cereal
2009-07-16, 23:48:22
Hallo Leute,
ich habe folgende Frage.
Ein Bekannter von mir hat einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt erhalten für den Erwerb eines Führerscheins (CE) , aber nur weil er schriftliche einen Arbeitsplatz nachweisen konnte.
Der Führerschein kostet nach der neuen EU Verordnung ca. 6500€.
Er hat jedoch folgendes Problem:
Die Zusage des potentiellen zukünftigen Arbeitgebers hat er bereits vor 2 Monaten erhalten. Dank der "schnellen" Abwicklung beim Arbeitsamt kann er erst jetzt mit dem Führerschein beginnen. Es werden 2-3 weitere Monate verstreichen. Der Arbeitgeber hatte bereits früher mit ihm gerechnet und kann ihm eine Übernahme nun nicht mehr zusichern. Kann es nun passieren, dass das Arbeitsamt von Ihm oder dem Unternehmen das Geld verlangt ?
Danke :-)
MfG
ich habe folgende Frage.
Ein Bekannter von mir hat einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt erhalten für den Erwerb eines Führerscheins (CE) , aber nur weil er schriftliche einen Arbeitsplatz nachweisen konnte.
Der Führerschein kostet nach der neuen EU Verordnung ca. 6500€.
Er hat jedoch folgendes Problem:
Die Zusage des potentiellen zukünftigen Arbeitgebers hat er bereits vor 2 Monaten erhalten. Dank der "schnellen" Abwicklung beim Arbeitsamt kann er erst jetzt mit dem Führerschein beginnen. Es werden 2-3 weitere Monate verstreichen. Der Arbeitgeber hatte bereits früher mit ihm gerechnet und kann ihm eine Übernahme nun nicht mehr zusichern. Kann es nun passieren, dass das Arbeitsamt von Ihm oder dem Unternehmen das Geld verlangt ?
Danke :-)
MfG