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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mahnung nach zwei Jahren gekommen


FireFrog
2009-06-21, 22:23:00
Hallo,
ein bekannter bekam heute einen Brief mit einer Mahnung, er vergaß vor zwei Jahren 63 cent zu bezahlen, jetzt bekam er im Dezember eine Mahnung mit den 63 cent + 4€ Mahngebühr mit dem vermerk, dass er ja schon mal eine Rechnung bekommen hat, welche er aber nie erhielt.


Er zahlte dann die 63cent und schrieb denen eine email, dass er keine Rechnung vorher bekam und das daher nicht einsieht die 4€ zu zahlen.

Nun bekam er eine Rechnung von einem Inkasso Unternehmen, welche knappe 99€ wollen, 4€ + 95€ Gebühr.

Nun die Frage was soll er denn tuen bzw. kann er denn tun?
Denn er zahlte die 63cent bekam auch keine Antwort wegen den 4€ und nun kommt das.

Siegfried
2009-06-21, 22:28:03
dem mahnbescheid widersprechen
duerfte nicht verhaeltnismaesig sein bei nen paar cent

Piffan
2009-06-21, 22:39:36
Ein Mahnbescheid ist das noch nicht, der kommt vom Amtgericht.

Sieht mir sehr nach einer Abzockmasche aus. Ich würde mich mal an einen Verbraucherschutz wenden bzw. wenn er versichert ist, einen Anwalt aufsuchen.

Es könnte tatsächlich Abzocke sein.....dafür sprechen zwei Indizien: Mahnung wegen einer derart kleinen Summe, zweitens Einschaltung eines Inkassounternehmens. Ich schätze mal, dass das Inkasso- Unternehmen selbst dahinter steckt und sich damit Einnahmen verschafft.

mapel110
2009-06-21, 22:41:13
Einfach nicht zahlen. Dürfte kaum ein Anwalt schaffen, wegen solch einer Summe eine Klage einzureichen.

Heimatsuchender
2009-06-21, 23:03:17
@Threadstarter:

Widersprechen und abwarten.
Aber: Dein Bekannter muß auf seine Post achten (falls da was vom Gericht kommen sollte).
Ich habe momentan ein ähnliches Problem mit dem Pro7-Fanshop, bzw. mit dem Dienstleister. Trotz erfolgter Vorkasse (vor mehr als 1,5 Jahren) wollen die auf einmal noch Geld von mir (die haben die Rechnung falsch erstellt).
Dem habe ich widersprochen (allerdings nur per Mail, da die nicht auf Telefon, Fax usw. reagieren) und warte jetzt, was passiert.


tobife

Michamel2k
2009-06-21, 23:16:11
Wie konnte er einfach so 63 Cent-Rechnung zahlen, die 2 Jahre alt ist!? :crazy2:
Mit der Bezahlung hat er eine Schuld eingestanden - er hätte gegen die Rechnung/Mahnung Einspruch erheben müssen.

Nach 2 Jahren 63 Cent einzufordern - klar, kann man machen, aber ist das nicht schon verjährt?
Jedenfalls durch die Zahlung hat Dein Bekannter die Schuld anerkannt - ob die Rechnung/Mahnung berechtigt oder unberechtigt ist nun irrelevant.

Irgendwie total unseriös. Eine (fiktive?) Rechnung losschicken, gleich als Mahnung deklarieren, damit sie einen gewissen nachdruck erzeugt. Dann wurde gewartet, wer zahlt. Und derjenige, der zahlt...siehe oben.

Unabhängig davon, wenn gezahlt wurde, ist die Schuld erloschen - warum soll nun ein Inkassobüro nun wieder eintreiben!? An wen wurden die 63 Cent + Mahngebühr gezahlt? An den Rechnungssteller oder an das Inkassobüro?

Einfach nicht zahlen. Dürfte kaum ein Anwalt schaffen, wegen solch einer Summe eine Klage einzureichen.

Wer es schafft, 63 Cent erst auf 4+ EUR und dann auf 99+ EUR aufzublasen, der kann es leicht auf 400 EUR aufblasen (Anwaltskosten, bearbeitungsgebühren, Kosten Zinsen...).
Und, bei einem Mahnverfahren muss eh erst vor Gericht dargelegt werden, was Sache ist; das gilt für den Schuldiger wie für den Gläubiger. Bis dahin gelten gesetzliche Fristen - die bei Verstreichen dann (stubide) vor einem Gericht landen.

JaDz
2009-06-21, 23:45:56
Nach 2 Jahren 63 Cent einzufordern - klar, kann man machen, aber ist das nicht schon verjährt?
Drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in welchem der Anspruch entsteht.

Tomi
2009-06-22, 06:47:12
In den aktuell harten Zeiten (Stichwort Insolvenzen) scheinen wohl viele Firmen ihre alten Rechnungsbestände nochmal zu durchforsten ;).

Nee im Ernst...durch das zweite Schreiben mit den 99 Euro ist klar, dass es hier stark nach Abzocke riecht. Bei c't auf der Homepage gibt es so Musterschreiben zu unberechtigten Forderungen..ausdrucken, ausfüllen, abschicken und fertig. Alle Schreiben danach von denen kann man entsorgen.

Rooter
2009-06-22, 11:50:51
Ich hätte schon die Rechnung über 0,63 € entsorgt!

Damit macht die Firma doch eh keinen Gewinn. Bei uns wird z.B. keine Rechnung unter 3 € ausgestellt (ist noch eine Anweisung vom ehemaligen Geschäftsführer) weil der Aufwand für das bearbeiten einer Rechnung wohl höher liegt.

MfG
Rooter

Argo Zero
2009-06-22, 12:16:38
Wie konnte er einfach so 63 Cent-Rechnung zahlen, die 2 Jahre alt ist!? :crazy2:
Mit der Bezahlung hat er eine Schuld eingestanden - er hätte gegen die Rechnung/Mahnung Einspruch erheben müssen.


Ganz genau. Würde mich mal interessieren, warum er den Betrag überhaupt bezahlt hat.

Stormtrooper
2009-06-22, 12:29:43
Sorry, ich glaub da hat dein Kumpel erstmal Pech gehabt.
Wie hoch der Betrag ist, spielt erstmal keine Rolle.
Die Mahnung hätte der Unternehmer unter bestimmten Vorraussetzungen gar nicht schicken müssen und hätte das ganze gleich an ein Inkassounternehmen schicken können.
95€ für ein Inkassounternehmen erscheinen mir ehrlich gesagt auch nicht zu hoch.
Dein Kumpel wird Pech haben und zahlen müssen.

medi
2009-06-22, 12:31:25
@Threadstarter:

Widersprechen und abwarten.
Aber: Dein Bekannter muß auf seine Post achten (falls da was vom Gericht kommen sollte).
Ich habe momentan ein ähnliches Problem mit dem Pro7-Fanshop, bzw. mit dem Dienstleister. Trotz erfolgter Vorkasse (vor mehr als 1,5 Jahren) wollen die auf einmal noch Geld von mir (die haben die Rechnung falsch erstellt).
Dem habe ich widersprochen (allerdings nur per Mail, da die nicht auf Telefon, Fax usw. reagieren) und warte jetzt, was passiert.


tobife

Per Mail? Hast du ne Bestätigungsmail erhalten? Und falls ja, ich bin mir nicht sicher ob E-Mail vor Gericht genauso zulässig ist wie ein Einschreiben mit Rückschein - falls die sagen: "Haben wir nie bekommen".

Gammaray
2009-06-22, 15:11:33
Per Mail? Hast du ne Bestätigungsmail erhalten? Und falls ja, ich bin mir nicht sicher ob E-Mail vor Gericht genauso zulässig ist wie ein Einschreiben mit Rückschein - falls die sagen: "Haben wir nie bekommen".

Ne E-Mail zählt vor Gericht erst mal gar nix! Der Prozess zur Authentifizierung des Beweiswertes einer E-Mail ist zudem extrem langwierig und bei sowas eh nicht durchführbar.

Craig
2009-06-22, 15:35:42
Lass den Mahnbescheid einfach liegen. Bisher ging noch keiner zum Gericht, sondern irgendwann haben die immer ihre Schreiben bei mir eingestellt...

XenoX
2009-06-22, 16:51:31
Wirklich dumm, entweder hätte er nichts oder die 4,63 € zahlen sollen - Wg. 4,00 € wird ihm jetzt evtl. ein mehrer Hundert € teurer Prozessfall drohen. :)

Craig
2009-06-22, 19:10:41
Wirklich dumm, entweder hätte er nichts oder die 4,63 € zahlen sollen - Wg. 4,00 € wird ihm jetzt evtl. ein mehrer Hundert € teurer Prozessfall drohen. :)

Dazu kommt es IDR nie.

Gulaschma
2009-06-22, 19:21:28
Es wäre eigentlich erst einmal wichtig zu wissen, welche Rechnung er vor 2 Jahren nicht komplett bezahlt hat ? Sprich: Wer möchte denn das Geld von ihm haben ?
Ein seriöser Unternehmen, ein bekannter Online-Shop ? Oder sowas dubioses wie ein Lotto-Unternehmen ?
Wenn er da wirklich mal was vergessen hat zu bezahlen, dürfte er sich ja daran erinnern, ansonsten klingt es nach Betrug, kommt ja heute leider häufig vor und dann sollte man sowas einfach ignorieren, da kommt dann in Zukunft auch nix mehr.

Heimatsuchender
2009-06-22, 20:41:34
Per Mail? Hast du ne Bestätigungsmail erhalten? Und falls ja, ich bin mir nicht sicher ob E-Mail vor Gericht genauso zulässig ist wie ein Einschreiben mit Rückschein - falls die sagen: "Haben wir nie bekommen".


Ich habe keine Bestätigung. Da ich aus einem anderen Forum weiß, daß die weder auf Anrufe, Faxe oder Einschreiben reagieren, habe ich mir das Geld gespart. Meine Mail ging an den Pro7-Fanshop und an den Dienstleister. Ich warte jetzt einfach, was passiert.


tobife

Spasstiger
2009-06-23, 01:42:33
95€ Inkassogebühren bei nichtmal 5€ Rechnung und Mahngebühr sind definitiv nicht verhältnismäßig und auch nicht normal. Ich weiß nicht, ob es nicht günstiger kommt, wenn man wartet, bis sich das Amtsgericht der Sache annimmt. Dem Inkassobüro ist man eh erstmal nix schuldig, weil man mit denen keinen Vertrag oder ähnliches abgeschlossen hast. Wenn das Inkassobüro vom Schuldner nix bekommt, müssen sie es halt von ihrem Auftraggeber holen.

Stormtrooper
2009-06-23, 05:45:57
Was ihr immer mit eurer Verhältnismäßigkeit habt.
Wo steht denn das irgendwas verhältnismäßig sein muß?
Wenn die Forderung 10.000 € beträgt steigen die Inkassogebühren ja auch nicht.
Dem Inkassobüro bist du zwar erstmal nichts schuldig, aber wenn der ursprüngliche Gläubiger seine Forderung abtritt sehr wohl, auch mit den bekannten zusätzlichen Kosten.

peppschmier
2009-06-23, 08:32:01
Was ihr immer mit eurer Verhältnismäßigkeit habt.
Wo steht denn das irgendwas verhältnismäßig sein muß?
Wenn die Forderung 10.000 € beträgt steigen die Inkassogebühren ja auch nicht.
Dem Inkassobüro bist du zwar erstmal nichts schuldig, aber wenn der ursprüngliche Gläubiger seine Forderung abtritt sehr wohl, auch mit den bekannten zusätzlichen Kosten.

Allerdings wäre mir ein Schreiben vom Inkassobüro egal, sofern ich weiss, dass die Forderungen unberechtigt sind. Dann warte ich auf einen Mahnbescheid. Bei meinem ersten und letzten Reinfaller was solche Abzocker angeht warte ich seid 2002 auf einen Mahnbescheid. Zwischendurch kamen etliche Inkassoschreiben und sogar etwas von einem RA. Wie im Inet nachzulesen war, handelte es sich wohl um einen Serienbrief.

Mein Rat an den TS: Lass dich vom RA beraten, wenn Du nicht sicher bist, ob die Forderungen gerechtfertigt sind. Da ist das Forum sicher der falsche ASP...

onkel2003
2009-06-23, 09:08:57
Allerdings wäre mir ein Schreiben vom Inkassobüro egal, sofern ich weiss, dass die Forderungen unberechtigt sind. Dann warte ich auf einen Mahnbescheid. Bei meinem ersten und letzten Reinfaller was solche Abzocker angeht warte ich seid 2002 auf einen Mahnbescheid. Zwischendurch kamen etliche Inkassoschreiben und sogar etwas von einem RA. Wie im Inet nachzulesen war, handelte es sich wohl um einen Serienbrief.

Mein Rat an den TS: Lass dich vom RA beraten, wenn Du nicht sicher bist, ob die Forderungen gerechtfertigt sind. Da ist das Forum sicher der falsche ASP...

super dann darf er den RA auch noch zahlen

mit zahlung der 0,65 cent hat er die sache anerkannt also hätte er auch die 4 euro zahlen müssen den die sind nicht übertrieben.

es sieht jetzt verdammt nicht mehr gut aus, einzig wenn mahnbescheit kommt widerspruch machen.


was das verhältniss angeht

Girokonto bei der Post Kontostand 0 Euro
damals wurden Kontoauszüge noch per post geschickt berechnung 50 pfennig somit wa ich damals 50 pfennig in Minus.
nach 1 1/2 kommt die Postbank und möchte fast 45 dm.
bei raus kam nach mehrfachen gerichtsurteilen dürfte ich 500 euro an die postbank zahlen

peppschmier
2009-06-23, 09:41:19
super dann darf er den RA auch noch zahlen

mit zahlung der 0,65 cent hat er die sache anerkannt also hätte er auch die 4 euro zahlen müssen den die sind nicht übertrieben.

es sieht jetzt verdammt nicht mehr gut aus, einzig wenn mahnbescheit kommt widerspruch machen.


Und wenn er widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt und nicht im Recht ist, wird´s noch teurer. Hätte er die 0,65€ nicht gezahlt, wäre ich auch anderer Meinung. Dann würde ich auch auf den Mahnbescheid warten, aber so... Vielleicht gibt es ja nen Rechtsverdreher, der denen einen rein würgen kann.

FireFrog
2009-06-23, 11:48:56
Hi,
also die Forderung ist von einem dritt Telefonanbieter, also so eine Sondervorwahlnummer, die Rechnung kam von denen also die 4,63€ davon zahlte er eben die 63cent, da er vorher noch keinen Brief bekommen hat mit der bitte ihm zu erklären, warum die denn 4€ Mahn gebühr haben wollen.

peppschmier
2009-06-23, 11:58:04
http://www.juraforum.de/forum/archive/t-54737/mahngeb%C3%BChren

Könnte wiederum doch gut aussehen. Die 63Cent wurden bezahlt, eine Mahngebühr hätte wahrscheinlich nicht erhoben werden dürfen... -> Forderung vom Inkasso unrechtmäßig?

Michamel2k
2009-06-23, 14:54:18
Natürlich ist die Rechnung vom Inkassounternehmen obsolet - die ursprüngliche Summe wurde inkl. Mahngebühr gezahlt. Verbindlichkeit ist somit erloschen. Wobei zu klären ist, ob an den Gläubiger oder an das Inkassobüro gezahlt wurde.

JaDz
2009-06-23, 16:06:52
Ich denke es wurden nur die 0,63 € und nicht die Mahngebühren bezahlt?

Black-Scorpion
2009-06-23, 17:14:12
Natürlich ist die Rechnung vom Inkassounternehmen obsolet - die ursprüngliche Summe wurde inkl. Mahngebühr gezahlt. Verbindlichkeit ist somit erloschen. Wobei zu klären ist, ob an den Gläubiger oder an das Inkassobüro gezahlt wurde.
Die Mahngebühr hat er nicht gezahlt und genau das fällt ihm auf die Füsse.

peppschmier
2009-06-23, 17:41:10
Die Mahngebühr hat er nicht gezahlt und genau das fällt ihm auf die Füsse.

Wieso? http://www.juraforum.de/forum/archive/t-54737/mahngeb%C3%BChren

Erst die zweite Mahnung kann somit überhaupt sog. Mahngebühren begründen.

Black-Scorpion
2009-06-23, 17:59:39
Wieso? http://www.juraforum.de/forum/archive/t-54737/mahngeb%C3%BChren
Das ist doch egal.
Er hätte entweder alles oder nichts (Widerspruch einlegen) zahlen sollen.
So aber hat er die 0,63€ gezahlt und auf die 4,00€ nicht reagiert.
Das die das dann weitergeben und die Mühlen zum laufen bringen ist ganz allein seine Schuld.
Vor allem wenn es eine Rechnung von vor 2 Jahren ist.

Hat zu der Zeit nicht die Telekom noch die Rechnungen der Call-by-Call Anbieter mit eingetrieben?

MarcWessels
2009-06-23, 18:05:31
Girokonto bei der Post Kontostand 0 Euro
damals wurden Kontoauszüge noch per post geschickt berechnung 50 pfennig somit wa ich damals 50 pfennig in Minus.
nach 1 1/2 kommt die Postbank und möchte fast 45 dm.
bei raus kam nach mehrfachen gerichtsurteilen dürfte ich 500 euro an die postbank zahlenHäh? :confused: Kannst Du das mal bitte detaillierter erzählen? Ich versteh nur Bahnhof.

medi
2009-06-23, 18:26:25
Ich habe keine Bestätigung. Da ich aus einem anderen Forum weiß, daß die weder auf Anrufe, Faxe oder Einschreiben reagieren, habe ich mir das Geld gespart. Meine Mail ging an den Pro7-Fanshop und an den Dienstleister. Ich warte jetzt einfach, was passiert.


tobife

Einschreiben mit Rückschein ist die Lösung. Wenn sie darauf nicht reagieren, du aber den Rückschein hast kann es dir egal sein was die sagen (oder auch nicht sagen). Die sind dann in der Pflicht dein Schreiben aufzutreiben da du denen sonst mit sonst was für ner "Kopie" vom Schreiben kommen kannst wo du alles mögliche drinnen geschrieben haben kannst. Das wäre quasi ein Genickbruch für die Jungs also werden die IMMER dein Schreiben haben.
Ne Anwältin die ich mal befragt hatte meinte Einschreiben oder E-Mail wäre auch gültig aber da ist es natürlich ungleich schwieriger zu beweisen, dass es zugegangen ist (denn die Beweislast dass es eingegangen ist liegt bei dir ... und so ein normales Einschreiben ist glaub ich nur ein quasi besserer Brief ... es wird garantiert, dass der Brief eingeworfen wird, mehr aber auch nicht)

Wichtigen Briefverkehr löse ich nur per Rückschein (Kündigungen, Widersprüche) ... kostet zwar mehr, wiegt aber den potentiellen Ärger den man sonst hat mehr als auf.

Wie das mit FAX ist weiss ich nicht ... kann da wer was fundiertes zu sagen?

The_Strip
2009-06-24, 12:25:36
Einschreiben mit Rückschein ist die Lösung.Mir war so, dass dem nicht so ist und tatsächlich:Dann entschied jedoch das Amtsgericht Kempen am Niederrhein (bei Duisburg) in seinem verblüffenden Urteil vom 22.8.2006, dass der Auslieferungsbeleg des Postboten den Zugang gerade nicht beweist, ja noch nicht einmal als Anscheinsbeweis brauchbar ist.Wenn es blöd läuft, dann hat man das Geld für das Einschreiben weg und erst nichts erreicht. Die sicherste Methode ist ein vertrauenswürdiger Bote.

Wie das mit FAX ist weiss ich nicht ... kann da wer was fundiertes zu sagen?Dazu hier:Nun zeigten die OLGs Karlsruhe und Celle aber etwas mehr Realitätsnähe (Entscheidungen vom 30.09.2008; 12 U 65/08, DB 2008, 2479 bzw. 19.06.2008 - 8 U 80/07): Die entscheidende Frage ist, ob der Sendebericht unzweifelhaft belegt, dass die Sendung im Empfangsspeicher angekommen ist. Diese technische Frage war einem Sachverständigen vorgelegt worden, welcher das Risiko einer Fehlübertragung trotz OK-Vermerks mit 0 % bewertete. Damit hält der Senat den Beweis für erbracht.Ein Fax mit Sendebericht ist wohl auch sicher :)

medi
2009-06-24, 12:51:31
Das heisst jetzt also: alles bis aufs FAX ist fürn Popo? bzw. nutz ich das FAX bin ich fein raus?

Black-Scorpion
2009-06-24, 17:15:14
Mir war so, dass dem nicht so ist und tatsächlich:Wenn es blöd läuft, dann hat man das Geld für das Einschreiben weg und erst nichts erreicht. Die sicherste Methode ist ein vertrauenswürdiger Bote.

Dazu hier:Ein Fax mit Sendebericht ist wohl auch sicher :)
Auslieferungsbeleg des Postboten ≠ Rückschein

Ersteres bestätigt bei Einwurfeinschreiben nur das der Postbote das Ding eingeworfen hat.
Und das tut er mit seiner Unterschrift.
Beim Rückschein unterschreibt der Empfänger das er das Einschreiben entgegengenommen hat.
Wenn man es noch sicherer machen will, schickt man es als Einschreiben Eigenhändig mit Rückschein.

'edit'
Fax ist auch nicht sicherer.
Der Sendebericht zählt vor Gericht auch nicht so einfach.
Und bei dem Urteil von Ralitätsnähe zu sprechen ist auch eher ein Scherz.
Zum Sendebericht gehören Datum und Uhrzeit.
Und das kann ich einstellen wie ich lustig bin.
Wer will ein Fax vom 01.01.2049?.

The_Strip
2009-06-25, 11:44:27
Auslieferungsbeleg des Postboten ≠ Rückschein

Ersteres bestätigt bei Einwurfeinschreiben nur das der Postbote das Ding eingeworfen hat.
Und das tut er mit seiner Unterschrift.
Beim Rückschein unterschreibt der Empfänger das er das Einschreiben entgegengenommen hat.
Wenn man es noch sicherer machen will, schickt man es als Einschreiben Eigenhändig mit Rückschein.Hättest du den Text gelesen, dann wüsstest du, dass gemeint war, dass man ein Einschreiben einfach verweigert oder bei der Post nicht abholt. Hat man den Rückschein bereits in Händen, dann kann das Gegenüber immer noch sagen, du hättest nur ein weißes Blatt Papier geschickt.

'edit'
Fax ist auch nicht sicherer.
Der Sendebericht zählt vor Gericht auch nicht so einfach.
Und bei dem Urteil von Ralitätsnähe zu sprechen ist auch eher ein Scherz.
Zum Sendebericht gehören Datum und Uhrzeit.
Und das kann ich einstellen wie ich lustig bin.
Wer will ein Fax vom 01.01.2049?.Ich besitze kein Fax und kann daher nichts zu den Inhalten des Sendeberichts sagen.

Da ich auch keine Ausbildung in diese Richtung habe, kann ich mich nur auf Google stützen ;(
Und die dort gefundenen Artikel tendieren dann doch eher zum Fax als sicherere Lösung!

Black-Scorpion
2009-06-25, 14:14:51
Das mit dem weißen Blatt ist klar.
Kann dir aber beim Fax genauso passieren.
Der Sendebericht sagt nur aus das die Übertragung ohne Fehler beim Gegenüber angekommen ist.
Ein weißes Blatt kommt auch ohne Fehler an.
Das Datum und die Uhrzeit im Sendebericht wird vom eigenen Faxgerät übernommen.
Wenn du dort Datum und Uhrzeit zurückdatierst hilft dir das auch nichts als Beweis.
Der Empfänger kann noch mit seinem Bericht dagegenhalten.

Rooter
2009-06-25, 15:23:20
Das mit dem weißen Blatt ist klar.
Kann dir aber beim Fax genauso passieren.
Der Sendebericht sagt nur aus das die Übertragung ohne Fehler beim Gegenüber angekommen ist.
Ein weißes Blatt kommt auch ohne Fehler an.Man kann bei Faxgeräten einstellen das unterhalb des Sendeberichts die erste Seite (bzw. 3/4 Seite) des gefaxten Dokuments ausgedruckt wird.

MfG
Rooter

Michamel2k
2009-06-26, 18:57:26
...
Hat zu der Zeit nicht die Telekom noch die Rechnungen der Call-by-Call Anbieter mit eingetrieben?

Nicht bei allen. :wink: