PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorladung erhalten


Anadur
2009-07-15, 17:35:17
Ok, ist zwar nicht so ganz das richtige Forum hier, aber vielleicht hat ja doch schonmal jemand etwas änliches erlebt.

Ich habe eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung vach §224 StGB, gefährliche Körperverletzung erhalten. Im Prinzip weiß ich nicht so recht wie ich reagieren soll.

Ich erzähl mal die Geschichte aus meiner Sicht. Ich war mit einem Kumpel am 01.03 Nachts in einer Kneipe. Wir hatten ein Fußballspiel gewonnen und waren noch am feiern. Irgendwann bekam mein Kumpel plötzlich eine Flasche durchs Gesicht gezogen und es kam zu kleineren Handgreiflichkeiten. Die Angreifer verschwanden dann und wir wollten nur noch nach Hause. Nachdem wir bezahlten hatten, stellten wir fest das wir auf der Straße von mehreren Personen erwartet wurden. Daraufhin baten wir den Besitzer der Kneipe in derselben bleiben zu können und ob er uns nicht ein Taxi bestellen könnte. Na ja er warf uns quasi auf die Straße und es kam natürlich wie es kommen mußte. Kurze Zeit später war aber auch schon die Polizei vor Ort, Gott sei Dank mit einem Bekannten, der die ANreifer erstmal zurecht stutzte. Blasen (1,9 bei mir), Zeugenaussagen und anschließend eine Fahrt ins Krankenhaus (Flasche im Gesicht + Kopfschmerzen). Ich selber hatte nicht viel abbekommen und bei meinem Kumpel wars wohl auch eher der Schock.
Na ja 2-3 Tage später gabs dann eine Entschuldigung von den Typen bei meinem Kumpel im Gästebuch eines Sozial Networks.
Im Prinzip dachte ich mittlerweile die Sache wäre für mich gelaufen.

Wohl ein typischer Fall von denkste. Ich habe also gestern die Vorladung erhalten, aber leider erst heute wirklich Zeit mich mal darüber zu informieren. Mein Kumpel befindet sich leider noch im Urlaub, was die Sache jetzt nicht wirklich einfacher macht.

Was würdet ihr machen? Mein aktueller Plan ist erstmal am Freitag dahin zu gehen und mir anzuhören was mir denn nun im Detail vorgeworfen wird, aber ansonsten keine Aussage zu tätigen. Einen Anwalt möchte ich eigentlich noch nicht direkt einschalten, nur wenn man so im Netz mal googelt wird da einem ja überall der Teufel an die Wand gemalt. :frown:

Spasstiger
2009-07-15, 17:39:50
Wenn dir (und deinem Kumpel) aus deiner Sicht nix zur Last gelegt werden kann, dann erzählst du die Geschichte einfach so wie du sie noch in Erinnerung hast. Ansonsten erzählst du besser gar nix, sondern suchst dir einen Anwalt.

/EDIT: Allerdings wird es erst kritisch, wenn die Sache dem Staatsanwalt übergeben wird. Ab dem Zeitpunkt solltest du auch einen Anwalt einschalten, sofern du der Beschuldigte bist.

drexsack
2009-07-15, 17:49:11
Wie ist es denn euern Kontrahenten ergangen? Und hast du weitere Zeugen, außer deinen Kumpel?

Anadur
2009-07-15, 17:49:20
Also ich würde jetzt für meinen Kumpel nicht die Hand ins Feuer legen und wir waren auch nicht den gesamten Abend zusammen, nur ich weiß, das ich nichts gemacht habe. Wie auch, wenn 3-4 Leute auf dich einprügeln und du auf dem Boden hockst.

Mich wundert halt die "Beschuldigtenvernehmung" und das die Sache jetzt erst behandelt wird. Ich meine, selbst wenn ich nüchtern gewesen wäre, ist der ganze Kram ja schon mehr wie 4 Monate her. ALs Zeuge bzw. "Opfer" hät ich ja nich verstanden, aber wenn ich den Begriff richtig einordne, hab ich ja jetzt eine ANzeige am Hals oder?


€: Wir waren zu Zweit und die anderen halt zu 7 oder 8. Kann ich dir auch nicht mehr genau sagen, weil die sich ziemlich flott verpisst haben, als die Poizisten kamen. Denen hat man allerdings nichts angesehen und die einzigen die am Bluten waren, waren wir beide. Wir waren auch als einzige im Krankenhaus.

Spasstiger
2009-07-15, 18:03:18
Ich wurde mal mit 14 wg. Betrug und Urkundenfälschung vorgeladen, allerdings nur als Zeuge, vermutlich weil ich zum Tatzeitpunkt 13 war (nicht strafmündig).

Ich bin dabei gestanden, als ein paar Klassenkameraden mit verstellter Stimme Dienstleistungen (Taxi und Pizza) für die Familie eines anderen Klassenkameraden am Telefon bestellt haben, ein Schaden von vielleicht 50 DM. Wir haben uns natürlich einen abgelacht. Da das Ganze von einer Telefonzelle an der Schule ausging, kam irgendwann eine Durchsage an der Schule, dass sich die Täter doch bitte melden mögen, wenn sie Schlimmeres verhindern möchten. Gut, wir hatten Schiss und haben uns gemeldet.

Einige Wochen später kam dann die Vorladung. Allerdings hat die Polizei nicht nur diese Tat verfolgt, sondern auch die von Nachahmungstätern, die der Familie einen Schaden von mehreren tausend DM zugefügt haben. Nachdem ich alles geschildert hatte, drohte der Beamte mir und meinem Vater erstmal mit dem Staatsanwalt. Und auch beim Rektor an der Schule wurde ich vorgeladen, man drohte mir mit einem Rausschmiss. Passiert ist überhaupt nix, wir haben uns nur bei der geschädigten Familie mit Geschenken entschuldigt und mussten ein paar Rektoratsstunden absitzen (zum Glück nur Matheaufgaben). Später hatte ich bei dem Rektor in Physik und MNI (Mathematik-Naturwissenschaften-Informatik) nur Einsen. ;D

tischkante
2009-07-15, 18:30:35
Auf keinen Fall hingehen, aber Anwalt einschalten.

Die Vorladung dient nur um Gründe FÜR deine Schuld zu finden.

Die ganze Geschichte ist viel zu undurchsichtig, deshalb wirst du dort niemanden von deiner Unschuld überzeugen können: Du warst betrunken, du warst an einer Schlägerei beteiligt und irgendjemand zeigt dich wegen gefährlicher Körperverletzung an - die werden natürlich jedes Wort von dir auseinandernehmen um mehr Gründe FÜR deine Schuld zu bekommen.

EureDudeheit
2009-07-15, 18:41:24
Würde an deiner Stelle aussagen und die Situation schildern, dann wird das wahrscheinlich eingestellt werden von vornherein, wenn deine Freunde auch eine Notwehrsituaton schildern oder spätestens in der Verhandlung.

Wenn du aber schweigst, kann keiner wissen, daß eine Notwehrsituation vorlag und du wirst auf jeden Fall wegen Körperverletzung angeklagt.
Schweigen ist nicht wirklich immer der beste Schachzug.

ernesto.che
2009-07-15, 19:32:17
Einfach hingehen und mal schauen, was die von dir wollen. In U-Haft werden sie dich bei der von dir geschilderten Geschichte nicht nehmen.

Panasonic
2009-07-15, 19:36:18
Ok, ist zwar nicht so ganz das richtige Forum hier, aber vielleicht hat ja doch schonmal jemand etwas änliches erlebt.

Ich habe eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung vach §224 StGB, gefährliche Körperverletzung erhalten. Im Prinzip weiß ich nicht so recht wie ich reagieren soll.

Ich erzähl mal die Geschichte aus meiner Sicht. Ich war mit einem Kumpel am 01.03 Nachts in einer Kneipe. Wir hatten ein Fußballspiel gewonnen und waren noch am feiern. Irgendwann bekam mein Kumpel plötzlich eine Flasche durchs Gesicht gezogen und es kam zu kleineren Handgreiflichkeiten. Die Angreifer verschwanden dann und wir wollten nur noch nach Hause. Nachdem wir bezahlten hatten, stellten wir fest das wir auf der Straße von mehreren Personen erwartet wurden. Daraufhin baten wir den Besitzer der Kneipe in derselben bleiben zu können und ob er uns nicht ein Taxi bestellen könnte. Na ja er warf uns quasi auf die Straße und es kam natürlich wie es kommen mußte. Kurze Zeit später war aber auch schon die Polizei vor Ort, Gott sei Dank mit einem Bekannten, der die ANreifer erstmal zurecht stutzte. Blasen (1,9 bei mir), Zeugenaussagen und anschließend eine Fahrt ins Krankenhaus (Flasche im Gesicht + Kopfschmerzen). Ich selber hatte nicht viel abbekommen und bei meinem Kumpel wars wohl auch eher der Schock.
Na ja 2-3 Tage später gabs dann eine Entschuldigung von den Typen bei meinem Kumpel im Gästebuch eines Sozial Networks.
Im Prinzip dachte ich mittlerweile die Sache wäre für mich gelaufen.

Wohl ein typischer Fall von denkste. Ich habe also gestern die Vorladung erhalten, aber leider erst heute wirklich Zeit mich mal darüber zu informieren. Mein Kumpel befindet sich leider noch im Urlaub, was die Sache jetzt nicht wirklich einfacher macht.

Was würdet ihr machen? Mein aktueller Plan ist erstmal am Freitag dahin zu gehen und mir anzuhören was mir denn nun im Detail vorgeworfen wird, aber ansonsten keine Aussage zu tätigen. Einen Anwalt möchte ich eigentlich noch nicht direkt einschalten, nur wenn man so im Netz mal googelt wird da einem ja überall der Teufel an die Wand gemalt. :frown:
Zwei Fragen stellen sich mir sofort:

Warum schilderst Du nicht die wichtigste Passage? "und es kam natürlich wie es kommen mußte" kann alles bedeuten - oder nichts.

Die zweite Frage ist: Warum sollte man einfach nach Hause fahren, wenn man gerade mit einer Flasche angegriffen wurde? Es ist doch wohl bitte völlig logisch, dass man in solchen Momenten immer die Polizei ruft...

Als Beschuldigter musst Du der Vorladung nicht folgen und wenn Du ihr folgst, musst Du nichts - abgesehen von den Daten zu Deiner Person - sagen. Wenn Du etwas sagen willst, überlege genau, was Du sagst und wie Du es sagst. Der Vorladung würde ich in jedem Fall folgen, da ansonsten eine Zwangsvorführung angeordnet werden wird.

sw0rdfish
2009-07-15, 21:22:56
Mich würde an deiner Stelle vor allem mal interessieren, wer nun eigentlich eine Anschuldigung gegen dich erhebt. Ist das einer von den Typen, oder die Staatsanwaltschaft?

lg

nalye
2009-07-15, 21:30:36
Na vor allem ist der Kneipenbesitzer auch dran wg. unterlassener Hilfeleistung - der kann euch in einer Gefahrensituation nicht einfach so auf die Straße schmeißen und euch auch kein Taxi bestellen...

Der Fünfte Elefant
2009-07-15, 21:44:37
2 Dinge:

- Als Beschuldigter macht man nie , ganz gleich wie die Sachlage aussehen mag eine Aussage. Es sei denn, der eigene Anwalt rät nach Akteneinsicht dazu. Als Beschuldigter hat man jeder Stelle gegenüber ein Zeugnissverweigerungsrecht: http://de.wikipedia.org/wiki/Zeugnisverweigerungsrecht

- Gegenüber der Polizei muß man sowieso nichts aussagen, auch eine reine Zeugenaussage kann verweigert werden. Erst gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht besteht (als Zeuge) unter Umständen eine Aussagepflicht.

EureDudeheit
2009-07-15, 21:58:27
2 Dinge:

- Als Beschuldigter macht man nie , ganz gleich wie die Sachlage aussehen mag eine Aussage. Es sei denn, der eigene Anwalt rät nach Akteneinsicht dazu. Als Beschuldigter hat man jeder Stelle gegenüber ein Zeugnissverweigerungsrecht: http://de.wikipedia.org/wiki/Zeugnisverweigerungsrecht

- Gegenüber der Polizei muß man sowieso nichts aussagen, auch eine reine Zeugenaussage kann verweigert werden. Erst gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht besteht (als Zeuge) unter Umständen eine Aussagepflicht.


Du hast dir den verlinkten Artikel durchgelesen??
Wie der Name schon sagt bezieht sich das auf ZEUGEN und nicht auf einen Beschuldigten.

2. würde ich, immer aussagen, wenn ich zB in Notwehr gehandelt habe.
Aus eigener Praxiserfahrung (nicht als Täter...) kann ich nur sagen, wer vom zB vom Hausdetektiv beim Klauen erwischt wurde, sollte die Tat besser schon bei der Polizei eingestehen, wenn es sich um Bagatellen handelt, dann wird sowas meist eingestellt, wer allerdings dann nicht bei der Polizei erscheint und auch noch rumlügt, sich dämlich rechtfertigt, kriegt alleine aus dem Grund schon eins reingewürgt und wird angeklagt...

Aus taktischen Gründen kann es manchmal besser sein zu schweigen bei einer Vorladung, wenn keine Zeugen vorhanden sind, schlechte Beweislage, da sollte man vorher Akteneinsicht anfordern und gucken was überhaupt vorliegt.

Generell wenn man eh von der Polizei bei der Tat erwischt wurde oder es Zeugen gibt wird eine geständige Aussage von der Staatsanwaltschaft und Reue zeigen immer honoriert zB durch Einstellung gegen Auflage, wer pampig wird, leugnet, rumlügt kassiert dafür halt ein Urteil.

Panasonic
2009-07-15, 22:05:13
2 Dinge:

- Als Beschuldigter macht man nie , ganz gleich wie die Sachlage aussehen mag eine Aussage.
Unsinn. Wenn ich in der Lage bin, eine missverstandene Situation zu beleuchten, dann tue ich dies auch, ohne gleich ein dickes: "ich sag nix, ihr könnt mir nix, bäh!"-Faß aufzumachen.

Anadur
2009-07-15, 22:05:23
Zwei Fragen stellen sich mir sofort:

Warum schilderst Du nicht die wichtigste Passage? "und es kam natürlich wie es kommen mußte" kann alles bedeuten - oder nichts.

Die zweite Frage ist: Warum sollte man einfach nach Hause fahren, wenn man gerade mit einer Flasche angegriffen wurde? Es ist doch wohl bitte völlig logisch, dass man in solchen Momenten immer die Polizei ruft...

Als Beschuldigter musst Du der Vorladung nicht folgen und wenn Du ihr folgst, musst Du nichts - abgesehen von den Daten zu Deiner Person - sagen. Wenn Du etwas sagen willst, überlege genau, was Du sagst und wie Du es sagst. Der Vorladung würde ich in jedem Fall folgen, da ansonsten eine Zwangsvorführung angeordnet werden wird.


also ich war jetzt zum allerersten Mal in solch eine Situation und ich bin defenitiv niemand der unter Alkohol aggressiv wird. Meine Freunde und Bekannten haben sie todgelacht als sie gehört haben das ausgerechnet ich in solch eine Situation gelandet bin. Wir sind halt vor die Tür gesetzt worden und im nächsten Moment hängen drei Typen auf mir, ich sitz am Boden und versuch irgendwie mein Gesicht zu schützen.


Da ich gerade nochmals mit dem entsprechenden Polizisten (spielen zusammen in einem Verein Fußball) von dem Abend reden konnte. Die Poilzei wurde wohl von uns bzw. meinem Kumpel gerufen. Ich war an der Geschichte in der Kneipe ja unbeteiligt und hab das alles nur aus dem Augenwinkel mitbekommen. Mit 1.9 Promille denke ich zumindest nicht mehr klar und logisch. Ich kann dir auch nur sagen woran ich mich erinnere und das war der Wunsch so schnell wie möglich und ohne weiteren Ärger nach Hause zu kommen.


Mich würde an deiner Stelle vor allem mal interessieren, wer nun eigentlich eine Anschuldigung gegen dich erhebt. Ist das einer von den Typen, oder die Staatsanwaltschaft?

Ist wohl die Staatsanwaltschaft, weil sie halt angerufen wurde an dem Abend.

Panasonic
2009-07-15, 22:14:12
Hingen, anhören, was man Dir vorwirft, sachlich antworten, wenn es Pillepalle sein sollte (also Dinge wie: "Ich bin total iep und meine Freunde haben sich totgelacht" nicht sagen). Handelt es sich um ernstere Vorwürfe, würde ich erstmal nichts sagen.

Wie alt bist Du?

Anadur
2009-07-15, 22:16:37
kurz vor der 30

Panasonic
2009-07-15, 22:17:56
Ok, dann ist es kein Wunder, dass sich die Jugendgerichtshilfe nicht gemeldet hat :D

Wird schon nicht schlimm werden, wenn Du tatsächlich nichts getan hast. Denk daran, nicht lügen bedeutet auch, nichts zu verschweigen.

Philipus II
2009-07-15, 22:37:08
Ich würde hingehen und die Vorladung zur Informationsbeschaffung nutzen. Allerdings würde ich nicht aussagen...
Vorher würde ich mich mal bei dem Konfliktgegner melden, denn ich glaube, eventuell war das alles nur ein Missverständnis:wink:
Der Staatsanwalt könnte zwar öffentliches INteresse bejahen, aber mal abwarten...

Sag mal lieber nichts, sondern lass dir schildern, was vorliegt und erkläre dem Beamten, dass du dich mit dem Konfliktpartner geeinigt hast und die Sache als erledigt siehst. Wenn Post vom Staatsanwalt kommt, brauchst du einen Anwalt.

Panasonic
2009-07-15, 22:42:34
Die Vorladung - auch als Beschuldigter - wird scheinbar von vielen etwas falsch eingeschätzt. Die Handhabe der Staatsanwaltschaft ist abhängig von den Ermittlungen der Polizei. Wer bei der Vorladung also nichts aussagt, kommt unter Umständen in die nächste Verfahrensrunde - die er bei falschen Vorwürfen oder aberwitzigen Kleinigkeiten bereits bei der polizeilichen Vernehmung so weit regeln könnte, dass das Verfahren sofort eingestellt wird.

Rechtlich darf eine Aussageverweigerung nicht negativ gedeutet werden. In der Realität finden die Ermittlungsorgane so ein Verhalten aber kleinkariert, lächerlich, arbeitsschaffend. Was oft darin mündet, mindestens eine weitere Hürde für den Beschuldigten einzubauen.

Also, wenn es nicht gerade um schwere Körperverletzung geht und ich ein reines Gewissen habe, dann sage ich freundlich, kompakt, präzise und emotionslos aus.

Ein paar Vorladungen hatte ich schon, vertraut mir in dem Punkt ruhig mal.

darph
2009-07-15, 22:46:11
Unsinn.
Hm. Wenn sogar ein ein Professor und ein Polizist das sagen (http://www.youtube.com/watch?v=6wXkI4t7nuc), dann irren die natürlich, wo du doch sagst, es sei grundsätzlich „Unsinn“.

Panasonic
2009-07-15, 22:47:42
Hm. Wenn sogar ein ein Professor und ein Polizist das sagen (http://www.youtube.com/watch?v=6wXkI4t7nuc), dann irren die natürlich, wo du doch sagst, es sei „Unsinn“.Die Rechtssysteme sind doch überhaupt nicht vergleichbar. Außerdem wäre es netter, gewesen, Du hättest mein ganzes Posting zitiert. Denn einfach nur "Unsinn" zu schreiben ist eigentlich nicht meine Art.

ernesto.che
2009-07-15, 22:48:08
Hm. Wenn sogar ein ein Professor und ein Polizist das sagen (http://www.youtube.com/watch?v=6wXkI4t7nuc), dann irren die natürlich, wo du doch sagst, es sei grundsätzlich „Unsinn“.


Deutschland?

EureDudeheit
2009-07-15, 23:06:37
Der Staatsanwalt könnte zwar öffentliches INteresse bejahen, aber mal abwarten...

Sag mal lieber nichts, sondern lass dir schildern, was vorliegt und erkläre dem Beamten, dass du dich mit dem Konfliktpartner geeinigt hast und die Sache als erledigt siehst. Wenn Post vom Staatsanwalt kommt, brauchst du einen Anwalt.


§ 224 gefährliche Körperverletzung ist ein Offizialdelikt, dafür braucht es keinen Strafantrag oder (besonderes) öffentliches Interesse.
Und einen Anwalt braucht man auch nicht, kannst dich auch selber verteidigen.

EureDudeheit
2009-07-15, 23:10:46
Hm. Wenn sogar ein ein Professor und ein Polizist das sagen (http://www.youtube.com/watch?v=6wXkI4t7nuc), dann irren die natürlich, wo du doch sagst, es sei grundsätzlich „Unsinn“.

Panasonics Aussage ist völlig korrekt und Amerika ist nicht Deutschland, unser Rechtsssystem funktioniert anders.

Anadur
2009-07-16, 00:50:45
Ok, dann ist es kein Wunder, dass sich die Jugendgerichtshilfe nicht gemeldet hat :D

Wird schon nicht schlimm werden, wenn Du tatsächlich nichts getan hast. Denk daran, nicht lügen bedeutet auch, nichts zu verschweigen.


Wie gesagt, ich war halt der Depp, der mit meinem Kumpel saufen war. Wäre ich nicht dabei gewesen, wär ein anderer in der Lage, weil die es wohl auf meinen Kumpel abgesehen hatten.
Ansonsten gibts halt von den Typen per SMS und im Gästebuch eines Social Networks Entschuldigungen und die Bitte doch keine Anzeige zu machen. Nur wir haben keine Anzeige gestellt. Die läuft wohl, sofern ich das richtig mitbekommen habe, automatisch ab dadurch das die Polizei halt Nachts angerufen wurde.

Ich werd da am Freitag mal hingehen und mir die ganze Sache mal anhören. Viel sagen kann ich nach über 4 Monaten und 1,9 promille zu dem Abend bzw. zu der Sache eh nicht mehr.

Peterxy
2009-07-16, 01:48:10
Würd hingehen und die hautpsächlich reden lassen,
würde nicht viel mehr sagen als das du nix getan hast. In zähe Gespräche in denen man auf irgendwelche komische Fragen mit langen Sätzen antwortet würde ich mich nicht verwickeln lassen. Am besten die Antworten immer simpel und kurz halten, so daß man auch garantiert in 30Minuten noch weiß was man 30Minuten vorher gesagt hat.

Denn es ist ja so,
umso mehr man selber labbert und umso genauer man ins Detail geht, umso größer die Wahrscheinlichkeit das einem später das Wort geschickt im Mund rumgedreht wird.

Panasonic
2009-07-16, 02:28:08
Guckt weniger Fernsehen, wirklich.

darph
2009-07-16, 07:13:11
Im Bezug auf das Verfahren, ja. Im Bezug auf die Ermittlungen? Inwiefern denn?

EureDudeheit
2009-07-16, 09:09:26
Da dreht keiner einem das Wort um oder lockt dich in eine "Falle" durch manipulative Fragen, was im deutschen Strafrecht eh verboten ist.
Man geht einfach hin, schildert was abgelaufen ist, das wird protokolliert, fertig.
In 90% der Fälle stellt die Polizei noch nicht mal fragen, außer man zuvor beim Tatort etwas anderes erzählt und verwickelt sich jetzt in Widerssprüche, dann fragen die nach.

V2.0
2009-07-16, 09:32:06
Gefährliche Köperverletzung ist das Stichwort.


Bei der in § 224 StGB geregelten „gefährlichen Körperverletzung“ handelt es sich um eine Qualifikation. Bei bestimmten Arten der Körperverletzung, die durch genauere Merkmale definiert sind, wird die Strafandrohung erheblich erhöht, weil diese Begehungsweisen als in hohem Maße gefährlich eingestuft werden:

(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


Dazu gehören auch Flaschen.

ernesto.che
2009-07-16, 09:39:57
Zumal ein Verdrehen der eigenen Aussage impliziert, dass die Polizei ein Interesse daran hat genau dir zu schaden.

Ich bin zu einer Vorladung als Bschuldigter erschienen. Es war kein Verhör, mir hat auch keine Ziege die Fußsohlen geleckt, Waterboarding, Schlafentzug, oder grelle Lampen gab es ebenfalls nicht. Es war eigentlich sogar eine recht entspannte Atmosphäre. Habe mir angehört, was deren Informatiuonslage ist und dann meine Version geschildert. Meine Erfahrung war sehr gut, die wollten mir nichts Böses, die wollten einfach nur Licht ins Dunkel bringen.

Gouvernator
2009-07-16, 09:50:09
Zumal ein Verdrehen der eigenen Aussage impliziert, dass die Polizei ein Interesse daran hat genau dir zu schaden.

Ich bin zu einer Vorladung als Bschuldigter erschienen. Es war kein Verhör, mir hat auch keine Ziege die Fußsohlen geleckt, Waterboarding, Schlafentzug, oder grelle Lampen gab es ebenfalls nicht. Es war eigentlich sogar eine recht entspannte Atmosphäre. Habe mir angehört, was deren Informatiuonslage ist und dann meine Version geschildert. Meine Erfahrung war sehr gut, die wollten mir nichts Böses, die wollten einfach nur Licht ins Dunkel bringen.
So war es mal bei mir auch... Einmal hingegangen alles erzählt, und obwohl ich durchaus gegen das Gesetz verstossen habe war die Sache vom Staatsanwalt eingestellt worden. Einmal hingegangen und nie wieder was von denen gehört... War so ein Waffendelikt.

Hydrogen_Snake
2009-07-16, 09:50:57
Ok, ist zwar nicht so ganz das richtige Forum hier, aber vielleicht hat ja doch schonmal jemand etwas änliches erlebt.

Ich habe eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung vach §224 StGB, gefährliche Körperverletzung erhalten. Im Prinzip weiß ich nicht so recht wie ich reagieren soll.

Ich erzähl mal die Geschichte aus meiner Sicht. Ich war mit einem Kumpel am 01.03 Nachts in einer Kneipe. Wir hatten ein Fußballspiel gewonnen und waren noch am feiern. Irgendwann bekam mein Kumpel plötzlich eine Flasche durchs Gesicht gezogen und es kam zu kleineren Handgreiflichkeiten. Die Angreifer verschwanden dann und wir wollten nur noch nach Hause. Nachdem wir bezahlten hatten, stellten wir fest das wir auf der Straße von mehreren Personen erwartet wurden. Daraufhin baten wir den Besitzer der Kneipe in derselben bleiben zu können und ob er uns nicht ein Taxi bestellen könnte. Na ja er warf uns quasi auf die Straße und es kam natürlich wie es kommen mußte. Kurze Zeit später war aber auch schon die Polizei vor Ort, Gott sei Dank mit einem Bekannten, der die ANreifer erstmal zurecht stutzte. Blasen (1,9 bei mir), Zeugenaussagen und anschließend eine Fahrt ins Krankenhaus (Flasche im Gesicht + Kopfschmerzen). Ich selber hatte nicht viel abbekommen und bei meinem Kumpel wars wohl auch eher der Schock.
Na ja 2-3 Tage später gabs dann eine Entschuldigung von den Typen bei meinem Kumpel im Gästebuch eines Sozial Networks.
Im Prinzip dachte ich mittlerweile die Sache wäre für mich gelaufen.

Wohl ein typischer Fall von denkste. Ich habe also gestern die Vorladung erhalten, aber leider erst heute wirklich Zeit mich mal darüber zu informieren. Mein Kumpel befindet sich leider noch im Urlaub, was die Sache jetzt nicht wirklich einfacher macht.

Was würdet ihr machen? Mein aktueller Plan ist erstmal am Freitag dahin zu gehen und mir anzuhören was mir denn nun im Detail vorgeworfen wird, aber ansonsten keine Aussage zu tätigen. Einen Anwalt möchte ich eigentlich noch nicht direkt einschalten, nur wenn man so im Netz mal googelt wird da einem ja überall der Teufel an die Wand gemalt. :frown:

Keine Aussagen OHNE einen Anwalt. Selbst wenn du nichts zu berfürchten hast. Niemals.

BoneDaddy
2009-07-16, 09:51:14
So viel Tamtam wegen einer Vorladung als Zeuge? Mein lieber Scholli, manche Leute sind echt paranoid.

Hingehen. Anhören. Aussagen. Feierabend.

EureDudeheit
2009-07-16, 10:15:09
Bist du nun Zeuge oder Beschuldigter, weil du zurückgeschlagen hast?

V2.0
2009-07-16, 10:51:22
Vorladung zur BESCHULDIGTENVERNEHMUNG

Also kein Zeuge.

Aber angesichts des Tatverdachts würde ich mich nicht auf Ratschläge aus einem Forum verlassen und sofort zu einem auf Strafrecht spezialisierten Anwalt gehen.

Labberlippe
2009-07-16, 11:03:32
Hi

Gehe hin und mache Deine Aussage wie sich die Ereignisse zu getragen haben.
Die Ansage hier wie ohne Anwalt und keine Aussage machen ist nicht förderlich.
Das bringt Dir mehr Ärger ein und wirkt als ob Du eben etwas zu verbergen hast.

Die Polizei muss dieser Sachlage nach gehen.

Der Polizist wird Dir ein paar Fragen stellen, ist klar, bleibe einfach ruhig und sachlich, dann wird das schon.

Die Tipps von manchen hier kannste getrost in der Pfeife rauchen.

Gruss Labberlippe

Labberlippe
2009-07-16, 11:06:10
Vorladung zur BESCHULDIGTENVERNEHMUNG

Also kein Zeuge.

Aber angesichts des Tatverdachts würde ich mich nicht auf Ratschläge aus einem Forum verlassen und sofort zu einem auf Strafrecht spezialisierten Anwalt gehen.


Hi

Er wird sowieso je nach Sachlage gefragt ob er einen Anwalt haben will.
Er soll seine Aussage machen und sollte es zu einer Verhandlung kommen dann kann er Akteeinsicht beantragen und dies den Anwalt geben.

Die Polizei klärt zuerste und dann entscheidet die Staatsanwaltschaft ob es weiter geht oder wegen belanglosikeit fallen gelassen wird.

Hinzu kommt das noch nicht geklärt ist, was genau die Wollen, da hilft ein Anwalt davor auch nichts.

Gruss Labberlippe

Pinoccio
2009-07-16, 11:08:44
@Topic: Geh zu einem Anwalt.
(Oder würdest du einen Anwalt fragen, welche Grafikkarte du nehmen sollst, wenn du COD5 in 1920 mit 4xFSAA spielen willst? Nicht? Siehste ...)

Guckt weniger Fernsehen, wirklich.Wo hattest du dein Wissen über Eisenbahnen her? (scnr)
Hey, guckt weniger fernsehen, geht statt dessen mit Kumpels einen Saufen. (nochmal Scnr)
Ernst: Insbesonder bloß nicht das deutsche Fernsehen, wenn man die einschlägigen Vorabend-Serien sieht oder auch nachmittags, wird einem ja schlecht, so flasdhc wie das alles ist. Und troztdem glauben Leute das dann ...

mfg

Panasonic
2009-07-16, 12:33:47
Zum Anwalt kann ich gehen, wenn der Staatsanwalt ein Verfahren eröffnet. Für die polizeiliche Vernehmung in einem solch lächerlichen Fall ist es absolut nicht sinnvoll.

Annator
2009-07-16, 13:00:12
Zum Anwalt kann ich gehen, wenn der Staatsanwalt ein Verfahren eröffnet. Für die polizeiliche Vernehmung in einem solch lächerlichen Fall ist es absolut nicht sinnvoll.

Sehe ich auch so. Vielleicht sollte man sich auch erstmal anhören was da los ist. Dann kann man sich immer noch einen Anwalt besorgen.

Alexander
2009-07-16, 13:13:44
..

PHuV
2009-07-16, 14:11:40
Laß Dir ein Formular geben/zusenden, wo Du zu Hause Deine Aussage aufschreiben kannst. Du mußt nicht zur Vorladung erscheinen, eine schriftliche Aussage reicht vollkommen aus. Dann kannst Du ihn Ruhe und ohne Zeit Deine Aussage formulieren. Wenn sich beiden Parteien geh geeinigt bzw. wieder vertragen haben, wird meistens das Verfahren eh eingestellt.

Panasonic
2009-07-16, 14:13:18
Laß Dir ein Formular geben/zusenden, wo Du zu Hause Deine Aussage aufschreiben kannst. Du mußt nicht zur Vorladung erscheinen, eine schriftliche Aussage reicht vollkommen aus. Dann kannst Du ihn Ruhe und ohne Zeit Deine Aussage formulieren. Wenn sich beiden Parteien geh geeinigt bzw. wieder vertragen haben, wird meistens das Verfahren eh eingestellt.
Wenn er nicht weiß, was man ihm vorwirft - wie sollte er sich dann äußern?

V2.0
2009-07-16, 14:19:44
Bitte nicht vergessen, dass er bei dem Vorfall schwer betrunken war. Wer im Rechtsschutz ist sollte sich da auf jeden Fall beraten lassen, denn ich würde der eigenen Erinnerung nicht unbedingt trauen.

Peterxy
2009-07-16, 14:39:06
Da dreht keiner einem das Wort um oder lockt dich in eine "Falle" durch manipulative Fragen, was im deutschen Strafrecht eh verboten ist.
Man geht einfach hin, schildert was abgelaufen ist, das wird protokolliert, fertig.

Und wenn einer der Täter auf die Idee käme das man den Spieß umdrehen könnte (Schmerzensgeld bla)?
In dem Fall würde auch sein Kollege noch befragt. Da beide aber besoffen waren und 4Monate alles zurückliegt, schildert jeder vielleicht die Details ganz anders. Nüchtern (*g*) betrachtet, würde damit mind. einer lügen. Wenn man seine Aussage hingegen nur auf das nötigste+simpelste beschränkt, läuft man auch nicht so sehr Gefahr spätere Probleme bzgl. wiedersprüchlicher Aussagen zu bekommen falls doch noch ein Verfahren eröffnet werden sollte.

Einen Anwalt würd ich für sowas nicht einschalten,
macht en seltsamen Eindruck, kostet nur unnötig Geld und wahrscheinlich ist die ganze Aufregung eh umsonst, da womöglich eh nix nachkommt.

Panasonic
2009-07-16, 14:45:37
Am besten man schaltet eine amerikanische Anwaltskanzlei an und erscheint bei der polizeilichen Vernehmung mit sechs Anwälten und einem Bodyguard. Lieber 127.192,72 Euro für Anwälte ausgeben, als einen Strafbefehl über 50 Euro riskieren.

Und immer daran denken, die Polizei ist der FEIND, der einem IMMER irgendwas unterschieben will. Die Polizei ist nicht an der Aufklärung einer Straftat interessiert, sondern daran, einen Täter anhand seiner Nasenform zu bestimmen! Auch prügeln sich die Staatsanwaltschaften um JEDEN Fall. Es gibt überhaupt kein Interesse, Witzfälle bereits von der Polizei soweit zu bearbeiten, dass eine Verfahrenseröffnung nicht notwendig ist.

Und nicht vergessen, je mehr Anwälte man mitbringt und je weniger man sagt, desto wahrscheinlicher erscheint es, dass man tatsächlich völlig unschuldig ist.

Anadur
2009-07-17, 12:43:36
So war dann heute morgen meine Aussage machen. War alles ganz harmlos und entspannt. Nette Dame die einfach nochmals wissen wollte, wie der ganze Kram denn abgelaufen ist. Meine Aussage wurde dann protokolliert und ich hab sie dann noch mehrfach korrigieren lassen, weil ich mit einigen Aussagen nicht zufrieden war.

Ansonsten keine Fangfragen, kein Verhör, kein Hollywood! Einfach eine Person, die ihre Arbeit macht bzw. machen muß. Dafür wird sie ja auch von uns bezahlt!

Panasonic
2009-07-17, 12:45:28
Und was warf man Dir nun konkret vor?

ernesto.che
2009-07-17, 12:46:10
Ist dir denn jetzt bekannt wie es weiter gegen soll. Wer hat denn da jetzt Anzeige erstattet?

Panasonic
2009-07-17, 12:52:04
Da muss niemand "Anzeige erstatten". Die Polizei war da und ist der Meinung, es sei etwas vorgefallen (z. B. Körperverletzung). Dann muss die Polizei ermitteln. Personalien werden aufgenommen und nach einiger Zeit werden dann die beteiligten Personen vorgeladen.

Anadur
2009-07-17, 13:06:29
Es liegen wohl zwei Anzeigen vor. Einmal von unserer Seite aus und dann wurde von den Beschuldigten anschließend eine Gegenanzeige ausgesprochen. Ich war also sowohl als Zeuge und Opfer dort als auch als Beschuldigter.

Dann laß man vor was die Polizei an dem Abend protokolliert hatte und ob ich dazu noch was zu sagen hätte. Das hab ich dann entsprechend meinem Wissen halt noch ergänzt und das wars. Die Dame meinte dann noch, das die Geschichte damit für mich wohl erledigt wäre und eingestellt werden würde. Da auch abgesehen von der Anzeige niemand gegen mich persönlich ausgesagt hat oder mir etwas vorgeworfen hat abgesehen von Anwesenheit. Auch weil die Gegenpartei die Aussage verweigerte.

Panasonic
2009-07-17, 13:08:10
Und jetzt stellt Dir vor, Du hättest dort bockig die Arme verschränkt und erklärt: "Ich sage nichts ohne Anwalt!".

Pinoccio
2009-07-17, 13:31:36
Und jetzt stellt Dir vor, Du hättest dort bockig die Arme verschränkt und erklärt: "Ich sage nichts ohne Anwalt!".Genau, wer nämlich von seinen Rechten Gebrauch macht, ist schuldig! Auch wenn niemand gegen einen persönlich ausgesagt hat oder einem etwas vorgeworfen hat!
Wie war das mit dem Fernsehen?

mfg

ernesto.che
2009-07-17, 13:34:45
Genau, wer nämlich von seinen Rechten Gebrauch macht, ist schuldig! Auch wenn niemand gegen einen persönlich ausgesagt hat oder einem etwas vorgeworfen hat!
Wie war das mit dem Fernsehen?

mfg


Möchtest du damit sagen, man solle auch als "Unschuldiger" aus Solidarität mit den "Schuldigen" die Aussage verweigern?

Panasonic
2009-07-17, 13:35:38
Genau, wer nämlich von seinen Rechten Gebrauch macht, ist schuldig! Auch wenn niemand gegen einen persönlich ausgesagt hat oder einem etwas vorgeworfen hat!
Wie war das mit dem Fernsehen?

mfg
Es geht nicht um Schuld oder Unschuld. Es geht darum, konstruktiv einen Pippi-Kacka-Fall in einem ersten Gespräch zu lösen, um für sich und die bemitleidenswerten Beamten am wenigsten Arbeit zu verursachen.