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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zwangsvollstreckung Miete+Prozesskosten


SGT.Hawk
2009-09-04, 12:24:05
Hallo,

Ich habe ein dickes Problem an der Backe. Am 2.9 stand der Gerichtsvollzieher vor meiner Tür und zuerst wußte ich überhaupt nicht, worum es geht, ja, ich hatte erst gedacht, das soll wohl ein schlechter Scherz sein....
Auf jeden Fall stand mein Name auf dem Titel drauf und ich habe ihn erstmal nicht reingelassen. Habe mir dann die zugehörigen Akten aus dem Amtsgericht besorgt.
Tja, ich habe von 1.1.07-1.4.08 in einer WG gewohnt. Ich war nur Untermieter und mein WG Kollege war alleine der Hauptmieter. Untervermietung wurder vom Vermieter erlaubt.
Ich haber allerdings am 31.12.07 meinen Hauptmieter mit 3 Monaten Kündigungsfrist gekündigt und wohne dort seit dem 1.4.08 nicht mehr.
Nun hat sich der Hauptmieter ab 1.1.09 einiges an Mietschulden aufkommen lassen bis er Räumungsklage bekommen hat. Nun wil der Vermieter die Anwaltskosten und Gerichtskosten natürlich bezahlen lassen. Das Pikante ist unter den ganzen Briefwechseln war ebenfalls ich als Angeklagter neben meinem Hauptmieter. Ich habe allerdings diesen ganzen Briefwechsel nie zu Gesicht bekommen, da ich schon die ganze Zeit woanders gemeldet und gewohnt habe, und meine mein bescheuerter Kumpel hielt es nicht für nötig, mich aufzuklären, dementsprechend hatte ich nie die Möglichkeit Einspruch zu erheben! Also rein rechtlich verstehe ich nicht, wie ich haftbar gemacht werden kann für meinen Hauptmieter, ich habe nie einen Vertrag mit dem Vermieter unterschrieben, das muß doch der Rechtsanwalt vom Vermieter wissen! Und wieso hat das Gericht das einfach durchgewinkt, die müssen doch auch wissen, dass ich nicht im Mietvertag drinstehe?
Nun, was kann ich jetzt machen, da es schon zum Zwangsvollstreckung gekommen ist, ist es ja schon zu spät oder?

Major J
2009-09-04, 12:40:36
Ich verstehe nicht ganz wieso ein Gerichtsvollzieher bei dir an der Tür steht, da müsste die Post doch auch den Weg zu dir gefunden haben?

Außerdem, wieso solltest du für den Mietvertrag eines anderen Zahlen? Für mich klingt das so, als ob jetzt quasi jemand an deiner Tür klingelt und verlangt die Miete von Herrn Müller von gegenüber :confused:

Nahaz
2009-09-04, 12:40:38
Hast du schon nen Anwalt? Wenn nicht würde ich mich noch heute um einen Rechtsbeistand bemühen. Ohne kommst du aus der Kiste nicht mehr raus. Dann würde ich Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher aufnehmen und dem die Lage schildern. Gegebenenfalls um Aufschub bitten da du dich rechtlich beraten lassen möchtest. Ihn einfach zu ignorieren ist keine gute Idee, irgendwann steht er mit der Polizei vor deiner Tür und dann wird gepfändet ob du willst oder nicht.

Haarmann
2009-09-04, 12:40:58
SGT.Hawk

Jetzt gehts Du am Besten mal zum Anwalt... mit allem Papier.

Stormtrooper
2009-09-04, 13:14:22
Auf jeden Fall stand mein Name auf dem Titel drauf und ich habe ihn erstmal nicht reingelassen.

Und damit hat er sich abspeisen lassen?
Sehr suspekt. :confused:

peppschmier
2009-09-04, 13:31:25
Und damit hat er sich abspeisen lassen?
Sehr suspekt. :confused:

Soll er mit Gewalt ohne Polizei in die Wohnung gehen? Ich denke das ist eher ein Selbstschutz. Der wird das nächste mal dann sicher andere Geschütze auffahren -> Jetzt einen Anwalt nehmen. Alles andere wäre sicher ein schlechter Rat...

[fu]121Ah
2009-09-04, 13:45:27
hast du nen vertrag unterschrieben? hast du eine gegenunterschrift auf der kündigung von damals? hast du überhaupt noch papiere von damals?

SGT.Hawk
2009-09-04, 13:48:29
Ja, rechtlichen Beistand habe ich mir genommen.
@ Vom Gerichtsvollzieher habe ich jetzt einen Pamphlet, wo eben drauf steht, daß ich am 23.9 zur einer eidesstattlichen Versicherung vorgeladen bin.
@Major
Der GV ist echt, er hat sich ausweisen können.:) Wie ich vom Vermieter erfahren habe, wußte er nicht, daß ich schon seit April 2008 nicht mehr dort wohne. Aber es stand mein Name noch an der Klingel. Ich denke, die Post war immer an den alleinigen Hauptmieter gerichtet.
@fu
Ich habe keinen Vertrag mit dem Vermieter abgeschlossen. Natürlich habe ich eine Kündigung. Mein Fehler war es, nicht dem Vermieter Bescheid zu sagen.Klar, habe ich glückerlicherweise alle Papiere, ich kann ja nachweisen, daß ich schon seit April 2008 umgemeldet bin.

[fu]121Ah
2009-09-04, 14:06:03
Ja, rechtlichen Beistand habe ich mir genommen.
@ Vom Gerichtsvollzieher habe ich jetzt einen Pamphlet, wo eben drauf steht, daß ich am 23.9 zur einer eidesstattlichen Versicherung vorgeladen bin.
dann musst du schriftlich belegen können dass du deine miete bezahlt hast solange notwendig und ordentlich gekündigt hast. dann könnens der nichts.

SGT.Hawk
2009-09-04, 14:20:07
Die Meite habe ich nicht immer überwiesen, sondern manchmal auch bar, das kann ich jetzt schlecht nachweisen, da ich die Kontoauszüge bis April 2008 nicht mehr habe, die müßte ich von der Bank besorgen.Aber das ist doch völlig irrelevant. Nachtrag, wir hatten beide geündigt, er ist aber trotzdem dort geblieben,weil er keine Wohnung gefunden hat, ich aber nicht.
Zum Anklagezeitpunkt, (eine Mietszahlung Januar 2009), war ich schon längst woanders umgemeldet.

Haarmann
2009-09-04, 18:30:28
SGT.Hawk

Eigentlich ists doch einfach... Du hast keinen Vertrag mit dem Vermieter -> der kann Dich mal kreuzweise. Was der Mitbewohner dann versuchte ist eine andere Sache.

Philipus II
2009-09-04, 18:46:15
Naja, dein RA wird die Sache schon klären.

SGT.Hawk
2009-09-04, 19:10:09
1.Mir gings darum zu erfahren, ob es überhaupt möglich ist, den Vollstreckungstitel zurückzunehmen, es ist ja ein Urteil erwirkt worden.
Im Internet konnte zumindest nichts erfahren.
2. Und welche Frechheit der Anwalt besitzt,obwohl er ganz genau weiß, das bei mir nichts zu holen ist. Gleich mal mit Gegenklage drohen wegen Missachtung und Verleumdung und weiß der Teufel. :-)

Ich halte euch auf den Laufenden.

Haarmann
2009-09-04, 21:30:36
SGT.Hawk

Eigentlich wohl eher den Richter kassieren wegen Rechtsbeugung... nur keine Kraehe hackt der Anderen ein Auge uas.

SGT.Hawk
2009-09-18, 21:35:44
So, Neuigkeiten:
War beim RA, er hat sofort "Eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" sowie Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt(ohne Sicherheitsleistung).
Eben habe ich eine Anlage vom RA in der Hand, wo der Richter abgelehnt hat, die Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung vorzunehmen. Ich muß nun eine Sicherheistleistung in Höhe 105% des Vollstreckungsbetrges (1350€) vorlegen.:mad:
Grund nennt der Richter, "daß es nicht ersichtlich ist, daß der Titel gesetzeswidrig ergangen ist, daher kommt eine Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung nicht in Betracht".
Danke Justiz.:crazy2::down:
Nun muß ich bis Mittwoch Knete berappen und den ***** einen zinslosen Kredit gewähren, für etwas, was ich nicht verbrochen habe.
Ich hoffe auf eine Wiedersehen mit meiner Knete oder doch nicht?!
@edit Wie ich den Paragraphen entnehmen konnte, ist dies Default Verhalten, aber trotzdem verstehe einer mal den Richter.Die Fakten liegen doch klar auf der Hand.:usad:

Haarmann
2009-09-19, 11:04:46
SGT.Hawk

Richter sind manchmal eigenartig Menschen... deswegen plaediere ich seit Jahren fuer Geschworene ;).

GBWolf
2009-09-19, 11:16:14
gibt doch beisitzer(Schöffen). für sonen pillepalle gibts nirgendswo auf der Welt geschworene.

@TS

mein Beileid, für Dich ist das natürlich kein pillepalle sondern ne Katastrophe. Hoffe für dich es klärt sich .

deekey777
2009-09-19, 12:10:24
SGT.Hawk

Eigentlich ists doch einfach... Du hast keinen Vertrag mit dem Vermieter -> der kann Dich mal kreuzweise. Was der Mitbewohner dann versuchte ist eine andere Sache.
Ich bin nicht so ein Profi wie du, aber sind der Mieter und der Untermieter nicht so etwas wie Gesamtschuldner? Welche Konsequenzen das hat, weißt du bestimmt.
SGT.Hawk

Eigentlich wohl eher den Richter kassieren wegen Rechtsbeugung... nur keine Kraehe hackt der Anderen ein Auge uas.
Rechtsbeugung, aha.
SGT.Hawk

Richter sind manchmal eigenartig Menschen... deswegen plaediere ich seit Jahren fuer Geschworene ;).
Dann plädier schön weiter.

deekey777
2009-09-19, 12:42:15
Ja, rechtlichen Beistand habe ich mir genommen.
@ Vom Gerichtsvollzieher habe ich jetzt einen Pamphlet, wo eben drauf steht, daß ich am 23.9 zur einer eidesstattlichen Versicherung vorgeladen bin.
@Major
Der GV ist echt, er hat sich ausweisen können.:) Wie ich vom Vermieter erfahren habe, wußte er nicht, daß ich schon seit April 2008 nicht mehr dort wohne. Aber es stand mein Name noch an der Klingel. Ich denke, die Post war immer an den alleinigen Hauptmieter gerichtet.
@fu
Ich habe keinen Vertrag mit dem Vermieter abgeschlossen. Natürlich habe ich eine Kündigung. Mein Fehler war es, nicht dem Vermieter Bescheid zu sagen.Klar, habe ich glückerlicherweise alle Papiere, ich kann ja nachweisen, daß ich schon seit April 2008 umgemeldet bin.
Verstehe ich dich richtig, dass du dem Vermieter nicht gesagt hast, dass du ausziehst? Das ist uncool.
Man braucht keinen Vertrag mit der Vermieter. Der Mieter überlässt dir den Gebrauch der Mietsache, wofür die Erlaubnis des Vermieters nötig ist (bei Wohnraum hat der Mieter gar einen Anspruch darauf). Das bedeutet aber zugleich, dass der Vermieter die Herausgabe der Mietsache von dem Hauptmieter und von dir als Untermieter verlangen kann, denn die Herausgabe schuldet ihr als Gesamtschuldner.
Die Meite habe ich nicht immer überwiesen, sondern manchmal auch bar, das kann ich jetzt schlecht nachweisen, da ich die Kontoauszüge bis April 2008 nicht mehr habe, die müßte ich von der Bank besorgen.Aber das ist doch völlig irrelevant. Nachtrag, wir hatten beide geündigt, er ist aber trotzdem dort geblieben,weil er keine Wohnung gefunden hat, ich aber nicht.
Zum Anklagezeitpunkt, (eine Mietszahlung Januar 2009), war ich schon längst woanders umgemeldet.
Lass dir mehr Zeit beim Schreiben. :) Die Ummeldung ist egal.
Ihr habt beide gekündigt? Das heißt, der Vermieter hat erfahren, dass du kein Untermieter mehr bist? Zumindest hätte er dies erfahren müssen.

SGT.Hawk
2009-09-19, 14:19:14
Für den Vermieter war nicht klar, daß ich schon seit längerem dort nicht mehr wohne, das ist auch das ganze Problem, ich habe mich beim Vermieter nicht abgemeldet.
Für Mietschulden bin ich laut RA nicht verantworklich, aber bei Räumung müssen beide als Gesamtschuldner auftauchen. Das ist wohl richitg so.

deekey777
2009-09-22, 14:23:20
Kannst/konntest du die vorläufige Vollstreckung abwenden?