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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Halbwaisenrente kein Anspruch für Übergangszeit?


Gast
2009-08-27, 19:56:37
Hallo,

ich bin registrierter User, aber schreibe in diesem Fall lieber "verdeckt" ;)

Zur Situation, ich habe bis zum Ende des Wintersemesters 09 das Studium gewechselt - Das neue Studium beginnt erst im September.

Das Sommersemester habe ich wg. dem drohenden Wegfall des Baföganspruchs nicht besucht. (4. Semester)

Bis April habe ich Halbwaisenrente bezogen, da man Halbwaisenrente nur während der Ausbildungszeit bezieht ist diese zum 1. April weggefallen.

Gesetzlich soll für einen Übergangszeitraum von 4 Monaten ein Anspruch bestehen, mein Übergangszeitraum beträgt 5 Monate (April, Mai, Juni, Juli, August), somit hätte ich theoretisch einen Anspruch für 4 Monate.

Bei der Rentenkasse wurde mir jedoch gesagt, dass die Kasse entweder ganz oder garnicht zahlt, d.h. da ich mit 5 Monaten, einen Monat über dem Übergangszeitraum liege, erhalte ich keine Halbwaisenrente für April, Mai, Juni und Juli.

Irgendwie kommt mir die Regelung sehr sinnfrei vor, zudem sind mir extreme Kosten entstanden.

Mein Bafög ist logischerweise weggefallen und parallel musste ich mit freiwillig krankenversichern.
Damit sind knapp 500 € weggefallen und zusätzlich 150 € im Monat enstanden.
Ich lebe noch bei meinem Vater, welcher nur eine sehr geringe Rente, weniger als Hartz-IV Niveau bezieht. Wir beziehen keinerlei Wohngelder oder Sozialgelder - Somit stehen knapp 800 € für den Lebensunterhalt zur Verfügung. (Tilgung/Zinsen, laufende Kosten, Nahrungsmittel etc.)

Selbstverständlich muss ich meinen Vater finanziell unterstützen, dies habe ich über das Bafög gemacht. (250 € im Monat)

Da alles weggefallen ist, habe ich Vollzeit gejobbt und diverse private Gegenstände veräußert (PC, Fahrrad etc.).

Frage:

Steht mir tatsächlich keinerlei Anspruch für den Übergangszeitraum für 4 Monate zu und kann ich im Nachhinein Gelder vom Sozialamt beantragen.

Was kann ich für Gelder beantragen, wenn das Bafögamt eine Fortzahlung verweigert?

Wie sieht es mit Wohngeld für meinen Vater aus, bei einem Eigenheim und einer Rente von knapp 800 €. (2 Personen - Haushalt)