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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ware bei Ebay verkauft, Geld erhalten, Käufer meldet sich nicht mehr


KampfHamsta
2009-08-18, 15:27:22
Hallo,

habe bei Ebay Ware verkauft, Geld erhalten aber der Käufer holt die Ware nicht ab.

Im April hat mir der Käufer noch geschrieben er kommt vorbei und holt die Ware ab (vorher hat er mir das Geld schon überwiesen) und ich soll ihm meine HandyNr. geben, zur genaueren Terminabsprache. Das habe ich auch getan doch seitdem meldet er sich nicht.

Habe schon zahlreiche E-Mails geschrieben, doch keiner Antwortet.

Wir haben schon August, ist also schon gute 4 Monate her.

Was soll ich tun? :confused:

peppschmier
2009-08-18, 15:29:23
Wohnt der Käufer weit weg? Sonst würd ich mal vorbeifahren...

blackbox
2009-08-18, 15:31:43
Vielleicht ist er gestorben, in den Knast gekommen oder whatever.......
Auf jeden Fall mal nachsehen, wann sich das Ganze verjährt.

Wohnt der Käufer weit weg? Sonst würd ich mal vorbeifahren...
Bist du verrückt? Auch noch vorbeifahren? Das hat er im Auktionstext mit Sicherheit nicht angegeben. ;)

KinGGoliAth
2009-08-18, 15:37:53
so lange schon? wegen genau sowas gibt es dieses "abholung innerhalb von 7 tagen" geschwätz in der beschreibung. ;)
naja das geld hast du ja immerhin...kannst du den artikel problemlos verschicken? falls ja schick das ding mit der post zu seiner adresse und wenn es wegen unbekanntem empfänger zurück kommt kannst du dich freuen und es nochmal verkaufen.
wenn du es nicht verschicken kannst, kannst du auch gleich zum erneuten verkauf springen. das geld des ersten verkäufers solltst du natürlich nicht ausgeben sondern noch ne weile zurückhalten falls er sich doch noch meldet und es zurück fordert.
ansonsten steht einem erneuten verkauf nix im wege. er hat es zwar gekauft und bezahlt aber endlose lagerung bei dir war im preis nicht enthalten. und ich glaube nach mehreren monaten kannst du schon davon ausgehen, dass er sich nicht mehr meldet...
warum passiert mir sowas nie?

Wohnt der Käufer weit weg? Sonst würd ich mal vorbeifahren...

und dir arbeit machen? wozu? das ist nicht seine aufgabe.

onkel2003
2009-08-18, 16:01:53
so lange schon? wegen genau sowas gibt es dieses "abholung innerhalb von 7 tagen" geschwätz in der beschreibung. ;)
naja das geld hast du ja immerhin...kannst du den artikel problemlos verschicken? falls ja schick das ding mit der post zu seiner adresse und wenn es wegen unbekanntem empfänger zurück kommt kannst du dich freuen und es nochmal verkaufen.
wenn du es nicht verschicken kannst, kannst du auch gleich zum erneuten verkauf springen. das geld des ersten verkäufers solltst du natürlich nicht ausgeben sondern noch ne weile zurückhalten falls er sich doch noch meldet und es zurück fordert.
ansonsten steht einem erneuten verkauf nix im wege. er hat es zwar gekauft und bezahlt aber endlose lagerung bei dir war im preis nicht enthalten. und ich glaube nach mehreren monaten kannst du schon davon ausgehen, dass er sich nicht mehr meldet...
warum passiert mir sowas nie?



und dir arbeit machen? wozu? das ist nicht seine aufgabe.

wenn er es jetzt verkauft hat er nen prob den es ist nicht sein eigentum.
es gibt ne frist wie lange er es behalten muss ich meine aber nicht sicher 6 monate.
danach kann er es gegen unkostenerstattung vernichten entsorgen.
ich würd nicht mal sicher sagen das er es nach 6 monaten wieder verkaufen darf bei ein kleinen betrag ok wenns hier um 100 euro oder so geht aber was wenn ich von dir was kaufe für 10000 euro ich komme ins KH liege 4 monate in koma, und du hast aus der sache noch mal gewinn geschlagen.
den der käufer kann auch auf erfüllung des vertrages klagen.

also da würd ich vorsichtig mit sein.

er hat das geld also teil irgend wo hinstellen und gut ausser ist vieleicht was grosses naja kommt immer drauf an was es ist.

KampfHamsta
2009-08-18, 16:03:30
so lange schon? wegen genau sowas gibt es dieses "abholung innerhalb von 7 tagen" geschwätz in der beschreibung. ;)
naja das geld hast du ja immerhin...kannst du den artikel problemlos verschicken? falls ja schick das ding mit der post zu seiner adresse und wenn es wegen unbekanntem empfänger zurück kommt kannst du dich freuen und es nochmal verkaufen.
wenn du es nicht verschicken kannst, kannst du auch gleich zum erneuten verkauf springen. das geld des ersten verkäufers solltst du natürlich nicht ausgeben sondern noch ne weile zurückhalten falls er sich doch noch meldet und es zurück fordert.
ansonsten steht einem erneuten verkauf nix im wege. er hat es zwar gekauft und bezahlt aber endlose lagerung bei dir war im preis nicht enthalten. und ich glaube nach mehreren monaten kannst du schon davon ausgehen, dass er sich nicht mehr meldet...
warum passiert mir sowas nie?



und dir arbeit machen? wozu? das ist nicht seine aufgabe.

Versenden kann ich die Ware nicht, da zu sperrig. Käufer wohnt ca. 600 km weit weg.

Das Geld heb ich gerne auf, wollte nur klären ob ich den jetzt den Artikel wieder einstellen kann.

Ich denk mir nur, vielleicht ist irgendwas mit dem Käufer passiert und ich soll das jemanden melden?

sw0rdfish
2009-08-18, 16:18:56
Er hat dir das Geld ja überwiesen. Kannst du es ihm da nicht zurücküberweisen? Über die Bank müsstest du doch an seine Kontoverbindung rankommen. Imho würde ich den Artikel nicht wieder reinstellen, solange sich der Käufer bei dir noch nicht gemeldet hast/ du noch sein Geld hast. Prinzipiell kann man wie schon geschrieben aus vielen gesundheitlichen Gründen mal eben ein paar Monate, oder eben auch für immer von der Bildfläche verschwinden.

lg

desert
2009-08-18, 16:20:43
Versenden kann ich die Ware nicht, da zu sperrig. Käufer wohnt ca. 600 km weit weg.

Das Geld heb ich gerne auf, wollte nur klären ob ich den jetzt den Artikel wieder einstellen kann.

Ich denk mir nur, vielleicht ist irgendwas mit dem Käufer passiert und ich soll das jemanden melden?

verkaufen darfst du es nicht mehr. Es gehört dir ja nicht mehr. Normalerweise müsstest du den verkäufer in verzug setzen, und wenn er dann nach einer gewissen zeit nichts unternimmt dann kannst du es unter umständen wieder verkaufen.

Ric
2009-08-18, 16:23:39
Versenden kann ich die Ware nicht, da zu sperrig. Käufer wohnt ca. 600 km weit weg.

Das Geld heb ich gerne auf, wollte nur klären ob ich den jetzt den Artikel wieder einstellen kann.

Ich denk mir nur, vielleicht ist irgendwas mit dem Käufer passiert und ich soll das jemanden melden?


Kannst gern nachfragen - z.B. einen Brief an den Vertragspartner senden, ob er dich vergessen hat und noch die Ware will - erst mal unverbindlich und freundlich.

Komisch schon, kann natürlich viel passiert sein.


Wenn du das natürlich sauber lösen willst, dann müsstest du eine Frist setzen, bis zu der die Ware abgeholt werden soll. Anschließend darauf hinweisen, dass du sonst vom Kaufvertrag zurücktrittst und in dem Fall gern die Bankverbindung hättest, um das Geld zurück zu überweisen.

Ric
2009-08-18, 16:26:02
verkaufen darfst du es nicht mehr. Es gehört dir ja nicht mehr. Normalerweise müsstest du den verkäufer in verzug setzen, und wenn er dann nach einer gewissen zeit nichts unternimmt dann kannst du es unter umständen wieder verkaufen.

Natürlich darf er es weiter verkaufen ^^, nur würde er sich dann ggf. Schadenersatzpflichtig machen. Die Ware gehört ihm noch, da das Eigentum noch nicht übergegangen ist. Es besteht bis jetzt nur eine schuldrechtliche Verpflichtung zur Übergabe und Eigentumsverschaffung.

Das mit der Frist stimmt, dann kann man, siehe oben, nach verstreichen der Frist vom Vertrag zurückteten,

EureDudeheit
2009-08-18, 16:56:39
Natürlich darf er es weiter verkaufen ^^, nur würde er sich dann ggf. Schadenersatzpflichtig machen. Die Ware gehört ihm noch, da das Eigentum noch nicht übergegangen ist. Es besteht bis jetzt nur eine schuldrechtliche Verpflichtung zur Übergabe und Eigentumsverschaffung.

Das mit der Frist stimmt, dann kann man, siehe oben, nach verstreichen der Frist vom Vertrag zurückteten,


Der Käufer könnte Eigentum nach §§ 929, 930 BGB erlangt haben, eventuell auch nach §§ 929 i.V.m 854 II aber eher schwierig weil er den Gegenstand wohl noch in seiner Wohnung hat und noch tatsächlie Gewalt, Besitz drüber ausübt.

Ric
2009-08-18, 17:02:06
Der Käufer könnte Eigentum nach §§ 929, 930 BGB erlangt haben, eventuell auch nach §§ 929 i.V.m 854 II aber eher schwierig weil er den Gegenstand wohl noch in seiner Wohnung hat und noch tatsächlie Gewalt, Besitz drüber ausübt.

Es fehlt schon an einer Einigung über den Besitzübergang. Erwerb mit Übergabesurrogat nach § 903ff BGB ist eher fernliegend.

EureDudeheit
2009-08-18, 17:14:56
Es fehlt schon an einer Einigung über den Besitzübergang. Erwerb mit Übergabesurrogat nach § 903ff BGB ist eher fernliegend.

Was die vereinbart haben wissen wir ja nicht..
So fernliegend ist es jetzt auch nicht, sage nur "Holz im Wald" Beispiel reicht für Einigung des Besitzüberganges.

GBWolf
2009-08-18, 17:32:27
je nach Ware würde ich einfach warten und nach nem Jahr erneut verkaufen. Ob das nu rechtlich ok ist, keine Ahnung, aber man muss dem Käufer mit Sicherheit nicht hinterherrennen.

EureDudeheit
2009-08-18, 17:53:28
je nach Ware würde ich einfach warten und nach nem Jahr erneut verkaufen. Ob das nu rechtlich ok ist, keine Ahnung, aber man muss dem Käufer mit Sicherheit nicht hinterherrennen.


Allerschlimmste Situation: Käufer ist Eigentümer geworden, kommt nach 1 Jahr aus dem Knast wieder, Krankenhaus oder was auch immer und der Verkäufer hat die Sache fröhlich bei ebay versteigert. Wenn er grantig ist, geht er zur Polizei und paar Wochen später trudelt erstmal eine Anklage wegen Unterschlagung ins Haus...

Fazit: Lieber die Sache aufheben und weiter selber nutzen.

KinGGoliAth
2009-08-18, 18:03:19
Allerschlimmste Situation: Käufer ist Eigentümer geworden, kommt nach 1 Jahr aus dem Knast wieder, Krankenhaus oder was auch immer und der Verkäufer hat die Sache fröhlich bei ebay versteigert. Wenn er grantig ist, geht er zur Polizei und paar Wochen später trudelt erstmal eine Anklage wegen Unterschlagung ins Haus...

Fazit: Lieber die Sache aufheben und weiter selber nutzen.

klar. ich verkauf was und soll es dann auch noch bis in alle ewigkeit aufheben? ich will ja nicht sagen, dass es bullshit ist...aber es ist bullshit.
stell dir mal vor du verkaufst nen motorblock oder karosserieteile. sollst du die dann auf ewig in der garage liegen haben? oder gleich nen ganzes auto. das steht dann ein jahr draussen rum und wenn der käufer dann ankommt und es dank langer standzeit "nicht wie bechrieben" ist will der noch sein geld zurück oder was? :rolleyes:

frist setzen, dass der käufer entweder sein zeug holen soll oder dir seine bankverbindung zur rückzahlung (am besten abzüglich aufwandsentschädigung und 4 monate lagergebühren) geben soll. das ganze schriftlich per einschreiben an die bei ebay hinterlegte adresse. wenn die frist verstreicht oder der brief als unzustellbar zurück kommt geld einstecken und erneut verkaufen. mehr kann man nicht tun.
und wenn er nach einem jahr aus dem koma aufwacht oder was auch sonst für unvorhersehbare dinge eingetreten sind kannst du da auch nix für.

medi
2009-08-18, 18:10:17
Ich würde Lagerkosten berechnen :D

Ric
2009-08-18, 18:21:46
Allerschlimmste Situation: Käufer ist Eigentümer geworden, kommt nach 1 Jahr aus dem Knast wieder, Krankenhaus oder was auch immer und der Verkäufer hat die Sache fröhlich bei ebay versteigert. Wenn er grantig ist, geht er zur Polizei und paar Wochen später trudelt erstmal eine Anklage wegen Unterschlagung ins Haus...

Fazit: Lieber die Sache aufheben und weiter selber nutzen.

Das ist wirklich Bullshit, nicht nur, dass ein Übergang des Eigentumd gegen die allgemeine Lebenserfahrung spricht, haben die Ausführungen keine rechtliche Substanz.

Auch wenn es hart klingt: das ist nicht das Problem des Verkäufers. Das Lebensrisiko kann ihm nicht aufgebürdet werden.
Ein Rücktritt kommt, wie hier schon oft geschrieben, als Lösung in frage. Dafür müsste eine wirksame Frist gesetzt und verstrichen werden und auch der Rücktritt angedroht werden. Das ist die rechtlich saubere Wahl, egal ob der Andere in Verzug ist, oder nicht.

Nach dem Rücktritt ist der Vertrag nicht mehr existent und die Leistungen sind rückabzuwickeln, hier also die Rückzahlung. Die verjährt nach der normalen Regelverjährung, 3 Jahre, beginnend am Anfang des Folgejahres.

Siegfried
2009-08-18, 19:57:54
einfach nochmal verkaufen
falls sich der typ irgendwann wieder meldet sagst du halt die ware ging zwischenzeitlich leider kaputt
und gibst ihm das geld zurueck

KampfHamsta
2009-09-02, 13:14:04
um euch auf den laufenden zuhalten.

Der Mann von der Käuferin hat mir soeben endlich eine E-Mail geschrieben, das seine Frau einen Herzinfarkt erlitten hat und jetzt im Krankenhaus liegt.

Er bittet mich jetzt die Ware doch irgendwie zu verschicken...

Moman
2009-09-02, 15:12:42
um euch auf den laufenden zuhalten.

Der Mann von der Käuferin hat mir soeben endlich eine E-Mail geschrieben, das seine Frau einen Herzinfarkt erlitten hat und jetzt im Krankenhaus liegt.

Er bittet mich jetzt die Ware doch irgendwie zu verschicken...

So einen ähnlichen Fall hatte ich auch mal, die Sache sollte dann nach absprache mit einer Spedition, Sonderversand abgewickelt werden.

Hat jedoch aus organisatorischer Seite vom Käufer nicht geklappt. Zu teuer, ungünstige übernahmezeiten Bordsteinkannte nur rungemecker...

Wollte das alles Organisieren hab da über zwei Monate rumgenacht, denn es war ja was schlimmes passiert (Tot) und die Summe um die es ging war nicht gering.

Das Ende vom lied war ich hatte die Faxen dicke und denen die Kohle abzüglich Aufwandsentschädigung zurücküberwiesen...nie wieder was gehört von denen, kein ist in Ordnug so oder wo bleibt meine Ware.

Möman