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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schuldfrage Fahrradunfall


PatkIllA
2009-07-16, 23:43:38
Ich hatte gerade einen Unfall mit meinem Rennrad auf der Straße.
Und zwar hat mir ein linksabbiegender Autofahrer die Vorfahrt genommen.
Das dumme ist, dass ich mein Licht mithatte, aber vorne die Akkus nicht mehr gehalten haben (ich habe aber einen Zeugen, der belegen kann, dass das Licht 20 min vorher noch ging.)
Hinten war Licht an und die Straße war mäßig durch Straßenlaternen beleuchtet.

Ich hat je eine kleine Schurfwünde am Knie und Ellbogen. Außerdem bin ich so hingefallen, dass der Helm zerbrochen ist. Weiterhin ist mein Hinterrad krum, die Lampe kaputt und wenn ich Pech hab der Rahmen. Das würde ich dann aber untersuchen lassen wollen, da ich nicht unbedingt möchte, dass mir bei der Bergabfahrt, dass Carbon zersplittert.

Wie sieht das denn jetzt mit Schuldfragen aus? Meiste wird wohl der Autofahrer bekommen, aber mit wieviel Teilschuld muss ich rechnen?

Panasonic
2009-07-16, 23:47:26
Der Autofahrer wird vermutlich eine geringe Teilschuld bekommen, den Haupteil wirst Du tragen müssen. Wenn Du ohne Beleuchtung nachts auf der Straße gefahren bist, wird das auf einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr mit Unfall hinauslaufen.

Ich würde übrigens vor der Polizei nicht trotzig darauf bestehen, dass das Licht 20 Minuten vor dem Unfall noch ging. Das interessiert keine Sau. Warum gehst Du eigentlich davon aus, dass der Autofahrer die Hauptschuld bekommt? :usad: Hatte der auch kein Licht an?

PS: Mein Beileid :(

ernesto.che
2009-07-16, 23:53:34
Was 20 Minuten zuvor los war dürfte nicht relevant sein. :/

Hat der dich nicht gesehen, weil du vorne nicht beleuchtet warst?

PatkIllA
2009-07-16, 23:55:16
er wird mich wohl nicht absichtlich umgefahren haben. Ich hatte ja auch gedacht er hätte mich gesehen, weil er nach den Autos vor mir nicht sofort losgefahren ist.
Es gab halt eine Straßenbeleuchtung und ich hab ein helles Rad und helle Klamotten angehabt. Unmöglich war es definitiv nicht mich zu sehen. Nur halt nicht so gut.

blackbox
2009-07-17, 00:00:12
Ich denke, das sieht schlecht aus für dich.
Du bist nicht mit einem Fahrrad gefahren, das der STVO entsprach. Das ist ein Rennrad in der Regel nicht.
Licht, das nur mit einer Batterie betrieben wird, ist eh nicht zulässig.
Zudem war es auch noch dunkel, da kann man dem Autofahrer, der dich übersehen hat, wohl kaum die Hauptschuld aufladen.

PatkIllA
2009-07-17, 00:02:46
Für Rennräder unter 11kg reicht ein mit Batterie betriebenes Licht und es war auch noch nicht stockdunkel plus Straßenbeleuchtung.

ernesto.che
2009-07-17, 00:04:42
Ich denke, das sieht schlecht aus für dich.
Du bist nicht mit einem Fahrrad gefahren, das der STVO entsprach. Das ist ein Rennrad in der Regel nicht.
Licht, das nur mit einer Batterie betrieben wird, ist eh nicht zulässig.
Zudem war es auch noch dunkel, da kann man dem Autofahrer, der dich übersehen hat, wohl kaum die Hauptschuld aufladen.


Das Rennrad wird generell einen StVO Segen haben. Sportgerät, Trainingssituation und entsprechendes Gewicht. Jedoch fehlte nach meinem Kenntnisstand eine funktionierende Beleuchtung. Diese darf bei Sportgeräten durchaus mit Batterien betrieben werden.

Botcruscher
2009-07-17, 00:05:51
Keine funktionstüchtige Lichtanlage ist wie 2 Promile.

Es gab halt eine Straßenbeleuchtung und ich hab ein helles Rad und helle Klamotten angehabt. Unmöglich war es definitiv nicht mich zu sehen. Nur halt nicht so gut.

Das ändert garnichts. Ohne Beleuchtung hast du das Rad nur noch schiebend zu bewegen da Verkehrsuntüchtig. Lass es dir eine Lehre sein und sei froh das es kein LKW war.

xL|Sonic
2009-07-17, 00:06:06
Welche Uhrzeit war das denn? Hast du in irgendeiner Form Reflexstreifen oder ähnliches an deiner Kleidung?

Bist du in Fahrtrichtung der Autos gefahren oder gegen den Verkehr? Auf der Straße oder Gehweg oder Radweg? Welche Geschwindigkeit ca.?

Radfahrer ohne Beleuchtung: - nach oben -
OLG Frankfurt v. 03.12.2004:
Anscheinsbeweis für Unfallverursachung durch fehlende Fahrradbeleuchtung - Haftungsanteil des Radfahrers 60 % bei plötzlich notwendiger Ausweichbewegung eines Kfz-Führers und Kollision mit dem Gegenverkehr.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Radfahrer24.php


Radfahrer ohne Licht haftet grundsätzlich bei Unfällen

Berlin (DAV). Wer in der Dunkelheit ohne Licht Fahrrad fährt, haftet für auftretende Unfallschäden. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main vom 3. Dezember 2004 hervor (Az.: 24 U 201/03), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Eine Autofahrerin fuhr mit ihrer Mutter auf dem Beifahrersitz in der Dämmerung auf einer gerade verlaufenden Landstraße. Plötzlich tauchten aus dem Dunkel zwei Radrennfahrer auf der rechten Fahrbahnseite auf. Die Frau versuchte, die Radfahrer zu überholen und kam dabei ins Schleudern. Bei dem darauf folgenden Frontalaufprall mit einem Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn wurde die Autofahrerin verletzt und ihre Mutter getötet. Sie verlangte von den Radfahrern Schadensersatz. Sie war der Ansicht, dass sie durch die fehlende Beleuchtung der Radfahrer zu dem ruckartigen Ausweichmanöver gezwungen wurde. Die Radler gaben hingegen an, dass sie an ihren Jacken Batterieleuchten befestigt gehabt hätten.

Das OLG gab der Frau Recht. Die Behauptung der Radfahrer, dass Batterielampen verwendet wurden, sei schon allein deshalb zweifelhaft, da sie angaben, zum Unfallzeitpunkt sei es noch nicht ganz dunkel gewesen. Ferner weist das Gericht darauf hin, dass auf Grund des flexiblen Materials der Jacke eine vermeintliche Leuchte auch in eine andere Richtung als nach hinten hätte strahlen können. Zudem würden Batterielampen den gesetzlichen Vorschriften nicht genügen. Bei einbrechender Dunkelheit schreibt die Straßenverkehrsordnung die Benutzung einer Beleuchtung vor. Die Straßenverkehrszulassungsordnung regelt bezüglich der Art der Beleuchtung weiter, dass diese fest am Fahrrad angebracht sein muss. Am Köper befestigte Leuchten reichen somit nicht aus. Ein zu spätes Erkennen sei eine typische Folge von fehlender Beleuchtung. Ruckartige Ausweichbewegungen mit der möglichen Folge eines Verlustes der Kontrolle über das Fahrzeug seien ebenfalls typisch. Die Richter sahen das überwiegende Verschulden an dem Unfall somit bei den Radfahrern. Die Frau musste sich eine Quote von vierzig Prozent Mitverschuldens anrechnen, die aus der allgemeinen Betriebsgefahr eines PKW hervorgehe.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft erreichbar unter der Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 €/min.)


http://www.juraforum.de/jura/service/article/f/114/id/50262/

deekey777
2009-07-17, 00:08:33
Ihr wisst aber schon, dass der Sinn der Beleuchtung der ist, dass man Hindernisse erkennt und nicht als Hindernis erkannt wird?

Der Autofahrer wird vermutlich eine geringe Teilschuld bekommen, den Haupteil wirst Du tragen müssen. Wenn Du ohne Beleuchtung nachts auf der Straße gefahren bist, wird das auf einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr mit Unfall hinauslaufen.

Ich würde übrigens vor der Polizei nicht trotzig darauf bestehen, dass das Licht 20 Minuten vor dem Unfall noch ging. Das interessiert keine Sau. Warum gehst Du eigentlich davon aus, dass der Autofahrer die Hauptschuld bekommt? :usad: Hatte der auch kein Licht an?

PS: Mein Beileid :(
Die Fahrzeughalter/Fahrzeugführer haften immer, da von ihrem Fahrzeug Gefahr ausgeht. Dem Verletzten kann aber Mitschuld zugesprochen werden.

Botcruscher
2009-07-17, 00:10:21
Ihr wisst aber schon, dass der Sinn der Beleuchtung der ist, dass man Hindernisse erkennt und nicht als Hindernis erkannt wird?

Falsch. Selbst die Katzenaugen sind ja nicht zur Deko dran. Da könnte ich mir ins Auto ja auch ein Nachtsichtgerät einbauen.

PatkIllA
2009-07-17, 00:11:21
Welche Uhrzeit war das denn? Hast du in irgendeiner Form Reflexstreifen oder ähnliches an deiner Kleidung?Es war so 22:20. Richtige Reflexionstreifen finde ich gerade nicht.

Bist du in Fahrtrichtung der Autos gefahren oder gegen den Verkehr? Auf der Straße oder Gehweg oder Radweg? Welche Geschwindigkeit ca.?Ich bin auf der richtigen Seite auf der Straße gefahren. Radweg, war wegen Baustelle nicht benutzbar.

blackbox
2009-07-17, 00:13:07
Für Rennräder unter 11kg reicht ein mit Batterie betriebenes Licht und es war auch noch nicht stockdunkel plus Straßenbeleuchtung.
Tatsächlich, du hast recht.
Aber trotzdem bist du ohne Licht gefahren. ;(

Nightspider
2009-07-17, 00:13:17
Ihr wisst aber schon, dass der Sinn der Beleuchtung der ist, dass man Hindernisse erkennt und nicht als Hindernis erkannt wird?


Die Fahrzeughalter/Fahrzeugführer haften immer, da von ihrem Fahrzeug Gefahr ausgeht. Dem Verletzten kann aber Mitschuld zugesprochen werden.

Auf dem Feldweg vllt aber im Straßenverkehr, wo es ey Laternen gibt ist der Zweck zu 90% der, damit man gesehen wird.

PatkIllA
2009-07-17, 00:13:58
Keine funktionstüchtige Lichtanlage ist wie 2 Promile.Wie wärs wenn die nur Autofahrende Faraktion ohne Fachwissen erst mal nichts sagt.
Man kann sich als Fahrradfahrer anscheinend schon ne Menge erlauben, wo man nur geringe Teilschuld bekommt.

deekey777
2009-07-17, 00:14:11
Falsch. Selbst die Katzenaugen sind ja nicht zur Deko dran. Da könnte ich mir ins Auto ja auch ein Nachtsichtgerät einbauen.

Wirklich falsch?
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__17.html

KakYo
2009-07-17, 00:14:23
Tja selbst schuld.
Wenn man schon ohne Licht unterwegs ist sollte man damit rechnen das man übersehen wird und dementsprechend nicht auf sein Vorfahrtsrecht pochen.

Sei froh das dir nix passiert ist, das ist ja erstmal die Hauptsache. Kaputter Helm is besser wie kaputter Kopf ;)
Und schau schonmal das du das Geld für die Reparatur des Autos zusammenbekommst.

Nachts mag ich die Radfahrer die so tolle Blinklichter vorn und hinten am Helm haben. Sieht zwar dämlich aus aber man kann sie wunderbar erkennen.

Panasonic
2009-07-17, 00:15:14
Die Fahrzeughalter/Fahrzeugführer haften immer, da von ihrem Fahrzeug Gefahr ausgeht. Dem Verletzten kann aber Mitschuld zugesprochen werden.Natürlich haftet der Autofahrer. Deshalb wird er auch eine Teilschuld bekommen. Trotzdem wird ein Radfahrer, der nachts ohne Licht fährt, die Hauptschuld bekommen.

xL|Sonic
2009-07-17, 00:15:38
Unabhängig davon trifft den Autofahrer trotzdem eine Teilschuld, wenn er einfach abgebogen ist. Ich meine wenn da ein Jogger lang läuft, hätte er den u.U. ja auch umgefahren.

In der Anleitung zu meinem Helm steht eigentlich ein ganz schlauer Satz in Bezug aufs Fahrrad fahren: "Man solle immer so handeln, als wäre man unsichtbar und würde nicht von den anderen wahrgenommen werden".

Selbst am Tage muss ich jeden Tag wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin mehrfach aufpassen, weil mir ständig Leute im Auto die Vorfahrt schneiden, auf den Fahrrad weg rüber ziehen obwohl ich schon neben ihnen bin oder aber bei Rot über die Ampel fahren.

Und da beschweren sich die Leute immer, es gäbe zu viele Radarkontrollen etc. Nach meiner Erfahrung als Radfahrer, müsste an jeder Ampel ein Blitzer stehen und an jeder Straße eine Radarkontrolle sein.

Aber um auf den Threadersteller zurück zu kommen. Lass es dir eine Lehre sein, denn du wirst den Großteil der Schuld tragen (60% -> siehe meinen Beitrag oben).

Auch wenn die STVO in Sachen Fahrradbeleuchtung total Banane ist, da man ja keine wirklich leuchtstarken Lampen verwenden darf und die, die zugelassen sind oftmals im Straßenverkehr kaum zu sehen sind (Nachts habe ich immer 4 Lampen dabei, auf Feldwegen eine normale Sigma Cubelight 2 hinten und vorne und für den Helm sowie ebenfalls vorne am Lenker noch 2 LED taschenlampen die bei Bedarf 200 Lumen ausspucken). Dazu halt noch Reflexstreifen an den Speichen sowie meistens immer Bekleidung mit Reflexstreifen.

Botcruscher
2009-07-17, 00:23:10
Wirklich falsch?
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__17.html

Da steht nichts zu warum.

Motorräder fahren Tagsüber nicht mit Licht weil sie nichts sehen... Die lustigen roten Leuchten am Heck sind auch nicht zum Rückwärts fahren. Die Seitenleuchten am LKW sind auch nicht zum Gehweg beleuchten. Selbst Schiffe haben Positionslichter.

Als Fahrzeugbeleuchtung bezeichnet man die Beleuchtung von Fahrzeugen, die notwendig ist, um bei Dämmerung oder Dunkelheit auf Straßen gesehen zu werden und selbst genug zu sehen.
Und noch mal Wiki.

xL|Sonic
2009-07-17, 00:25:29
Da steht nichts zu warum.

Motorräder fahren Tagsüber nicht mit Licht weil sie nichts sehen... Die lustigen roten Leuchten am Heck sind auch nicht zum Rückwärts fahren. Die Seitenleuchten am LKW sind auch nicht zum Gehweg beleuchten. Selbst Schiffe haben Positionslichter.


Und noch mal Wiki.

Wobei der Wiki Link eigentlich schwachsinn ist, da die Beleuchtung von den STVO zugelassenen Lampen oftmals gar nicht ausreicht um gesehen zu werden. Ich meine es werden oft genug Motorradfahrer übersehen und die haben eine deutlich stärkere Beleuchtung, aber das ist wiederum eine andere Sache.

Der Fünfte Elefant
2009-07-17, 00:29:50
Die eigentlich interessante Frage wäre: War die Polizei vor Ort und hat den Unfall aufgenommen? Falls nein, solltest du dir überlegen ob es nicht sinnvoll wäre den Schaden komplett aus eigener Tasche zu tragen.

Botcruscher
2009-07-17, 00:34:58
Wobei der Wiki Link eigentlich schwachsinn ist, da die Beleuchtung von den STVO zugelassenen Lampen oftmals gar nicht ausreicht um gesehen zu werden. Ich meine es werden oft genug Motorradfahrer übersehen und die haben eine deutlich stärkere Beleuchtung, aber das ist wiederum eine andere Sache.

Die Anlage hat dran zu sein und fertig. Einen Fahradfahrer mit Funzel sieht man immnoch hundert mal besser als einen unbeleuchteten mit schwarzer Kleidung. Wegen mir aus dürfen die auch alle einen 12V Bleiakku mitnehmen. Warum Akkus eigentlich verboten sind sieht man ja wieder an dem Fall.
Fahradfahrer sind so schon kaum zu sehen und besonders Rechts vom Auto unberechenbar. Ein Auto hat echt genug tote Winkel.

xL|Sonic
2009-07-17, 00:36:10
Die Anlage hat dran zu sein und fertig. Einen Fahradfahrer mit Funzel sieht man immnoch hundert mal besser als einen unbeleuteten mit Schwarzer Kleidung. Wegen mir aus dürfen die auch alle einen 12V Bleiakku mitnehmen. Warum Akkus eigentlich verboten sind sieht man ja wieder an dem Fall.
Fahradfahrer sind so schon kaum zu sehen und besonders Rechts vom Auto unberechenbar. Ein Auto hat echt genug tote Winkel.

Deshalb hab ich immer mehrere Ersatzakkus bei ;)

PatkIllA
2009-07-17, 00:37:51
Akkus sind in meinem Fall nicht verboten gewesen und ich bin ihm direkt entgegenkommen und er stand sogar. Da war nichts mit totem Winkel und einen Fußgänger hätte er auch umgefahren.
Geschwindigkeit war 20 bis 25, ich hatte ja sogar abgebremst, weil ich mich noch gefragt habe, ob der mich gesehen hat.

Panasonic
2009-07-17, 00:39:13
Fußgänger laufen idR nicht mit 25 Km/h auf der Straße...

Philipus II
2009-07-17, 00:44:02
Mal was anderes:
War die Polizei da?
Hast du irgendwas zum Unfall gesagt?
Eventuell kann gar nicht bewiesen werden, dass dein Licht nicht ging:D
Ich wäre allerdings fair und würde ohne Diskussion die Hälfte des Schadens übernehmen.

xL|Sonic
2009-07-17, 00:48:34
Fußgänger laufen idR nicht mit 25 Km/h auf der Straße...

Ein Jogger kann aber auch ziemlich flott unterwegs sein.

PatkIllA
2009-07-17, 00:49:09
Polizei haben wir nicht geholt.
Den Fall, das es in einer Situation, wo der Radfahrer kein Licht hatte, aber der Autofahrer sonst 100% Schuld gewesen ist wird es doch wohl schon eher gegeben haben.
Dass der Radfahrer die volle Schuld bekommt ist jedenfalls absoluter Blödsinn.

Panasonic
2009-07-17, 00:50:23
Wer sagt denn, dass Du die volle Schuld bekommen wirst? Ne, der Autofahrer bekommt natürlich eine Mitschuld, allein weil er Autofahrer ist... aber Du als Verursacher und Gefährder wirst die Hauptschuld bekommen.

Kann es sein, dass es Dir sehr schwer fällt, Verantwortung zu übernehmen?

xL|Sonic
2009-07-17, 00:51:41
Polizei haben wir nicht geholt.
Den Fall, das es in einer Situation, wo der Radfahrer kein Licht hatte, aber der Autofahrer sonst 100% Schuld gewesen ist wird es doch wohl schon eher gegeben haben.
Dass der Radfahrer die volle Schuld bekommt ist jedenfalls absoluter Blödsinn.

Hast du meine Links und quotes nicht gesehen? Du hättest nach diesen Quellen 60% der Schuld und der Autofahrer 40%.

PatkIllA
2009-07-17, 00:53:33
Manche geben hier einem ja die volle Schuld und wie das mit Verursacher ist, wenn jemand einem beim Abbiegen nicht sieht wird dann auch wohl geklärt.

Das mit Verantwortung übernehmen ist jetzt ein bisschen lächerlich. Klar hab ich auch eine Schuld, dass ich die Hauptschuld trage sehe ich aber noch nicht so.

PatkIllA
2009-07-17, 00:54:08
Wer sagt denn, dass Du die volle Schuld bekommen wirst? Ne, der Autofahrer bekommt natürlich eine Mitschuld, allein weil er Autofahrer ist... aber Du als Verursacher und Gefährder wirst die Hauptschuld bekommen.

Kann es sein, dass es Dir sehr schwer fällt, Verantwortung zu übernehmen?
Hast du meine Links und quotes nicht gesehen? Du hättest nach diesen Quellen 60% der Schuld und der Autofahrer 40%.
hab ich gesehen, aber das passt irgendwie nicht wirklich.

Panasonic
2009-07-17, 00:54:56
Mal eine ganz andere Frage - wie hoch ist denn ungefähr der Schaden und warum habt ihr die Polizei nicht gerufen?

xL|Sonic
2009-07-17, 00:55:39
hab ich gesehen, aber das passt irgendwie nicht wirklich.

Wieso passt das nicht? Wenn Radfahrer schon 60% der Schuld bekommen, nur weil sie auf der gleichen Spur gefahren sind und die Frau vor Schreck dann das Lenkrad verzieht, ohne das es zur Berührung mit den Radfahrern kommt, dürfte das bei dir doch wohl auch nicht viel anders sein.

PatkIllA
2009-07-17, 00:59:11
Mal eine ganz andere Frage - wie hoch ist denn ungefähr der Schaden und warum habt ihr die Polizei nicht gerufen?
Bei beiden wahrscheinlich je ein paar hundert Euro. Wenn mein Rahmen einen Weg so knapp 1000 auf meiner Seite. Da kein wirklicher Personenschaden und Einigkeit über den Hergang haben wir die Polizei nicht gerufen.

Panasonic
2009-07-17, 01:00:28
Wie sieht Eure Einigkeit denn genau aus? Sieht der Autofahrer etwa seine 100%-Schuld ein?

ernesto.che
2009-07-17, 01:01:03
D.h. der Autofahrer sieht sich selbst in der Schuld? Oder seid ihr so auseinandergegangen, dass jeder seinen eigenen Schaden begleicht?

PatkIllA
2009-07-17, 01:01:53
Wir sind uns über den Hergang einig, nicht über die Schuld oder die Schadensaufteilung. War aber auch kein Streit, da wir beide noch ein bisschen durcheinander waren.
Er wird morgen seine Kfz-Versicherung benachrichtigen und ich frag bei meiner Haftpflicht nach.

xL|Sonic
2009-07-17, 01:03:24
Bei beiden wahrscheinlich je ein paar hundert Euro. Wenn mein Rahmen einen Weg so knapp 1000 auf meiner Seite. Da kein wirklicher Personenschaden und Einigkeit über den Hergang haben wir die Polizei nicht gerufen.

Naja warte erstmal ab. Würde mich nicht wundern wenn der sich bei seinem Anwalt erkundigt und nicht vielleicht doch noch zur Polizei geht und eine ANzeige aufgibt. Selber schon erlebt bei meiner Mutter (auch mitm Fahrrad angefahren worden), wo es erst hieß das wird so geklärt und plötzlich hinten rum das dann ganz anders von der anderen Partei abgelaufen ist.

Panasonic
2009-07-17, 01:03:34
Uneinigkeit bei der Schuld - und dann keine Polizei... ohje.
Ich sehe da größere Probleme auf Dich zukommen.

klutob
2009-07-17, 01:24:24
Hi Patkilla,

Erstmal gut das es keine ernsthaften körperlichen Schäden gab. Aus meinen Unfallerfahrungen mit dem RR gebe ich dir nur die Warnung mit auf den Weg, das nächste Mal unbedingt die Bullerei zu holen! Unfallaufnahme, Berufsunfähigkeit und so weiter...
Den möglichen Schaden am Renner kannst du sicher selbst zahlen, ist denke ich auch soweit ok, in Anbetracht der defekten Beleuchtung zum Unfallzeitpunkt. :(
Den Schaden an der Karre sollte entweder die Haftpflicht des Autofahrers oder deine Eigene übernehmen.
Kannst nur hoffen das die ganze Sache ohne Regressforderungen der HP dir ggü. abläuft.

Annator
2009-07-17, 01:35:33
Wir sind uns über den Hergang einig, nicht über die Schuld oder die Schadensaufteilung. War aber auch kein Streit, da wir beide noch ein bisschen durcheinander waren.
Er wird morgen seine Kfz-Versicherung benachrichtigen und ich frag bei meiner Haftpflicht nach.

Dann ist doch alles in Ordnung. Hatte eben beim lesen schon befürchtet, dass du keine privat Haftpflicht Versicherung hast. ;)

Kudd3l
2009-07-17, 01:37:03
Hi Patkilla,

Erstmal gut das es keine ernsthaften körperlichen Schäden gab. Aus meinen Unfallerfahrungen mit dem RR gebe ich dir nur die Warnung mit auf den Weg, das nächste Mal unbedingt die Bullerei zu holen! Unfallaufnahme, Berufsunfähigkeit und so weiter...

Das würde ich so direkt unterstreichen, wenn es nicht absolute Bagatellfälle sind, empfiehlt es sich die Bullerei zwecks Unfallaufnahme zu holen, ansonsten kann das manchmal sehr nervig werden, wenn der andere Unfallteilnehmer später die Tatsachen verdreht.
Sich eventuelle Zeugenkontaktdaten zu sichern kann auch nicht schaden.
Mag in dem Fall jetzt nicht notwendig sein, ist aber grundsätzlich bei Unfällen mit entsprechendem Schaden zu empfehlen.

Marc-
2009-07-17, 03:12:17
Manche geben hier einem ja die volle Schuld und wie das mit Verursacher ist, wenn jemand einem beim Abbiegen nicht sieht wird dann auch wohl geklärt.

Das mit Verantwortung übernehmen ist jetzt ein bisschen lächerlich. Klar hab ich auch eine Schuld, dass ich die Hauptschuld trage sehe ich aber noch nicht so.
ich denke eher DU hast ein problem zu verstehen.
faktischer unfallverursacher und gefährder bist einzig und allein du. Dein einziges glueck besteht darin das du (gemaess STVO) der gefahrentechnisch und haftungstechnische benachteiligte ob deines fahrzeuges (fahrrad) warst. Dem autofahrer wird aufgrund der potentiell immer hoeheren gefährdung eine noch erheblich hoehere sorgfalt und vorsicht abverlangt und dementsprechend gewisse automatische mitschuld im unfallsfalle auferlegt.
wären es gleichberechtigte fahrzeuge bei gleichem sachverhalt gewesen (also auto und auto oder fahrad und fahrrad)haettest du die absolute vollschuld bekommen. Denn ich kann niemandem die vorfahrt nehmen den ich potentiell ob nicht vorhandener (und absolut vorgeschriebener) beleuchtung nicht erkennen kann.
das heisst der autofahrer bekommt maximal seinen pauschalen gefaerdungsanteil weil unfall gegenueber benachteiligtem unfallgegner. Die gesamte restschuld bekommst du.
Noch eine anmerkung: deine handlung ist im uebrigen eine !vorsaetzliche! strassenverkehrsgefährdung da dir der umstand das du kein licht hattest offensichtlich bewusst war. Mit unfallfolge zieht das im falle der aktenkundigkeit zwingend ein bussgeld und ziemlich sicher sogar punkte nach sich. (auch als fahrradfahrer). Insofern wuerde ich an deiner stelle ziemlich froh sein wenn ich ohne das alles aus der nummer rauskaeme.
Ich anstelle des autofahrers haette definitiv auf polizei bestanden.

sun-man
2009-07-17, 05:30:40
Ganz viel über sowas....http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html
Beleuchtung

* Wer in der Dunkelheit ohne Licht Rad fährt, muss bei einem Unfall grundsätzlich haften. Zwei Radfahrer waren an einem Winterabend ohne Licht unterwegs gewesen. Eine Autofahrerin bemerkte sie daher erst sehr spät und stieß beim Ausweichen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Die Richter sahen in dem Verhalten der beiden Radfahrer die überwiegende Ursache für den Unfall: Radler ohne Licht könnten in der Dunkelheit grundsätzlich zu spät gesehen werden. Es sei wahrscheinlich, dass der Unfall mit Beleuchtung hätte verhindert werden können (OLG Frankfurt, Az. 24 U 201/03).

V2.0
2009-07-17, 07:09:17
Keine Polizei ist doch super. Wie soll er beweisen, dass Dein Akku leer war?

Poook
2009-07-17, 08:30:15
Das Risiko wegen Falschaussage belangt zu werden, ist für jemanden, der sich ein 1000€+ Rennrad leisten kann wohl zu hoch nur um ein paar hundert Euro zu sparen ;).

TheGamer
2009-07-17, 08:34:34
Wie sieht das denn jetzt mit Schuldfragen aus? Meiste wird wohl der Autofahrer bekommen, aber mit wieviel Teilschuld muss ich rechnen?

Eher umgekehrt. Hattest du kein Licht oder er ;)

_Gast
2009-07-17, 09:03:43
Da kein wirklicher Personenschaden und Einigkeit über den Hergang haben wir die Polizei nicht gerufen.Entweder war Personenschaden oder keiner. Bei Personenschaden muss immer die Polizei gerufen werden. War der Autofahrer betrunken (also ab 0,3 Promille bei einem Unfall)?

Ich würde auf jeden Fall sofort einen Anwalt aufsuchen!

PHuV
2009-07-17, 13:37:10
Manche geben hier einem ja die volle Schuld und wie das mit Verursacher ist, wenn jemand einem beim Abbiegen nicht sieht wird dann auch wohl geklärt.

Das mit Verantwortung übernehmen ist jetzt ein bisschen lächerlich. Klar hab ich auch eine Schuld, dass ich die Hauptschuld trage sehe ich aber noch nicht so.

Bist Du schon mal im Auto selbst gesessen und in so einer Situation als Autofahrer gewesen? :rolleyes: :|Du siehst das wirklich nicht, wenn der Radfahrer nicht beleuchtet ist, besonders im Halbdunkel hat man als Autofahrer keine Chance, wenn nicht der Radfahrer direkt beleuchtet wird. Als Einbieger ist das aber ein Ding der Unmöglichkeit, es selbst zu bestimmen, da die Scheinwerfer bekanntlich nur nach vorne gehen, und nicht seitwärts. Oder beleuchtest Du extra nochmals von links und von rechts, um sich vermeidlich schnell nähernde Objekte zu beleuchten? :|

Wenn Du dann noch mit 20-25 Sachen unterwegs bist, und von rechts oder links kommst, ist es sehr schwer, selbst bei Tageslicht, Deine Geschwindigkeit einzuschätzen. Das ist im Dunkeln unmöglich.

Hake es als Erfahrung ab, aber Du bist aus meiner Sicht voll schuld daran. Ohne Licht kann man Dich nicht sehen, Punkt. Wie gesagt, fahre mal selbst Auto im Halbdunkel, und laß Dich mal überraschen, Du findest das garantiert nicht lustig, wie sich manche Radfahrer verhalten. Sei froh, daß Dir nicht mehr passiert ist. Das Du noch so uneinsichtig bist, spricht nicht gerade für Dich. Wie wäre es den mit einer Ersatzlampe oder Akkus? :rolleyes: Hab ich beispielsweise immer dabei, wenn ich mit Rad im Dunkeln unterwegs bin. Dann noch andere für deine Dämlichkeit verantwortlich zu machen, ist mehr als fragwürdig. Stell Dir mal vor, der Autofahrer wäre Dir vor lauter Schreck ausgewichen, und hätte dann noch jemand anderen verletzt? Du bist die Ursache, und nicht der Autofahrer, also hast Du die volle Schuld, egal was jetzt rechtlich/gesetzlich ermittelt wird. Wenn Du beleuchtet gewesen wärst, hätte man Dich gesehen!

Selbst auf Radwegen bekomme ich das kotzen, wenn die Leute nachts an unbeleuchteten Stellen ohne Licht rumgurken. Man sieht sie einfach nicht (selbst wenn mal selbst Licht hat), und dann kann es im entscheidenden Moment zu spät sein.

Also, denk nächstes Mal vorausschauender, und nicht immer nur am Dich. Im Straßenverkehr trägst Du automatisch, wenn Du Dich dort bewegst, auch eine Verantwortung für andere, und nicht umgekehrt! Wenn Du dem nicht gewachsen bist, dann bleibe dort bitte fern. Man sollte sich dort nur bewegen, wenn man auch vorausschauend fahren kann, und das hast Du durch Deine Handlung schlichtweg ignoriert. Du bist in der Verantwortung und in der Pflicht, und nicht der Autofahrer.

Ich tät Dir als Autofahrer keinen Cent bezahlen für Deine Fahrlässigkeit.

PS: Bin selbst meistens Radfahrer, fahre aber auch Auto (trotz Nichtbesitzes selbigen).