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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auto verkaufen


Veeegie
2009-06-22, 18:29:56
Huhu,
dank meines Vaters erwarten mich Rechnungen, die ich nicht bezahlen kann. Also muss ich das Auto und den Anhänger verkaufen. Da ich noch nie ein Auto hatte frage ich mich, ob der Fahrzeugschein und -brief zum Verkauf ausreichen oder ob nur der Halter mit Perso den Wagen verkaufen kann.

sun-man
2009-06-22, 18:31:33
Hi,

sagen wir mal so. Ein seriöser Käufer wird stutzig wenn jemand anderes einen Wagen samt Brief verkauft - manch einen stört das nicht.

Ich weiß nicht ganz ob man fragen darf warum der Vater das nicht verkauft? Kann er nicht mehr?

Veeegie
2009-06-22, 18:37:07
Ne er kann nicht...
Meine Frage bewegt sich eher auf dem rechtlichen Bereich. Der Käufer vom Anhänger wäre ein Bekannter, der genau weiss das ich aus guten Grund so handeln muss. Sollte ein potentieller Käufer des Wagens stutzig werden, werde ich ihm meine Beweggründe sagen und auch er wird mich verstehen. Ich kann euch beruhigen es ist moralisch alles in Ordnung. Das was meinen Bruder und mir passiert ist und in welchen Maße wir verarscht worden sind ist nicht in Ordnung.

sun-man
2009-06-22, 18:44:23
Solange Du den Brief hast kannst Du mit dem Zeug machen was Du willst (soweit ich weiß).

Einem Autokäufer nützt eine rührnede Geschichte nichts wenn Ihr schon so angepisst seid das Ihr etwas verkauft weil Ihr "verarscht" worden seid. Ist eure Sache und es git bestimmt nen Murath, nen Ali oder nem Grzime den das nicht im geringsten juckt. Wenn Dein vater allerdings den Wagen zurück haben will dürfte es sehr shcnell sehr eng werden, zumindest für den Käufer.
Solange Dein Vater nicht tot oder entmündigt ist ist das Geschäft nicht seriös - egal ob Ihr den Brief habt oder nicht. Es IST sein Auto.

Wie genau das rechtlich läuft weiß ich nicht. Ich würde aber vermuten das der Käufer den wagen schneller los sein kann als Ihm lieb ist - Geschichte hin oder her.

Veeegie
2009-06-22, 18:59:22
Irgendwie widersprichst du dir...
Nochmal:
Meine Frage
Mensch A: Fahrzeug + Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief aber nicht eingetragener Halter verkauft Mensch B Auto. Legaler Handel?

Tut mir leid, dass ich etwas pampig bin aber ich bin nervlich mittlerweile ziemlich angeschlagen...

Omee
2009-06-22, 19:05:58
bei autos ist es doch so: wem der fahrzeugbrief gehört, ist auch der besitzer. oder irre ich mich da?

der frage hier ist, ob dein vater weiß, dass ihr das auto verkauft und damit einverstanden ist.

Magnum
2009-06-22, 19:06:12
Wie genau das rechtlich läuft weiß ich nicht. Ich würde aber vermuten das der Käufer den wagen schneller los sein kann als Ihm lieb ist - Geschichte hin oder her.
So würde ich das auch sehen! Solange keine Erlaubnis zum Verkauf vorliegt ist das wie Diebstahl und Hehlerei!

sun-man
2009-06-22, 19:23:05
Ich wiederspreche mir nicht, Du bewegst Dich in einer rechtlichen Grauzone solange der Besitzer des wagens nicht tot ist oder dem Verkauf zugestimmt hat. Meine Meinung.

Veeegie
2009-06-22, 19:44:27
Sprich mit ner schriftlichen Einversändniserklärung bzw. Vollmacht verlaße ich die graue Zone?

sun-man
2009-06-22, 19:45:08
Ich würde sagen ja - solange die nicht selber geschrieben ist.

Schlupp
2009-06-22, 19:50:06
Ich behaupte nun mal, wer den Fahrzeugbrief hat, dem "gehört" auch das Auto.
Denn man soll diesen ja nie im Auto lassen, genau aus diesem Grunde, wenn mich nicht alles irrt.

Zumindest stört es keine Zulassungsstelle, auf wen das Auto zugelassen ist. Als ich mein Auto angemeldet habe, wurde der Schein und Brief verlangt und schon war es auf mich zugelassen.
Ich habe den tatsächlichen Besitzer nie kennengelernt und einen Kaufvertrag gab es auch nicht.

Bei Finanzierungen, Leasing, etc. verbleibt der Fahrzeugbrief ja auch bei der Bank oder wo auch immer und das Fahrzeug kann bei Ärger, etc. "sofort" eingezogen werden...

sun-man
2009-06-22, 19:53:23
wiki ist sicherlich nicht allwissend und auch mal kritisch zu betrachten - aber das steht da.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbrief
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH hat der Besitz des Fahrzeugbrief aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Kraftfahrzeug erworben. Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, der Fahrzeugbrief verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion.

Das Auge
2009-06-22, 23:37:01
Zwar ohne Jurastudium, aber immerhin hab ich schon mal für meine Schwester ihr Auto verkauft: Alles kein Problem, solange der Eigentümer (muß nicht zwingend derjenige im Brief sein, sondern derjenige der das Dingens bezahlt hat und dessen Eigentum es eben ist - mein Auto z.B. ist ja wg. Versicherung auch auf Muttern zugelassen) damit einverstanden ist.

Wenn also euer Vater, der soweit ich das überblickt hab der Eigentümer ist, den Verkauf genehmigt hat - kein Problem. Wenn nicht kann es Ärger geben.