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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bildungsgutschein Arbeitsamt - Regressanspruch


cereal
2009-07-16, 23:48:22
Hallo Leute,

ich habe folgende Frage.
Ein Bekannter von mir hat einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt erhalten für den Erwerb eines Führerscheins (CE) , aber nur weil er schriftliche einen Arbeitsplatz nachweisen konnte.
Der Führerschein kostet nach der neuen EU Verordnung ca. 6500€.
Er hat jedoch folgendes Problem:
Die Zusage des potentiellen zukünftigen Arbeitgebers hat er bereits vor 2 Monaten erhalten. Dank der "schnellen" Abwicklung beim Arbeitsamt kann er erst jetzt mit dem Führerschein beginnen. Es werden 2-3 weitere Monate verstreichen. Der Arbeitgeber hatte bereits früher mit ihm gerechnet und kann ihm eine Übernahme nun nicht mehr zusichern. Kann es nun passieren, dass das Arbeitsamt von Ihm oder dem Unternehmen das Geld verlangt ?

Danke :-)

MfG

Marc-
2009-07-17, 03:18:49
Hallo Leute,

ich habe folgende Frage.
Ein Bekannter von mir hat einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt erhalten für den Erwerb eines Führerscheins (CE) , aber nur weil er schriftliche einen Arbeitsplatz nachweisen konnte.
Der Führerschein kostet nach der neuen EU Verordnung ca. 6500€.
Er hat jedoch folgendes Problem:
Die Zusage des potentiellen zukünftigen Arbeitgebers hat er bereits vor 2 Monaten erhalten. Dank der "schnellen" Abwicklung beim Arbeitsamt kann er erst jetzt mit dem Führerschein beginnen. Es werden 2-3 weitere Monate verstreichen. Der Arbeitgeber hatte bereits früher mit ihm gerechnet und kann ihm eine Übernahme nun nicht mehr zusichern. Kann es nun passieren, dass das Arbeitsamt von Ihm oder dem Unternehmen das Geld verlangt ?

Danke :-)

MfG



ein bildungsgutschein ist in diesem falle eine vereinbarung zwischen der arge und dem unternehmen.
Sollte das unternehmen sich vertragswidrig verhalten ist maximal dies regresspflichtig gegenueber der arge.
es kann allerdings sein, das die begonnene (aber noch nicht beendete) fortbildung (fuehrerschein) abgebrochen wird um weitere kosten zu verhindern.
Das ist aber einzelfallentscheidung der arge.

cereal
2009-07-17, 10:34:29
danke :-)