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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Scannen von Bilder vom Fotografen geht nicht


Schoof
2009-07-03, 07:47:28
Hallo,

wir haben unsere kleine vom Fotografen fotografieren lassen. Gestern haben wir nun die Bilder bekommen. Nun wollte ich Sie digitalisieren, a: für uns und b: könnte man ja paar Bilder beim Discounter nachbestellen.
Das Fotopapier weist aber nun lauter kleine Hügelchen auf. Es sieht so aus wie diese Kippbilder die sich dann bewegen. Ich habs mal eingescannt und man kann gut die Hügelchen erkennen. Dadurch ist die Qualität aber schlecht und sieht auch nicht schön aus. Hab auch schon mit der Helligkeit rum gespielt, aber besser wie das

http://www.bilder-space.de/show.php?file=03.07o7CWGG2Fb0NM7M9.JPG

bekomme ich es nicht hin. Ist das ein Anti-Scan-Papier???
Gibt es vieleicht nen Trick oder so?

Danke

V2.0
2009-07-03, 08:33:24
Ich sag es mal ganz deutlich. Wenn ihr eigene Abzüge machen wollt, dann hättet ihr eben mehr bezahlen müssen und auch die digitalen Versionen kaufen. Bei dem preis, den ihr jetzt bezahlt habt, ist eine Nachbestellung praktisch einkalkuliert.

Schoof
2009-07-03, 08:58:34
soweit ich weis, bietet der Fotograf die Digitalbilder zum kauf nicht an.
Man kann natürlich bei ihm nachbestellen, aber das sind dann 13,50€ pro Bild in 20x15.
Naja wenn man nun ein paar Verwante ein Bild geben möchte ist man ratz fatz nen 100ter los.
Sind schon klasse Bilder geworden, keine Frage, ist das Geld echt Wert, aber halt bisl doof nu.

sun-man
2009-07-03, 08:59:04
Ich weiß nicht und bin da auch nicht so bewandert beim scannen. Würde aber auf dem ersten Blick vermuten das da schlicht und einfach Auflösung fehlt.
Also ich würde mal mit den Fotografen reden ob man eins aus der Serie bekommen kann. wenn das 670€ kostet dann kostet das eben so viel. Die Ausrüstung und der Kram vom Macher waren ja auch nicht gerade kostenfrei.

Mit viel Übung könnte man das ganze versuchen abzufotographieren. Ein professioneller Scanner könnte hier teilweise Abhilfe schaffen. Glaub aber das Vergrößerungen und Co damit kaum noch möglich sind.

BBB
2009-07-03, 09:21:39
Sowas kriegt man mit Entrauschungsprogrammen wie z.B. Neat Image gut weg:
http://www.neatimage.com/

Schoof
2009-07-03, 09:34:54
danke, werd ich mal probieren.
Muss dazu sagen das der Scanner nicht der beste war. Bekomme erst nächste Woche einen anderen ausgeliehen. aber das Ergebniss hat mich schon erschreckt. Vorallem im Vergleich mit einem normalem Foto.

RaumKraehe
2009-07-03, 09:54:56
Das ist ganz einfach Fotopapier mit Stucktur. Nicht mehr un dnicht weniger. Hättest halt sagen müssen das du die Bilder ohne Strucktur haben willst.

Geh hin bestell noch mal einen Abzug auf Hochglanzpapier und den kannst du dann auch scannen. Die Strucktur mit einem entrauscher wegzubekommen ist ihmo die suboptimalste Lösung die mir einfällt.

diedl
2009-07-03, 10:48:39
Kann RaumKraehe nur zustimmen.
Falls es mit den Hochglanzpapierabzug wider erwarten beim Fotografen
nicht klappt, könntest du auch mal den
automatischen 2d-FFT Störfilter
in Fitswork ausprobieren.
(Unter bearbeiten, glätten)

mfg diedl

V2.0
2009-07-03, 11:42:39
Primsa Papier bzw. Strukturpapier, die Tinten besser annehmen sollen und auch einen Scanschutz gewährleisten.

http://www.rauch-papiere.de/fileadmin/downloads/Prospekt/DE/FFAProfPack08.pdf

Es ist sehr fraglich, ob man da so leicht einen Abzug auf Normalpapier bekommt.

_Gast
2009-07-03, 11:57:59
Der Scan ist perfekt. Schau dir das Bild unter einem Mikroskop an und du wirst sehen, dass es genau so aussieht. Fotografen sind nicht dumm und verwenden mittlerweile auch Papier, das das Vervielfältigen zumindest behindern soll.

Spiel mal mit der Scanauflösung herum. Ungewöhnliche DPI-Einstellungen wie beispielsweise 333 oder 604 helfen manchmal, den Rastereffekt zu dämpfen.

V2.0
2009-07-03, 13:36:29
Oder als "Zeitung scannen" da der dorige Druck ein ähnliches Prinzip verwendet. Aber im Endeffekt ist es eine Raubkopie.

Mr. Lolman
2009-07-03, 15:34:20
Wenn man einen Hochpassfilter über das Bild drüber laufen lässt, das Ergebnis dann invertiert und linear mit dem orginal überblendet, ist das Rauschen auch fast komplett verschwunden (geht sicher noch schöner, wenn man sich länger als 1 Minute damit beschäftigt ;)):

http://www.abload.de/thumb/bildt5lm.jpg (http://www.abload.de/image.php?img=bildt5lm.jpg)

Gast
2009-07-03, 16:33:30
Oder als "Zeitung scannen" da der dorige Druck ein ähnliches Prinzip verwendet. Aber im Endeffekt ist es eine Raubkopie.

interessante aussage. hält der fotograf die rechte des fotos, selbst wenn es eine auftragsarbeit ist?

sun-man
2009-07-03, 16:40:50
Das kommt auf den Auftraggeber an. Einige ja, einige geben sie ab.

V2.0
2009-07-03, 17:42:41
Und da der Fotograf wohl die Dateien nicht raus gibt, dürfte er die Rechte daran behalten haben. Ist bei Porträt Fotografen auch gar nicht so selten. Die haben dann billigere Preise, die Abzüge kann man aber nur dort kaufen.

Black-Scorpion
2009-07-03, 18:00:21
interessante aussage. hält der fotograf die rechte des fotos, selbst wenn es eine auftragsarbeit ist?
Wer den Auftrag gibt ist egal.
Urheber ist immer der Ersteller eines Werkes.
Einfach mal die AGBs beim Fotograf lesen.
Selbst die eigenen Passbilder dürfen nicht vervielfältigt werden. ;)
Selbst in Firmen wäre das so. Dort wird das aber wieder über den Arbeitsvertrag geregelt.
Das ist der große Unterschied zum angelsächsischen Copyright.

nggalai
2009-07-03, 18:18:28
interessante aussage. hält der fotograf die rechte des fotos, selbst wenn es eine auftragsarbeit ist?
Urheberrechte ja. Aber ja nach AGB / Vertrag kann er dem Kunden mehr oder weniger ausführliche Nutzungsrechte eingestehen. Verstößt der Kunde gegen diese Nutzungsrechte, kann’s schnell anständig teuer werden.

Gibt ja diese Koch-Gerichte-Mafia in Deutschland. Die auch schon mal ein Blog oder eine private Website abmahnt, weil einer ihrer photographierten Bananen-Splits druff hängt … Und von Getty fang ich gar ned erst an.

Cheers,
-Sascha

IVN
2009-07-03, 18:42:59
interessante aussage. hält der fotograf die rechte des fotos, selbst wenn es eine auftragsarbeit ist?
Nein. Der Fotog. hat, in Rahmen eines Werkvertrages, ein Werk für den TS erstellt. Der TS kann damit machen was er will. Sogar 1mio mal kopieren, wenn er will.

Gibt ja diese Koch-Gerichte-Mafia in Deutschland. Die auch schon mal ein Blog oder eine private Website abmahnt, weil einer ihrer photographierten Bananen-Splits druff hängt … Und von Getty fang ich gar ned erst an.

Das ist etwas komplett anderes.

Schoof
2009-07-03, 20:18:03
Wenn man einen Hochpassfilter über das Bild drüber laufen lässt, das Ergebnis dann invertiert und linear mit dem orginal überblendet, ist das Rauschen auch fast komplett verschwunden (geht sicher noch schöner, wenn man sich länger als 1 Minute damit beschäftigt ;)):

http://www.abload.de/thumb/bildt5lm.jpg (http://www.abload.de/image.php?img=bildt5lm.jpg)


das sieht schon mal toll aus. Wie hast das gemacht? Mit welchem Programm?
Ich bekomme nächste Woche nen anderen Scanner. Da werd ich mal bisl rum probieren. Falls ich dazu ein paar Fragen habe bzw. Tips brauche melde ich mich wieder.

Danke für eure Mühen und Antworten

RaumKraehe
2009-07-03, 22:45:21
Nein. Der Fotog. hat, in Rahmen eines Werkvertrages, ein Werk für den TS erstellt. Der TS kann damit machen was er will. Sogar 1mio mal kopieren, wenn er will.



Das ist etwas komplett anderes.

Natürlich hat der Fotograph immer das Urheberrecht. Das kann er meines wissen auch gar nicht veräußern oder gar abtreten. Das was man von dem Fotographen bekommt ist ein Nutzungsrecht. Je nach dem wie dieser Vertrag aussieht darf der Kunde teilweise auch keine Kopien seines Auftrages machen.
Nur würden sich natürlich viele Firmen auf solche Verträge gar nicht erst einlassen. ;)

nggalai
2009-07-04, 00:29:11
Nein. Der Fotog. hat, in Rahmen eines Werkvertrages, ein Werk für den TS erstellt. Der TS kann damit machen was er will. Sogar 1mio mal kopieren, wenn er will.
Nur, wenn der Kunde vom Photographen die Nutzungsrechte für bekommt. Werkvertrag lesen, halt, oder die AGB. Der Urheber vergibt die Nutzungsrechte, oder tritt sie ab. Was die meisten eben nicht machen.

Urheberrechte können in der EU (und der Schweiz) nicht abgetreten werden. Nur Nutzungsrechte. Urheberrechte können aber vererbt werden. Immerhin …

Cheers,
-Sascha

Monkey
2009-07-04, 00:32:14
nach 50 jahren is aber schluss...bei einfachen lichtbildern!

also nurn bissle warten :D

IVN
2009-07-04, 00:57:46
Nur, wenn der Kunde vom Photographen die Nutzungsrechte für bekommt. Werkvertrag lesen, halt, oder die AGB. Der Urheber vergibt die Nutzungsrechte, oder tritt sie ab. Was die meisten eben nicht machen.

Urheberrechte können in der EU (und der Schweiz) nicht abgetreten werden. Nur Nutzungsrechte. Urheberrechte können aber vererbt werden. Immerhin …

Cheers,
-Sascha
Der Werkbesteller kann das Werk nicht für kommerzielle Zwecke kopieren oder für die gleichen Zw. ausstellen, kann aber sehr wohl beides tun, wenn er kein Geld dafür verlangt. Und was das UR des Fotografen angeht, was will er damit tun wenn er kein Model-Release hat? ;)

Ich würde sagen, der Fotograf ist, nach dem in der EU üblichem Recht, auf der Epic-Fail-Seite.

Monkey
2009-07-04, 01:06:42
ne ist er nicht. was soll er auch mit einem model release? die hackfressen bei stock-agenturen reinsetzen?!? (meine nich den ts) für eigenwerbung darf er sie mit sicherheit benutzen (steht sicherlich im vertrag).

der fotograf will nur das der kunde neue abzüge bei ihm kauft und verwendet darum dies gräßliche papier. ich find das auch nicht toll aber ein fail is das nich, reicht dem kunden ein fieser scan ok. will er mehr kriegt er die halt beim fotografen.

IVN
2009-07-04, 01:37:34
ne ist er nicht. was soll er auch mit einem model release? die hackfressen bei stock-agenturen reinsetzen?!? (meine nich den ts) für eigenwerbung darf er sie mit sicherheit benutzen (steht sicherlich im vertrag).
Nein, ich meine auch die Eigenwerbung. Aber was meinst du mit "steht sicherlich im Vertrag"? In welchem Vertrag? Sowas praktiziert kein Fotog. Es gibt sehr oft keinen richtigen Vertrag, im Sinne von Stück Papier auf dem irgendwelche Sätze stehen. Du gehst in ein Studio, von dir werden Fotos gemacht, legst dein Geld auf den Tresen, dir wird eine Rechnung ausgestellt, und nimmst die Bilder mit. Und damit der Fotog. Bilder von dir auf seine Webseite stellen darf, muss er das (sicherlich auch nach Deutschem Recht) im Einzelnen mit dem Kunden/dir aushandeln. Auch im Falle das es einen schriftlichen Vertrag gebe, und in den AGBs die Klausel über die Eigenwerbung stünde, müsste er dich/den Kunden trotzdem darauf hinweisen, und du/dieser müsste sich damit einverstanden erklären damit die Klausel zum Inhalt des Vertrags wird.

der fotograf will nur das der kunde neue abzüge bei ihm kauft und verwendet darum dies gräßliche papier. ich find das auch nicht toll aber ein fail is das nich, reicht dem kunden ein fieser scan ok. will er mehr kriegt er die halt beim fotografen.Rechtlich hindert den Kunden nichts daran, für sich, Kopien zu erstellen.

V2.0
2009-07-04, 14:12:30
Porträtfoto auf einer Homepage

Durch die Möglichkeit, Fotos im Internet bzw. genauer gesagt im grafischen Internetdienst world wide web zu nutzen, wird eine Reihe neuer Rechtsfragen aufgeworfen. Eine davon ist, ob der Kunde eines Porträtfotografen die bestellten Fotos einscannen und auf seiner Homepage im Internet verwenden darf, wie dies bereits oft geschieht.

Der Porträtkunde, der ein Foto von sich bestellt, schließt mit dem Fotografen einen sog. Werkvertrag. Dabei erwirbt er regelmäßig nur das Eigentum am fertigen Papierbild und nicht, wie einige Kunden meinen, auch am Negativ. Bei einem Porträtfoto wird es sich in der Regel um ein urheberrechtlich geschütztes sog. Lichtbildwerk handeln, so daß dem Fotografen als Urheber das volle Urheberrecht und nicht lediglich ein Leistungsschutzrecht an dem Foto zusteht. Daraus folgt weiter, daß die Verwertungsrechte an dem Foto ausschließlich beim Fotografen liegen. Dieser kann dem Kunden Nutzungsrechte einräumen (sog. Lizenzvertrag).

Da im Normalfall jedoch keine Absprachen über die zulässige Art der Nutzung der Fotos getroffen werden, bestimmt sich die zulässige Nutzung des Porträtfotos durch den Kunden nach § 60 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Danach darf der „Besteller eines Bildnisses“ (Abbildung einer Person), wenn es sich um ein Lichtbildwerk handelt, auch auf andere Weise als durch ein Lichtbild (Foto) vervielfältigen. Damit ist zunächst das Einscannen des Fotos durch den Kunden zulässig. Der Kunde darf sein Porträt jedoch nicht nur vervielfältigen, sondern auch unentgeltlich in körperlicher Form (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UrhG) als Papierbild verbreiten, etwa an Familiennmitglieder, Freunde, Wähler oder Fans verschenken.

Das Online-Zugänglichmachen der Lichtbilddatei auf der Homepage stellt jedoch kein Verbreiten eines körperlichen Fotos dar, sondern eine von § 60 UrhG nicht gedeckte, öffentliche Wiedergabe, § 15 Abs. 2 UrhG. Wer also ein Porträtfoto auf seiner Homepage veröffentlicht, bedarf der Zustimmung des Fotografen (Einräumung des entsprechenden Nutzungsrechtes). Andernfalls könnte ihn der Fotograf auf Unterlassung und Schadensersatz, § 97 UrhG, sowie auf Löschung der Lichtbilddatei auf dem Webserver, § 98 Abs. 1 UrhG, in Anspruch nehmen. Selbstverständlich bedarf es im Normalfall auch bei der Verwendung anderer Fotos im Internet der Zustimmung des Fotografen.



Gilt allerdings nur, wenn das Scanen im Werkvertrag nicht ausgeschlossen wurde. Und ein Fotograf, der solches Papier verwendet wird dies mit hoher Wahrscheinlichkeit tun.

Schoof
2009-07-11, 11:25:51
also ich hab nun die Bilder mit einem Canon Lide 50 eingescannt und mit Neat Image gefiltert. Sieht so ganz gut aus. Bin zufreiden. Danke für die Tipps

Drunky
2009-07-11, 13:14:26
Mein alter Deutschlehrer hat sein Portraitfoto vom Fotografen für Wahlkampfplakate benutzt.
Abmahnhöhe 1200€ vor 3 oder 4 Jahren.

Privat bekommt doch da niemand die Nase dran..