PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnung, streichen oder nicht? Da gab es doch mal ein Urteil?


Ronny G.
2009-06-24, 11:24:01
Ich habe in 2 Wochen die Rückgabe meiner Wohnung bzw. die Endabnahme vom Vermieter. Nun habe ich diverse Räume in diversen dezenten Farben gestrichen. Da gab es doch mal vor einiger Zeit ein Urteil wo eine bestimmte Klausel im Mietvertrag außer Kraft gesetzt wurde die sagte das Gestrichen werden müßte und irgendwas mit Besenrein. Die Wohnung wurde 5Jahre gemietet und hatte vorher schon gebrauchte Teppichböden, bräuchte also so oder eine Generalüberholung vom Vermieter.

Ich glaube dieses Urteil ist gemeint: VIII ZR 316/06

Wie kann ich in meinem Mietvertrag erkennen ob ich von dem Urteil gebrauch machen kann, will mich vor dem Vermieter nicht auf was falsches berufen.

Mumins
2009-06-24, 11:26:03
Wenn du die Wohnung weiß übernommen hast und die Wände andere Farben haben, dann wirst du so oder so den alten Zustand wieder herstellen müssen.

peppschmier
2009-06-24, 11:27:49
Wir hatten gerade ein Vorgespräch mit unserem Vermieter, weil wir auch ausziehen. Wir müssen die Wohnung nur besenrein hinterlassen, der Rest ist ihm egal, weil es zu einem Rechtsstreit kommen könnte. Der hat wahrscheinlich schon schlechte Erfahrung mit sowas gemacht und schickt lieber seine Handwerker durch...

Argo Zero
2009-06-24, 11:28:04
Würde zum Vermieter gehen und dem mit etwas verkäuferischem Talent mitteilen, dass du die Wohnung dezent gestrichen hast und es somit "einladender" für zukünftige Mieter ist usw usf.
Lass dir was einfallen. :)

darph
2009-06-24, 11:30:30
Wenn du die Wohnung weiß übernommen hast und die Wände andere Farben haben, dann wirst du so oder so den alten Zustand wieder herstellen müssen.
Das ist falsch wenn das nicht explizit im Mietvertrag so geregelt ist.

Es gibt gewisse Formulierungen ist den Mietverträgen die ungültig sind. Ist das der Fall, ist der gesamte Paragraph ungültig und die gesetzliche Regelung greift. Die gesetzliche Regelung sagt, daß wenn nichts anderes vereinbart ist, du nicht streichen mußt - dafür zahlst du ja Miete (ausnahme, wenn du in wirklich extremen Farben gestrichen hast. Was extrem ist, ist Gegenstand vieler Verhandlungen). Dezent farbige Wände müssen nach der gesetzlichen Regelung jedenfalls nicht geweißelt werden.

Wenn du einen alten Standardvertrag hast, stehen die Chancen nicht schlecht, daß du nicht streichen mußt.

Investiert 50 Euro im Jahr und erkundige dich beim Mieterverein. Die helfen dir da, die haben Anwälte, die es dir ganz genau sagen können.

Grundsätzlich: Kommt explizit auf deinen Mietvertrag an. Da hatte ich bei der letzten Wohnung nämlich Probleme mit dem Vermieter. Mieterverein ftw!


Edit: Das hat nichts mit "dem Urteil" zu tun. Das war schon immer so. Seit ein paar Jahren gehen die Richter aber eher auf die Mieter zu, als auf die Vermieter.

Faster
2009-06-24, 11:32:56
Afaik muss der Ursprungszustand wieder hergestellt werden, so wars zumindest jetzt bei uns.
Wir ham die Wohnung weiß, aber eben nicht neu gestrichen, übernommen und mussten somit beim auszug unsere wände (die in der zwischenzeit auch dezente farben enthalten) nicht streichen.
(Gleiche regelung gilt übrigens auch bei der wohnung in die wir gezogen sind, wir haben sie ungestrichen übernommen und dürfen sie auch beim auszug ungestrichen abgeben)

Mumins
2009-06-24, 11:33:37
Das ist falsch wenn das nicht explizit im Mietvertrag so geregelt ist.

Normal beinhaltet das jeder Mietvertrag, da es Spinner gibt, die die Bude rosa oder rot streichen.

cartman5214
2009-06-24, 11:37:07
Die dezenten Farben stellen kein Problem dar. Auch die ursprünglich vorhandene Farbe ist nicht von Bedeutung. Die Wände dürfen dezent gefärbt sein ohne das der Vermieter Farbvorschriften machen darf, aber sie müssen auch in einem akzeptablen Zustand sein.
Knackpunkt ist der Zustand der Wände, nach fünf Jahren ist je nach Nutzung von Gebrauchsspuren auszugehen. Farbdifferenzen durch Lichteinwirkungen, Vergilbungen, Verunreinigungen im Bereich der Heizungen, Bohrlöcher u.ä. müssen nicht vom Vermieter akzeptiert werden.

Ronny G.
2009-06-24, 11:39:39
ich habe mal die entsprechenden Kapitel des Mietvertrages fotografiert und hochgeladen, vielleicht schaut sich das ein wissender mal bitte an, danke.......

http://www.abload.de/thumb/img_70439y1j.jpg (http://www.abload.de/image.php?img=img_70439y1j.jpg)

http://www.abload.de/thumb/img_70443xiy.jpg (http://www.abload.de/image.php?img=img_70443xiy.jpg)

http://www.abload.de/thumb/img_7045hype.jpg (http://www.abload.de/image.php?img=img_7045hype.jpg)

Faster
2009-06-24, 11:46:24
Ich seh da nirgends stehen dass du streichen müsstest.

Hast du denn die wohnung damals frisch gestrichen übernommen???

Und hast du einfach mal den vermieter gefragt???

Hydrogen_Snake
2009-06-24, 12:00:50
Die Farbe muss "Wohnbar" sein, wenn es z.B. Schwarz ist kann der Vermieter Streichen verlangen.

Allerdings ist Schwarz keine Farbe ;D

So oder so ähnlich habe ich das gehört vor kurzem.

darph
2009-06-24, 12:02:17
Die "alle 3 Jahre"-Regelung ist ungültig (§ 6).

Damit greift die gesetzliche Regelung.

Ronny G.
2009-06-24, 12:10:26
Ich seh da nirgends stehen dass du streichen müsstest.

Hast du denn die wohnung damals frisch gestrichen übernommen???

Und hast du einfach mal den vermieter gefragt???

ja ich habe sie geweisst übernommen. Und wegen Vermieter fragen, ich weiß nicht, die sind halt recht streng und geben nur ungern was freiwillig. Ja die ganzen Zeilen im Vertrag lesen sich recht "dehnbar", wenn du weißt was ich meine, sie könnten viel bedeuten. Ich will mich halt nicht unnötig mit dem Vermieter anlegen oder streiten, da ich über diesen Vermieter bereits ne andere neue Wohnung nach dieser hier beziehe, da muss man auf nem guten level miteinander arbeiten.

Die "alle 3 Jahre"-Regelung ist ungültig (§ 6).

Damit greift die gesetzliche Regelung.

das zählt dann aber wo nur für Bad/Küche?

Faster
2009-06-24, 12:12:37
ja ich habe sie geweisst übernommen. Und wegen Vermieter fragen, ich weiß nicht, die sind halt recht streng und geben nur ungern was freiwillig. Ja die ganzen Zeilen im Vertrag lesen sich recht "dehnbar", wenn du weißt was ich meine, sie könnten viel bedeuten. Ich will mich halt nicht unnötig mit dem Vermieter anlegen oder streiten, da ich über diesen Vermieter bereits ne andere neue Wohnung nach dieser hier beziehe, da muss man auf nem guten level miteinander arbeiten.

naja, wenn du dich mit ihm gut stellen willst, hast du imho keine andere wahl als ihn zu fragen und es so zu machen wie er es sich vorstellt. :rolleyes:

ShadowXX
2009-06-24, 12:19:29
das zählt dann aber wo nur für Bad/Küche?
Nein, der gesamte Paragraph ist ungültig...somit auch die "Fristen" für den Rest der Wohnung.

siehe weiter oben im Thread:

Es gibt gewisse Formulierungen ist den Mietverträgen die ungültig sind. Ist das der Fall, ist der gesamte Paragraph ungültig und die gesetzliche Regelung greift.

Ronny G.
2009-06-24, 12:24:37
Nein, der gesamte Paragraph ist ungültig...somit auch die "Fristen" für den Rest der Wohnung.

siehe weiter oben im Thread:

also muß ich nichts streichen, die Wände müssen nur von Löchern befreit sein, also alle Bohrlöcher mit Feinspachtel füllen und gut ist?

darph
2009-06-24, 12:40:39
also muß ich nichts streichen, die Wände müssen nur von Löchern befreit sein, also alle Bohrlöcher mit Feinspachtel füllen und gut ist?
Korrekt. Dunkelgrün, kräftiges rot oder schwarz wirst du immer noch weißeln müssen. Aber Pastellfarben eher nicht.

Ronny G.
2009-06-24, 13:01:42
nagut dann werde ich mal mein Glück versuchen, danke euch für die zahlreichen antworten.

Schlupp
2009-06-24, 13:19:40
Hatte das selbe Thema (Auszug) und hab mich beim Mieterverein erkundigt.
Es gibt zig Formuliereungen, die von vielen (Ver)Mietern falsch verstanden, bzw. ausgelegt werden.
Meine damaligen Infos:

Es gibt einen Unterschied zwischen "fachmännisch" und "vom Fachmann".
Fachmännisch beudeutet nichts anderes als "richtig" gestrichen. Muss also kein Maler kommen.
Vom Fachmann ist ungültig, da man von einem Mieter nicht verlangen kann zum Auszug zig Euro für eine Renovierung auszugeben und somit muss man sie lediglich "Besenrein" überlassen.
Für den Fall, dass es so schlimm sein sollte, dass ein Maler ran muss, muss die Höhe der Kaution ausreichend sein und diese sollte daher vom Vermieter passend gewählt sein.

Bohrlöcher etc, müssen nicht beseitigt werden, sofern sie in normalen Umfang vorhanden sind.
Wer also leere Küche mietet und dort Hängeschränke aufhängt, muss diese nicht beseitigen, da es dort normal ist. Ebenso im Bad über dem Waschbecken, wo meistens ein Schrank/Spiegel hängt.
Wer im Wohnzimmer Postkarten sammelt und jede einzeln an der Wand mit Schraube, Dübel, etc. befestigt muss diese auch beseitigen.
Wo allerdings die Grenze gezogen wird, ist natürlich Auslegungssache.

Streichen muss man generell nicht.
Wenn in einem Mietvertrag vereinbart ist, dass zum Auszug gestrichen wird, dann muss auch gestrichen werden. Nun kommt wieder das fachmännisch von oben ins Spiel, womit man evtl. doch drumrum kommt.
Als Farbe ist bevorzugt Weiß zu wählen, allerdings sind auch dezente Farben erlaubt. Welche Farbe nun als dezent gilt und welche nicht, ist wieder Auslegungssache.
Wenn vereinbart ist, dass man zum Einzug streicht, kann man die Wohnung nach Beendigung auch in rabenschwarz übergeben, da der nächste Mieter ja wieder zum Einzug streicht.
Hierbei kommt allerdings wieder ein weiterer Punkt, dass man zB Schwarz evtl. nicht überstreichen kann. Somit muss man wieder einen "ordentlichen" Ausgangspunkt herstellen.

Ein weiterer Punkt wie man evtl. ums Streichen herumkommt ist, dass man nur kurz in der Wohnung gewohnt hat. Kenn den Zeitraum nicht mehr, aber wenn man zB nach 8 Monaten wieder auszieht, dann kann man noch von neu gestrichen reden und ist sozusagen vom Streichen befreit.

Böden sind wohl generell Angelegenheit des Vermieters.
Diese müssen von ihm in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Wie lange, hab ich nicht mehr im Kopf. Erneuert man diese selbst, so kann der Vermieter theoretisch verlangen, die Böden wieder in den Ausgangszustand zu versetzen.


Unser damaliger Vermieter hat damals schon mehr oder weniger von sich aus gewollt, dass wir beim Einzug streichen, da erstens die Wohnung nen Neuanstrich verlangt hat und es ihm lieber ist, wenn jemande zum Einzug streicht, da man sich für sich selbst mehr Mühe gibt und mehr Kosten investiert wie wenn man zum Auszug 5,-€ Farbe nimmt und die einfach nur draufklatscht.

Sollte man zum Auszug streichen müssen, so kann man sich auch gut mit den Nachmietern absprechen, wenn vorhanden und bekannt. Entweder man gibt ihnen einen kleinen Zuschuss und diese machen es dann für sich selbst oder wie auch immer.

Ansonsten, Acryl kaufen, Bohrlöcher damit versiegeln, Freunde einladen und ne kleine Wohnungs-Abschieds-Streich-Party veranstalten. Hat meine Schwester mal gemacht und innerhalb von 3 Stunden war alles neu gestrichen und geputzt.

(R)evolutionconcept
2009-06-25, 08:27:23
Gibt es bei dir keine Vorabnahme? Es ist doch eigentlich üblich, dass der Vermieter vorher mal reinschaut und sagt was noch so gemacht werden soll.

Btw: ich hab damals miene ganze Wohnung in einem schönen rosa gestrichen, als mein damaliger Vermieter bei meinem Auszug besonders kleinlich war. Im Mietvertrag stand nur "helle Farben". :D
Der wollte das ich noch tapiziere, weil es keine Rauhfasertapete war. :|
Höhö....da hat er sich aber in Arsch gebissen. :ulol: