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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Werde Papa :) und ein paar finanzielle Fragen ...


sid412
2009-06-15, 21:21:28
Moinsen ...

ja auch mich hat es endlich erwischt :)

ICH WERD´ PAPA :)

9. SSW nun und ich freu mich wie ein Honigkuchenpferd ^^

Trotzdem stellen wir uns (Freundin und ich) nun ein paar fragen was das finanzielle betrifft:

Und zwar ist das momentan so, dass ich nen Job habe mit nem Nettoverdienst von ca. 1400 €.
Freundin ist erwerblos (leider) und bekommt von Job Center 150 € + 164 € Kindergeld.

Also recht wenig eig. dafür, dass sie auch Miete und dergleichen mitzahlen sollte.

Hat wer vielleicht erfahrungen mit solchen Situationen und kann mir sagen, ob das Amt bei der neuberechnung nächste Woche dann die zahlung komplett einstellen wird, oder erhöht?
Welche möglichkeiten hat sie um einen Bonus zu bekommen, was die Umstandskleidung bzw Babyerstausstattung zu bekommen?

Ich könnt jetzt viele dinge aufzählen, aber vielleicht weiß der eine oder andere ja ein paar Tipps?!

MfG und feinen abend noch ...

frix
2009-06-15, 21:37:59
Heiraten ^^

Maorga
2009-06-15, 21:42:13
die ersten 2 Jahre bekommt ihr einen Zuschuß vom Land also mal brav ins Landratsamt gehen sind glaub ich 400-600 Euro je nach Bundeland in Bayern bekommst du 600 Euronen für normalerweise 3 Jahre pro Monat.

Biba

Maorga

Monger
2009-06-15, 21:51:17
Heiraten ^^
Es ist bitter, aber irgendwie auch wahr.

Wer sich mal ausrechnet wieviel man bei einer Heirat an Steuern spart... da kann einem schwindlig werden.

sid412
2009-06-15, 22:10:56
die ersten 2 Jahre bekommt ihr einen Zuschuß vom Land also mal brav ins Landratsamt gehen sind glaub ich 400-600 Euro je nach Bundeland in Bayern bekommst du 600 Euronen für normalerweise 3 Jahre pro Monat.

Biba

Maorga

Wie nennt sich dieser Zuschuss :)

Heiraten wollten wir eig. noch nicht ...

sid412
2009-06-15, 22:14:05
Wie ist das eig. mit den Kinderfreibeträgen?

Kann ich ein ganzes Kind auf meiner Steuerkarte laufen lassen oder wie geht das?

][immy
2009-06-15, 22:30:59
Wie ist das eig. mit den Kinderfreibeträgen?

Kann ich ein ganzes Kind auf meiner Steuerkarte laufen lassen oder wie geht das?
bei steuerklasse 4 wird das kind auf beiden steuerkarten voll eingetragen. bei 3 & 5 wird es aufgeteilt (wie man will) und bei 1 (nur eine person arbeitet) wird es auch voll angerechnet, da ihr nicht verheiratet seit, muss natürlich deine freundin ihr einverständnis dazu geben.

aber freu dich nicht zu früh. bei mir sind grad mal magere 17€ mehr im monat bei rausgekommen.
aber man bekommt ein kind ja nicht wegen der steuer :)

während des mutterschutzes hat deine freundin anspruch auf entsprechende vergütung (ich glaube bei erwerbslosigkeit sind es dann 400€) und anschließend anspruch auf 1-2 jahre elterngeld (1 jahr ganz, oder 2 jahre halb, der mutterschutz wird von der elternzeit übrigends abgezogen).

achja, nicht vom stuhl fallen, wenn ihr die Kindermöbel kauft, die geschäfte meinen die preise sehr ernst.

viel erfolg :)

Poook
2009-06-15, 22:36:10
wobei es die Kindermöbel gebraucht sehr günstig gibt. Die haben auch den Vorteil, dass die Vorbälger schon alle Giftstoffe aufgenommen haben:biggrin: (nicht bös gemeint)

XenoX
2009-06-15, 23:36:54
...

sun-man
2009-06-16, 06:57:38
Wer sich mal ausrechnet wieviel man bei einer Heirat an Steuern spart... da kann einem schwindlig werden.
Ja, der wahnsinn. wir haben seit wir geheiratet haben jedes jahr 1500€ steuer NACHzahlen müssen. Wahnsinn was wir gespart haben. Verfluchte Steuergesetze. Kaum Arbeiten beide wirst Du geschröpft. Und ja...ist normale wenn man relativ weit auseinander liegt. Wenn meine Frau nicht mehr arbeitet kriegen wir sogar Steuern zurück. Super Sache sowas....*man spart* *hihihihi*

Tomi
2009-06-16, 07:14:50
Na mal abwarten...das Ehegattensplitting steht ja immer öfter auf der Tagesordnung im Bereich "abschaffen". Bald sind ja wieder Wahlen und mal sehen was dann so kommt.

WTC
2009-06-16, 07:39:05
Ja, der wahnsinn. wir haben seit wir geheiratet haben jedes jahr 1500€ steuer NACHzahlen müssen. Wahnsinn was wir gespart haben. Verfluchte Steuergesetze. Kaum Arbeiten beide wirst Du geschröpft. Und ja...ist normale wenn man relativ weit auseinander liegt. Wenn meine Frau nicht mehr arbeitet kriegen wir sogar Steuern zurück. Super Sache sowas....*man spart* *hihihihi*

Ja, wenn zwei leute arbeiten sparst du da nix, steuerklasse 4 für beide ist wie 1... und wenn du 3 und 5 machst musst du idr bei dem mit 3 immer nachzahlen wenn das gehalt ähnlich ist... Aber sobald nur EINER arbeitet, rechner sich das extrem.

daflow
2009-06-16, 08:00:27
Ja, wenn zwei leute arbeiten sparst du da nix, steuerklasse 4 für beide ist wie 1... und wenn du 3 und 5 machst musst du idr bei dem mit 3 immer nachzahlen wenn das gehalt ähnlich ist... Aber sobald nur EINER arbeitet, rechner sich das extrem.


Das is auch nur die halbe Wahrheit ;) Es kommt einfach drauf an wieviel jeder der Partner verdient, umso größer der Unterschied desto eher lohnt sich 3/5
(und Freibeträge für Kapitalertrag oder ähnliches können natürlich auch interessant sein)

WTC
2009-06-16, 08:09:34
Das is auch nur die halbe Wahrheit ;) Es kommt einfach drauf an wieviel jeder der Partner verdient, umso größer der Unterschied desto eher lohnt sich 3/5
(und Freibeträge für Kapitalertrag oder ähnliches können natürlich auch interessant sein)

was hab ich denn geschrieben? ;)

Aber selbst wenn der unterschied größer ist, muss der mit 3 fast immer nachzahlen oder kriegt einfach net soviel raus bei der lohnsteuerabrechnung. Aber das ist so komplex, da sollten wir welche diskutieren lassen die was davon richtig verstehen. Ich zumindest nicht ^^

noid
2009-06-16, 08:13:47
Warum man Ehegattensplitting abschaffen sollte ist ein Rätsel - schliesslich befähigt dieses Instrument die meisten Menschen überhaupt eine Familie zu ernähren (wenn nämlich einer daheim bleibt/bleiben muss).

Wollen wir jetzt garkeine Kinder mehr? Quark.

Ajax
2009-06-16, 08:25:39
Warum man Ehegattensplitting abschaffen sollte ist ein Rätsel - schliesslich befähigt dieses Instrument die meisten Menschen überhaupt eine Familie zu ernähren (wenn nämlich einer daheim bleibt/bleiben muss).

Wollen wir jetzt garkeine Kinder mehr? Quark.

Warum nicht? Die gezahlten Steuern am Jahresende ändern sich doch nicht. Einzig und allein die Tatsache, dass man mit 4/4 den zinslosen Kredit an die Staatskassen gewährt, ändert etwas. Dafür freut man sich eben beim Lohnsteuerjahresausgleich auf den warmen Geldregen.
Zinslos ist natürlich übertrieben. Pro Monat bekommt man meines Wissens 0,5%. Ist zwar nicht viel, aber besser als gar nichts.
Davon abgesehen, wer auf das monatliche Geld angewiesen ist, kann unter Umständen Werbungskosten schon auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/db-lohnsteuerkarte.htm
Einziger Nachteil, der allerdings zu vernachlässigen sein sollte, wäre, dass man anschließend pflichtveranlagt wird und zwingend eine Lohnsteuerjahreserklärung firstgerecht abgeben muss.

(R)evolutionconcept
2009-06-16, 08:26:02
Also deine Freundin bekommt ab der 12 SSW 50€ mehr vom Amt = Schwangerschaftsmehrbedarf

In der 20SSW könnt ihr beim Amt Babyerstausstattung beantragen, das werden ca. 600€ werden.

Danach könnt ihr noch zur Stiftung Familie gehen, und da ebenfalls zusätzlich Babyerstausstattung beantragen...die stocken das meist noch ein bisschen auf.

Wenn das Kind da ist, bekommt ihr ja 164€ Kindergeld im Monat und vom Amt ca. 40€ mehr.

Dann bekommt ihr noch 300€ Elterngeld für 12 Monate.

Herzlichen Glückwunsch :smile:


edit: btw. Mutterschaftsgeld wird deine Freundin nicht bekommen, da sie ALG2 bekommt. Deshalb könnt ihr auch nicht Wohngeld oder Kindergeldzuschuss beantragen.
Aber ihr könnten ja mal beim Amt nachfragen, ob es sich für euch vielleicht lohnen würde auf Alg2 zu verzichten und eher Wohngeld und Kindergeldzuschuss zuz beantragen.

onkel2003
2009-06-16, 08:29:24
Und zwar ist das momentan so, dass ich nen Job habe mit nem Nettoverdienst von ca. 1400 €.
Freundin ist erwerblos (leider) und bekommt von Job Center 150 € + 164 € Kindergeld.

Also recht wenig eig. dafür, dass sie auch Miete und dergleichen mitzahlen sollte.



erst mal noch wird keine neuberechnung gemacht bzw keine änderung weil ich mal denke es noch ne weile dauert bis das kind kommt.
Edit wie ich grade sehe wohl doch ( Schwangerschaftsmehrbedarf )

wenns dann soweit ist werdet ihr ein wenig mehr geld haben.
bei dir wird sich was steuerklasse ändern in bereicht geld fast nichts ändern ein kind bringt fast nichts auf der steuerkarte, in dein fall würde allerdings heiraten ca 300 euro mehr netto bringen. dafür der wegfall von alg2 und kindergeld für deine freundin, hinzu kommt aber wieder kindergeld für euer kind und elterngeld

wie lange lebt ihr schon zusammen in einer Wohnung ?
150 euro hört sich wenig an insoweit ihr noch keine 12 monate zusammen lebt.
tut ihr das schon mehr als 12 Monate sind 150 eigentlich zu viel.

noid
2009-06-16, 08:35:21
Warum nicht? Die gezahlten Steuern am Jahresende ändern sich doch nicht. Einzig und allein die Tatsache, dass man mit 4/4 den zinslosen Kredit an die Staatskassen gewährt, ändert etwas. Dafür freut man sich eben beim Lohnsteuerjahresausgleich auf den warmen Geldregen.
Zinslos ist natürlich übertrieben. Pro Monat bekommt man meines Wissens 0,5%. Ist zwar nicht viel, aber besser als gar nichts.
Davon abgesehen, wer auf das monatliche Geld angewiesen ist, kann unter Umständen Werbungskosten schon auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/db-lohnsteuerkarte.htm
Einziger Nachteil, der allerdings zu vernachlässigen sein sollte, wäre, dass man anschließend pflichtveranlagt wird und zwingend eine Lohnsteuerjahreserklärung firstgerecht abgeben muss.

Warmer Geldregen einmal im Jahr, wie super ist das denn. Wenn du schon eine Vereinfachung des Steuerrechts haben willst, von wegen Aufwand und so, dann bitte nicht an einer Stelle die fair gegenüber Familien ist.
(60% der Menschen bekommen ihre Steuererklärung doch kaum hin, jetzt noch dafür zu Sorgen, dass die Leute noch schlechter an IHR Geld kommen ist - unfair³)

Einmalzahlungen im Jahr sind käsig, egal woher die kommen.

(R)evolutionconcept
2009-06-16, 08:46:04
erst mal noch wird keine neuberechnung gemacht bzw keine änderung weil ich mal denke es noch ne weile dauert bis das kind kommt.
Edit wie ich grade sehe wohl doch ( Schwangerschaftsmehrbedarf )

wenns dann soweit ist werdet ihr ein wenig mehr geld haben.
bei dir wird sich was steuerklasse ändern in bereicht geld fast nichts ändern ein kind bringt fast nichts auf der steuerkarte, in dein fall würde allerdings heiraten ca 300 euro mehr netto bringen. dafür der wegfall von alg2 und kindergeld für deine freundin, hinzu kommt aber wieder kindergeld für euer kind und elterngeld

wie lange lebt ihr schon zusammen in einer Wohnung ?
150 euro hört sich wenig an insoweit ihr noch keine 12 monate zusammen lebt.
tut ihr das schon mehr als 12 Monate sind 150 eigentlich zu viel.

Wenn sie heiraten und ALG2 wegfällt, könnten sie dann aber Wohngeld und Kindergeldzuschlag (bis zu 240€) beantragen. Ich weiß jetzt nicht genau die Bemessungsgrundlage, damit man KGZ bekommt. Müsste man halt einfach mal beim Amt erfragen.

edit: eine Heirat wäre noch aus einem anderen Grund gut. Deine Freundin bekommt ja die ersten 3 Jahre die Rentenversicherung vom Bund bezahlt (und da sag mal einer Deutschland sei nicht sozial) und wenn du sie dann bei dir Familienversicherst (krankenversicherung) könnte sie ohne Probleme bei einem Minijob was dazu verdienen, wenn es dann möglich ist.

Ajax
2009-06-16, 08:47:26
Warmer Geldregen einmal im Jahr, wie super ist das denn. Wenn du schon eine Vereinfachung des Steuerrechts haben willst, von wegen Aufwand und so, dann bitte nicht an einer Stelle die fair gegenüber Familien ist.
(60% der Menschen bekommen ihre Steuererklärung doch kaum hin, jetzt noch dafür zu Sorgen, dass die Leute noch schlechter an IHR Geld kommen ist - unfair³)

Einmalzahlungen im Jahr sind käsig, egal woher die kommen.

Dann beschwer Dich doch beim Gesetzgeber und nicht bei mir. Frag Dich mal, wer für unsere Gesetzeswelt zuständig ist und welche Interessen gewahrt werden. Die Zahl der Steuerberater (Ohne Hilfevereine) übersteigt 80 000. Das ist ein Berufszweig, der sehr gut verdient und heutzutage sehr zukunftssicher ist.

Weil? Warum sind sie käsig? Kannst Du wenigstens einen Grund liefern? Du hast doch die Möglichkeit die Zahlungsmodalitäten zu variieren. Brauchst sie doch nur nutzen (und dabei eben einen Steuerberater in Anspruch nehmen). Vielleicht ist das ja so gewollt. :rolleyes:

Bandit_SlySnake
2009-06-16, 09:01:33
Leute ihr weicht gewaltig vom Thema ab.

Ersteinmal Glückwunsch an den Threadstarter, ich wurde mitte Mai auch das zweite Mal Vater.

Leben du und deine Freundin eigentlich zusammen, dann würden wir zumindest von einer eheähnlichen Gemeinschaft sprechen, welche natürlich öfters mehr "erlaubt" zu beantragen als anders. Deine Freundin sollte auf jedenfall schonmal dann Elternzeit nehmen wenn sie eh zu Hause ist, das sind mal eben mindestens 300 Euro, kommt auf die letzten Verdienste des Jahres an, falls sie da noch gearbeitet hatte.
Dazu kommt noch das Kindergeld als Zahlung die immer gewährt wird bei Babys/Kleinkindern. Bezüglich Arbeitslosengeld/etwaige andere Bezüge solltest du so früh wie möglich die Arge aufsuchen, zu Kindergeld/Elterngeld gibt dir die Familienkasse Auskunft.

-Sly

noid
2009-06-16, 09:04:33
Dann beschwer Dich doch beim Gesetzgeber und nicht bei mir. Frag Dich mal, wer für unsere Gesetzeswelt zuständig ist und welche Interessen gewahrt werden. Die Zahl der Steuerberater (Ohne Hilfevereine) übersteigt 80 000. Das ist ein Berufszweig, der sehr gut verdient und heutzutage sehr zukunftssicher ist.

Weil? Warum sind sie käsig? Kannst Du wenigstens einen Grund liefern? Du hast doch die Möglichkeit die Zahlungsmodalitäten zu variieren. Brauchst sie doch nur nutzen (und dabei eben einen Steuerberater in Anspruch nehmen). Vielleicht ist das ja so gewollt. :rolleyes:

Wenn ich am Ende zum Leben 10 Berater brauche, dann läuft was falsch.
Bitte split...

onkel2003
2009-06-16, 09:06:24
Wenn sie heiraten und ALG2 wegfällt, könnten sie dann aber Wohngeld und Kindergeldzuschlag (bis zu 240€) beantragen. Ich weiß jetzt nicht genau die Bemessungsgrundlage, damit man KGZ bekommt. Müsste man halt einfach mal beim Amt erfragen.

edit: eine Heirat wäre noch aus einem anderen Grund gut. Deine Freundin bekommt ja die ersten 3 Jahre die Rentenversicherung vom Bund bezahlt (und da sag mal einer Deutschland sei nicht sozial) und wenn du sie dann bei dir Familienversicherst (krankenversicherung) könnte sie ohne Probleme bei einem Minijob was dazu verdienen, wenn es dann möglich ist.

aber wenn alg2 wegfällt, denke ich mal nicht das man ne grundlage zum erwerb von wohngeld hat. weil das alg2 ja eigentlich wegfällt aufgrund des zu hohen gehaltes bzw alle zahlungen zusammen.

das mit der Heirat ist noch ne beste lösung wenns den in frage kommt.
grade wie du schon sagt man hat die möglichkeit aufn minijob.

(R)evolutionconcept
2009-06-16, 09:14:53
Leute ihr weicht gewaltig vom Thema ab.

Ersteinmal Glückwunsch an den Threadstarter, ich wurde mitte Mai auch das zweite Mal Vater.

Leben du und deine Freundin eigentlich zusammen, dann würden wir zumindest von einer eheähnlichen Gemeinschaft sprechen, welche natürlich öfters mehr "erlaubt" zu beantragen als anders. Deine Freundin sollte auf jedenfall schonmal dann Elternzeit nehmen wenn sie eh zu Hause ist, das sind mal eben mindestens 300 Euro, kommt auf die letzten Verdienste des Jahres an, falls sie da noch gearbeitet hatte.
Dazu kommt noch das Kindergeld als Zahlung die immer gewährt wird bei Babys/Kleinkindern. Bezüglich Arbeitslosengeld/etwaige andere Bezüge solltest du so früh wie möglich die Arge aufsuchen, zu Kindergeld/Elterngeld gibt dir die Familienkasse Auskunft.

-Sly

Fürs Elterngeld ist aber das Jugendamt verantwortlich. Und da sie jetzt arbeitslos ist, würde sie eh nur den Mindestsatz bekommen, die 300€ halt.


Ahso: Wird das Kind noch dieses Jahr geboren , bekommt ihr auch noch einmalig 100€ Kindersonderzahlung.


aber wenn alg2 wegfällt, denke ich mal nicht das man ne grundlage zum erwerb von wohngeld hat. weil das alg2 ja eigentlich wegfällt aufgrund des zu hohen gehaltes bzw alle zahlungen zusammen.

das mit der Heirat ist noch ne beste lösung wenns den in frage kommt.
grade wie du schon sagt man hat die möglichkeit aufn minijob.

Doch, doch....ich spreche aus eigener Erfahrung. Wohngeld kann man ja nur beantragen, wenn man kein Alg2 bekommt.

(R)evolutionconcept
2009-06-16, 09:24:31
Schau doch einfach mal hier: http://www.urbia.de/topics/article/?id=7500&o=sicher

Bandit_SlySnake
2009-06-16, 10:12:29
Fürs Elterngeld ist aber das Jugendamt verantwortlich. Und da sie jetzt arbeitslos ist, würde sie eh nur den Mindestsatz bekommen, die 300€ halt.


Ahso: Wird das Kind noch dieses Jahr geboren , bekommt ihr auch noch einmalig 100€ Kindersonderzahlung.




Doch, doch....ich spreche aus eigener Erfahrung. Wohngeld kann man ja nur beantragen, wenn man kein Alg2 bekommt.

Bitte erst meinen Post wirklich lesen bevor du ihn zitierst . Elterngeld bekommt man von der Familienkasse, welche unter Anderem auch das Jugendamt angehört aber dieses ist dafür nicht zuständig, und nicht vom Judendamt und ja es wären mindestens 300Euro was ich auch geschrieben hatte, aber immerhin mehr als sie jetzt bekommt. ;) Ausser wenn sie in dem letzten Jahr Geld verdient hatte, das wird dann zum Elterngeld reingerechnet und kann zu einer Erhöhung führen und nicht zum Standardsatz von 300 Euro.

Elterngeld:
mindestens 300 Euro monatlich
67% des letzten Gehaltes, jährlich betrachtet
höchstens 1800 Euro

-Sly

sun-man
2009-06-16, 10:18:35
Das is auch nur die halbe Wahrheit ;) Es kommt einfach drauf an wieviel jeder der Partner verdient, umso größer der Unterschied desto eher lohnt sich 3/5
(und Freibeträge für Kapitalertrag oder ähnliches können natürlich auch interessant sein)

Genau das wage ich zu bezweifeln. Ich bekomme ~das 5fache meiner Frau und wir zahlen deutlich nach. Es ist eher so das wir näher zusammen sein müssten um weniger nachzuzahlen.

Bitte erst meinen Post wirklich lesen bevor du ihn zitierst . Elterngeld bekommt man von der Familienkasse und nicht vom Judendamt und ja es wären mindestens 300Euro was ich auch geschrieben hatte, aber immerhin mehr als sie jetzt bekommt.
Bitte ? :D :D Neues Amt ? ;) - ich weiß, ein Verschreiber, aber was für einer :D

(R)evolutionconcept
2009-06-16, 10:34:19
Bitte erst meinen Post wirklich lesen bevor du ihn zitierst . Elterngeld bekommt man von der Familienkasse, welche unter Anderem auch das Jugendamt angehört aber dieses ist dafür nicht zuständig, und nicht vom Judendamt und ja es wären mindestens 300Euro was ich auch geschrieben hatte, aber immerhin mehr als sie jetzt bekommt. ;) Ausser wenn sie in dem letzten Jahr Geld verdient hatte, das wird dann zum Elterngeld reingerechnet und kann zu einer Erhöhung führen und nicht zum Standardsatz von 300 Euro.

Elterngeld:
mindestens 300 Euro monatlich
67% des letzten Gehaltes, jährlich betrachtet
höchstens 1800 Euro

-Sly

Also hierzulande beantragt man das beim Jugendamt, welches zum Bezirksamt gehört. Aber vielleicht unterscheidet sich das ja Regional. Nichts für Ungut.

sid412
2009-06-16, 21:58:04
Hey :)

Danke für eure antworten :)

Wie ist denn das jetzt eig. mit dem Elterngeld bzw ALG 2 und so ..

Zur Tatsache:

Meine Freundin bezieht immernoch ALG 2.
150 € ca. sind das die sie bekommt.

Angenommen, sie würde bis zum Tag des eintritts des Mutterschutzes keine Arbeit finden, würde sie dann zusätzlich 300 € mindestsatz des Eltergeldes dazu bekommen + Kindergeld für das neugeborenen + das Kindergeld was sie erhält für sich?
Oder fällt dann ALG 2 weg und erhält nur das Elterngeld?

Fall 2: Sie würde arbeit finden. Verdient dann beispielsweise 400 € im diesem "400 € Job" und bekommt dann anschließend 300 Eltergeld als ersatzleistung, da sie ja dann in eltergeld"zeit" geht?

Wäre also dann hinsichtlich den 12 bzw 24 Monaten wahlweise ja dann irgendwie besser als wenn sie jetzt noch arbeiten gehen würde bis zum Tag des Mutterschutzes.

Wären ja dann eig. im Fall 1:

150€ ALG +
164€ Kindergeld meiner Freundin +
164€ Kindergeld für das Neugeborene +
150€ Elterngeld für 24 Monate =

628€ ingesamt

Fall 2:

300€ Eltergeld für 24 Monate +
164€ Kindergeld meiner Freundin +
164€ Kindergeld für das Neugeborene =

478€ ingesamt


Wie würdet Ihr das machen?

Demnach wäre ja das dann eig. auch besser wenn ich das ganze Kind auf der Steuerkarte habe oder?

Zusatz:
Sie wohnt bei mir seit Dezember 2008.
Gilt das eig. schon als Eheähnliches Verhältnis?

onkel2003
2009-06-17, 07:42:41
Zusatz:
Sie wohnt bei mir seit Dezember 2008.
Gilt das eig. schon als Eheähnliches Verhältnis?

nein, erst ab den 12 monat musst du beweisen das es keine bedarfsgemeinschaft ist.

wenn jetzt nicht das kind kommen würde, hätte ich dir geraten sehr schnell zum anwalt zu gehn dann hättest sie eventuell sogar durch bekommen können das sie seit 12.08 rückwirkend alg2 bekommst den vollen satz.

da jetzt aber das kind da ist wird das amt sofort sagen man ist von ausgegangen das es Eheähnlich ist.
sie hätte damals schon den bescheit wiederspruch machen müssen.

sie hätte eigentlich bekommen müssen.
alg2 regelsatz um die 350 euro
50 % der miere + nebenkosten ohne strom
und kindergeld wobi ich mir nicht sicher bin ob kindergeld auf alg2 regelsatz auf gerechnet wird.

nach 12 monaten hätte man dein gehalt angerechnet.


ich denke mal bei ihr wurde dein gehalt schon seit 12.08 angerechnet oder ? musstest sie angaben von dir auch machen beispiel von arbeitgeber ne bescheinigung.

viele wissen es nicht das es diese 12 monatsregel gibt, und es ist traurig das teilweise ämter sowas verschweigen.


in dein fall ist jetzt aber das kind den sobald ein kind in spiel ist geht man immer von einer bedarfsgemeinschaft aus also eheänlich.

ich würde dein fall grade das was auch mit alg2 seit den 12.08 ist mal hier erfragen es kann gut sein das du da noch was machen kannst.

zu den restfragen wird man dir da auch gut helfen können. da dort teilweise auch anwälte antworten.
www.arbeitslosenselbsthilfe.org

Bandit_SlySnake
2009-06-17, 08:12:04
Hey :)

Danke für eure antworten :)

Wie ist denn das jetzt eig. mit dem Elterngeld bzw ALG 2 und so ..

Zur Tatsache:

Meine Freundin bezieht immernoch ALG 2.
150 € ca. sind das die sie bekommt.

Angenommen, sie würde bis zum Tag des eintritts des Mutterschutzes keine Arbeit finden, würde sie dann zusätzlich 300 € mindestsatz des Eltergeldes dazu bekommen + Kindergeld für das neugeborenen + das Kindergeld was sie erhält für sich?
Oder fällt dann ALG 2 weg und erhält nur das Elterngeld?

Fall 2: Sie würde arbeit finden. Verdient dann beispielsweise 400 € im diesem "400 € Job" und bekommt dann anschließend 300 Eltergeld als ersatzleistung, da sie ja dann in eltergeld"zeit" geht?

Wäre also dann hinsichtlich den 12 bzw 24 Monaten wahlweise ja dann irgendwie besser als wenn sie jetzt noch arbeiten gehen würde bis zum Tag des Mutterschutzes.

Wären ja dann eig. im Fall 1:

150€ ALG +
164€ Kindergeld meiner Freundin +
164€ Kindergeld für das Neugeborene +
150€ Elterngeld für 24 Monate =

628€ ingesamt

Fall 2:

300€ Eltergeld für 24 Monate +
164€ Kindergeld meiner Freundin +
164€ Kindergeld für das Neugeborene =

478€ ingesamt


Wie würdet Ihr das machen?

Demnach wäre ja das dann eig. auch besser wenn ich das ganze Kind auf der Steuerkarte habe oder?

Also ob und wieviel ihr vom Arge zusätzlich bekommt keine Ahnung, musst mal selber nachfragen dort.
Ich würde es so vorschlagen:
Du:
arbeitest, Kind komplett auf Steuerkarte
Sie:
Elterngeld, ggf. ALG
wobei das Elterngeld zwischen 300,-/mon (bei 12 Monate) oder 150,-/mon (bei 24 Monate) mindestens besteht, darauf hast du/sie auf jedenfall Anspruch!
Eine Änderung der Elternzeit ist mit "guter Begründung" auch möglich allerdings nur einmal in einer Elternzeitperiode, wäre der Fall wenn du zum Beispiel arbeitslos wirst und willst dann Elternzeit gehen weil vielleicht gleichzeitig deine Freundin ein nettes Jobangebot bekommen hat.
Das Elterngeld früh genug beantragen und so haushalten das ihr vielleicht im ersten Monat auch ohne das Elterngeld auskommen könnt, da da auch "nur" Beamte arbeiten und die erste Zahlung nicht immer pünktlich kommt, selber schon erlebt und mehrfach bei Bekannten auch.


Zusatz:
Sie wohnt bei mir seit Dezember 2008.
Gilt das eig. schon als Eheähnliches Verhältnis?
Wie ist das denn beim ALG2 angelegt worden, wurdest du mit einberechnet weil ihr zusammenwohnt, wenn ja dann ist es definitiv ein eheähnliches Verhältnis.
Ich weiss selber nicht wie lange man zusammenwohnen muss bevor ein eheähnliches Verhältnis anerkannt wird, musst mal bei der Arge nachfragen sonst.

onkel2003
2009-06-17, 08:38:59
Ich weiss selber nicht wie lange man zusammenwohnen muss bevor ein eheähnliches Verhältnis anerkannt wird, musst mal bei der Arge nachfragen sonst.

wird eigentlich schon ab den ersten tag.



Die eheähnliche Gemeinschaft
Auch bei der eheähnlichen Gemeinschaft gelten seit August 2006 härtere Vorschriften.

Definition
Sie liegt dann vor, wenn

zwei Personen
in einem gemeinsamen Haushalt
so zusammenleben, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. (§ 7 III Nr. 3c SGB II) (sogenannter Einstandswille)


Damit nicht jedes Jobcenter und jeder Richter machen können, was sie wollen, wird wenigstens festgelegt, wann der Einstandswille vermutet wird:
1.länger als ein Jahr zusammenleben oder
2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben oder
3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
(§ 7 Abs. 3a SGB II)

Nach einem Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 21. Juni 2006 kann aber eine eheähnliche Gemeinschaft schon ab dem ersten Tag des Zusammenlebens bestehen. In dieser Entscheidung wurde gesagt, dass das Paar die gesamte Wohnung gemeinsam nutzt, auch die Haushaltsgegenstände vom anderen einfach mitbenutzt, und dass deshalb eine Wirtschaftsgemeinschaft vorliege.
Ein anderer Senat desselben Gerichts sieht das aber anders: ...bloße Wirtschaftsgemeinschaft reicht nicht, es braucht weitere Indizien wie zum Beispiel gemeinsame Kinder.

schön das sich gerichte immer einig sind. :biggrin:
Quelle (http://www.arbeitslosengeld-verstehen.de/bedarfsgemeinschaft.htm)

bei so ein satz frage ich mich wie es zu 2 unterschiedlichen gerichtsurteilen kommen kann.

Damit nicht jedes Jobcenter und jeder Richter machen können, was sie wollen, wird wenigstens festgelegt, wann der Einstandswille vermutet wird:

(R)evolutionconcept
2009-06-17, 08:40:17
Hey :)

Danke für eure antworten :)

Wie ist denn das jetzt eig. mit dem Elterngeld bzw ALG 2 und so ..

Zur Tatsache:

Meine Freundin bezieht immernoch ALG 2.
150 € ca. sind das die sie bekommt.

Angenommen, sie würde bis zum Tag des eintritts des Mutterschutzes keine Arbeit finden, würde sie dann zusätzlich 300 € mindestsatz des Eltergeldes dazu bekommen + Kindergeld für das neugeborenen + das Kindergeld was sie erhält für sich?
Oder fällt dann ALG 2 weg und erhält nur das Elterngeld?

Fall 2: Sie würde arbeit finden. Verdient dann beispielsweise 400 € im diesem "400 € Job" und bekommt dann anschließend 300 Eltergeld als ersatzleistung, da sie ja dann in eltergeld"zeit" geht?

Wäre also dann hinsichtlich den 12 bzw 24 Monaten wahlweise ja dann irgendwie besser als wenn sie jetzt noch arbeiten gehen würde bis zum Tag des Mutterschutzes.

Wären ja dann eig. im Fall 1:

150€ ALG +
164€ Kindergeld meiner Freundin +
164€ Kindergeld für das Neugeborene +
150€ Elterngeld für 24 Monate =

628€ ingesamt

Fall 2:

300€ Eltergeld für 24 Monate +
164€ Kindergeld meiner Freundin +
164€ Kindergeld für das Neugeborene =

478€ ingesamt


Wie würdet Ihr das machen?

Demnach wäre ja das dann eig. auch besser wenn ich das ganze Kind auf der Steuerkarte habe oder?

Zusatz:
Sie wohnt bei mir seit Dezember 2008.
Gilt das eig. schon als Eheähnliches Verhältnis?

Das Elternegeld ist Anrechnungsfrei und zusätzlich zum ALG2.
Fall 1 wird eintreten. Auch wenn sie vorher einen Minijob macht, bekommt sie ab dem Wegfall von diesen wieder ALG2. Von einem Minijob in Elternzeit wäre ja witzlos...da bekommt sie ja nix.

Sie bekommt weiterhin ALG2 (welches sich sogar ein wenig erhöhen wird ca. 40€)
+ Kindergeld fürs Murkel
+ Elterngeld

wie es mit dem Kindergeld für sie aussieht, weiß ich nicht.

sid412
2009-06-25, 20:46:23
Moinsen :)

gibt nun einige neuigkeiten was die sache mit dem aktuell "zu wenig bekommen" meiner Freundin.

Sie hat sich ne Beratungsstelle gesucht, wo sie erstmal darüber informiert wird, was ihr eigentlich genau zusteht.
Seit dem 01.12.2008 steht ihr eigentlich mehr als die Hälfte zu, von dem was sie momentan bekommt.

Vorher hatte sie auch keinen bescheid bekommen, für welche Bezüge sie das Geld bekommt.
Nun wurde das Job Center kontaktiert, so dass die aufgefordert wurden, ihr den bescheid zukommen zu lassen.
Heute war sie außerdem beim Job Center und hatte dort nen Termin und wurde darüber informiert, dass sie demnächst mehr bekommen sollte.
Auch für die mehrbezüge die ihr zusteht, ab der 13ten Schwangerschaftswoche.

Nun denke ich aber noch einen Schritt zurück und bin der meinung, dass das Geld nachgezahlt werden müsse.
Ich habe meiner Freundin gebeten sich auch darüber zu informieren ob es das geben wird.
Daraufhin meinte die Dame von JC, dass sie hätte damals nicht ausziehen dürfen von ihrem Vater, da sie nicht um erlaubniss gefragt hat beim Job Center.

Nun also meine frage, ob ich gerichtlich vorgehen könnte, mit unserer Rechtsschutzversicherung und die Nachzahlung erstreiten könnte.

Immerhin sind das ca. 1000 € die wegefallen würden. Und da jetzt auch das Baby irgendwann mal kommt, würde das ein wenig einfacher werden für uns für den anfang.

Danke für antwort im voraus :)

Zwergi
2009-06-25, 22:11:23
Wenn sie unter 25 ist und net unbedingt hätte ausziehen müssen, kannst du einen Rechtstreit vergessen.

sid412
2009-06-25, 22:40:34
Es war aber so, dass ihr vor dem Einzug bei mir, ihr ein Einzug in eine eigene Wohnung genehmigt worden ist.
Sie fand nur keine Wohnung die der höchstkaltmiete entsprach.

Diese aussage kommt ja erst seit dem Termin heute beim JC.

Wiederspricht sich ja eigentlich, da sie ja schon vor unserer Zeit ihr das genehmigt worden ist.

Zwergi
2009-06-25, 23:03:47
Wenn sie so eine Genehmigung schriftlich hat, schauts wieder gut aus :)

Luke Undtrook
2009-06-26, 09:08:48
Wenn ich am Ende zum Leben 10 Berater brauche, dann läuft was falsch.
Bitte split...
Was soll ein Politiker sagen. Der braucht zum Arbeiten schon soviel.

daflow
2009-06-26, 10:36:19
Genau das wage ich zu bezweifeln. Ich bekomme ~das 5fache meiner Frau und wir zahlen deutlich nach. Es ist eher so das wir näher zusammen sein müssten um weniger nachzuzahlen.


Vielleicht bei der Steuererklärung, aber beim 5fachen Verdienst wirst du ja monatlich deutlich die Vergünstigung durch LStKl3 spüren, ne?

sun-man
2009-06-26, 11:00:17
Richtig, aber die Steuerlast die wir automatisch über die Abgaben zahlen ist nicht hoch genug.

daflow
2009-06-26, 11:12:13
Richtig, aber die Steuerlast die wir automatisch über die Abgaben zahlen ist nicht hoch genug.


Und mußt du soviel nachzahlen, dass ihr letztendlich mehr Jahresnetto hättet, wenn ihr nicht auf Klasse 3/5 splitten würdet?

sun-man
2009-06-26, 11:46:37
Wenn ich die Frage richtig verstehe - habs jetzt 5 mal gelesen aber irgendwie nen Knoten im Hirn - dann hätten wir bei einer anderen Splittung deutlich weniger. Mit 4/4 hätten wir ~280€ netto/Monat weniger. Mt 3/ müssen wir ~nen hunderter pro Monat weglegen.
Mit nem Minijob, also 400€ ohne Abgaben, dreht der Steuerkram sofort ins Plus.

daflow
2009-06-26, 11:55:53
Wenn ich die Frage richtig verstehe - habs jetzt 5 mal gelesen aber irgendwie nen Knoten im Hirn - dann hätten wir bei einer anderen Splittung deutlich weniger. Mit 4/4 hätten wir ~280€ netto/Monat weniger. Mt 3/ müssen wir ~nen hunderter pro Monat weglegen.
Mit nem Minijob, also 400€ ohne Abgaben, dreht der Steuerkram sofort ins Plus.


Heisst doch aber, dass meine ursprüngliche Aussage "3 zu 5 lohnt sich wenn die Gehälter weit auseinandeliegen" passt, wenn man das Jahresnetto betrachtet und letztendlich ist das doch entscheidend?

sun-man
2009-06-26, 12:15:45
Grundsätzlich schon. Wenn Du aber z.B.nach dem ersten Jahr der Hochzeit plötzlich 1500€ Steuernachzahlung hast fühlt es sich nicht so an ;)

onkel2003
2009-06-26, 13:39:15
Daraufhin meinte die Dame von JC, dass sie hätte damals nicht ausziehen dürfen von ihrem Vater, da sie nicht um erlaubniss gefragt hat beim Job Center.

Nun also meine frage, ob ich gerichtlich vorgehen könnte, mit unserer Rechtsschutzversicherung und die Nachzahlung erstreiten könnte.

Immerhin sind das ca. 1000 € die wegefallen würden. Und da jetzt auch das Baby irgendwann mal kommt, würde das ein wenig einfacher werden für uns für den anfang.

Danke für antwort im voraus :)

das man fragen muss wenn man umziehn möchte ist blödsinn, lediglich wenn sie es ohne bescheit macht kann sie keine umzugskosten einklagen.

meine freundin in von mainz nach herford auch ohne zu fragen gezogen und sie ist bei mir eingezogen, und hat 50 % der miete bekommen und 350 euro ca.
jetzt sind 12 monate um und sie bekommt nur noch paar cent weil ich zuviel verdiene

du hast ne Rechtsschutzversicherung dann geh zum anwalt es gibt möglichkeiten meine bis zu 12 monate nach bekannt werden noch zu klagen.
idr sind es ja nur 4 wochen oder so.

Gast
2009-06-28, 01:03:46
mal ne frage abseit von eurem privat streit:

was kostet ne geburt im Kh eigentlich? oder zahlt das die KK?
je länger die Frau braucht umso teuerer? hab keine ahnung was ne geburt im KH kostet

WTC
2009-06-28, 11:52:23
mal ne frage abseit von eurem privat streit:

was kostet ne geburt im Kh eigentlich? oder zahlt das die KK?
je länger die Frau braucht umso teuerer? hab keine ahnung was ne geburt im KH kostet

Also bei uns kostet nur der aufenthalt, müssten ca. 40€ pro tag sein...

sun-man
2009-06-28, 11:53:24
...also ein arbeitskollege ist bald soweit. Geburt liegt bei ~9000€ Euro.

Gast
2009-07-06, 22:00:38
zahlt doch alles die krankenkasse. 9000€ für die geburt? da würd ich mal deinen kollegen fragen ob er ne privatklinik gemietet hat

(R)evolutionconcept
2009-07-06, 22:57:09
gesetzlich versichert = alle kosten werden komplett übernommen. (Sonderwünsche ausgenommen)

peppschmier
2009-07-07, 07:52:41
gesetzlich versichert = alle kosten werden komplett übernommen. (Sonderwünsche ausgenommen)

Privat versichert = alle Kosten werden übernommen und direkt mit der PKV abgerechnet.

skanti
2009-07-11, 18:42:14
ohne jetzt alles gelesen zu haben, aber beruflich damit zu tun, geh zu deinem zuständigen Jugend- und Sozialamt und las dich beraten. Man bekommt mehr Hilfe von den Behörden als man glaubt und das rumstochern im Halbwissen hilft hier wenig.