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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie äußern in einem unbedeutenden Ermittlungsverfahren?


Gast
2009-08-10, 18:23:29
Hallo liebe Forengemeinde,

es geht um eine Sache, bei der ich einen kurzen Rat brauche:

Neulich wurde ich von der Polizei auf frischer Tat ertappt, wie ich in einer Bierlaune einen nicht fixierten Gegenstand von einem Gebäude entwenden wollte. Das Ganze geschah aus purer Lustigkeit und es entstand kein Personen- bzw. Sachschaden. Der Wert des Gegenstands beläuft sich auf < 5 EUR.

Nachdem meine Personalien aufgenommen und der Gegenstand von der Polizei mitgenommen worden ist, dachte ich, der Fall sei wegen Nichtigkeit erledigt...

Doch falsch gedacht. Die Tage flatterte mir ein Schreiben ins Haus: "Belehrung/schriftliche Äußerung im Strafverfahren".

Laut dem § 163 a der Strafprozessordnung kann ich mich schriftlich zu dem Ermittlungsverfahren äußern. Tolle Wurst.

Weitere Details sind m. E. nicht wichtig. Deshalb die gezielte Frage an euch:

Was soll ich machen?

- Antworten und mich reumütig zeigen und für die Unannehmlichkeiten entschuldigen.
- Antworten, mich entschuldigen und ggf. die Übernahme von entstandenen Unkosten anbieten.
- Gar nicht antworten.

Ich habe keine Lust auf ein Verfahren geschweige denn auf eine Vorladung. Da ich noch nie auffällig geworden bin, weiß ich trotzdem nicht, wie ich mich in dieser Situation am besten verhalte.

Es ist wie gesagt keinerlei Schaden entstanden. Der entwendete Gegenstand ist direkt von der Polizei sichergestellt worden. Die ganze Sache ist eigentlich total unbedeutend... Aber die haben anscheinend nichts besseres zu tun.

Danke und Gruß

Gast
2009-08-10, 18:42:28
Warst du zu dem Zeitpunkt besoffen?
Falls ja, darauf berufen!

Monger
2009-08-10, 18:50:40
Mal ganz grundsätzlich gesprochen: die Polizei mag es meistens nicht sonderlich, wenn man sie nicht für voll nimmt. Das hat auch seinen Grund, denn die Leute die sich aus falschem Stolz heraus nicht zusammenreißen können, sind auch diejenigen die regelmäßig Ärger machen.

Deshalb: zeig dich kompromissbereit und lernfähig, und dann bist du die Sache auch schnell wieder los. Ich würde dir deshalb den ersten Punkt empfehlen. Über eventuelle Kompensation muss man dann ohnehin nochmal getrennt reden.

Panasonic
2009-08-10, 18:57:37
Zum "Opfer" gehen, sich erklären, um Entschuldigung bitten, Brief an Plozei schreiben, Fehltritt als einmaligen Streich (?) erklären und darauf hinweisen, dass Du bereits das Opfer kontaktiert und um Entschuldigung gebeten hast, Dein Bedauern ausdrücken und dann ein wenig abwarten. Wahrscheinlich wird das Ermittlungsverfahren bereits vom Staatsanwalt eingestellt oder Dir wird Angeboten, einen geringen Betrag zu spenden, wonach das Verfahren eingestellt wird.

Natürlich nur, wenn Du kein polizeibekannter Sraftäter bist.

Daredevil
2009-08-10, 18:59:23
Muss man denn zu einer Vorladung erscheinen wenn man nicht aussagen will? Also ins Polizei revier o.ä.

Also ich würde mein Recht die Aussage zu verweigern in Anspruch nehmen, du wurdest gepackt, also gibts da auch nix groß zu diskutieren, der Schaden war minimal, shit happens.
Wenn du dich den Polizisten gegenüber gut verhalten hast seh ich da kein Problem das auf sich zu belassen.

Ist denn Schaden entstanden? Dann würde ich natürlich antworten, wer scheiße macht hat dazu zu stehen.

Panasonic
2009-08-10, 19:05:29
Muss man denn zu einer Vorladung erscheinen wenn man nicht aussagen will? Also ins Polizei revier o.ä.

Also ich würde mein Recht die Aussage zu verweigern in Anspruch nehmen, du wurdest gepackt, also gibts da auch nix groß zu diskutieren, der Schaden war minimal, shit happens.
Wenn du dich den Polizisten gegenüber gut verhalten hast seh ich da kein Problem das auf sich zu belassen.

Ist denn Schaden entstanden? Dann würde ich natürlich antworten, wer scheiße macht hat dazu zu stehen.
Was ist denn das für eine Logik? Kooperation verweigern, weil der Fall bedeutungslos erscheint?!

Gast
2009-08-10, 19:07:08
Hallo,

ich kenne das "Opfer" bzw. die Geschädigten nicht mal. Von daher kann ich in diese Richtung leider nichts unternehmen. Außerdem ist das Ganze in einem weiter entfernten Ort geschehen.

Betrunken war ich, ja. Allerdings wurde vor Ort kein Alkoholtest o. ä. durchgeführt. Ich war stets sachlich und freundlich, als mich die Polizisten direkt nach der Tat ausgefragt haben.

Daredevil - Lese meinen ersten Post bitte gründlich... Schaden ist keiner Entstanden!

Black-Scorpion
2009-08-10, 19:08:23
Muss man denn zu einer Vorladung erscheinen wenn man nicht aussagen will? Also ins Polizei revier o.ä.

Also ich würde mein Recht die Aussage zu verweigern in Anspruch nehmen, du wurdest gepackt, also gibts da auch nix groß zu diskutieren, der Schaden war minimal, shit happens.
Wenn du dich den Polizisten gegenüber gut verhalten hast seh ich da kein Problem das auf sich zu belassen.

Ist denn Schaden entstanden? Dann würde ich natürlich antworten, wer scheiße macht hat dazu zu stehen.
Wenn du zu einer Vorladung nicht erscheinst, wirst du notfalls abgeholt.
Das ist eine Vorladung und keine Anfrage ob du denn Lust hast mal vorbeizukommen.

Daredevil
2009-08-10, 19:12:43
Was ist denn das für eine Logik? Kooperation verweigern, weil der Fall bedeutungslos erscheint?!
Naja wenn man erwischt wurde steht der Tatbestand ja fest, ob man es nun bereuht oder nicht ändert nich die Tatsache das er was gemacht hat.

Das war von mir eher nicht logisch gemeint sondern rein nach Faulheit betrachtet. :D

@Black-Scorpion
Man wird doch vorgeladen um eine Aussage zu machen, ist da nicht immer ein Wisch dabei wo man sagt "Ich verweigere" und gut is?
Hatte schon lang nimma mit den Grünen was zutun ( und das is auch gut so.. ).

Panasonic
2009-08-10, 19:21:42
Naja wenn man erwischt wurde steht der Tatbestand ja fest, ob man es nun bereuht oder nicht ändert nich die Tatsache das er was gemacht hat.Viele müssen endlich mal begreifen, was die Polizei eigentlich ist und was diese eigentlich tut. So lange die Polizei kollektiv als Feind betrachtet wird, kann man niemals eine glimpfliche Lösung in zwickenden Fällen erreichen.

Die Polizei hat objektiv (auch wenn das natürlich nicht immer gelingt, Menschen und so) Sachverhalte aufzunehmen und Vorermittlungen zu führen. Wird eine Straftat vermutet oder erkannt, dann schreibt die Polizei einen Bericht für die Staatsanwaltschaft. Diese ermittelt weiter und prüft dann, ob tatsächlich eine Straftat vorlag, ob diese zu bestrafen oder verfolgen ist und wenn ja wie (in einem begrenzten Rahmen kann ein Staatsanwalt Stgrafbefehle aussprechen, denen man widersprechen kann).

Auch die Staatsanwaltschaft hat objektiv zu arbeiten. Es muss gleichermaßen nach Belastungs- und Entlastungsbeweisen und Indizien gesucht werden.

Wenn jetzt in so einem lächerlichen Winzverfahren der Täter auf dumm oder sturr schaltet, dann hat der Staatsanwalt nur den Polizeibericht in der Hand. Und was wird er dann tun? Einen Strafbefehl ausstellen. Oder den Täter zwangsvorführen lassen.

Warum sollte man sich so einen Scheiß an die Backe nageln, wenn man den Unsinn wahrscheinlich auch mit einem Schreiben oder einer persönlichen Aussage bei der Polizei abkürzen und einstellen könnte?

Es ist wirklich lächerlich, bei der Polizei grundsätzlich nichts zu sagen. Das ist weder cool, noch erfolgsversprechend, wenn es um eine lächerliche Bagatelle geht.

Philipus II
2009-08-10, 20:01:54
In dem Fall ist Kooperation sehr sinnvoll.

Nase
2009-08-10, 20:02:16
Ist es denn wirklich so schwer, einfach mal für den Unsinn, den man gemacht, gerade zu stehen? Erst besoffen durch die Gegend laufen und weil man es lustig findet, irgendwelche Sachen kaputtmachen und im Nachhinein sich winden wie ein Aal, da man selber ja nichts Falsches gemacht hat. Immer sind die Anderen Schuld, blabla.

Äußere dich zu dem Fall in der Form, die du für dich selbst für richtig erachtest. Wenn es dir Leid tut, was du da gemacht hast, schreib das. Wenn dir alles egal ist, lass es halt bleiben.

P.S.: Sorry, aber hab heute einen schlechten Tag.

Rooter
2009-08-10, 20:03:52
Wo steht im Startposting etwas von einer Vorladung? Er soll sich schriftlich äußern, sonst gar nichts.

@ TS:
Ich würde stark zu Idee #1 tendieren, das dürfte die allerhöchste Chance auf Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit haben. Was vermutlich so oder so passieren wird, sofern du denen nicht total doof daher kommst...

MfG
Rooter

Gast
2009-08-10, 22:14:20
Bei Vorladungen als Beschuldigter in einem Strafverfahren sollte grundsätzlich ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Der wird Dir dann schon sagen was zu tun ist. Ohne RA bist Du sonst ganz schnell vorbestraft (auch wegen Kleinigkeiten).

Pompos
2009-08-10, 22:21:12
Wie lang hat es denn gedauert bis der Brief bei dir war?

Was für einen Gegenstand wolltest du denn entwenden? Und woher weiß die Polizei eigentlich, dass du ihn entwenden wolltest? Hätte ja sein können, dass du ihn nur mal anschauen oder berühren wolltest.

Monkey
2009-08-10, 22:24:26
nix sagen, um gnade betteln bringt nichts. damit gibts du nur deine schuld zu.

du musst nix sagen also lass das. wenns vor gericht gehen sollte kannst du dich immernoch äußern.

sag nix, verweiger die aussage und ich wette das verfahren wird eingestellt.

Panasonic
2009-08-10, 22:30:16
Bei Vorladungen als Beschuldigter in einem Strafverfahren sollte grundsätzlich ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Der wird Dir dann schon sagen was zu tun ist. Ohne RA bist Du sonst ganz schnell vorbestraft (auch wegen Kleinigkeiten).
Das ist purer Unsinn.

Executable
2009-08-10, 22:33:21
es entstand kein Personen- bzw. Sachschaden.

Der Wert des Gegenstands beläuft sich auf < 5 EUR.

:rolleyes:


Man möge meinen das 3DC ist die Quelle der Weisheit ;D

EureDudeheit
2009-08-10, 22:58:49
Bei Vorladungen als Beschuldigter in einem Strafverfahren sollte grundsätzlich ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Der wird Dir dann schon sagen was zu tun ist. Ohne RA bist Du sonst ganz schnell vorbestraft (auch wegen Kleinigkeiten).


Bla bla ganz sicher nicht...

Man ist ab 90 TS vorbestraft, solange man nicht Serientäter ist oder jemanden fast zu Tode geprügelt hat, ist es unheimlich schwer in Deutschland überhaupt 90TS zu erreichen.

Wenn du die Aussage bei der Polizei verweigerst, kann ich dir jetzt schon versprechen, daß Anklage gegen dich erhoben wird, alleine aus dem Grund, daß du nicht bei der Polizei erschienen bist.

Gib zu Protokoll, daß es dir leid tut, du den Schaden ersetzen wirst, wenn es möglich ist. Weiterhin, daß du zur Tatzeit betrunken warst und ein wenig die Kontrolle verloren hast.

Dann wird die Sache gegen eine Zahlung von einem geringen Betrag eingestellt.

EureDudeheit
2009-08-10, 23:01:03
nix sagen, um gnade betteln bringt nichts. damit gibts du nur deine schuld zu.

du musst nix sagen also lass das. wenns vor gericht gehen sollte kannst du dich immernoch äußern.

sag nix, verweiger die aussage und ich wette das verfahren wird eingestellt.

Ganz sicher nicht. In dem Fall wird erst recht Anklage erhoben.

RavenTS
2009-08-10, 23:30:47
Ganz sicher nicht. In dem Fall wird erst recht Anklage erhoben.

Wenn niemand geschädigt wurde, wer erhebt dann Anklage? Die Staatsanwaltschaft? Wegen was?

Panasonic
2009-08-10, 23:34:42
Wenn niemand geschädigt wurde, wer erhebt dann Anklage? Die Staatsanwaltschaft? Wegen was?Wer sonst außer ein Staatsanwalt kann denn Anklage erheben? Und eine Straftat kann auch dann vorliegen, wenn niemand geschädigt wurde ;)

EureDudeheit
2009-08-10, 23:37:45
Wenn niemand geschädigt wurde, wer erhebt dann Anklage? Die Staatsanwaltschaft? Wegen was?


Er wollte einen nicht fixierten Gegenstand entwenden.

Da ich die genaueren Umstände nicht kenne-->versuchter Diebstahl.
Eventuell kommt halt § 248a StGB in Betracht und wenn das Opfer keinen Strafantrag stellt, wird das eh eingestellt.

Selbst wenn Strafantrag gestellt wurde, wird normalerweise bei Ersttätern bei diebstahl bis 50€ eingestellt, wenn man sich kooperativ verhält und auch bei der Polizei erscheint, ansonsten gibts halt eine Anklage als Denkzettel, wobei in der Verhandlung dann immer noch bei so kleinen Sachen eingestellt wird.

Pompos
2009-08-11, 00:17:27
Selbst wenn Strafantrag gestellt wurde, wird normalerweise bei Ersttätern bei diebstahl bis 50€ eingestellt
Ist man danach eigentlich wieder Ersttäter, wenn man wieder etwas ähnliches angestellt hat?

Panasonic
2009-08-11, 00:19:55
Ist man danach eigentlich wieder Ersttäter, wenn man wieder etwas ähnliches angestellt hat?
Nein.

Simon Moon
2009-08-11, 08:43:21
Also ersteinmal: Wie lautet die Anklage?
Auf Diebstahl, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, kannst du nur angeklagt werden, wenn da auch ein Kläger vorhanden ist. In dem Fall würde ich den Kontakt mit den Bewohnern (oder u.U. dem Vermieter) aufnehmen und Wiedergutmachung anbieten, wenn sie die Anzeige zurücknehmen.

Wenn du jedoch auf Trunkenheit in der Öffentlichkeit verzeigt wurdest, würd ich garnichts sagen. Der Staatsanwalt kann dir nichts zur Last legen, was du nicht sagst und schlimmer wird die Strafe, auch wenn das Polizisten ach so gerne betonen, auch nicht. Denn eins ist Sicher, sowohl Staansanwalt als auch Polizei versuchen dir anzuhängen, was sie können und wenn du dir keinen Anwalt nimmst - was bei so einem marginalen Delikt nur deine Kosten in die Höhe triebe - werden sie dir das Wort sowieso im Mund verdrehen.

medi
2009-08-11, 09:53:25
Denn eins ist Sicher, sowohl Staansanwalt als auch Polizei versuchen dir anzuhängen, was sie können und wenn du dir keinen Anwalt nimmst - was bei so einem marginalen Delikt nur deine Kosten in die Höhe triebe - werden sie dir das Wort sowieso im Mund verdrehen.

Woher dieser Hass auf die Ordnungshüter junger Padawan?
Schlechte Erfahrungen gemacht?
Ich für meinen Teil habe bisher immer sehr gute Erfahrungen mit der Polizei gemacht - allerdings war ich auch immer sehr kooperativ und hab die Jungs meist zugeschwallt bis ihnen die Ohren geblutet haben...OVERFLOW! OVERFLOW! "Gut, dann fahren sie mal weiter. Schönen Abend noch!" :D

{655321}-Hades
2009-08-11, 10:16:49
Und ich denke die ganze Zeit an die Steuergelder, die für so einen Unsinn draufgehen. X-D

Ehrlich, ich denke, kompetente Hilfe bekommst du von einem Rechtsanwalt oder in einem Jura-Forum, wie du hier die Spreu vom Weizen trennen willst, weiß ich nicht recht.

Wäre ich an deiner Stelle, würde ich schriftlich den Tathergang oder was auch immer aus deiner Sicht wiedergeben und mich reumütig zeigen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Angelegenheit nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Der Staatsanwalt würde den Kopf schütteln und sich ernsthaft fragen, warum er mit sowas belästigt wird.

Sir Winston
2009-08-11, 10:47:23
Aber wirklich - bei solcher Geringfügigkeit kann man allenfalls Probleme bekommen, wenn man auf stur schaltet. Wenn es denn natürlich wirklich genauso aussieht, wie im Eingangspost beschrieben.

Was das Gemeckere über die Ordnungshüter angeht und die Verfolgung von "Lappalien" angeht: Ein funktionierender Rechtsstaat hat sehr viel mit Berechenbarkeit zu tun - das heißt, den Anforderungen des Gesetzees wird soweit möglich Geltung verschafft. Wenn das nicht geschieht, befindet man sich auf einem guten Weg zu dem Punkt, an dem die Rechtsordnung keinerlei Respekt mehr genießt.

Panasonic
2009-08-11, 11:03:26
Denn eins ist Sicher, sowohl Staansanwalt als auch Polizei versuchen dir anzuhängen, was sie können und wenn du dir keinen Anwalt nimmst - was bei so einem marginalen Delikt nur deine Kosten in die Höhe triebe - werden sie dir das Wort sowieso im Mund verdrehen.
Genau. Und bei der Polizei wird es dann einen Cop geben, der Frank genannt wird, Schokoringe futtert und auf nett macht, während ein zweiter Cop - Dirty Harry - mit seiner 357er das Geständnis aus Deinem Gehirn ballert, um endlich den versuchten Diebstahl eines Gartenwindrädchens zu klären.

Gast
2009-08-11, 11:32:47
@EureDudeheit

Unter 90 TS ist man im juristischen Sinne ebenfalls vorbestraft. Es gibt zwar keinen Eintrag im kleinen Führungszeugnis, allerdings wird die Zahl der Tagessätze 5 Jahre im Bundeszentralregister (BZR) gespeichert.

Loci
2009-08-11, 11:51:28
@Threadersteller

Nicht böse sein,aber hast du nur mut wenn du betrunken bist ?
Du hast mist gebaut,und wurdest erwischt.
Jetzt steh gefälligst dazu, und wie hier viele gesagt haben, zeige dich einsichtig.
Am besten wäre es du gehst überhaupt auf die Wache,schaust daß du den Polizisten erwischt und redest mt ihm. Erklärst ihm daß du eben betrunken warst,und du gerne möchtest daß das so schnell wie möglich erledigt wird.

Also ab auf die Wache und zeig im Nüchternen Zustand mal Mut.

EureDudeheit
2009-08-11, 12:08:18
Also ersteinmal: Wie lautet die Anklage?
Auf Diebstahl, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, kannst du nur angeklagt werden, wenn da auch ein Kläger vorhanden ist. In dem Fall würde ich den Kontakt mit den Bewohnern (oder u.U. dem Vermieter) aufnehmen und Wiedergutmachung anbieten, wenn sie die Anzeige zurücknehmen.

Wenn du jedoch auf Trunkenheit in der Öffentlichkeit verzeigt wurdest, würd ich garnichts sagen. Der Staatsanwalt kann dir nichts zur Last legen, was du nicht sagst und schlimmer wird die Strafe, auch wenn das Polizisten ach so gerne betonen, auch nicht. Denn eins ist Sicher, sowohl Staansanwalt als auch Polizei versuchen dir anzuhängen, was sie können und wenn du dir keinen Anwalt nimmst - was bei so einem marginalen Delikt nur deine Kosten in die Höhe triebe - werden sie dir das Wort sowieso im Mund verdrehen.

Erstmal liegt keine Anklage vor, die ergeht erst, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, sind sie aber nicht, sonst hätte er keine Vorladung zur Vernehmung von der Polizei erhalten.

2. kann bei einigen Delikten auch Anklage erhoben werden, wenn ein bes. öffentliches Interesse besteht, auch wenn kein Strafantrag vorliegt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt

Ansonsten guck weniger schlechte Filme und rauch weniger Gras...
Anhängen tut die Staatsanwaltschaft sicher nichts, ganz im Gegenteil, wenn man jemanden verprügelt hat, ihn noch einen Penner genannt hat und dabei vielleicht noch seine Jeans zerrisssen hat, werden diese Delikte bis auf die Körperverletzung meist sogar noch eingestellt...Extra Arbeit will sich da keiner machen...

Simon Moon
2009-08-11, 23:00:27
Woher dieser Hass auf die Ordnungshüter junger Padawan?
Schlechte Erfahrungen gemacht?
Ich für meinen Teil habe bisher immer sehr gute Erfahrungen mit der Polizei gemacht - allerdings war ich auch immer sehr kooperativ und hab die Jungs meist zugeschwallt bis ihnen die Ohren geblutet haben...OVERFLOW! OVERFLOW! "Gut, dann fahren sie mal weiter. Schönen Abend noch!" :D

Naja, wenn du immer wieder willkürlich angehalten wirst, deine Taschen leeren darfst und sie jeden Fötzel zerpflücken, in der Hoffnung irgendwas zu finden. War letzthin durchaus erheiternd, als die zwei inkompetenten Ordnungshüter einen zerknüllten Flyer aus meiner Jacke holten. Da meinte der eine, schon beinahe sabbernd, zu seinem Kollegen: Guck mal, das ist bestimmt Kokain - das weisse Papier unter der perforierten Schicht kam hervor - ich konnte dann nur lachen.
Rücksicht auf die Privatsphäre meines Portemonnaies nahmen sie auch nicht - fragten mich aber wieso ich soviel Geld dabei hätte (~450CHF warens) :freak:
Oder lustige Geschichte war auch, wie sie einen Kollegen aus einer Gartenkneipe mitnahmen, weil der sich weigerte in aller Öffentlichkeit gefilzt zu werden. Doch statt das sie ihn auf den Posten mitnahmen, gingen sie mit ihm, unter eben jenem Vorwand, um die nächste Ecke, drückten ihn gegen eine Wand und durchsuchten ihn Gewaltsam - so spart man sich natürlich Papierkram und Zeugen gibts auch keine.

Erstmal liegt keine Anklage vor, die ergeht erst, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, sind sie aber nicht, sonst hätte er keine Vorladung zur Vernehmung von der Polizei erhalten.

Es werden aber auch keine Ermittlungen wegen Hausfriedensbruch, Diebstahl oder Sachbeschädigung gemacht, wenn kein Kläger da ist. Eben, weil das Antragsdelikte sind, und keine Offizialdelikte.
Darum geh ich auch davon aus, dass sie wegen Trunkenheit in der Öffentlichkeit o.ä. ermitteln.

Ansonsten guck weniger schlechte Filme und rauch weniger Gras...
Anhängen tut die Staatsanwaltschaft sicher nichts, ganz im Gegenteil, wenn man jemanden verprügelt hat, ihn noch einen Penner genannt hat und dabei vielleicht noch seine Jeans zerrisssen hat, werden diese Delikte bis auf die Körperverletzung meist sogar noch eingestellt...Extra Arbeit will sich da keiner machen...

Ja, oder die Polizei klagt von sich aus, wegen irgendwas, wenn der Kläger seine Klage zurückzieht - sieht eben schlecht aus, wenn man als Türsteher jemanden mit Stöcken prügelt. Das sowohl ich, als auch der Türsteher danach einfach Ruhe vor den Schlümpfen wollten, ignorierten die Polizisten mal ganz nebenbei und hängten mir eine Busse wegen Trunkenheit an...

Nene, hab schon zuviele schlechte Erfahrungen mit den lieben Ordnungshütern gemacht.


Das passt übrigens genau ins Bild eines Polizisten
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/30832796

DDM_Reaper20
2009-08-11, 23:19:58
Das passt übrigens genau ins Bild eines Polizisten
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/30832796

EIN Polizist, der schon VOR seiner Karriere Drogendealer war, wirft noch lange kein schlechtes Licht auf ALLE Polizisten. Verallgemeinerungen ahoi!

Habe selber nur gute Erfahrungen mit Polizisten gemacht. Bin selber ein höflicher Mensch, das hilft vielleicht.

Panasonic
2009-08-11, 23:56:19
Das passt übrigens genau ins Bild eines Polizisten
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/30832796
Mich würde mal das Bild der Polizisten von Dir interessieren. Gerade bei Drogenthemen hast Du sehr... äh eigenwillige Meinungen.

Simon Moon
2009-08-12, 00:32:28
EIN Polizist, der schon VOR seiner Karriere Drogendealer war, wirft noch lange kein schlechtes Licht auf ALLE Polizisten. Verallgemeinerungen ahoi!

Jo, der von einem anderen Polizisten, der bei ihm Drogen kaufte, verpfiffen wurde - sind bestimmt nur die Zwei :D

Abgesehen davon, er hat nicht vor seiner Karriere angefangen zu dealen, sondern bevor er zum Chef des örtlichen Polizeikorps wurde. Imo wird man das aber nicht direkt aus dem Zivilleben... Und überhaupt, was soll denn das für ein Argument sein? Etwa das die Polizeitests dilettantisch sind und sich sogar praktizierende Dealer als Polizisten bewerben können?

Habe selber nur gute Erfahrungen mit Polizisten gemacht. Bin selber ein höflicher Mensch, das hilft vielleicht.

Es ist nicht meine Aufgabe, höflich zu den Polizisten zu sein. Wenn sie mich kontrollieren wollen, erfahren sie von mir Name, Adresse und Beruf - damit hat sichs. Wenn ihnen das verdächtig vorkommt, ist das nicht meine Schuld.

Mich würde mal das Bild der Polizisten von Dir interessieren. Gerade bei Drogenthemen hast Du sehr... äh eigenwillige Meinungen.

Polizisten haben sehr viel mit Kriminellen gemein, anders würden sie ihren Dienst auch nicht effizient erledigen. Nur leider trau ich Kriminellen nicht über den weg.

Achja, und zur Zeit der Coffeeshops hier in der Schweiz, gabs so einen bestimmten Hanfladen, der von der Tochter des örtlichen Polizeichefs geführt wurde ... jaja, alles ganz koscher, ich weiss - und von irgendwelchen Intrigen weiss ich auch garnichts X-D

Armaq
2009-08-12, 13:46:03
Bei Strafverfahren gibt man nichts zu. Ein guter Strafr.Anw. boxt einen noch im Vorverfahren raus.

Panasonic
2009-08-12, 13:50:05
Bei Strafverfahren gibt man nichts zu. Ein guter Strafr.Anw. boxt einen noch im Vorverfahren raus.Jaja.

Aber hier geht es nicht um ein Strafverfahren.

EureDudeheit
2009-08-12, 18:55:10
@EureDudeheit

Unter 90 TS ist man im juristischen Sinne ebenfalls vorbestraft. Es gibt zwar keinen Eintrag im kleinen Führungszeugnis, allerdings wird die Zahl der Tagessätze 5 Jahre im Bundeszentralregister (BZR) gespeichert.


Richtig, aber es wird nicht im Führungszeunis eingetragen und du darfst dich offiziell NICHT VORBESTRAFT nennen.

EureDudeheit
2009-08-12, 18:59:30
Bei Strafverfahren gibt man nichts zu. Ein guter Strafr.Anw. boxt einen noch im Vorverfahren raus.


Die Anwälte haben meinen "Kunden" bisher auch nicht viel gebracht, gab trotzdem eine Anklage..
Ist blöd, wenn genügend Beweismaterial oder Zeugen vorhanden sind..
Anwälte raten in dem Fall dann meist nur, den Schaden gutmachen, sich entschuldigen, Reue zeigen und sowas, ist im Prinzip auch richtig und gibt mildere Urteile dadurch.

DDM_Reaper20
2009-08-12, 23:12:28
Jo, der von einem anderen Polizisten, der bei ihm Drogen kaufte, verpfiffen wurde - sind bestimmt nur die Zwei :D

Abgesehen davon, er hat nicht vor seiner Karriere angefangen zu dealen, sondern bevor er zum Chef des örtlichen Polizeikorps wurde. Imo wird man das aber nicht direkt aus dem Zivilleben... Und überhaupt, was soll denn das für ein Argument sein? Etwa das die Polizeitests dilettantisch sind und sich sogar praktizierende Dealer als Polizisten bewerben können?

Ach was. Es geht mir darum, dass Du aus meinethalben zwei Polizisten, die faule Eier sind, ableiten willst, dass zumindest die Mehrheit Gauner sind, was ich einfach bestreite.

Es ist nicht meine Aufgabe, höflich zu den Polizisten zu sein. Wenn sie mich kontrollieren wollen, erfahren sie von mir Name, Adresse und Beruf - damit hat sichs. Wenn ihnen das verdächtig vorkommt, ist das nicht meine Schuld.

Verstehe. Höflichkeit ist nicht notwendig, wenn man mit Polizisten spricht, man kann sie ruhig als Feinde behandeln. Wunderst Du Dich ERNSTHAFT, warum die entsprechenden Damen und Herren dann so reagieren, wie sie's tun? Schon mal den Spruch gehört, "Wie man in den Wald ruft . . ."?

Daran wird's wohl liegen, dass wir so unterschiedliche Erfahrungen gemacht haben: Ich bin der Meinung, dass jeder Mensch erstmal das Recht auf eine höfliche Behandlung hat, so er diese nicht gleich selber aufgibt, z.B. durch unverschämtes Benehmen. Da das auch andersrum funktioniert, beginne ich zu begreifen, warum unser Freund und Helfer und Du nicht so ganz miteinander können . . . :rolleyes:

[fu]121Ah@work
2009-08-13, 09:26:12
also mir gehts wie simon moon. vielleicht sind die bullen bei euch in deutschland ja besser, aber ich hab bis auf wenige ausnahmen nur idioten und arschlöcher kennengelernt.

meine history:

zu fuss ins industriegebiet gegangen, party, freitag abends, ca 21 uhr. 80er strecke, ich bin bei der rechten fahrbahn auf ner ausfahrt die ins industriegebiet führt, bullen kommen mit ca. 80 sachen entgegen (ist 80er zone - sie kommen auf der linken fahrbahn). kleine kurve, sie sehen mich, gehen voll auf die klötze, schneiden die rechte fahrbahn quer (ohne gross was zu sehen -> kurve), kommen auf der ausfahrt QUER zum halten und stehen da in hollywood manier und wollen mich durchsuchen.

Da hab ich denen zuerst mal tee eingeschenkt, was ihnen eigentlich einfällt so gefährliche manöver durchzuführen, für ne fucking personenkontrolle. am ende haben sie anscheiend einen mit nem roten pullover gesucht der sich da rumtrieb, ich hatte ne rote jacke an. einsatzwille kann ich akzeptieren und begreifen, aber nicht die gefährdung meines lebens und das von anderen verkehrsteilnehmern.

wurde ausserdem schon öfters kontrolliert als kumpels, klar, ich hab nen ziegenbart und lange haare - verallgemeinerungen ahoi.

nö nö, es reicht mir mit den bullen - wenn man sie denn mal bräuchte sind sie nicht da, wenn man sie nicht braucht, sind sie überall.

Simon Moon
2009-08-13, 09:29:00
Ach was. Es geht mir darum, dass Du aus meinethalben zwei Polizisten, die faule Eier sind, ableiten willst, dass zumindest die Mehrheit Gauner sind, was ich einfach bestreite.


Ja klar, es werden nur diese 2 gewesen sein...:rolleyes:
Daran wird's wohl liegen, dass wir so unterschiedliche Erfahrungen gemacht haben: Ich bin der Meinung, dass jeder Mensch erstmal das Recht auf eine höfliche Behandlung hat, so er diese nicht gleich selber aufgibt, z.B. durch unverschämtes Benehmen. Da das auch andersrum funktioniert, beginne ich zu begreifen, warum unser Freund und Helfer und Du nicht so ganz miteinander können . . . :rolleyes:

Das könnt ich von den Polizisten auch erwarten, immerhin geht von ihnen die Aktion aus. Aber auf ein "Gutentag, Personenkontrolle, würden sie bitte mal ihre Taschen leeren" fällt mir meist nur ein "Ihr habt auch nichts bessres zu tun, was? Muss ja eine wahrlich erfüllende Beschäftigung sein"...
Lustig ist ja auch der umgekehrte Fall: Ich will was von ihnen bspw. auf dem Fundbüro - da spielen dann die 2 Fettwanze zuerst eine Minute Beamtenmikado, bis sie an den Schalter kommen... und höflich hab ich die faulen Säcke auch noch nicht erlebt.

Panasonic
2009-08-13, 10:49:47
In Deutschland darf man nicht ohne Anfangsverdacht durchsucht werden. Wenn die Polizei Dich und Deine Drogengewohnheiten aber schon kennen, dann reicht das.

Es sind nicht die Polizisten, die sich falsch verhalten, sondern gesetzlos handelnde Menschen wie Du, Simon Moon.

Solar
2009-08-13, 21:53:55
In Deutschland darf man nicht ohne Anfangsverdacht durchsucht werden. Wenn die Polizei Dich und Deine Drogengewohnheiten aber schon kennen, dann reicht das.

Es sind nicht die Polizisten, die sich falsch verhalten, sondern gesetzlos handelnde Menschen wie Du, Simon Moon.

OMG

Sag mal wer bist Du? Mutter Teresa (liebe Teresa entschuldige den Vergleich), noch nie "das" Gesetz gebrochen?
Man bist Du komisch

:ucrazy:

Solar

Panasonic
2009-08-13, 22:06:32
OMG

Sag mal wer bist Du? Mutter Teresa (liebe Teresa entschuldige den Vergleich), noch nie "das" Gesetz gebrochen?
Man bist Du komisch

:ucrazy:

Solar
Dann würde ich ja kaum so praxisnahe und hilfreiche Tipps im Umgang mit Vorladungen geben, oder? Zum Thema "Komik" im Zusammenhang mit meiner Person bitte meine Signatur konsultieren.

StefanV
2009-08-13, 22:08:43
nix sagen, um gnade betteln bringt nichts. damit gibts du nur deine schuld zu.
Würde ich nicht so sagen wollen...

sag nix, verweiger die aussage und ich wette das verfahren wird eingestellt.
Das wirds auch und ev. eher wenn man sich dazu äußert, dann hat der Staatsanwalt bzw die Staatsanwältin "alle Fakten aufm Tisch" und kann dann entscheiden, ob eine Verfolgung lohnt.

Diebstahl ist Diebstahl, auch wenn er versucht wurd, hier würd ich durchaus davon ausgehen, das es zu einer Strafe kommen könnte...

Trap
2009-08-13, 22:17:54
sag nix, verweiger die aussage und ich wette das verfahren wird eingestellt.
Um was wettest du denn? Übernimmst du die Tagessätze für den Threadstarter wenn er doch zahlen muss? ;D

DDM_Reaper20
2009-08-14, 10:44:51
Ja klar, es werden nur diese 2 gewesen sein...:rolleyes:

Wenn Du glaubwürdige (!) Quellen hast, die belegen, dass die Mehrheit (= mehr als 50%) aller Polizisten korrupte Gauner sind, her damit. Ansonsten würde ich Dir empfehlen, kleinere Brötchen zu backen.


Das könnt ich von den Polizisten auch erwarten, immerhin geht von ihnen die Aktion aus. Aber auf ein "Gutentag, Personenkontrolle, würden sie bitte mal ihre Taschen leeren"

Wow, wie unverschämt von denen! Dafür verdienen die es, fristlos gefeuert zu werden! Guten Tag und Bitte -- anstatt auf Knien um die Gnade zu bitten, dass sie VIELLEICHT ihrer Arbeit nachgehen zu dürfen . . . ;D Panasonic hat übrigens Recht -- ohne einen Anfangsverdacht dürfen sie Dich nicht untersuchen. Was natürlich, ohne Dir zu nahe treten zu wollen, die Frage aufwirft, wie die Herren auf die Idee kommen könnten, Du hättest etwas zu verbergen . . .

Nein, ernsthaft: Ich sehe da kein Fehlverhalten. Höflichkeit legen sie jedenfalls an den Tag, ganz im Gegensatz . . .

fällt mir meist nur ein "Ihr habt auch nichts bessres zu tun, was? Muss ja eine wahrlich erfüllende Beschäftigung sein"...

. . . zu Dir. DU willst höflich, ja unterwürfig behandelt werden, benimmst Dich aber wie der Fürst persönlich. Das haut nicht hin. Hoffe nur, Du bist Dein eigener Chef und hast nicht mit Kunden zu tun.

Lustig ist ja auch der umgekehrte Fall: Ich will was von ihnen bspw. auf dem Fundbüro - da spielen dann die 2 Fettwanze zuerst eine Minute Beamtenmikado, bis sie an den Schalter kommen... und höflich hab ich die faulen Säcke auch noch nicht erlebt.

Diese Sprache, diese bedingungslose Höflichkeit gegenüber anderen -- als ob die das nicht mitkriegen würden. Weißte, wenn mir jemand so kommt, wie Du, dann ist bei mir auch Luke dicht. Frage Dich selber mal, wie Du rüberkommst, und dann kannste Du Dir an den Fingern ausrechnen, warum Du so behandelt wirst.--

Simon Moon
2009-08-15, 23:49:53
Wenn Du glaubwürdige (!) Quellen hast, die belegen, dass die Mehrheit (= mehr als 50%) aller Polizisten korrupte Gauner sind, her damit. Ansonsten würde ich Dir empfehlen, kleinere Brötchen zu backen.

Naja, dann glaub eben an einen bedauerlichen Einzelfall. Mir zumindest reicht dass Wissen, dass auch nur ein winziger Prozentsatz der Polizisten solche Geschäfte macht, damit ich denen gegenüber kein Vertrauen hab.

Diese Sprache, diese bedingungslose Höflichkeit gegenüber anderen -- als ob die das nicht mitkriegen würden. Weißte, wenn mir jemand so kommt, wie Du, dann ist bei mir auch Luke dicht. Frage Dich selber mal, wie Du rüberkommst, und dann kannste Du Dir an den Fingern ausrechnen, warum Du so behandelt wirst.--

Naja, bis zur Aufforderung, meine Taschen zu leeren, konnte ich ja garnichts erwidern - ausser meiner Erscheinung bot nichts Anlass zum Verdacht, wie auch. Aber da ich nunmal lange Haare habe, fall ich schonmal durchs Raster eines "anständigen Bürgers" - da nützt dann auch Freundlichkeit nichts mehr.

btw. solange mir diese Typen nicht über den Weg laufen, bin ich ganz friedfertig. Nur, wenn so einer meint, mich nerven zu müssen, nur weil ich ihm grad übern Weg gelaufen bin, sag ich ihm eben auch, was ich von seinem Eingriff in meine Freizeit halte.

Simon Moon
2009-08-15, 23:59:24
In Deutschland darf man nicht ohne Anfangsverdacht durchsucht werden. Wenn die Polizei Dich und Deine Drogengewohnheiten aber schon kennen, dann reicht das.

Es sind nicht die Polizisten, die sich falsch verhalten, sondern gesetzlos handelnde Menschen wie Du, Simon Moon.

blah! Behalt deine Unterstellungen doch für dich...

Die Polizei kennt mich überhaupt nicht und hat daher auch keinen Anfangsverdacht. Punkt.

Zudem stellt es einem noch nicht unter Generalverdacht, wenn man ab und an mal einen Joint raucht. Dein Rechtsverständnis ist einfach lachhaft...

Gast
2009-08-17, 02:29:01
Wenn du zu einer Vorladung nicht erscheinst, wirst du notfalls abgeholt.
Das ist eine Vorladung und keine Anfrage ob du denn Lust hast mal vorbeizukommen.Falsch. Eine polizeiliche Vorladung ist genau das, nämlich eine höfliche Bitte für eine Aussage vorbeizukommen. Dieser muss man nicht nach kommen. Wenn man nett sein will, ruft man aber zumindest an und sagt ab. Nötig ist das aber nicht. Durch das Nichterscheinen verzichtest du auf dein Recht dich zu diesem Zeitpunkt zur Sache zu äußern und nimmst das Recht in Anspruch, deine Aussage zu verweigern. Diese Aussageverweigerung darf dir grundsätzlich nicht negativ ausgelegt werden.

Anders sieht es aus, wenn ein Gericht (oder auch der Staatsanwalt) dich vorlädt. In diesem Fall musst du tatsächlich erscheinen. Tust du das nicht, wird ein neuer Termin festgesetzt (von dem du in aller Regel nicht in Kenntnis gesetzt wirst), an dem du dann morgen um kurz nach 6 von mehr oder weniger netten Polizeibeamten aus dem Bett geschmissen wirst, einige Stunden in einer widerlichen Zelle verbringen darfst, um anschließend in Handschellen ins Gericht eskortiert zu werden. Die gleiche Prozedur gilt nicht nur für Beschuldigte, sondern genauso für Zeugen. Wo bleibt hier die Verhältnismäßigkeit?Aber hier geht es nicht um ein Strafverfahren.Um was denn sonst?

DDM_Reaper20
2009-09-02, 14:47:00
Naja, dann glaub eben an einen bedauerlichen Einzelfall. Mir zumindest reicht dass Wissen, dass auch nur ein winziger Prozentsatz der Polizisten solche Geschäfte macht, damit ich denen gegenüber kein Vertrauen hab.

Bitte GENAU lesen. Ich habe lediglich die Idee verworfen, dass die Mehrzahl aller Polizisten Gauner sind. Keine Ahnung, wie viele krumme Dinger drehen, aber so viele werden's auch nicht sein. Wow Betty, selbst wenn's nur ganz wenige sind, hast Du zu ALLEN kein Vertrauen? Dann darfst Du gar nicht aus dem Haus gehen. Paranoide mögen ja auch Feinde haben, schön, aber man kann's echt übertreiben.


Naja, bis zur Aufforderung, meine Taschen zu leeren, konnte ich ja garnichts erwidern - ausser meiner Erscheinung bot nichts Anlass zum Verdacht, wie auch. Aber da ich nunmal lange Haare habe, fall ich schonmal durchs Raster eines "anständigen Bürgers" - da nützt dann auch Freundlichkeit nichts mehr.

Seltsam. Kenne genügend Langhaarige, die in keinster Weise von der Polizei behelligt werden.

btw. solange mir diese Typen nicht über den Weg laufen, bin ich ganz friedfertig. Nur, wenn so einer meint, mich nerven zu müssen, nur weil ich ihm grad übern Weg gelaufen bin, sag ich ihm eben auch, was ich von seinem Eingriff in meine Freizeit halte.

Die Quittung bekommst Du dafür allerdings auch. Das ist dann der Preis der Meinungsfreiheit . . .

DDM_Reaper20
2009-09-02, 14:49:37
Anders sieht es aus, wenn ein Gericht (oder auch der Staatsanwalt) dich vorlädt. In diesem Fall musst du tatsächlich erscheinen. Tust du das nicht, wird ein neuer Termin festgesetzt (von dem du in aller Regel nicht in Kenntnis gesetzt wirst), an dem du dann morgen um kurz nach 6 von mehr oder weniger netten Polizeibeamten aus dem Bett geschmissen wirst, einige Stunden in einer widerlichen Zelle verbringen darfst, um anschließend in Handschellen ins Gericht eskortiert zu werden. Die gleiche Prozedur gilt nicht nur für Beschuldigte, sondern genauso für Zeugen. Wo bleibt hier die Verhältnismäßigkeit?Um was denn sonst?

Wo die Verhältnismässigkeit bleibt? Nun, die Vorladung wird ja generell ein wenig vor dem Termin zugestellt, so dass man das planen kann.

Wer dann ums Verrecken nicht kommen will, kriegt dann eben eine etwas handfestere Einladung. Sehe da das Problem nicht.

Wer den Termin wirklich nicht gebacken bekommt, kann sich doch bei der Staatsanwaltschaft melden. Bei Nennung eines guten Grundes sind die sicherlich nicht unvernünftig.

_Gast
2009-09-02, 15:36:32
:rolleyes:


Man möge meinen das 3DC ist die Quelle der Weisheit ;DJa, ja, das 3DC. Die Quelle des Wissens. Gerade bei Rechts- oder Medizinfragen wüsste ich nicht, wo ich bessere Ratschläge finden könnte. :D121Ah@work;7470067']Da hab ich denen zuerst mal tee eingeschenkt, was ihnen eigentlich einfällt so gefährliche manöver durchzuführen, für ne fucking personenkontrolle.Das (und deine sprachliche Eleganz) hat sie sicher schwer beeindruckt! ;)

ShadowXX
2009-09-02, 16:00:28
Bitte GENAU lesen. Ich habe lediglich die Idee verworfen, dass die Mehrzahl aller Polizisten Gauner sind. Keine Ahnung, wie viele krumme Dinger drehen, aber so viele werden's auch nicht sein. Wow Betty, selbst wenn's nur ganz wenige sind, hast Du zu ALLEN kein Vertrauen? Dann darfst Du gar nicht aus dem Haus gehen. Paranoide mögen ja auch Feinde haben, schön, aber man kann's echt übertreiben.

Zu Polizisten sollte man grundsätzlich kein Vertrauen haben....die haben ja auch keins in uns.

Hast du mal versucht völlig normal mit einem Polizisten zu argumentieren?
Da hat man keine Chance, die gehen auf gar nichts ein, egal wie sehr Sie im Unrecht sind.
Gerne wird man auch Sachen beschuldigt die man gar nicht getan hat, weil es einfach bequemer ist sich irgendeiner vorzunehmen der da gerade zufällig herumsteht als den echten Tätern mal hinterherzulaufen.

Zumindest die Polizisten die ich bisher erlebt habe (das waren zwar nicht viele, aber für mich reichts) waren allesamt unhöflich, arrogant, hinterpfotzig, hintertrieben und machtbesessen.


Die Quittung bekommst Du dafür allerdings auch. Das ist dann der Preis der Meinungsfreiheit . . .
Und das regt mich am meisten auf, das Polizisten scheinbar Menschen höherer Güte sein sollen und sich selber dazu auch meist als was besseres ansehen.

Weißt du wie oft ich schon von Polizisten beleidigt wurde, wie oft die nicht ihre Dienstnummer, geschweige denn ihren Namen rausgeben wollten?
Einfach zu oft.

Da kann man von Polizisten einfach nichts halten....sorry, ist einfach so.

Hellspinder
2009-09-03, 01:00:04
en auf, das Polizisten scheinbar Menschen höherer Güte sein sollen und sich selber dazu auch meist als was besseres ansehen.

Weißt du wie oft ich schon von Polizisten beleidigt wurde, wie oft die nicht ihre Dienstnummer, geschweige denn ihren Namen rausgeben wollten?
Einfach zu oft.

Da kann man von Polizisten einfach nichts halten....sorry, ist einfach so.

Also wenn du wie du es sagst schon oft von Polizisten beleidigt wurdest dann musst du eine dementsprechende Angriffsfläche bieten. Vielleicht siehst du ja wie einer dieser langhaarigen Spinner aus, die sich auf irgendwelche Bahngleise ketten und dann anfangen rumzuschreien wie Vergewaltigungsopfer, wenn sie von den netten grünen Sozialtherapeuten weggetragen werden.

Ich habe eher gegenteilige Erfahrungen gemacht nämlich die, dass man mit Bullen ganz gut und locker reden kann wenn man mit denen redet wie mit Menschen, dann antworten sie dir auch so. .. Liegt wohl auch daran das ich eine der geilsten Party's meines noch jungen Lebens auf einem Polizeirevier gefeiert habe :freak:,

Wolfram
2009-09-03, 01:18:19
Meinem Eindruck nach sind Polizisten weder schlechter noch besser als der Bevölkerungsdurchschnitt. Und das ist weiß Gott keine Empfehlung.

Zum Thema: Gegenüber der Polizei würde ich mich gar nicht äußern. Sondern abwarten, ob die Staatsanwaltschaft die Sache nicht einfach wegen Geringfügigkeit einstellt. Wenn nicht, kannst Du Dir immer noch einen Anwalt nehmen.

Ich meine ja auch, daß man grundsätzlich zu dem Unfug stehen sollte, den man anstellt. Andererseits freue ich mich aber nicht, wenn die von mir gezahlten Steuern für die Beschäftigung mit derartigen Bagatellen verschwendet werden.

_Gast
2009-09-03, 08:25:03
IAndererseits freue ich mich aber nicht, wenn die von mir gezahlten Steuern für die Beschäftigung mit derartigen Bagatellen verschwendet werden.Klar, aber wo willst du die Grenze setzen? Alles unter 5 Euro wird nicht mehr verfolgt? Dann klau ich mir in Zukunft mein Frühstück. Oder wie hast du das gemeint?

Wolfram
2009-09-03, 09:56:41
Klar, aber wo willst du die Grenze setzen? Alles unter 5 Euro wird nicht mehr verfolgt? Dann klau ich mir in Zukunft mein Frühstück. Oder wie hast du das gemeint?
Ich meinte erst mal einfach §153 I StPO: Geringe Schuld, geringe Tatfolgen, kein öffentliches Interesse -> StA kann das Verfahren einstellen.

Dann die Polizei: Unterstellt, die Darstellung des Threadstarters stimmt, hätten die es dabei bewenden lassen können, schon weil kein Schaden entstanden ist. Wobei mich wirklich interessieren würde, um was für einen "Gegenstand" es da ging...:biggrin:

Und schließlich war ja auch mal im Gespräch, so etwas wie Ladendiebstahl aus der Strafbarkeit herauszunehmen und nur als Ordnungswidrigkeit verfolgen. Oder ist es wirklich sinnvoll, Schwarzfahren als Straftatbestand zu verfolgen? 8500 Verfahren allein im vergangenen Jahr in Berlin? (http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article1160071/22_Prozent_mehr_Schwarzfahrer_verurteilt.html) 200 deswegen in Haft? Was soll der Quatsch?

_Gast
2009-09-03, 10:08:56
Dann die Polizei: Unterstellt, die Darstellung des Threadstarters stimmt, hätten die es dabei bewenden lassen können, schon weil kein Schaden entstanden ist.Das könnte man aber dann auch wieder auf alles projizieren. Wenn ich beim Ladendiebstahl erwischt werde und reumütig die Ware zurückgebe, dann ist die Sache erledigt? Dann stehle ich in Zukunft anstatt einzukaufen. Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist gering und wenn, dann gebe ich die Sachen halt zurück.Oder ist es wirklich sinnvoll, Schwarzfahren als Straftatbestand zu verfolgen?Natürlich kann man darüber diskutieren, ob man verschiedene Dinge nicht aus dem Strafgesetz herausnimmt und als Ordnungswidrigkeit bestraft. Allerdings funktioniert das ja oft überhaupt nicht, wie man am Straßenverkehr eindrucksvoll sieht. Wer schert sich schon um Geschwindigkeitsbeschränkungen? Und warum sollte ich dann für öffentliche Verkehrsmittel überhaupt noch bezahlen? Hier gilt das gleiche wie für das Beispiel mit dem Ladendiebstahl. Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist sehr gering, und wenn, dann zahl ich halt, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Wolfram
2009-09-03, 21:14:48
Das könnte man aber dann auch wieder auf alles projizieren. Wenn ich beim Ladendiebstahl erwischt werde und reumütig die Ware zurückgebe, dann ist die Sache erledigt? Dann stehle ich in Zukunft anstatt einzukaufen. Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist gering und wenn, dann gebe ich die Sachen halt zurück.
Ja, eine solche Handhabung ist inkosequent. Das ist die Geringfügigkeitsregelung in §153 StPO aber auch. Und auch in größeren Strafverfahren werden in aller Regel viele Anklagepunkte einfach fallen gelassen, wenn sie den Kohl auch nicht mehr fett machen. In der Praxis tritt eben oft die Verfahrensökonomie vor die Gerechtigkeit.

Natürlich kann man darüber diskutieren, ob man verschiedene Dinge nicht aus dem Strafgesetz herausnimmt und als Ordnungswidrigkeit bestraft. Allerdings funktioniert das ja oft überhaupt nicht, wie man am Straßenverkehr eindrucksvoll sieht. Wer schert sich schon um Geschwindigkeitsbeschränkungen? Und warum sollte ich dann für öffentliche Verkehrsmittel überhaupt noch bezahlen? Hier gilt das gleiche wie für das Beispiel mit dem Ladendiebstahl. Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist sehr gering, und wenn, dann zahl ich halt, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Geschwindigkeitsbeschränkungen werden meinem Eindruck schon deswegen häufiger eingehalten als früher, weil dei Bußgelder mittlerweile viel höher sind. Abgesehen davon werden sie von einem großen Teil der Bevölkerung schlicht nicht akzeptiert.

Öffentliche Verkehrsmittel sind sowieso hoch subventioniert. Schwarzfahrer haben in aller Regel kein Geld. Da muß man sich die Frage stellen, ob man nicht sowieso noch mehr Freitickets für Bedürftige ausstellen sollte. Das würde einen großen Teil der "Schwarzfahrerproblematik" regeln. Wie soll ich mir als Hartz-4-Empfänger denn 2,30€ für eine Fahrt in die City oder mindestens 35€ für eine Monatskarte leisten können?

Gast
2009-09-04, 17:52:21
Hallo,

um das hier mal aufzuklären.

Ich habe das Formular ausgefüllt und mich zu der Tat bekannt. Ich habe mich reumütig gezeigt und darauf verwiesen, dass es mein erster Konflikt mit dem Gesetz war, kein sach- bzw. personenschädigender Hintergrund bestand und letztendlich niemand zu Schaden gekommen ist.

Das Ergebnis liegt nun hier auf dem Tisch:

Das Ermittlungsverfahren wurde nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.

Phew...

onkel2003
2009-09-05, 07:57:02
irgend wie schreibt der TS nicht wirklich was da war und die < 5 EUR sehn für mich nach einer vermutung aus.
er wa besoffen ? dann hätten die bullen es bemerkt und er hätte 100% pusten dürfen.
also kann er erst mal mit den bullen klären ob die bemerkt haben das er voll ist .
wenn diese sagen nö der war nüchtern und er schreibt in brief er war voll könnte dies viel mehr probs mit sich bringen als er denkt.

also ich gehe mal von aus Diebstahl .

nach seiner aussage hat er noch nie was gemacht
also bericht schreiben weg schicken 1 bis 3 monate später bekommste die einstellung.

Fritzchen
2009-09-07, 01:14:51
er wa besoffen ? dann hätten die bullen es bemerkt und er hätte 100% pusten dürfen.

Oder es waren schlaue Bullen, die geahnt haben das es sich hierbei um ein Geringwertiges Eigentumsdelikt handelt. Wo sie äh davon ausgehen können das dies von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Egal ob besoffen oder nicht.

Simon Moon
2009-09-08, 04:12:40
Bitte GENAU lesen. Ich habe lediglich die Idee verworfen, dass die Mehrzahl aller Polizisten Gauner sind. Keine Ahnung, wie viele krumme Dinger drehen, aber so viele werden's auch nicht sein. Wow Betty, selbst wenn's nur ganz wenige sind, hast Du zu ALLEN kein Vertrauen? Dann darfst Du gar nicht aus dem Haus gehen. Paranoide mögen ja auch Feinde haben, schön, aber man kann's echt übertreiben..

Es reicht ein einziger nicht vertrauenswürdiger Polizist um das Vertrauen zu zerstören. Und es sind imo eben nicht nur Einzelfälle, sondern es ist imo ein ernstzunehmender Prozentsatz - u.a. wohl auch aufgrund massenhafte Rekrutierung von allem was ohne Vorstrafe rumläuft.
Aus dem Haus geh ich nebenbei trotzdem. Wir haben hier in unserem Land zum Glück noch die Gewaltentrennung und sind (noch) kein Polizeistaat.

Seltsam. Kenne genügend Langhaarige, die in keinster Weise von der Polizei behelligt werden.

Jo, wenn ich mit Hemd, anständigen Schuhen, Stoffhosen und zusammengebundenen Haaren rumlaufe, behelligen mich die Typen nicht. Selbst wenn ich dann im Zug grad eine Zigarette dreh. Lauf ich allerdings mit offenem Haar, verschlabberten Jeans und T-Shirt Barfuss umher, kann ich schon beinahe die Uhr nach denen stellen.
Offenbar haben die Beamten wohl gelernt, dass besser angezogene Personen ihre Rechte auch oftmals besser kennen und sich solche Dinge nicht bieten lassen. Statistiken blenden sie aber in ihren Gedanken mit aller Kraft aus - Kriminell ist, wer schluddrig rumläuft! Jawoll!

Simon Moon
2009-09-08, 04:15:22
Also wenn du wie du es sagst schon oft von Polizisten beleidigt wurdest dann musst du eine dementsprechende Angriffsfläche bieten. Vielleicht siehst du ja wie einer dieser langhaarigen Spinner aus, die sich auf irgendwelche Bahngleise ketten und dann anfangen rumzuschreien wie Vergewaltigungsopfer, wenn sie von den netten grünen Sozialtherapeuten weggetragen werden.


Afaik ist der Polizei diskriminierendes Verhalten untersagt - das Aussehen darf also nicht als "Angriffsfläche" dargestellt werden.

ESAD
2009-09-08, 09:28:17
Afaik ist der Polizei diskriminierendes Verhalten untersagt - das Aussehen darf also nicht als "Angriffsfläche" dargestellt werden.

gibts da nicht die regelung dass das dann unter erfahrungswerte fällt.