PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FAG-Rücksendung und Notebooks. Wie mit Windows umgehen?


JFZ
2009-08-09, 09:01:53
Hi,

Bei meinem neuen Notebook bin ich mir noch unschlüssig, ob ich es per FAG zurückgehen lassen soll. Bin mit der Lautstärke unzufrieden.

Problem:

Es war so ein vorab-aktiviertes OEM-Windows drauf. Ist es wieder vorab-aktiviert, wenn ich die Recovery-CD drüberlaufen lasse?

Wie geht ihr damit um, wenn ihr ein Notebook zurückgehen lässt. Macht ihr das Windows komplett platt? Oder löscht ihr nur Benutzer und Passwörter und gut? Oder gibt es sonst eine Möglichkeit, das Notebook in den fast-auslieferungszustand zu kriegen?

nymand
2009-08-09, 11:22:06
am besten image erstellen bevor irgendwas gemacht wurde und dann zurückspielen ;)

abgenervt
2009-08-09, 11:22:54
Ja das Windows ist über die Recovery CD/DVD wieder aktiviert! Das ist auch normal. Lösche einfach den Benutzer und alle Dateien sowie eben auch deine Passwörter und fertig. Zur Not noch den freien Plattenspeicher hinterher schreddern und das wars. Wahrscheinlich setzen die das System eh neu auf.

JFZ
2009-08-09, 12:53:58
am besten image erstellen bevor irgendwas gemacht wurde und dann zurückspielen ;)

Geht nicht. Erstens zu spät und zweitens müsste ich dafür schon eine Image-SW installieren und die ersten Auswahlpunkte abhaken (Wahl der Sprache und anlegen des Benutzers)

Ja das Windows ist über die Recovery CD/DVD wieder aktiviert! Das ist auch normal.
Sicher? d.h. Recovery einlegen, ablaufen lassen udn alles wie wie vorher und sogar schon aktiviert?


Lösche einfach den Benutzer und alle Dateien sowie eben auch deine Passwörter und fertig. Zur Not noch den freien Plattenspeicher hinterher schreddern und das wars. Wahrscheinlich setzen die das System eh neu auf.

Jetzt blick ich es nicht. Empfielst du mir, das Windows per Recovery neu zu machen oder einfach das System zu lassen und meine Spuren soweit Möglich zu verwischen?

Zur Not noch den freien Plattenspeicher hinterher schreddern und das wars. Wahrscheinlich setzen die das System eh neu auf.


Vielleicht zur Konkretisierung meiner Frage:

mir kommt es auf keine Daten an. Diese sind zum Testen eh noch nicht drauf. Wichtig ist mir aber, daß mir der Shop nicht an den Karren fährt von wegen "Laptop ist benutzt, -->Minderung des Rückerstattungsbetrags"
Was ist da das beste Vorgehen?
Wie macht ihr sowas (Kann doch nicht sein, daß hier noch keiner ein Laptop per FAG zurückgeschickt hat)?

onkel2003
2009-08-09, 14:45:54
hat es keine Recovery funktion ?
einige hersteller beispiel acer oder so da musste an bios boot F12 drücken dann kannste auslieferungs zustand zurück bringen, dürftest du aber dran sehn ob eine patention mit den daten besetzt sind.

mein bruder hat nen toshiba grade gekauft da ist ne dvd mit bei laut einleitung steht da dvd einlegen von DVD Starten dann kommt ne auswahl u.a mit ein punkt Werkseinstellung.

abgenervt
2009-08-09, 15:47:29
Also, ich habe ein nx6325 von HP. Beim ersten Start wurden mittels interner Brennfunktion zwei DVD´s zur Recovery-Abhandlung erstellt! Diese werden eingelegt beim starten des Notebooks und der Rechner wird in den Werkssauslieferungszustand versetzt. Ganz einfach. Das sind die doch da! Ich musste gar nichts aktivieren! Schreddern brauchst Du nur wenn Du sensible Daten drauf hattest. Das war nicht der Fall, also bleibt es außen vor. Dafür braucht man natürlich noch eine spezielle Software (z.B. Safeerase von O&O). Das passiert also nicht während des recoverns... Ich glaube eine Wertminderung auch innerhalb der 14 Tage des FAG sind legitim!

JFZ
2009-08-09, 18:20:12
hat es keine Recovery funktion ?
einige hersteller beispiel acer oder so da musste an bios boot F12 drücken dann kannste auslieferungs zustand zurück bringen, dürftest du aber dran sehn ob eine patention mit den daten besetzt sind.

mein bruder hat nen toshiba grade gekauft da ist ne dvd mit bei laut einleitung steht da dvd einlegen von DVD Starten dann kommt ne auswahl u.a mit ein punkt Werkseinstellung.
Hab ja auch eine Recovery-DVD dabei. Die frage ist nur, ob dann auch diese pre-aktivierung dabei ist, oder ob die nur beim Hersteller geht...



Ich glaube eine Wertminderung auch innerhalb der 14 Tage des FAG sind legitim!
Wenn das Ding genauso aussieht, wie vorher sehe ich keine Wertminderung ein.

sw0rdfish
2009-08-09, 18:33:02
Wenn das Ding genauso aussieht, wie vorher sehe ich keine Wertminderung ein.

Doch, denn es ist ja nicht mehr OVP. Wenn du alles zurück bekommst, ist das imho Wohlwollen des Händlers. Es kommt vielleicht auch auf die Begründung an. Ich denke, du solltest eher damit rechnen, dass du ein paar €s weniger zurückbekommst.

lg

abgenervt
2009-08-09, 19:00:16
Hab ja auch eine Recovery-DVD dabei. Die frage ist nur, ob dann auch diese pre-aktivierung dabei ist, oder ob die nur beim Hersteller geht...

Es ist doch der Auslieferungszustand den die Recovery DVD wieder herstellt... Warum sollte das also nicht der Fall sein? Schick das Ding doch einfach zurück und gut is. Ich verstehe nicht wo die Schwierigkeit liegt? Daten löschen die persönlich sein könnten und der Rest ist Sache des Händlers!

Zur Wertminderung: Den Händler interessiert es absolut nicht wie Du die Dinge siehst... Liegt eine Wertminderung vor die der Händler geltend machen kann, so wird er das auch tun!

JFZ
2009-08-09, 19:15:36
Doch, denn es ist ja nicht mehr OVP.

OVP zählt nicht, die könnte ich ja im Geschäft auch aufreissen, und laut FAG darf ich das Gerät genauso testen wie im Laden.

Ausserdem kriege ich die OVP genauso wieder hin, wie sie im Auslieferungszustand war.


Liegt eine Wertminderung vor die der Händler geltend machen kann, so wird er das auch tun!

Und genau deswegen will ich ja den Urspungszustand so genau wie möglich rekonstruieren. Wenn es eine Wertminderung gibt, dann muß ich die wohl akzeptieren. Aber ich will diese so gering wie möglich halten...

Und das einzige was für mich da neu ist ist das Betriebssystem. Und was mich da am meisen irritiert, ist das der Produktkey, der momentan aktiviert ist nicht derjenige ist, der auf dem Aufkleber steht...

abgenervt
2009-08-09, 19:32:02
Und genau deswegen will ich ja den Urspungszustand so genau wie möglich rekonstruieren. Wenn es eine Wertminderung gibt, dann muß ich die wohl akzeptieren. Aber ich will diese so gering wie möglich halten...

Und das einzige was für mich da neu ist ist das Betriebssystem. Und was mich da am meisen irritiert, ist das der Produktkey, der momentan aktiviert ist nicht derjenige ist, der auf dem Aufkleber steht...

Das ist doch das Indiz schlecht hin! Es ist völlig normal das nicht der selbe Key genutzt wird. Das Ganze wird automatisiert. Da gibt niemand von denen einzeln jeden Key ein. Deswegen sind die Systeme hinterher ja auch schon aktiviert!

Andi_669
2009-08-09, 21:49:49
OVP zählt nicht, die könnte ich ja im Geschäft auch aufreissen, und laut FAG darf ich das Gerät genauso testen wie im Laden.

Ausserdem kriege ich die OVP genauso wieder hin, wie sie im Auslieferungszustand war.

Und wo bitte gibt es ein Recht eine Verpackung im Laden aufreißen zu dürfen, :confused:
wenn du eine Verpackung im laden aufreißt kann dir der laden genauso wie ein Versender das in Rechnung stellen,

Alles was davon abweicht ist Dienst am Kunden, u. reine Kulanz :rolleyes:

MarcWessels
2009-08-10, 03:47:34
Doch, denn es ist ja nicht mehr OVP. Wenn du alles zurück bekommst, ist da s imho Wohlwollen des Händlers. Es kommt vielleicht auch auf die Begründung an. Ich denke, du solltest eher damit rechnen, dass du ein paar €s weniger zurückbekommst. Falsch. Das FAG räumt dem Kunden mehr Rechte ein als im Ladenlokal. Um die gekaufte Ware auf ihre Funktionalität hin zu überprüfen, nleibt einem seöbstverständlich nichts anderes übrig, als die Verpackung zu öffnen!

Ob die nun versiegelt oder sonst was war, spielt keine Rolle, der Händler darf keinerlei Wertminderung geltend machen, wenn die Sache gemäß ihrer Bestimmung genutzt worden ist!

Da kommt es auch nicht auf die Begründung des Kunden an, denn er schickt die Ware seöbstverständlich ohne Begründung zurück.

Und wo bitte gibt es ein Recht eine Verpackung im Laden aufreißen zu dürfen, :confused:
wenn du eine Verpackung im laden aufreißt kann dir der laden genauso wie ein Versender das in Rechnung stellen,

Alles was davon abweicht ist Dienst am Kunden, u. reine Kulanz :rolleyes:Falsch.

sw0rdfish
2009-08-10, 09:54:41
OVP zählt nicht, die könnte ich ja im Geschäft auch aufreissen, und laut FAG darf ich das Gerät genauso testen wie im Laden.

Ausserdem kriege ich die OVP genauso wieder hin, wie sie im Auslieferungszustand war.

Zeig mir den Laden, in dem du ein neues NB auspacken darfst, um dir dann zu überlegen, ob du es nimmst oder nicht... Nicht umsonst gibt es in solchen Läden i.d.R. ein Ausstellungsstück. ;)

An der OVP sind in der Regel Siegel, die beim Öffnen kaputt gehen, die sind ja extra so designt. Die kriegst du eher nicht wieder hin...

Falsch. Das FAG räumt dem Kunden mehr Rechte ein als im Ladenlokal. Um die gekaufte Ware auf ihre Funktionalität hin zu überprüfen, nleibt einem seöbstverständlich nichts anderes übrig, als die Verpackung zu öffnen!

Ob die nun versiegelt oder sonst was war, spielt keine Rolle, der Händler darf keinerlei Wertminderung geltend machen, wenn die Sache gemäß ihrer Bestimmung genutzt worden ist!

Da kommt es auch nicht auf die Begründung des Kunden an, denn er schickt die Ware seöbstverständlich ohne Begründung zurück.

Hmm hmm, wenn ihr das sagt. Ich hab den Text des FAG noch nicht selber gelesen...

nymand
2009-08-10, 10:18:05
Geht nicht. Erstens zu spät und zweitens müsste ich dafür schon eine Image-SW installieren und die ersten Auswahlpunkte abhaken (Wahl der Sprache und anlegen des Benutzers)

Btw, image software läßt sich auch von CD/DVD/USB vollkommen ohne installation starten. Aber gut, gegen Argument "zu spät" hilft das wirklich nicht weiter :)

foobi
2009-08-10, 12:33:38
d.h. Recovery einlegen, ablaufen lassen udn alles wie wie vorher und sogar schon aktiviert?
Ja.

Und das einzige was für mich da neu ist ist das Betriebssystem. Und was mich da am meisen irritiert, ist das der Produktkey, der momentan aktiviert ist nicht derjenige ist, der auf dem Aufkleber steht...Der Herstelller richtet das Betriebssystem für dieses Notebook einmal ein und klont es dann tausendfach auf alle Modelle der Baureihe. Daher verwenden die auch alle den selben Windows-Produktschlüssel. Beim Zusammenbauen der Hardware wird auf jedes Notebook dann ein Windows-Zertifikat geklebt, dort steht aber natürlich ein ganz anderer Schlüssel drauf, auf jedem Gerät ein anderer.

Falsch. Das FAG räumt dem Kunden mehr Rechte ein als im Ladenlokal. Um die gekaufte Ware auf ihre Funktionalität hin zu überprüfen, nleibt einem seöbstverständlich nichts anderes übrig, als die Verpackung zu öffnen!

Ob die nun versiegelt oder sonst was war, spielt keine Rolle, der Händler darf keinerlei Wertminderung geltend machen, wenn die Sache gemäß ihrer Bestimmung genutzt worden ist!
Korrekt. Abgesehen davon dass es kein eigenes FAG gibt, das ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Allerdings schließt die ordnungsgemäße Verwendung kein "Aufreißen" der Verpackung mit ein, wie von JFZ hier erwähnt (außer die Verpackung lässt sich nicht anders öffnen, aber das ist bei einem Notebook eher nicht der Fall).