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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Müdigkeit und überhöhte Geschwindigkeit - Kann sich die Versicherung querstellen?


FutureIsNow
2009-09-08, 18:13:58
Hallo,

ich wollte in den anderen Thread kein OT fabrizieren. Aus reiner Interesse wollte ich mal wissen, ob die Versicherung zahlt, wenn man wegen Müdigkeit einen Crash baut? Weil auch dies kann fahrlässig sein! Aber weiß das mal jemanden nach!

Vor allem, wie müde einer ist lässt sich doch gar nicht festellen! Beim Alkhol gibt es ja eine klare Staffelung!

Also ein reales Beispiel. Ich war einmal sehr müde und kam vom Feiern zurück, war ein ganzes Wochenende wach! Freitag - Sonntag Morgen.

Getrunken habe ich keinen Tropfen, ebenso hatte ich keinerlei Drogen genommen. Hatte dann dummerweise einen Sekundenschlaf und hab mit der Fahrerseite die Mauer in der Baustelle geküsst, schwups warens 3.5k Euro. Gut war Vollkakso, allerdings habe ich als Grund angeben, dass eine Windböhe das Auto erfasst hat.

Bei Alkoholeinfluss zahlt die Versicherung nicht, was ich auch richtig finde. Was ist aber, wenn man statt der erlaubten 130km/h 160km/h fährt und dann einen Crash hat, auch ohne andere Verkerhsteilnehmer? Muss man dan einen Teil selbst bezahlen?

FutureIsNow
2009-09-08, 19:39:15
Hab was gefunden zur Müdigkeit:

http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/meldungen/M14-M%FCdigkeit-am-Steuer-kann-den-Versicherungsschutz-kosten.php

Allerdings war der Fahrer auch so so schlau und hat das der Polizei gesagt. Aber wenn man das nicht macht, kann die Polizei das festellen? Woher will die wissen, das ich mich müde ins Auto gesetzt habe?

_DrillSarge]I[
2009-09-08, 19:56:42
§ 315 c StGB
:rolleyes:

Kosh
2009-09-09, 05:26:46
Wenn grobe fahrlässigkeit nachgewiesen wird, kann und wird sich die Versicherung wohl querstellen.

Sie muss es nur irgendwie beweisen können.

_Gast
2009-09-09, 08:53:13
Gut war Vollkakso, allerdings habe ich als Grund angeben, dass eine Windböhe das Auto erfasst hat.Also klassischer Versicherungsbetrug.

Sekundenschlaf wird von den allermeisten Gerichten in aller Regel als grobe Fahrlässigkeit betrachtet und somit wäre die Versicherung von der Zahlungspflicht befreit. Es gibt aber auch Ausnahmen. So wurde eine Krankenschwester nach der Nachtschicht keine grobe Fahrlässigkeit bescheinigt, weil sie durch ihre Tätigkeit daran gewöhnt war, zu unterschiedlichen Tageszeiten zu arbeiten und sie nachweislich vor Fahrtantritt keine Ermüdungserscheinungen zeigte. Nach einer durchfeierten Nacht dürfte das naturgemäß anders aussehen.

Monger
2009-09-09, 09:46:13
Natürlich ist überhöhte Geschwindigkeit ein Minderungsgrund für die Versicherung. Versicherungsschutz gilt grundsätzlich mal nur dann, wenn du dich ans Gesetz hältst.

Was den Sekundenschlaf angeht: wenn du ohne fremdes Verschulden in die Leitplanke knallst, wird sich die Versicherung schon fragen, warum eigentlich. Dass sie dir die Geschichte mit dem Seitenwind abgekauft haben, finde ich schon erstaunlich.

Philipus II
2009-09-09, 12:37:45
Müdigkeit zuzugeben ist eigentlich immer dumm.
Ebenso mit überhöhter Geschwindigkeit- oft kann mans auch als Fahrfehler darstellen...

Piffan
2009-09-09, 13:07:10
Bei Alkoholeinfluss zahlt die Versicherung nicht, was ich auch richtig finde. Was ist aber, wenn man statt der erlaubten 130km/h 160km/h fährt und dann einen Crash hat, auch ohne andere Verkerhsteilnehmer? Muss man dan einen Teil selbst bezahlen?

Generell halte ich es für richtig, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn sich jemand trotz Fahruntüchtigkeit hinters Steuer klemmt. Wie beim Alkohol wäre sogar eine Strafe als Kopfnuss sinnvoll.

Was genau soll hier beim Thread rauskommen? Wie man Fehlverhalten vertuscht und Versicherungsbetrug begeht?

IVI
2009-09-09, 15:47:24
Was genau soll hier beim Thread rauskommen? Wie man Fehlverhalten vertuscht und Versicherungsbetrug begeht?

rrrichtig. deshalb plädiere ich für: *close*

FutureIsNow
2009-09-09, 16:45:01
Wieso? Es war nur eine Frage, wie sie das nachweisen! Der menschliche Körper ist nunmal komplex.

Aja, bewirb dich doch als Mod!

HAL
2009-09-10, 07:33:07
Eine kleine Anmerkung: Die (Haftpflicht-)Versicherung zahlt immer, das muss sie.
Aber sie kann bei grober Fahrlässigkeit den Versicherungsnehmer bis zu einer bestimmten Summe in Regress nehmen (bei Alkohol sind es meines Wissens z.B. 5000 EUR).
Das hat 2 Gründe: Zum einen wird dem Geschädigten immer sein Schaden gezahlt, auch wenn der Versicherungsnehmer später kein Geld hat - dieses Risiko trägt dann die Versicherung. Zum anderen wird so dafür gesorgt dass man sich durch so einen Unfall nicht hoffnungslos überschulden kann.

Die Vollkasko kann AFAIK schon bei normaler Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern.

IVI
2009-09-10, 08:21:30
Wieso? Es war nur eine Frage, wie sie das nachweisen! Der menschliche Körper ist nunmal komplex.

Aja, bewirb dich doch als Mod!

soso, "fragen" ... "reines interesse", jo, ist klar, und morgen kommt der weihnachtsmann und verteilt osterhasen an die hungernden kinder in afrika ;D

GBWolf
2009-09-10, 08:38:20
.


Es ist egal ob du Müde warst, das würde ich überhaupt nicht angeben, Sekundenschlaf als Unfallursache dagegen schon. Warum Sekundenschlaf kann aber keiner nachweisen und geht auch keinen was an.

http://www.wiwo.de/finanzen/unfall-nach-sekundenschlaf-versicherungsschutz-bleibt-bestehen-303078/

FutureIsNow
2009-09-10, 13:21:57
Eine kleine Anmerkung: Die (Haftpflicht-)Versicherung zahlt immer, das muss sie.
Aber sie kann bei grober Fahrlässigkeit den Versicherungsnehmer bis zu einer bestimmten Summe in Regress nehmen (bei Alkohol sind es meines Wissens z.B. 5000 EUR).
Das hat 2 Gründe: Zum einen wird dem Geschädigten immer sein Schaden gezahlt, auch wenn der Versicherungsnehmer später kein Geld hat - dieses Risiko trägt dann die Versicherung. Zum anderen wird so dafür gesorgt dass man sich durch so einen Unfall nicht hoffnungslos überschulden kann.

Die Vollkasko kann AFAIK schon bei normaler Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern.

Wieso denn das? Ich mein man bezahlt ja nicht unerheblich mehr, bei Vollkasko, dafür das sie auch den Schaden am eigenen Fahrzeug bezahlen.

Warum sollen Autofahrer die weniger Beitrag zahlen besser behandelt werden?

arcanum
2009-09-10, 13:37:21
Die Vollkasko kann AFAIK schon bei normaler Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern.

http://www.versicherungen-blog.net/2008/01/11/auch-fahrlaessigkeit-durch-vollkasko-versichert/

HAL
2009-09-10, 14:23:35
http://www.versicherungen-blog.net/2...ko-versichert/
Oh, das ist total an mir vorübergegangen. Bei grober Fahrlässigkeit wird die Versicherung aber wohl weiterhin nicht zahlen, nehme ich mal an.

Wieso denn das? Ich mein man bezahlt ja nicht unerheblich mehr, bei Vollkasko, dafür das sie auch den Schaden am eigenen Fahrzeug bezahlen.

Warum sollen Autofahrer die weniger Beitrag zahlen besser behandelt werden?
Die Vollkasko ist ja eine Zusatzversicherung neben der Haftpflicht (die man ja immer hat weil gesetzlich vorgeschrieben).

Die Haftpflicht ist bei einem Unfall nun verpflichtet den Fremdschaden zu regulieren (und kann den Versicherungsnehmer bei grober Fahrlässigkeit in Regress nehmen). Die VK aber zahlt ja nur den Eigenschaden und dies wird sie bei grober Fahrlässigkeit nicht tun, denn in diesem Fall ist sie gemäß Vertragsbestimmungen (welche man ja unterschrieben hat) leistungsbefreit.