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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft? Verfassungswidrig?


YeOldeFerret
2009-08-18, 08:10:42
Hallo,

derzeit beschäftige ich mich mit dem Thema Bedarfsgemeinschaft (SGB II, §7), da ich selbst gerade damit konfrontiert werde. Dabei fallen mir gleich einige Aspekte auf, da kriege ich persönlich Zooorrn!!!

Fakt ist, bei einer Bedarfsgemeinschaft geht man von einem eheähnlichen Verhältnis aus und der Bereitschaft, dass man für seinen Partner finanzielle Unterstützung geben kann/soll.

In der Praxis wird dies ja gerne von der Arge angewandt, damit man Bedürftigen kein H4 gewährleisten muss.

Folgendes Beispiel:

Mann und Frau leben zusammen, nicht verheiratet, keine Kinder.

- Sie ist erwerbslos, möchte H4 beantragen
- Er verdient 2100 Brutto
- Wohnung warm 400 Euro.

Beide sind angearscht. Der Bedarf beider Personen ist niedriger als das angerechnete Einkommen (Freibetrag berücksichtigt). Folglich wird der H4-Antrag von der Arge abgelehnt, Sie bekommt nichts.

Aus rechtlicher Sicht meines Erachtens eine Katastrophe und Verfassungswidrig. Denn:

- es gibt keinerlei Unterhaltsansprüche auf irgendwelche Leistungen gegenüber einem nichtverheiratetem Partner! Sie kann Ihn theoretisch nicht auf Unterhalt bzw. Unterstützung gerichtlich auffordern. In der Theorie geht Sie leer aus.
- trotz der Annahme des eheähnlichen Verhältnisses kann Er Sie nicht bei seiner Krankenkasse mitversichern, da nicht verheiratet. Faktisch bleibt Sie Versicherungslos und muss sich selbst versichern.
- Er soll nun für zwei zahlen, bleibt aber dem Gesetz nach Single und hat keinerlei Anspruch auf eine Steuervergünstigung wie es bei Ehepartnern möglich ist.
- Keinelei Erb-, Witwen- und Unterhaltsansprüche bei Trennung/Tod

Meiner Meinung nach stellt dies einen Verstoß gegen das Gleichheitsgesetz dar. Wenn man davon ausgeht "es ist wie eine Ehe", sollte man auch alle "wie in einer Ehe" geltend machen können, nicht nur, dass man zahlen soll.

Bin sehr auf eure Meinungen und Erfahrungen gespannt.

Doomtrain
2009-08-18, 10:36:39
Die Bedarfsgemeinschaft ist in der Tat Verfassungswidrig, eine fiese Schikane. Du kannst legal dagen nix machen außer die Arge zu verklagen, hat relativ große Aussicht auf Erfolg....Du musst aber beweisen können das ihr keine Bedarfsgemeinschaft seit, sprich ihr wirtschaftet nicht aus einem Topf.

Ich glaube die meisten Leute machen es einfach so: Sind bei ihren Eltern gemeldet und wohnen trotzdem woanders.....

YeOldeFerret
2009-08-18, 10:57:48
Die Bedarfsgemeinschaft ist in der Tat Verfassungswidrig, eine fiese Schikane. Du kannst legal dagen nix machen außer die Arge zu verklagen, hat relativ große Aussicht auf Erfolg....Du musst aber beweisen können das ihr keine Bedarfsgemeinschaft seit, sprich ihr wirtschaftet nicht aus einem Topf.

Ich glaube die meisten Leute machen es einfach so: Sind bei ihren Eltern gemeldet und wohnen trotzdem woanders.....

Schwierig, wenn es ohne H4-Genehmigung ja nur einen Topf gibt...

Wenn sie bei den Eltern gemeldet bleibt, gelten die auch als Bedarfgemeinschaft. Also besser würde es nicht werden... :(

Doomtrain
2009-08-18, 11:01:10
Wenn du über 25 bist müssen die Eltern nicht mehr für dich aufkommen, wo du wohnst ist meines Wissens nach egal dann...

Ob es einen oder 5 Töpfe gibt ist im dem Fall völlig egal. Die Arge geht es auch nichts an wie die Frau ihren Lebensunterhalt früher bestritten hat. Wichtig ist nur das hier und jetzt.

Das hier könnte ganz interssant für dich sein: http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,421592,00.html

Gast
2009-08-18, 11:20:05
Ich sehe das genauso wie du, dieses System ist absolut inakzeptabel und genau aus diesem Grunde, haben alle Verantwortlichen bei mir auf Lebenszeit ihre Karten verspielt.
Wenn sie dazu in der Lage sind, Menschen so auszubeuten wie sie es hier tun, dann kann ich nunmal kein Vertrauen mehr haben, egal was sie erzählen.

Unter 25 Jährige sind ja noch mehr gearscht, da kann alles, sogar die Miete bis auf 0,- heruntergekürzt wird und dafür reichen schon absolute Kleinigkeiten.
Es ist laut denen sogar mitteilungspflichtig, das man mal seinen "Wohnort" verlässt, d.h. wenn man mal jemanden besuchen mag der weiter weg wohnt, wollen die das auch wissen (wozu, es gibt Handys, Telefone, Rufweiterleitung, Briefweiterleitung auch). Oder man braucht einen Krankenschein (und muss dafür beim Arzt blechen), selbst wenn man auch ohne Ausgekommen wäre. Wer keine Leistungen bezieht, hat die freie Wahl.

Am schlimmsten Trifft es in der Tat Frauen & Männer. Ich frage mich wie das bei einer WG gehandhabt werden soll oder wenn die beiden sich schon länger kennen, aber unabhängig voneinander wirtschaften. Nachweisen von sowas ist nur sehr schwer möglich.
Gabs nicht mal irgendeine Zahl dazu, das mehr die Hälfte aller Verfahren gewonnen wird?

Ich selbst kenne auch jemanden, der Probleme mit dem Amt hat. Er ist unter 25, wohnt zusammen mit seiner (100%) Schwerbehindeten Mutter. Da er im gleichen Haushalt lebt und sie Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt (die allein für die med. Versorgung draufgehen) rechnen sie ihm das an und er bekam nur einen Teil (weniger als die Regelleistung, obwohl er nicht umsonst wohnt). Nach dem Tod des Vaters bekam er sogar nur noch 0,-, weil die zusätzliche Versorgungsrente das Limit übersteigt.
Dagegen läuft jetzt eine Klage (schon seit 1 1/2 Jahren), der Anwalt sah das übrigens genauso.

Der Witz ist: Sie haben ihm fahrlässiges Verhalten vorgeworfen, "weil" einer der Sachbearbeiter über 6 Monate lang nicht in der Lage war, die eingereichten Rentenunterlagen korrekt auszuwerten. Folglich Rückzahlungsforderung. Alle Widersprüche wurden mit der gleichen Begründung abgelehnt.

Hier im Forum war auch schonmal die Rede davon, das irgendein Anwalt eine Klage führt, die vorallem die Rechte der Kinder stärken soll.
Unter anderem bekommen Kinder weniger Geld als Erwachsene, dabei müssten Kinder aber mehr bekommen, weil z.B. das Kleidungsgeld nicht für heranwachsende ausreicht und der Punkt Bildung wird auch sehr vernachlässigt. Klingt alles sehr pausibel für mich, zieht sich aber immer über Jahre hin.. eine riesen Sauerei.

YeOldeFerret
2009-08-18, 11:22:56
Interessanter Link, ich danke dir. :) Man bekommt schon eine Wut beim lesen.

Für die Arge ist man mit 25 noch Kind, für die öffentlichen Verkehrsmittel mit 14 schon erwachsen... Seltsames Land.

Am besten gehe ich morgen zur Arge und sage, ich sei schwul. :D

[dzp]Viper
2009-08-18, 11:34:38
Am schlimmsten Trifft es in der Tat Frauen & Männer. Ich frage mich wie das bei einer WG gehandhabt werden soll oder wenn die beiden sich schon länger kennen, aber unabhängig voneinander wirtschaften. Nachweisen von sowas ist nur sehr schwer möglich.

Solange du nicht mit dem Partner bzw. Mitbewohner im selben Bett schläfst (das Bett teilst), besteht auch keine Bedarfsgemeinschaft.

Diese gilt nur wenn man in einer Eheähnlichen Wohngemeinschaft zusammenlebt.

Dennoch ist das mit der Bedarfsgemeinschaft unheimlich unfair.

Man(n) oder Frau zahlt Jahrelang Arbeitslosenversicherung und wenn er oder sie dann mal Arbeitslos wird, der Partner aber nicht, dann bekommt er/sie garnichts...

Vom rein logischen und menschlichen Standpunkt her gesehen ist das sowas von absurd - aber Logik und Menschlichkeit fehlt ja eh in der Politik ;)

Gast
2009-08-18, 11:37:39
Ergänzung: Hier mal was zu dieser Kinder Sache: http://www.tagesschau.de/inland/hartz112.html
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,603748,00.html

"Für Essen sind 1,02 Euro am Tag vorgesehen, ein Gläschen Babynahrung kostet aber schon 1,39 Euro. Für Windeln gibt es acht Euro (im Monat, die Red.), das reicht eine Woche, aber nicht einen Monat. Und mit 20 Euro im Monat kann niemand ein Kind kleiden."

Der Gesetzgeber sah dort lange Zeit keinen Handlungsbedarf (nahm es also in Kauf). :hammer:

http://www.rp-online.de/public/article/wirtschaft/news/741698/Hartz-IV-Klagewelle-rollt-auf-Gerichte-zu.html
Egal, ob es sich um eine oder große Beträge handelt: Auffällig ist, dass Hartz-IV-Empfänger im Vergleich mit anderen Rechtsgebieten überdurchschnittlich häufig Recht bekommen. Am Berliner Sozialgericht geht mehr als die Hälfte der Kläger als Sieger aus dem Verhandlungssaal. Form- und Verfahrensfehler der Behörden geben oftmals den Ausschlag.


Ich möchte nicht wissen, wie hoch bereits die Gerichts und Anwaltkosten sind, die dabei draufgehen, es wird mit jedem Jahr mit 15% mehr Klagen gerechnet. In Berlin stellen sie schon Rekorde auf, 26.000 Fälle gehts nur darum.

Gast
2009-08-18, 11:42:42
Viper;7478897']Solange du nicht mit dem Partner bzw. Mitbewohner im selben Bett schläfst (das Bett teilst), besteht auch keine Bedarfsgemeinschaft.

Mal angenommen es existiert nur ein großes Bett oder ein Schlafsofa (wie wollen die das unterscheiden?) und eine Person pendelt hin und her... wie soll das dann gehandhabt werden?
Es gibt auch Menschen die ne eigene Wohnung haben, aber halt manchmal auch woanders übernachten (z.B. Kinderbetreung oder sowas).

Und wieso überhaupt ein anderes Bett. Kann man mit jemanden nicht im gleichen Raum schlafen, den man nur "kennt"? Was ist wenn ein Mann oder eine Frau fast täglichen "Besuch" bekommt der auch mal länger bleibt?

YeOldeFerret
2009-08-18, 12:03:33
Viper;7478897']Solange du nicht mit dem Partner bzw. Mitbewohner im selben Bett schläfst (das Bett teilst), besteht auch keine Bedarfsgemeinschaft.

Diese gilt nur wenn man in einer Eheähnlichen Wohngemeinschaft zusammenlebt.

Dennoch ist das mit der Bedarfsgemeinschaft unheimlich unfair.

Man(n) oder Frau zahlt Jahrelang Arbeitslosenversicherung und wenn er oder sie dann mal Arbeitslos wird, der Partner aber nicht, dann bekommt er/sie garnichts...

Vom rein logischen und menschlichen Standpunkt her gesehen ist das sowas von absurd - aber Logik und Menschlichkeit fehlt ja eh in der Politik ;)

Nicht verwechseln, bei ALG1 gibt es keine Bedarfsgemeinschaft, das wird immer gezahlt (wenn die anwardschaft erfüllt ist). ALG2 ist ja keine Versicherung, sondern Sozialleistung, da können die sich natürlich solchen Dreck ausdenken. Wenn die mir Steuerklasse 3 zusichern, willige ich ein.

P.S.: Ihhh, mit Weibchen in einem Bett schlafen. Ieeeh. ich hab gehört, die legen Nachts Eier... ;)

[dzp]Viper
2009-08-18, 12:07:37
ja große Eier die Nachts immer schreien X-D

Watson007
2009-08-18, 12:23:49
heiraten und das Problem ist gelöst ;)
oder nicht zusammenziehen...

YeOldeFerret
2009-08-18, 12:28:29
heiraten und das Problem ist gelöst ;)
oder nicht zusammenziehen...

Ich dachte da kommt das mit dem "Orbeidn!!" :D

Gast
2009-08-18, 13:27:50
Heiraten und Problem gelöst? HaHa. Selbst bei einer Einstufung in Steuerklasse 3 bringt das bei den meisten hier keine 200€ mehr im Monat. Gut der/die Partner/-in ist dann mitversichert. Das macht dann nochmal 150€ Ersparnis.

Also, wir reden hier von 350€ "mehr" im Monat. Ist nicht gerade die Welt. Bei Hartz 4 kommt glaube ich mehr bei rum.

Also, lieber ein 2tes Fakebett aufstellen und einen auf WG machen.

YeOldeFerret
2009-08-19, 15:38:54
Heiraten und Problem gelöst? HaHa. Selbst bei einer Einstufung in Steuerklasse 3 bringt das bei den meisten hier keine 200€ mehr im Monat. Gut der/die Partner/-in ist dann mitversichert. Das macht dann nochmal 150€ Ersparnis.

Also, wir reden hier von 350€ "mehr" im Monat. Ist nicht gerade die Welt. Bei Hartz 4 kommt glaube ich mehr bei rum.

Also, lieber ein 2tes Fakebett aufstellen und einen auf WG machen.

Genau die 350 Euro sind es, die mich gerade in Rage bringen. Denn genau das wird mir verwährt. Ich hab Steuerklasse 1 und kann sie nicht Familienmitversichern.

Und weil du gerade so läppisch von 350 Euro sprichst: Alleine sind 350 Euro heutzutage sicherlich nicht die Welt, aber wir reden hier von einem monatlichen "Nettomehreinkommen" für einen Haushalt. Und das ist schon eine ganz Menge!!

Gast
2009-08-19, 15:48:35
Meiner Meinung nach stellt dies einen Verstoß gegen das Gleichheitsgesetz dar. Wenn man davon ausgeht "es ist wie eine Ehe", sollte man auch alle "wie in einer Ehe" geltend machen können, nicht nur, dass man zahlen soll.

Bin sehr auf eure Meinungen und Erfahrungen gespannt.

Ohne alles gelesen zu haben, möchte ich hier doch einmal den Aspekt der zwangsweisen finanziellen Abhängigkeit anführen, der durch die Arge zementiert wird. Die Arge zwingt mich also in eine Situation die keineswegs wünschenswert sein kann, letztlich kann ich ja keinerlei Ansprüche einklagen und bin auf Good Will angewiesen. Sowas ist nicht nur verfassungswidrig sondern meiner meinung nach sogar gegen die Menschenrechte, da es jeglicher Art von Missbrauch, z.b. Erpressung Tür und Tor öffnet

YeOldeFerret
2009-08-19, 17:38:31
Ein durchaus nützlicher Link:

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Rechtsprechung/2006/0106/2006_01_27_1.php

Meine Vermutung ist also durchaus berechtigt.

Ich werde mich dann mal umgehend mit der ARGE in Verbindung setzen und denen ihren Einbürgerungsbescheid vorlegen. :) Dann sollten sie mich aus dem Bedarfsgemeinschaftsquatsch vorerst rauslassen. :)

medi
2009-08-19, 21:54:15
Viper;7478897']Solange du nicht mit dem Partner bzw. Mitbewohner im selben Bett schläfst (das Bett teilst), besteht auch keine Bedarfsgemeinschaft.

Diese gilt nur wenn man in einer Eheähnlichen Wohngemeinschaft zusammenlebt.

Dennoch ist das mit der Bedarfsgemeinschaft unheimlich unfair.

Man(n) oder Frau zahlt Jahrelang Arbeitslosenversicherung und wenn er oder sie dann mal Arbeitslos wird, der Partner aber nicht, dann bekommt er/sie garnichts...

Vom rein logischen und menschlichen Standpunkt her gesehen ist das sowas von absurd - aber Logik und Menschlichkeit fehlt ja eh in der Politik ;)

Was labert ihr denn immer für nen BS? Die Arbeitslosenversicherung fließt ins ALG1, ALG2 wird davon nicht beglichen.

Gast
2009-08-19, 22:04:46
die lösung ist einfach, aber unlogisch. deine partnerin muss dich auf unterhalt verklagen.. da sie kein einkommen hat, wird das durch die prozesskostnebeihilfe bezahlt, jedes gericht wird ihren antrag abschmettern. mit dem urteil kann sie aber dann zur arge laufen und h4 beantragen, ohne dass sie was von dir varlangen können. wird hier in kiel öfters so gemacht, da die arge einfach dumm ist.

deekey777
2009-08-19, 22:08:23
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/leitfaden_eheaehnliche_gemeinschaft.aspx
Das BVerfG (http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv087234.html) hat 1992 einen "Leitfaden" entwickelt, wie eine eheähnliche Gemeinschaft so aussieht, dieser wurde erst mit der einen der vielen Reform des SGB II Mitte 2006 in den §7 SGB II übernommen, womit der Begriff "eheähnliche Gemeinschaft" Geschichte wurde.

nemesiz
2009-08-20, 09:55:48
ja ja da sleidige Thema Bedarfsgemeinschaft.

Das manche ARGE`n und Sachbearbeiter eine BG unterstellen nur weil man das Bett teilt ist auch eines dieser Undinger.

Es ist ein langer Kampf der ARGE klar zu machend dass man auch zusammen wohnen kann, poppen kann und trotzdem getrennt wirtschaftet.

Immerhin hab ich der ARGE eins reingewürgt indem ich es durchgebracht habe als "Wochenendpapa ohne Sorgerecht" das Kind anteilig in die BG zu bekommen (ja ja man solls ned glauben liebe ARGE, ein Kind zu besuch alle 14 Tage verursacht Nahrungskosten für 2, ebenso Warmwasser und Strom).

Das tolle, das kann ich jetzt jederzeit wieder durchdrücken wenn der Job mal weg ist und "eigentlich" könnte das nun auch jeder Weekendpapa im zuständigkeitsbereich meiner ARGE indem er sich auf meinen Antrag und meine Bewilligung beruft.

ICh sag euch aber, das war en Kampf (aber ohne Anwalt und Gericht).. auf was für Ideen die kommen...

die Mutter ist verpflichtet mir Bargeld auszuhändigen usw...ohne Rechtliche Grundlage.

Man muss aber nur bissl § wälzen und geschwollen Briefe schreiben, dann werdens ganz ganz schnell wieder normal.

onkel2003
2009-08-20, 14:50:50
Genau die 350 Euro sind es, die mich gerade in Rage bringen. Denn genau das wird mir verwährt. Ich hab Steuerklasse 1 und kann sie nicht Familienmitversichern.

Und weil du gerade so läppisch von 350 Euro sprichst: Alleine sind 350 Euro heutzutage sicherlich nicht die Welt, aber wir reden hier von einem monatlichen "Nettomehreinkommen" für einen Haushalt. Und das ist schon eine ganz Menge!!


habe grade das gleiche spiel, ich hatte noch das glück der antrag wurde in februar abgegeben und ich hatte wenig stunden auf abrechnung meine freundin bekommt alg2
somit bekommt sie wenigstens noch 50 taler, und ist somit KV aber nächsten monat sieht es anders aus, dann werde ich soviel bekommen das sie kein alg2 mehr bekommt und somit wir auch noch auf der KV sitzen bleiben.

in grossen und ganzen kann ich aber sagen wenn ich meine unkosten und dies gegen mein gehalt lege könnte ich kündigen sie bekommt alg2 und ich alg1 und wir hätten mehr als wenn ich jetzt weiter arbeite.

einzige heiraten dann habe ich auch ca 350 netto mehr versicherung kommt auch nichts mehr zu.

aber wenn wir nächsten monat neuen antrag abgeben und amt stelt die zahlung dann ganz ein werde ich erst mal zum anwalt und mich genau beraten lassen was man machen kann.

es kann irgend wo nicht angehn das ich als AN schlechter gestelt bin wie ein paar die beide alg2 bekommen.

Ein durchaus nützlicher Link:

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Rechtsprechung/2006/0106/2006_01_27_1.php

Meine Vermutung ist also durchaus berechtigt.

Ich werde mich dann mal umgehend mit der ARGE in Verbindung setzen und denen ihren Einbürgerungsbescheid vorlegen. :) Dann sollten sie mich aus dem Bedarfsgemeinschaftsquatsch vorerst rauslassen. :)


hatte ich auch 1 jahr, aber 1 jahr ist schnell um. :-(

aber vorsicht ihr dürft kein gemeinsames konto haben.
oder sie die möglichkeit haben auf deins zuzugreifen.

PacmanX100
2009-08-20, 15:12:55
Die Arbeitslosenversicherung fließt ins ALG1, ALG2 wird davon nicht beglichen.

Und was ändert das jetzt? Aus Praxissicht ist es erstmal völlig egal woraus das finanziert wird, denn es macht für den Zahler keinen Unterschied.
Ob er jetzt Beiträge oder Steuern zahlt, aus irgendeinen Topf kommt sowas immer.

Selbst wenn er 40 Jahre einzahlt, so bekommt er bei ALG1 nur 12 Monate gutgeschrieben, danach ist es vorbei. Nur wieviel wurden in der Zeit bereits eingezahlt?
Noch lustiger wirds, das man erst Unterstützung bekommen kann, wenn man 12 Monate Arbeit in den letzten 2 Jahren vorweisen kann. Es kann also passieren, das man eine neue Stelle antritt, dort gekündigt wird und dann gar keinen Anspruch hat, obwohl man 35 Jahre zuvor durchgehend gearbeitet hatte.
Wie viele immer so schön sagen, es gibt nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte.

YeOldeFerret
2009-08-20, 15:19:04
hatte ich auch 1 jahr, aber 1 jahr ist schnell um. :-(

aber vorsicht ihr dürft kein gemeinsames konto haben.
oder sie die möglichkeit haben auf deins zuzugreifen.

Oh, kannst du mir mitteilen, wie du da vorgegangen bist? Die ARGE möchte ja am liebsten davon ausgehen, dass immer eine Bedarfsgemeinschaft besteht.

Wie hast du das "bewiesen", dass es nicht so ist?

onkel2003
2009-08-20, 15:32:42
Oh, kannst du mir mitteilen, wie du da vorgegangen bist? Die ARGE möchte ja am liebsten davon ausgehen, dass immer eine Bedarfsgemeinschaft besteht.

Wie hast du das "bewiesen", dass es nicht so ist?

das ist jetzt echt ne gute frage in den antrag musste was angekreuzt werden, ich glaube irgend was ob es sich um eine bedarfsgemeinschaft handelt und ob in hausghalt noch ne andere person wohnt.

anlage VE meine ich dort wird u.a gefragt ob man über 12 monate zusammen wohnt.
als begründung haben wir geschrieben das wir uns erst seit 3 monaten kennen.
anlage WEP haben wir erst garnicht gemacht da keine bedarfsgemeinschaft.

leider habe ich nicht mehr alles in kopf wie der antrag aussah, aber die sacharbeiterin hier hat es auch gesagt mit 12 monaten erst mal nicht BG.
aber das kann von sacharbeiter immer anders sein aber egal was sie zu dir sagen, wenn ihr noch keine 12 monate zusammen lebt ist es keine BG dadrüber gibt es auch urteile.

achso in den ersten 12 monaten musst du nichts beweisen.

YeOldeFerret
2009-08-25, 08:26:28
das ist jetzt echt ne gute frage in den antrag musste was angekreuzt werden, ich glaube irgend was ob es sich um eine bedarfsgemeinschaft handelt und ob in hausghalt noch ne andere person wohnt.

anlage VE meine ich dort wird u.a gefragt ob man über 12 monate zusammen wohnt.
als begründung haben wir geschrieben das wir uns erst seit 3 monaten kennen.
anlage WEP haben wir erst garnicht gemacht da keine bedarfsgemeinschaft.

leider habe ich nicht mehr alles in kopf wie der antrag aussah, aber die sacharbeiterin hier hat es auch gesagt mit 12 monaten erst mal nicht BG.
aber das kann von sacharbeiter immer anders sein aber egal was sie zu dir sagen, wenn ihr noch keine 12 monate zusammen lebt ist es keine BG dadrüber gibt es auch urteile.

achso in den ersten 12 monaten musst du nichts beweisen.

Klingt schon mal gut, am Donnerstag gehe ich mit ihr hin. Zur Not kann man ja auch ne Kopie vom Einbürgerungsbescheid vorlegen, das sollte dann auch die letzten Zweifel vom Tisch fegen. Ich berichte dann wie die Sachbearbeiterin es aufnahm... :)

NiCoSt
2009-08-25, 11:39:05
nach meiner ersten Amt erfahrung (gestern&heute) kann ich nur sagen, das ich diese ganze Hartz4 Geschichte nun für noch viel menschenunwürdiger halte als vorher. Mir kam es wirklich vor das die einfach einem von 1000 mit freude nachweisen, das er 10€ im monat weniger bekommen darf anstatt (wie ja die eigentliche idee war der Sozialreform) bürokratie zu vermeiden, das sozialsystem zu vereinfachen...

in anderen ländern geht es ja auch: Jeder der nicht arbeitet bekommt ohne weiteren aufwand eine Grundsicherung. Punkt aus, ich wette man würde 2 Milliarden € an verawltung sparen und die leute wären 1000x zufriedener. Zumal die ARGE dann kein "die wollen nur schlechtes"-Status genießt

onkel2003
2009-09-01, 17:13:33
Klingt schon mal gut, am Donnerstag gehe ich mit ihr hin. Zur Not kann man ja auch ne Kopie vom Einbürgerungsbescheid vorlegen, das sollte dann auch die letzten Zweifel vom Tisch fegen. Ich berichte dann wie die Sachbearbeiterin es aufnahm... :)

und wie ausgegangen ?

YeOldeFerret
2009-09-02, 08:24:06
und wie ausgegangen ?

Bei der Antragsabgabe hat der Bearbeiter gleich erwähnt, dass es keine Bedarfsgemeinschaft ist, weil sie ja noch kein jahr hier wohnt. Die Sachbearbeiterin vorher hatte aber ganz andere Dinge erzählt... :confused:

Nun mal sehen was wirklich kommt...

YeOldeFerret
2009-09-24, 05:24:01
So, es gibt wieder Neues.

Der Antrag auf H4 wurde genehmigt, voller Satz. Sowas beruhigt erstmal die Gemüter.

Beim Wohngeld sieht es noch nicht so rosig aus, was braucht es noch zusätzliche Unterlagen. Irgendwas mit Notwendigkeitsbescheinigung. Ehrlich gesagt habe ich das nicht so recht verstanden.

Ich fasse kurz zusammen:

Meine Freundin zog zu mir, als sie noch 24 war. Das Amt am neuen Wohnort möchte nun vom Amt am alten Wohnort diese Notwendigkeitsbescheinigung haben, dass der Umzug von Nöten war. Soweit ich das mitbekommen habe, geht es da auch darum, weil sie da noch keine 25 war.

Nun ist sie aber 25 mittlerweile, eigentlich sollte der Antrag auch erst ab da laufen. Icvh verstehe nicht so ganz, was die da nun mit der Notwendigkeitsbescheinigung wollen.

Hat da jemand konkrete Erfahrungen damit?

abgenervt
2009-09-24, 10:36:29
Das ist ganz einfach, als H4 Empfänger kann man nicht einfach umziehen wie es einen beliebt! Es muss eine Notwendigkeit dafür bestehen. Immerhin ist es ein Mehraufwand für die ARGE und den wollen sie als gerechtfertigt sehen. Es ist und bleibt zum kotzen mit denen!!! Kämpfe auch zur Zeit mit denen.

Sven77
2009-09-24, 11:22:05
Das hatten wir auch schon hinter uns.. Ende vom Lied war, das ich mich mit 400Eur Jobs über Wasser gehalten hab, nur um nichts mehr mit den Pennern zu tun zu haben müssen :ufinger:

edit: Wohngeld gabs übrigens als Vollverdiener absolut unkompliziert.. ist das nicht geil? ^^

onkel2003
2009-09-27, 09:00:29
So, es gibt wieder Neues.

Der Antrag auf H4 wurde genehmigt, voller Satz. Sowas beruhigt erstmal die Gemüter.

Beim Wohngeld sieht es noch nicht so rosig aus, was braucht es noch zusätzliche Unterlagen. Irgendwas mit Notwendigkeitsbescheinigung. Ehrlich gesagt habe ich das nicht so recht verstanden.

Ich fasse kurz zusammen:

Meine Freundin zog zu mir, als sie noch 24 war. Das Amt am neuen Wohnort möchte nun vom Amt am alten Wohnort diese Notwendigkeitsbescheinigung haben, dass der Umzug von Nöten war. Soweit ich das mitbekommen habe, geht es da auch darum, weil sie da noch keine 25 war.

Nun ist sie aber 25 mittlerweile, eigentlich sollte der Antrag auch erst ab da laufen. Icvh verstehe nicht so ganz, was die da nun mit der Notwendigkeitsbescheinigung wollen.

Hat da jemand konkrete Erfahrungen damit?

U25-Regelung würde zwar da greifen aber bei einer 24 jährigen denke ich mal werden die da kein großes ding raus machen.

eine Notwendigkeitsbescheinigung ist nur dann nötig wenn du Umzugskosten, Kaution oder so von den möchtest wenn nicht brauch man uch keine Notwendigkeitsbescheinigung.

habt ihr Wohngeld beantragt? weil Wohngeld ist doch arge eigentlich gar nicht für zuständig ?

also wie meine Freundin antrag gestellt hat war dies klar Lebensunterhalt + 50 % miete Nebenkosten.

vielleicht verstehe ich auch das Wohngeld falsch weil Wohngeld beantragt man eigentlich wo anders

also bekommt sie jetzt alg2 ca 350 euro und mehr nicht?

also bei mir sieht es jetzt so aus seit 6 monaten bekommt freundin ja fast nichts mehr 70 euro oder so ist allerdings dafür ja KV.
jetzt kommt die arge und möchte plötzlich von den letzten 6 monaten meine abrechnungen.
ich habe mir das ausgerechnet wenn ich den die jetzt schicke, dann würd ich 20 euro über den satz liegen und sie bekommt garnichts mehr somit darf ich auch für die kosten der KV aufkommen.

Freitag habe ich bei der Sacharbeiterin angerufen, habe sie gefragt wieso sie den jetzt von den letzten 6 Monaten die Abrechnung haben möchte, darauf sagte sie mir das damit der schnitt gerechnet wird und so vermieden werden soll das ich in ein Monat wo ich zuviel verdiene sie nicht mehr versichert ist.

darauf sagte ich ihr wenn ihr ein schnitt macht bekommt sie erstrecht nichts mehr, und die Versicherung kann ich nicht auch noch tragen.

sie sagte zu mir da können sie nichts machen wenn dem so ist müsste ich dafür aufkommen.
naja in ganzen wa sie sehr nett und konnte man gut mit reden.
schlussendlich habe ich ihr gesagt gut das kann’s also nicht sein ich gehe arbeiten und zum schluss bleibt mir weniger wie einer der ALG2 voll bekommt.

ich sagte ihr dann das ich mich trennen werde von ferundin und wie ich sie am schnellsten hier aus der Wohnung bekomme.
die Sacharbeiterin fragte drauf ob es meine Wohnung ist ich sagte ja und Sacharbeiterin sagte dann frau ... soll sich in den fall soffort hier melden wir würden ihr dann ne neue wohnung geben alternativ kann sie bis 220 euro ne wohnung suchen.

und dann kam die wende.
Sacharbeiterin machen wir das anders ihre letzte Abrechnung ohne Urlaubsgeld schicken sie die uns mal und gut ist ;D

nach der Abrechnung würde sie 20 euro bekommen aber das wichtige sie ist versichert.


die arge hat hier auch Spielraum was sie machen kann, aber leider sind eine Sacharbeiter zu nichts bereit.
in mein fall scheiss auf die 20 euro wichtig ist das sie versichert ist.



@YeOldeFerret

noch was wichtiges wenn die 12 Monate vorbei sind.
die 12 monate bedeuten nicht das sie max 12 monate geld von arge bekommt, sondern ist einfach ne Regelung das erst nach 12 Monaten sie beweisen muss das es keine eheähnliche Gemeinschaftist, dann kann sie sogar länger geld bekommen.

aber ich kann dir jetzt schon sagen dafür brauchste nen anwalt das bekommste alleine nicht durchgeboxt.

onkel2003
2009-09-27, 09:04:31
Das ist ganz einfach, als H4 Empfänger kann man nicht einfach umziehen wie es einen beliebt! Es muss eine Notwendigkeit dafür bestehen. Immerhin ist es ein Mehraufwand für die ARGE und den wollen sie als gerechtfertigt sehen. Es ist und bleibt zum kotzen mit denen!!! Kämpfe auch zur Zeit mit denen.

das ist blödsinn.
lediglich wenn du von einer stadt mit 5 % arbeitslosigkeit in einer stadt mit 90 % arbeitslosigkeit ziehst könnte die die arge vorwerfen du versuchst so der arbeitswelt zu umgehn.

fakt ist du darfst in ganzen bundesgebiet dir ne wohnung suchen die kann die arge nicht verweigern. sie macht max regeln was für eine wohnung es sein darf.

meine freundin ist auch ohne erlaubniss von mainz nach herford gezogen, sie sagten zwar das dürfe sie nicht aber nachdem ich den gesagt habe natürlich darf sie das wir machen auch keine kosten geltend dafür ausser normale alg2 antrag waw auch ruhe in laden.


Das hatten wir auch schon hinter uns.. Ende vom Lied war, das ich mich mit 400Eur Jobs über Wasser gehalten hab, nur um nichts mehr mit den Pennern zu tun zu haben müssen :ufinger:

edit: Wohngeld gabs übrigens als Vollverdiener absolut unkompliziert.. ist das nicht geil? ^^

ein 400 euro job ist aber das prob das man die KV selber bezahlen muss würde also real nur ca 250 über bleiben .
ist ja gut und geld aber leider ist hier das prob das es arbeitgeber sowas von ausnutzen und man für diese 250 euro teilweise mehr als 80 stunden in monat arbeiten darf.

YeOldeFerret
2009-09-27, 10:08:23
Das ist ganz einfach, als H4 Empfänger kann man nicht einfach umziehen wie es einen beliebt! Es muss eine Notwendigkeit dafür bestehen. Immerhin ist es ein Mehraufwand für die ARGE und den wollen sie als gerechtfertigt sehen. Es ist und bleibt zum kotzen mit denen!!! Kämpfe auch zur Zeit mit denen.

Bei uns ist es ja die Situation, dass sie noch vor dem Antrag auf H4 umgezogen ist. Vorher war es noch ALG1.

U25-Regelung würde zwar da greifen aber bei einer 24 jährigen denke ich mal werden die da kein großes ding raus machen.

eine Notwendigkeitsbescheinigung ist nur dann nötig wenn du Umzugskosten, Kaution oder so von den möchtest wenn nicht brauch man uch keine Notwendigkeitsbescheinigung.

habt ihr Wohngeld beantragt? weil Wohngeld ist doch arge eigentlich gar nicht für zuständig ?

also wie meine Freundin antrag gestellt hat war dies klar Lebensunterhalt + 50 % miete Nebenkosten.

vielleicht verstehe ich auch das Wohngeld falsch weil Wohngeld beantragt man eigentlich wo anders

also bekommt sie jetzt alg2 ca 350 euro und mehr nicht?

Das mit Wohngeld ist mir so rausgerutscht, ich meinte natürlich den Teil der Mietkosten, den die ARGE übernimmt. Dieser ist noch nicht bewilligt wegen dieser Notwendigkeitsbescheinigung, aber dabei ging es nicht um Beihilfe zum Umzug. Oder die von der ARGE haben das falsch verstanden... Es geht ja nur um die hälfte der Miete unserer Wohnung.

Mal sehen was dabei noch rauskommt...


@YeOldeFerret

noch was wichtiges wenn die 12 Monate vorbei sind.
die 12 monate bedeuten nicht das sie max 12 monate geld von arge bekommt, sondern ist einfach ne Regelung das erst nach 12 Monaten sie beweisen muss das es keine eheähnliche Gemeinschaftist, dann kann sie sogar länger geld bekommen.

aber ich kann dir jetzt schon sagen dafür brauchste nen anwalt das bekommste alleine nicht durchgeboxt.

Danke für den Hinweis, ich denke aber, soweit wirds gar nicht kommen. Nun haben wir ja Zeit, um in Ruhe eine neue Arbeit zu finden. Und da gibt es ja reichlich Möglichkeiten (bis hin zu einer 2ten Ausbildung).

Gandharva
2009-09-27, 10:22:08
Wären meine Freundin und ich in dieser Situation würden wir uns vermutlich den Stress nicht geben wollen. Die ganze Rennerei und der Ärger... Nein danke. Also nen Ehevertrag aufgesetzt und ab zum Standesamt. :ufinger:

Kostet ca. 100€ und man ist nach dem ersten Monat schon im Plus.

onkel2003
2009-09-27, 12:45:35
Wären meine Freundin und ich in dieser Situation würden wir uns vermutlich den Stress nicht geben wollen. Die ganze Rennerei und der Ärger... Nein danke. Also nen Ehevertrag aufgesetzt und ab zum Standesamt. :ufinger:

Kostet ca. 100€ und man ist nach dem ersten Monat schon im Plus.

ja heiraten ist zwar erst mal ne lösung, um dies aus den weg zu gehn.
kommt es aber zur scheidung dann hast du als mann noch viel mehr probs.

als bedarfsgemeinschaft biste nicht unterhaltsflichtig muss zwar für sie aufkommen aber in fall einer trennung kommste sauber raus.

in dein fall bekommste die volle härte der ehe zu spüren wenn sie keine arbeit hat.
da bringt dir auch nen ehevertrag nichts.

in mein fall würde ehevertrag sowieso nichts bringen 80 % des haushaltes gehört mir und würd auch in fall einer ehe sowieso mir bleiben, auch ohne vertrag.
in mein fall würde ausser das ich weniger steuer bezahle nur nachteile bringen.

sprich unterhalt, rentenanschprüche, plus scheidungskosten.
und was da noch so kommt.

V2.0
2009-09-27, 13:46:31
Wären meine Freundin und ich in dieser Situation würden wir uns vermutlich den Stress nicht geben wollen. Die ganze Rennerei und der Ärger... Nein danke. Also nen Ehevertrag aufgesetzt und ab zum Standesamt. :ufinger:

Kostet ca. 100€ und man ist nach dem ersten Monat schon im Plus.

Warum? Da bestreite ich die eheähnliche Gesellschaft und nehme Hartz IV für die Partnerin mit.