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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Miete mindern, wie vorgehen?


Schrotti
2009-07-17, 20:57:55
An wen wende ich mich in so einem Fall?

Folgendes Problem:

Wohne in einem Neubauwohngebiet mit bis zu 11 Etagen und eigentlich war es immer ruhig und beschaulig.
Nun haben hier in der Ladenzeile 2 Geschäfte geöffnet die rund um die Uhr Alkohol und Essen verkaufen. Damit einhergehend kommen des Nachts, so ab 1Uhr, Horden von Jugendlichen die sich die Birne zu ballern und dementsprechenden Lärm verursachen so das an schlafen mit geöffnetem Fenster nicht zu denken ist.

Wie soll ich jetzt vorgehen? Die Verwaltung meint, dass das eben so währe in solchen Wohngegenden, nur finde ich mich damit nicht ab.

nalye
2009-07-17, 21:01:12
Mieterschutzbund

Zwergi
2009-07-17, 21:01:28
Wirst du aber müssen. Zieh weg und gib dir das Theater net.

Schrotti
2009-07-17, 21:06:19
Bevor die Läden da unten geöffnet haben, habe ich für mehrere hundert Euro renoviert (Laminat etc.). Alleine die passende Küche hat mich ein halbes Vermögen gekostet.

Den Verlust ersetzt mir kein Mensch.

Stormtrooper
2009-07-17, 21:13:48
Das Problem ist, hier kann dir niemand genaues sagen.
Einfach so solltest du auf keinen Fall die Miete kürzen, daß kann zur Kündigung führen.
Hier ist tatsächlich nur der Weg übern Mieterschutzbund/Rechtsanwalt bis hin zum Gericht ratsam.
Denn die Entscheiden zum Schluß wieviel Prozent du kürzen darfst.

Schrotti
2009-07-17, 21:17:52
Kostet der Spaß bei Mieterschutzbund was?

PS: 20€ Gebühr + 76€ im Jahr. Da kann ich ja gleich zum Anwalt gehen.

Grey
2009-07-17, 21:45:36
Kostet der Spaß bei Mieterschutzbund was?

PS: 20€ Gebühr + 76€ im Jahr. Da kann ich ja gleich zum Anwalt gehen.

Dann mach das, denn das sind die beiden Möglichkeiten etwas zu erreichen. Mehr kannst du nicht wirklich machen.

Simon Moon
2009-07-17, 21:50:26
Kostet der Spaß bei Mieterschutzbund was?

PS: 20€ Gebühr + 76€ im Jahr. Da kann ich ja gleich zum Anwalt gehen.

Was soll denn ein Anwalt mit 100€? Möchtest du mal Händchen schütteln mit einem Anwalt? ;D *scnr*

nalye
2009-07-17, 22:08:53
Du legst in einer MIETwohnung Laminat, holst ne neue Küche etc.?

Gunaldo
2009-07-17, 22:10:02
Was soll denn ein Anwalt mit 100€? Möchtest du mal Händchen schütteln mit einem Anwalt? ;D *scnr*


für ne stunde reichts :)

Schrotti
2009-07-17, 22:20:04
Du legst in einer MIETwohnung Laminat, holst ne neue Küche etc.?

Ja, warum auch nicht. Machen tausende andere Mieter auch.

Der Fünfte Elefant
2009-07-17, 22:36:55
Hmm also ich würde einen etwas anderen Ansatz wählen. Klar kannst du eventuell Miete mindern aber mit Sicherheit nur wenige Prozent wenn überhaupt; bei offenem Fenster schlafen kannst du dann aber immer noch nicht.

Du willst ja eigentlich dort auhc wohnenbleiben also versuch doch zunächst einmal das Problem zu lösen, statt ihm auszuweichen.

Normalerweise ist es so, das Geschäfte/Restaurants/Kneipen/etc nur unter sehr strengen Auflagen Nachts geöffnet haben dürfen. Unter anderem wird in aller Regel gefordert, das von dem Betrieb ab einer bestimmten Uhrzeit z.B. 22:00 oder 0:00 Uhr keine Lärmbelästigung mehr ausgehen darf.
Schildere doch einfach mal dein Problem bei der zuständigen Abteilung der Stadtverwaltung, würde mich sehr überraschen, wenn man dir dort nicht weiterhelfen würde.

Schrotti
2009-07-17, 22:52:49
Ordnungsamt meinst du.

Ok, das ist ein Ansatz.

Philipus II
2009-07-17, 22:57:48
Und bei Lärmbelästigung immer die Polizei rufen.
Am besten gemeinsam mit den Nachbarn, die werden wohl auch ihre Ruhe zurückwollen.

kokett
2009-07-17, 22:58:31
Ja, Ordnungsamt ist der einzige Weg. Die Miete kürzen darfst du nur, wenn der Lärm von jemandem in deinem Haus ausgeht und der Vermieter nach mehrmaliger Aufforderung nichts dagegen unternimmt.
In deinem Fall ist der Vermieter aussen vor, das Problem geht von den Geschäften aus und nicht vom Vermieter. Beim Ordnungsamt SCHRIFTLICH beschweren und die Schreiben gut aufheben (Kopie von dem was du schreibst und die Antwortschreiben). Ansonsten tut sich beim Amt ewig nichts und wenn du nachfragst heisst es dann "Bei uns ist keine Beschwerde aktenkundig" und dann stehst du wieder da. Deshalb alles a) schriftlich und b) doppelte Ausführung.

Schrotti
2009-07-18, 01:08:30
In deinem Fall ist der Vermieter außen vor, das Problem geht von den Geschäften aus und nicht vom Vermieter.

Nein, ist er nicht denn auch die Ladengeschäfte gehören dem Vermieter.

Versus
2009-07-18, 04:14:31
Ordnungsamt meinst du.

Ok, das ist ein Ansatz.

DU BIST DEUTSCHLAND :ugly:

Muahahaha...

Stormtrooper
2009-07-18, 08:24:12
Die Miete kürzen darfst du nur, wenn der Lärm von jemandem in deinem Haus ausgeht und der Vermieter nach mehrmaliger Aufforderung nichts dagegen unternimmt.


Mit Verlaub, daß ist Unsinn.
Lärmbelästigung (erheblicher Gaststättenlärm bis 1.00 Uhr nachts)
AG Rheine, Urteil vom 30.10.1984 - 14 C 420/84, WM 1985, S. 260.
37%

Lärmbelästigung (Imbißstube)
AG Rheine, Urteil vom 30.10.1984, WM 1985, S. 260.
28%

Lärmbelästigung (Diskothek)
Laute Diskomusik aus einer Gaststätte, sechsmal im Monat bis 3.00 Uhr morgens.
AG Bonn, WM 1990, S. 497
15%

Aber wie gesagt, jedes Gericht entscheidet unterschiedlich in Höhe der Mietminderung und auf ein AG Urteil zu berufen ist schon sehr sehr wage.

noid
2009-07-18, 09:29:57
Mit Verlaub, daß ist Unsinn.
Lärmbelästigung (erheblicher Gaststättenlärm bis 1.00 Uhr nachts)
AG Rheine, Urteil vom 30.10.1984 - 14 C 420/84, WM 1985, S. 260.
37%

Lärmbelästigung (Imbißstube)
AG Rheine, Urteil vom 30.10.1984, WM 1985, S. 260.
28%

Lärmbelästigung (Diskothek)
Laute Diskomusik aus einer Gaststätte, sechsmal im Monat bis 3.00 Uhr morgens.
AG Bonn, WM 1990, S. 497
15%

Aber wie gesagt, jedes Gericht entscheidet unterschiedlich in Höhe der Mietminderung und auf ein AG Urteil zu berufen ist schon sehr sehr wage.

Klingt nett, zählt es eigentlich, dass der Betrieb vorab nicht erkennbar gewesen wäre? Weil dann wäre es ja nicht möglich gewesen abzusehen, dass es so laut werden muss.

PS: Ordnungsamt und Polizei, vllt verkauft er ja auch an Minderjährige und dann wird es eh lustig.

Daredevil
2009-07-18, 11:25:44
Kannst du, wenn die Miete gesenkt wird, denn dann besser schlafen?

Armaq
2009-07-18, 12:29:30
Geh zu einem Anwalt und frag dich vorher, was dir wichtig ist. Ein guter Mietrechtler (ich habe davon keine Ahnung) kann vll. noch was für die Küche rausschlagen.

oktolyt
2009-07-18, 13:16:06
Mieterbund.
Die Gebühren sind lächerlich, angesichts der Tatsache dass die über ihre Rechtsschutz dann deinen Anwalt zahlen.
Und ganz nebenbei können sie viel besser, weil hauptberuflich, beraten als jedes Forum.

Ich hab einen ehemaligen Vermieter schon vor ein Gericht zerren müssen. Oder er mich. Wie man's sieht.
Da ich verloren habe (fiese Situation mit Verkauf des Hauses und Verbleib der Kaution und so), hätte ich schön zahlen dürfen....

Schrotti
2009-07-18, 20:52:58
Geh zu einem Anwalt und frag dich vorher, was dir wichtig ist. Ein guter Mietrechtler (ich habe davon keine Ahnung) kann vll. noch was für die Küche rausschlagen.

Wichtig wäre mir das da unten Ruhe ist so das man auch mal schlafen kann mit geöffnetem Fenster.
Das man die Miete kürzt ist fast nebensächlich (so viel zahle ich ja nicht für die 3 Raum Wohnung).

Horst Schimanski
2009-07-18, 22:24:25
An wen wende ich mich in so einem Fall?
Wohne in einem Neubauwohngebiet mit bis zu 11 Etagen und eigentlich war es immer ruhig und beschaulig.
Nun haben hier in der Ladenzeile 2 Geschäfte geöffnet die rund um die Uhr Alkohol und Essen verkaufen...

In einem Neubaugebiet ist es anfangs wohl immer erst recht ruhig.
Aber mal ehrlich: Du ziehst in ein Haus (Gebäudekomplex) ein, wissentlich dass das eine Ladenzeile beinhaltet und hast nicht nachgefragt, was denn dort reinkommen könnte?! Etwas sehr blauäugig ist das schon irgendwie.

Du wendest erstmal Dich an die Kommune und fragst nach, ob die Nutzung so in Ordnung ist (Öffnungszeiten ect.). Auch was die Lärmbelästigung der Kunden betrifft.
Bzgl. der Lärmbelästigung vielleicht auch mal die lokalen Ordnungshüter "belästigen".

Ob Du dem Vermieter an die Karre fahren kannst, kann Dir hier niemand wirklich sagen. Das kann nur ein Jurist, der mit der Thematik vertraut ist, eine handvoll angenehmer AG-Urteile (die den Fall hier überhaupt nicht berühren und 100e andere werden ausgelassen) hilft nicht.
Es gibt halt mehrere Beziehungen Ladenmieter-Öffentlichkeit, Ladenmieter-Vermieter, Ladenmieter-andere Mieter... daraus ergeben sich mehrere Angriffspunkte. Dem Ladenmieter auferlegen, dass sich seine Kunden ruhig verhalten, dem Vermieter Stress machen wegen seiner bewusst unverträglichen Mietparteien usw.

Der Weg über den Ladenmieter dürfte erstmal der Sinnvollste sein, da er die Belästigung direkt schafft.

Schrotti
2009-07-18, 23:11:12
Zu allererst war da ein Italienisches Restaurant. Das die den Bach runter gehen und dann ein 24h Shop da öffnet kann ich doch nicht vorher sehen.