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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Problem mit Händler bzw. Garantiefall


CoconutKing
2009-08-09, 16:55:53
Mein Ladegerät meines Modellflugzeuges ist bereits 2 Wochen nach Kauf eingegangen. Deshalb habe ich es zum Händler gebracht und der wollte alles einschicken ( LiPo Akku, Ladegerät und 230V auf 12V Wandler). Das Ladegerät kann man im Auto laden oder eben an der Steckdose, deshalb den 230V auf 12V Wandler.

Das War Anfang Juni, 3 Wochen später kam der Anruf, das defekte Teil sei ausgetauscht worden und ich könne es abholen. Leider was das 230V auf 12V Netzteil nicht zurückgeschickt worden.

Bis jetzt hat sich in der Sache nichts getan, der Händler redet sich immer nur raus, der Hersteller würde sich bei ihm melden wenn das Teil auftaucht usw.
Ich will und kann den Akku nicht immer im Auto aufladen und will so schnell wie möglich das Netzteil haben.

Was für möglichkeiten habe ich ? Ich setze dem Händler eine Frist bis in 2 Wochen mit Bitte um Aushändigung des fehlenden Teiles oder Ersatzgerät aus dem Zubehörhandel.
Was ist wenn er die nicht einhält?

Philipus II
2009-08-09, 23:43:36
Wichtig ist es, die Frist nachweisbar gesetzt zu haben.
Lässt der Händler dann die Frist ungenutzt verstreichen könntest du z.B. :
-Minderung verlangen
-vom Kauf zurücktreten
-Schadensersatz fordern
Warte doch einfach mal ab....

Sony
2009-08-09, 23:54:24
Pack den ganzen Kram zusammen, trag ihn zum Händler und kipp ihm alles vor die Füße.
Dann verlange Dein Geld zurück, weil Du das bezahlte Gerät so schließlich nicht mehr nutzen kannst...

Khaane
2009-08-10, 01:54:09
.....

foobi
2009-08-10, 12:42:32
Üblicher Gewährleistungsfall: Schriftlich eine Frist setzen, falls der Verkäufer den Mangel selbst in mehreren Versuchen nicht beheben kann, Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Kauf zurücktreten und alles rückabwickeln. Falls der Verkäufer sich weigert den Mangel zu beheben, kannst du dir das mit den mehreren Versuchen natürlich sparen.
Schadensersatz wirst du keinen fordern können, außer du kannst beweisen, dass dir aus einem fehlenden Ladegerät direkt und unmittelbar ein Schaden entstanden ist, was kaum vorstellbar ist.

Ob oder wann der Hersteller irgendein Teil liefert oder nicht kann dir egal sein. Du hast mit dem Hersteller nichts zu schaffen, sondern ausschließlich mit dem Verkäufer eine Geschäftsbeziehung.