PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kratzer auf Linse von Digicam - zahlt die Haftpflicht?


sCu`
2009-07-09, 13:51:54
Moin moin!

Habe letztens am Strand ein paar Fotos mit meiner neuen Digicam gemacht. Eine Freundin von mir wollte die Kamera kurz ausprobieren und Makros schiessen, wobei sie jedoch mit der Linse irgendwo gegen gekommen ist. Die Linse war verschmiert und nach fachgerechtem reinigen ist ein punktueller Kratzer auf der Linse zurück geblieben. Die Kamera ist erst zwei Wochen alt, deshalb ärgert mich das schon ein wenig :( ...meine Frage: Zahlt Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden?

MfG

(R)evolutionconcept
2009-07-09, 13:57:33
Moin moin!

Habe letztens am Strand ein paar Fotos mit meiner neuen Digicam gemacht. Eine Freundin von mir wollte die Kamera kurz ausprobieren und Makros schiessen, wobei sie jedoch mit der Linse irgendwo gegen gekommen ist. Die Linse war verschmiert und nach fachgerechtem reinigen ist ein punktueller Kratzer auf der Linse zurück geblieben. Die Kamera ist erst zwei Wochen alt, deshalb ärgert mich das schon ein wenig :( ...meine Frage: Zahlt Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden?

MfG

Frag doch einfach bei der Versicherung selbst.

sCu`
2009-07-09, 14:02:56
Wenn du meine Frage nicht beantworten kannst, brauchst du auch nicht antworten.

teufler
2009-07-09, 14:11:59
Wenn Du ihr erlaubt hast, die Cam zu nutzen... Dann glaub zahlt die Versicherung nicht. Wenn sie sich aber einfach die Cam geschnappt hat und damit rumhantiert (während Du gerade weggeschaut hast oder kurz weggangen bist) und dann die Cam quasi auch noch eigenmächtig gereinigt hat. Dann sollte ihre Haftpflicht das übernehmen.

sCu`
2009-07-09, 14:21:12
Ich habe es Ihr erlaubt und alles war unter meiner Aufsicht. Dann zahlt Ihre Haftpflicht nicht???

Als meine Mutter mich mal besucht hat, fragte sie mich ob sie kurz mein Handy haben dürfte um kurz zu telefonieren. Als es Ihr runtergefallen ist und das Display komplett kaputt war, hat Ihre Haftpflicht das auch bezahlt. Wo besteht nun der Unterschied in den beiden Fällen?

teufler
2009-07-09, 14:24:33
Ich hab z. B. mal einer Freundin beim Küche aufbauen geholfen und ein Kabel angebohrt. Laut Auskunft meines Versicherungsvertreters damals, zahlt die Haftpflicht den durch mich verursachten Schaden nicht, da ich ja zur Hilfe dort war. Wenn ich jetzt aber angebe, dass ich "zufällig" bei ihr vorbeigeschaut habe und sie den Raum grade mal verlässt und ich eigenmächtig zur Bohrmaschine greife (um ihr zu helfen), dann zahlt die Haftpflicht. Klingt komisch ist/war aber so... Versicherungsquatsch eben.

Also gehe ich davon aus, dass der Fall ähnlich gelagert ist wie mit der Cam...

Laz-Y
2009-07-09, 14:30:06
Das ist doch was ganz anderes. Umzugshilfe welcher Art auch immer sind eigentlich immer bei der Haftpflicht ausgeschlossen*. Und dazu wird das die Versicherung in Deinem Fall dazugezählt haben. Mit einer kaputten Kamera ist das imho nicht zu vergleichen.

* kann man durch Aufpreis aber mitversichern

(R)evolutionconcept
2009-07-09, 14:57:11
Wenn du meine Frage nicht beantworten kannst, brauchst du auch nicht antworten.

Das ist meine Antwort auf die Frage. Wenn du das wesentliche nicht zu sehen scheinst, kann ich es dir doch nahe legen.
Frag bei deiner Versichrung wie sowas gehandhabt wird, und wende dich dann an ihre.

Manche scheinen halt einfach jeden Pubs im Netz besprechen zu müssen, um ihren Postcounter hochzubekommen.

teufler
2009-07-09, 15:02:03
Das ist doch was ganz anderes. Umzugshilfe welcher Art auch immer sind eigentlich immer bei der Haftpflicht ausgeschlossen*. Und dazu wird das die Versicherung in Deinem Fall dazugezählt haben. Mit einer kaputten Kamera ist das imho nicht zu vergleichen.

* kann man durch Aufpreis aber mitversichern

K. A. Mir war so mal gehört zu haben, dass geliehene Gegenstände ebenfalls nicht über die Haftpflicht versichert sind. Mag sich geändert haben. Eventuell ist es aber auch von der Haftpflichtversicherung abhängig in welchem Umfang diese leistet....

_Gast
2009-07-09, 15:10:34
Mir war so mal gehört zu haben, dass geliehene Gegenstände ebenfalls nicht über die Haftpflicht versichert sind.Das ist auch so. Eine Privathaftpflicht kommt grundsätzlich nicht auf für Schäden an geliehenen Sachen. Bist du also beispielsweise bei deinem Freund und du stößt mit dem Ellenbogen versehentlich die Digitalkamera vom Tisch, dann bezahlt die Haftpflichtversicherung. Leihst du dir die Kamera aber aus und sie fällt dir beim Wochenendausflug ins Wasser, ist sie nicht versichert.

Also wenn sCu`s Freundin die Kamera versehentlich beim Auspacken des Strandkorbs in den Sand gestoßen hat und dabei der Kratzer entstanden ist, dann zahlt die Versicherung.

sCu`
2009-07-09, 15:13:47
Das ist meine Antwort auf die Frage. Wenn du das wesentliche nicht zu sehen scheinst, kann ich es dir doch nahe legen.
Frag bei deiner Versichrung wie sowas gehandhabt wird, und wende dich dann an ihre.

Manche scheinen halt einfach jeden Pubs im Netz besprechen zu müssen, um ihren Postcounter hochzubekommen.

Ich habe bereits bei der Versicherung angerufen, aber da die Leute im Call Center keine Ahnung von der genauen Rechtslage haben und mir gesagt wird, dass erst die Schadensprüfung erfolgen muss, bevor etwas genaueres gesagt werden kann, weiss ich nicht, ob diese Aktion nun wirklich lohnt (sonst ist die Cam ohne Resultat Wochen weg...). An eine kompetentere Person konnte ich leider auch nicht weitergeleitet werden....

Ausserdem habe ich es nicht nötig meinen Postcounter zu pushen. Ich schreibe mittlerweile nur alle paar Monate in dieses Forum. Und mein Penis ist groß genug ;)

sCu`
2009-07-09, 15:16:14
Also wenn sCu`s Freundin die Kamera versehentlich beim Auspacken des Strandkorbs in den Sand gestoßen hat und dabei der Kratzer entstanden ist, dann zahlt die Versicherung.

Sie hat die Kamera in meinem Beisein kurz benutzt, was ja aber nicht "geliehen" entspricht, richtig?

(R)evolutionconcept
2009-07-09, 15:33:07
Ich habe bereits bei der Versicherung angerufen, aber da die Leute im Call Center keine Ahnung von der genauen Rechtslage haben und mir gesagt wird, dass erst die Schadensprüfung erfolgen muss, bevor etwas genaueres gesagt werden kann, weiss ich nicht, ob diese Aktion nun wirklich lohnt (sonst ist die Cam ohne Resultat Wochen weg...). An eine kompetentere Person konnte ich leider auch nicht weitergeleitet werden....

Ausserdem habe ich es nicht nötig meinen Postcounter zu pushen. Ich schreibe mittlerweile nur alle paar Monate in dieses Forum. Und mein Penis ist groß genug ;)

Nichts für Ungut. Aber soviel Inkompetenz im eigenen Beruf ist natürlich nicht normal. Daher ging ich davon aus, du hättest dich dort nicht erkundigt.

Rockhount
2009-07-09, 15:44:06
Wenn du meine Frage nicht beantworten kannst, brauchst du auch nicht antworten.

Auch toll!

drei Beiträge weiter stellst Du dann Antworten in Frage (Handy und Mutter)...vielleicht weisst Du selber nicht, was Du hören willst?!

Solche Fragen, wie Du sie hier stellst, können u.U. sehr individuell zu beantworten sein, Stichwort: Vertragsbedingungen.
Versicherung A zahlt, Versicherung B nicht.
Woher soll das dieses Forum wissen? Sicher weiss es Deine Versicherung,daher war der obige Beitrag die bislang beste Antwort.

sCu`
2009-07-09, 15:57:58
Auch toll!

drei Beiträge weiter stellst Du dann Antworten in Frage (Handy und Mutter)...vielleicht weisst Du selber nicht, was Du hören willst?!

Solche Fragen, wie Du sie hier stellst, können u.U. sehr individuell zu beantworten sein, Stichwort: Vertragsbedingungen.
Versicherung A zahlt, Versicherung B nicht.
Woher soll das dieses Forum wissen? Sicher weiss es Deine Versicherung,daher war der obige Beitrag die bislang beste Antwort.

Wenn du genau gelesen hättest, wüsstest du, dass sich hier niemand sicher ist sondern nur vermutet wird. Ausserdem ist ein solcher Schadensfall bestimmt nicht so selten.

Ebenfalls hab ich geschrieben, dass ich schon bei der Versicherung angerufen hab. Augen Auf! Und wenn du nichts sinnvolles zum Thema beitragen kannst, bitte ich dich darum, nicht mehr in diesem Thread zu schreiben. Danke.

RTC
2009-07-09, 16:26:59
Sie hat die Kamera in meinem Beisein kurz benutzt, was ja aber nicht "geliehen" entspricht, richtig?

Ich glaube nicht, das mit dem geliehen ist blöd zu verstehen.
Ich hatte das damals so verstanden, wenn du ihr die Einwilligung gegeben hast, oder sie angewiesen hast die Cam zu nehmen, du dir wohl des Risikos bewußt bist, selbst schuld also.
Aber wenn die Cam beim Tasche auspacken raus fällt, sollte Ihre Versicherung anstandslos zahlen. :wink:

(R)evolutionconcept
2009-07-09, 16:28:57
Wenn die Versicherung das nicht übernimmt gebietet es doch eigentlich die Freundschaft das sie es aus eigener Tasche zahlt.

Rockhount
2009-07-09, 16:41:28
Wenn du genau gelesen hättest, wüsstest du, dass sich hier niemand sicher ist sondern nur vermutet wird. Ausserdem ist ein solcher Schadensfall bestimmt nicht so selten.

Ebenfalls hab ich geschrieben, dass ich schon bei der Versicherung angerufen hab. Augen Auf! Und wenn du nichts sinnvolles zum Thema beitragen kannst, bitte ich dich darum, nicht mehr in diesem Thread zu schreiben. Danke.

Ich habe sehr wohl gelesen, dass a.) viel vermutet wird und Du b.) bereits telefoniert hast.

Ich bin aber nur auf den obigen Post und Deine Antwort eingegangen.

Vielleicht hast Du einfach nur Pech mit dem Mitarbeiter in der Hotline gehabt.
Wie hast Du/hat sie den Vertrag abgeschlossen? Im Web, Filiale, Telefon...?
Ggfs. mal den lokalen Vertreter in einer nahegelegenen Niederlassung / Filiale Deiner Versicherung anhauen und da nachfragen.

Und wenn DU genau gelesen hättest, wüsstest Du, dass ich Dir um Dich vor den Vermutungen zu schützen (Die bringen die faktisch 0!) den Hinweis gegeben habe, dennoch bei der Versicherung genau nachzufragen. Geh denen auf den Sack, bis Dir jemand vernünftig antworten kann. Dafür zahlst Du/zahlt sie schließlich.

sCu`
2009-07-09, 16:43:12
Wenn die Versicherung das nicht übernimmt gebietet es doch eigentlich die Freundschaft das sie es aus eigener Tasche zahlt.

Der Kratzer ist nur sandkorngroß und auf dem Bild zu 90% nicht sichtbar, und wenn, dann nur als Kontrastminderung in diesem Bereich. Keine große Sache. Die Kamera ist erst 2 Wochen alt, deswegen nervt mich die plötzliche Wertminderung ein wenig. Und deswegen für 200 Euro eine neue Cam kaufen lassen oder teuer die Linse austauschen lassen, wäre dann doch zu viel des Guten. Es ist halt wie mit einem neuen Auto: Ein Kratzer im Neuwagen beeinträchtigt nicht dessen Funktion, sieht aber scheisse aus und nervt :D

JaDz
2009-07-09, 16:59:10
Wenn die Versicherung das nicht übernimmt gebietet es doch eigentlich die Freundschaft das sie es aus eigener Tasche zahlt.
Da er ihr hoffentlich ob ihrer Blödheit, als Frau ein technisches Gerät bedienen zu wollen, eine Watschn verabreicht hat, ists mit der Freundschaft wohl vorbei.:ubash:

sun-man
2009-07-09, 18:52:42
Also ich habe tatsächlich die Erfahrung gemacht das die sich bei geliehenen Dingen überaus zickig anstellen - hier kann schon ein Wort bei der Meldung das falsche sein. Grundsätzlich kann schon der Anruf föalsch gewesen sein. Mit Pech steht in den Unterlagen jetzt "X hat angerufen und nachgefragt ob sowas versichert ist" - wenn das "geliehen" in der Schadensmeldung dann fehlt sieht das blöd aus.

Beispiel:
Ich verkauf ne GraKa und der Käufer bittet mich die einzubauen/zu helfen. Ich bleib am Gehäuse hängen und irgendwas fällt ab -> nicht versichert da Gefälligkeit oder so.

Ich geh zu nem Kollegen mit nem neuen Netbook. Der geht aufs Klo und ich spiel mit dem Ding rum und kipp ne ganze Flache Wodka rein - versichert. Hat er von Klo aus gesagt "Ja, geht" dann ists nicht versichert.

Ich würde vermuten das dies bei den meisten Versicherungen so ist.

Der Brain
2009-07-10, 07:45:19
In der Standard-Privathaftpflicht sind geliehene, gemietete und gepachtete Gegenstände in aller Regel ausgeschlossen. Wie fast alles dort, ist dann auch dein Fall Formulierungssache und da stimmt in groben Zügen, was teufler und _gast geschrieben haben.

Wenn sie dich fragt: "Darf ich mal" und du stimmst zu und es passiert, ist dies ein Ausschlußtatbestand (geliehener Gegenstand). Wenn du kurz weg bist und sie nimmt sich die Cam einfach so und macht ein Bild, dann wäre es versichert, weil es sich dann um einen eigenmächtig angeeigneten und keinen geliehenen Gegenstand mehr handeln würde.

Sisaya
2009-07-10, 10:39:48
Wenn es um 200€ geht, sollte man es auch lieber aus eigener Tasche bezahlen und nicht an die Haftpflichtversicherung weitergeben.

LOD
2009-07-10, 11:43:16
Wenn es um 200€ geht, sollte man es auch lieber aus eigener Tasche bezahlen und nicht an die Haftpflichtversicherung weitergeben.


Warum das denn ???

Eine gute Gesellschaft mit Gebietsvertretungen (keine Internet-Direktversicherer) zickt erst nach dem 3. Schadensfall innerhalb von kurzer Zeit herum..... Das kann bei den BILLIG-Versicherern schon mal anders aussehen...

Einen Schadenfreiheitsrabatt wie bei der Autohaftpflicht existiert nicht ... Der Beitrag erhöht sich nicht bei Schäden....

Der Brain
2009-07-10, 22:06:45
Wenn es um 200€ geht, sollte man es auch lieber aus eigener Tasche bezahlen und nicht an die Haftpflichtversicherung weitergeben.

Wozu versichert man sich denn dann? Bei Beträgen von bis zu 50 Euro würde ich ja noch zustimmen, aber im 3-stelligen Bereich würde ich persönlich nicht mehr auf mein Geld verzichten wollen...

alpha-centauri
2009-07-10, 23:27:19
Moin moin!

Habe letztens am Strand ein paar Fotos mit meiner neuen Digicam gemacht. Eine Freundin von mir wollte die Kamera kurz ausprobieren und Makros schiessen, wobei sie jedoch mit der Linse irgendwo gegen gekommen ist. Die Linse war verschmiert und nach fachgerechtem reinigen ist ein punktueller Kratzer auf der Linse zurück geblieben. Die Kamera ist erst zwei Wochen alt, deshalb ärgert mich das schon ein wenig :( ...meine Frage: Zahlt Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden?

MfG

nö. denn du hast ihr das ding "übergeben".

wär ihr z.b. wasser drübergelaufen, oder sie hät es vom tisch geschubbst, schon..

iss genauso wie mir damals das autoradio geklaut worden ist. polizei fand keine einbruchsspuren... da ka kannst dann nur auf kulanz hoffen, ODER du machst halt andere wege dir offen.

onkel2003
2009-07-11, 08:28:19
Wenn du meine Frage nicht beantworten kannst, brauchst du auch nicht antworten.

"Quasi" hat genau richtig geantwortet.
seine antwort ist bedingt richtig " Frag doch einfach bei der Versicherung selbst. "
eine Versicherung fragt man nicht man fragt sein Vermittler den der gibt idr Tipps wie man was sagt.

zu deiner cam, nein ihre Versicherung zahlt so nicht wenn du es genauso angibst.

zu deiner ihrer Versicherung.
schau mal hier haftflichtversicherung wechseln (http://www.google.de/search?hl=de&lr=lang_de&safe=off&num=20&ei=IS5YSsLKFJ7qnAOz8YHXAw&sa=X&oi=spell&resnum=0&ct=result&cd=1&q=haftpflichtversicherung+wechseln&spell=1)

du rufst deine Versicherung an und kommst in ein Call Center ?
und die haben nicht mal Ahnung.


gut meine Erfahrung
Displaybruch bei meiner Nichte an Notebook.
ich rufe mein Vermittler an schildere ihn die lage er sagt zu mir ne so können sie das nicht angeben den dann wird die Versicherung nicht zahlen weil ihn ihre Nichte gesagt hat machen das und das mal.

mein Vermittler sagte kann es nicht sein das sie das Notebook einfach genommen haben und dabei das Display zerstört wurde?


Also Freundin gehen sagen cam zahlen und gut ist mit deiner aussage bei der Versicherung hast du dir selber nen bock geschossen.
Ich würde auch an deiner stelle jetzt keine neue Version der Versicherung hin legen wenn du die eine schon gesagt hast, den die kann eventuell schon in System so stehen.
Dann hättest du 2 böcke kaputte cam und Versicherungsbetrug



Also fürs nächste mal nicht nur bei umzug sondern auch bei geliehenen Sachen kommt die private haftflicht nicht auf.
Wobei jetzt nicht gleich heist das geliehenen Sachen von allen Versicherungen ausgeschlossen sind.

alpha-centauri
2009-07-11, 09:13:43
iiirc kannst du bei manchen geliehenes und umzug mit einschliessen...