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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachbar wühlt meinen Müll durch


Gast
2009-07-07, 23:50:06
hi
momentan ziehe ich um und habe eine ganze menge müll. diesen müll was ich in die tonne werfe duchwühlt mein Nachbar. vertrauliche sachen habe ich soweit zerkleinert, dennoch möchte ich nicht, das der Nachbar diese durchwüllt. was kann man tun, hat einer eine idee? bin für jede idee dankbar.

glaube ich werd jetzt immer ein eimer wasser draufschütteln.

schönen abend euch allen

Pompos
2009-07-08, 00:20:55
hi
was kann man tun, hat einer eine idee? bin für jede idee dankbar.

Mit ihm sprechen, schon versucht?:confused:

Sven77
2009-07-08, 00:23:44
Mit Kacke beschmieren, aber so subtil, dass er reingreift :)

Gast
2009-07-08, 00:32:26
Mit ihm sprechen, schon versucht?:confused:

Hab ihn sofort angesprochen und hat kein einsehen für sein verhalten und hat weiter die Tüten aufgerissen. Daraufhin bin ich ziemlich laut geworden und hab mit der Polizei gedroht. Bin ziemlich sicher, das er als ich weg war, zurück an die Mülltonner gegangen ist.
Ich glaube ihr versteht mich, wenn ich nicht möchte, das mein Müll durchwühlt wird. Mir gefällt immer mehr die Idee mit einigen Eimer Wasser, aber trotzdem man muss doch irgendwas gegen ihn unternehmen können.
Übrigens er schleicht sich abends noch in unserem keller, weil er ein früherer Mieter des Hauses war und immer noch die alten schlüssel hat.
danke euch und jetzt brauch ich gegen diesen Nachbarn die ultimativ gute idee.
gute nacht euch allen noch

Madman123456
2009-07-08, 00:50:40
Erm... wenn der in eurem Keller rumspringt, dann sollte doch die Sache klar sein. Das ist Einbruch.

Krümelmonster
2009-07-08, 01:09:33
Pack einfach Spritzen und einen positiven HIV Bescheid in den Müll. Damit sollte sich das Problem gelöst haben denke ich.
Erstere günstig einkaufen und etwas beschmieren und letzteren einfach fälschen.

mapel110
2009-07-08, 01:12:06
Erm... wenn der in eurem Keller rumspringt, dann sollte doch die Sache klar sein. Das ist Einbruch.
Dito. Hausbesitzer informieren und der soll dann gleich mal ein schönes Schreiben aufsetzen. Neue Addy sollte dieser ja idR haben.

Gast
2009-07-08, 01:21:34
Also soweit ich weiss sind die Sachen die du entsorgst trotzdem noch dein Eigentum !
Auch Müll,ist solange dein Eigentum bis es abgeholt wird.
Somit vergreift dein Nachbar sich an deinem Eigentum und macht sich damit des Tatbestandes des Diebstahls schuldig und du kannst ihn verklagen !

Rooter
2009-07-08, 01:30:49
Mit ihm sprechen, schon versucht?:confused:Auf frischer Tat ertappen!
Erm... wenn der in eurem Keller rumspringt, dann sollte doch die Sache klar sein. Das ist Einbruch.*zustimm* Sofort die Bullen rufen! Warum hat er eigentlich noch den Schlüssel!? :|
Pack einfach Spritzen und einen positiven HIV Bescheid in den Müll. Damit sollte sich das Problem gelöst haben denke ich.:ulol:

MfG
Rooter

Gast
2009-07-08, 01:55:57
Das mit dem Kelleschlüssel und Geschnüffel ist in jedem Fall eine Sache die ich dem Vermieter mitteilen würde, der muss dafür sorgen das Unbefugte (was auch für ehemalige Mieter gilt) keinen Zugang haben.
Das heisst der Vermieter muss das mit der Person klären, oder ein anderes Schloss einbauen.

Mit dem Müll, idealerweise auf frischer Tat fotografieren, damit du für den Fall das sich die Sache zuspizt, für spätere Auseinandersetzungen Beweismaterial hast.
Kleine Infrarotcam, falls du die unbemerkt anbringen kann ist natürlich noch besser, oder so eine Müllschnüffelaktion auf Video bannen.

Walkman
2009-07-08, 02:20:19
Ist denn Müll noch mein Eigentum wenn ich ihn wegwerfe?

just4FunTA
2009-07-08, 02:59:28
soweit ich weiß nicht. Wenn du es weggeworfen hast war es das. Aber warum durchwühlt der seinen Müll?

Demogod
2009-07-08, 02:59:40
Afaik ist er solange dein Eigentum, bis ihn sich der Müllwagen einverleibt hat.

Simon Moon
2009-07-08, 05:40:55
Ist denn Müll noch mein Eigentum wenn ich wegwerfe?

Afaik ja, hab da mal einen Bericht im Zusammenhang mit Leuten gesehen, die den Müll von Läden durchforsten. So wie ichs im Kopf hab ist das eigentlich Diebstahl, aber solange der Laden keine Anzeige erstattet, wird die Polizei nicht aktiv.

@Topic: Mit Müll meinst du Altpapier?

ich würd ja eher ein paar Zettel mit "Fick dich du dummer Hurenbock" reinmischen - von der HIV Idee würd ich abraten, plötzlich tratscht er noch und dann kommen irgendwelche Personen, die es gar nichts angeht und bekunden ihr Mitleid :ugly:

Wenns "richtiger" Müll ist, würd ich einen Campingstuhl, ein Radio und eine Kiste Bier holen, mich neben dem Müllcontainer einquartieren, warten bis er kommt und ihn dann auslachen und verspotten, wenn er im Müll rumwühlt X-D

Panasonic
2009-07-08, 06:50:40
Ist denn Müll noch mein Eigentum wenn ich wegwerfe?
Du gibst mit dem wegwerfen den Besitz auf. Dass das dann nicht mehr Dein Eigentum sein kann, ist doch logisch. Du verlierst dadurch ja die Verfügungsgewalt.

BlackZed
2009-07-08, 07:24:07
So einfach ist das nicht:

Beim Sperrmüll ist der "Raussteller" solange Eigentümer bis der Sperrmüll von den dafür vorgesehenen Firmen abgeholt wird. Fakisch kann er auch für alles, wirklich alles, was mit dem rausgestellten Müll passiert, verantwortlich gemacht werden.

Deshalb sollte man den Müll auch erst am Morgen der Abholung rausstellen!

Gast
2009-07-08, 07:53:26
Müllwühlen ist eine Ordnungswidrigkeit in jeder Abfallverordnung.
Anzeige beim Ordnungsamt....

Im Keller rumrennen ist Hausfriedensbruch, mit weiteren Absichen uU sogar mehr
Anzeige bei der Staatsanwaltschaft...

atlantic
2009-07-08, 08:24:27
immer obendrauf ein gammliges Stück Fleisch legen, Deckel kurz auflassen, bis ein paar Fliegen ihre Eier reingesetzt haben. Nach einem Tag hast du ne "wandernde Biomasse", in die so schnell keiner reingreift. X-D


Der Müll ist solange dein Eigentum, bis er abgeholt ist. Mach ihm das klar. Alternativ den Müllbehälter mit nem Vorhängeschloß versehen.

drexsack
2009-07-08, 08:50:18
Hau 2-3 Ikea Gläser kaputt und streu die Scherben oben rauf, als Alternative. Oder geh zum Schlachter, hol 1-2 kg Innereien und schmeiss die mit rein.

Etheria
2009-07-08, 09:59:42
so ein ähnlich es problem haben wir hier auch.
ich muß mit mit meinem vermieter alle apfalltonnen teilen; da er ziemlich knickrig is
und das sogar als klausel in den mietverag gestetz hat.
was wir davor nich geant haben is das er bei der gelegenheit auch immer unsern müll kontrolliert
denke zwar nicht das da nun kriminelle absichten dahinter stecken wie in deinem fall
aber auf jedenfall sind die mülltonnen und was darin liegt totales tabu thema für alle anderen
(sogar die polizei brauch für mülltonnen einen durchsuchungsbeschluss) bei uns hat sich das problem nach einem gespräch gelösst als ich ich die polizei erwähnte

das der vor mieter allesdings noch einen schlüßel hat würde ich sofort bei deinem vermieter melden und wenn er keine andere möglichkeit sieh auch darauf bestehn die schlößer auswechseln zu lassen
Wenn ich mich nicht irre muß er sogar dann die kosten tragen
wegen diesem schnüffler würde ich raten ihn bei so einer situation zu fotogafieren und diese bei der polizei vorlegen

_Gast
2009-07-08, 10:05:22
Du gibst mit dem wegwerfen den Besitz auf. Dass das dann nicht mehr Dein Eigentum sein kann, ist doch logisch. Du verlierst dadurch ja die Verfügungsgewalt.Das ist im Ansatz richtig, aber dennoch sind das zwei verschiedene Dinge. So gibst du beispielsweise mit dem Vermieten einer Sache den Besitz daran auf, aber natürlich noch lange nicht das Eigentum. Du bleibst weiterhin Eigentümer der vermieteten Sache, Besitzer ist aber der Mieter. (http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum)

Beim Müll ist es laut Abfallgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/krw-_abfg) so, dass du den Besitz am Abfall aufgibst, wenn du diesen der Beseitigung zuführst. Danach geht der Besitz an den Entsorger über. Das heißt, dass der Müll, sobald er sich im Behälter befindet, dem Entsorger (oder der Gemeinde) gehört.

In den meisten Satzungen (Müll ist Kreissache) ist geregelt, dass eine Durchsuchung oder Entnahme angefallener Abfälle durch Dritte, sofern keine Erlaubnis vorliegt, untersagt ist.

wry
2009-07-08, 10:31:48
Warum willst du überhaupt, dass er den Müll nicht durchwühlt?

Du hast ja sowieso keine Kontrolle darüber wer darin wühlt, spätestens dann, wenn der Müll abtransportiert wird.

Was sucht der Mann? Vielleicht sucht er nur Teile die er weiterverkaufen kann? Ist er geistig verwirrt?

1x drüber kotzen wär eine günstige Lösung :biggrin:

Nahaz
2009-07-08, 10:34:40
Auflauern, mit der Videokamera filmen wie er im Müll wühlt und dann das Video bei youtube reinstellen. ;D

Sven77
2009-07-08, 10:36:33
Auflauern, mit der Videokamera filmen wie er im Müll wühlt und dann das Video bei youtube reinstellen. ;D

Hehe, auch gut. Kombiniert mit meiner Kacke-Idee bestimmt der Knaller :D

Der_Korken
2009-07-08, 11:46:51
Warum willst du überhaupt, dass er den Müll nicht durchwühlt?


Also ich hätte das auch nicht gerne, wenn jemand in meinem Müll wühlt. Wer weiß, ob der Wühler nicht so ein Korinthenkacker ist, der einen wegen jeder Kleinigkeit bei der Polizei anscheißt. Auch wenn dieser Mann wohl nichts besseres zu tun hat, ich hätte keinen Nerv mich mit ihm anschließend über jede Kleinigkeit zu streiten.

sw0rdfish
2009-07-08, 12:16:11
Woher weiß er eigentlich, dass es dein Müll ist? Ist das eine Gemeinschaftstonne? Beobachtet er dich, wie du deinen Müll reinschmeißt und geht dann direkt hin oder was?
Ich finde die Idee mit der Scheiße auch sehr gut. Du kannst auch einfach die Straße langehen und ein bisschen Hundekot einsammeln. Dann hast du sogar noch was gutes gemacht... ;D Vielleicht noch zusammen mit was Klebrigem und dann rein in den Sack und den so gut zumachen, dass man ihn wirklich aufreißen muss. In irgendwas wird er da schon reingreifen^^

Das mit dem Keller ist allerdings ein Unding. Da würde ich mir vielleicht sogar die Mühe machen, das per Cam festzuhalten und es ihm dann auf CD in den Briefkasten werfen. Dann sollte Ruhe im Karton sein!

Es gibt echt Leutz... :crazy:


Achso, irgendwelche Spritzen oder so würde ich definitiv nicht in den Müll packen. Da können doch auch völlig unbeteiligte z.B. die armen Müllmänner reingreifen. Die haben ja nun gar nichts damit zu tun. Das wäre echt nicht fair!

Shink
2009-07-08, 12:57:44
Hast du keine Nachbarn mit Babys/Kleinkindern? Also wenn einer meiner Nachbarn so ein Problem hat kann ich ihn ganz unentgeltlich mit angekackten Windeln ausstatten.

Gast
2009-07-08, 13:15:29
Leg den Abfall halt 2-3 Strassen weiter in die Mülltonne. Wobei mir das schon komisch vorkommt, dass es Dich stört, wenn jemand in deinem Abfall wühlt. Mir wäre das scheissegal; aber ich habe auch nichts zu verbergen.

Gast
2009-07-08, 13:28:59
soweit ich weiß nicht. Wenn du es weggeworfen hast war es das. Aber warum durchwühlt der seinen Müll?


hallo ich bins nochmal,
erstmal danke für eure antworten.
Warum er im Müll rumwühlt, weil er was bruachbares sucht. Ist jedenfalls der Nachbar, der letzes Jahr für den kellerbrand verantwortlich war bei uns, weil er offen Benzin gelagert hatte. 4 Wochen hatten wir wegen diesem Idioden kein TV und das genau zur EM 2008.
Der Typ kann weder lesen noch schreiben noch hält der nichts von Gesetzen
Er meint, wenn z.b. ein fahrrad nicht verschlossen ist, kann er es einfach so unbemerkt mitnehmen.
Hab ehrlich gesagt genug mit dem Umzug zu tun und hab keine Lust mich über diesen Typ zu ärgern, und deswgen werde ich nach jeder tütte Müll ein Eimer Wasser draufschütteln.
Danke euch und wünsche euch noch ein schönen Tag, werde euch heut abend berichten falls sich was ergeben hat.
Grüsse aus Kölle

Gast
2009-07-08, 13:33:58
Hast du keine Nachbarn mit Babys/Kleinkindern? Also wenn einer meiner Nachbarn so ein Problem hat kann ich ihn ganz unentgeltlich mit angekackten Windeln ausstatten.

Hi
ne leider nicht, aber du bringst mich auf ne Idee mit den Windeln, nicht schlecht.
Ach ja er duchwüllt generell jedem seinen Müll durch, und ist ein Atestierter-Kranker, aber dennoch habe ich es nicht gerne,w as er da tut.

Bis heut abend und danke euch allen nochmals

BoneDaddy
2009-07-08, 13:36:25
Ist denn Müll noch mein Eigentum wenn ich wegwerfe?

Eigentum ist und bleibt Eigentum - bis zur Vernichtung. Gerade erst heute einen Bericht gesehen, wo Discounter ihre Mülltonnen verschlossen und eingezäunt haben, damit niemand darin rumwühlt.


Nimmt jemand deinen Müll, kannst du ihn sogar auf Herausgabe verklagen.

_Gast
2009-07-08, 14:10:27
Eigentum ist und bleibt Eigentum - bis zur Vernichtung. Gerade erst heute einen Bericht gesehen, wo Discounter ihre Mülltonnen verschlossen und eingezäunt haben, damit niemand darin rumwühlt.


Nimmt jemand deinen Müll, kannst du ihn sogar auf Herausgabe verklagen.Nein. Ich habe oben doch extra die Quelle zum Gesetzestext mit angegeben.(2) Die Entledigung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn der Besitzer bewegliche Sachen einer Verwertung im Sinne des Anhangs II B oder einer Beseitigung im Sinne des Anhangs II A zuführt oder die tatsächliche Sachherrschaft über sie unter Wegfall jeder weiteren Zweckbestimmung aufgibt.
...
(6) Besitzer von Abfällen im Sinne dieses Gesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, die die tatsächliche Sachherrschaft über Abfälle hat.Das bedeutet im Klartext, sobald man die Sachen wegwirft (tatsächliche Sachherrschaft aufgeben) ist der neue Besitzer derjenige, der mit der Entsorgung beauftragt ist (das wird genauer in den jeweiligen Kreisen entschieden, denn Abfallentsorgung ist eine kommunale Angelegenheit).

Discounter verschließen ihre Container nicht deshalb, weil der Müll ihr Eigentum ist, sondern, weil er eben nicht mehr ihr Eigentum ist, sobald sie die Abfälle zur Beseitigung bereitstellen. Dann gehören diese nämlich der Gemeinde bzw. dem Entsorger. Mit dem Verschließen zeigen die Discounter nur an, dass sie den Abfall noch nicht zur Abholung bereitstellen und er deshalb immer noch das Eigentum des Discounters ist.

Wenn aber jemand etwas in eine Hausmülltonne wirft, dann ist davon auszugehen, dass er den Abfall der Entsorgung überlassen will. Ansonsten könnte er den Müll ja auch bequem im Keller einschließen und erst kurz vor der Abholung in die Tonne werfen.

Tatsache ist, dass Müll, sobald er in der Tonne ist, in aller Regel dem Entsorger, bzw. der Gemeine gehört. Das ändert natürlich nichts daran, dass das Durchsuchen trotzdem verboten ist. Nur kann jetzt eben nur noch der neue Besitzer dagegen vorgehen.

darph
2009-07-08, 14:24:42
Tatsache ist, dass Müll, sobald er in der Tonne ist, in aller Regel dem Entsorger, bzw. der Gemeine gehört. Das ändert natürlich nichts daran, dass das Durchsuchen trotzdem verboten ist. Nur kann jetzt eben nur noch der neue Besitzer dagegen vorgehen.Achtung, juristischer Laie: Könnte man im Einzelfall nicht auch mit dem Stalking-Gesetz argumentieren? § 238 Absatz 1.5?

Immerhin gibt auch der Hausmüll erhebliche Informationen über die Privatsphäre des Wegwerfenden preis (Oho, Regelmäßig Kondomschachteln im Papiermüll, dieses Flittchen!) und ebendieser hat ja ein berechtigtes Interesse, daß sein Privatleben privat bleibt. Dabei wäre es meiner Meinung nach ja irrelevant, wem der Müll jetzt genau gehört. Wenn ich regelmäßig damit rechnen muß, daß mein Müll durchsucht wird, werde ich mir ja genau Gedanken machen, was ich wie und wann wegwerfen kann – und das schränkt unter Umständen meine Lebensqualität enorm ein. Natürlich ist das immer eine Einzelfallgeschichte, aber wenn ich meinen stinkenden Hausmüll wie einst der Herr Malmsheimer im Auto transportieren muß, um ihn andernorts zu entsorgen … ja, also schön ist das gewiß nicht.

_Gast
2009-07-08, 14:32:01
Immerhin gibt auch der Hausmüll erhebliche Informationen über die Privatsphäre des Wegwerfenden preis (Oho, Regelmäßig Kondomschachteln im Papiermüll, dieses Flittchen!) und ebendieser hat ja ein berechtigtes Interesse, daß sein Privatleben privat bleibt. Dabei wäre es meiner Meinung nach ja irrelevant, wem der Müll jetzt genau gehört.Genau deswegen ist es ja auch verboten, den Müll zu durchsuchen. In den meisten Satzungen ist geregelt, dass eine Durchsuchung oder Entnahme angefallener Abfälle durch Dritte, sofern keine Erlaubnis vorliegt, untersagt ist. Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann entsprechend geahndet werden. Ob hier das Stalkinggesetz greifen kann, weiß ich nicht, vermute aber mal eher nicht, weil er ja immer behaupten kann, er hätte allen Müll kontrolliert und nicht speziell den einer einzelnen Person.

@Threadstarter: Warum packst du deinen Müll nicht getrennt ein und gibst ihn so dem Nachbarn? Sag ihm, dass du ihm die Mühe ersparen willst, deinen Müll aus dem anderen herauszusortieren. Wenn er alles genügend kontrolliert hat, soll er den Müll dann bitte sach- und ordnungsgemäß entsorgen.

Gast
2009-07-08, 14:36:37
von der HIV Idee würd ich abraten, plötzlich tratscht er noch und dann kommen irgendwelche Personen, die es gar nichts angeht und bekunden ihr Mitleid :ugly:Das würde mich weniger abhalten. Aber auch wenn kein halbwegs denkender Mensch tatsächlich benutzte Kanülen für sowas verwenden würde, kann die entstehende Angst vor einer Infektion bei einer Verletzung einer der Müllmänner schon unangenehm sein. Nichtmal vor HIV hätte ich hier Angst, da ist die Verbreitung und Wahrscheinlichkeit der Infektion gar nicht mal so hoch, aber es gibt noch weit mehr unheilbare übertragbare Krankheiten, die weit häufiger vorkommen. Solange nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich ein Unbeteiligter verletzt und diese Angst durchmachen muss, sollte man dies eher unterlassen.

Ist es aber ausschließlich der garstige Nachbar, den das treffen könnte, fände ich die Idee sehr gut. Trotzdem: Pumpen und Kanülen gehören nur verschlossen in den Abfall.

Wobei: Du könntest doch einfach Einwegspritzen ohne Kanülen gut sichtbar mit in den Müll tun. Die Vermutung, dass in dem Fall auch Kanülen drin sein könnten, kommt sofort und sollte fast jeden davon abhalten weiter drin rumzuwühlen. Ich würde das so machen.

EureDudeheit
2009-07-08, 14:46:52
hi
momentan ziehe ich um und habe eine ganze menge müll. diesen müll was ich in die tonne werfe duchwühlt mein Nachbar. vertrauliche sachen habe ich soweit zerkleinert, dennoch möchte ich nicht, das der Nachbar diese durchwüllt. was kann man tun, hat einer eine idee? bin für jede idee dankbar.

glaube ich werd jetzt immer ein eimer wasser draufschütteln.

schönen abend euch allen


Wenn du arabischer Herkunft bist, beim BND oder Schäuble beschweren.

Ansonsten mal nachts in die Mülltonne pinkeln oder vorher in ein Glas pinkeln und drauf schütten.

Der Stein
2009-07-08, 16:30:08
1.Kompost rein.
2.Papier drauf.
3.Was sucht der in deinem Keller?

#44
2009-07-08, 18:46:24
Mmmh... Das mit dem Wasser ist das auch so ne Sache... Da kannst du u.U. Probleme mit dem Entsorgungsbetrieb bekommen, je nachdem was in die Tonne darf.

Piffan
2009-07-08, 21:25:59
Wenn du umziehst, dann beachte ihn nicht weiter und unternimm nichts. Wenn der einen Knall hat, wird der vielleicht noch richtig komisch.......

Denn Keller würde ich mit Mausefallen sichern. Wenn der im Halbdunkel in ein Regal langt, bekommt er tüchtig eins auf die Finger. Aber nicht vergessen und womöglich selbst reintappen. :tongue:

rotkäppchen
2009-07-09, 08:51:30
wieso hat er als EX Mieter noch die Schlüssel? oO
normaler weise müssen die schlüssel dem vermieter wieder in die hand gedrückt werden.
und zwar genau die anzahl die man von ihm bekommen hat beim einzug.

und wenn er die schlüssel nachmachen lassen hat, das darf man als mieter ja eh offiziell nicht ohne einverständnis des vermieters.

ab zur polizei und dem vermieter und das melden!

raibera
2009-07-09, 14:31:20
buttersäure!!!

NiCoSt
2009-07-09, 18:49:11
buttersäure!!!


meine Oma hatte noch aus der DDR sog. Geruchskapseln da. Die waren dazu da beuwsstlose etwas wachzurütteln ;) ich glaube die hatten entweder das oder was anderes übelriechendes. Gingen relativ leicht kaputt.

Vielleicht findest du ja irgendwie/wo sone kapsel. Am besten du baust was, was er nur leicht berühren muss->kapsel geht kauptt-> nie wieder mülldurchsuchen. Vielleicht noch so das er was davon abbekommt und den geruch nimmer so schnell loswird ;D

(R)evolutionconcept
2009-07-09, 19:19:58
Geh nächste Mal zu ihm raus , drück ihm einen Teller und eine Gabel in die Hand und wünsche ihm einen guten Appetit.

Der Stein
2009-07-09, 21:52:58
.... ;D
Hehe,finde ich ne gute Idee

Lenon
2009-07-09, 22:26:12
Also seltsame Menschen gibts ... tststs.

Wir haben uns ein haus gekauft und können kaum ungestört im Garten sein. Der Anchbar (ein Rentner) ist sehr aufdringlich. Der stellt sich einen Gartenstuhl vor den Zaun und guckt uns ohne Skrupel über Stunden zu, wie wir die Beete bepflanzen. Oder er bewundert meine Grillkünste. Ich möchte mal gerne wissen, was in solchen Menschen vorgeht.

Jetzt kann ich das Beet mit hohen Sträuchern bepflanzen, damit ich meine Ruhe habe :D

Aber von jemandem der den Müll des Nachbarn durchwühlt oder sogar noch im Keller rumeiert habe ich echt noch nie gehört. Wenn der ne Amtliche Vollmeise hat, dann kannste dem garnüx :D Nimm es so hin - du ziehst doch eh um.

Wishnu
2009-07-09, 22:49:06
Wir haben uns ein haus gekauft und können kaum ungestört im Garten sein. Der Anchbar (ein Rentner) ist sehr aufdringlich. Der stellt sich einen Gartenstuhl vor den Zaun und guckt uns ohne Skrupel über Stunden zu, wie wir die Beete bepflanzen.

Hm, wenn die Dame auf dem Avatar auch bei dir wohnt, dann kann ich das ganz gut nachvollziehen. ;)

P.S. Ich bin heilfroh, dass meine Nachbarn halbwegs normal sind - aber keine Ahnung, was die über mich denken. :)

Gast
2009-07-10, 00:17:32
Das ist im Ansatz richtig, aber dennoch sind das zwei verschiedene Dinge. So gibst du beispielsweise mit dem Vermieten einer Sache den Besitz daran auf, aber natürlich noch lange nicht das Eigentum. Du bleibst weiterhin Eigentümer der vermieteten Sache, Besitzer ist aber der Mieter. (http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum)

Beim Müll ist es laut Abfallgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/krw-_abfg) so, dass du den Besitz am Abfall aufgibst, wenn du diesen der Beseitigung zuführst. Danach geht der Besitz an den Entsorger über. Das heißt, dass der Müll, sobald er sich im Behälter befindet, dem Entsorger (oder der Gemeinde) gehört.
_Gast, erst bringt Panasonic Besitz und Eigentum durcheinander, dann versuchst du es ihm klar zu machen und machst den selben Fehler. ;D

Besitz verlieren != Eigentum verlieren!

Wann das Eigentum am Müll auf den Entsorger übergeht, ist im jeweiligen Kreis/Landesgesetz geregelt. Das steht in dem von dir zitierten Abfallgesetz
§ 13 Überlassungspflichten
(1) Abweichend von § 5 Abs. 2 und § 11 Abs. 1 sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) zu überlassen, soweit sie zu einer Verwertung nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen. Satz 1 gilt auch für Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen, soweit sie diese nicht in eigenen Anlagen beseitigen oder überwiegende öffentliche Interessen eine Überlassung erfordern.
(2) Die Überlassungspflicht gegenüber den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern besteht nicht, soweit Dritten oder privaten Entsorgungsträgern Pflichten zur Verwertung und Beseitigung nach § 16, 17 oder 18 übertragen worden sind.

Bei mir steht da z.B.:
Zugelassene Abfälle gehen in das Eigentum der Stadt über, sobald sie eingesammelt, auf die Sammelfahrzeuge verladen oder bei städtischen Abfallentsorgungsanlagen angenommen worden sind.
Solange sie also (in dem Beispiel) noch in der Tonne sind, ist es dein Eigentum.


p.s.
Mülltonne mit Kette verriegeln und das Schloss im Keller austauschen bzw. es vom Vermieter austauschen lassen, wenn es ein Gemeinschaftskeller ist.

_Gast
2009-07-10, 08:21:16
_Gast, erst bringt Panasonic Besitz und Eigentum durcheinander, dann versuchst du es ihm klar zu machen und machst den selben Fehler. ;D

Besitz verlieren != Eigentum verlieren!Ich bin mir nicht sicher, ob ich da etwas durcheinander gebracht habe.

Wer den Besitz einer Sache aufgibt, verliert auch das Eigentum daran.BGB § 959 - Aufgabe des Eigentums

Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.Bei Müll ist davon auszugehen, dass du die Absicht hast, dich der Sache zu entledigen. Er wird nur deshalb nicht herrenlos, weil er beim Einbringen in den Müllbehälter in den Besitz der Gemeinde oder des Entsorgers übergeht.BGB § 958 - Eigentumserwerb an beweglichen herrenlosen Sachen

(1) Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache.

(2) Das Eigentum wird nicht erworben, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird.

Gast
2009-07-24, 15:24:48
meine Oma hatte noch aus der DDR sog. Geruchskapseln da. Die waren dazu da beuwsstlose etwas wachzurütteln ;) ich glaube die hatten entweder das oder was anderes übelriechendes. Gingen relativ leicht kaputt.
Die Dinger kenn ich auch noch, waren bei uns in der Schule sehr "beliebt". Allerdings ist keine Buttersäure drin, sondern Ammoniak. Aber jemanden, der auf die Idee kommt im Hausmüll zu wühlen wird das bisschen Ammoniak wohl eher nicht abschrecken...

Simon Moon
2009-07-28, 07:43:05
Er meint, wenn z.b. ein fahrrad nicht verschlossen ist, kann er es einfach so unbemerkt mitnehmen.

Da könnte er afair sogar recht haben. Ich glaube (schon wieder ;( ) davon gehört zu haben, dass ein offenes Fahrrad so betrachtet werden kann, als hätte der Besitzer seinen Besitz "aufgegeben".

atlantic
2009-07-28, 07:57:30
Da könnte er afair sogar recht haben. Ich glaube (schon wieder ;( ) davon gehört zu haben, dass ein offenes Fahrrad so betrachtet werden kann, als hätte der Besitzer seinen Besitz "aufgegeben".

auch wenns auf Privatgrund steht? :confused:

_Gast
2009-07-28, 10:41:39
Da könnte er afair sogar recht haben. Ich glaube (schon wieder ;( ) davon gehört zu haben, dass ein offenes Fahrrad so betrachtet werden kann, als hätte der Besitzer seinen Besitz "aufgegeben".Was ist mit einem unverschlossen Auto oder Haus? Oder einem unverschlossenen Koffer? Hat das Fahrrad einen Sonderstatus?

Ich bin ziemlich sicher, dass du einen einfachen Diebstahl begehst, wenn du ein unverschlossenes Fahrrad mitnimmst.

Müllprinz
2009-07-28, 10:59:00
Wie wäre es denn mit dem Plazieren falscher Notizen, die von einem Verhältnis seiner Frau mit dem Postboten berichten, oder von Schatzkarten, die in die Kanalisation führen? Wenn ich so einen Nachbarn hätte, würde ich richtig kreativ.

Asaraki
2009-07-28, 11:45:00
auch wenns auf Privatgrund steht? :confused:

Dann ist theoretisch schon das betreten nicht erlaubt ;-)

Ich find gerade keine wirkliche Literatur dazu, aber was ich weiss :

- Hauptproblem bei nicht abgeschlossenen Fahrrädern ist, dass die Versicherung erstmal nix zahlen wird. Es ist eigenverschulden.

Daraus leite ich aber auch ab, dass es trotzdem Diebstahl bleibt, sonst würde man nicht von gedeckt / ungedeckt reden.

Zum Thema mitnehmen von Fahrrädern, ich glaube es gibt (zumindest hier in der Schweiz) so ne Art uralte Klausel, dass man in Notfällen ein nicht abgeschlossenes Fahrrad nehmen darf um z.B. nach Hause zu fahren. Es geht dabei aber nicht in deinen Besitz über oder ähnliches und muss wieder zurückgebracht werden.

Eine Weile lang war es beim Bhf nahe meines Büros gang und gäbe, dass man sich eines der vielen nicht abgeschlossenen Fahrräder nimmt und damit nach Hause und zurück fährt. Ich glaube der Entscheidende punkt ist, dass es nicht per se illegal ist solange der Besitzer keinen Diebstahl meldet. Du könntest also vor den Augen der Polizei das Fahrrad nehmen und wegdüsen.

Aber wie gesagt, finde gerade keine Belege dazu und vielleicht ist es auch mehr Brauch als Recht.

ToxiC 1l
2009-07-28, 11:46:28
also ich würde entweder polizei oder ortnungsamt rufen. in diesem fall ist das ja hausfriedensbruch, wenn er bei dir im keller im müll am gucken ist.
du kannst ihm noch sagen, dass er halt bescheid von der polizei bekommt, wenn er damit nicht aufhört. wenn er immer noch weitermacht dann das einfach durchziehen.

Der Fünfte Elefant
2009-07-28, 20:19:15
Thema Fahrrad: Das ist natürlich grober Unfug, _Gast hat oben doch schon den relevanten Paragrafen zitiert: BGB § 959 - Aufgabe des Eigentums

Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten , den Besitz der Sache aufgibt.

D.h. die Absicht auf den Verzicht muß eindeutig erkennbar sein. Bei einem lediglich nicht abgeschlossenen Fahrrad ist das selbstverständlich nicht gegeben, beispielsweise könnte schlicht und einfach das abschließen vergessen worden sein.

Wer ein Rad einfach so mitnimmt weils da unabgeschlossen steht begeht einen Diebstahl. Punkt aus.

Lyka
2009-07-28, 20:22:03
einfach mal nachts fragen, ob er Hunger hat. ggf. Rufnummer Selbsthilfeverein rübergeben :usad:

Wie wäre es denn mit dem Plazieren falscher Notizen, die von einem Verhältnis seiner Frau mit dem Postboten berichten, oder von Schatzkarten, die in die Kanalisation führen? Wenn ich so einen Nachbarn hätte, würde ich richtig kreativ.


sehr geil :D