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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützer Werke


Rush
2009-07-08, 15:09:50
Hallöchen,

jaa, habe heute ein Schreiben der Kanzlei Waldorf in München erhalten in der ich bzw. mein Vater bezichtigt werden, ein urheberrechtliches Werk zum Download bereitgestellt zu haben (P2P). Streitwert 10.000€. Laut Kanzlei sollte ich am besten vorab die Unterlassungserklärung schicken und die rund 850€ bezahlen

Als Anlagen dabei sind: Unterlassungserklärung, Gerichtsurteile, Überweisungsdatenträger (:ugly:), Screenshot auf dem die Dauer meine angeblichen Angebots zu sehen ist.

Habe mich auch schon etwas schlau gemacht, allerdings wollte ich mal rumfragen, ob mancher hier schon mit dieser "Situation" konfrontiert war und wie er sich verhalten hat.

Haut in die Tasten!

PS: Wenn möglich würde ich gern bei der Problematik bleiben ;)

_DrillSarge]I[
2009-07-08, 15:11:58
http://www.anwalt.de/rechtstipps/erneute-abmahnwelle-der-kanzlei-waldorf-rechtsanwaelte-aus-muenchen-constantin-und-random-house_003848.html

Schiller
2009-07-08, 15:12:26
Äh Google hat dir nicht die nötige Hilfe geboten?

http://www.google.de/search?hl=de&q=Kanzlei+Waldorf&btnG=Google-Suche&meta=&aq=f&oq=

Die haben sogar einen eigenen Wikipedia-Eintrag! :uup:

ernesto.che
2009-07-08, 15:12:40
Eigentlich einfach: Hast du es getan, informier dich wie du verfahren willst.
Hast du es nicht getan, wehr dich.

Philipus II
2009-07-08, 15:13:08
http://abmahnwahn-dreipage.de/

Rush
2009-07-08, 15:14:44
Wie gesagt, habe durchaus mich schon informiert. Prinzipiell gings mir auch darum persönliche Erfahrungen von eventuell Betroffenen zu bekommen, die das Ganze bereits durchgemacht haben.

_Gast
2009-07-08, 15:15:54
Hier steht eigentlich alles, was man dazu wissen muss:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/erneute-abmahnwelle-der-kanzlei-waldorf-rechtsanwaelte-aus-muenchen-constantin-und-random-house_003848.html

Rush
2009-07-08, 15:24:35
Nochmals, danke für die Links. Allerdings gehts mir hier mehr um persönliche Erfahrungen, weil ich gerade schwanke zwischen

a) Nichts tun
b) zum Fachanwalt, mod. UE aufsetzen lassen, aussergerichtl. Einigung, etc.

Vorallem habe ich bisher noch nichts darüber gelesen, dass letztendlich jemand dann wirklich verklagt wurde.

ROXY
2009-07-08, 15:43:02
nichts tun bei gerichtlichen ist schlecht da es immer teurer und teurer wird.
du musst die beweismittel anfächten bzw. eine gegenklage starten.
ob das etwas bringt kann ich dir aber nicht sagen...

in 99,9999% der fälle ziehst du als normaler bürger immer den kürzeren.


bestenfalls versuche die 850€ zu vermindern samt ratenzahlung.
eine ratenzahlung ist aufjedenfall möglich.

_Gast
2009-07-08, 15:44:12
Deshalb unsere Links. Mit Abmahnungen ist nicht zu spaßen, das kann sehr schnell sehr teuer werden.Vorgehen bei Abmahnung

Auf keinen Fall sollte das Abmahnschreiben einfach weggelegt oder die vorgefertigte, zu weit gehende Unterlassungserklärung unterzeichnet werden.
Um die Gefahr einer einstweiligen Verfügung zu vermeiden, sollte zunächst ein auf diesem Gebiet versierter Rechtsanwalt aufgesucht werden, um zu klären, ob ggf. eine geänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Diese beseitigt die so genannte Wiederholungsgefahr mit der Folge, dass eine gerichtliche Inanspruchnahme wegen Unterlassung zukünftiger Tauschangebote nicht mehr möglich ist. Da die Rechtsprechung z.B. pro Musiktitel einen Streitwert von 10.000,00 EUR ansetzt, können gerade einstweilige Verfügungsverfahren kostspielig für den Anschlussinhaber werden. Diese Gefahr kann schnell vermieden werden.

Damit stünden nur noch die Anwaltsgebühren und der Schadensersatz zur Rede. Hier kann mit den oben angeführten Urteilen argumentiert werden, dass der Anschlussinhaber kein Störer ist, daher auch nicht zur Zahlung von Anwaltskosten und Schadensersatz verpflichtet ist. Ob die Kanzlei diese Kosten dann tatsächlich einklagt, wäre dann abzuwarten.

In jedem Fall empfiehlt es sich daher, vor Unerzeichnung der Unterlassungserklärung und/oder Zahlung einen auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen versierten Rechtsanwalt mit der Prüfung der Forderungen zu beauftragen.

medi
2009-07-08, 15:45:23
nichts tun ist meist die schlechteste option

€: zu langsam...

ROXY
2009-07-08, 15:57:06
inwiefern screenshots als beweismittel zugelassen sind ist fraglich. (leicht fälschbar)
würde hier eine erhebung der IP/MAC adressen samt bestätigung derer deines providers anfordern.
erst wenn die verbindungsdaten abgeglichen sind würde ich das urteil anerkennen.

stell dir vor du hast einen proxy/vpn server und deine kunden surfen über den.
dann sehen die nur deine proxy ip adresse auf ihren screenshot.

ob so eine anfechtung der beweislast aber fruchtet weiss ich nicht... wie gesagt ist es als normalbürger sehr schwer mit den gericht.
ein anwalt rentiert sich bei 850€ gar nicht für den normalbürger und genau deswegen werden gerade so summen verrechnet und eben keine 10.000€.
die wollen das du 850€ zahlst denn bei 10.000€ würdest du dir einen anwalt leisten.

sag du hast einen proxy und willst deswegen detaileirte verbindungsdetails (keine ip adresse per screenshot).
ich denke aber die sagen dann einfach "der proxyinhaber sei schuld bzw. haftbar für seine benutzer"
dann würde ich sagen - dann wäre auch mein provider haftbar für mich, oder wie jetzt?

Schiller
2009-07-08, 16:01:31
Eigentlich genial, diese Juristen.

Man wird von Advokaten abgemahnt, muss sich einen Advokat nehmen, um sich vor den abmahnenden Advokaten zu rechtfertigen.

SO funktioniert soziale Marktwirtschaft. :uup: Da werden sich gegenseitig die Bälle zugespielt und am Ende darf immer der Mandant/Abzumahnende zahlen, auch wenn er evtl. absolut unschuldig ist.

Rush
2009-07-08, 16:06:44
Naja gut, Screenshot kann man es jetzt nicht nennen, es nennt sich Ermittlungsdatensatz mit Provider, Benutzerkennung, Anschlussinhaber, Beginn/Ende Angebot, IP, File-Hash und Werk.

Aber gerade, weil ich denke, dass sie vor Gericht nicht durchkommen erheben sie "nur" 850€. Ich fühl mich halt dann etwas verarscht und frage mich, ob ich darauf überhaupt antworten soll im Sinne eine UE. Vorallem aber auch, weil ich eben noch nichts darüber gelesen habe, dass letztendlich jemand wirklich verklagt wurde.

[edit] Zudem frage ich mich, ob es überhaupt zulässig ist, jemanden abzumahnen, obwohl das Album u.U. ein Fake sein könnte, also nur weil eine Datei "BND-Geheimakten" heißt, müsste sich ja nicht wirklich das auch dahinter vergeben.

Unioner86
2009-07-08, 17:20:04
Diese Abmahnanwälte sind in meinen Augen nicht weniger kriminell als ihre sogenannten Abzumahnenden!

sun-man
2009-07-08, 17:59:13
Schau mal bei den Kollegen von P3D vorbei. http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?t=184980 ein ganzer Thread nur darum.

Philipus II
2009-07-08, 18:44:36
http://board.gulli.com/thread/663847-logistep-und-konsorten/

http://board.gulli.com/thread/792853-abmahn-laberthread/

Und ich geb dir noch einen ganz persönlichen Tipp:
Ignorieren ist dumm!
Sonst:
Hier an Board hab ich auch schon mal was dazu geschrieben.

Daredevil
2009-07-08, 22:50:09
Ich hab auch mal so einen Brief bekommen, es ging um ein Spiel, der Streitwert waren auch mehrere Tausend Euro und ich sollte 500 Tacken zahlen + UE unterzeichnen.
Ich hab das ganze ignoriert und seit dem kam auch nichts mehr, es kommt aber auch denke ich drauf an was man "verbreitet" hat.

KinGGoliAth
2009-07-08, 23:06:37
850 sind in jedem fall viel zu viel. wenn es sich um eine massenabmahnung eines "überwachten" werkes handelt dann sind eher 100 bis 150 drin.
jedenfalls soweit ich es mitbekommen habe.
unabhängig davon ob du es warst wäre ein gang zum anwalt dennoch angebracht. entweder warst du es aber kannst die zahlung erheblich drücken und modifizierst die erklärung so, dass man dich nicht irgendwie doch noch reinreiten kann oder du warst es nicht und musst dich erstrecht darum kümmern um keine folgen fürchten zu müssen falls die gegenseite konsequent bleibt.
was sie normalerweise sind. 800 pro brief ist eine menge holz und wenn der abgemahnte durch falsche reaktion noch mehr gewinn verspricht erstrecht.

Eigentlich genial, diese Juristen.

Man wird von Advokaten abgemahnt, muss sich einen Advokat nehmen, um sich vor den abmahnenden Advokaten zu rechtfertigen.

SO funktioniert soziale Marktwirtschaft. :uup: Da werden sich gegenseitig die Bälle zugespielt und am Ende darf immer der Mandant/Abzumahnende zahlen, auch wenn er evtl. absolut unschuldig ist.
diese abmahnsache ist ohnehin eine beispiellose frechheit sondergleichen und lädt zum missbrach himmelschreiend ein.
erstmal wie in diesem fall wegen angeblicher urheberrechtsverletzungen, die dem normalbürger eine heidenangst einjagen und gleichzeitig zum schnellen überweisen und unterzeichnen nötigen.
ganz zu schweigen von der "beweisbeschaffung". eine ip und eine uhrzeit ausdenken kann sich jeder und dann mit dem finger auf den angeblich schuldigen zeigen und geld verlangen...lizenz zum geld drucken!
und dann noch im gewerblichen bereich.
selbst die bundesjustizkasper haben sich seinerzeit beim verkauf "heißer ware" afaik wegen mangelhafter widerrufsbelehrung eine abmahnung eingefangen.
wenn die das nichtmal wasserdicht hinbekommen wie kann man es dann von anderen erwarten?
man kann sich wirklich nur an den kopf fassen...

Ich hab auch mal so einen Brief bekommen, es ging um ein Spiel, der Streitwert waren auch mehrere Tausend Euro und ich sollte 500 Tacken zahlen + UE unterzeichnen.
Ich hab das ganze ignoriert und seit dem kam auch nichts mehr, es kommt aber auch denke ich drauf an was man "verbreitet" hat.
wie lange ist das her? und die wichtigste frage: hast du es gemacht? :usweet:
selbst wenn man es nicht gemacht hat und sich im recht glaubt kann man die sache durch ignorieren extrem verschlimmern, wenn die gegenseite einem wirklich an den arsch will.



wer in D keine jura studiert hat ist seit geraumer zeit freiwild für allerlei idioten, die sich um richtige arbeit drücken wollen. erstrecht seit dem juristenüberschuss.
die brauchen alle mal besuch von einem verärgerten "kunden" mit einer eisenstange.

Philipus II
2009-07-09, 01:20:14
Zu all denjenigen, die hier zum ignorieren raten:
Ich halte das für grob fahrlässig, hier einem Member dazu zu raten, das zu ignorieren! Es ist absoluter Wahnsinn, ohne irgendwelche Fachkenntnis zu sowas zu raten.
Ich bin normalerweise jemand, der sachlich bleibt, aber kurz: Das ist Scheisse!
Wenn der TS auf euch hört und dann eine Einstweilige Verfügung im Postkasten liegen hat- wer hilft ihm? Diejenigen, die größenwahnsinnig zum Ignorieren geraten haben, sind dann verdammt weit weg.


Es geht hier nicht um eine Rechnung (da ist ignorieren oft eine Lösung) sondern um eine im Raum stehende Unterlassungsklage!

Ich habe den Abmahnwahn von Anfang an miterlebt und bin bei weitem kein Freund dieser Geschäftspraktiken und gulli-erfahren, aber hier muss man alle Optionen in Betracht ziehen.

Ich zitiere mich mal selbst (mit kleinen Anpassungen):
Bitte lese dich unbedingt auf der abmahnwahnseite und bei gulli im Forum ein.

Ich sehe folgende Möglichkeiten:

a)Du stellst dich tot.
Vorteil: Kostet nichts, macht keinen Aufwand
Nachteil: Beachtliches Risiko einer Einstweiligen Verfügung und damit hohes Kostenrisiko

b)Du zahlst alles und sendest die originale Unterlassungserklärung.
Vorteilu hast diesen Fall abgeschlossen.
Nachteil: Es können weitere Briefe zu anderen Fällen kommen, die erneut Geld kosten

c)Du zahlst alles und schickst eine eigene Unterlassungserklärung
Vorteil: Wenn die UE gut formuliert ist, ist der Fall sauber abgeschlossen.

c)Du zahlst einen Teil der Summe und schickst eine abgeänderte Unterlassungserklärung
Vorteil: spart Geld

d)Du zahlst nichts und schickst eine abgeänderte Unterlassungserklärung
Vorteil:Es kostet dich abgesehen vom Porto kein Geld.Im Vergleich zu a) sinkt dein Risiko allerdings beachtlich, da selbst im (unwahrscheinlichen) Fall einer Klage (bisher noch NIE vorgekommen) dein Kostenrisiko bei unter 1500€ liegt.

Ich würde auf keinen Fall die gesamte Summe zahlen.
Variante c)
Ich würde eine abgeänderte Unterlassungserklärung auf jeden Fall abgeben, um die Sache sauber abzuschließen.Ich denke, damit, dass du dieses Verhalten in Zukunft unterlässt, kannst du leben.

Variante c) kostet dich schon weniger. Den Schadensersatz verweigerst du mit einem Verweis auf das Urteil des LG Hamburg, bei dem ein Schadensersatzanspruch des Klägers gegenüber dem Beklagten bei der Störerhaftung verneint wurde.

Variante d) ist allerdings mein Favorit.Das statistische Risiko verklagt zu werden liegt bisher exakt bei 0,00%, da kein einziger verklagt wurde.Die Wahrscheinlichkeit, dass ausgerechnet du der erste bist, ist sehr sehr gering, aber halt trotzdem gegeben.
...
Ob das ganze per Einschreiben kam, ist bezüglich der Unterlassungsanspruches irrelevant.Die Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht.Allerdings hat bereits eine Kanzlei bzw. der Rechteinhaber als Mandant die Verfahrenskosten für die Verfügung auferlegt bekommen obwohl der Anspruch als berechtigt anerkannt wurde, weil die Zustellung der Abmahnung nicht nachgewisen konnte.
Der Beklagte wurd somit dazu verurteilt, das Verhalten zu unterlassen, die Kosten musste aber der Rechteinhaber begleichen.

Ich kann dir nur nochmals dazu raten:
Les dich im abmahnwahnforum ein, les die Threads im gulli und bilde dir deien Meinung.

Piffan
2009-07-09, 01:50:34
Es ist genau das Richtige!
Das einzige auf das man reagieren muss/sollte ist wenn ein offizieller Mahnbescheid vom Amtsgericht kommt. Dort macht man dann sein Kreuz bei "Ich widerspreche dem Anspruch insgesammt" und fertig.

Genialer Tipp. :|

Vor allem weil er ja ne Rechnung bekommen hat und darum der Tipp so gut passt. :|

Einfach zahlen ist auch nicht richtig, wenn man noch mehr Dummheiten gemacht hat. Dann kann ein Tag später die nächste Abmahnung reinflattern. Es ist wohl an der Zeit, mit dem Vater mal ein offenes Gespräch zu führen, denn er wird der Dumme sein, an dessen Geld es geht.

Der Gang zum Anwalt ist wohl unvermeidlich, wenn man sich nicht noch tiefer in die Scheiße reiten möchte.

Weselchak-U
2009-07-09, 10:54:40
Bis etwas vom Gericht kommt- einfach nicht reagieren. Anwälte können mir viel schreiben , wenn der Tag lang ist. Gewalt über mich haben sie ja nicht. Erst wenn der Vater Staat mit seinen Briefchen ankommt, dann musst/kannst/solltest du widersprechen usw.
Ausserdem informiere dich , ob du offziell zu den "Unvermögenden" gehörst ( ich will dir nichts unterstellen, aber bei dem Lohnniveau hier rutschen Leute schneller unter die Grenze des Pfändbaren als sie denken).
Und wer offiziell nichts hat, dem kann man nichts wegnehmen.Dieses gilt auch für die staatliche Seite.
Schuldentürme gibt es ja nicht mehr.
Es kann also auch ein Vorteil sein, arm zu sein.

Hydrogen_Snake
2009-07-09, 11:59:16
Wie gesagt, habe durchaus mich schon informiert. Prinzipiell gings mir auch darum persönliche Erfahrungen von eventuell Betroffenen zu bekommen, die das Ganze bereits durchgemacht haben.

Zahlen oder Knast. Meine, wenn auch nicht Persönliche, Erfahrung.
Mittlerweile sind Filesharer ja Kriminelle sondergleichen.

EureDudeheit
2009-07-09, 12:05:50
Genialer Tipp. :|

Vor allem weil er ja ne Rechnung bekommen hat und darum der Tipp so gut passt. :|



Der Tip ist genau richtig...solltest dich mal informieren was ein MAhnbescheid ist.

BoneDaddy
2009-07-09, 12:08:58
Erst Sachen illegal anbieten und dann rumheulen, dass man erwischt wird?

Auf keinen Fall ignorieren, das kann teuer werden.

Gammaray
2009-07-09, 12:29:26
Erst Sachen illegal anbieten und dann rumheulen, dass man erwischt wird?

Das selbe ging mir auch gerade durch den Kopf!

@TS

Was erwartest du hier eigendlich!? Händchen halten? Anstatt 'persönliche Erfahrungen' zu in nem Forum sammeln würde ich mir an deiner Stelle mal lieber ganz schnell professionelle Hilfe holen!

Philipus II
2009-07-09, 14:06:30
Ich persönlich rate hier ausnahmesweise von professioneller Hilfe ab.
Ein "Dorfanwalt" ist vollkommen nutzlos und eher kontraproduktiv.
Ein guter Fachanwalt wird dir in etwa auch die von mir dargelegten Varianten aufzählen und dich entscheiden lassen.
Mit der Einschaltung eines Anwalts zum jetzigen Zeitpunkt erhöhst du meienr Meinung nach nur deine Kosten.

Übrigens: Es handelt sich um ein zivilrechtliches Angebot zur aussergerichtlichen Beilegung. Das strafrechtliche Verfahren wird wohl bereits eingestellt sein oder wurde gar nicht aufgenommen.
Wer hier als Knast oder zahlen ruft, verwechselt entweder das Thema, hat keine Ahnung von der Sachlage oder will den Betroffenen verunsichern.
Muss das denn sein?

Rush
2009-07-09, 16:40:01
Das selbe ging mir auch gerade durch den Kopf!

@TS

Was erwartest du hier eigendlich!? Händchen halten? Anstatt 'persönliche Erfahrungen' zu in nem Forum sammeln würde ich mir an deiner Stelle mal lieber ganz schnell professionelle Hilfe holen!

Ganz im Gegenteil, habe ich in irgendeiner Weise hier rumgeheult? :rolleyes:

Ich wollte einfach sachlichen Rat, ob jemand hier aus dem Forum schonmal Erfahrung damit gemacht hat oder sich eventuell gut mit dem Thema auskennt. Phillipus hat mir durchaus bei meiner Entscheidung geholfen, hierfür mal ausdrücklich danke an dich, Phil! ;D

Zudem ist das Thema jetzt für mich kein Untergang. Deshalb besteht garkein Anlass, um "rumzuheulen". Außerdem habe ich nie gesagt, dass ich das besagte Album auch wirklich geseedet habe, also immer schön bei den Fakten bleiben!

Philipus II
2009-07-09, 18:14:53
@Dale_Schacker
Es gibt zahlreiche Fälle, die weniger Glück hatten und eine EV bekommen haben.
Durch eine Reaktion mit Abgabe einer angepassten Unterlassungserklärung kann man den Streitwert von 10 000€ auf den Betrag der Anwaltskosten senken.
Man reduziert damit sein Risiko.
In der Anfangsphase war Ignorieren das Mittel der Wahl.

Die Urteile sind aber echt- schau auf die offiziellen Seiten der Kanzleien...

Piffan
2009-07-09, 18:19:47
Ich war auch mal ein "Opfer". Wenn man Antwortet hat man schon verloren, die Kerle lassen nicht locker! Zuerst wird man von Anwalt 1. aufgefordert Betrag XY zu zahlen, danach wird ein Inkassounternehmen eingeschaltet dann kommt irgendwann ein Schreiben eines 2. Anwaltes der das Geld für das Inkassounternehmen einfordert. Während dessen kommen natürlich von allen Parteien weitere Briefe mit Forderungen und Verzugszinsen im zwei Stelligen Bereich. Nach vielem "Ketten rasseln" der Parteien übergibt der zweite Anwalt dann den Fall an einen 3. Anwalt der dann letztendlich einen Mahnbescheid beim Gericht beantragt (Kann übrigens jeder aus Spaß machen, wird vom Gericht auch nicht vorher geprüft ob die Forderung überhaupt berechtigt ist). Dann wie gesagt das Kreuz beim Widerspruch machen und Fristgerecht per Einschreiben mit Rückschein ans Gericht zurück schicken. (Macht man dies nicht kommt dann ein Vollstreckungsbescheid, selbst das ist noch nicht schlimm. Diesem kann man dann immer noch widersprechen). Das Gericht unterrichtet dann den Anwalt über den Widerspruch des Mahnbescheides und der liebe Herr Anwalt rasselt weiter mit den Ketten und schreibt weiter fleißig Briefe nach dem Schema "letzte Möglichkeit zu zahlen ehe wir sie offiziell beim Gericht verklagen", "aller letzte Möglichkeit". "aller, aller, Letzte Möglichkeit" etc. Irgendwann hat man dann mal Ruhe.
Wenn die Typen wirklich etwas stichfestes gegen einem in der Hand hätten würden sie einem direkt beim Gericht anzeigen und die Sache nicht so hinaus ziehen!
Am Besten mal nach googeln was man so über die Anwälte findet. Findet man dann ähnliche bzw. identische Fälle kann man sich zu 100% sicher sein an einen bösen Abzockeranwalt geraten zu sein der sein tägliches Brot nur durch Einschüchterungsversuche verdient. Solche Leute wollen erst gar nicht das ihr Anliegen wirklich vor´s Gericht kommt weil sie wissen das es dann entweder wegen Geringfügigkeit direkt eingestellt wird oder man mit einem kleinen Betrag aus der Portokasse davon kommt. Gewinne machen die Abzocker nur mit den Leuten die sich in die Hose scheißen und direkt einen Betrag XY zahlen.

Du kennst den Unterschied zwischen einer Abmahnung, einer evtl. Unterlassungsklage und einer Rechnung?

Am besten kennen sich hier diejenigen aus, die eine Abmahnung mit einem Mahnverfahren gleichsetzen.....

Leute, haltet es einfach mit Dieter Nuhr.............ist ja nicht mehr zu ertragen, mit welcher Dreistigkeit hier Weisheiten zum besten gegeben werden.

Zum Glück weiß wenigstens Phillipus, worum es hier geht. Imho sollte der Thread geschlossen werden, bevor noch mehr Lötzinn verzapft wird..

Philipus II
2009-07-09, 19:20:47
@Piffan:
Ganz Unrecht hat Dale_Schacker auch nciht:
Zu Beginn des Abmahnwahns war dies die Methode der Wahl, heute rät man davon ab.
Wer schon früh erwischt wurde und sich so entscheiden hat, ist damit i.d.R. durchgekommen.
Heute ist das aber anders...

Daredevil
2009-07-09, 19:27:05
Ich rate natürlich nicht jedem das man es ignorieren sollte, ich sage nur das ich es so getan habe und nichts mehr davon gehört habe.
Dieses schreiben ging allerdings auch von einem bekannten Abmahnanwalt raus, man sagte ja früher mehrere Tausend Abmahnungen in der Woche, da ist es recht unwahrscheinlich das man wirklich dran genommen wird ( Falls man es war! ). Ist viel zu teuer und zu Zeitaufwändig, es gibt nämlich genug die einfach blind zahlen weil sie sich durch die Streitsumme eingeschüchtert fühlen.

Besser als ignorieren ist eine veränderte Unterlassungserklärung allemal, danach kann man die Affen schließlich immer noch ignorieren, nur das man auf der sicheren Seite ist. ;)

Heutzutage darf man ja schon wegen ein paar mp3s mehrere Millionen ( im Ami Land ) zahlen, also bei Musikstücken wäre ich vorsichtig, die wollen einem vllt. wirklich an den Arsch! :D

Aber wenn man sich nicht zu schulden hat kommen lassen, sollte man sich auch nicht als Schuldiger fühlen.

Daredevil
2009-07-09, 19:51:38
Eh?
Weißt du überhaupt was eine abgeänderte Unterlassungserklärung ist?
Mit einer abgeänderten Unterlassungserklärung erklärst du dem Anwalt das du keine Datei mehr runterlädst und auch noch nie getan hast.
In der vorgedruckten steht drin das man sich dessen Schuld bewusst ist und man es nicht mehr tut, wenn doch zahlt man xxxxx€, deswegen ja eine abgeänderte.
Also erst informieren und dann, nech?

Was der Anwalt aus dem Ding interpretiert ist scheiß egal, das Gesetz handelt nicht nach "Das könnte sich so anhören" sondern nach fakten.

Philipus II
2009-07-09, 20:13:59
Ich würde sagen, das Risiko, überhaupt verklagt zu werden, sinkt durch die Abgabe einer angepassten UE allgemein, da der niedrige Streitwert ein Verfahren nicht attraktiver macht.

Grundsätzlich sollte aber langsam mal jeder wissen, dass man von klassischen P2P die Finger lassen sollte oder einen guten Proxy nehmen sollte.
Dafür gibts ja Dienste wie 2x4.ru oder perfect Privacy.
Oder einfach bei rapidshare ziehen, da wurde bisher keiner belangt.
Oder einfach auf Schwarzkopien aus dem Web verzichten.

Scream
2009-07-16, 22:55:40
@Rush
wie bist du weiter vorgegangen?

Fusion_Power
2009-07-16, 23:31:27
Jemand, mit Erfahrung in solchen Dingen hat mir mal sein geniales Patentrezept verraten, wie man Die Abmahner mit ihren eigenen Waffen schlagen kann.
man benötigt dazu nur einen befreundeten Anwalt, der unterschreibt, dass er dich schon bei der gleichen Sache VOR den anderen Anwälten abgemahnt hatte, man kann glaube nämlich nur 1X zu jedem Fall abgemaht werden und wenn schon ein "Verfahren" läuft, nun dann kommt der Andere natürlich schon zu spät.
Soll unter Kennern DER Trick sein und ist sicher nicht mehr oder weniger illegal als das echte abmahnen selber. ;)

Philipus II
2009-07-17, 00:47:38
Das halte ich für eine Stammtischgeschichte.
Nur der Rechteinhaber hat einen Unterlassungsanspruch. Diesen kann ein Anwalt mit Vollmacht bei einem Rechteverletzer einfordern.
Auch eine Unterlassungserklärung an deine Nachbarin enbindet nicht von der Pflicht zur Unterlassung gegenüber dem Rechteinhaber.

Rush
2009-07-17, 00:56:55
@Rush
wie bist du weiter vorgegangen?

War bei meiner Anwältin, hab die originale UE am Montag geschickt inkl. 200€ Zahlung. Mit Begründung, dass die geforderten Beträge nicht gerechtfertigt seien.

Hab einfach mal gemacht, was meine Anwältin mir geraten hat.

nymand
2009-07-17, 08:44:04
War bei meiner Anwältin, hab die originale UE am Montag geschickt inkl. 200€ Zahlung. Mit Begründung, dass die geforderten Beträge nicht gerechtfertigt seien.

Hab einfach mal gemacht, was meine Anwältin mir geraten hat.

Hört sich jetzt nicht so sinnvoll an. Guter Zeitpunkt den Anwalt zu wechseln ;) Ich wette, du kriegst noch ein Schreiben, immerhin hast ja mit der orginalen UE alles gestanden, heißt bei dir ist mehr zu holen

Ostfried
2009-07-17, 10:20:57
Mein Cousin ist übrigens mit der Ignoriertaktik letztens erst wunderbar gefahren.

Erster 12-Seiten-Brief ganz klassisch kurz vor den Osterfeiertagen, damit der Zeitdruck für die Zahlung auch schön groß ist. Ignoriert.

Zweiter Brief mit höherer Summe 2 Wochen später, auch ignoriert.

Seitdem Ruhe.

Will hier jetzt um Gottes Willen nichts empfehlen, vielleicht kommt ja auch noch was, aber das Ignorieren scheint - zumindest teilweise - auch heute noch zu funktionieren. Zumal bei der letzten Abmahnwelle bestimmt wieder mehrere tausend Leute gezahlt haben und eben auch der beste Anwalt nur immer in einem Haus in Südfrankreich den Sommer verbringen kann... Obwohl, n Drittwagen reizt ja immer... :rolleyes:

Rush
2009-07-17, 20:40:29
Hört sich jetzt nicht so sinnvoll an. Guter Zeitpunkt den Anwalt zu wechseln ;) Ich wette, du kriegst noch ein Schreiben, immerhin hast ja mit der orginalen UE alles gestanden, heißt bei dir ist mehr zu holen

Mag sein, aber ich muss dazu sagen, dass das ganze über meinen Vater läuft, bzw. unser Anschluß eben auf ihn. Er hielt es für das Sinnvollste. ^^

downforze
2009-07-17, 22:55:40
wie sieht das ganze mit W-Lan aus (WPA2 gesichert)? wer will mir hier nachweisen, daß ich die datei heruntergeladen habe. meiner sorgfaltspflicht der aktuellen verschlüsselung bin ich nachgekommen.

unsere recht-professorin hat übrigens auch zum ignorieren geraten, zitat: "ignorieren ist bei abmahnbescheiden die stärkste waffe".

5tyle
2009-07-18, 08:29:09
Habe in solchen Fällen 150 Euro im Sinn (alternativ mehrere Tausend falls man nicht bezahlt). Aber nicht was p2p betrifft, da gings immer um Produktbilder.

Keine Ahnung ob ignorieren in diesem Fall hilft, aber ich hab auch schon diverse Sachen von u.a. der Staatsanwaltschaft und dubiosen Unternehmen erhalten, das unlustige bei der Sache ist, dass ich nie, wie mir vorgeworfen wurde, niemals irgendwas illegales runtergeladen habe, und da bin ich mir ganz sicher ;) Klar sind da auch immer Briefchen nachgekommen, aber ich habe diese stets ignoriert und seitdem nie mehr wieder was von diesen Pennern gehört (irgendwie verhält sich das mit vielen Abzockunternehmen so, egal von welcher Stelle). Wer dauernd filesharing betreibt, ist meiner Meinung nach eh bescheuert, die Qualität der contents soll ja grottig + verseucht sein. Und das was ich da jemals haben wollte gibts auch direkt zu laden, z.B. das heiß begehrte linux iso. Anstattdessen kaufe ich lieber das Zeug und verkaufe es i.d.R. nachher gleich weiter, sofern ich eine Kopie machen darf, mach ich das auch, da zahle ich bestimmt unterm Strich ähnlich viel wie Leute für ihren Strom/Unterhalt zahlen, wenn der Rechner permanent läuft... deswegen ergibt filesharing in meinen Augen überhaupt keinen Sinn.

Ist es eigentlich erlaubt, schwachsinnige Forderungen unter Vorwurf irgendwelcher Dinge an irgendwelche Leute zu schicken? Falls ja, dann fang ich auch damit an... vielleicht hätte ich Jura studieren sollen, dann wäre ich schon längst steinreich.

Stormtrooper
2009-07-18, 08:34:13
wie sieht das ganze mit W-Lan aus (WPA2 gesichert)? wer will mir hier nachweisen, daß ich die datei heruntergeladen habe. meiner sorgfaltspflicht der aktuellen verschlüsselung bin ich nachgekommen.


Erstmal gar keiner, wenn du dein W-Lan verschlüsselt hast, bist erstmal fein raus, du hast die Tat nicht begangen und für die Störerhaftung kann man dich nach derzeitigen Urteilen nicht verantwörtlich machen.


unsere recht-professorin hat übrigens auch zum ignorieren geraten, zitat: "ignorieren ist bei abmahnbescheiden die stärkste waffe".

Das mag meißtens so sein, aber die Industrie schöpft trotzdem immer mal wieder den kompletten Rechtsweg aus und dann wirds richtig teuer.

Scream
2009-07-18, 10:18:05
Erstmal gar keiner, wenn du dein W-Lan verschlüsselt hast, bist erstmal fein raus, du hast die Tat nicht begangen und für die Störerhaftung kann man dich nach derzeitigen Urteilen nicht verantwörtlich machen.

ist man dann also automatisch raus, sobald man ein verschlüsseltes WLAN betreibt, auch wenn man tatsächlich schuldig wäre?

Philipus II
2009-07-18, 15:12:48
nein.
Du musst glaubhaft machen können, dass der Rechtsverstoß nicht begangen wurde.

Kunibert
2009-07-23, 22:51:26
Die originale UE ist quasi ein Schuldgeständnis :( Diese gilt vor Gericht und du bist 30Jahre dran gebunden. Deswegen gibts die ja modifizierten UE's.