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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auto aus Schweiz nach Deutschland einführen, was beachten?


Ronny G.
2009-08-21, 01:28:03
Ich habe vor, von nem Kumpel, ein Deutscher, der in der Schweiz wohnt und arbeitet ein Wagen abzukaufen, ist ein Schweizer Auto.

Auf was muss ich alles achten, wie verhält es sich mit Zoll und der ganzen Dinge? Kann ich einfach ein Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland verwenden?
Wie verhält es sich dann hier daheim, wie kann ich den dann auf Deutsche Papiere umschreiben lassen und anmelden. Ist übrigens ein Deutsches Fabrikat, wurde aber seit beginn in der Schweiz gefahren, ist also kein Deutschland->Schweizimport und demzufolge auch jetzt bei meinem vorhaben kein Re-Import.

Kann mir mal bitte ein Wissender weiter helfen, danke, habe schon viel gegoogelt, aber irgendwie wiedersprechen sich da alle gegenseitig.



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TomatoJoe
2009-08-21, 02:21:28
Beim Überführen nach Deutschland musst du einen gewissen Prozentsatz (glaube 7-12%) des Kaufpreises beim Zoll blechen.
Umschreiben mit deutschem TÜV-Gutachten beim Landratsamt.

Haarmann
2009-08-21, 09:15:38
Ronny G.

Es soll den Wagen in die BRD bringen... das löst einige der Probleme.

Ronny G.
2009-08-21, 12:35:36
bei welchen Zoll muss das entrichtet werden? Beim Schweizer oder Deutschen Zoll.
weiß sonst keiner bescheid?

@Haarmann
erzähl mehr, was genau meinst du

Tidus
2009-08-21, 13:21:01
bei welchen Zoll muss das entrichtet werden? Beim Schweizer oder Deutschen Zoll.
weiß sonst keiner bescheid?

@Haarmann
erzähl mehr, was genau meinst du
Ich denke, er meint, dass er mit dem Auto nach Deutschland kommen soll und der Verkauf dann vor ort stattfindet.

Ronny G.
2009-08-21, 13:36:50
Ich denke, er meint, dass er mit dem Auto nach Deutschland kommen soll und der Verkauf dann vor ort stattfindet.

auf deutschem Boden?, das macht doch aber an der tatsache das es ein Schweizer Auto ist kein unterschied?

StefanV
2009-08-21, 13:59:46
Schon, aber dann ists schon mal über der Grenze, was die Sache wohl einfacher macht.

Ronny G.
2009-08-21, 14:09:52
http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/Kauf_Verkauf/Export_Import/Fahrzeug_Import_aus_EFTA_Staaten/default.asp?TL=2

das hier hat so ziemlich alles gut erklärt auf den Punkt gebracht, demzufolge ist die ausfuhr mit nem Deutschen Kurzzeitkennzeichen bei nem Privatkauf kein Problem, notfals muss er mit dem Karren auf die Deutsche seite kommen, sein Schweizer Mausbrett abmachen und ich auf Deutschem Boden die Deutschen Kurzzeitkennzeichen dran, sollte kein Problem sein weil er nur 3km hinter der Grenze wohnt.

Aber eine große Frage bleibt noch offen, die Schweiz will bei Privatkauf keine weiteren abgaben in form irgendwelche Zölle oder Steuern haben, aber Deutschland, in höhe von 19%, nur läßt sich nicht eindeutig heraus lesen ob es auch für den Privatverkauf gillt.

noid
2009-08-21, 14:14:47
Da hier mehrmals Händler steht ist dies für gewerblich. Regeln für Privat stehen da nicht explizit.

Haarmann
2009-08-21, 17:53:30
Ronny G.

Setzen wir den Fall, der Wagen besitzt die EU Papiere, dann kannst den in der BRD zulassen. Wenn er Deutscher ist, davon gehe ich laut Deinem Text aus, kann er das sogar selbst tun. Nun kaufst ein Deutsches Auto in Deutschland... das ist nicht sehr kompliziert. Und wenn ich mich nicht irre kostet das bei einem wirklich gebrauchten Fahrzeug genau 0 Zoll und 0 MWST. Klingt doch wirklich simpler, denn sich mit Papierkrieg und Ämtern anzulegen.

Ronny G.
2009-08-22, 12:20:25
Ronny G.

Setzen wir den Fall, der Wagen besitzt die EU Papiere, dann kannst den in der BRD zulassen. Wenn er Deutscher ist, davon gehe ich laut Deinem Text aus, kann er das sogar selbst tun. Nun kaufst ein Deutsches Auto in Deutschland... das ist nicht sehr kompliziert. Und wenn ich mich nicht irre kostet das bei einem wirklich gebrauchten Fahrzeug genau 0 Zoll und 0 MWST. Klingt doch wirklich simpler, denn sich mit Papierkrieg und Ämtern anzulegen.

nee der hat wie jedes andere Schweizer Auto auch Schweizer Autopapiere, und die kann ich nur in Deutschland umschreiben wenn ich nen beleg vom Deutschen Zoll habe das er ordnungsgemäß eingeführt wurde, so ist mein jetztige Stand. Das Zulassen hierzulande sollte auch so das kleinste Problem sein, da ist mir soweit auch alles klar. Einzig die Zollsache auf Deutscher Seite ist mir halt noch nicht so klar, da werde ich wohl nächste Woche mal bei uns in der Stadt aufs Zollamt gehen, die sollen mir das mal Menschlich erklären.

Haarmann
2009-08-22, 14:09:36
Ronny G.

Diese EU Papiere sind im Normalfall beim Auto dabei. Das hat nichts mit dem Schweizerischen Fahrzeugschein am Hut. Das sind die Papiere, die ein Neuwagen mitkriegen sollte, damit man ihn überall zulassen kann.
Das wird meisst CoC genannt - das muss er haben. Mit diesem CoC müsste er den Wagen eigentlich zulassen können in der BRD. Falls diese Option wegfällt - Wagen in CH verkaufen zu nem Butterbrotpreis - Freundschaftspreis also - im Normalfall ist die MWST ja auf den Kaufpreis zu entrichten....