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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Radfahrer halten an Autoampel??


Kampf-Sushi
2009-06-22, 22:15:39
Edit: Das Thema ist alt, siehe die letzten Beiträge.

Folgende Situation: (Draufklicken zum Vergrößern)
http://img208.imageshack.us/img208/2760/uebergang.th.jpg (http://img208.imageshack.us/i/uebergang.jpg/)
Ich komme als Radfahrer aus Betrachtersicht vorne im Bild (auf der richtigen Seite) von Links nach rechts und möchte weiter geradeaus fahren.
Die Ampel ist Rot. Muss ich dort jetzt halten?

Mir kommt das ziemlich seltsam vor, haben jetzt aber schon ein paar mir so erzählt.
Aber wer hält denn bitte in der Situation an der Ampel wenn er auf einen Radweg fährt. Der ist ja nun mehr als eindeutig von der Straße abgetrennt.

Crop Circle
2009-06-22, 22:18:39
Da ist doch auch keine Haltelinie.

Hamster
2009-06-22, 22:19:24
verstehe ich nicht. kommst du vom fahrradweg oder von der straße?

MooN
2009-06-22, 22:20:25
Also ich gehe mal aus, du meinst den gepflasterten Weg vorne im Bild, der offenbar nach der Ampel auf die Straße mündet/die Straße überquert.
Falls ja, musst du natürlich NICHT anhalten, wenn die (Auto-)Ampel rot ist. Du solltest lediglich auf Fußgänger achten und eventuell darauf, dass kein Autofahrer die rote Ampel missachtet und dich über den Haufen fährt.

Kampf-Sushi
2009-06-22, 22:27:15
Ich fahre aufm Radweg an der Ampel vorbei.
Über keine Straße rüber.

Eine Skizze häng ich an.
Grün ist mein Weg.
Blau ist der Weg des Fußgängers der über seine Ampel möchte. Grau ist die Straße und gelb die Haltelinie.
Die Skizze beachtet die T-Kreuzung erstmal nicht.

Ich finds wie gesagt ziemlich seltsam, aber ich hab halt einen Unfall gebaut und die Gegenseite (und auch ca 30% der befragten Freunde) behaupten dass aufm Radweg die Autofahrerampel zählt.

HAL
2009-06-22, 22:31:16
Ich würde mich mit der Frage an's Verkehrsportal (http://verkehrsportal.de) wenden. Da sitzen echte Cracks.

Etienne
2009-06-22, 22:32:17
Ich finds wie gesagt ziemlich seltsam, aber ich hab halt einen Unfall gebaut (...)

Wie ist der Unfall denn zu Stande gekommen? Bist du in einen Passanten oder ein Auto gefahren? Wenn du nicht die Straße überquert hast, kannst du wohl nur in einen Passanten gefahren sein.

Wenn man da vorsichtig langfährt kann da doch eigentlich nichts schiefgehen.

Schildere doch mal den Unfall genauer.

KinGGoliAth
2009-06-22, 22:41:15
hast du einen fußgänger überfahren als er versucht hat die ampel noch zu erwischen? ;D



du willst also nicht die strasse überqueren sondern einfach nur an der ampel vorbeifahren.
und da sollst du anhalten?
lol?!
also das höre ich ja zum ersten mal.

Kampf-Sushi
2009-06-22, 22:45:48
Eine (wirklich) alte Frau möchte die Grüne Ampel noch bekommen und hetzt los ohne links auf den Radweg zu schauen. Klingel wird überhört, genauso wie die von der Vollbremsung auf der nassen Straße rutschenden Radreifen sowie der SCHEISSE-Ruf.
Dazu muss man noch erwähnen dass die Situation an der Stelle wegen Gebüsch recht unübersichtlich ist.

Wenn hier jemand die Situation sonst einschätzen kann ist das natürlich auch cool, mir gehts aber prinzipiell erstmal hauptsächlich um die Ampelsache.

Hamster
2009-06-22, 22:53:23
war denn die polizei da? was sagt die denn?

$ch0ckw4v3
2009-06-22, 22:55:29
Die Ampel ist für die Straße und die Fußgänger zuständig.
Am rechten Bildrand geht der Radweg (rot gepflastert) über die Straße (von der Ampel gesteuert)
Geht der Radweg auch noch nach rechts weiter oder überquert er nur die Straße?
Und an welcher Stelle hast du die Oma denn Übergewalzt? - Wenn du auf dem Radweg geradeaus unterwegs warst (falls er wirklich nach rechts weiter geht), muss die Oma warten, da sie einen durchgängigen Radweg kreuzen möchte.

Kampf-Sushi
2009-06-22, 22:55:56
war denn die polizei da? was sagt die denn?
Die Polizei vor Ort sagte ich wär nicht der Verursacher.
Das Verkerhsamt sieht das aber wohl anders denn mein "Status" hat sich von ehemals Zeuge geändert..

MarcWessels
2009-06-22, 23:01:15
Du bist im Recht.

Kampf-Sushi
2009-06-22, 23:01:48
Geht der Radweg auch noch nach rechts weiter oder überquert er nur die Straße?
Und an welcher Stelle hast du die Oma denn Übergewalzt? - Wenn du auf dem Radweg geradeaus unterwegs warst (falls er wirklich nach rechts weiter geht), muss die Oma warten, da sie einen durchgängigen Radweg kreuzen möchte.
Der Radweg geht auch geradeaus weiter. Und ich hab sie direkt neben dem Pfahl "umgewälzt"
Hier noch ein paar andere Fotos der Situation vor Ort. Bin so schlecht bei Skizzen.
http://yfrog.com/0ymeinesichtjx

$ch0ckw4v3
2009-06-22, 23:04:47
Ja wenn das so ist, dann bist du ganz klar im Recht, da du den Radweg geradeaus benutzt und der durchgehend gepflastet ist und somit den Fußweg unterbricht. Das heißt, dass du Vorrang hast, weil Füßgänger den durchgehenden Radweg kreuzen!!!

Mr_Snakefinger
2009-06-22, 23:29:47
Was nicht automatisch bedeutet, dass ihm als Radfahrer nicht eine Mitschuld eingeräumt werden kann.

Er ist der stärkere Verkehrsteilnehmer und muss genau wie beim Auto seine Fahrweise und Geschwindkeit den Verhältnissen anpassen und auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen.

Als Autofahrer bekommst Du im Regelfall bspw. auch immer eine Mitschuld, wenn Du einen Radfahrer oder Fußgänger über den Haufen fährst, ganz gleich, ob Du wirklich Schuld bist oder nicht.

Falls es eine Teilschuld gibt, ist aber in dem Fall völlig unabhägig von der Ampel.

Kampf-Sushi
2009-06-22, 23:36:08
Ja wenn das so ist, dann bist du ganz klar im Recht, da du den Radweg geradeaus benutzt und der durchgehend gepflastet ist und somit den Fußweg unterbricht. Das heißt, dass du Vorrang hast, weil Füßgänger den durchgehenden Radweg kreuzen!!!
Schön wärs wenn das so einfach wäre.
Aber:
1. bin ich angeblich "aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit kollidiert"
2. Haben sehr alte und junge Menschen offenbar einen Freischein für unaufmerksames Verhalten im Verkehr. (Hat mir der Beamte erklärt)

Die Details wird mir wohl ein Anwalt klären, aber zumindest steh ich mit meiner Meinung nicht ganz alleine. Das lässt mich schonmal ein bisschen Ruhiger schlafen. Die arme Frau hat sich nämlich was gebrochen und ich war zum Unfallzeitpunkt nicht Haftpflichtversichert :-(
Aus Schaden wird man klug wie's so schön heißt.
Und ich fürchte wenn ich extrem Pech habe kommen Beträge zusammen die ich in Jahren noch nicht abbezahlt habe.

stickedy
2009-06-22, 23:39:55
Ich sehe auf den Bildern keinerlei Schilder, dass das ein Radweg wäre, ergo ist es kein Radweg, sondern eine "freie Verkehrsfläche" (der genaue Begriff fällt mir grad nicht ein). Da sind Schuldfragen gänzlich anders geregelt (Sorgfaltspflicht etc.), mit der Ampel hat es jedenfalls nix zu tun. Die hat da für diesen Weg keine Bedeutung...

Schön wärs wenn das so einfach wäre.
Aber:
1. bin ich angeblich "aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit kollidiert"
Nun ja, sagen wir es mal so: Wärst du langsam genug gewesen, hätte es keine Kollision gegeben, da du dann entweder hättest bremsen oder ausweichen können... Was du aber nicht konntest, also warst du zu schnell. Es war nass? Dann bist du wohl zu schnell für Wetterverhältnisse gewesen. Auch mit dem Fahhrad muss man so fahren, dass man innerhalb der Sichtweite anhalten kann...


2. Haben sehr alte und junge Menschen offenbar einen Freischein für unaufmerksames Verhalten im Verkehr. (Hat mir der Beamte erklärt)
Nun ja, das ist do nicht korrekt, aber die StVO gibt vor, dass man auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen muss. Aus dem Lebensverlauf ergibt sich dann logischerweise, dass man auf Kinder und Alte mehr Rücksicht nehmen muss, da ihr Verhalten weniger voraussehbar ist.


Die Details wird mir wohl ein Anwalt klären, aber zumindest steh ich mit meiner Meinung nicht ganz alleine. Das lässt mich schonmal ein bisschen Ruhiger schlafen. Die arme Frau hat sich nämlich was gebrochen und ich war zum Unfallzeitpunkt nicht Haftpflichtversichert :-(
Aus Schaden wird man klug wie's so schön heißt.
Und ich fürchte wenn ich extrem Pech habe kommen Beträge zusammen die ich in Jahren noch nicht abbezahlt habe.
Das ist scheiße... Aber ich befürchte, da wird wirklich einiges an dir hängen bleiben :(

mictasm
2009-06-22, 23:53:54
Steht da irgendwo so ein Schild wie unter 2. oder 3. auf der verlinkten Seite (http://www.paderborn.de/freizeit/radfahren/sp_auto_13041.php)?

thomas62
2009-06-23, 06:27:57
Ich staune was hier für Fragen gestellt werden ! Setze mal deinen Gesunden Menschenverstand ein dann kommt die Lösung fasst von ganz alleine.

Nächstes mal wird hier noch gefragt ob man die Hose zum Pinkeln aufmachen sollte und wenn ja warum !

Mfg

Dykstra
2009-06-23, 07:54:56
Da ich fast den gleichen Fall schon hinter mir habe (auch ne Oma mitm Fahrrad angefahren), kann ich kurz meine Erfahrungen daraus auf deinen Fall anwenden.


1. bin ich angeblich "aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit kollidiert"


Wenn du nicht mehr bremsen konntest, bist du eigentlich immer mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren. Bei angepasster Geschwindigkeit wäre der Unfall nicht passiert.


2. Haben sehr alte und junge Menschen offenbar einen Freischein für unaufmerksames Verhalten im Verkehr. (Hat mir der Beamte erklärt)


Das stimmt leider auch. Einer alten Oma wird einfach attestiert, dass sie die Verkehrssituation nicht mehr so schnell erfassen kann, wie ein 20-30-jähriger, von demher bist du immer auf verlorenem Posten.

Ich habe damals 70% Schuld bekommen, die Oma 30%, obwohl sie mich übersehen hat und mir vors Fahrrad gelaufen ist.
Ich dachte am Anfang auch, dass ich eigentlich garnichts dafür kann, aber wie heißt es so schön: "Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel."

Ich rechne damit, dass du mindestens 50% Schuld zugeschrieben bekommst und zu diesem Teil wirst du auch die Behandlungskosten tragen müssen. Von daher ist folgendes natürlich extrem bitter:


Die arme Frau hat sich nämlich was gebrochen und ich war zum Unfallzeitpunkt nicht Haftpflichtversichert :-(


Darf ich fragen, wieso du keine Haftpflichtversicherung hattest? Das ist doch heute schon fast eine Pflichtversicherung. Ich habe keine Ahnung, wie hoch die Behandlungskosten für einen gebrochenen Arm sind, aber deine Befürchtungen sind meiner Meinung nach nicht ganz unbegründet.

Ich hoffe es geht trotzdem einigermaßen glimpflich für dich aus... ;(

_Gast
2009-06-23, 08:14:50
Ich fahre aufm Radweg an der Ampel vorbei.
Über keine Straße rüber.Wenn es sich um einen benutzungspflichtigen Radweg handelt (erkennbar in der Regel an den blauen Schildern mit dem Fahrrad drauf), ist dieser Teil der Straße. Somit gelten alle Verkehrszeichen und Regeln wie für die Straße auch. Ist also keine eigene Lichtzeichenanlage für Radfahrer vorhanden, gilt die Ampel der Straße. Das ist ja auch logisch, sonst könntest du ja auch an jeder Kreuzung ohne explizite Radfahrerampel einfach bei Rot drüberfahren.

Unabhängig davon hast du auf jeden Fall deine Sorgfaltspflicht verletzt. Du musst immer so fahren, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Das bedeutet, dass du im Bereich von Fußgängerüberwegen besonders vorsichtig fahren musst.

V2.0
2009-06-23, 08:20:54
Ich sage es ungern, aber auf dem Foto sieht es eher so aus, als ob der Radweg im Kreuzungsbereich nicht durchgehend geradeaus führt. Die Pflasterung biegt deutlich zum dem Radweg ab, der über die Strasse führt. Evtl. führt er danach weiter in Fahrtrichtung, aber das ist nicht zu sehen. In jedem Falle macht er wohl ein leichtes "U" im Kreuzungsbreich.

Die Skizze ist daher falsch. Der Radfahrer muss daher schon durch den Verlauf des Radweges im Kreuzungsbereich deutlich abbremsen, schon weil dort eine Kreuzung mit dem Radweg ist, der über die Ampel führt. Die Schuld dürfte daher deutlich beim Radfahrer liegen. In dieser Situation ist selbst eine Mitschuld der Fußgängerin fraglich.

Kampf-Sushi
2009-06-23, 09:56:51
Nächstes mal wird hier noch gefragt ob man die Hose zum Pinkeln aufmachen sollte und wenn ja warum!
Ja, genau...


Wenn du nicht mehr bremsen konntest, bist du eigentlich immer mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren. Bei angepasster Geschwindigkeit wäre der Unfall nicht passiert.
[...]
Darf ich fragen, wieso du keine Haftpflichtversicherung hattest? Das ist doch heute schon fast eine Pflichtversicherung. Ich habe keine Ahnung, wie hoch die Behandlungskosten für einen gebrochenen Arm sind, aber deine Befürchtungen sind meiner Meinung nach nicht ganz unbegründet.
Beinbruch bzw angebrochen. Reha muss wohl auch sein. Das wird teuer.

Die Skizze ist daher falsch. Der Radfahrer muss daher schon durch den Verlauf des Radweges im Kreuzungsbereich deutlich abbremsen, schon weil dort eine Kreuzung mit dem Radweg ist, der über die Ampel führt. Die Schuld dürfte daher deutlich beim Radfahrer liegen. In dieser Situation ist selbst eine Mitschuld der Fußgängerin fraglich.
Natürlich ist die Skizze falsch. Die Skizze war ausschließlich dafür gedacht die Ampelsituation darzustellen.
Die anderen Fotos hatte ich schon verlinkt, hier nochmal als Thumb:
Meine Sicht ab der Stelle wo ich freie Sicht habe. Davor ist die Sicht versperrt. Man erkennt auch den weiteren Radwegverlauf:
http://img34.imageshack.us/img34/2448/meinesicht.th.jpg (http://img34.imageshack.us/my.php?image=meinesicht.jpg)

Die Sicht der Frau. Man erkennt auch was ich mit "versperrter sicht" meine:
http://img38.imageshack.us/img38/26/sichtvonoma.th.jpg (http://img38.imageshack.us/my.php?image=sichtvonoma.jpg)

Wenn es sich um einen benutzungspflichtigen Radweg handelt (erkennbar in der Regel an den blauen Schildern mit dem Fahrrad drauf), ist dieser Teil der Straße. Somit gelten alle Verkehrszeichen und Regeln wie für die Straße auch. Ist also keine eigene Lichtzeichenanlage für Radfahrer vorhanden, gilt die Ampel der Straße. Das ist ja auch logisch, sonst könntest du ja auch an jeder Kreuzung ohne explizite Radfahrerampel einfach bei Rot drüberfahren.

Unabhängig davon hast du auf jeden Fall deine Sorgfaltspflicht verletzt. Du musst immer so fahren, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Das bedeutet, dass du im Bereich von Fußgängerüberwegen besonders vorsichtig fahren musst.
Der Radweg hat links parkende Autos und rechts dichtes Gebüsch. Da rechnet keiner mit Fußgängern, höchstens mit Leuten die aus den parkenden Autos rauskommen.
Die letzten paar Meter, ab der Stelle wo die Sicht frei war (Foto) sieht das Ganze vll anders aus.

Das blaue Radwegschild ist vorhanden.

Ich hab jetzt auch hier Antworten von "du bist sooo erledigt" bis zu "ach, mach dir keine Sorgen". Genauso wie in meinen Freundeskreis :-/
Ist mir schon klar dass es hier keine echte Rechtsberatung gibt, aber kann mir irgendwer irgendeine Aussage belegen? Das einzige was ich bisher gefunden habe war folgendes:

http://www.burhoff.de/rspr/texte/bc_00022.htm
Leitsatz: Das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage ist von Radfahrern, die sich auf einem baulich vom Straßenkörper für den Kraftfahrzeugverkehr getrennten Radweg befinden, wenn ein Bogenmast einer Lichtzeichenanlage rechts vom Radweg angebracht ist, sich das einzige Lichtsignal mittig über der Fahrspur des Straßenkörpers für den Kraftfahrzeugverkehr befindet, auf dem Radweg keine Haltelinie angebracht und die von rechts einmündende Straße selbst nicht ampelgeregelt ist, nicht zu beachten .

...was auch immer das heißen soll :-(

[dzp]Viper
2009-06-23, 10:07:50
Du wirst wohl oder übel 50% Schuld bekommen. Wenn du Pech hast noch mehr.

Denn auch du als Radfahrer bist dazu verpflichtet an unübersichtlichen Stellen deine Geschwindigkeit anzupassen so, dass du in einer Gefahrensituation auch noch bremsen kannst.

Die Ampel jedenfalls gilt nicht für dich. Der Radweg (wenn es überhaupt einer ist...) ist separiert von der Straße und damit gilt die Ampel für dich nicht.
Dennoch ist das für dich kein Freifahrtsschein um da mit 30kmh oder schneller zu fahren.

Das ist wie als wenn du mit dem Auto an einer Engen Straße fährtst du rechts Autos stehen. Da musst du deine Geschwindigkeit auch anpassen da hinter jedem Auto ein Kind hervorrennen könnte. Auch wenn das Kind am Ende den eigentlichen Fehler gemacht hast, bist du ebenfalls zu schnell gewesen wenn du das Kind dann umfährst und bekommst damit Teilschuld.


Wie gesagt, nagel dich nicht so an der Ampel fest - die ist irrelevant für dich. Was in deinem Fall zählt ist die nicht angepasste Geschwindigkeit...

Und ohne Haftpflichtversicherung am Straßenverkehr teilzunehmen ist.. eben Pech.

Das einzige was ich bisher gefunden habe war folgendes:

http://www.burhoff.de/rspr/texte/bc_00022.htm
Leitsatz: Das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage ist von Radfahrern, die sich auf einem baulich vom Straßenkörper für den Kraftfahrzeugverkehr getrennten Radweg befinden, wenn ein Bogenmast einer Lichtzeichenanlage rechts vom Radweg angebracht ist, sich das einzige Lichtsignal mittig über der Fahrspur des Straßenkörpers für den Kraftfahrzeugverkehr befindet, auf dem Radweg keine Haltelinie angebracht und die von rechts einmündende Straße selbst nicht ampelgeregelt ist, nicht zu beachten .

...was auch immer das heißen soll :-(

Das heißt, dass eine Ampel nur für dich zählt wenn die Ampel rechts von dir steht und eine Haltelinie auf dem Radweg vorhanden ist!

Bei Straßen wo der Radweg erst später "dazugebaut" wurde und die Autoampel nicht versetzt wurde (also Links vom Radweg ist) wird deswegen eine zusätzliche Radfahrampel rechts vom Radweg hingestellt.

In deinem Fall ist die Ampel definitiv nicht für den Radweg zuständig. Punkt!

Dykstra
2009-06-23, 10:08:46
Beinbruch bzw angebrochen. Reha muss wohl auch sein. Das wird teuer.


Sorry, bei mir war es ein gebrochener Arm, weil die Oma da drauf gefallen ist.
Beinbruch ist da noch etwas schlimmer, weil es bei alten Leute schon fast zwangsläufig eine Reha nach sich zieht.


Ist mir schon klar dass es hier keine echte Rechtsberatung gibt, aber kann mir irgendwer irgendeine Aussage belegen? Das einzige was ich bisher gefunden habe war folgendes:

http://www.burhoff.de/rspr/texte/bc_00022.htm
Leitsatz: Das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage ist von Radfahrern, die sich auf einem baulich vom Straßenkörper für den Kraftfahrzeugverkehr getrennten Radweg befinden, wenn ein Bogenmast einer Lichtzeichenanlage rechts vom Radweg angebracht ist, sich das einzige Lichtsignal mittig über der Fahrspur des Straßenkörpers für den Kraftfahrzeugverkehr befindet, auf dem Radweg keine Haltelinie angebracht und die von rechts einmündende Straße selbst nicht ampelgeregelt ist, nicht zu beachten .

...was auch immer das heißen soll :-(

Wie kommst du darauf, dass die Ampelanlage etwas mit dem Unfall zu tun hat? Nur weil dich das Verkehrsamt nicht mehr als Zeuge, sondern eventuell als Täter führt, heißt das nicht, dass sie dir einen Ampelverstoss vorwerfen.

Aufgrund deiner Bilder und Schilderung würde ich annehmen, dass sie dich nicht wegen der Ampel belangen, sondern wegen nicht angepasster Geschwindigkeit.

Kampf-Sushi
2009-06-23, 10:14:34
Aufgrund deiner Bilder und Schilderung würde ich annehmen, dass sie dich nicht wegen der Ampel belangen, sondern wegen nicht angepasster Geschwindigkeit.
Stimmt so auch. Aber die Gegenseite hat Vorwürfe in der Richtung geäußert.
Ich möchte halt wissen was dran ist.

_Gast
2009-06-23, 10:39:42
Viper;7374863']In deinem Fall ist die Ampel definitiv nicht für den Radweg zuständig. Punkt!Das Zitat gilt ganz offensichtlich für Kreuzungen...und die von rechts einmündende Straße selbst nicht ampelgeregelt ist...Das ist hier aber nicht der Fall.Da rechnet keiner mit Fußgängern, höchstens mit Leuten die aus den parkenden Autos rauskommen.Du rechnest an einem ampelgeregelten Fußgängerüberweg nicht mit Fußgängern?Eine (wirklich) alte Frau möchte die Grüne Ampel noch bekommen und hetzt los ohne links auf den Radweg zu schauen. Klingel wird überhört, genauso wie die von der Vollbremsung auf der nassen Straße rutschenden Radreifen sowie der SCHEISSE-Ruf.
Dazu muss man noch erwähnen dass die Situation an der Stelle wegen Gebüsch recht unübersichtlich ist.

Straßenverkehrsordnung:I. Allgemeine Verkehrsregeln

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.Ich vermute mal, dass dir genau das vorgeworfen werden wird.

Andre
2009-06-23, 10:58:04
Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Über diese kackregelung habe ich mich schon 100. mal aufgeregt.
Wenn jemand um noch grade über grün zu kommen auf den Weg springt, dann kann ich auch 5 km/h fahren, es passiert ein Unfall.
Das heisst, ich muss am besten bei jedem Fußgängerweg stoppen, damit ja kein Idiot vors Fahrrad hüpft. Selten dämliche Regelung, sorry.

LuckyLuke2k
2009-06-23, 11:36:16
Meiner Meinung nach müssen körperlich und/oder geistig benachteiligte Personen im Straßenverkehr geschützt werden. Da der alten Frau eine sowohl köerperlich als auch geistige Beeinträchtigung anzusehen war, trägst du eine nicht unerhebliche Teilschuld.

Im übrigend ist meiner Ansicht nach eine angepasst Geschwindigkeit nicht die Geschwindigkeit mit der keine Unfälle passieren. Also eine angepasste Geschwindigkeit ist je nach Situation absolut, es lässt sich aus einem Unfall nicht folgern das die Geschwindigkeit unangepasst war.

Mr_Snakefinger
2009-06-23, 11:51:01
Meiner Meinung nach müssen körperlich und/oder geistig benachteiligte Personen im Straßenverkehr geschützt werden.

Werden sie ja auch. Ob es jedoch "fair" ist, dass der stärkere Verkehrsteilnehmer grundsätzlich eine Mitschuld aufgedrückt bekommt, würde ich mal dahingestellt lassen. Es gibt einfach auch Unfall-Situationen, die sich nicht vermeiden lassen, egal wie angepasst oder langsam man unterwegs ist (es sei denn, man bewegt sich nicht).

Da der alten Frau eine sowohl köerperlich als auch geistige Beeinträchtigung anzusehen war, trägst du eine nicht unerhebliche Teilschuld.

Ob der Frau das anzusehen war wirst Du kaum beurteilen können.
Und ob Sushi ein Teilschuld trägt und in welchem Umfang er dies tut wirst Du erst recht nicht beurteilen können. Das zu entscheiden ist Aufgabe eines Gerichtes.

Kampf-Sushi
2009-06-23, 12:07:16
Das alter wäre ihr anzusehen gewesen wenn sie nicht hinterm Gebüsch rausgekommen wäre...

Bin grad mit der Ausbildung durch, darum bin ich seit ein paar Monaten nicht mehr Versichert... Angebot war zum Zeitpunkt schon eingeholt. Mittlerweilen ist es auch unterschrieben :p
All die Jahre nix passiert als ich über die Mutter versichert war, und dann sowas :p

Mr_Snakefinger
2009-06-23, 12:19:42
Das alter wäre ihr anzusehen gewesen wenn sie nicht hinterm Gebüsch rausgekommen wäre...

Das wird vermutlich auch genau der Grund sein, warum man Dir "unangepasste Geschwindigkeit" vorwirft?!

Sprich: Gebüsch (+nasse Fahrbahn) = unübersichtlich = runter mit der Geschwindkeit.

So sieht es das Gesetz wohl nunmal und das ist auch völlig in Ordnung so.

Aber unabhängig davon muss man die Moral-Keule auch mal eingepackt lassen, denn ich bin absolut überzeugt, dass auch der härteste Moralapostel irgendwann schonmal einen Fehler dahingehend gemacht hat und auch schonmal mit "unangepasster Geschwindigkeit" unterwegs war, ganz gleich wie heftig er das auch bestreiten mag.

Von daher: Ich wünsch Dir, dass Du noch halbwegs heile aus der Nummer rauskommst. Und da gleich auch noch der Tipp (falls ich das überlesen haben sollte, sorry): Ohne anwaltliche Hilfe wird das schwer.

Kampf-Sushi
2009-06-23, 12:40:31
War heute bei der ÖRA, ich bezweifel aber dass der Bearbeiter was taugt. Der hat sich geweigert irgendwelche Einschätzungen abzugeben bevor die Akte nicht eingetrudelt ist. Kein Plan wie ich die nächsten Wochen ruhig schlafen soll. Werde wohl noch einige Juraforen abklappern. Danke an HAL für den Link, schau ich mir mal an.
Kann mir eigentlich keinen Anwalt leisten, geschweige dann irgendwelche Schadensersatzforderungen.

V2.0
2009-06-23, 12:50:31
Außerdem kam die Frau von rechts. Das sit ja wie eine unbeschilderte Kreuzung zu behandeln.

ShadowXX
2009-06-23, 12:50:38
Ich sehe auf den Bildern keinerlei Schilder, dass das ein Radweg wäre, ergo ist es kein Radweg, sondern eine "freie Verkehrsfläche" (der genaue Begriff fällt mir grad nicht ein).

Viper;7374863']
Die Ampel jedenfalls gilt nicht für dich. Der Radweg (wenn es überhaupt einer ist...) ist separiert von der Straße und damit gilt die Ampel für dich nicht.
Was für Radwege habt ihr wenn ihr nicht erkannt das das ein Radweg ist??
Alle Radwege die nach 1990 oder so in Hamburg gebaut wurden sehen so aus.

Dykstra
2009-06-23, 13:11:31
Außerdem kam die Frau von rechts. Das sit ja wie eine unbeschilderte Kreuzung zu behandeln.

Das sollte jetzt ein Witz zur Aufheiterung sein und du hast die Ironie-Tags vergessen, oder? :|

The_Strip
2009-06-23, 13:11:36
Was für Radwege habt ihr wenn ihr nicht erkannt das das ein Radweg ist??
Alle Radwege die nach 1990 oder so in Hamburg gebaut wurden sehen so aus.Ein Radweg wird nicht dadurch zu einem Radweg, weil "er sieht halt so aus", sondern weil da die blauen Radwegschilder stehen!

PS: Juhuu, 1000 Posts :)

V2.0
2009-06-23, 13:51:02
Das sollte jetzt ein Witz zur Aufheiterung sein und du hast die Ironie-Tags vergessen, oder? :|

Jein. Es ist ein Witz wenn rechts nur ein Gehweg ist. Kommt aber z.B. noch ein Radweg von rechts zu der Kreuzung, dann ist es ein Radwegkreuzung, bei der die Regel gelten würde. (ernsthaft)

Mr_Snakefinger
2009-06-23, 14:11:22
Kommt aber z.B. noch ein Radweg von rechts zu der Kreuzung, dann ist es ein Radwegkreuzung, bei der die Regel gelten würde. (ernsthaft)

Die gilt dann aber nur für von rechts kommende Radfahrer, oder?

V2.0
2009-06-23, 14:31:36
Ja, aber er hätte dann umso mehr die Geschwindigkeit reduzieren müssen.

LuckyLuke2k
2009-06-23, 14:34:20
Ob der Frau das anzusehen war wirst Du kaum beurteilen können.
Und ob Sushi ein Teilschuld trägt und in welchem Umfang er dies tut wirst Du erst recht nicht beurteilen können. Das zu entscheiden ist Aufgabe eines Gerichtes.

Naja, ich seh einer Oma idR an ob sie iene Oma ist. Ich war natürlich nicht dabei aber normalerweise sieht man das der Oma an. Des weitern hab ich meine Meinung dazu ausgedrückt und kein anwaltlichen Rat abgeben.

Gruß

stickedy
2009-06-23, 16:14:16
Was für Radwege habt ihr wenn ihr nicht erkannt das das ein Radweg ist??
Alle Radwege die nach 1990 oder so in Hamburg gebaut wurden sehen so aus.
Wenn kein Schild dort steht, ist es kein Radweg, auch wenn "richtige" Radwege baulich ähnlich gestaltet sind. Und dann macht es noch einen großen Unterschied, ob es ein reiner Radweg ist oder ob es ein kombinierter Weg für Fußgänger und Radfahrer ist...

Kampf-Sushi
2009-06-23, 16:32:25
Es ist ein Radweg mit Schild und allem...
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/2/2d/Zeichen_237.svg/600px-Zeichen_237.svg.png

stickedy
2009-06-23, 16:45:35
Ich kann das nirgends auf deinen Bildern entdecken...

_Gast
2009-06-23, 16:47:16
Wenn jemand um noch grade über grün zu kommen auf den Weg springt, dann kann ich auch 5 km/h fahren, es passiert ein Unfall.Wenn bei 5 km/h ein Unfall passiert, dann hast du auf jeden Fall gegen die StVO verstoßen, denn man muss so fahren, dass man jederzeit anhalten kann. Nicht angepasste Geschwindigkeit hat nichts mit Rasen zu tun, auf unübersichtlicher regennasser Straße können 5 km/h mit dem Fahrrad schon viel zu viel sein.
Wenn kein Schild dort steht, ist es kein Radweg,...Das blaue Radwegschild ist vorhanden.Das Problem ist aber nicht, dass die Sache passiert ist, denn schließlich heißt es nicht umsonst "Unfall" und nicht "Absicht", sondern dass er zum Zeitpunkt des Geschehens offenbar nicht versichert war. Er trägt auf jeden Fall eine (ich vermute sogar erhebliche) Schuld an dem Unfall. Etwas anderes wäre es, wenn die alte Dame ihm vorsätzlich in das Fahrrad gesprungen wäre um ihn zu Fall zu bringen. Aber das nehme ich mal nicht an.Es gibt einfach auch Unfall-Situationen, die sich nicht vermeiden lassen, egal wie angepasst oder langsam man unterwegs ist (es sei denn, man bewegt sich nicht).Das Nichtteilnehmen am Straßenverkehr wäre auch die einzige Möglichkeit, völlig ohne Schuld aus einem Unfall herauszukommen. Denn schließlich geht von jedem Fahrzeug, auch von einem Fahrrad, eine sogenannte Betriebsgefahr aus. Das bedeutet, dass du selbst dann eine Schuld mitträgst, wenn ein Kind aus einem Gebüsch heraus direkt in dein Fahrrad springt. So haben Autofahrer bei Unfällen mit Fahrradfahrern in der Regel auch immer eine Mitschuld, weil von Kraftfahrzeugen grundsätzlich eine wesentlich höhere Betriebsgefahr ausgeht als von Fahrrädern.

Von Omas geht übrigens keine Betriebsgefahr aus, das betrifft nur Fahrzeuge.

der_roadrunner
2009-06-23, 16:51:46
Ich kann das nirgends auf deinen Bildern entdecken...

Die Schilder stehen meist am Anfang des Radweges und nicht irgentwo mittendrin. ;)

der roadrunner

Kampf-Sushi
2009-06-23, 16:52:08
Ich kann das nirgends auf deinen Bildern entdecken...
Stimmt, ist auch nicht drauf.
Darum bin ich vorhin mal kurz vorbeigefahren und hab geschaut ;)

MarcWessels
2009-06-23, 18:51:59
JMan erkennt auch den weiteren Radwegverlauf:
http://img34.imageshack.us/img34/2448/meinesicht.th.jpg (http://img34.imageshack.us/my.php?image=meinesicht.jpg)Hey, der Typ, den Du da fotografiert hast, befährt den Fahrradweg in die falsche Richtung, also links.

Wärst auch Du links gefahren und hättest dann die Oma umgefahren, wärst Du natürlich im Unrecht gewesen. So aber bleibe ich dabei: Du bist im Recht.

Wenn ich mit dem Auto auf einer Vorfahrtstrße unterwegs bin, muss ich auch nicht jedesmal an Einmündungen vorsichtshalber bremsen, weil mir ja jemand die Vorfahrt nehmen, oder auf einmal ein Fußgänger auf die Fahrbahn hüpfen könnte.

Nimmt mir dann jemand die Vorfahrt, kann ich so super reagieren, wie ich will: es wird krachen, auch bei Tempo 50, erst recht bei Regen.

Im übrigend ist meiner Ansicht nach eine angepasst Geschwindigkeit nicht die Geschwindigkeit mit der keine Unfälle passieren. Also eine angepasste Geschwindigkeit ist je nach Situation absolut, es lässt sich aus einem Unfall nicht folgern das die Geschwindigkeit unangepasst war.Yep, so sehe ich das auch.

@TS
Wie schnell warst Du, bevor Du angefangen hast, in die Eisen zu steigen?

Außerdem kam die Frau von rechts. Das sit ja wie eine unbeschilderte Kreuzung zu behandeln.Das ist aber keine Straße, die von rechts mündet.

No.3
2009-06-23, 19:15:42
Von Omas geht übrigens keine Betriebsgefahr aus, das betrifft nur Fahrzeuge.

das menschliche Leben an sich, ist aus sich selbst heraus schon eine einzige grosse BetriebsLebensgefahr

Kampf-Sushi
2009-06-23, 19:17:49
@TS
Wie schnell warst Du, bevor Du angefangen hast, in die Eisen zu steigen?
Kann ich dir so genau schlecht sagen, aber ich stand schon fast als ich sie erwischt hab. Hätt sie n Schritt nach hinten oder sonstwohin gemacht wär nix passiert. Ein Zeuge hat das auch bestätigt, aber obs hilft bezweifel ich mal. Die Enregie hat aber wohl trotzdem gereicht.

Da die Frau aber weder auf Rufen noch auf Klingeln reagiert hat sondern erst als mein Rad im Bein war dürfte sowieso niemand ausser mir was von der Reisegeschwindigkeit mitbekommen haben, also ist das eigentlich ziemlich irrelevant.

AHF
2009-06-23, 21:08:02
Über diese kackregelung habe ich mich schon 100. mal aufgeregt.
Wenn jemand um noch grade über grün zu kommen auf den Weg springt, dann kann ich auch 5 km/h fahren, es passiert ein Unfall.
Das heisst, ich muss am besten bei jedem Fußgängerweg stoppen, damit ja kein Idiot vors Fahrrad hüpft. Selten dämliche Regelung, sorry.
Das stimmt. Immer müssen die Starken unter den Fehlern der Schwachen leiden.

V2.0
2009-06-23, 21:21:12
# Radfahrer müssen auf kombinierten Rad- und Fußwegen besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Insbesondere bei unklarer Verkehrslage muss der Radfahrer mit dem Fußgänger Blickkontakt zur Verständigung aufnehmen. Die Radfahrgeschwindigkeit ist so zu reduzieren, dass sofort gefahrlos angehalten werden kann. Dabei muss der Radfahrer stets mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen des Fußgängers rechnen. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht in Oldenburg einer Radfahrerin nach einem Unfall mit einem Fußgänger Schadenersatz und Schmerzensgeld verweigert (OLG Oldenburg, Az. 8 U 19/04/04, NJW-RR 2004, 890).

# Ein Fußgänger muß nach einer Kollision mit einem Fahrradfahrer auf einem markierten Radweg für den entstandenen Schaden haften.
Geklagt hatte eine Radfahrerin, die auf dem Radweg mit einem unaufmerksamen 80jährigen Rentner zusammengeprallt war. Die Frau hatte sich bei dem Sturz erhebliche Verletzungen zugezogen und verlangte Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Die Haftpflichtversicherung des Rentners machte vergeblich geltend, die Frau trage ein Mitverschulden, weil sie mit unvorsichtigen Fußgängern rechnen müsse. Dagegen erklärten die Richter, die Klägerin habe darauf vertrauen können, daß ihr auf dem markierten Radweg Vorfahrt gewährt werde (OLG Hamm, Az. 13 U 76/98).

Die Frage ist nun ob der Kreuzungsbereich ein kombinierter Bereich ist.

MarcWessels
2009-06-23, 21:24:38
Markierter Radweg, also trifft Fall Nr. 2 zu.

[dzp]Viper
2009-06-23, 21:25:38
Super 2 Urteile die Unterschiedlicher nicht sein können :uup:

Da Kampf-Sushi sich aber keinen Anwalt leisten kann, wird es wohl auf eine Teilschuld hinauslaufen... denn da kommst du wenn, nu rmit nem Anwalt raus und ob du da mit dem Anwalt rauskommst ist auch wirklich klar.

Wenn Kampf-Sushi also Pech hat, dann darf er am Ende Anwaltskosten + Schmerzensgeld + Behandlungsgeld zahlen.

Markierter Radweg, also trifft Fall Nr. 2 zu.

jaein denn Kampf-Sushi ist scheinbar merklich zu schnell gefahren (bei Regen) als die Frau aus dem toten Winkel hinter dem Busch auf den Radweg gelaufen ist. Er hätte damit rechnen müssen, dass hinter dem Busch jemand den Radweg betritt - er ist dazu laut Gesetzbuch verpflichtet...

100% Schuld wird er auf keinen Fall bekommen. Aber definitiv eine Teilschuld.

Es ist immernoch zusätzlich wichtig welche Situation vor Ort war. Also Sichtbedingungen und die örtlichen Gegebenheiten.

Andre
2009-06-23, 21:32:57
Das stimmt. Immer müssen die Starken unter den Fehlern der Schwachen leiden.

Du findest es also in Ordnung, wenn dir jemand vors Rad springt ohne sich umzuschauen und damit rücksichtslos eine Gefahr darstellt?
Ein Fußgänger kann sich also nicht umschauen, bevor er losläuft?
Warte mal ab bis dir einer vors Rad springt und du trotz angemessener Geschwindigkeit NULL Reaktionszeit hattest und zahlen musst.
Ob du dann immer noch so schlau daherredest.
Aber Hauptsache wieder nen schlauen Spruch losgelassen, wa?

AHF
2009-06-23, 21:36:37
Du findest es also in Ordnung, wenn dir jemand vors Rad springt ohne sich umzuschauen und damit rücksichtslos eine Gefahr darstellt?
Ein Fußgänger kann sich also nicht umschauen, bevor er losläuft?
Warte mal ab bis dir einer vors Rad springt und du trotz angemessener Geschwindigkeit NULL Reaktionszeit hattest.
Aber Hauptsache wieder nen schlauen Spruch losgelassen, wa?
Bitte? Der von Dir zitierte Beitrag enthält 0% Ironie. Das ist meine persönliche Meinung. Stark ausgeprägten Beißreflex?

[dzp]Viper
2009-06-23, 21:39:16
Du findest es also in Ordnung, wenn dir jemand vors Rad springt ohne sich umzuschauen und damit rücksichtslos eine Gefahr darstellt?
Ein Fußgänger kann sich also nicht umschauen, bevor er losläuft?
Warte mal ab bis dir einer vors Rad springt und du trotz angemessener Geschwindigkeit NULL Reaktionszeit hattest.
Aber Hauptsache wieder nen schlauen Spruch losgelassen, wa?

In Ordnung ist das nicht. Genauso wenig wie wenn jemand vors Auto läuft weil er nicht richtig hinschaut.

Das Problem ist und bleibt, dass du aber ebenfalls aufpassen musst und einfach soweit vorausschauend fahren musst, dass du solche Situationen erkennen kannst und dementsprechend so fährst, dass die Gefahr eines Unfalls verringert wird - auch wenn du garnicht schuld bist.

Es ist deine Pflicht als Verkehrsteilnehmer auch mit den Fehlern der anderen zu rechnen und zur Not den Fehler des anderen Verkehrsteilnehmer auszubügeln.

Alle Unfälle wird man auch damit nicht verhindern können. Aber man kann eine Menge Unfälle damit vermeiden.

Stichwort - Defensives Fahren (das gilt beim Radfahren genauso wie beim Autofahren...)

P.S. Ich kann und darf eigentlich auch nicht Moralapostel spielen. Ich "rase" auch mit dem Fahrrad und ich fahre auch mit dem Auto sicher nicht immer vorschriftsmäßig.
Aber bei Nässe und der Örtlichen Gegebenheit dort, wäre ich auch merklich vom "Gas" gegangen - einfach weil ich von Anfang an damit gerechnet hätte, dass da jemand hinter dem Busch vor kommt.. und wenn es ein anderer Radfahrer ist...

Andre
2009-06-23, 21:44:27
Viper;7376149']In Ordnung ist das nicht. Genauso wenig wie wenn jemand vors Auto läuft weil er nicht richtig hinschaut.

Das Problem ist und bleibt, dass du aber ebenfalls aufpassen musst und einfach soweit vorausschauend fahren musst, dass du solche Situationen erkennen kannst und dementsprechend so fährst, dass die Gefahr eines Unfalls verringert wird - auch wenn du garnicht schuld bist.

Es ist deine Pflicht als Verkehrsteilnehmer auch mit den Fehlern der anderen zu rechnen und zur Not den Fehler des anderen Verkehrsteilnehmer auszubügeln.

Alle Unfälle wird man auch damit nicht verhindern können. Aber man kann eine Menge Unfälle damit vermeiden.

Stichwort - Defensives Fahren (das gilt beim Radfahren genauso wie beim Autofahren...)

P.S. Ich kann und darf eigentlich auch nicht Moralapostel spielen. Ich "rase" auch mit dem Fahrrad und ich fahre auch mit dem Auto sicher nicht immer vorschriftsmäßig.
Aber bei Nässe und der Örtlichen Gegebenheit dort, wäre ich auch merklich vom "Gas" gegangen - einfach weil ich von Anfang an damit gerechnet hätte, dass da jemand hinter dem Busch vor kommt.. und wenn es ein anderer Radfahrer ist...

Ich fahre sehr vorsichtig und trotzdem scheint es eine eiserne regel zu sein, dass man Fahrradfahrer entweder über den Haufen laufen darf, mit dem Auto 3 cm am Lenker vorbeiziehen muss oder es nicht nötig hat sich umzuschauen. Und diese Rotz-Mitschuldregel gibt solchen Idioten auch noch Recht. Das ist einfach unverschämt, weil ich von jedem Teilnehmer erwarten darf, das er sich wenigstens mal umschaut. Bei Autos machen sie das brav, Fahrradfahrer dürfen sich ruhig auf die Schnauze legen und zahlen.

KinGGoliAth
2009-06-23, 21:50:26
Viper;7376149']Das Problem ist und bleibt, dass du aber ebenfalls aufpassen musst und einfach soweit vorausschauend fahren musst, dass du solche Situationen erkennen kannst und dementsprechend so fährst, dass die Gefahr eines Unfalls verringert wird - auch wenn du garnicht schuld bist.
das problem sind vor allem rücksichtslose dummköpfe und deren fehler bin ich nicht gewillt auszubügeln oder sogar einen erheblichen geldbetrag für deren dummheit abzudrücken.
ich hatte im auto auch schon einige unschöne begegnungen mit radfahrern. das fängt an mit leuten, die direkt vor dir ohne zu gucken vom fussweg auf die strasse fahren und endet mit einem schwarz gekleideten radfahrer, der bei nacht bei fehlender strassenbeleuchtung ohne licht direkt vor mir mit erheblicher geschwindigkeit die strasse überquert.
erst gestern -und das ist wirklich wahr- ist ein vielleicht 50 jähriger 5 meter vor mir vom fussweg auf die strasse gewechselt ohne sich umzugucken oder sonst irgendwie abzusichern. wäre auch auch nur 2 sekunden früher losgefahren oder 0,1km/h schneller unterwegs gewesen hätte ich den direkt auf die haube genommen oder er wäre mir voll in diese seite geknallt.
für mich absolut unmöglich zu verhindern.
wenn die idioten sich nur dumm genug anstellen kriegen sie dich auch, egal wie langsam und vorsichtig du fährst.
und dafür soll ich dann bezahlen?



Viper;7376149']
Stichwort - Defensives Fahren (das gilt beim Radfahren genauso wie beim Autofahren...)
defensives fahren ist sein recht zu verteidigen! ;D

[dzp]Viper
2009-06-23, 21:50:56
Andre du übertreibst!

Du tust ja regelrecht so als würden die Radfahrer 100% Schuld bekommen. Es ist aber in fast allen Fällen so, dass die Radfahrer bei einem Unfall nur einen Teilschuld von 20-40% bekommen. Den Rest muss weiterhin der Fussgänger begleichen.

Es gibt sogar Fälle wo der Radfahrer 0% Schuld hat. Und zwar wenn der zwischen Radweg und Fussweg Parkplätze für Autos sind und der Radweg somit direkt an der Fahrertür der Autos vorbeigeht.
Wenn dabei die Fahrertür aufgeht und ein Radfahrer dagegenfährt, dann bekommt der Autofahrer 100% Schuld weil es seine Pflicht ist in den Rückspiegel zu schauen. Nur machen das viele nicht bevor sie die Tür öffnen ;(

[dzp]Viper
2009-06-23, 21:53:10
ich hatte im auto auch schon einige unschöne begegnungen mit radfahrern. das fängt an mit leuten, die direkt vor dir ohne zu gucken vom fussweg auf die strasse fahren und endet mit einem schwarz gekleideten radfahrer, der bei nacht bei fehlender strasenbeleuchtung ohne licht direkt vor mir mit erheblicher geschwindigkeit die strasse überquert.

Das sind dann wiederrum Fälle wo du als Autofahrer keine Schuld bekommst denn damit hättest du absolut nicht rechnen können....

Kehrt nicht alles über einen Kamm. Auch da gibts Abstufungen! Schaltet doch mal euren Kopf ein :redface:

Die Beispiele die du hier nennst sind ne ganz andere Kategorie als der Fall der hier im Thread besprochen wird!

paulus000
2009-06-23, 22:02:29
Du findest es also in Ordnung, wenn dir jemand vors Rad springt ohne sich umzuschauen und damit rücksichtslos eine Gefahr darstellt?
Ein Fußgänger kann sich also nicht umschauen, bevor er losläuft?
Warte mal ab bis dir einer vors Rad springt und du trotz angemessener Geschwindigkeit NULL Reaktionszeit hattest und zahlen musst.
Ob du dann immer noch so schlau daherredest.
Aber Hauptsache wieder nen schlauen Spruch losgelassen, wa?

Hast du den Text überhaupt gelesen? Er schreibt doch genau das was du auch meinst. Nämlich, dass die Starken (Radfahrer) Rücksicht auf die Schwachen (Fußgänger) nehmen müssen, weil diese Fehler machen. :rolleyes:

KinGGoliAth
2009-06-23, 22:03:25
Viper;7376176']Das sind dann wiederrum Fälle wo du als Autofahrer keine Schuld bekommst denn damit hättest du absolut nicht rechnen können....

na da bin ich mir nicht so sicher...bin aber auch nicht scharf darauf es herauszufinden.

Viper;7376176']
Die Beispiele die du hier nennst sind ne ganz andere Kategorie als der Fall der hier im Thread besprochen wird!
also wenn eine alte oma hinter einem gebüsch vorgesprungen kommt um noch eine ampel zu erwischen sieht das für mich ähnlich nach "damit kann keiner rechnen" aus. noch überraschender wäre es nur wenn es keine oma sondern dunkeltier in seinem fursuit gewesen wäre.

naja. bin ja mal gespannt wie sich das jetzt mit fehlender versicherung entwickelt.

Mr_Snakefinger
2009-06-23, 22:04:23
Viper;7376168']Wenn dabei die Fahrertür aufgeht und ein Radfahrer dagegenfährt, dann bekommt der Autofahrer 100% Schuld weil es seine Pflicht ist in den Rückspiegel zu schauen. Nur machen das viele nicht bevor sie die Tür öffnen ;(

Tja, stark vs. schwach mal wieder...

Wieso muss der Radfahrer hier eigentlich nicht umsichtig fahren? Als Autofahrer muss ich beim Fahren ja auch damit rechnen, dass mir Kinder vors Auto laufen. Warum muss der Radfahrer hier dann nicht damit rechnen, dass eine Autotür aufgehen kann...

Ach ja, er ist ja ach so schwach und muss beschützt werden...

No.3
2009-06-23, 22:13:55
Tja, stark vs. schwach mal wieder...

nicht wirklich

die Autotüre geht auf und dann, dann kommt ein Auto, sprich gleich stark gegen gleichstark. Die offene Autortüre ist dann wohl für immer weg und das andere Auto wird wohl nur leicht beschädigt sein und auch hier wäre es zu wünschen, dass der Autofahrer der die Tür ohne zu schauen öffnet 100% Schuld bekommt.
also kein Unterschied ob nun ein Radfahrer oder ein Auto in die sich öffnende Türe fährt

Mr_Snakefinger
2009-06-23, 22:20:56
nicht wirklich

In Vipers Beispiel mit dem Radfahrer definitiv.

No.3
2009-06-23, 22:23:16
In Vipers Beispiel mit dem Radfahrer definitiv.

red ich eigentlich chinesisch ?

der Autofahrer muss vor dem Öffnen schauen, völlig wurscht ob da nun ein Fussgänger, Radfahrer, PKW, LKW oder Panzer angefahren kommt :rolleyes:

der Tür-öffnende muss in dem Fall auf jeden Fall 100% Schuld bekommen, Wurscht ob da nun ein schwächerer, gleichstarker, oder stärkerer angefahren kommt :rolleyes:

pt3
2009-06-23, 23:24:21
Ich bin auch (Viel-)Fahrradfahrer und hasse solche Lemminge wie diese Oma. Nichts desto trotz sollte man LEIDER in dieser Situation - eine Ampel die ausschließlich für Fußgänger da ist - durchaus damit rechnen, dass jemand einem vors Rad springt (genau um die Ampel noch zu bekommen).
Einfach weil das (laut meiner Erfahrung) mindestens jeder 2. Fußgänger so macht.:(

Wünsche dir jedenfalls trotzdem viel Glück und einen Fahrrad-fahrenden Richter (wenn es denn soweit kommt).

Mr_Snakefinger
2009-06-24, 00:30:10
red ich eigentlich chinesisch ?

der Autofahrer muss vor dem Öffnen schauen, völlig wurscht ob da nun ein Fussgänger, Radfahrer, PKW, LKW oder Panzer angefahren kommt :rolleyes:

der Tür-öffnende muss in dem Fall auf jeden Fall 100% Schuld bekommen, Wurscht ob da nun ein schwächerer, gleichstarker, oder stärkerer angefahren kommt :rolleyes:

Ups, sorry... :redface:

War eben beim Lesen etwas abgelenkt, da hatte ich was falsch verstanden.

Hast natürlich Recht, my fault... :weg:

stickedy
2009-06-24, 00:55:41
also wenn eine alte oma hinter einem gebüsch vorgesprungen kommt um noch eine ampel zu erwischen sieht das für mich ähnlich nach "damit kann keiner rechnen" aus. noch überraschender wäre es nur wenn es keine oma sondern dunkeltier in seinem fursuit gewesen wäre.
Wenn Du damit nicht rechnest, bist du selber schuld: Es ist ersichtlich, dass die Fußgänger Ampel grün ist und dann muss man eben damit rechnen, dass irgendjemand da noch angerannt kommt um über die Straße zu kommen, egal ob Kind, Jugendlicher, Erwachsener oder Rentner!
Wenn man damit nicht rechnet oder rechnen will, ist man selber schuld!

KinGGoliAth
2009-06-24, 01:26:43
Wenn Du damit nicht rechnest, bist du selber schuld: Es ist ersichtlich, dass die Fußgänger Ampel grün ist und dann muss man eben damit rechnen, dass irgendjemand da noch angerannt kommt um über die Straße zu kommen, egal ob Kind, Jugendlicher, Erwachsener oder Rentner!
Wenn man damit nicht rechnet oder rechnen will, ist man selber schuld!

wenn das danach geht müsste ich auch jedes mal eine vollbremsung hinlegen wenn jemand auf dem gehweg auftaucht. er könnte ja in einem moment der geistigen umnachtung auf die strasse und mir direkt vors auto rennen oder einen herzanfall bekommen und auf die straße stürzen. damit muss man auch rechnen.
wenn ich das öfters mache dauert es nicht lange und der wagen hinter mir hängt bei mir im kofferraum. aber macht nix. der hätte damit ja auch rechnen müssen. :ulol:

sorry aber dieses ganze gewäsch mit "damit musst du rechnen" ist einfach nur ein versuch die schuld für blödes -um nicht zu sagen hirnloses- verhalten auf andere abzuschieben, die dafür nichts können aber trotzdem irgendwie schuld sein müssen, weil sie daran beteiligt waren. entweder ganz oder zum teil. und wenn die schuld nur darin bestand zur falschen zeit am falschen ort gewesen zu sein.

das führt jetzt langsam aber zu weit ot.

stickedy
2009-06-24, 01:57:59
Nein, es ist schlicht und einfach die Realität der deutschen Rechtsprechung *schulterzuck* Dazu kann ich nun wirklich nix...

Ich war auch schon Opfer dieser seltsamen Logik: Ich fuhr mit meinem Auto auf einer zugegeben relativ schmalen Sraße (Höchtgeschwindigkeit 60) mit so ca. 50 bis 60 km/h gemütlich dahin und mir ist jemand entgegen gekommen. Ich hab nur leicht abgebremst, weil ja Platz genug Platz war. Das Fatale war, dass der Entgegenkommende das anders sah: Er blieb stehen und zwar nicht äußerst rechts (da wo er hin gehört hätte), sondern nen guten halben Meter vom Straßenrand entfernt und damit ca. 10 cm zu weit... Als ich das erkannt hab war's zu spät...

Und wer hatte schuld? Richtig: Ich! Weil ich nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte... Ich hab dem Richter damals auch erläutert, dass es entsprechend der Logik in diesem Land keinen Straßenverkehr mehr geben dürfte, da dann sich entgegenkommende Autos immer langsamer werden müssten, bis sie schließlich direkt nebeneneinander versetzt zum Stehen kommen. Irgendwie hat er das wohl nicht verstanden... Nun ja.

Wie gesagt, ich schreibe hier nicht, was ich für richtig halte etc., sondern das was nunmal Realität ist! Und da muss man ständig und immer mit allem rechnen und sei es noch so abstrus und unlogisch (wie das ein entgegenkommendes Fahrzeug ohne Not mitten in der Straße stehen bleibt...)

KinGGoliAth
2009-06-24, 02:04:36
hmmmm ja wenn ich sowas lese kann ich auch gut verstehen warum einige einfach weiterfahren solange das auto noch fahrtüchtig ist. ;)

stickedy
2009-06-24, 02:30:23
Ja, naja, aus Schaden wird man klug, in Deutschland sind halt einfach zu viel Idioten auf der Straße unterwegs...

Der Clou war ja, dass mir der Richter unterstellt hat, ich wäre mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen und hätte deshalb nicht bremsen könnne. Das war aber nicht der Fall: Ich hätte auf die Entfernung zweimal anhalten können wenn ich gewollt hätte (das hab ich auch anhand der Entfernungen etc. dargelegt), aber ich wollte ja gar nicht anhalten, weil ja genug Platz gewesen wäre, dass die Auto aneinander vorbei passen. Das konnte oder wollte er nicht verstehen...

Naja, an meinem Auto war ja nur ein Spiegel kaputt und die Stoßstange a bisserl abgeschürft, allerdings hatte die sich am Lupo eindrucksvoll verewigt, da war die komplette Seite von vorne bis hinten ein paar Zentimeter reingedrückt. Das hat ja meine Versicherung bezahlt, naja Beitrag halt hoch. Doof war, dass ich nicht nach rechts ausweichen konnte, weil da blödsinniger Weise Bordsteine in voller Höhe verbaut sind und da bin ich nicht raufgekommen so schnell...

Ich hab dann noch zwei Punkte bekommen und 80 € (oder sowas in der Art) und der andere aber auch ne Geldstrafe weil er das Rechtsfahrgebot mißachtet hat. Zivil- und Strafrecht sind ja absolut getrennt, ein Urteil von dem einen hat nichts mit dem anderen zu tun. Das ist für den Fall auch noch wichtig! Also selbst falls der TS im Strafverfahren freigesprochen werden sollte, heißt das noch lange nichts für den Zivilprozess und natürlich auch umgekehrt...

_Gast
2009-06-24, 09:37:43
Nein, es ist schlicht und einfach die Realität der deutschen Rechtsprechung *schulterzuck* Dazu kann ich nun wirklich nix...Das ist nicht nur deutsche Rechtsprechung sondern die Gesetzeslage (und nicht nur in Deutschland). Man ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich defensiv, vorausschauend und Rücksicht nehmend zu verhalten. Wer das nicht will, muss die Gesetze ändern, mit den Folgen seines Handelns leben oder kann nicht am Straßenverkehr teilnehmen....in Deutschland sind halt einfach zu viel Idioten auf der Straße unterwegs...Mit der Meinung stehst du nicht allein. Das glauben fast alle Autofahrer. So wie die meisten Menschen auch glauben, sie seien intelligenter als der Durchschnitt. ;)

stickedy
2009-06-24, 12:56:18
Das ist nicht nur deutsche Rechtsprechung sondern die Gesetzeslage (und nicht nur in Deutschland). Man ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich defensiv, vorausschauend und Rücksicht nehmend zu verhalten. Wer das nicht will, muss die Gesetze ändern, mit den Folgen seines Handelns leben oder kann nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Es ist auch eine Frage der Auslegung der Gesetze! Und ja, man muss damit eben entsprechend umgehen, siehe auch meine Beiträge zu dem Thema...

Mit der Meinung stehst du nicht allein. Das glauben fast alle Autofahrer. So wie die meisten Menschen auch glauben, sie seien intelligenter als der Durchschnitt. ;)
Ja nun, fahre 200 km auf einer deutschen Autobahn und 200 km auf einer Autobahn in einem anderen Land und diese Aussage über Deutschland lässt sich sehr schnell verifizieren.

_Gast
2009-06-24, 13:52:21
Ja nun, fahre 200 km auf einer deutschen Autobahn und 200 km auf einer Autobahn in einem anderen Land und diese Aussage über Deutschland lässt sich sehr schnell verifizieren.Vielleicht liegt das ja einfach daran, dass in allen anderen Ländern der Welt auf Autobahnen die Geschwindigkeit beschränkt ist. Schließlich ist es, außer natürlich in Deutschland, völlig egal, ob man einen Porsche oder einen Polo fährt. Bei 120 oder 130 ist halt Schluss. Da fällt ein Großteil des deutschen Konfliktpotentials wie Drängeln oder Mittelspurschleichen schon von vornherein automatisch weg.

Aber meine Meinung zum deutschen Autofahren habe ich ja schon oft genug dargelegt. Ich jedenfalls fahre lieber im Feierabendverkehr von Genua als auf einer halbleeren deutschen Autobahn.Es ist auch eine Frage der Auslegung der Gesetze!Selbstverständlich! Aber wie viele arme alte Omas wurden schon verurteilt, weil sie noch schnell an der Fußgängerampel rüber wollten und dabei in ihrer Gebrechlichkeit den rasenden "Fahrradrüpel" übersehen haben? ;)

Bin gespannt, wie die Geschichte ausgeht. Ich hoffe mal, dass uns der Threadstarter auf dem Laufenden hält.

Kampf-Sushi
2011-07-05, 17:32:42
Also ich will ja nich groß Threads ausbuddeln, aber mich nervt es immer wenn ich im Netz auf Fragen stoße, wo der Ausgang offen bleibt weil der Threadersteller das Interesse verliert :p

Der letzte Briefverkehr zum Thema war Ende 2009 und kam von der KV der Unfallgegnerin. Dort stand im wesentlichen die Aussage der Unfallgegnerin nochmal wiederholt und dass ich meine Haftpflichtversicherung eintragen soll. Ob ich Schuld habe oder nicht sei erstmal irrelevant, weil die KV eine Teilungsvereinbarung mit den meisten Haftpflichtversicherungen hat. Leider hatte ich ja keine Haftpflicht.
Daraufhin habe ich den Anwalt antworten lassen - und das wars bis jetzt.
Seitdem habe ich nichts mehr davon gehört.

Allerdings zucke ich noch immer zusammen wenn ich einen Brief im Briefkasten habe wo ich den Absender nicht kenne. (Meistens ist es allerdings nur Werbung :p)
Ich hoffe natürlich dass sich das nach zwei Jahren erledigt hat, allerdings traue unserer Bürokratie durchaus zu dass die nochmal in ein paar Jahren damit auf mich zu kommen.

Und übrigens: Ich kann Euch sagen, ich bin sehr viel vorsichtiger geworden. Nicht nur beim Radfahren, auch beim "Abbiegen" zu Fuß. Insbesondere wenn ich einen Radweg überqueren möchte schaue ich vorher nach hinten ob vielleicht gerade ein Rad hinter mir angedüst kommt dem ich in die Speichen rennen würde.

Ich sag nochmal Bescheid wenn sich was neues ergeben sollte.

Wolfram
2011-07-05, 17:38:01
Und ich sage "Danke" und freue mich über das Update!=)

GBWolf
2011-07-05, 17:47:53
Ich sage da zählt die Autoampel nicht. Mir hat mal ein Polizist gesagt, die zählt wenn der Radweg nicht auf dem Bürgersteig sondern auf der Straße ist, in dem Fall muss man aber auch stehen bleiben wenn z.b. die Fußgängerampel schon grün ist.

Eigentlich brauchst du nichts mehr zu befürchten, aber das mit den Briefen kenne ich habe selbst mal nach Jahren zum letzten Fristtermin noch Post vom Anwalt in einem offenen Fall bekommen...

radi
2011-07-05, 17:47:54
Schön wärs wenn das so einfach wäre.
Aber:
1. bin ich angeblich "aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit kollidiert"
2. Haben sehr alte und junge Menschen offenbar einen Freischein für unaufmerksames Verhalten im Verkehr. (Hat mir der Beamte erklärt)

Die Details wird mir wohl ein Anwalt klären, aber zumindest steh ich mit meiner Meinung nicht ganz alleine. Das lässt mich schonmal ein bisschen Ruhiger schlafen. Die arme Frau hat sich nämlich was gebrochen und ich war zum Unfallzeitpunkt nicht Haftpflichtversichert :-(
Aus Schaden wird man klug wie's so schön heißt.
Und ich fürchte wenn ich extrem Pech habe kommen Beträge zusammen die ich in Jahren noch nicht abbezahlt habe.
Du hast auf jeden Fall ne Teilschuld würd ich sagen, da die Hierarchie so aussieht: KFZ>Fahrrad>Fussgänger>Kind Man muss auf den Schwächeren aufpassen :-(

Aber es ist keine Haltelinie an der Ampel für Radfahrer, vondaher musst du auch nicht halten. Für ein Gegenbeispiel kann ich falls erforderlich gerne ein Foto machen.

Falls bei dir was kaputt ist: Hast du in deiner Haftpflicht "Forderungsausfall" mit bei? Kannste verwenden wenn die Dame keine Kohle hat.

ux-3
2011-07-05, 18:05:12
Aufs Datum achten!

TS: Verjährung (whatever) checken.

Kampf-Sushi
2011-07-05, 18:09:50
@Radi:
1. Das Thema ist alt, aber danke trotzdem dass Du helfen willst.
2. Haftpflicht hatte ich zu den Zeitpunkt ja nicht.

Viel zu klären gibts hier erstmal nicht, wollte nur ein Update anfügen! :-)

radi
2011-07-05, 18:11:20
Aufs Datum achten!

TS: Verjährung (whatever) checken.
oh :(

Avalance
2011-07-05, 21:03:20
Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme im Strassenverkehr.
Mehr sollte dazu nicht zu sagen sein oder?

Aber ich habe letztens auch aus (wohl zu 50% eigener Dummheit verschuldet) wegen einem ca. 80 jährigem Opa (auch auf dem Rad) meinen Rennradrahmen zerschossen da ich ausgewichen bin und ein grösserer Stein im Weg war, jedenfalls kein Personenschaden :rolleyes:

Seither fahr ich - auf Arbeit oder unter enormen Zeitdruck - nicht mehr so oft mit dem Rennrad ;) - zumindest nicht so schnell:freak: (Leipzig) ist auch ne absolute Scheiss Stadt zum Radfahren.

zum Topic: anhalten würde ich i.d.R. auch nicht, nur wenn da Personen - insbesondere Kinder und Ältere sind.

Ich überlege echt mir den Sommer über mal ne privat Haftpflicht anzuschaffen, oder haftet sonst irgendwer / irgendwas dafür, wenn ich mal n bissl flink unterwegs bin und mit dem Rad einen wegrauche?

tam tam
2011-07-05, 23:06:41
Ich fahr selber viel Rad. Man muß genauso wie Autos an jeder roten Ampel halten und warten bis Grün ist, auch wenn man dabei selber nur auf dem Radweg fährt. Und das aus dem einfachen Grund, weil in dem Moment Fußgänger die Straße überqueren dürfen und demzufolge auch Dein Radweg. Bekommt also der Fußgänger Grün gilt dieses Grün auch für die Überquerung des Radwegs(logisch).

GBWolf
2011-07-06, 08:39:42
Nein, Logik hat nicht unbedingt immer was mit den geltenden Regeln zu tun, ohne Haltelinie musst du da nicht halten. Dass man trotzdem keine Fußgägner überfahren darf, ja das ist logisch ;)