu gelangen und zurückzufahren. Ja, es ist trotzdem verboten, wenn man's genau nimmt. Man muss es aber nicht so genau nehmen. Zumal die dort Langfahrenden fast nur Studenten sind und wissen, dass auf dem kleinen Stückchen der Fahrradweg "geteilt" wird. Es ist völlig unnötig, da irgendwelche Paragrafen anzuwenden, wenn es einen nicht gerade sexuell erregt.

Ich finde es als Autofahrer nötig das _DU_ gesehen wirst. In Uninähe scheint Licht bei 50% der Radfahrer aber irgendwie uncool zu sein.

Liegt vielleicht daran, dass 97 % aller Stundenten irgendwann zwischen 8 - 18 Uhr in der Uni sind und man, abgesehen vom Winter, wo kaum jemand mit dem Rad zu Uni fährt, zu den Zeiten absolut kein Licht benötigt. Es ist gerade 19 Uhr. Wirf mal einen Blick nach draußen.

Liarnd
2009-06-14, 20:51:23
Leider verloren.
Ein Rotlichtverstoß liegt immer dann vor wenn eine rote Ampel über oder UMfahren wird.

Was heißt umfahren?
Es ist zwar keine genaue Meteranzahl angegeben, aber ich dachte wenn man so ~+-15m von der Ampel weg die Straße überquert ist es kein Rotlichtverstoß oder?

Achh du meintest mit umfahren z.b. durch die Tanke

Stormtrooper
2009-06-15, 05:32:25
Achh du meintest mit umfahren z.b. durch die Tanke

Ganz genau.

HAL
2009-06-15, 07:12:50
Dort gibt es eine Fahrradampel für den Radweg? Dann ist diese auch für Radfahrer auf der Straße gültig und nicht die Straßenampel (so kreuzbescheuert das auch ist).

Abgesehen davon wird auch nicht in den Schutzbereich der Kreuzung eingefahren. Ich sehe also maximal einen Haltelinienverstoß, aber keine Rotlichtfahrt.

Bin natürlich kein Experte aber das ist meine unmaßgebliche Meinung.

_Gast
2009-06-15, 09:42:12
Du findest es logisch, dass ein Fahrrad mit dem besten batteriebetriebenen Licht trotzdem keine gültige Lichtanlage darstellt, sondern unbedingt ein Dynamo montiert werden muss?Im Falle eines Unfalls wird sich die gegnerische Versicherung darauf berufen, dass du ohne zugelassene Lichtanlage gefahren bist. Und wenn ein Sachverständiger dann feststellt, dass mit einer gültigen Lichtanlage der Unfall zu vermeiden gewesen wäre (weil beispielsweise Dämmerung herrschte und der Autofahrer behauptet, du hättest kein Licht angehabt), dann trägst du die Hauptschuld, bleibst auf deinem Schaden sitzen und musst den gegnerischen Schaden ersetzen, auch wenn dich ein Autofahrer über den Haufen gefahren hat. Das ist für Fahrradfahrer (ganz abgesehen von den Verletzungen) normalerweise ganz besonders dramatisch, da sie in der Regel nicht versichert sind.

Allein aus diesem Grund würde ich grundsätzlich nur mit einem zugelassenen Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.

Urion
2009-06-15, 09:44:31
http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/zap_f9_s711.htm#I1c


Im übrigen hasse ich Fahrradökofritzen die so beschissen fahren und damit sämtliche andere Verkehrsteilnehmer vom Füßgänger bis zum Automobilisten maßlos ankotzen.
Auch wenn ihr kein Nummernschild habt bitte mal wie Menschen fahren....



Ich gehe jetzt Reißzwecken streuen *g*