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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay Händler weigert sich FAG-Rücktritt zuzustimmen!


XenoX
2009-06-23, 19:01:35
Servus Leute,

ich habe ein Problem mit einem Ebayhändler, habe dort Anfang Juni ein Autoradio gekauft, bezahlt per Paypal.

Nach dem Einbau lief das Radio knapp 30min, danach Totalausfall, verbaut wurde es von einem Kfz-Mechaniker.

Habe es unverzüglich dann zurück geschickt, mit dem Verweis das ich im Rahmen des FAG zurücktrete und auf Erstattung des Kaufpreises zzgl. Porto verlange.

Der Händler ist so dreist und bietet mir die Rücksendung des Gerätes an, sofern ich das Rücksendeporto zahle. Das Angebot halte ich für eine Lüge, der möchte lediglich ein anderes Gerät rausschicken.:mad:

Paypalbeschwerde ist eingeleitet, ebenso habe ich ihm einen Frist von 7 Tagen für die Rückzahlung gesetzt, bei Verstreichung der Frist habe ich mit einem Rechtsfall gedroht. (wofür hat man ne Rechtsschutz ;))

Habe ich Anspruch auf eine Erstattung, bzw. muss ich mit einer Minderung der Rückzahlung rechnen, da dass zurück geschickte Gerät ja eingebaut war - Nicht mehr original versiegelt?

EureDudeheit
2009-06-23, 19:06:04
Ein Recht auf Prüfung hast, also du darfst es Einbauen.
Sofern du nicht gerade mit dem Schraubendreher über das Display gekratzt hast, dürfte er wohl keine Minderung geltend machen.

Geh zum Anwalt und laß ein Schreiben aufsetzen, wenn er sich weigert das Geld zurück zu zahlen.

bleipumpe
2009-06-23, 19:07:51
So wie ich das kenne (Achtung Halbwissen), greift das FAG nur bei Nichtgefallen der Ware. Sozusagen das in Augenscheinnehmen, da man online ja nicht wie im Laden etwas anfassen kann.
Bei einem Defekt kann der Händler nachbessern. Ob man jetzt vom Kauf zurücktreten oder einen Gutschein bekommen kann, liegt wohl im Ermessen des Händlers.

mfg b.

AtTheDriveIn
2009-06-23, 19:10:56
FernAbsG bei defekt? Absolut falsch, bevor du mit Rechtstreit drohst vielleicht mal erkundigen... :ugly:

Das Ex FernAbsG (heute §312 BGB) regelt den Rückzug der Willenserklärung, also dem Rücktritt vom Vertrag bis zu 2 Wochen nach Erhalt der Ware. Zum Beispiel bei Nichtgefallen.

Außerdem: Du redest von Anfang Juni, heute ist der 23.6.


Was du hast ist ein Gewährleistungsfall. Soll heißen: Ware einschicken, Händler darf nachbessern. Du kannst erst vom Vertrag zurücktreten wenn 3x ein Defekt vorliegt.

Gunaldo
2009-06-23, 19:16:23
nur für die juristisch interessierten. das FAG gibt es nicht mehr, es ist jetzt im BGB integriert.

bei mängeln an der sache solltest du eher über gewährleistung/garantie gehen.

porto hast du bei einem warenwert unter 40euro zu tragen.

Daredevil
2009-06-23, 19:23:30
Eh bitte wie bist du denn drauf?
Mit den FAG kann man Ware ohne Angabe von gründen zurücksenden, der durch dich entstandene Schaden muss allerdings verrechnet werden.
Wenn du aber ein defektes Gerät bekommen hast musst du das auch angeben und nicht auf dein FAG bestehen, das ist total falsch.
Wenn du angibst das es defekt ist wird er dir die rücksende Kosten erstatten, bei einem FAG Fall allerdings nicht, da gibt es eine Grenze wie viel das gekostet haben muss soweit ich weiß.

XenoX
2009-06-23, 19:34:05
FernAbsG bei defekt? Absolut falsch, bevor du mit Rechtstreit drohst vielleicht mal erkundigen... :ugly:

Das Ex FernAbsG (heute §312 BGB) regelt den Rückzug der Willenserklärung, also dem Rücktritt vom Vertrag bis zu 2 Wochen nach Erhalt der Ware. Zum Beispiel bei Nichtgefallen.

Außerdem: Du redest von Anfang Juni, heute ist der 23.6.


Was du hast ist ein Gewährleistungsfall. Soll heißen: Ware einschicken, Händler darf nachbessern. Du kannst erst vom Vertrag zurücktreten wenn 3x ein Defekt vorliegt.

Es wurde Anfang Juni zurück geschickt, ich bin auch vom Vertrag zurück getreten, spielt doch keine Rolle ob wg. Nichtgefallen oder Defekt!

Rücksendung erfolgte innerhalb von 14 Tagen - Nach §355 Abs. 2 steht mir somit ein Widerrufsrecht innerhalb 14 Tage nach der Rechtsbelehrung zu.

Somit muss der Händler mir das Geld rückerstatten, oder etwa nicht?:confused:

PS: Es geht darum, dass ich das Radio nicht mehr haben will - Ich möchte kein reparierten Ersatz, sondern mein Geld zurück!

Fritte
2009-06-23, 19:42:40
PS: Es geht darum, dass ich das Radio nicht mehr haben will - Ich möchte kein reparierten Ersatz, sondern mein Geld zurück!


ums kurz zu machen, hättest du das Radio einfach innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt, wäre alles in Butter gewesen
So hast du aber das Gerät in Betrieb genommen und festgestellt das es defekt ist, dadurch kann der Typ jetzt nachbessern und du musst das hinnehmen, einfacher Rücktritt ist jetzt nicht mehr

Ist meine Sicht der Dinge, bin aber juristischer Laie

XenoX
2009-06-23, 19:45:59
ums kurz zu machen, hättest du das Radio einfach innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt, wäre alles in Butter gewesen
So hast du aber das Gerät in Betrieb genommen und festgestellt das es defekt ist, dadurch kann der Typ jetzt nachbessern und du musst das hinnehmen, einfacher Rücktritt ist jetzt nicht mehr

Ist meine Sicht der Dinge, bin aber juristischer Laie

Für mich völlig unverständlich, hätte ich das Gerät ausprobiert und es wäre heil gewesen, aber es gefällt mir nicht - So hätte ich das Geld zurückbekommen? :confused:

Fritte
2009-06-23, 19:48:59
Für mich völlig unverständlich, hätte ich das Gerät ausprobiert und es wäre heil gewesen, aber es gefällt mir nicht - So hätte ich das Geld zurückbekommen? :confused:

ich denke mal ja, aber du hast völlig recht, das ist wirklich unverständlich :D

Daredevil
2009-06-23, 19:55:13
Eh bitte was erwartest du denn?
Du verkaufst ein Gerät, ein Typ kauf es und schickt es dir defekt zurück, woher soll er wissen das du das nicht kaputt gemacht hast?
Richtig und korrekt wäre gewesen zu melden das es defekt ist, nicht auf deinem Geld zu beharren. Du hättest es auch als Defekt einsenden können und ihn bitten können das Geld zu überweisen statt es blind einzusenden. Ich hasse solche Ego Leute.

Ich kauf mir 10 Prozessoren, übertakte 9 bis zum Tod und schicke die dann easy defekt zurück weil ich ja das coole FAG habe? Ne dafür ist es echt nicht da... auch wenn du nicht schuld dran warst.

Ric
2009-06-23, 20:04:18
@ Treadstarter

Du hast sogar einen Monat Widerrufsfrist, bei einem Kauf auf der Onlineplatform eBay. Das hängt mit der vorgeschriebenen Schriftform von Fernabsatzgeschäften zusammen.

Insofern ist hier alles bezogen auf die Frist schlicht falsch.
Die Monatsfrist gilt auch nur, wenn die Belehrung ordnungsgemäß erfolgt ist, ansonsten gilt eine längere Frist.

§355 Absatz 2 BGB und Absatz 3 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html

Auch schließt die Benutzung !!!!! das Widerrufsrecht NICHT aus. In dem Fall kann ein Schadenersatz geltend gemachtg werden.

Trift wie - Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass deine Aussagen stimmen, der Widerrufsfall MIT einen Gewährleistungsfall zusammen. Dann kann der Verbraucher immer noch zurücktreten, ohne dass er sich auf eine Mängelgewährleistung einlassen muss.
In dem Fall können den Verbraucher wegen des Mangels der Sache keine Kosten auferlegt werden.


In jedem Fall, hat man bei diesem Sachverhalt ein Widerufsrecht, und man hat einen Anspruch bei Ausübung auf Rückabwicklung.

Ric
2009-06-23, 20:06:11
Eh bitte was erwartest du denn?
Du verkaufst ein Gerät, ein Typ kauf es und schickt es dir defekt zurück, woher soll er wissen das du das nicht kaputt gemacht hast?


...


Ich kauf mir 10 Prozessoren, übertakte 9 bis zum Tod und schicke die dann easy defekt zurück weil ich ja das coole FAG habe? Ne dafür ist es echt nicht da... auch wenn du nicht schuld dran warst.

Das wäre strafrechtlich Betrug.

Zivilrechtlich ist das so zu beurteilen, dass der Händler inerhalb der ersten 6 Monate bei Verbrauchsgüterkauf die Beweislast hat. (Punkt)

XenoX
2009-06-23, 20:25:39
Eh bitte was erwartest du denn?
Du verkaufst ein Gerät, ein Typ kauf es und schickt es dir defekt zurück, woher soll er wissen das du das nicht kaputt gemacht hast?
Richtig und korrekt wäre gewesen zu melden das es defekt ist, nicht auf deinem Geld zu beharren. Du hättest es auch als Defekt einsenden können und ihn bitten können das Geld zu überweisen statt es blind einzusenden. Ich hasse solche Ego Leute.

Ich kauf mir 10 Prozessoren, übertakte 9 bis zum Tod und schicke die dann easy defekt zurück weil ich ja das coole FAG habe? Ne dafür ist es echt nicht da... auch wenn du nicht schuld dran warst.


Was erzählst du da für Scheisse?

Stell dir mal vor, du kaufst ein Autoradio für 300 € bei Ebay, es stellt sich als minderwertiger China-Krempel dar - Na gut, Hauptsache es läuft.

Schließt das Scheissding an und nach 30 Minuten geht das Radio aus.

Da bin ich sicher nicht mehr so blöd und lass mir den gleichen Schrott nochmal zuschicken, da liegt es doch auf der Hand, wenn ich innerhalb der 14 Tage Frist bin, das Gerät zurück zu schicken, mit der Bitte das Geld zu erstatten?

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Zu deinem Beispiel:

Ich bin selbst bei Ebay aktiv und hatte es schon x-male, dass jmd. ne Graka, CPU oder HDD gekauft hat und diese sich als Defekt herausgestellt hat - Der kriegt sein Geld zurück und bei günstiger Hardware muss er das Teil nicht einmal zur Überprüfung zurücksenden. (100% positiv bei 600 Bewertungspunkten :))

Black-Scorpion
2009-06-23, 21:00:10
Das Gerät hat funktioniert, wenn auch nur kurz.
Damit fällt das FAG (ich weiß es) weg und du kannst nur noch die Gewährleistung geltend machen.
Für das was du vorhast ist das FAG nämlich nicht gedacht und war es auch nie.
Das ist gedacht den Onlinekäufern die gleichen Recht wie im Laden zu ermöglichen.
Anfassen, Ansehen, anprobieren bei Garderobe. Aber nicht testen bis zum umfallen oder bei Defekt billig aus dem Vertrag zu kommen.

Philipus II
2009-06-23, 21:12:30
naja, in der Praxis ist das Widerrufsrecht verbraucherfreundlich, finde ich.
Ein Defekt schließt das Widerrufsrecht nicht aus.
Du kannst das Gerät innerhalb der Frist testen und von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dabei kannst du beliebige Gründe angeben, du musst aber gar keinen angeben.
Ich würde mich da nicht abwimmeln lassen, wenn du den Rücktritt innerhalb der 14 Tage erklärt hast.

XenoX
2009-06-23, 21:15:46
Naja, wenn er das Geld nicht erstattet, ab zum RA und fertig - Die Richter entscheiden in diesen Fällen häufig zugunsten des Käufers.

Zahlen muss ich so oder so nicht. :biggrin:

XenoX
2009-06-23, 21:17:14
Das Gerät hat funktioniert, wenn auch nur kurz.
Damit fällt das FAG (ich weiß es) weg und du kannst nur noch die Gewährleistung geltend machen.
Für das was du vorhast ist das FAG nämlich nicht gedacht und war es auch nie.
Das ist gedacht den Onlinekäufern die gleichen Recht wie im Laden zu ermöglichen.
Anfassen, Ansehen, anprobieren bei Garderobe. Aber nicht testen bis zum umfallen oder bei Defekt billig aus dem Vertrag zu kommen.

Dann probierst du einen Schuh an - Dieser funktioniert auch, also darfst du den Kram nicht zurückschicken?

Philipus II
2009-06-23, 21:18:16
Naja, wenn er das Geld nicht erstattet, ab zum RA und fertig - Die Richter entscheiden in diesen Fällen häufig zugunsten des Käufers.

Zahlen muss ich so oder so nicht. :biggrin:

Hast du die Frist per Einschreiben gesetzt?
Sonst erst korrekt Frist setzen...

Und negativ bewerten!

MarcWessels
2009-06-23, 21:21:02
Ein Defekt lässt den Widerrufsanspruch nicht erlöschen!

Ergo bist Du im Recht und der Händler muss Dir den kompletten Kaufpreis inkl. Porto zurückerstatten.

Black-Scorpion
2009-06-23, 21:24:35
Dann probierst du einen Schuh an - Dieser funktioniert auch, also darfst du den Kram nicht zurückschicken?
Darfst du den im Laden anprobieren?
Ich sagte die gleichen Rechte die man als Käufer auch im Laden hat.
Und dazu gehört nicht ausprobieren, testen einbauen oder sonstwas.
Das alles kann ich im Laden nämlich auch nicht.
Was noch dazu kommt ist das ich im Laden nicht mal ein Rückgaberecht habe und auf die Kulanz des Händlers angewiesen bin.
Wenn man es genau nimmt hat man online sogar mehr Rechte wie im Laden.

Daredevil
2009-06-23, 21:24:58
Was erzählst du da für Scheisse?

Stell dir mal vor, du kaufst ein Autoradio für 300 € bei Ebay, es stellt sich als minderwertiger China-Krempel dar - Na gut, Hauptsache es läuft.

Schließt das Scheissding an und nach 30 Minuten geht das Radio aus.

Da bin ich sicher nicht mehr so blöd und lass mir den gleichen Schrott nochmal zuschicken, da liegt es doch auf der Hand, wenn ich innerhalb der 14 Tage Frist bin, das Gerät zurück zu schicken, mit der Bitte das Geld zu erstatten?
Wenn ich ein Autoradio kaufe für 300 Euro und es China Crap ist dann schicke ich das zurück mit der Begründung das es falsche Ware ist.
Wenn ich das Autoradio einbaue und es mir nicht gefällt dann schicke ich es per FAG zurück.
Wenn ich das Autoradio einbaue , es kaputt geht aber es mir gefällt schicke ich es zurück und hätte gern ein neues.
Wenn ich das Autoradio einbaue, es kaputt ist und mir nicht gefällt schicke ich es zurück mit der Begründung "Defekt" und wünsche mein Geld zurück.

Der Händler hat dir angeboten das Teil zurück zu schicken Neu/Repariert, was sagt er denn dazu das du das Geld erstattet haben möchtest, oder hast du ohne Nach zu denken hier gleich auf Drama Baby gemacht?

@Marc
Bis jetzt hat der Händler ihm nur angeboten das Ding zurückzuschicken, die Betonung liegt auf angeboten.

XenoX
2009-06-23, 22:13:19
Der Händler hat dir angeboten das Teil zurück zu schicken Neu/Repariert, was sagt er denn dazu das du das Geld erstattet haben möchtest, oder hast du ohne Nach zu denken hier gleich auf Drama Baby gemacht?

@Marc
Bis jetzt hat der Händler ihm nur angeboten das Ding zurückzuschicken, die Betonung liegt auf angeboten.

Das habe ich ihm bereits in der ersten Mail klar gemacht, bis dato nur Ausflüchte - Der Händler will unbedingt, ein Autoradio verkaufen. :D