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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausbildungszeugnis - Wie ist es zu bewerten?


Gast
2009-08-05, 13:03:52
Hallo,

ich wollte mal gerne wissen, wie ihr folgenden Text bewerten würdet.


Herr X zeichnete sich bei allen Ausbildungsinhalten durch eine jederzeit sehr hohe Lernbereitschaft aus. Er erweiterte und aktualisierte beständig sein Wissen und hat die erworbenen Kenntnisse stets hervorragend praktisch umgesetzt. Seine Auffassungsgabe war bei allen Ausbildungsinhalten ausgezeichnet. Er hat sich mit sehr gutem Erfolg alle Fertigkeiten und Kenntnisse eines Fachinformatikers der Fachrichtung Anwendungsentwicklung angeeignet und wendete die erlernten Instrumente und Techniken jederzeit sehr wirksam in der Praxis an.

Herr X verfügt über sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift, die ihm bei seinen internationalen Kontakten sehr zugute kamen. Mit Kollegen aus verschiedenen Bereichen arbeitete er sehr gut zusammen. Dabei baute er sich ein sehr großes Netzwerk aus internen und externen Kontakten auf und setzte diese sehr effizient ein. Arbeitsmenge, Arbeitstempo sowie die Qualität der Arbeitsergebnisse lagen bei praktischen Arbeiten stets sehr weit über den Erwartungen an Auszubildende.

Die Anwendung der in der Ausbildungszeit erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse können wir als stets sehr gut bezeichnen. Seine Leistungen waren stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Besonders hervorheben wollen wir die Mitwirkung von Herrn X in Projektteams innerhalb der Ausbildungsabteilung im Laufe seiner Ausbildung. Durch sein zielgerichtetes und systematisches Vorgehen sowie sein offenes und kooperatives Verhalten hat er maßgeblich dazu beigetragen, die Projekte mit hohem Nutzen für die Ausbildungsabteilung im geplanten Zeitrahmen abzuschließen.

Herr X war als kompetenter, kollegialer und teamfähiger Auszubildender bei Kunden, Ausbildern, unseren Mitarbeitern sowie anderen Auszubildenden und BA-Studenten gleichermaßen geschätzt und beliebt. Sein Verhalten war immer freundlich, hilfsbereit und jederzeit einwandfrei.

Wir beglückwünschen Herrn X zu seinem Ausbildungsabschluss mit der IHK-Note X und wünschen Ihm auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Er verlässt uns mit dem Ende der Ausbildung auf eigenen Wunsch, um die Hochschulreife zu erlangen. Wir hätten ihn gerne als Mitarbeiter übernommen.

RattuS
2009-08-06, 19:02:34
"stets", "sehr gut", "vollsten Zufriedenheit" - optimal.

Rooter
2009-08-06, 19:14:45
"stets", "sehr gut", "vollsten Zufriedenheit" - optimal.Ja, hervorragend. :up:

MfG
Rooter

Watson007
2009-08-06, 19:58:58
hmmm.... ich habe da jetzt eine Passage in meinem Zeugnis stehen, die da lautet

"Herr ... führte alle ihm schriftlich zugeordneten Aufgaben weitgehend selbstständig aus und realisierte mit großem persönlichen Einsatz beharrlich die gesteckten ziele, oft auch über die übliche Arbeitszeit hinaus."

was haltet Ihr davon?

RattuS
2009-08-06, 20:09:31
...weitgehend selbstständig...
Nicht so gut. :(

hasufell
2009-08-06, 20:11:05
Nicht so gut. :(
doch, es geht hier um einen azubi -.-

wenn einer "absolut selbstständig" schreibt, dann lügt er imo

Watson007
2009-08-06, 20:20:16
bei mir ist es kein ausbildungszeugnis, sondern ein richtiges
wie ist in dem kontext das zu werten?

also nochmal die formulierung bei mir:

"Herr ... führte alle ihm schriftlich zugeordneten Aufgaben weitgehend selbstständig aus und realisierte mit großem persönlichen Einsatz beharrlich die gesteckten ziele, oft auch über die übliche Arbeitszeit hinaus."

Gast
2009-08-06, 21:37:02
bei mir ist es kein ausbildungszeugnis, sondern ein richtiges
wie ist in dem kontext das zu werten?

also nochmal die formulierung bei mir:

http://www.jobworld.de/artikel/arbeitszeugnis/zeugnis?seite=36287

Mylene
2009-08-06, 21:39:02
"Herr ... führte alle ihm schriftlich zugeordneten Aufgaben weitgehend selbstständig aus und realisierte mit großem persönlichen Einsatz beharrlich die gesteckten ziele, oft auch über die übliche Arbeitszeit hinaus."

Klingt für mich nach folgenden Möglichkeiten:
Aufgaben muss man dir schriftlich erteilen, weil du dir entweder mündliche Anweisungen nicht merken oder nicht mitdenken kannst - oder beides. Möglicherweise bremst du Vorgesetzte/Kollegen in ihrem Arbeitsfluss dadurch aus;
mit dir möchte keiner etwas zu tun haben, deswegen kommuniziert man mit dir nur über den schriftlichen Weg;
du brauchst ständig Hilfe und kriegst nichts allein auf die Reihe; möglicherweise muss man dir alles x-mal und Schritt für Schritt erklären
wenn du denn eine Aufgabe bekommst, sitzt du daran Ewigkeiten; deine Vorgesetzten/Kollegen bewältigen diese Aufgaben offensichtlich innerhalb der üblichen Arbeitszeit


In Eigenschaften ausgedrückt: unselbständig, unkonzentriert, denkfaul, belastend, nicht teamfähig, unkollegial, langsam.

Ich würde das als eine noch wohlwollende Note 4, also gerade noch "ausreichend", werten.

Gast
2009-08-06, 22:51:48
Klingt für mich nach folgenden Möglichkeiten:
Aufgaben muss man dir schriftlich erteilen, weil du dir entweder mündliche Anweisungen nicht merken oder nicht mitdenken kannst - oder beides. Möglicherweise bremst du Vorgesetzte/Kollegen in ihrem Arbeitsfluss dadurch aus;
mit dir möchte keiner etwas zu tun haben, deswegen kommuniziert man mit dir nur über den schriftlichen Weg;
du brauchst ständig Hilfe und kriegst nichts allein auf die Reihe; möglicherweise muss man dir alles x-mal und Schritt für Schritt erklären
wenn du denn eine Aufgabe bekommst, sitzt du daran Ewigkeiten; deine Vorgesetzten/Kollegen bewältigen diese Aufgaben offensichtlich innerhalb der üblichen Arbeitszeit


In Eigenschaften ausgedrückt: unselbständig, unkonzentriert, denkfaul, belastend, nicht teamfähig, unkollegial, langsam.

Ich würde das als eine noch wohlwollende Note 4, also gerade noch "ausreichend", werten.
Bestimmt nicht. Vor allem da das restliche Zeugnis von dir total ausgeklammert wurde. Das ist mindestens ne 2.
Anständige Betriebe geben sowieso vorher schon dem zu Beurteilenden in persönlicher Absprache eine Schulnote. Dann wird das Zeugnis geschrieben und zusätzlich nochmals ein Zeugnis mit 2 Schulnoten einmal für Leistung und "Softskills" ausgeben.

rokko
2009-08-06, 22:59:49
Also ich sehe das hier nicht so schwarz wie einige andere.

Ich sehe das Ausbildungszeugnis als das was es ist.
In meinen Augen sehr gut. :up:

Watson007
2009-08-06, 23:32:49
In Eigenschaften ausgedrückt: unselbständig, unkonzentriert, denkfaul, belastend, nicht teamfähig, unkollegial, langsam.

Ich würde das als eine noch wohlwollende Note 4, also gerade noch "ausreichend", werten.

das ist ja nur der eine Satz, der so schlecht klingt. Der Rest klingt nach 2. Vielleicht sollte ich einen eigenen Thread dazu aufmachen...

ich werde zumindest beanstanden, das das "schriftlich" da raus muss. Nach Meinung meines bruders kann man das "weitgehend selbstständig" mal gut, mal schlecht sehen - wer vollständig selbstständig arbeitet kann auch Fehler machen...

"Herr ... führte alle ihm zugeordneten Aufgaben weitgehend selbstständig aus und realisierte mit großem persönlichen Einsatz beharrlich die gesteckten ziele, oft auch über die übliche Arbeitszeit hinaus."

das würde doch gehen, oder? Wenn der Rest des Zeugnisses 2 ist...

Mylene
2009-08-07, 00:33:34
Bestimmt nicht. Vor allem da das restliche Zeugnis von dir total ausgeklammert wurde. Das ist mindestens ne 2.
Ähm. Gast (TS) = Watson007?

Also ich sehe das hier nicht so schwarz wie einige andere.
Das Ausbildungszeugnis schon.. ist in meinen Augen ne glatte 1.

Rooter
2009-08-07, 01:18:27
führte alle ihm schriftlich zugeordneten Aufgaben weitgehend selbstständig ausNicht so toll... ;(
"alle schriftlich zugeordneten"...
"weitgehend selbstständig"...

MfG
Rooter

QUERSCHLÄGER
2009-08-07, 01:30:14
Einige hier faseln von Dingen, von denen sie vermutlich keine Ahnung haben. Halbe Personaler-Welt Deutschlands scheint sich hier zu tummeln. Nochn :frown: drunter, damit der Wisch (warum auch immer) gleich völlig entwertet wird und ferdich ist die Kiste. Geh lieber zum Amt.

Allerdings ist der TS auch so naiv, sich nicht an geeigneter Stelle zu erkundigen, sondern im Semismalltalk eines PC-Forums. Von daher geht das schon in Ordnung, sein Wisch ist einfach nüscht wert. :biggrin:

Rooter
2009-08-07, 01:33:52
Von daher geht das schon in Ordnung, sein Wisch ist einfach nüscht wert. :biggrin:Da du dann ja offenbar ebenfalls Teil der "Personaler-Welt Deutschlands" bist kannst du deine Aussage sicher begründen!? :|

MfG
Rooter

QUERSCHLÄGER
2009-08-07, 01:38:54
Bitte gehen Sie zurück zum Anfang des Textes und lesen Sie ihn ein weiteres Mal. Eventuell springt es Ihnen dann schon ins Gesicht. :smile:

Misda
2009-08-07, 10:24:25
Könnte es vielleicht sein, dass der TS nicht Watson007 ist?

Er redet ja selber drüber ->

bei mir ist es kein ausbildungszeugnis, sondern ein richtiges
wie ist in dem kontext das zu werten?

RattuS
2009-08-07, 17:55:38
Hier wurde etwas vertauscht. Der TS hat ein Azubi-Zeugnis erhalten (1. Beitrag des Threads), das, wie wir uns wohl einig sind, sehr gut ist.
Watson007 hat beiläufig einen Auszug aus seinem Arbeitszeugnis beigetragen (4. Beitrag des Threads), der, zumindest bei diesem Satz, nach befriedigend/ausreichend aussieht.

Nochmal für die Dummen: Gast/TS <> Watson007

QUERSCHLÄGER
2009-08-07, 18:33:29
Wofür ist das wichtig?

danko
2009-08-28, 21:42:20
"Herr ... führte alle ihm schriftlich zugeordneten Aufgaben weitgehend selbstständig aus und realisierte mit großem persönlichen Einsatz beharrlich die gesteckten ziele, oft auch über die übliche Arbeitszeit hinaus."

Herr ... führte alle ihm schriftlich zugeordneten Aufgaben weitgehend selbstständig aus = Aufgaben müssen schriftlich zugeordnet werden damit überhaupt was passiert und nichteinmal die erledigt er ohne fremde Hilfe

realisierte mit großem persönlichen Einsatz beharrlich die gesteckten ziele, oft auch über die übliche Arbeitszeit hinaus. = hatte es mit der Erledigung der Aufgabe nicht besonders eilig und musste deshalb unnötig Überstunden leisten.

Also das ist ein offenes (also wenig durch Formulierungen verschleiertes) Indiskutabel. Da gibt es leider keine Möglichkeit der Fehlinterpretation.