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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : von Eingliederungsvereinbarung zurücktreten?


NiCoSt
2009-09-08, 11:48:16
Hallo,

nur kurz eine frage, habe leider den Fehler gemacht und eine sog. "Eingliederungsvereinbarung" unterschrieben.

Nun habe ich wahrscheinlich eh keinen anspruch auf ALG2 und bald nen job, d.h. ich will mit der ARGE nichts mehr weiter zu tun haben, hätte gern meine grundrechte außerdem zurück.

wie trete ich von der eingliederungsvereinbarung am besten zurück? oder lass ich es einfach, da die ja eh "nur" sanktionieren können in form von leistungskürzungen (wieviel sind 30% von 0?) könnte es mir ja eigentlich egal sein...

Vielen Dank!

MfG NiCoSt

Marc-
2009-09-09, 12:22:57
Hallo,

nur kurz eine frage, habe leider den Fehler gemacht und eine sog. "Eingliederungsvereinbarung" unterschrieben.

Nun habe ich wahrscheinlich eh keinen anspruch auf ALG2 und bald nen job, d.h. ich will mit der ARGE nichts mehr weiter zu tun haben, hätte gern meine grundrechte außerdem zurück.

wie trete ich von der eingliederungsvereinbarung am besten zurück? oder lass ich es einfach, da die ja eh "nur" sanktionieren können in form von leistungskürzungen (wieviel sind 30% von 0?) könnte es mir ja eigentlich egal sein...

Vielen Dank!

MfG NiCoSt

Du hast keinen Fehler gemacht sondern dich geltendem Recht und gesetz gebeugt. Die generelle Verweigerung eines Abschlusses durch den zu Vermittelnden hat Leistungskürzungen zur Folge´,
Nachzulesen auch hier: § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a SGB II

Sollte sich die Lage inzwischen dergestalt geändert haben, daß du eine feste Jobzusage hast und somit sowieso der Leistungsanspruch entfällt, sollte es reichen, dies der Arge mitzuteilen und um Auflösung zu bitten.
Im übrigen werden dir deine Grundrechte nicht genommen, lediglich das Recht auf Vertragsfreiheit wird nach ansicht einer Kritiker verletzt.

NiCoSt
2009-09-09, 12:35:14
Du hast keinen Fehler gemacht sondern dich geltendem Recht und gesetz gebeugt. Die generelle Verweigerung eines Abschlusses durch den zu Vermittelnden hat Leistungskürzungen zur Folge´,
Nachzulesen auch hier: § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a SGB II

Sollte sich die Lage inzwischen dergestalt geändert haben, daß du eine feste Jobzusage hast und somit sowieso der Leistungsanspruch entfällt, sollte es reichen, dies der Arge mitzuteilen und um Auflösung zu bitten.
Im übrigen werden dir deine Grundrechte nicht genommen, lediglich das Recht auf Vertragsfreiheit wird nach ansicht einer Kritiker verletzt.

der springende punkt ist das ich eh kein ALG2 bekomme und daher auch nichts weiter mit denen zu tun haben will. Bzgl. Leistungskürzungen: Wie gesagt, wieviel sind 30% von 0€?

und die EGV nimmt sehr wohl einige grundrechte

Marc-
2009-09-09, 19:48:06
der springende punkt ist das ich eh kein ALG2 bekomme und daher auch nichts weiter mit denen zu tun haben will. Bzgl. Leistungskürzungen: Wie gesagt, wieviel sind 30% von 0€?

und die EGV nimmt sehr wohl einige grundrechte


Hmm... du bekommst also keine Leistungen von der arge? 0,0? schwer vorstellbar das sie dann einen eingliederungsvertrag mit dir anstreben sollten?
Du bekommst keine hilfen zum lebensunterhalt, mietbeihilfen etc nada? Wer traegt denn dann deine Krankenversicherung wenn ich fragen darf? und zudem, wieso bist du ueberhaupt dann kunde der arge und sie moechte einen vertrag mit dir schliessen? Sehr unlogisch das ganze...und sofern du bisher leistungen bezogen hast (und das hast du wohl sicherlich s.o.) sind diese auch rueckwirkend kuerzbar bei verfehlungen . Nur weil du unter umstaenden aus verschiedendsten anrechnungsgruenden kein bargeld auf die kralle bekommst, heisst das nicht das die ARGE keine leistungen bringt. Die krankenversicherung sei als eine der am haeufigsten vergessenen und unterschlagenen leistungen der arge/des ALG2.
und welche grundrechte glaubst du werden dir genommen? ausser zumindest diskussionswuerdigen eingriffen in die vertragsfreiheit kann ich da nichts erkennen.

NiCoSt
2009-09-10, 12:42:11
also erstmal zum sachverhalt:

Erstmal: richtig, bin bekomme 0,0€ vom Amt und habe noch nie was bekommen (von Kindergeld abgesehen). Der antrag liegt noch auf meinem tisch, den ich aber voraussichtlich nicht abgeben werde (da absehbar ist das wir eh nichts bekommen). Bei der KK hab ich mich informiert, die meinten ich müsste mich dann selbstversichern (ca 140€ im monat) was ich auch recht scheiße finde, aber erstmal sollte mich das nicht stören. ich weiß auch nicht genau wie lang ich noch student bin, wenn ich glück habe geht studium und arbeit nahtlos über, wenn nciht müsste ich mich vorübergehend eben selbst versichern. noch bin ich student, d.h. familienversichert also was die KK angeht.

und zu grundrechten: musst du jemanden vorab um erlaubnis fragen, wenn du dich innerhalb der BRD bewegen willst? und dann noch einen grund und zielort nennen? das ganze auchnoch zeitlich begrenz auf 21 Tage im Jahr? nein? dann hast du die EGV nicht unterschrieben und genießt freizügigkeit nach GG, alle EGV-Unterzeichner nicht.

Gast
2009-09-10, 13:51:37
Erstmal: richtig, bin bekomme 0,0€ vom Amt und habe noch nie was bekommen (von Kindergeld abgesehen). Der antrag liegt noch auf meinem tisch, den ich aber voraussichtlich nicht abgeben werde (da absehbar ist das wir eh nichts bekommen). Bei der KK hab ich mich informiert, die meinten ich müsste mich dann selbstversichern (ca 140€ im monat) was ich auch recht scheiße finde, aber erstmal sollte mich das nicht stören. ich weiß auch nicht genau wie lang ich noch student bin, wenn ich glück habe geht studium und arbeit nahtlos über, wenn nciht müsste ich mich vorübergehend eben selbst versichern. noch bin ich student, d.h. familienversichert also was die KK angeht.

Aber Vorsicht: Du bist nur kindergeldberechtigt solange die "Endprüfung" noch nicht abgelegt ist. Sobald du die Prüfung abgelegt hast, zählt die Ausbildung als beendet und du hast kein Anspruch mehr auf Kindergeld auch wenn du weiterhin eingeschrieben bist. Habe selber den Fehler begangen. Ich hätte noch am selben Tag nach meiner Verteidigung meiner Diplomarbeit zur Arge oder zum Jobcenter gehen und einen Antrag auf H-IV stellen müssen.

Alexander
2009-09-10, 14:18:54
Wenn du den AAntrag nie abgibst, dann werden sie sich nie an dich wenden. --> Du siehst ein Problem wo keines ist.

Marc-
2009-09-10, 19:56:37
Aber Vorsicht: Du bist nur kindergeldberechtigt solange die "Endprüfung" noch nicht abgelegt ist. Sobald du die Prüfung abgelegt hast, zählt die Ausbildung als beendet und du hast kein Anspruch mehr auf Kindergeld auch wenn du weiterhin eingeschrieben bist. Habe selber den Fehler begangen. Ich hätte noch am selben Tag nach meiner Verteidigung meiner Diplomarbeit zur Arge oder zum Jobcenter gehen und einen Antrag auf H-IV stellen müssen.
selbiges gilt im uebrigen dann auch fuer die krankenversicherung. das heisst es gilt nicht mehr der von dir genannte billige "Studententarif" sondern der tarif fuer freiwillig versicherte. der ist zumindest unter umständen deutlich darueber, zumindest dann wenn deine ertragslage offensichtlich so ist das du nichtmal anspruch auf ALG2 hast (nach eigener aussage)

NiCoSt
2009-09-11, 08:05:42
jo weiß ich beides schon :)

Gast
2009-10-05, 16:33:33
Soweit ich weiß, wird die nach 6 Monaten automatisch ungültig, also einfach mal nachgucken, ob da was drinsteht, und warten.