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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schuldfrage...


DryLand
2009-07-07, 22:11:10
Ich bin gerade auf der Autobahn mit 160 über eine Plastikradkappe gefahren. Diese flog nun splitternd auf die linke Spur, nachdem ich von dieser nach einem Überholvorgang auf die Mittlere wechselte.

Zum Glück war dort Niemand.

Mein Frage nun:

Wenn sowas passiert und Teile der Radkappe nun einen anderen Wagen beschädigen, wer hat nun Schuld? Was passiert?

Einfach mal so aus Neugier... ;)

peppschmier
2009-07-07, 22:15:28
Theoretisch der Inhaber der Radkappe... ;)

DryLand
2009-07-07, 22:16:53
Ja, das denke ich selber ja auch, nur wird es recht schwer, diesen ausfindig zu machen oder? ;)

foobi
2009-07-07, 22:27:30
Ich bin gerade auf der Autobahn mit 160 über eine Plastikradkappe gefahren. Diese flog nun splitternd auf die linke Spur, nachdem ich von dieser nach einem Überholvorgang auf die Mittlere wechselte.

Zum Glück war dort Niemand.

Mein Frage nun:

Wenn sowas passiert und Teile der Radkappe nun einen anderen Wagen beschädigen, wer hat nun Schuld? Was passiert?
Vorausgesetzt es findet sich kein anderer Verursacher, muss deine KFZ-Haftpflichtversicherung zahlen.

Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Von deinem Fahrzeug geht eine grundsätzliche Betriebsgefahr aus. Für diese haftest du, unabhängig davon ob du dich fehlerhaft verhalten hast oder nicht, es ist ausreichend dass du der Verursacher bist.

LuckyLuke2k
2009-07-08, 11:23:40
Vorausgesetzt es findet sich kein anderer Verursacher, muss deine KFZ-Haftpflichtversicherung zahlen.

Bist du dir sicher das du den TS richtig verstanden hast? Soweit ich das verstanden hab war das nicht seine Radkappe!

_Gast
2009-07-08, 11:57:10
Bist du dir sicher das du den TS richtig verstanden hast? Soweit ich das verstanden hab war das nicht seine Radkappe!Das ist aber eigentlich egal, außer jemand hätte die Radkappe dort mit Absicht hingelegt oder zumindest grob fahrlässig die richtige Befestigung verhindert. In allen anderen Fällen gilt die allgemeine Betriebsgefahr von Fahrzeugen. Der Schaden würde durch das Fahrzeug des Threadstarters verursacht und müsste also auch von ihm erstattet werden.

Evil Ash
2009-07-08, 15:15:50
Außerdem sind 160 weit über der Richtgeschwindigkeit.. *g*

JasonX
2009-07-08, 15:56:12
Stimmt, ab über 130 erlischt ja der Versicherungsschutz gelle ?

cartman5214
2009-07-08, 19:14:31
Mit Steinschlägen und aufgewirbeltem Kleinkram ist ja an sich immer zu rechnen. Für Schäden aus solchen Dingen greift max. die Kasko.
Bei dem Ding mit der Radkappe wird es auf ne Teilung des Schadens hinauslaufen. Betriebsgefahr wie es so schön heißt.
Ansonsten gilt natürlich auch über Richtgeschwindigkeit der Vers. Schutz, nur die Teilschuldfrage wird anders gewertet.

(del)
2009-07-08, 22:42:05
Stimmt, ab über 130 erlischt ja der Versicherungsschutz gelle ?
Nein das nicht aber KFZ-Versicherungen werden sehr hellhörig, wenn man angibt mit mehr als 130 km/h gefahren zu sein. Dann wird ganz gerne mal geprüft ob man mit der Richtgeschwindigkeit nicht hätte den Schaden verhindern können...

Lawmachine79
2009-07-09, 00:18:29
Bist du dir sicher das du den TS richtig verstanden hast? Soweit ich das verstanden hab war das nicht seine Radkappe!
Naja, so ganz unrecht hat er nicht - was Autofahren angeht, ist unser Rechtssystem pervertiert - sobald Du ein Auto fährst, ist schon das Tatbestandsmerkmal "Fahrlässigkeit" erfüllt. Wenn Dir ein besoffener Penner vors Auto springt, hast Du eine Teilschuld, selbst wenn nicht mal Superman den Unfall hätte verhindern können.

_Gast
2009-07-09, 09:44:14
Stimmt, ab über 130 erlischt ja der Versicherungsschutz gelle ?So könnte man das sagen.Doch die Richtgeschwindigkeit ist kein vager Hinweis des Gesetzgebers an den Autofahrer oder gar ein Freibrief zum Rasen. Sie hat rechtlich gesehen eine sehr große Bedeutung und das bereits seit 1992.
...
Denn bereits 1992 hat der Bundesgerichtshof entschieden: Die Richtgeschwindigkeit muss eingehalten werden. Dies bedeutet, dass derjenige, der schneller als 130 km/h fährt in der Regel bei einem Unfall mithaftet, und zwar unabhängig davon, ob er den Unfall verschuldet hat oder nicht. Je nach Geschwindigkeit liegt diese Mithaftung bei 20 bis 25 Prozent. Wer sich also nicht an die Richtgeschwindigkeit hält, wird im Falle eines Falles grundsätzlich auch zur Rechenschaft gezogen.
...
Denn wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, gilt nicht mehr als Idealfahrer und muss dementsprechend mithaften. Um nicht zu haften, müsste der Autofahrer beweisen, dass der Unfall auch bei 130 km/h in der gleichen Weise stattgefunden hätte. Und dieser technische Nachweis ist aller Regel unmöglich.Quelle: DasErste.de (http://www.daserste.de/ratgeber/recht_beitrag.asp?uid=kxx2uvzfg7j9rchp&cm.asp)

Philipus II
2009-07-09, 14:29:20
Wobei es natürlich extrem leicht nachzuweisen ist, dass er mit 160 und nicht mit 130 über die Kappe gefahren ist:wink:

_Gast
2009-07-09, 14:35:57
Wobei es natürlich extrem leicht nachzuweisen ist, dass er mit 160 und nicht mit 130 über die Kappe gefahren ist:wink:Ist doch nicht schwer:Ich bin gerade auf der Autobahn mit 160 über eine Plastikradkappe gefahren.:D

Philipus II
2009-07-09, 15:01:28
wer so dumm ist und sowas einfach aussagt, der sollte den ganzen Schaden zahlen:biggrin:

DryLand
2009-07-09, 16:02:31
Rrrrrrrrichtig!

Deswegen war es auch eine "was wäre wenn" Frage.
Hier ist nichts passiert. Man oh man.