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Westcomander
2009-07-23, 14:23:08
hallo Leute, ich wollte bei kino.to einen Film anschauen. Der Film ging nur unter der Voraussetzung das ich einen DVix-Player downloade der ja nix kosten soll. Zwei Wochen später bekomme ich von 99downloads eine mail, dass ich 60 Euro zahlen soll. Wie gesagt es stand nirgendwo das ich geld bezahlen muss. Jedenfalls habe ich nix gesehen. Ich weiß nicht was ich machen soll. Wie lange besteht der Wiederuffsrecht. Habe den Vertrag am 12.07 abgeschlossen.!

Danke

Das Auge
2009-07-23, 14:30:32
Nach meinem (Halb-)wissen hast du 14 Tage Zeit um zu widerrufen. Aber davon abgesehen haben Seiten, die einem versteckte (irgendwo im Kleingedruckten...) Kosten unterjubeln wollen, schlechte Karten. Es gab da mal ein Grundsatzurteil nach welchem die Kosten sofort und klar ersichtlich sein müssen, "weil es nicht dem normalen Surfverhalten entspreche, alles zu lesen."
Musst also imho nur rechtzeitig widerrufen und das ganze am besten noch mit dem entsprechenden Urteil garnieren. Und dann mal sehen wie hartnäckig die sind.

Der Sandmann
2009-07-23, 14:32:21
Googlesuche nach 99downloads. Da ein bischen die Artikel lesen und dann die emnail vergessen.

Pinoccio
2009-07-23, 14:38:46
ich wollte einen Film anschauen. es stand nirgendwo das ich geld bezahlen muss.:comfort:

(Ansonsten: 99downloads sind Abzocker, ganz klar. Die Anlaufstelle dafür ist imho Verbraucherschutz.tv (http://www.verbraucherschutz.tv/internet/99downloadsde).)

mfg

Panasonic
2009-07-23, 14:43:40
hallo Leute, ich wollte bei kino.to einen Film anschauen. Der Film ging nur unter der Voraussetzung das ich einen DVix-Player downloade der ja nix kosten soll. Zwei Wochen später bekomme ich von 99downloads eine mail, dass ich 60 Euro zahlen soll. Wie gesagt es stand nirgendwo das ich geld bezahlen muss. Jedenfalls habe ich nix gesehen. Ich weiß nicht was ich machen soll. Wie lange besteht der Wiederuffsrecht. Habe den Vertrag am 12.07 abgeschlossen.!

Danke
Ach Gott. Illegales Angebot genutzt und verarscht worden. Und dann nicht wissen, was zu tun ist.

Ignorieren und eigenes Handeln überdenken.

Pinoccio
2009-07-23, 15:01:55
Ach Gott. Illegales Angebot genutzt und verarscht worden. Und dann nicht wissen, was zu tun ist.

Ignorieren und eigenes Handeln überdenken.Ist das Ansehen von Filme auf kino.to nach derzeitigem Recht in Deutschland verboten?

mfg

mapel110
2009-07-23, 15:05:49
Ist das Ansehen von Filme auf kino.to nach derzeitigem Recht in Deutschland verboten?

mfg
Na klar. Das ist ne 1A Rechtsverletzung. Oder wunderst dich, warum nicht die Filmemacher selbst ihre Machwerke parallel im Web kostenlos anbieten zum Streamen? :rolleyes:

Panasonic
2009-07-23, 15:09:25
Ist das Ansehen von Filme auf kino.to nach derzeitigem Recht in Deutschland verboten?

mfg
Kann es legal sein, kostenlos im Internet aktuelle Kinofilme anzusehen?

Exxtreme
2009-07-23, 15:11:30
Kann es legal sein, kostenlos im Internet aktuelle Kinofilme anzusehen?
Nicht der Film war angeblich kostenlos sondern der DivX-Player.

Panasonic
2009-07-23, 15:13:56
Nicht der Film war angeblich kostenlos sondern der DivX-Player.Auch die Filme auf Kino.to sind "kostenlos". Die angeblich benötigten Softwareupdates sind nur Abofallen. Knio.to ist bekannt als die größte Abfalle im deutschsprachigen Netz. Ich persönlich sehe übrigens keinen Unterschied zwischen herunterladen und streamen.

Pinoccio
2009-07-23, 15:14:18
Na klar. Das ist ne 1A Rechtsverletzung.Eine Verletzung welchen Rechts?
Kann es legal sein, kostenlos im Internet aktuelle Kinofilme anzusehen?Natürlich, wenn kein Gesetz dagegen spricht.

Jungs, bitte keine hohlen Phrasen (insbesonder @mapel!), Quellen & Fakten!

mfg

Panasonic
2009-07-23, 15:17:52
Natürlich, wenn kein Gesetz dagegen spricht.Frag doch mal die Verleiher an, ob sie Lizenzen an Kino.to veräußert haben.

Tidus
2009-07-23, 15:19:05
kino.to ist doch sowas von bekannt. Wenn es illegal wäre dort zu schauen, warum wurde die Seite nciht längst dicht gemacht?

Also ich hab jedenfalls keine Ahnung, ob es verboten ist, sich dort Filme anzuschauen. Schaue die Filme die ich wirklich unbedingt sehen will, eh lieber auf ner großen Leinwand. ;)

Müllprinz
2009-07-23, 15:20:18
Eine Verletzung welchen Rechts?

Es gibt Aufführungs- und Urheberrechte. Und dann über Umwege (den Player) dafür auch noch Geld zu verlangen, ist ganz schön dreist.

Panasonic
2009-07-23, 15:22:21
kino.to ist doch sowas von bekannt. Wenn es illegal wäre dort zu schauen, warum wurde die Seite nciht längst dicht gemacht?Weil die nicht in Deutschland stehen.

Philipus II
2009-07-23, 15:23:29
@Topic:
Ignorieren bis auf einen Mahnbescheid und gut.

Müllprinz
2009-07-23, 15:27:26
kino.to ist doch sowas von bekannt. Wenn es illegal wäre dort zu schauen, warum wurde die Seite nciht längst dicht gemacht?

Keine Sorge, bald gibt es dafür ein Stoppschild-Derivat. Es muss nur noch die richtige Lobbyarbeit geleistet werden.

e: Stopp + Schild = Stoppschild und nicht Stopp-Schild

Pinoccio
2009-07-23, 15:32:43
Frag doch mal die Verleiher an, ob sie Lizenzen an Kino.to veräußert haben.
Ist es für den Nutzer illegal, sich auf youtube Videos anzuschauen, wenn diese unlizensiertes Material enthalten?
(Z. B. praktisch alle Musikvideos, die ja auch hier im Forum sehr gerne verlinkt werden ... (so (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=7206452&postcount=9) oder so (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=7115781#post7115781) oder vielleicht gar sowas (http://www.youtube.com/watch?v=3YPUPv-TvL8)*? /edit: Link korrigiert))
Wenn es illegal wäre dort zu schauen, warum wurde die Seite nciht längst dicht gemacht?Server in Russland, Domain aus Tonga usw. Die Filmindustrie kommt z.Z. nicht an die Betreiber ran.
(Und daß die Betreiber nach (mindestens) deutschen gesetzen illegal handeln, das ist wohl klar.)

* Wobei: Bei dem Benutzernamen wird mir so einiges klar ... Attention Whore #1!

mfg

Panasonic
2009-07-23, 15:39:44
YouTube hat mit den meisten Labels ein abkommen und zahlt dafür, dass wir auf YouTube Musik hören und "sehen" können. Material, welches nicht von einem solchen Abkommen gedeckelt ist, wird bei YouTube gelöscht.

Tidus
2009-07-23, 15:40:53
Gut, den Punkt mit dem Server hab ich absolut nicht bedacht. :redface:

Pinoccio
2009-07-23, 15:41:43
Es gibt Aufführungs- und Urheberrechte.Werden durch das Ansehene Urheberrechte verletzt? (Z. B. nach § 53 UrhG?)
Und was interessieren den Ansehenden die Aufführungsrechte?Keine Sorge, bald gibt es dafür ein Stopp-Schild-Derivat. Es muss nur noch die richtige Lobbyarbeit geleistet werden.Gorny ist doch schon dabei, sowas für Musik zu fordern. Und Die Filmindustire hat doch auch schon ihr Interesse bekundet.
YouTube hat mit den meisten Labels ein abkommen und zahlt dafür, dass wir auf YouTube Musik hören und "sehen" können. Material, welches nicht von einem solchen Abkommen gedeckelt ist, wird bei YouTube gelöscht.Nein, im Streit zwischen Gema und YouTube ist immer noch keine Einigung in Sicht.

oT:
e: Stopp + Schild = Stoppschild und nicht Stopp-SchildGetrenntschreibung ist zu lässig äh zulässig (http://www.duden.de/deutsche_sprache/sprachwissen/rechtschreibung/crashkurs/bindestrich/regel_13.php).

mfg

Müllprinz
2009-07-23, 15:48:36
Werden durch das Ansehene Urheberrechte verletzt? (Z. B. nach § 53 UrhG?)

Nein, aber durch das Streamen. Wer in der Kette das "Unrecht" begeht ist doch egal. Wenn die Filme niemand zeigen würde, gäbe es auch keine Seher. Wenn ich geklautes Geld auf die Straße werfe und es jemand aufhebt, bleibt es trotzdem geklaut. Das sagt mir zumindest mein Rechtsempfinden.

Chrisch
2009-07-23, 15:51:29
Kam sowas nicht letztens irgendwo im TV? Die Streams anzusehen soll nicht illegal sein (wobei die dagegen vorgehen wollen). Nur das Downloaden / Speichern wäre illegal (meine es so in Erinnerung zu haben).

Pinoccio
2009-07-23, 15:52:43
NeinAnsehen ist also nicht gesetzeswidrig? (Das war ja der Ausgangspunkt.)

Wer in der Kette das "Unrecht" begeht ist doch egal.Komische Rechtsauffassung, die so vermutlich kein Gericht teilen würde. ;-)

mfg

Müllprinz
2009-07-23, 15:57:41
Ansehen ist also nicht gesetzeswidrig? (Das war ja der Ausgangspunkt.)

Ich weiß nicht. :) Ich kann alle Seiten verstehen. Bis auf die derer, die die Streams einspeisen - und dann damit auch noch Leute ausnehmen wollen.

Armaq
2009-07-23, 16:13:33
Ist ungeklärt. Prinzipiell ist das verbleiben der Daten auf dem PC verboten und das tun sie schon im RAM. Allerdings nur bis der Strom ausgeht. Grauzone mit der eindeutigen Verbotstendenz.

trunks18
2009-07-23, 16:19:56
Man sollte halt nicht auf Werbung klicken. Man weiß ja wohl ob man nen Divx-Player installiert hat oder nicht.

_Gast
2009-07-23, 16:30:35
Komische Rechtsauffassung, die so vermutlich kein Gericht teilen würde. ;-)Doch, bei Diebstahl schon. Das mit dem geklauten Geld war genau das richtige Beispiel. Man kann kein Eigentum an gestohlenen Sachen erwerben, egal, wann die Sache gestohlen wurde. Selbst wenn also die gestohlene Sache bereit fünf mal den Besitzer gewechselt hat, ist sie immer noch das Eigentum des Bestohlenen. Auch wenn vier der Besitzer die Sache in gutem Glauben erworben haben.Getrenntschreibung ist zu lässig äh zulässig (http://www.duden.de/deutsche_sprache/sprachwissen/rechtschreibung/crashkurs/bindestrich/regel_13.php).mfgHier aber nicht, denn "Stoppschild" ist keine unübersichtliche Zusammensetzung.

Du kannst also Lottoannahmestelle jetzt auch Lotto-Annahmestelle schreiben, aber nicht Lotto-Annahme-Stelle, denn Annahmestelle ist keine unübersichtliche Zusammensetzung.

Allerdings ist der Duden seit der Rechtschreibreform nicht mehr verbindlich. Du könntest also auch "straflos" (außer im Amtsdeutsch und in der Schule) S-t-o-p-p-s-c-h-i-l-d schreiben.
;)Ist ungeklärt. Prinzipiell ist das verbleiben der Daten auf dem PC verboten und das tun sie schon im RAM. Allerdings nur bis der Strom ausgeht. Grauzone mit der eindeutigen Verbotstendenz.Also ich kann mir nicht vorstellen, dass das reine Ansehen einen Straftatsbestand erfüllt. Ich könnte das ja auch bei einem Freund tun, also ohne dass mein PC dazu benutzt würde.

Westcomander
2009-07-23, 16:33:56
Ja Jungs, was soll ich den tun. Ich bin zur Zeit echt ratlos. Ich habe von denen schon eine letzte Mahnung zur Zahlung bekommen. Soll ich damit zum Rechtsanwalt oder soll ich einfach die Rechnung nicht beachten. Wie lange ist das Wiederrufsrecht in Deutschland. Habe den angeblichen Vertrag am 12.07 abgeschlossen. Sind also noch keine 2 Wochen vorbei. Kennt sich da jemand aus???

_Gast
2009-07-23, 16:36:22
Ja Jungs, was soll ich den tun.Gar nichts! Wegwerfen und ignorieren! Da kommen noch ein paar Drohungen und dann hörts auf.

Philipus II
2009-07-23, 16:44:37
Gar nichts! Wegwerfen und ignorieren! Da kommen noch ein paar Drohungen und dann hörts auf.
Jep.
Mit eienr Ausnahme:
Auf einen Mahnbescheid vom zuständigen Gericht muss unbedingt fristgerecht reagiert werden!

stav0815
2009-07-23, 16:51:15
Jep.
Mit eienr Ausnahme:
Auf einen Mahnbescheid vom zuständigen Gericht muss unbedingt fristgerecht reagiert werden!
Der mit 100%iger Wahrscheinlichkeit nicht kommt. Ausserdem reicht es, dem einfach zu widersprechen.

Pinoccio
2009-07-23, 16:54:00
Doch, bei Diebstahl schon. Das mit dem geklauten Geld war genau das richtige Beispiel. Man kann kein Eigentum an gestohlenen Sachen erwerben, egal, wann die Sache gestohlen wurde. Selbst wenn also die gestohlene Sache bereit fünf mal den Besitzer gewechselt hat, ist sie immer noch das Eigentum des Bestohlenen. Auch wenn vier der Besitzer die Sache in gutem Glauben erworben haben.Das man das Geld nicht behalten darf ist klar. Nur: wie sieht es mit der Strafbarkeit bei gutgläubigem Erwerb aus? Das ist der m. M. n. vergleichbare Tatbestand.Hier aber nicht, denn "Stoppschild" ist keine unübersichtliche Zusammensetzung.

Du kannst also Lottoannahmestelle jetzt auch Lotto-Annahmestelle schreiben, aber nicht Lotto-Annahme-Stelle, denn Annahmestelle ist keine unübersichtliche Zusammensetzung.

Allerdings ist der Duden seit der Rechtschreibreform nicht mehr verbindlich. Du könntest also auch "straflos" (außer im Amtsdeutsch und in der Schule) S-t-o-p-p-s-c-h-i-l-d schreiben.
;)Also ich kann mir nicht vorstellen, dass das reine Ansehen einen Straftatsbestand erfüllt. Ich könnte das ja auch bei einem Freund tun, also ohne dass mein PC dazu benutzt würde.Do you know Mrs. Stopp (http://www.dickes-en.de/wp-content/uploads/2009/04/zensursula_stop.jpg)? She has many children, everyone of them may be called Stopp's child. But also the so-called Stoppschild is one of her children ...
:wink:

Prinzipiell ist das verbleiben der Daten auf dem PC verboten und das tun sie schon im RAM. Allerdings nur bis der Strom ausgeht. Grauzone mit der eindeutigen Verbotstendenz.In welchem Moment man eine Kopie erstellt hat ist eine sehr schwirige Frage. Denn technisch ist auch schon jedes IP-Paket eine Kopie bzw. Teil einer.
Da hinkt der Gesetzgeber udn auch die Jurisprudenz noch ein wenig hinterher.
Dazu hat auch Kristian Köhntopp (http://blog.koehntopp.de/archives/2518-Falscher-Planet,-falsches-Jahrtausend.html)einen schönen Text verfasst:
Unsere Computer sind Kopiermaschinen. Um ein Programm auszuführen muß es von einem Medium in den Speicher, vom Speicher in den Prozessor kopiert werden, ebenso alle Daten. Ergebnisse werden zurück kopiert. Der Befehlssatz eines jeden Rechners hat circa zehn Mal mehr Kopier- als Rechenbefehle.
Unsere Netze sind Kopiermaschinen. Wir sagen wir 'senden eine Nachricht', aber das Wort ist falsch. 'Senden' impliziert, daß die Nachricht sich bewegt und für den "Ab"-Sender nicht mehr da ist. Das ist in der realen Welt so, aber nicht im Netz: Wir kopieren eine Nachricht an die Empfänger.
Das Wesen aller IT ist die Kopie.

mfg

_Gast
2009-07-23, 17:01:21
Nur: wie sieht es mit der Strafbarkeit bei gutgläubigem Erwerb aus? Das ist der m. M. n. vergleichbare Tatbestand.Wenn gutgläubiger Erwerb zulässig ist, dann ist auch vom Erwerber keine Straftat verübt worden. Allerdings ist guter Glaube bei gestohlenen Sachen ausgeschlossen:BGB § 935
Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen

(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war. Wenn du also unwissentlich ein gestohlenes Auto kaufst, dann gehört dieses immer noch dem Bestohlenen. Kaufst du aber im Mediamarkt einen Fernseher, den der Großhändler wegen nicht bezahlter Rechnungen zurückfordert, dann geht das Eigentum auf dich über.

Philipus II
2009-07-23, 17:03:37
Der mit 100%iger Wahrscheinlichkeit nicht kommt. Ausserdem reicht es, dem einfach zu widersprechen.
Es gab einen Fall, bei der sichs eine solche Firma getraut hat. Ich sags daher lieber dazu:wink:
Die angebliche Kundin hat übrigens auch nix gezahlt, damals...

Pinoccio
2009-07-23, 17:11:49
Wenn gutgläubiger Erwerb zulässig ist, dann ist auch vom Erwerber keine Straftat verübt worden. Allerdings ist guter Glaube bei gestohlenen Sachen ausgeschlossen: [...] Wenn du also unwissentlich ein gestohlenes Auto kaufst, dann gehört dieses immer noch dem Bestohlenen.Nein, das meinte ich nicht. Es geht um die Gesetzeswidrigkeit/Strafbarkeit, wenn ich das Auto kaufe und davon ausgehe, daß es nicht gestohlen ist.

mfg

Rhönpaulus
2009-07-23, 17:15:46
Ja Jungs, was soll ich den tun. Ich bin zur Zeit echt ratlos. Ich habe von denen schon eine letzte Mahnung zur Zahlung bekommen. Soll ich damit zum Rechtsanwalt oder soll ich einfach die Rechnung nicht beachten. Wie lange ist das Wiederrufsrecht in Deutschland. Habe den angeblichen Vertrag am 12.07 abgeschlossen. Sind also noch keine 2 Wochen vorbei. Kennt sich da jemand aus???

1:klären ob du einen rechtsgültigen vertrag tatsächlich abgeschlossen hast.
dazu gehört ausgefülltes formular mit name,anschrift,geburtsdatum,abgenickte agb und ausdrücklicher einwilligung.

wenn ja vertrag schriftlich und per einschreiben mit rückschein oder per qualifiziertem fax mit empfangsbestätigung wiederrufen.
ist die wiederufsfrist bereits abgelaufen den vertrag zum nächstmöglichen termin kündigen und das lehrgeld bezahlen.
andere möglichkeit falls minderjährige im haushalt wohnen denen den vertragsabschluß unterschieben.
von minderjährigen abgeschlossene verträge sind generell nicht rechtswirksam und deren erfüllung somit nicht einklagbar.

wenn kein vertrag abgeschlossen wurde alle mahnschreiben von anbieter und beauftragtem inkaso ignorieren und wegwerfen.
reagieren *musst* du erst wenn ein schreiben vom gericht kommt in dem dir ein gegen dich zu eröffnendes mahnverfahren angekündigt wird.
auf dieses schreiben hin schriftlich stellung beziehen und darin den behauptetten vertragsabschluß verneinen.
nun liegt es am anbieter ob der sich tatsächlich traut ein gerichtsverfahren gegen dich einzuleiten.
er muß für die kosten in vorkasse treten und alle kosten inklusive deiner eigenen übernehmen wenn seine klage gegen dich abgelehnt wird.
ergo wird er das nur tun wenn er aussicht auf erfolg hat.
als kläger muß er einen rechtsgültigen vertragsabschluß und darauf aufbauend seine zahlungsansprüche gegen dich beweisen.
kann er das nicht hat er auch keinen anspruch auf vertragliche vereinbarungen.

alles ohne gewähr,verbindliche beratung erfordert einen anwalt.

immer noch verunsichert?
wende dich umgehend an die verbraucherschutzzentrale in deiner nähe und lasse dich dort beraten.

Müllprinz
2009-07-23, 17:20:26
Nein, das meinte ich nicht. Es geht um die Gesetzeswidrigkeit/Strafbarkeit, wenn ich das Auto kaufe und davon ausgehe, daß es nicht gestohlen ist.

Aber niemand geht doch ernsthaft davon aus, dass die kostenlosen Streams von aktuellen Kinofilmen legal sind. So plemplem kann man nicht sein. Selbst Sonderschüler und Frauen nicht.

Armaq
2009-07-23, 17:27:12
Also ich kann mir nicht vorstellen, dass das reine Ansehen einen Straftatsbestand erfüllt. Ich könnte das ja auch bei einem Freund tun, also ohne dass mein PC dazu benutzt würde.
Ja und? Dann macht sich dein Freund strafbar (Vorführung). Ich habe doch kurz erläutert woran geknüpft wird. Das ist durchaus ernst zu nehmen.

Pinoccio
2009-07-23, 17:40:48
Aber niemand geht doch ernsthaft davon aus, dass die kostenlosen Streams von aktuellen Kinofilmen legal sind.Das Gesetz (wenn wir mal den $ 53 UrhG als Grundlage nehmen) spricht von einer offensichtlich rechstwidrigen Vorlage. Nun gibt es genug legale Angebote, die mit kostenlos* oder gratis (http://www.maxdome.de/special/gratis/) werben, sogar kostenlose Kinofilme (http://www.video-on-demand.info/news-87458/NDR%20zeigt%20Kinofilm%20kostenlos%20im%20Internet) (2 (http://www.chip.de/news/Promotion-Kinofilm-kostenlos-zum-Download_15319231.html), 3 (http://pressetext.de/news/090505032/myvideo-stellt-kinofilme-gratis-ins-netz/), 4 (http://winfuture.de/news,31455.html), 5 (http://www.321fastweg.de/oceans-eleven-kinofilm-kostenlos-downloaden-95.html) verchieden weitere Beispiel) gibt es legal im Netz.
Wenn also ein Nutzer so blöd ist, und ein Abo abschließt, um kostenlose Software runterzuladen, dann kann man wohl nicht erwarten, daß für ihn die Rechtswidrigkeit dieses Angebotes offensichtlich ist. ;-)

mfg

Armaq
2009-07-23, 18:09:07
Das Gesetz (wenn wir mal den $ 53 UrhG als Grundlage nehmen) spricht von einer offensichtlich rechstwidrigen Vorlage. Nun gibt es genug legale Angebote, die mit kostenlos* oder gratis (http://www.maxdome.de/special/gratis/) werben, sogar kostenlose Kinofilme (http://www.video-on-demand.info/news-87458/NDR%20zeigt%20Kinofilm%20kostenlos%20im%20Internet) (2 (http://www.chip.de/news/Promotion-Kinofilm-kostenlos-zum-Download_15319231.html), 3 (http://pressetext.de/news/090505032/myvideo-stellt-kinofilme-gratis-ins-netz/), 4 (http://winfuture.de/news,31455.html), 5 (http://www.321fastweg.de/oceans-eleven-kinofilm-kostenlos-downloaden-95.html) verchieden weitere Beispiel) gibt es legal im Netz.
Wenn also ein Nutzer so blöd ist, und ein Abo abschließt, um kostenlose Software runterzuladen, dann kann man wohl nicht erwarten, daß für ihn die Rechtswidrigkeit dieses Angebotes offensichtlich ist. ;-)

mfg
Zwar nimmt der BGH an, dass die Bürger im Schnitt ungefähr auf dem Niveau eines "notorischen Schwachkopfs" angesiedelt sind (Zitat geklaut), aber das ist wirklich gewagt.

Daredevil
2009-07-23, 18:15:07
YouTube hat mit den meisten Labels ein abkommen und zahlt dafür, dass wir auf YouTube Musik hören und "sehen" können. Material, welches nicht von einem solchen Abkommen gedeckelt ist, wird bei YouTube gelöscht.
Ob Youtube auch Abkommen hat wenn dort komplette Filme gezeigt werden in 12 Teile gesplittet? :D

Kino.to ist halt ne grauzone. Man kann zwar die Filme sehen aber nicht runterladen und das ist nunmal der Punkt.

stav0815
2009-07-23, 18:21:06
Es gab einen Fall, bei der sichs eine solche Firma getraut hat. Ich sags daher lieber dazu:wink:
Die angebliche Kundin hat übrigens auch nix gezahlt, damals...
Naja, so ein Mahnverfahren beim Amtsgericht einzuleiten kostet schonmal 70€. Das geht niemand ein, wenn er nicht zu 51% sicher is, dass er im Recht ist. Und die betreffende "Firma" weiss, wer hier im Recht ist ;)

Philipus II
2009-07-23, 18:59:22
Ein Mahnbescheid ist günstiger, ab etwas unter 25€...

medi
2009-07-23, 21:14:46
Nach meinem (Halb-)wissen hast du 14 Tage Zeit um zu widerrufen. Aber davon abgesehen haben Seiten, die einem versteckte (irgendwo im Kleingedruckten...) Kosten unterjubeln wollen, schlechte Karten. Es gab da mal ein Grundsatzurteil nach welchem die Kosten sofort und klar ersichtlich sein müssen, "weil es nicht dem normalen Surfverhalten entspreche, alles zu lesen."
Musst also imho nur rechtzeitig widerrufen und das ganze am besten noch mit dem entsprechenden Urteil garnieren. Und dann mal sehen wie hartnäckig die sind.

Ja das ist Halbwissen denn dein Widerrufsrecht erlischt sobald die Gegenseite eine Dienstleistung erbracht hat und diese die Grundlage für die Erfüllung des Vertrages war. In diesem Fall hat sie dir die Software zum Download angeboten. Aufs Widerrufsrecht kannst du hier nicht pochen da der Vertrag von der Gegenseite bereits erfüllt wurden ist. Allerdings hast du mit dem zweiten Teil Recht. Eventuell anfallende Kosten müssen sehr leicht ersichtlich sein (also Kleingedrucktes reicht nicht) - quasi müssen die einem förmlich ins Auge springen - ansonsten ist der Vertrag nicht gültig.
Ergo die Jungs ignorieren und erst reagieren wenn von Gericht ne Mahnung kommen sollte. Dann widersprechen und gut ist.
Allerdings wäre es noch hilfreich nen Screenshot für eventuelle Streitigkeiten von der Downloadseite zu machen.
Ich glaub aber die gehen eher auf Dummenfang und werden nen Teufel tun bis vors Gericht zu gehen.

Westcomander
2009-07-23, 22:42:59
Also ich habe den geschrieben das ich den Vertrag Wiederrufen möchten. Da die Frist noch nicht vorbei ist, daraufhin haben Sie mir geantwortet:

vielen Dank für Ihre Nachricht an den Kundensupport von 99Downloads.de - Ihrem
Service für schnelle und sichere Downloads im Internet.

Leider muss ich Ihre Einwendung zurückweisen. Sie sind in unserer Kundendatenbank
unter Angabe Ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen IP- und Email-Adresse
verzeichnet.
Unter Zuhilfenahme der von Ihnen bei der Anmeldung angegebenen Adressen wurde
Ihnen außerdem ein Aktivierungslink zur Aktivierung des bestellten Zuganges zu
unserem Downloadservice 99Downloads.de per Email zugesandt.

Ihre Anmeldung auf 99downloads.de, bei der Sie auch unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie den Erhalt der Informationen zum Widerruf bestätigt
haben, führte nachweislich zu einem Vertragsabschluss über einen zwölfmonatigen
Datenbankzugang. Bei dieser Anmeldung wurden Sie insbesondere vor und nach der
Anmeldung über Ihr Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen informiert. Zudem haben
Sie unsere Geschäftsbedingungen im Rahmen der Zusendung des Aktivierungslinks in
druckbarer Version per Email erhalten.

Wie Ihnen bekannt ist, wurden Sie im Rahmen der Anmeldung, sowie in den
Geschäftsbedingungen, ausdrücklich über die Kosten unserer Dienstleistung
informiert und es wurden ihnen diese direkt auf der Seite der Anmeldung angezeigt.
Schon das Landgericht Hamburg urteilte am 6.11.2003 in der Entscheidung 5 U 48/03,
dass es ausreichend ist, wenn der Preis auf der Seite steht, auf der das Produkt
auch angeboten wird. Bereits durch das Absenden eines Anmelde- oder
Vertragsformulars wird ein wirksames Angebot gemäß § 145 des Bürgerlichen
Gesetzbuches abgegeben. Mit der Zusendung eines Bestätigungslinks per Email kommt
der Vertrag darauf wirksam zustande.

Ein Widerruf des Dienstleistungsvertrages zwischen Ihnen und der Belleros Premium
Media Limited ist in diesem Falle leider auch nicht mehr einwendbar. Unter
Zuhilfenahme des §312d Abs. 3 Nr.2 des BGB erlischt das Recht zum Widerruf, wenn
der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Dies ist
in diesem Fall mit der Aktivierung des Zuganges zu unserem Service-Angebot mittels
Aktivierungslink gleichzusetzen. Anderweitige Informationen Dritter entbehren in
diesem Fall jeglicher Rechtsgrundlage.

Außerdem ist ein Widerruf, auch ohne Aktivierung, nach den derzeitig gültigen
Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes nur innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung
möglich.
Dieses haben Sie mit Bestätigung unserer Geschäftsbedingungen bei der Anmeldung
sowie der Annahme unseres Angebotes als Vertragsbestandteil akzeptiert. Um uns vor
Missbrauch zu schützen, müssen wir einen Widerruf in den benannten Fällen leider
grundsätzlich zurückweisen.

Ein gültiger Widerruf ist bei der Belleros Premium Media Limited vor dem
Rechnungsversand nicht eingegangen. Daher haben Sie auch die Ihnen bekannte
Zahlungsaufforderung mit dem bei der Anmeldung vereinbarten Bruttobetrag für unser
Serviceangebot erhalten.

Bitte verstehen Sie deshalb, warum ich Ihre Beanstandung insoweit zurückweisen
muss. Ich möchte Sie bitten, den in Rechnung gestellten Betrag innerhalb der
Zahlungsfrist zu begleichen. Nach Ablauf der benannten Frist können Sie zur
Erstattung weiterer Verzugsschäden (Rechtsanwalts-/Inkassokosten) in Anspruch
genommen werden.

Auf Anfrage übersenden wir Ihnen gerne Informationen über die bei der Anmeldung
gemachten Angaben.

Panasonic
2009-07-23, 22:52:16
Da die jetzt wissen, dass die Mailadresse tatsächlich zu Dir gehört, werden die Dich jetzt richtig anfangen zu nerven.

Warum hörst Du nicht, was man Dir rät? Es gibt nur ein einziges probates Mittel: Ignoranz

Wolfram
2009-07-23, 23:24:11
Also ich habe den geschrieben das ich den Vertrag Wiederrufen möchten. Da die Frist noch nicht vorbei ist, daraufhin haben Sie mir geantwortet:
Womit Du einen Beweis hast, daß der Widerruf zugegangen ist. Gut!

Ein Widerruf des Dienstleistungsvertrages zwischen Ihnen und der Belleros Premium
Media Limited ist in diesem Falle leider auch nicht mehr einwendbar. Unter
Zuhilfenahme des §312d Abs. 3 Nr.2 des BGB erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Dies ist in diesem Fall mit der Aktivierung des Zuganges zu unserem Service-Angebot mittels Aktivierungslink gleichzusetzen.
§312d Nr.3 BGB:

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
1. bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
"Mit ausdrücklicher Zustimmung". Das Anklicken eines Links ist keine ausdrückliche, sondern eine konkludente Zustimmung, ein Handeln, das man als Zustimmung werten kann. Auf diese Vorschrift berufen sich ja auch immer irgendwelche DSL-Drücker. Da kann man dann ankreuzen/anhaken "ja, ich will, das mit der Ausführung des Vertrages sofort begonnen wird, mir ist bekannt, daß ich damit auf mein Widerrufsrecht verzichte" (in der Regel schicken sie Dir dann so ein Modem/Zugangsdaten-Paket ins Haus). Das ist eine ausrückliche Zustimmung. Das "ausdrücklich" steht da nicht ohne Grund. Ich würde mir gerade nach dieser Mail (die Dich weiterer Beweispflichten enthebt, weil sie den Zugang des Widerrufs bestätigt) keine Gedanken mehr machen.

Wenn Du tatsächlich etwas vom Amtsgericht bekommst (Mahnverfahren), schalte einen Anwalt ein. Weil das ein automatisiertes Verfahren ist und das Gericht nicht prüft, ob der Anspruch berechtigt ist, solange Du nichts einwendest. Sonst laß die Sache auf sich beruhen.

Mal ganz abgesehen von Überlegungen wie, daß es sich um einen sittenwidrigen, nichtigen, hinfälligen Vertrag handeln könnte, weil der Anbieter schließlich illegal Inhalte anbietet.

Westcomander
2009-07-24, 00:17:42
Also habe im I-net darüber rechachiert und habe herausgefunden das der Seite tausende von Leuten auf den Leim gegangen sind. Also ich würde sagen das die Seite mit illegalen Mitteln versucht den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ich finde es auch irgendwie schade das keine dagegen was unternimmt. Immerhin befindet sich der Anbieter in Deutschland und sollte auch demnach, nach dem deutschen Gesetz bestraft werden.

Heimatsuchender
2009-07-24, 00:30:14
Hm. Auch wenn ich was gegen Abzocker habe. Auf der Startseite von 99downloads.de steht direkt:

Auf 99downloads.de finden Sie 99 der aktuellsten Downloads gängiger Internet Free- und Software. Für nur 60 Euro incl. Mwst pro Jahr stellen wir Ihnen einen Zugang zu unserer Datenbank mit tollen Informationen und Software-Produkten zur Verfügung.
http://www.99downloads.de/


Man kann also nicht sagen, daß da nichts von Kosten steht.



tobife

Wolfram
2009-07-24, 00:34:03
Du kannst Dich ja an die Verbraucherzentrale wenden. Oder an die Polizei, und Anzeige wegen versuchten Betrugs erstatten. Denn zumindest bei der Reaktion auf Deinen Widerruf haben sie IMO versucht, Dich zu täuschen und Dir damit das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob Dir nicht klar sein mußte, daß das ein Angebot ist, bei dem illegal Content verteilt wird. Andererseits werden die genau darauf bauen: Der Kunde weiß, daß er von etwas Unrechtem profitiert (selbst wenn der Kunde dafür weder zivil- noch strafrechtlich zu belangen sein dürfte), deswegen wird er schon nichts unternehmen...

@EDIT: Das ist natürlich an Westcommander gerichtet.

Wie gesagt, ich könnte mir auch vorstellen, daß der Vertrag nichtig, weil sittenwidrig ist, falls die Inhalte illegal zur Verfügung gestellt werden.

Heimatsuchender
2009-07-24, 00:42:27
Ich glaube, wir müssen anfangen zu differenzieren. Es geht einmal um den Content, den der TS haben wollte und es geht um die Registrierung des TS bei 99downloads.de. Und bei 99downloads.de steht eindeutig, daß 60 Euro/Jahr berechnet werden.


tobife


Edit @ Wolfram:
Ich habe das so verstanden, daß der TS sich bestimmten Content ansehen wollte. Dafür wird ein bestimmter DivX-Player benötigt (warum auch immer). Der TS wurde von wem auch immer auf 99downloads.de verwiesen. Dort hat der TS sich angemeldet und hat einen Link zum DivX-Player bekommen (mehr macht 99downloads.de nicht). Was sich der TS mit dem DivX-Player ansieht, wird 99downloads.de nicht interessieren. Die berechen das Verlinken auf die diverse Software.

medi
2009-07-24, 00:43:18
Womit Du einen Beweis hast, daß der Widerruf zugegangen ist. Gut!

§312d Nr.3 BGB:

"Mit ausdrücklicher Zustimmung". Das Anklicken eines Links ist keine ausdrückliche, sondern eine konkludente Zustimmung, ein Handeln, das man als Zustimmung werten kann. Auf diese Vorschrift berufen sich ja auch immer irgendwelche DSL-Drücker. Da kann man dann ankreuzen/anhaken "ja, ich will, das mit der Ausführung des Vertrages sofort begonnen wird, mir ist bekannt, daß ich damit auf mein Widerrufsrecht verzichte" (in der Regel schicken sie Dir dann so ein Modem/Zugangsdaten-Paket ins Haus). Das ist eine ausrückliche Zustimmung. Das "ausdrücklich" steht da nicht ohne Grund. Ich würde mir gerade nach dieser Mail (die Dich weiterer Beweispflichten enthebt, weil sie den Zugang des Widerrufs bestätigt) keine Gedanken mehr machen.

Wenn Du tatsächlich etwas vom Amtsgericht bekommst (Mahnverfahren), schalte einen Anwalt ein. Weil das ein automatisiertes Verfahren ist und das Gericht nicht prüft, ob der Anspruch berechtigt ist, solange Du nichts einwendest. Sonst laß die Sache auf sich beruhen.

Mal ganz abgesehen von Überlegungen wie, daß es sich um einen sittenwidrigen, nichtigen, hinfälligen Vertrag handeln könnte, weil der Anbieter schließlich illegal Inhalte anbietet.

Ja was heisst denn das? Das das Anklicken eines Links, trotz dessen das da steht, dass man einen Vertrag abschließt etc.pp. NICHT ausreicht einen Vertrag abzuschliessen? Das wäre mir neu. Hast du dazu Gerichtsurteile?

Panasonic
2009-07-24, 00:47:42
Jesus! IGNORIEREN! VERGESSEN! NICHT VERRÜCKT MACHEN!

Schlafen, ausruhen, nicht mehr daran denken. IST ES DENN SO SCHWER, EINFACH MAL NICHTS ZU MACHEN?!

Blacksoul
2009-07-24, 00:50:06
Jesus! IGNORIEREN! VERGESSEN! NICHT VERRÜCKT MACHEN!

Schlafen, ausruhen, nicht mehr daran denken. IST ES DENN SO SCHWER, EINFACH MAL NICHTS ZU MACHEN?!

Es ist einfach so ungewohnt heutzutage nicht gleich in Panik zu geraten. Man wurde durch die Medien eben gut erzogen. ;)


t.b.d

_DrillSarge]I[
2009-07-24, 00:50:40
ähhh sorry, wer dabei nicht merkt, dass es betrug ist:

http://666kb.com/i/bawk0lnq3t8cw9sds.jpg

bzw. direkt mal 99downloads:

http://666kb.com/i/bawjx8399xe8amgog.png

Panasonic
2009-07-24, 00:53:26
Woran sollte jetzt ein unerfahrener Internetnutzer die "Betrugsabsicht" erkennen?
Wenn Du die ganze Seite fotografiert hättest, würde man rechts daneben sogar das Kostenfeld sehen. Betrug ist das nicht. Es ist schlicht Bauernfängerei. Im Grunde nicht unschlau.

Blacksoul
2009-07-24, 00:54:06
Ich verstehe auch nicht, wieso man solche Dinge nicht einfach von der offiziellen Seite herunterlädt? Jeder Hersteller hat seine offizielle und eigene Seite, bei der man den Kram problemlos und einfach beziehen kann. Ein Bekannter von mir hat sich auch ähnlich dämlich verhalten und den Windows Live Messenger von einer solchen Seite bezogen (haben paar Foren-User hier auch schon geschafft, die Seite nenne ich nicht). Wieso macht man sowas?


t.b.d

_DrillSarge]I[
2009-07-24, 00:55:21
Woran sollte jetzt ein unerfahrener Internetnutzer die "Betrugsabsicht" erkennen?
ja, nicht betrug. wie du gesagt hast, bauernfängerei halt. seriös ist was anderes. ich würde nie irgendwo laden, wo man für stinknormales zeug sich in dieser weise registrieren muss.

Heimatsuchender
2009-07-24, 00:57:45
I[;7434343']ähhh sorry, wer dabei nicht merkt, dass es betrug ist:

http://666kb.com/i/bawk0lnq3t8cw9sds.jpg

bzw. direkt mal 99downloads:

http://666kb.com/i/bawjx8399xe8amgog.png


Hier ist der Link zur Anmeldeseite:
http://www.99downloads.de/anmeldung.html

Auch da steht, daß es 60 Euro/Jahr kostet.

Wie Panasonic schon schrieb: Betrug: Nein // Bauernfängerei: Ja
Eigentlich hätte etwas lesen schon gereicht.

Noch schlimmer ist aber, daß der TS Kontakt per Mail aufgenommen hat.
Es wäre wirklich besser gewesen, nichts zu tun und erst aktiv zu werden, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt.


tobife

Panasonic
2009-07-24, 00:58:06
I[;7434349']ja, nicht betrug. wie du gesagt hast, bauernfängerei halt. seriös ist was anderes. ich würde nie irgendo laden, wo man für stinknormales zeug sich in dieser weise registrieren muss.
Jetzt spricht grundsätzlich nichts dagegen, Erfahrungen zu machen und aus Fehlern zu lernen. Aber dann sollte man doch bitte hinterher auf den Rat erfahrener User hören und nicht noch alles schlimmer machen, als es (eigentlich nicht) ist.

Mich nervt nicht, dass der TS darauf hereingefallen ist, mich nervt es viel mehr, dass er jetzt völlig unüberlegt, planlos und hysterisch handelt.

Heimatsuchender
2009-07-24, 01:05:02
Ich verstehe auch nicht, wieso man solche Dinge nicht einfach von der offiziellen Seite herunterlädt? Jeder Hersteller hat seine offizielle und eigene Seite, bei der man den Kram problemlos und einfach beziehen kann. Ein Bekannter von mir hat sich auch ähnlich dämlich verhalten und den Windows Live Messenger von einer solchen Seite bezogen (haben paar Foren-User hier auch schon geschafft, die Seite nenne ich nicht). Wieso macht man sowas?


t.b.d


Gute Frage. Ich vermute, daß die Gier nach mehr oder weniger legalem Content zu groß ist und die Leute nicht mehr nachdenken. Frei nach dem Motto:

Toll. Ein aktueller Kinofilm umsonst. Ich brauche einen DivX-Player? Oh. ;( Toll. Hier wird direkt was verlinkt. Dann wird runtergeladen und nicht mehr großartig gelesen.


Ich kenne auch Leute, die sowas schon gemacht haben. Man verbucht es schlimmstenfalls als Lehrgeld.



tobife

Spasstiger
2009-07-24, 01:07:02
Wir brauchen den Internetführerschein, ganz eindeutig.
Der Anbieter des Downloadportals ist imo im Recht und auf dein Widerrufsrecht hast du ja auch direkt bei der Anmeldung verzichtet. So sieht es bei mir aus, wenn ich von kino.to aus den DivX-Links folge:
http://www.abload.de/thumb/abzockerctjt.png (http://www.abload.de/image.php?img=abzockerctjt.png)
Auf der rechten Seite steht in normaler Schriftgröße, dass Kosten in Höhe von 96€ entstehen. Ok, ist scheinbar ein anderer Anbieter als 99downloads.de, aber die Masche dürfte die gleiche sein.

Heimatsuchender
2009-07-24, 01:17:43
Wir brauchen den Internetführerschein, ganz eindeutig.
Der Anbieter des Downloadportals ist imo im Recht und auf dein Widerrufsrecht hast du ja auch direkt bei der Anmeldung verzichtet. So sieht es bei mir aus, wenn ich von kino.to aus den DivX-Links folge:
http://www.abload.de/thumb/abzockerctjt.png (http://www.abload.de/image.php?img=abzockerctjt.png)
Auf der rechten Seite steht in normaler Schriftgröße, dass Kosten in Höhe von 96€ entstehen. Ok, ist scheinbar ein anderer Anbieter als 99downloads.de, aber die Masche dürfte die gleiche sein.



Das erscheint auch, wenn ich den Links folge. Etwas lesen hätte wirklich gereicht.


tobife

MarcWessels
2009-07-24, 01:27:14
Wir brauchen den Internetführerschein, ganz eindeutig.
Der Anbieter des Downloadportals ist imo im Recht und auf dein Widerrufsrecht hast du ja auch direkt bei der Anmeldung verzichtet.Nichtig. Man kann nicht auf sein Widerrufsrecht verzichten.

medi
2009-07-24, 07:11:14
Nichtig. Man kann nicht auf sein Widerrufsrecht verzichten.

Seine Formulierung war falsch. Das Widerrufsrecht ist bereits abgelaufen. Ist das selbe wie wenn man ne Nutte bucht, mit ihr poppt und danach sagt: Ach nee wollte doch nicht. Dienstleistung ist erbracht und muss entgolten werden.


@Panasonic:
Das mit dem Panik schieben ist normal. Als mir beim ersten mal so ne MAhnung ins Haus geflattert ist (Flexstrom) hab ich auch Panik geschoben. Allerdings haben mir 2 Gespräche mir 2 Anwälten und das informieren im Internet dann diese Panik genommen. Beim TS wars einfach die Angst durch Nichtsmachen alles noch schlimmer zu machen und da ein paar Hanseln hier im Forum ihm geraten haben in Widerspruch zu gehen hat er sich in seiner Meinung was machen zu müssen bestärkt gefühlt. Dumm gelaufen für ihn.

_Gast
2009-07-24, 08:51:55
Ja und? Dann macht sich dein Freund strafbar (Vorführung).Vorführungen im Freundeskreis sind doch nicht strafbar. Sonst würdest du ja jedes mal eine Straftat begehen, wenn du deiner Freundin ein urheberrechtlich geschütztes Lied vorsingst oder mit deinem Kumpel zusammen den Film aus der Videothek anschaust.

Armaq
2009-07-24, 09:01:50
Vorführungen im Freundeskreis sind doch nicht strafbar. Sonst würdest du ja jedes mal eine Straftat begehen, wenn du deiner Freundin ein urheberrechtlich geschütztes Lied vorsingst oder mit deinem Kumpel zusammen den Film aus der Videothek anschaust.
Wenn du urheberrechtlich geschütztes Material über kino.to mit Freunden anschaust, dann bewegst du dich immer noch in einer rechtlichen Grauzone mit Tendenz zur Strafbarkeit hin, was durch die Vorführung nicht gerade verbessert wird. Wie gesagt, dass verbringen der Daten auf deinen PC ist das Problem.

Ansonsten ist ein DVD-Abend natürlich nicht rechtswidrig.

_Gast
2009-07-24, 09:33:09
Wenn du urheberrechtlich geschütztes Material über kino.to mit Freunden anschaust, dann bewegst du dich immer noch in einer rechtlichen Grauzone mit Tendenz zur Strafbarkeit hin, was durch die Vorführung nicht gerade verbessert wird.Ohne Zweifel bewegt sich jemand im Bereich einer strafbaren Handlung, der ohne Genehmigung des Rechteinhabers aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen Filme auf seinen Rechner lädt. Das geschieht auch beim reinen Streamen, denn die Daten werden selbstverständlich auf dem Rechner zumindest zwischengespeichert.

Allerdings erstreckt sich die Strafbarkeit nicht auf weitere Zuschauer, sofern es sich nicht um eine öffentliche Vorführung handelt.

Es geht mir hier nur um die rein rechtliche Betrachtung. Das hat mit meinem Gerechtigkeitsempfinden oder einer moralischen Beurteilung nichts zu tun. Die sähe natürlich völlig anders aus.

Solar
2009-07-24, 10:07:51
Vielleicht hier mal schauen:

Alexander Varin (Content Services Ltd.) heisst der Typ der dahinter steckt, bekannter Abzocker.



http://abraexchen.wordpress.com/2009/07/15/staatsanwaltschaft-mannheim-sucht-opfer-der-content-services-ltd/

Gruß

Solar

Wolfram
2009-07-24, 10:56:48
Ja was heisst denn das? Das das Anklicken eines Links, trotz dessen das da steht, dass man einen Vertrag abschließt etc.pp. NICHT ausreicht einen Vertrag abzuschliessen? Das wäre mir neu. Hast du dazu Gerichtsurteile?
Das Anklicken reicht für den Vertrag aus. Man kann aber grundsätzlich nicht auf sein Widerrufsrecht verzichten. Wenn das durch simples Anklicken eines Kästchens ginge, oder man es in den AGB verstecken könnte, dann wäre das ganze Widerrufsrecht, das Dich vor unüberlegten Geschäften schützen soll, ja sinnlos. Die Abzocker mailten ja

erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Dies ist in diesem Fall mit der Aktivierung des Zuganges zu unserem Service-Angebot mittels Aktivierungslink gleichzusetzen.
Das reine Anklicken dieses Links wird für den Widerrufsverzicht nicht ausreichen.

Wie Panasonic schon schrieb: Betrug: Nein // Bauernfängerei: Ja
Eigentlich hätte etwas lesen schon gereicht.

Wie gesagt: Ich meine, man könnte einen Betrugsversuch spätestens in der Mail erkennen, die ihn IMO im Hinblick auf den Widerrufsverzicht täuschen soll. Aber darüber mögen die Juristen streiten.

Mal ganz abgesehen von der rechtlichen Bewertung: Ist hier irgendjemand der Ansicht, daß dieser Anbieter ein seriöses, billigenswertes Geschäft betreibt? Bei dem eine Leistung angeboten wird, die ihr Geld auch wert ist?

medi
2009-07-24, 12:27:13
Mal ganz abgesehen von der rechtlichen Bewertung: Ist hier irgendjemand der Ansicht, daß dieser Anbieter ein seriöses, billigenswertes Geschäft betreibt? Bei dem eine Leistung angeboten wird, die ihr Geld auch wert ist?

Seit wann muss denn für viel Geld ein hoher Gegenwert gebracht werden? *zu den vielen Unternehmensberatern schiel* :rolleyes:

Aber nein, der ist nicht seriös und schon gut im Netz bekannt wie mir scheint.

Westcomander
2009-07-24, 15:18:39
Das erscheint auch, wenn ich den Links folge. Etwas lesen hätte wirklich gereicht.


tobife
und noch ein mal für alle, die Seite wo ich Adobe Reader runtergeladen habe wies keine Zeichen eines Kostenpflichtigen abos auf. ES STAND AUCH NIRGENDWO DAS ICH ZAHLEN MUSS. Die seite 99 Downloads habe ich nie betreten!!!!!!! DA stand ganz genau download, habe ich draufgecklickt danach kam nix, stand aber ein code unten drunter mit dem hinweis, falls sie kein Link zum Downloaden bekommen haben schicken sie den Code an eine bestimmte E-mail Adresse. Die E-Mail adresse stand daneben. Habe ich gemacht (so dumm wie ich war) habe aber nix ausser einer Rechnung bekommen!!!!!!

Heißt ich nix download ich nix auf der 99 downlads Seite war!!!! Okey

Blacksoul
2009-07-24, 15:21:45
und noch ein mal für alle, die Seite wo ich Adobe Reader runtergeladen habe wies keine Zeichen eines Kostenpflichtigen abos auf. ES STAND AUCH NIRGENDWO DAS ICH ZAHLEN MUSS. Die seite 99 Downloads habe ich nie betreten!!!!!!! DA stand ganz genau download, habe ich draufgecklickt danach kam nix, stand aber ein code unten drunter mit dem hinweis, falls sie kein Link zum Downloaden bekommen haben schicken sie den Code an eine bestimmte E-mail Adresse. Die E-Mail adresse stand daneben. Habe ich gemacht (so dumm wie ich war) habe aber nix ausser einer Rechnung bekommen!!!!!!

Heißt ich nix download ich nix auf der 99 downlads Seite war!!!! Okey

Den Adobe Reader bekommt man bei www.adobe.com (wer hätte das gedacht?).
Daher wieder die Frage: Wieso nicht gleich bei Hersteller?


t.b.d

Westcomander
2009-07-24, 15:37:26
Den Adobe Reader bekommt man bei www.adobe.com (wer hätte das gedacht?).
Daher wieder die Frage: Wieso nicht gleich bei Hersteller?


t.b.d
ich weiß war dumm. Hab den Fehler gemacht. Glaube trozdem das es eine Seite mit betrügerischen Absichten ist. Sehr seriös zu scheint auch das man von einer Seite auf die andere und dann auf die dritte Seite gelangt und man ein Code irngedwo eingeben muss. Egal ich warte ab bis das Schreiben vom Gericht kommt.

_DrillSarge]I[
2009-07-24, 15:38:11
und noch ein mal für alle, die Seite wo ich Adobe Reader runtergeladen habe wies keine Zeichen eines Kostenpflichtigen abos auf. ES STAND AUCH NIRGENDWO DAS ICH ZAHLEN MUSS. Die seite 99 Downloads habe ich nie betreten!!!!!!! DA stand ganz genau download, habe ich draufgecklickt danach kam nix, stand aber ein code unten drunter mit dem hinweis, falls sie kein Link zum Downloaden bekommen haben schicken sie den Code an eine bestimmte E-mail Adresse. Die E-Mail adresse stand daneben. Habe ich gemacht (so dumm wie ich war) habe aber nix ausser einer Rechnung bekommen!!!!!!

Heißt ich nix download ich nix auf der 99 downlads Seite war!!!! Okey
hä? ich denk divx player? :confused:

nochmal: um kostenlose programme runterzuladen muss man sich nirgendwo registrieren oder sonstwas angeben!!!!

achso: den link zu der seite (mit dem reader) hätt ich gerne mal.

Westcomander
2009-07-24, 15:40:24
I[;7435222']hä? ich denk divx player? :confused:

nochmal: um kostenlose programme runterzuladen muss man sich nirgendwo registrieren oder sonstwas angeben!!!!

achso: den link zu der seite (mit dem reader) hätt ich gerne mal.

wo ich mich angemeldet habe oder was???

_DrillSarge]I[
2009-07-24, 15:41:33
wo ich mich angemeldet habe oder was???
was hast du denn nun geladen? den divx-player per kino.to dingens oder den adobe reader? (von wo?) :uconf:

Panasonic
2009-07-24, 15:44:29
Er hat halt irgendwo irgendwas heruntergeladen und soll jetzt irgendwie irgendwann irgendwas an irgendwen überweisen... wen interessiert das noch?

Daredevil
2009-07-24, 15:46:45
Als Tipp den man gerne weitergeben sollte.
Wenn man irgendeine kostenfreie Software sucht einfach mal "chip" bei google dranhängen, dort bekommt man dann zu 99% nen Treffer von Chip.de, sicherer Download, super Seite und schneller Download.

Bei Treibern und speziellen Tools wie ATT Beta/CPUz usw. Computerbase dabei schreiben ;)

Westcomander
2009-07-24, 15:48:38
Er hat halt irgendwo irgendwas heruntergeladen und soll jetzt irgendwie irgendwann irgendwas an irgendwen überweisen... wen interessiert das noch?

Wenns dich nicht interessiert brauchst du doch nicht zu schreiben.

Ja den Adobe Reader habe ich runtergeladen. Die Seite hat seit 2 Tagen ihr Aussehen verändert und den Betrag von 60 Euro auf 96 Euro erhöht. Leider kann ich den Link nicht schicken weil die Seite jetzt anders aussieht wie zuvor.

Panasonic
2009-07-24, 15:50:10
Als, nicht wie. Machst Du Dir eigentlich wirklich noch immer einen Kopf wegen dem Mist?! :usad:

Westcomander
2009-07-24, 16:04:17
Als, nicht wie. Machst Du Dir eigentlich wirklich noch immer einen Kopf wegen dem Mist?! :usad:


Ganz erlich, nicht mehr habe eigentlich genung guter Ratschläge bekommen.

Eine Frage hätte ich noch und zwar, wenn der Rechtsanwalt von denen mir ein SChreiben schickt, muss ich darauf antworten????

Panasonic
2009-07-24, 16:07:27
Nein. Nur auf einen gerichtlichen Mahnbescheid musst Du Antworten, da hier ohne Widerspruch nach 14 Tagen die Forderung rechtens ist.

Diesen Mahnbescheid wirst Du allerdings nie bekommen.