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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Leidiges Thema Garantiesiegel


Grosszehpunkt
2002-12-25, 11:03:16
Dank Skittle aus dem Spotlight.de-Forum hab ich mir über die elenden Garantiesiegel folgende Gedanken gemacht: Die Garantie ist zwar hinüber, wenn ich z.B. beim Aufrüsten ein solches Siegel breche, nicht erlischt jedoch der Gewährleistungsanspruch, denn der ist im Gegensatz zur Garantie nicht freiwillig, sondern für 2 Jahre vorgeschrieben. Ausnahme: Der Defekt hat ursächlich etwas mit der Aufrüstung zu tun.
Ansonsten bleibt der Anspruch von etwaigen Aufrüstungen unberührt.
In diesem Sinne pfeif ich auf meine Garantie, ich hab ja noch den Gewährleistungsanspruch.
Auf ein fröhliches Aufrüsten
Gruss,
C.
Frohe Weihnachten!

ms..
2002-12-25, 17:54:04
Das Problem ist das du nach 6 Monaten bei Gewährleistung in der Beweisflicht bist, was als Käufer natürlich absolut unmöglich ist. Da die Garantie ja futsch ist sieht es dann eben schlecht für dich aus.

Frank
2002-12-26, 15:46:01
Garantiesigel auf'nem Notebook? ??? :|

Grosszehpunkt
2002-12-26, 19:46:52
Tatsache, die von Gericom wollen anscheinend wirklich verhindern, dass ich den 1.7 GHz-Willamette-Celeron gegen einen P4 tausche. Die hätten wohl lieber, dass ich mir stattdessen wieder ein neues Notebook mit einem P4 kaufe. Tu ich aber nicht, ich rüste auf, ätsch! ;-)
2 Siegel habe ich entdeckt, eines am CPU-Deckel (ist schon weg) und eines an der Festplatte. Die mögen anscheinend keine Aufrüster, Neukäufer sind denen wohl lieber!
Gruss,
C.

ms..
2002-12-27, 09:46:59
Ist doch klar und verständlich, dass die verhindern möchten das jeder Depp an ihren Kisten rumbastelt und dann trotzdem noch Garantie in Anspruch nehmen will.

Frank
2002-12-27, 10:30:29
die vertrauen wahrscheinlich nicht auf ihre Technik :D

Henry
2002-12-27, 23:08:12
ist doch verständlich, tu ich auch nicht;D

Grosszehpunkt
2002-12-28, 02:12:28
Wie gesagt, ich pfeife auf die "freiwillige" Garantie, erst recht, wenn man mir unterstellt, ein Depp zu sein. Das habe ich nicht nötig, auf den Goodwill eines Garantie"gewährers" angewiesen zu sein. Diese Zeiten sind vorbei seit das europäische Gewährleistungsgesetz gilt, dass dem Kunden eine viel grössere Rechtssicherheit gibt als früher. Auch die Beweisumkehr nach 6 Monaten ist ein Fortschritt zu füher, musste man doch früher von vornherein beweisen, dass es sich um einen Fabrikations- oder Herstellungsfehler handelte. Von dieser Beweislast ist man nun die ersten 6 Monate befreit. Natürlich kann man niemandem davon abhalten von dem Versuch, sich einzuschleimen, indem man die Garantiesiegel unversehrt lässt. Die Einschüchterungsstrategie mit Hilfe der Siegel scheint bei einigen auf fruchtbaren Boden zu fallen. Das diese Menschen dann von sich auf andere schliessen und es nicht fassen können, dass es andere gibt, die sich nicht einschüchtern lassen, zeigt nur deren... okok, genug psychologisiert, fällt bei diesen Menschen eh nicht auf fruchtbaren Boden.
Gruss,
C.
PS: Nicht neidisch sein wegen der Aufrüstmöglichkeiten, die nicht jeder hat. Neid hilft nicht - zumindest nicht dem Neider. ;-)

Frank
2002-12-28, 11:01:15
Originally posted by Grosszehpunkt
PS: Nicht neidisch sein wegen der Aufrüstmöglichkeiten, die nicht jeder hat. Neid hilft nicht - zumindest nicht dem Neider. ;-)
Arbeitsspeicher und Festplatte läßt sich letztendlich bei jedem Notebook aufrüsten. Prozessor im Regelfall abgesehen von Subnotebooks auch - wobei hier im Normalfall eben statt eines Standarddesktopsockels eben kleinere für die Mobile Versionen zu finden sind - wobei man hier allerdings eh meist zufrieden ist mit dem verbauten Proz-Typ. Und MiniPCI setzt sich zumindest bei DELL und IBM auch durch. :)

ms..
2002-12-29, 09:52:14
Originally posted by Grosszehpunkt
Wie gesagt, ich pfeife auf die "freiwillige" Garantie, erst recht, wenn man mir unterstellt, ein Depp zu sein. Das habe ich nicht nötig, auf den Goodwill eines Garantie"gewährers" angewiesen zu sein. Diese Zeiten sind vorbei seit das europäische Gewährleistungsgesetz gilt, dass dem Kunden eine viel grössere Rechtssicherheit gibt als früher. Auch die Beweisumkehr nach 6 Monaten ist ein Fortschritt zu füher, musste man doch früher von vornherein beweisen, dass es sich um einen Fabrikations- oder Herstellungsfehler handelte. Von dieser Beweislast ist man nun die ersten 6 Monate befreit. Natürlich kann man niemandem davon abhalten von dem Versuch, sich einzuschleimen, indem man die Garantiesiegel unversehrt lässt. Die Einschüchterungsstrategie mit Hilfe der Siegel scheint bei einigen auf fruchtbaren Boden zu fallen. Das diese Menschen dann von sich auf andere schliessen und es nicht fassen können, dass es andere gibt, die sich nicht einschüchtern lassen, zeigt nur deren... okok, genug psychologisiert, fällt bei diesen Menschen eh nicht auf fruchtbaren Boden.


*schauder* ;D



Also wenn man sich mal deinen Text durchließt läuft es einem nur klat den Rücken runtern, soviel sorry "Müll" ließt man selten.
Leider ist Selbstüberschätzung bei den Menschen weit verbreitet...

Grosszehpunkt
2002-12-29, 15:30:29
@Frank&Henry: Auskunft eines Mediamarktverkäufers aus Heilbronn: Die Garantiesiegel sind nur dafür da, nachträglich eingebaute Komponenten (Festplatte, RAM, CPU) zu erkennen und für diese die Gewährleistung abzulehnen, wenn diese defekt sind. Folgeschäden sind natürlich auch von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Auf dem Original-128MB-Speicherriegel klebte übrigens auch einer dieser „Warranty seals“, der Riegel ist aber wegen Aufrüstung schon verkauft. J
Gruss,
C.
@ms: danke führ daine inhaltlich vertvollen baitrege

Frank
2002-12-29, 19:43:36
naja so ungefähr sollte es wohl auch sein. Alternativ könnte man abweichende Hardware auch anderes erkennen durch einen Maschinencode, der Auskunft über Orginalzustand gibt (zB IBM :eyes:). Genauso sollte dein Satz auch an Gültigkeit verlieren, wenn man zertifizierte oder Orginal Options kauft & einbaut.