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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung erhalten aber...


sid412
2009-08-03, 12:49:52
Moin!

Habe von meinem Arbeitgeber meine Kündigung erhalten!aufgrund fehlender Arbeit zum 31.08.ausgestellt am 30.07.

Nun riefich gerade beim ag an und sagte mir dass ich einer anderen Stadt für 3wochen arbeiten könnte.allerdings bin ich nicht bereit dort hin zu fahren!
Nun will mir der ag eine fristlose Kündigung aussprechen wegen Arbeitsverweigerung!

Was wäre nun im diesem fall gültig?die erste oder die fristlose Kündigung?

MfG und brauch ne fixe Antwort bitte!

Panasonic
2009-08-03, 12:52:04
Guck in Deinen Arbeitsvertrag.

MooN
2009-08-03, 12:55:59
Was wäre nun im diesem fall gültig?die erste oder die fristlose Kündigung?

Wie Pana schon geschrieben hat, das steht in deinem Arbeitsvertrag.
Wenn dort kein fester Arbeitsort eingetragen ist bzw du bundes-/landesweite Verfügbarkeit akzeptiert hast, dann hat dein AG allen Grund dir fristlos zu kündigen.

Theoretisch kannst du damit zwar vors Arbeitsgericht gehen, aber die Niederlage ist vorprogrammiert.

[dzp]Viper
2009-08-03, 13:00:23
Wie war das? Eine Fristlose Kündigung geht doch nur nach 2 Abmahnungen oder?

Panasonic
2009-08-03, 13:01:44
Nein.

Exxtreme
2009-08-03, 13:01:46
Oder nach Dingen wie Diebstahl etc.

[dzp]Viper
2009-08-03, 13:04:47
Ja bei Diebstahl oder richtig harten Sachen ist das klar, dass das ohne Abmahnung geht.

Aber bei einem Tag wo man gefehlt hat? Ich glaube nicht

sid412
2009-08-03, 13:06:37
Wenn ich allerdings schon vor Wochen denen mitgeteilt habe dass ich keine arbeiten außerhalb meines wohnortes mehr mache?wie sieht das dann aus?

Panasonic
2009-08-03, 13:06:52
Ich glaube nicht, dass es um einen Fehltag geht, sondern - wie der Thradstarter schreibt - um Arbeitsverweigerung.

Um zu klären, ob die Kündigung rechtmäßig wäre, müssen zwei Dinge geprüft werden:

- Welcher Arbeitsort ist im Arbeitsvertrag angegeben?
- Entspricht die Tätigkeit am neuen Arbeitsort seinen bisherigen Tätigkeiten?

Watson007
2009-08-03, 13:09:07
Nun riefich gerade beim ag an und sagte mir dass ich einer anderen Stadt für 3wochen arbeiten könnte.allerdings bin ich nicht bereit dort hin zu fahren! Nun will mir der ag eine fristlose Kündigung aussprechen wegen Arbeitsverweigerung!

hmm elegante Methode um einen Mitarbeiter endgültig loszuwerden... du hättest vielleicht ja sagen und dann fehlen sollen...

Panasonic
2009-08-03, 13:09:32
hmm elegante Methode um einen Mitarbeiter endgültig loszuwerden... du hättest ja sagen und dann fehlen sollen...
So sieht es aus.

[dzp]Viper
2009-08-03, 13:09:33
Ich glaube nicht, dass es um einen Fehltag geht, sondern - wie der Thradstarter schreibt - um Arbeitsverweigerung.

Nein wenn ich es lese, hat er einen Tag unentschuldigigt gefehlt und dadurch dann die Fristlose kündigung erhalten.

Und erst DANACH hat der Arbeitgeber ihm gesagt, dass er nochmal irgendwo anders arbeiten will.

So verstehe ich jedenfalls das ganze

/edit: Obwohl so ganz sehe ich da nicht durch

@ Threadstarter - hast du im Prinzip 2 Kündigungen erhalten? Eine mit 4 Wochen Frist und später eine Fristlose?

Panasonic
2009-08-03, 13:10:23
Viper;7452481']Nein wenn ich es lese, hat er einen Tag unentschuldigigt gefehlt und dadurch dann die Fristlose kündigung erhalten.

Und erst DANACH hat der Arbeitgeber ihm gesagt, dass er nochmal irgendwo anders arbeiten will.

So verstehe ich jedenfalls das ganze
Dann muss irgendwie ein Teil des Postings für mich auf "unsichtbar" geschaltet sein X-D

sid412
2009-08-03, 13:11:47
hmm elegante Methode um einen Mitarbeiter endgültig loszuwerden... du hättest vielleicht ja sagen und dann fehlen sollen...

ausgesprochen hat er die Kündigung mir noch nicht!
Ich soll mir Gedanken machen was ich nun mache!

Panasonic
2009-08-03, 13:12:39
ausgesprochen hat er die Kündigung mir noch nicht!
Ich soll mir Gedanken machen was ich nun mache!Dann fang mal an. Am besten mit einem Studium Deines Arbeitsvertrages.

[dzp]Viper
2009-08-03, 13:14:51
Nochmal

Du hast schon eine Kündigung erhalten? Zum 31.08?
Habe von meinem Arbeitgeber meine Kündigung erhalten!aufgrund fehlender Arbeit zum 31.08.ausgestellt am 30.07.

Und dein Arbeitgeber will jetzt, dass du in den letzten 4 Wochen nochmal 3 Wochen in eine andere Stadt gehst und wenn du das nicht machst, dann bekommst du eine Fristlose Kündigung richtig?

Du musst definitiv in deinen Arbeitsvertrag schauen ob du einen festen Arbeitsort hast oder beliebig "verlegt" werde kannst...

sei laut
2009-08-03, 13:15:15
Viper;7452481']Nein wenn ich es lese, hat er einen Tag unentschuldigigt gefehlt und dadurch dann die Fristlose kündigung erhalten.
Sofern ers nicht editiert hat, nein, du musst dir was einbilden, gelesen zu haben.

Watson007
2009-08-03, 13:15:16
hä ich denke du hast bereits eine Kündigung erhalten?

Panasonic
2009-08-03, 13:16:00
hä ich denke du hast bereits eine Kündigung erhalten?
...aus der der Arbeitgeber aber gerne eine fristlose Kündigung basteln würde, um noch ein paar Taler zu sparen.

sid412
2009-08-03, 13:16:05
geht ja nun auch darum dass der ag mich bezahlen müsste bis zum 31.08!
Oder halt ich dort arbeite!wenn ich dort arbeite dann würden die auch die Kündigung wieder zurücknehmen!will ich aber nicht weil ich zum 01.09 schon eine neue Arbeitsstelle habe und ich sonst kein Geld vom Arbeitsamt bekomme weil Sperre wegen fristlose kundigung!

Dykstra
2009-08-03, 13:16:39
Viper;7452495']Nochmal

Du hast schon eine Kündigung erhalten? Zum 31.08?


Und dein Arbeitgeber will jetzt, dass du in den letzten 4 Wochen nochmal 3 Wochen in eine andere Stadt gehst und wenn du das nicht machst, dann bekommst du eine Fristlose Kündigung richtig?

Der Kandidat hat 100 Punkte!

@Topic
Ich hätte mich da auch nicht mehr lange mit dem AG angelegt und einfach die letzten drei Wochen mit Gelben Schein abgesessen. Wieso sollst du dich bei bereits erfolgter Kündigung nochmal unnötigem Stress aussetzen?

[dzp]Viper
2009-08-03, 13:17:14
Okay

Dann schau in deinen aktuellen Arbeitsvertrag.

Steht da drin, dass du keine festen Arbeitsort hast, dann kannst du nichts dagegen machen... denn du hast das so unterschrieben.

Panasonic
2009-08-03, 13:17:35
geht ja nun auch darum dass der ag mich bezahlen müsste bis zum 31.08!
Oder halt ich dort arbeite!wenn ich dort arbeite dann würden die auch die Kündigung wieder zurücknehmen!will ich aber nicht weil ich zum 01.09 schon eine neue Arbeitsstelle habe und ich sonst kein Geld vom Arbeitsamt bekomme weil Sperre wegen fristlose kundigung!
Wenn die mit solchen Spielchen anfangen, solltest Du ruhig mitspielen. Also zusagen und dann plötzlich für drei Wochen krank werden.

Gibt doch gerade die lustige Schweinegrippe, mir fiele da sicher etwas ein.

Exxtreme
2009-08-03, 13:17:44
Sag ja, und dann gehst du zum Arzt, der dich krank schreibt. :D

sid412
2009-08-03, 13:19:58
Sorry für mein deutsch aber ich schreib Graf vom iPhone!muss etwas schneller gehen!

Besser wäre dass ich wohl Zusage und sage dass ich erst ab Mittwoch kann und mir morgen nen Krankenschein nehme!müsste sowieso noch am Bauchnabel operiert werden weil Bruch!

Watson007
2009-08-03, 13:20:24
naja er braucht das Arbeitszeugnis sicher noch...
du kannst übrigens ein vorläufiges beantragen, hast ein Recht darauf.

Panasonic
2009-08-03, 13:20:51
Na prima. Passt doch wunderbar.
naja er braucht das Arbeitszeugnis sicher noch...
du kannst übrigens ein vorläufiges beantragen, hast ein Recht darauf.
Eine Krankschreibung gehört aber nicht in das Zeugnis.

Andre
2009-08-03, 13:23:01
Na prima. Passt doch wunderbar.

Eine Krankschreibung gehört aber nicht in das Zeugnis.

Welches nach so einer Aktion mit Sicherheit positiv ausfallen wird..:rolleyes:
Und dann versuch mal ein solches Zeugnis gerichtlich ändern zu lassen.

Watson007
2009-08-03, 13:25:02
naja man kann zumindest ein vorläufiges beantragen, das muss auch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Und wenn nichts besonderes vorliegt darf das endgültige nicht davon abweichen.

marsch marsch Arbeitszeugnis fertigstellen! Du kannst dem Arbeitgeber eine Frist stellen, wenn er damit nicht in die Pötte kommt!
Außerdem muss das Zeugnis wohlwollend sein, er kann dir gar kein schlechtes ausstellen

Panasonic
2009-08-03, 13:26:56
Welches nach so einer Aktion mit Sicherheit positiv ausfallen wird..:rolleyes:
Und dann versuch mal ein solches Zeugnis gerichtlich ändern zu lassen.
Ein Arbeitszeugnis MUSS sich an Fakten halten. Und im übrigen ist eigentlich nichts einfacher, als ein fehlerhaftes Zeugnis korrigieren zu lassen.

sid412
2009-08-03, 13:29:30
Ich Ruf nachher an und sag denen dass ich ein vorläufiges zeugniss morgen mit abholen möchte!

Spätestens am
Mittwoch würd es dann anders aussehen!

Panasonic
2009-08-03, 13:32:42
Ich Ruf nachher an und sag denen dass ich ein vorläufiges zeugniss morgen mit abholen möchte!

Spätestens am
Mittwoch würd es dann anders aussehen!
Nichts übereilen, junger Padawan!

Andre
2009-08-03, 13:34:33
Ein Arbeitszeugnis MUSS sich an Fakten halten. Und im übrigen ist eigentlich nichts einfacher, als ein fehlerhaftes Zeugnis korrigieren zu lassen.

Theorie <> Praxis.

Brotzeit
2009-08-03, 13:42:51
Theorie <> Praxis.
Und von der Praxis hast du scheinbar keine Ahnung. Im Prinzip, wenn man sich nicht ganz blöd verhält kann man sich sein Arbeitszeugniss auch selber schreiben...

Andre
2009-08-03, 13:50:30
Und von der Praxis hast du scheinbar keine Ahnung. Im Prinzip, wenn man sich nicht ganz blöd verhält kann man sich sein Arbeitszeugniss auch selber schreiben...

..und fällt auf die zahlreichen Formulierungsfallen herein, wenn man sich nicht auskennt. Aber du weißt es ja besser :)

jorge42
2009-08-03, 13:51:48
Arbeitszeugnisse müssen eh wohlwollend sein, einfach hartnäckig bleiben, immer wieder zu Korrekturen auffordern, auch mehrmals wenn man mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist und dann wenn es gar nicht mehr geht, mit rechtlichen Schritten drohen, dann verschwinden auch böse Formulierungen aus dem Zeugnis.

Gandharva
2009-08-03, 14:02:57
Hat der Threadstarter nun endlich mal in seinen Arbeitsvertrag gesehen ob er denn überhaupt an einen anderen Arbeitsort verlegt werden darf?

Wenn nein, ist hier erstmal alles andere überflüssig.

Mr.Fency Pants
2009-08-03, 14:08:20
Arbeitszeugnisse müssen eh wohlwollend sein, einfach hartnäckig bleiben, immer wieder zu Korrekturen auffordern, auch mehrmals wenn man mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist und dann wenn es gar nicht mehr geht, mit rechtlichen Schritten drohen, dann verschwinden auch böse Formulierungen aus dem Zeugnis.

Jau, aber wenn sie ihm statt einem "gut" z.B. aus Rache nur ein "zufriedenstellend" bescheinigen, dann ist das auch wohlwollend, nur eben eine Note schlechter. WIe willst du beweisen, dass du eigentlich ein "gut" verdient hättest?

jorge42
2009-08-03, 14:25:35
gut oder zufriedenstellend ist ein sache, aber ein mangelhaft geht eben nicht.

Luke Undtrook
2009-08-03, 14:34:57
Es geht alles, wenn man will

Watson007
2009-08-03, 14:53:05
wenn dich der Arbeitgeber so abziehen will, hast du eh keine garantie auf eine gute note

sid412
2009-08-03, 17:40:33
So...

Folgender Sachverhalt liegt nun vor:

Um 11 Uhr haben die mich ja angerufen und haben gesagt, dass sie eine stelle für 3 Wochen hätten.
Daraufhin sagte ich, dass ich ja eig. nicht mehr außerhalb von Hamm arbeiten werde und ich aber später nochmal anrufen werde wie wir verbleiben.

Später um 16 Uhr rief ich dann und teilte denen mit, dass ich job machen würde.
Die sagten mir allerdings daraufhin, dass der Job nun weg sei und ich nun pech hätte.

Nach einigen heftigen diskussion beendet ich das gespräch dann nun mit den worten "Die Kündigung läuft, einen schönen Tag noch!".

Gerade war ich beim Arzt und habe mich krankschreiben lassen, ab heute.
Datum steht also nun mit der Erstbescheinigung vom 03.08.2009.

Nun ist die frage:

Bin ich zu spät oder hab ich noch chancen?

abgenervt
2009-08-03, 18:19:14
Für was soll es denn zu spät sein? Die Kündigung ist ausgesprochen und liegt schriftlich vor! Der andere Job ist weg, also kann dich niemand mehr dahin drängen. Das Beschäftigungverhältnis läuft bis Ende August und gut is. Wo liegt jetzt das Problem? Krankschreibung hätte auch ab morgen gereicht sofern Du heute da warst an einem arbeitspflichtigen Tag.

ernesto.che
2009-08-03, 18:36:02
Habe ich etwas überlesen? Was steht denn nun in deinem Arbeitsvertrag? Kannst du auch an anderen Orten eingesetzt werden?

Labberlippe
2009-08-03, 19:22:17
Hi

Hmm weiss nicht wie es bei euch in Deutschland ist, aber im Grunde kann den TS das Wurst sein.
Er hat die Kündigung schriftlich erhalten und danach wollten die Ihm 3 Wochen in eine andere Stadt schicken.
Die Frage ist ob er noch Urlaubstage über hat, die einfach nehmen.

Gruss Labberlippe

sid412
2009-08-03, 20:09:33
Ja aber können die deswegen nicht die fristlose Kündigung nicht doch noch ausprechen da ich ja den Job abgelehnt habe?!im Grunde genommen waren die ja so gesehen schneller mit dem Job als ich mit dem Krankenschein.

ernesto.che
2009-08-03, 20:34:03
Ja aber können die deswegen nicht die fristlose Kündigung nicht doch noch ausprechen da ich ja den Job abgelehnt habe?!im Grunde genommen waren die ja so gesehen schneller mit dem Job als ich mit dem Krankenschein.



WAS STEHT DENN IN DEINEM VERTRAG?

sid412
2009-08-03, 20:52:01
§1 Vertragsgegenstand:

Der Mitarbeiter wird als Anlagenmechaniker eingestellt und im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei Kunden von (Firma) an verschiedenen Orten eingesetzt. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Mitarbeiter und den Kunden von (Firma) wird durch diese Tätigkeit nicht begründet.
Der Mitarbeiter ist zur auswärtigen Tätigkeit verpflichtet sowieso zu anderen, auch innerbetrieblichen Tätigkeiten im Rahmen der Zumutbarkeit.


anderer Paragraph der in etwa dahin geht:

§7 Versetung:

(Firma) ist berechtigt, den Mitarbeiter jederzeit von einem Einsatzbetrieb abzuberufen und anderweitig einzusetzen.
Grundsätzlich gilt, dass der Mitarbeiter kurzfristig auch mit andersartigen zumutbaren Tätigkeiten betraut werden kann.


Alles andere bezieht sich auf Geld, Urlaub Arbeitszeit Geheimhaltung, Arbeitssicherheit etc etc.

Aber nichts über den direkten Ort.

ernesto.che
2009-08-03, 20:57:34
Ich denke schon, dass sich der Ort aus "...jederzeit von einem Einsatzbetrieb abzuberufen und anderweitig einzusetzen." ableiten lässt. Hast du Rechtsschutz?

sid412
2009-08-03, 21:01:17
Jop hab ich ..

ernesto.che
2009-08-03, 21:09:55
Für den Fall das die Berater für Arbeitsrecht haben und dein Tarif das abdeckt würde ich die mal kontaktieren und den Fall schildern. Vorher fertige dir ein schriftliches Protokoll an, chronologisch sortiert und mit Datum/Zeit. Keine Deutung, einfach nur Fakten. Arbeitsvertrag rauslegen. Dann bei der Hotline anrufen, die können vermutlich schon besser die Situation einschätzen. Vorher würde ich auch keine erneute Kontaktaufnahme mit dem AG forcieren. Erst beraten lassen und dann weitersehen.
Eventuell reicht es ja auch schon den AG wissen zu lassen, dass du Rechtsschutz hast und der AG hat ganz plötzlich kein Interesse mehr an einer fristlosen Entlassung. Zumal ich mir auch nicht sicher bin, ob es möglich ist eine fristgerechte Kündigung mit einer fristlosen zu übertrumpfen. Aber zuerst Beratung einholen.

onkel2003
2009-08-04, 05:33:22
Jop hab ich ..

gelbenschein sofort einreichen.
noch liegt keine fristlose kündigung vor telefonisch ist nicht beweisbar.

kommt in den tagen eine ab zum anwalt weil diese fristlose kündigung auf grund der krankschreibung erfolgte. ;) zumindestens vermuten läst.


nächste möglichkeit dreh den spiss um wenn du schon einige jahre dort arbeitest.
geh zum anwalt und klage auf wiedereinstellung :biggrin:
idr bevor es zu ein urteil kommt einigt man sich mit einer abpfindung

nächstes mal vertrag durchlessen du hättest die arbeit machen müssen, du kannst einseitig diesen nicht ändern und nicht sagen du arbeitest in keiner anderen stadt mehr dies muss ag zustimmen.

rechtlich gesehn kann er dich jetzt fristlos kündigen.
beweisen kann er es aber nicht.

onkel2003
2009-08-04, 05:35:56
Zumal ich mir auch nicht sicher bin, ob es möglich ist eine fristgerechte Kündigung mit einer fristlosen zu übertrumpfen. Aber zuerst Beratung einholen.

das geht, eine fristlose braucht hier nur ein grösseren grund, den hat er gegeben.

Skorpion
2009-08-04, 10:55:43
Das mit dem Krankenschein wollte ich dir gerade vorschlagen.
Nun sitzt du erst einmal am längeren Hebel, dadurch dass du schon einen neuen Job hast :)

Cubitus
2009-08-04, 11:05:07
gelbenschein sofort einreichen.
noch liegt keine fristlose kündigung vor telefonisch ist nicht beweisbar.

kommt in den tagen eine ab zum anwalt weil diese fristlose kündigung auf rund der krankschreibung erfolgte. ;) zumindestens vermuten läst.


nächste möglichkeit dreh den spiss um wenn du schon einige jahre dort arbeitest.
geh zum anwalt und klage auf wiedereinstellung :biggrin:
idr bevor es zu ein urteil kommt einigt man sich mit einer abpfindung


Wäre auch ne Möglichkeit, Abfindungen gehen ja meistens in die tausende.
Würde ich in dem Fall auch so machen, aber aufpassen den Abfindungs- Betrag später nicht freiwillig der ARGE nennen.

Piffan
2009-08-04, 12:29:56
Meine Fresse, wie oft denn noch! Guck was im Arbeitsvertrag steht und Schluss.
Was du mündlich mal gesagt hast was du nicht wieder machen willst oder nicht ist weniger wert als das gedruckte Wort. Wenn der Vertrag noch bis Ende August läuft, dann schwing deinen Arsch zur Arbeit oder trage die Konsequenzen. Und wenn nicht, dann frage nicht......:cool:

sid412
2009-08-04, 13:48:35
Mit Abfindung ist nicht. Bin erst seit nem Jahrt dort beschäftigt.

Würd ja gern mein Arsch zur Arbeit schwingen. Nur das ist nicht so einfach, wenn man außerhalb meines Ortes nur Arbeit findet und man eine Freundin hat, die eine Risikoschwangerschaft hat. Möchte nicht erst ne stunde nach hause fahren wo dann eventuell alles zu spät sein kann.

Panasonic
2009-08-04, 13:54:23
Es geht Dir um EINE Stunde Fahrtweg? OMG, verwöhnte Welt.

Mr.Fency Pants
2009-08-04, 13:55:58
Mit Abfindung ist nicht. Bin erst seit nem Jahrt dort beschäftigt.

Was hat die Dauer der Arbeitszeit mit einer Abfindung zu tun? Wenn der AG dich loswerden will und das aufgrund der Fakten nicht kann (oder eine Strafe vom Gericht fürchtet), dann ist er uU an einer finanziellen Lösung interessiert.

@Panasonic: ist das so unverschämt, dass er möglichst schnell bei seiner Freundin mit Risikoschwangerschaft sein will?

sid412
2009-08-04, 13:56:18
Wenn es dein Kind wäre, würdest du anders denken ...
Außerdem kennst du auch nicht die genaue hintergeschichte, also stell mich bitte nicht als verwöhnt dar... Bin schon viel rumgekommen. BRD weit, Ausland, außerhalb Europas, ich hab schon viele Sachen mitgemacht, und da wird man wohl MAL nein zu etwas sagen dürfen ...

Luke Undtrook
2009-08-04, 14:03:01
Ja für Zeitarbeit nimmt man doch gerne 3h Fahrt täglich in Kauf. Dafür darf man bei
OMFGWTF1337 Siemens arbeiten mit ihrer Supadupa-Lapcooks

sid412
2009-08-04, 14:07:13
Grad hat mich meine Krankenkasse angerufen.

Ich soll Donnerstag zum Amtsarzt der Krankenkasse und dort mich vorstellen und die untersuchen mich, ob ich wirklich krank bin.

Also ist das mit der fristlosen Kündigung schon mal durch eig.

ernesto.che
2009-08-04, 14:10:04
Grad hat mich meine Krankenkasse angerufen.

Ich soll Donnerstag zum Amtsarzt der Krankenkasse und dort mich vorstellen und die untersuchen mich, ob ich wirklich krank bin.

Also ist das mit der fristlosen Kündigung schon mal durch eig.

Was soll das eig. heißen? Eigentlich? Wenn es "eigentlich" heißen soll - was soll es bedeuten?
Auch eine fristlose Kündigung muss dir zugestellt werden.

onkel2003
2009-08-04, 18:26:38
Grad hat mich meine Krankenkasse angerufen.

Ich soll Donnerstag zum Amtsarzt der Krankenkasse und dort mich vorstellen und die untersuchen mich, ob ich wirklich krank bin.

Also ist das mit der fristlosen Kündigung schon mal durch eig.

die ist nicht durch, er kann dich nicht kündigen wegen der krankheit daher versucht er es jetzt so.

sagt der amtsarzt nicht krank wirste eine fristlose bekommen.
sagt der amtsarzt alles ok krank wird er dies nicht wagen ne fristlose zu geben. den der grund arbeitsverweigerung würde nicht mehr glaubhaft rüberkommen.

Michamel2k
2009-08-04, 18:58:51
Wie Pana schon geschrieben hat, das steht in deinem Arbeitsvertrag.
Wenn dort kein fester Arbeitsort eingetragen ist bzw du bundes-/landesweite Verfügbarkeit akzeptiert hast, dann hat dein AG allen Grund dir fristlos zu kündigen.

Theoretisch kannst du damit zwar vors Arbeitsgericht gehen, aber die Niederlage ist vorprogrammiert.

Ähm, reden wir noch über Deutschland?

Klar, wenn ich grundlos 'Nein' zu einem anderen Arbeitplatz sage, kann mir der Arbeitgeber nicht einfach so eine Kündigung aussprechen. Jedenfalls nicht, nur weil ich (begründet) ablehne.
Um kündigen zu können, müssen Voraussetzungen geschaffen oder Gründe gefunden werden. ;)

MarcWessels
2009-08-04, 19:02:43
Grad hat mich meine Krankenkasse angerufen.

Ich soll Donnerstag zum Amtsarzt der Krankenkasse und dort mich vorstellen und die untersuchen mich, ob ich wirklich krank bin.

Also ist das mit der fristlosen Kündigung schon mal durch eig.Häh? Seit wann ist denn wegen ner einmaligen Krankschreibung so ein Blödsinn möglich?

stav0815
2009-08-04, 19:38:17
Da würd ich auch aufpassen. Nicht dass du da was machst, was du eigentlich nicht musst.

abgenervt
2009-08-04, 19:44:13
Häh? Seit wann ist denn wegen ner einmaligen Krankschreibung so ein Blödsinn möglich?

Das frage ich mich auch. Vor allem wir ist da die Rechtslage? Kann mich doch keiner dazu zwingen da hin zu gehen. Wenn der Arzt sagt ich bin krank, dann bin ich krank.

Marc-
2009-08-05, 00:57:37
Das frage ich mich auch. Vor allem wir ist da die Rechtslage? Kann mich doch keiner dazu zwingen da hin zu gehen. Wenn der Arzt sagt ich bin krank, dann bin ich krank.
nö.
Bei der vorgeschichte und vor dem hintergrund hat der AG das berechtigte interesse die richtigkeit der krankschreibung feststellen zu lassen.
Zumal einigen hier auch nicht klar zu sein scheint das der TS dadurch mitunter auch der allgemeinheit schadet? Denn die Kosten für arztbesuch etc traegt die KK - somit die allgemeinheit.
Man kann zu den Dingen stehen wie man will: der TS hat durch eine beidseitige willenserklärung (Arbeitsvertrag) die Rahmenbedingungen für seine Arbeit vereinbart. Es handelt sich hierbei auch um eine absolut normale vereinbarung im rahmen der arbeitnehmerueberlassung. Ich kann hier beim besten willen keine übervorteilung erkennen. Rechte und pflichten sind absolut normal und keinesfalls unverhältnismaessig verteilt. Es ist nunmal seine aufgabe (Wie sonst soll arbeitnehmerueberlassung funktionieren) seine einsätze dort wahrzunehmen, wo kunden ihn benötigen. Ein monteur kann auch nicht sagen, wenn sein chef ihn 200km weiter weg schickt: nö den auftrag mach ich aber nicht. Oder frag mal leute die im baugewerbe arbeiten, in welchen entfernungem im regelfall sich deren baustellen vom wohnort befinden.
Es geht hier um eine stunde Arbeitsweg... hallo? Das ist weniger als die meisten leute zu ihrer REGULÄREN arbeitsstätte zurückzulegen haben.
Das argument schwangerschaft/Risikoschwangerschaft... wirkt recht konstruiert.
Wir haben selbst inzwischen 3 kinder und gerade die letzte schwangerschaft war auch nicht gerade problemlos. Aber: 1 stunde fahrt sind wirklich nichts und zudem: wenn komplikationen eintreten sollten... WAS will der TS dann tun? Man selbst kann dann eh nicht helfen und man steht den leuten die dann gefragt sind (aerzte etc) eh eher im weg als das man hilfreich ist.
wenn man aber trotzdem meint es ginge nicht anders, wäre genau dies der einzig richtige und legale weg gewesen: wenn ärztlich festgestellt worden wäre das die frau/lebensgefährtin ständiger pflege/betreung bedarf haette diese den TS ersteller wahlweise "krankgeschrieben" aus betreungsgruenden, oder eine entsprechende person gestellt. Das wäre ein sauberer und legaler weg gewesen.

Fazit: eine fristlose kündigung ist absolut gerechtfertigt, da der threadersteller vorsätzlich den arbeitsvertrag gebrochen hat, seinen arbeitgeber betrogen hat und schlichtweg deine bringschuld (nämlich seine arbeitsleistung im rahmen und in der laufzeit des arbeitsvertrages) verweigert. Insofern wäre eine folgende sperre bei der ARGE mehr als angebracht. Technisch gesehen könnte der AG darüber hinaus sogar schadensersatz verlangen, zum beispiel wenn er dadurch den auftrag des kunden verlöre oder sonstige erhöhre aufwendungen zu tragen haette oder ihm ertrag entgeht.

onkel2003
2009-08-05, 04:58:06
nö.
Bei der vorgeschichte und vor dem hintergrund hat der AG das berechtigte interesse die richtigkeit der krankschreibung feststellen zu lassen.
Zumal einigen hier auch nicht klar zu sein scheint das der TS dadurch mitunter auch der allgemeinheit schadet? Denn die Kosten für arztbesuch etc traegt die KK - somit die allgemeinheit.
Man kann zu den Dingen stehen wie man will: der TS hat durch eine beidseitige willenserklärung (Arbeitsvertrag) die Rahmenbedingungen für seine Arbeit vereinbart. Es handelt sich hierbei auch um eine absolut normale vereinbarung im rahmen der arbeitnehmerueberlassung. Ich kann hier beim besten willen keine übervorteilung erkennen. Rechte und pflichten sind absolut normal und keinesfalls unverhältnismaessig verteilt. Es ist nunmal seine aufgabe (Wie sonst soll arbeitnehmerueberlassung funktionieren) seine einsätze dort wahrzunehmen, wo kunden ihn benötigen. Ein monteur kann auch nicht sagen, wenn sein chef ihn 200km weiter weg schickt: nö den auftrag mach ich aber nicht. Oder frag mal leute die im baugewerbe arbeiten, in welchen entfernungem im regelfall sich deren baustellen vom wohnort befinden.
Es geht hier um eine stunde Arbeitsweg... hallo? Das ist weniger als die meisten leute zu ihrer REGULÄREN arbeitsstätte zurückzulegen haben.
Das argument schwangerschaft/Risikoschwangerschaft... wirkt recht konstruiert.
Wir haben selbst inzwischen 3 kinder und gerade die letzte schwangerschaft war auch nicht gerade problemlos. Aber: 1 stunde fahrt sind wirklich nichts und zudem: wenn komplikationen eintreten sollten... WAS will der TS dann tun? Man selbst kann dann eh nicht helfen und man steht den leuten die dann gefragt sind (aerzte etc) eh eher im weg als das man hilfreich ist.
wenn man aber trotzdem meint es ginge nicht anders, wäre genau dies der einzig richtige und legale weg gewesen: wenn ärztlich festgestellt worden wäre das die frau/lebensgefährtin ständiger pflege/betreung bedarf haette diese den TS ersteller wahlweise "krankgeschrieben" aus betreungsgruenden, oder eine entsprechende person gestellt. Das wäre ein sauberer und legaler weg gewesen.

Fazit: eine fristlose kündigung ist absolut gerechtfertigt, da der threadersteller vorsätzlich den arbeitsvertrag gebrochen hat, seinen arbeitgeber betrogen hat und schlichtweg deine bringschuld (nämlich seine arbeitsleistung im rahmen und in der laufzeit des arbeitsvertrages) verweigert. Insofern wäre eine folgende sperre bei der ARGE mehr als angebracht. Technisch gesehen könnte der AG darüber hinaus sogar schadensersatz verlangen, zum beispiel wenn er dadurch den auftrag des kunden verlöre oder sonstige erhöhre aufwendungen zu tragen haette oder ihm ertrag entgeht.

genau aus diesen grund würde ich bei ein arbeitnehmerueberlassung niemals nen vertrag unterschreiben wo nicht klar der einsatzgebiet drin steht, den nach so ein vertrag können sie dich in ganzen bundesgebiet einsetzen.

den TS kann man aber jetzt auch kein vorwurf machen den er hat ja von der allgemeinheit den tipp hier bekommen geh zum arzt.

Horst Schimanski
2009-08-05, 05:04:41
Das frage ich mich auch. Vor allem wir ist da die Rechtslage? Kann mich doch keiner dazu zwingen da hin zu gehen. Wenn der Arzt sagt ich bin krank, dann bin ich krank.

Der Arbeitgeber kann, wenn er Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat, sich an den medizinischen Dienst der Krankassen wenden, wie hier geschehen. (was Zweifel hier grundsätzlich bedeuten, kann sich jeder denken)
Der erwähnte Amtsarzt hat damit nebenbei nichts (mehr) zu tun. Der arbeitet beim Gesundheitsamt und bei dem sitzen u.a. die hustenübenden Jurastundenten am Prüfungstag im Warteraum.
Vielleicht wird ihm ja dort die Berufsunfähigkeit bescheinigt, das ist dann ein Grund zur Kündigung...

Ich wäre vorsichtig mit halbseidenen Empfehlungen auf Hören-Sagen-Basis, wenn es um persönliche Existenzen geht. Aus der beruflichen Vita ist die Geschichte in der Praxis hier jetzt kaum noch zu tilgen.
Ein sauberes und reinigendes Gespräch könnte durchaus angesagt sein, um die Geschichte im beiderseitigen Interesse beizulegen.

Watson007
2009-08-05, 07:23:57
Das argument schwangerschaft/Risikoschwangerschaft... wirkt recht konstruiert.

den Arbeitnehmer in den letzten paar Wochen nach Timbuktu zu schicken wirkt für mich auch konstruiert, um ihn loszuwerden nämlich.

Weswegen hast du dich eigentlich krankschreiben lassen? Bei sowas wie Rückenproblemen lässt sich doch schlecht das Gegenteil beweisen.

Wenn ich aber schon einen neuen Job in der Tasche hätte so wie du, wäre mir selbst eine fristlose Kündigung schon ziemlich egal.

genau aus diesen grund würde ich bei ein arbeitnehmerueberlassung niemals nen vertrag unterschreiben wo nicht klar der einsatzgebiet drin steht, den nach so ein vertrag können sie dich in ganzen bundesgebiet einsetzen.

sind solche Verträge denn nicht Standard? nicht das ich das gut finde....

Also als Arbeitgeber: wenn Ihr eure Untergebenen los werden wollt, einfach ab morgen in die Filiale 300 km weiter weg schicken... und ihr müsst euch nichtmal was vorwerfen lassen! ist doch top.... :(

Marc-
2009-08-05, 12:30:41
genau aus diesen grund würde ich bei ein arbeitnehmerueberlassung niemals nen vertrag unterschreiben wo nicht klar der einsatzgebiet drin steht, den nach so ein vertrag können sie dich in ganzen bundesgebiet einsetzen.

den TS kann man aber jetzt auch kein vorwurf machen den er hat ja von der allgemeinheit den tipp hier bekommen geh zum arzt.

Dann wirst du vermutlich bei kaum einer zeitarbeitsfirma je unterkommen können, es sei denn einer sehr kleinen regionalen. Denn auch die ZA Firma kann ihren Kunden wohl kaum vorschreiben wo sie Ihre niederlassungen/Werke/Aufträge haben. Einen unbefristeten Arbeitsvertrag wirst du ohne diese Vorgaben wohl kaum bekommen.... vielleicht einen befristeteten Projektvertrag.

Dem TS kann man also bei vorsetzlichem Betrug keinen vorwurf machen? Wenn mir hier also von allen der tipp gegeben würde, fahr einfach bei allen ampeln ueber rot, weil das geht schneller... dann wäre mir also kein vorwurf zu machen...

Marc-
2009-08-05, 12:35:25
den Arbeitnehmer in den letzten paar Wochen nach Timbuktu zu schicken wirkt für mich auch konstruiert, um ihn loszuwerden nämlich.

Weswegen hast du dich eigentlich krankschreiben lassen? Bei sowas wie Rückenproblemen lässt sich doch schlecht das Gegenteil beweisen.

Wenn ich aber schon einen neuen Job in der Tasche hätte so wie du, wäre mir selbst eine fristlose Kündigung schon ziemlich egal.






Timbuktu? wir reden hier laut dem TS selbst hier von einem Arbeitsweg von einer stunde. Wenn das fuer dich timbuktu ist arbeiten die meisten wohl am nordpol.
Eine fristlose Kündigung ist wohl evtl dem neuen arbeitgeber !nicht! egal... denn in aller regel erfährt dieser auch davon (zum beispiel bei den notwendigen meldungen, aus denen hervorgeht wann das arbeitsverhältnis endete, und die allermeisten erkundigen sich in solchen fällen beim vorherigen arbeitgeber nach den gründen. Da der TS sicherlich auch in seiner neuen Beschäftigung erstmal eine probezeit hat, kann dies sehr wohl einfluss haben.
Auch wird sich dieses in zeugnis ausdrücken.

Watson007
2009-08-05, 12:39:25
actio = reactio... oder wie es in den Wald hineinschallt...

da mein vorposter scheinbar nur negative Beispiele kennt: es gab schon diverse Hacker, die sich strafbar gemacht haben und worum sich nachher die Firmen drum gerissen haben...

wenn er erst mal ein paar Jahre beim neuen Arbeitgeber ist fragt kein Mensch mehr nach dem alten Arbeitszeugnis. Aber ich würde ihm für die neue Firma raten: sobald sein Vorgesetzter wechselt, Zwischenzeugnis verlangen. Das ist gerade dann wichtig wenn das vom vorherigen AG schlecht war oder fehlt.

Wie lange bist du eigentlich in der alten Firma gewesen? Wenn es einige Jahre sind ist das an sich schon mal ein positives Signal für zukünftige Arbeitgeber. Wenn du schlecht gewesen wärest hätte man dich sicher früher rausgeworfen :)

Luke Undtrook
2009-08-05, 14:45:38
(Wie sonst soll arbeitnehmerueberlassung funktionieren)
gar nicht.

ich würde einfach nicht zum amts-arzt gehen, du hast ja schon ein attest, das reicht.

MarcWessels
2009-08-05, 15:17:23
@Marc-
Dieses Arbeitnehmerüberlassungsgeschwür belastet die Gemeinschaft in viel höherem Maße, als die Notlüge eines gebeutelten Leiharbeitnehmers das jemals könnte.

Mr.Fency Pants
2009-08-05, 15:20:52
Also ist es ok, wenn stehle, weil es Leute gibt, die morden und damit das schlimmere Verbrechen begehen? Wieso ist es ok für den AN zu lügen, aber für den AG nicht? AN=gut, AG=böse, oder wie?

Au Mann, manche haben hier ganz schön verdrehte Rechtsvorstellungen...

Luke Undtrook
2009-08-05, 15:38:36
Genau: Todesstrafe für alle Volksverräter

Marc-
2009-08-05, 17:03:31
gar nicht.

ich würde einfach nicht zum amts-arzt gehen, du hast ja schon ein attest, das reicht.
aehem. Die aufforderung kommt von der KK auf betreiben des arbeitgebers.
Sollte er sich dem verweigern ist ihm a) wohl die fristlose kündigung sicher, b) kann die KK beispielsweise entstandene kosten bei ihm geltend machen.

Marc-
2009-08-05, 17:13:38
@Marc-
Dieses Arbeitnehmerüberlassungsgeschwür belastet die Gemeinschaft in viel höherem Maße, als die Notlüge eines gebeutelten Leiharbeitnehmers das jemals könnte.
Wo bitte erkennst du eine "NOT"lüge eines !gebeutelten! Leiharbeitnehmers???
Was sich bisher lediglich ergibt ist
-ein gekündigter Arbeitnehmer (wie soviele in allen erdenklichen Branchen dieser tage- hat mit Leiharbeit nix zu tun).
- diesem wird als schwerwiegender Belastung auferlegt fuer 3 wochen eine Arbeitstätigkeit mit 1 Stunde fahrweg auf sich zu nehmen. Etwas was fuer wohl fast die hälfte aller arbeitnehmer tägliche realität ist (Hat auch nix mit leiharbeit zu tun).
- Ihn belastet das sehr, weil seine Frau eine "Risikoschwangerschaft" hat. Abgesehen davon das die Definition "Risikoschwangerschaft" ein weites Feld ist, denn je nach definition ist jede Schwangerschaft über 35 oder nach vorhergehendem Kaiserschnitt eine Risikoschwangerschaft- Wäre seine häusliche Anwesenheit oder jederzeit zeitnahe Verfügbarkeit notwendig (was ich allerdings bei einer stunde fahrweg immer noch als gegeben ansehen wuerde) wäre es ein leichtes dies vollkommen korrekt bei der Krankenkasse feststellen zu lassen. Die würde dann entsprechend eine Betreuungsperson stellen oder ihn entsprechend "krankschreiben". Das gehört nämlich zu den leistungen der Krankenkassen.
Der weg über die simple Lüge und betrug ist wohl nicht der richtige. Denn zu deiner von dir unterstellten "Notlüge" fehlt das entscheidende Merkmal: die Notsituation.

onkel2003
2009-08-05, 17:38:33
Wo bitte erkennst du eine "NOT"lüge eines !gebeutelten! Leiharbeitnehmers???
Was sich bisher lediglich ergibt ist
-ein gekündigter Arbeitnehmer (wie soviele in allen erdenklichen Branchen dieser tage- hat mit Leiharbeit nix zu tun).
- diesem wird als schwerwiegender Belastung auferlegt fuer 3 wochen eine Arbeitstätigkeit mit 1 Stunde fahrweg auf sich zu nehmen. Etwas was fuer wohl fast die hälfte aller arbeitnehmer tägliche realität ist (Hat auch nix mit leiharbeit zu tun).
- Ihn belastet das sehr, weil seine Frau eine "Risikoschwangerschaft" hat. Abgesehen davon das die Definition "Risikoschwangerschaft" ein weites Feld ist, denn je nach definition ist jede Schwangerschaft über 35 oder nach vorhergehendem Kaiserschnitt eine Risikoschwangerschaft- Wäre seine häusliche Anwesenheit oder jederzeit zeitnahe Verfügbarkeit notwendig (was ich allerdings bei einer stunde fahrweg immer noch als gegeben ansehen wuerde) wäre es ein leichtes dies vollkommen korrekt bei der Krankenkasse feststellen zu lassen. Die würde dann entsprechend eine Betreuungsperson stellen oder ihn entsprechend "krankschreiben". Das gehört nämlich zu den leistungen der Krankenkassen.
Der weg über die simple Lüge und betrug ist wohl nicht der richtige. Denn zu deiner von dir unterstellten "Notlüge" fehlt das entscheidende Merkmal: die Notsituation.

und wer sagt dir das seine freundin nicht 50 ist, und er mit den fahrad zur arbeit müsste.
ich brauchte nicht mal soviele gründe um bei einer Arbeitnehmerüberlassung zu lügen.

Luke Undtrook
2009-08-05, 18:04:31
Wo bitte erkennst du eine "NOT"lüge eines !gebeutelten! Leiharbeitnehmers???
Was sich bisher lediglich ergibt ist
-ein gekündigter Arbeitnehmer (wie soviele in allen erdenklichen Branchen dieser tage- hat mit Leiharbeit nix zu tun).
- diesem wird als schwerwiegender Belastung auferlegt fuer 3 wochen eine Arbeitstätigkeit mit 1 Stunde fahrweg auf sich zu nehmen. Etwas was fuer wohl fast die hälfte aller arbeitnehmer tägliche realität ist (Hat auch nix mit leiharbeit zu tun).
- Ihn belastet das sehr, weil seine Frau eine "Risikoschwangerschaft" hat. Abgesehen davon das die Definition "Risikoschwangerschaft" ein weites Feld ist, denn je nach definition ist jede Schwangerschaft über 35 oder nach vorhergehendem Kaiserschnitt eine Risikoschwangerschaft- Wäre seine häusliche Anwesenheit oder jederzeit zeitnahe Verfügbarkeit notwendig (was ich allerdings bei einer stunde fahrweg immer noch als gegeben ansehen wuerde) wäre es ein leichtes dies vollkommen korrekt bei der Krankenkasse feststellen zu lassen. Die würde dann entsprechend eine Betreuungsperson stellen oder ihn entsprechend "krankschreiben". Das gehört nämlich zu den leistungen der Krankenkassen.
Der weg über die simple Lüge und betrug ist wohl nicht der richtige. Denn zu deiner von dir unterstellten "Notlüge" fehlt das entscheidende Merkmal: die Notsituation.
Du bist echt witzig. Ein Halunke kommt mit Moralpredigten

Marc-
2009-08-05, 18:05:25
und wer sagt dir das seine freundin nicht 50 ist, und er mit den fahrad zur arbeit müsste.
ich brauchte nicht mal soviele gründe um bei einer Arbeitnehmerüberlassung zu lügen.
1. ich habe oft genug den weg genannt der dann zu beschreiten waere-> Krankenkasse hilft.
2. Wenn die Freundin 50 ist und tatsächlich irgendwas passieren wuerde: wie oder in welcher form sollte es einen unterschied machen ob er 20 minuten nach hause braucht oder 1 stunde? Wenn etwas passiert ist das ein medizinischer notfall und da brauchts den Notarzt und keinen bibbernden ehemann... und der ist eh immer um ein vielfaches schneller da als er.
3. inwiefern wuerde es einen unterschied machen ob er mit dem auto oder dem fahrad 1 stunde zur arbeit führe?

littlejam
2009-08-05, 20:48:06
Du bist echt witzig. Ein Halunke kommt mit Moralpredigten
Die Frage ist, wer hier der Halunke ist :|

Gruß

onkel2003
2009-08-06, 05:14:35
1. ich habe oft genug den weg genannt der dann zu beschreiten waere-> Krankenkasse hilft.
2. Wenn die Freundin 50 ist und tatsächlich irgendwas passieren wuerde: wie oder in welcher form sollte es einen unterschied machen ob er 20 minuten nach hause braucht oder 1 stunde? Wenn etwas passiert ist das ein medizinischer notfall und da brauchts den Notarzt und keinen bibbernden ehemann... und der ist eh immer um ein vielfaches schneller da als er.
3. inwiefern wuerde es einen unterschied machen ob er mit dem auto oder dem fahrad 1 stunde zur arbeit führe?

zu3
wenn du den unterschied zwischen eine stunde mit farhrad fahren und eine stunde autofahrt nicht kennst.
nun ja ;D

maximAL
2009-08-06, 06:06:23
zu3
wenn du den unterschied zwischen eine stunde mit farhrad fahren und eine stunde autofahrt nicht kennst.
nun ja ;D
Wenn das für dich nen Unterschied macht, würden dir ein paar Stunden Fahrrad mal ganz gut tun ;)

onkel2003
2009-08-06, 06:21:56
Wenn das für dich nen Unterschied macht, würden dir ein paar Stunden Fahrrad mal ganz gut tun ;)

ist nun mal nen gewaltiger unterschied ob ich morgens 1 stunde in auto sitze oder 1 stunde aufn rad verbringe.

wenn ich fahrad fahrer bin würde ich in traum nicht dran denken mir ne arbeit zu suchen wo ich 1 stunde brauche um dort zu sein.


ach shit ich bin fahrad fahrer und muss los ;D brauche aber ganze 9 minuten, wichtig ist hierfür sich immer die richtige wohnung suchen beim arbeitsplatz den wohnungen gibt es mehr wie AG. :cool:

Watson007
2009-08-31, 18:21:57
wie ist die geschichte ausgegangen?

GBWolf
2009-08-31, 18:25:41
Wenn das für dich nen Unterschied macht, würden dir ein paar Stunden Fahrrad mal ganz gut tun ;)


???

Es gibt niemanden für den das keinen Unterschied macht.

Tigerchen
2009-09-01, 08:33:42
geht ja nun auch darum dass der ag mich bezahlen müsste bis zum 31.08!
Oder halt ich dort arbeite!wenn ich dort arbeite dann würden die auch die Kündigung wieder zurücknehmen!will ich aber nicht weil ich zum 01.09 schon eine neue Arbeitsstelle habe und ich sonst kein Geld vom Arbeitsamt bekomme weil Sperre wegen fristlose kundigung!
Entschuldige dich und mach die paar Wochen was er will. Ungewöhnlich wie? Ein guter Abgang kann sehr hilfreich sein. Schon alleine wegen dem Arbeitszeugnis.
Leider ist es üblich heute mit dem gelben Schein zu wedeln und so wird die Kündigung für alle sehr unangenehm. Da darf man sich dann auch nicht wundern wenn der AG nachtritt.