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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kennt sich jemand mit Kündigungsfristen aus?


Wombel
2009-07-05, 01:49:36
Ich bin zum 31.07. betriebsbedingt gekündigt worden.
Ich hab in dem Betrieb 12 Jahre gearbeitet bin aber erst 29. Ist meine Kündigungsfrist deshalb so kurz ?
Hatte mit einem Anwalt gesprochen und der meinte der Paragraph in dem das steht würde im Moment angefochten wegen Altersdiskriminierung.
Der alte Paragraph ist deshalb aber doch trotzdem noch gültig oder ?

Hintergrund ist das mir eine Abfindung geboten wird die ich auch gern annehmen würde jedoch bekäm ich bei falscher Kündigungsfrist eine Sperre vom Arbeitsamt dann wäre die Nettoabfindung schon um einiges schmaler.
Leider können oder wollen die mir am Arbeitsamt auch nicht so wirklich weiterhelfen und der Anwalt scheint unbedingt zu wollen das ich Klage einreiche.

Gruß

mapel110
2009-07-05, 01:54:47
Firmenzugehörigkeit wird afaik erst ab dem 25. Lebensjahr an gerechnet. Wären dann also bei dir 4 Jahre und dann sind wohl 1 Monat Frist zum Ende des Monats richtig. Erst ab 5 Jahren wären es 2 Monate.

/edit
http://de.wikipedia.org/wiki/Kündigungsfristen_im_Arbeitsrecht

Watson007
2009-07-05, 01:56:36
Willkommen im Klub. Warst du auch zu unbequem?

mapel110
2009-07-05, 01:58:06
hö? Ich weiß das nur so genau, weil ich erst vor kurzem eine Ausbildung abgeschlossen hab und da gehörte das zum Lernstoff.

Watson007
2009-07-05, 01:58:44
ich meinte den threadstarter.

Wombel
2009-07-05, 01:59:08
Danke den Link zu Wiki kenn ich.
Was ich einfach nicht verstehe ist ob ich die Kündigung weil gegen den § nun vorgegangen wird anfechten muß. Der Anwalt hat mich da derbe verunsichert

Omee
2009-07-05, 02:42:36
Danke den Link zu Wiki kenn ich.
Was ich einfach nicht verstehe ist ob ich die Kündigung weil gegen den § nun vorgegangen wird anfechten muß. Der Anwalt hat mich da derbe verunsichert

dein anwalt ist verunsichert? frag einen anderen. solange der paragraph nicht offiziell geändert wurde, gilt er. ist nur meine meinung, aber was anderes wäre totaler blödsinn.

Der Fünfte Elefant
2009-07-05, 10:37:29
Hatte mit einem Anwalt gesprochen und der meinte der Paragraph in dem das steht würde im Moment angefochten wegen Altersdiskriminierung.
Der alte Paragraph ist deshalb aber doch trotzdem noch gültig oder ?

Nein, der Alte Paragraph gilt in keinem Fall mehr. Sollte der entsprechende Passus im geltenden Recht wegen des Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ... niemand darf wegen seiner Rasse .. Geschlecht .. Alter... benachteiligt werden.... unwirksam sein, so gilt weiterhin der aktuelle Paragraph mit Ausnahme der unwirksamen Einschränkung.

Hintergrund ist das mir eine Abfindung geboten wird die ich auch gern annehmen würde jedoch bekäm ich bei falscher Kündigungsfrist eine Sperre vom Arbeitsamt dann wäre die Nettoabfindung schon um einiges schmaler.

Der §622 gilt solange bis er Gerichtlich für (teilweise) unwirksam erklärt wird oder durch den Gesetzgeber abgeändert wird. Das AA hat sich bei seinen Entscheidungen an die geltende Gesetzeslage zu halten lies, wenn die Kündigungsfrist dem §622 entspricht kann dir das AA selbstverständlich keine Sperrzeit reindrücken.

... und der Anwalt scheint unbedingt zu wollen das ich Klage einreiche.

Verständlicherweise will er das, denn dein Fall ist ein (imo) Himmelschreiendes Unrecht ---> Ideale Basis für eine (Spektakuläre) Gerichtliche Entscheidung .....
Aus allgemeiner Sicht wäre es sehr wünschenswert, würdest du die Sache vor Gericht klären und gewinnen. Für dich persönlich betrachtet wage ich das jedoch zu bezweifeln, sofern die Abfindung deines Arbeitgebers finanziell dem entspricht, was dir nach 12 Jahren im Unternehmen zusteht.

Wombel
2009-07-05, 11:28:08
Hi,

wenn der Passus mit der Betriebszugehörigkeit nach dem 25. Lebensjahr ungültig ist wäre meine Kündigungsfrist ja 5 Monate und ich müsste klagen um der Sperrfrist zu entgehen oder ?
Die Abfindung finde ich sehr fair, sie beträgt 0,5 Bruttogehälter pro Jahre der Betriebszugehörigkeit.

Marc-
2009-07-05, 11:58:59
Nein, der Alte Paragraph gilt in keinem Fall mehr. Sollte der entsprechende Passus im geltenden Recht wegen des Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ... niemand darf wegen seiner Rasse .. Geschlecht .. Alter... benachteiligt werden.... unwirksam sein, so gilt weiterhin der aktuelle Paragraph mit Ausnahme der unwirksamen Einschränkung.


Der §622 gilt solange bis er Gerichtlich für (teilweise) unwirksam erklärt wird oder durch den Gesetzgeber abgeändert wird. Das AA hat sich bei seinen Entscheidungen an die geltende Gesetzeslage zu halten lies, wenn die Kündigungsfrist dem §622 entspricht kann dir das AA selbstverständlich keine Sperrzeit reindrücken.



Verständlicherweise will er das, denn dein Fall ist ein (imo) Himmelschreiendes Unrecht ---> Ideale Basis für eine (Spektakuläre) Gerichtliche Entscheidung .....
Aus allgemeiner Sicht wäre es sehr wünschenswert, würdest du die Sache vor Gericht klären und gewinnen. Für dich persönlich betrachtet wage ich das jedoch zu bezweifeln, sofern die Abfindung deines Arbeitgebers finanziell dem entspricht, was dir nach 12 Jahren im Unternehmen zusteht.

bei abfindungsvereinbarungen sind im bezug auf den arbeitslosengeldanspruch schon einige dinge zu beachten und da kommt es im zweifel auf den exakten wortlaut der vereinbarung an. deshalb wuerde ich mich in diesem falle garantiert nicht auf die vagen aussagen hier verlassen, noch dazu weil wir diverse kenntnisse nicht haben, die absolut relevant sind.
- bestehen unter umstaenden vom gesetz - nach oben- abweichende kuendigungsfristen und vereinbarungen im arbeitsvertrag oder betriebsvereinbarung und sollen diese durch abfindung evtl umgangen werden?- ergebnis sperrfrist.
- handelt es sich um massenentlassungen oder einzelentlassung? wenn ja auf welcher grundlage? auch hier bei annahme von abfindungsvereinbarung evtl sperrfrist.
- gilt fuer den betrieb ob seiner groesse die pflicht einer sozialauswahl? ist dieser genuege getan oder soll diese durch abfindungsvereimbarung umgangen werden? ergebnis-sperrfrist.
-um welche kuendigung handelt es sich genau? personenbeding oder betriebsbedingt? bei personenbedingter kuendigung mit abfindungsvereinbarung erfolgt nahezu immer sperre.
Auch sollte bedacht werden das je nach art und grund der abfindung eine anrechnung aufs zu zahlende Arbeitslosengeld erfolgt.
Da du ja bei dem erhalt der kuendigung eh sofort beim AA vorsprechen musst und dich arbeitssuchend melden musst- wuerde ich das da sofort abklaeren. Meldest du dich bei bekanntwerden der kuendigung nicht UMGEHEND beim AA droht ebenfalls sperre.
Insofern... lass dich bitte in solchen faellen da beraten wo man ALLE aspekte deines falles kennt... ansonsten koennts sehr teuer und unangenehm werden.

ps.:sorry grad gesehen es ist eine betriebl. kuendigung. Also auf jeden fall sozialauswahl pruefen * und NEIN... ees geht dabei NICHT nur darum wer wie alt, verheiratet und wieviel kinder da sind... sondern vor allem auch um qualifikation und ob andere einsatzmoeglichkeiten da sind.

sun-man
2009-07-05, 12:32:15
Die Abfindung finde ich sehr fair, sie beträgt 0,5 Bruttogehälter pro Jahre der Betriebszugehörigkeit.
6 Monatsgehälter für 12 Jahre? Nicht besonders viel (finde ich). Ich bekomme vermutlich gar nichts (hab auch nur 14 Tage Kundigungsfrist), aber die Leute eines befreundeten Unternehmens gehen bei 7 Jahren Zugehörigkeit mit 70-90.000€ Abfiindung raus. OK, ist vielleicht auch nicht zu vergleichen.

Wombel
2009-07-05, 13:33:18
Die Sozialauswahl wurde vom Anwalt geprüft, diese ist leider auch gerechtfertigt.
Ich noch schriftlich vom Leiter der Zuständigen Agentur für Arbeit das keine Sperrfrist für die betroffenen Mitarbeiter zu befürchten ist. Dieses Schreiben wurde für sämtliche Mitarbeiter die betroffen sind angefertigt.
In meinem Arbeitsvetrag wird nur erwähnt das im Falle einer Kündigung die gesetzlichen Kündigungsfristen zählen. Eine Betriebsvereinbarung diesbezüglich besteht nicht.
Es geht eigentlich nur darum ob dieser Monat Kündigungsfrist angefochten werden muss um nicht eine Sperre zu bekommen.
Ich habe vom Arbeitsamt hier vor Ort überhaupt keine Antwort erhalten als ich dort war.
Mein Anwalt meint wenn ich nicht gegen die Kündigungsfrist vorgehe kann es zu einer Sperre kommen.
Hatt mich dann bei der IGMetall kostenlos beraten lassen und die meinten es gilt momentan noch der §622 da der EuGH noch nicht entschieden hat.

Wem kann ich da noch glauben oder besser gesagt wer kann mir definitiv etwas dazu sagen.

Watson007
2009-07-05, 13:36:18
Entschuldigung, kann man eigentlich nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit sowas wie eine Abfindung verlangen?

Wombel
2009-07-05, 13:42:15
Kann dir nur sagen das bei uns alle eine bekommen wenn sie nicht grad nen Zeitvertrag haben. Aber ob da jetzt unbedingt ein Anspruch bei besteht weiß ich nicht.

Marc-
2009-07-05, 21:21:51
Es geht eigentlich nur darum ob dieser Monat Kündigungsfrist angefochten werden muss um nicht eine Sperre zu bekommen.
Ich habe vom Arbeitsamt hier vor Ort überhaupt keine Antwort erhalten als ich dort war.
Mein Anwalt meint wenn ich nicht gegen die Kündigungsfrist vorgehe kann es zu einer Sperre kommen.
Hatt mich dann bei der IGMetall kostenlos beraten lassen und die meinten es gilt momentan noch der §622 da der EuGH noch nicht entschieden hat.

Wem kann ich da noch glauben oder besser gesagt wer kann mir definitiv etwas dazu sagen.


Natürlich gilt momentan noch der §622. Insofern ist dies momentan auch gültiges recht. Und niemand kann dir eine sperrfrist auferlegen, wenn die kündigungsfrist zum gegebenen zeitpunkt rechtskonform ist. Im gegenteil... es gibt eigentlich garkeine rechtliche handhabe (sinnvoller weise) gegen diese Frist vorzugehen.

Wombel
2009-07-05, 22:27:49
Natürlich gilt momentan noch der §622. Insofern ist dies momentan auch gültiges recht. Und niemand kann dir eine sperrfrist auferlegen, wenn die kündigungsfrist zum gegebenen zeitpunkt rechtskonform ist.

Danke, genau das hatte ich nämlich auch gedacht. Auch wenn der Paragraph im Moment angefochten wird gilt er und damit mein einer Monat Kündigungsfrist ja noch und ich hab keine Sperre zu befürchten.
Warum ein Anwalt nicht in der Lage ist mir das so zu sagen versteh ich allerdings nicht.

teufler
2009-07-05, 23:33:31
Danke, genau das hatte ich nämlich auch gedacht. Auch wenn der Paragraph im Moment angefochten wird gilt er und damit mein einer Monat Kündigungsfrist ja noch und ich hab keine Sperre zu befürchten.
Warum ein Anwalt nicht in der Lage ist mir das so zu sagen versteh ich allerdings nicht.

Naja. Anwalt ist halt nicht gleich Anwalt ;)... Am Besten in Spezialfällen auch immer an nen Fachanwalt wenden. In dem Fall halt einen für Arbeitsrecht. Der könnte Dir dann vermutlich Dinge sagen, mit denen Du noch was rausbekommst.

Ich hab zwar grade Arbeitsrecht an der FH versiebt aber mein Prof. da, ist echt fit :D... Falls Du noch Fragen hast geh mal auf die Internetseiten der Fachhochschule Dortmund und such nach Prof. Dr. H. Senne... Vllt. kannst dem ja mal ne Mail schreiben und Fragen ob er Dir weiterhelfen kann (wenne sagst Du bist Student bei Ihm und es geht um den Fall eines bekannten, gibt er Dir ja vllt. ein paar Tipps unentgeltlich ;) )

Wombel
2009-07-05, 23:38:17
das ist ja das tolle Meiner ist Fachanwalt ich meine das ne gute Aussicht besteht das ich dann nen eventuellen Prozess gewinne und erst zum 30.10 gekündigt werd ist ja ok. Bringen tuts mir aber eh nichts bis Jahresende bin ich noch Krank geschrieben.

teufler
2009-07-05, 23:58:00
das ist ja das tolle Meiner ist Fachanwalt ich meine das ne gute Aussicht besteht das ich dann nen eventuellen Prozess gewinne und erst zum 30.10 gekündigt werd ist ja ok. Bringen tuts mir aber eh nichts bis Jahresende bin ich noch Krank geschrieben.

Aha... Hmmmm. Dann weiß er vllt. was, was Du nicht weißt ;-)... Ne, Spass beiseite.... Kein Plan. Schwierige Situation.

Armaq
2009-07-06, 08:13:52
das ist ja das tolle Meiner ist Fachanwalt ich meine das ne gute Aussicht besteht das ich dann nen eventuellen Prozess gewinne und erst zum 30.10 gekündigt werd ist ja ok. Bringen tuts mir aber eh nichts bis Jahresende bin ich noch Krank geschrieben.
Aber was erwartest du dir denn? Auch falls dein Anwalt die europarechtliche Komponente ausser Acht gelassen hat, dann wahrscheinlich weil sie noch keine unmittelbare Wirkung entfaltet. Wir hams AGG und die Normenkonkurrenz ist unübersehbar, aber das BAG hat halt nocht nicht entschieden.

Oid
2009-07-22, 02:33:28
6 Monatsgehälter für 12 Jahre? Nicht besonders viel (finde ich). Ich bekomme vermutlich gar nichts (hab auch nur 14 Tage Kundigungsfrist), aber die Leute eines befreundeten Unternehmens gehen bei 7 Jahren Zugehörigkeit mit 70-90.000€ Abfiindung raus. OK, ist vielleicht auch nicht zu vergleichen.
Die Höhe der Abfindung ist im Kündigungsschutzgesetz (falls anwendbar) festgelegt.


Entschuldigung, kann man eigentlich nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit sowas wie eine Abfindung verlangen?
Nur, wenn dir betriebsbedingt gekündigt wurde