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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : frage? zum Internetshop Umtausch/Garantie


Gast
2009-08-21, 18:23:51
sorry falls ich in diesem Forum verkehrt bin, dann bitte verschieben, danke

also es geht eigentlich lediglich darum was ihr zu folgenden Sachverhalt sagt:

Ich hatte im juni letzten Jahres eine externe Festplatte bei einem Onlineversandhandel erworben, diese hat nun den Geist aufgegeben also habe ich mich wieder an den Shop gewandt und entweder um Umtausch oder um zusendung einer anderen Festplatte mit zuzahlung gebeten. Nach ca. 4 arbeitstagen kam dann auch ein Paket was ich per Nachname zahlen musste, es handelte sich um weitaus mehr als eigentlich der Zuzahlungsbetrag und die Versandkosten ausmachten. Danach habe ich mich wieder an den Shop gewandt und um Stellungnahme gebeten wie den der für mich unlogische Betrag zusammen kommt. Der shop hatte mir zurück geschrieben das die alte defekte Festplatte zu den heute aktuellen Tagespreis von (wesentlich weniger als sie damals mal gekostet hatte) berechnet wurde und mir das dazwischen an mehrkosten berechnet wird

also genau: der defekte Artikel wurde zum aktuellen Tagespreis von 64,60 erstattet da Sie einen anderen Artikel als Austausch gewünscht haben.

So, nun meine Frage, darf man sowas bzw. muss ich mir als Kunde sowas bieten lassen???

Haarmann
2009-08-21, 18:26:18
Was ist daran unfair?

Für den Preis einer 320er kriegst Heute 1TB - ergo meinst die müssen Dir ne 1TB als Ersatz schicken?

urbi
2009-08-21, 18:40:19
Darum geht es ja denke ich gar nicht. Er hat seine alte Festplatte zurückgeschickt weil sie defekt war und wollte offensichtlich seinen Gewährleistungs- oder Garantieanspruch geltend machen. Jetzt bekam er zwar eine neue Festplatte, für die musste er aber (drauf-)zahlen, ohne dass er sich damit einverstanden erklärt hat.

Haarmann
2009-08-21, 18:44:35
urbi

Er hat nicht um Austausch gebeten, denn der kann dauern, sondern um Austausch oder grössere Variante mit Zuzahlung. Dass die Zuzahlung nicht NP neue Platte - NP von damals der alten Platte ist... darauf kommt odch wirklich jeder.

Gast
2009-08-21, 19:02:07
jo, ich nochmal, ich hatte entweder um umtausch oder um zusendung einer neuen größeren Platte gebeten (mit zuzahlung natürlich), zumindest hätte der Shop vorher mal Rücksprache mit mir halten können was mir den lieber wäre, aber nichts, ich war zumindest sehr enttäuscht über diesen Shop!

Das der Preis der alten defekten Festplatte nicht mehr dem entspricht wie vor einem Jahr war mir klar, aber einfach den Preis kürzen ohne Rücksprache zu halten ist für mich Kundenunfreundlich zumal es sich hierbei um einen Garantiefall handelte und nicht um einen neukauf! mein Rechtsempfinden sagt mir das ich den Preis für die alte ehemal gekaufte und nun defekte festplatte eigentlich erhalten müsste und nicht den nun geltenden Tagespreis...

Gast
2009-08-21, 19:03:48
bin schon am überlegen mich mal an die ct diesbezüglich zu wenden, die sind ja heiss auf solche sachen ;)

Haarmann
2009-08-21, 19:18:51
Gast

Die lachten sich schlapp...


Das der Preis der alten defekten Festplatte nicht mehr dem entspricht wie vor einem Jahr war mir klar, aber einfach den Preis kürzen ohne Rücksprache zu halten ist für mich Kundenunfreundlich zumal es sich hierbei um einen Garantiefall handelte und nicht um einen neukauf! mein Rechtsempfinden sagt mir das ich den Preis für die alte ehemal gekaufte und nun defekte festplatte eigentlich erhalten müsste und nicht den nun geltenden Tagespreis...


Der Satz ist köstlich... einerseits beschwerst Dich über die Kürzung und andererseits ist Dir klar, dass die Platte nun weniger wert ist...

Jonny1983
2009-08-21, 19:19:17
Was steht denn in der AGB?

Ich habe gelesen, dass es normal sei den Artikel zum Tagespreis zu erstatten. Oder es wird ein gleichwertiges Produkt geliefert, wenn Reparatur nicht möglich ist.
Außerdem hast du dem Händler ja freie Wahl gelassen, indem du gesagt hast, dass du auch ein größeres Modell mit Zuzahlung nehmen würdest.

Hier mal ein Zitat aus folgender Quelle: http://www.vz-berlin.de/UNIQ125087551403442/link470181A.html

"Beim Rücktritt muss der Käufer den Kaufgegenstand zurückgeben, der Verkäufer hat ihm den Kaufpreis zu erstatten. Ein Gutschein muss dabei nicht akzeptiert werden. Allerdings kann der Verkäufer eine Nutzungsentschädigung verlangen, wenn das Produkt vor der Rückgabe vertragsgemäß genutzt werden konnte. Die Höhe der Nutzungsentschädigung ist linear zu bemessen und richtet sich nach dem Kaufpreis und der zu erwartenden Nutzungsdauer des Produkts. Kann zum Beispiel ein Computer, der 1.000,00 Euro gekostet hat, üblicherweise mindestens fünf Jahre genutzt werden, so entfällt auf jedes Jahr der Nutzung ein Anteil von 200,00 Euro. Geben Sie den PC sechs Monate nach dem Kauf wegen eines Mangels zurück, erhält der Händler also eine Nutzungsentschädigung von 100,00 Euro, die er vom zu erstattenden Kaufpreis abziehen darf."


Kannst also froh sein, dass er dir nicht auch das noch berechnet hat, bzw. er hats getan, wir wissen ja nicht wie viel du bezahlt hast und wie viel er erstattet hat.

Gast
2009-08-21, 20:00:32
Gast

Die lachten sich schlapp...



Der Satz ist köstlich... einerseits beschwerst Dich über die Kürzung und andererseits ist Dir klar, dass die Platte nun weniger wert ist...

klar ist das sowas heute weniger kostet, bei einem Garantiefall ist aber unklar das man nur den heutigen Preis erstattet bekommt. das Problem wäre garnicht wenn die Platte noch gelaufen wäre ... Da es innerhalb der Garantie liegt habe ich ein Umtauschrecht oder ein Recht auf Nachbesserung, ggf. könnte man mir auch ein neues Produkt zusenden mit Zuzahlung sofern gewünscht, das aber der heutige aktuelle Tagespreis dafür genommen werden darf ist mir neu...


@ Jonny1983

in den AGB steht unter Gewährleistung:

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei allen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung auftretenden Mängeln haben Sie das gesetzliche Recht auf Nacherfüllung (nach Ihrer Wahl: Mangelbeseitigung oder Neulieferung) und - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz. Sie müssen uns insgesamt zwei Nachbesserungsversuche einräumen, wenn Sie uns nicht zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt haben, die ergebnislos abgelaufen ist. Ist die von Ihnen gewünschte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, beschränkt sich Ihr Anspruch auf die andere Art der Nacherfüllung.

Keine Gewähr übernehmen wir für Schäden und Mängel, die aus unsachgemäßer Verwendung, Bedienung und Lagerung, nachlässiger oder fehlerhafter Pflege und Wartung, durch Überbeanspruchung oder unsachgemäße Reparatur durch einen nicht autorisierten Service-Partner entstehen.

Wenn Sie eine Reparatur oder einen Austausch eines fehlerhaften Produktes wünschen, senden Sie bitte das Produkt mit dem Ihrer Sendung beiliegenden Retourenaufkleber kostenfrei zurück. Sollte der Retourenaufkleber nicht mehr vorliegen, rufen Sie uns bitte an:********** (0,14 € / min aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Bei Anrufen über Mobilfunk oder andere Telefonnetze können höhere Kosten entstehen.) Senden Sie bitte die Ware nicht unfrei.

Rückgabe und Rückgabefolgen habe ich mal nicht kopiert da es sich hierbei meines erachtens um Gewährleistung handelt, die Rufnummer habe ich rausgenommen.

Haarmann
2009-08-21, 20:53:06
Gast

Wir rechnen... 1.5 jährige HD 500GB kostete 150€

Heute kostet das Teil 80€ und die 1TB Version 100€ - meniste allen Ernstes der Händler drückt Dir nen 50er und ne neue und grössere Platte in die Finger?

urbi
2009-08-22, 12:28:33
urbi

Er hat nicht um Austausch gebeten, denn der kann dauern, sondern um Austausch oder grössere Variante mit Zuzahlung. Dass die Zuzahlung nicht NP neue Platte - NP von damals der alten Platte ist... darauf kommt odch wirklich jeder.

Ich habe das mit der Zuzahlung vollkommen überlesen. :eek: Entschuldigung.

Asche über mein Haupt. :crazy:

ROXY
2009-08-24, 05:08:02
die meiste computer hardware ist nach einem jahr quasi fast nichts mehr wert. festplatten sowieso.
was erwartest du dir in zeiten wo 1 GB ram den wert von 5 kg blumenerde haben?


wenn du eine platte austauscht dann gib nicht an das du eine "andere" haben willst und etwas draufzahlen würdest.
das ist sache des herstellers.
der hersteller (nicht der händer) schickt dir (mit oder ohne händler) einen gleichwertigen ersatz.
das ist entweder dieselbe platte nochmal - und wenn sie nicht verfügbar sein sollte dann eben eine andere ----- aber mit sicherheit ganz ohne zuzahlung.
die zuzahlung in deinem fall ist nur deswegen zustande gekommen da du eine alternative option vorgeschlagen bzw. freigegeben hast.