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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GEZ - Internetanschluss = Gebührenpflichtig?


Juice
2009-09-21, 17:31:59
Eben stand ein Typ(angeblich nicht von der GEZ sondern von einem ÖR-Sender) vor meiner Tür und meinte die GEZ würde das komplette Wohnviertel auf unangemeldete Personen überprüfen, unter anderem wohl auch die Internetanschlüsse. Aber bei der GEZ heißt es, Internetfähige PCs + Internetanschluss wären gebührenpflichtig, nun kann die GEZ mir doch nicht nachweisen, dass an meinem DSL Anschluss ein PC hängt, oder doch? Der Typ meinte gleich wir sollten einen Befreiungsantrag stellen, damit würde ich aber indirekt bestätigen, dass ich etwas anzumelden habe und müsste wohl wenigstens 2 Jahre nachzahlen. Eigentlich kann ich ja nur abwarten, nen Befreiungsantrag würden wir eh nicht durchkriegen denke ich...

Marodeur
2009-09-21, 17:35:02
GEZ wird dann wohl argumentieren das es wohl unglaubhaft ist einen DSL Anschluß und keinen PC zu haben. Alles andere was man an ein DSL hängen kann wär ja auch gebührenpflichtig (TV, Radio). Ich frag mich allerdings grad ob die GEZ eigentlich die Info anfordern darf ob man einen DSL Anschluß hat weil das müsste ja der Provider erstmal rausrücken.

RoNsOn Xs
2009-09-21, 17:45:48
du hast keinen inet-anschluss :rolleyes:

huha
2009-09-21, 18:00:11
Leider hast du den Fehler gemacht, daß du darauf eingegangen bist. Die Mitarbeiter der GEZ dürfen genauso viel von dir verlangen wie jeder andere Besucher auch. Hast du keine Lust oder keine Zeit, mit ihnen zu sprechen, so sag ihnen das höflich und gehe nicht weiter darauf ein.

-huha

Juice
2009-09-21, 18:09:15
Leider hast du den Fehler gemacht, daß du darauf eingegangen bist. Die Mitarbeiter der GEZ dürfen genauso viel von dir verlangen wie jeder andere Besucher auch. Hast du keine Lust oder keine Zeit, mit ihnen zu sprechen, so sag ihnen das höflich und gehe nicht weiter darauf ein.

-huha
ja das ist mir auch klar, ich hab jedoch niemals direkt gesagt, dass ich etwas anzumelden hätte, sondern die GEZ mir das schon beweisen müsste

dr_AllCOM3
2009-09-21, 18:10:37
Eben stand ein Typ(angeblich nicht von der GEZ sondern von einem ÖR-Sender) vor meiner Tür und meinte die GEZ würde das komplette Wohnviertel auf unangemeldete Personen überprüfen
wird wohl eine lüge sein.

KinGGoliAth
2009-09-21, 18:47:54
er kommt nicht von der gez? will aber gez gebühren eintreiben?
aha! der ist bestimmt von bofrost!




all you need is hans. (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=4187496&postcount=35)

Juice
2009-09-21, 20:07:45
Sagen wir mal, ich nutze einen DSL Anschluss, um mit einer Xbox ins Netz zu gehen, die an einem TFT hängt, wäre das gebührenpflichtig?

Marc-
2009-09-21, 20:34:59
Sagen wir mal, ich nutze einen DSL Anschluss, um mit einer Xbox ins Netz zu gehen, die an einem TFT hängt, wäre das gebührenpflichtig?
kurz und buendig: ja.
Du haelst ein empfangsfaehigiges geraet vor bzw eine empfangsfaehige einrichtung. Das reicht vollkommen aus.
Was du letztendlich tust, oder auch nicht tust ist nicht von belang. selbst ein momentaner defekt befreit dich nicht von der GEZ.

AHF
2009-09-21, 20:37:36
Kann man denn mit einer XBOX TV oder Radio empfangen?

beos
2009-09-21, 20:38:57
Sagen wir mal, ich nutze einen DSL Anschluss, um mit einer Xbox ins Netz zu gehen, die an einem TFT hängt, wäre das gebührenpflichtig?

Ja - da Du mit dem Webbrowser der Xbox die Streams der ÖR Sender anschauen kannst. Die Xbox ist dann also so ein "neuartiges Empfangsgerät".

Im Grunde müßte man sogar für ein Handy Gebühren zahlen (wenn man nicht schon für andere Geräte zahlt) , mit dem man ins Internet kommt und Webseiten aufrufen kann.

Schöne neue Abzocker Welt...


Mich würde ja mal interessieren, wenn die USA morgen sagt..."Die Armee der Vereinigten Staaten streamt ab morgen Videos ins weltweite Netz - und alle Regierungen, die am Internet hängen müssen dafür Kohle latzen - schließlich könnten sie es ja anschauen".
Verweigerer werden von unserem "Geheimen Enthüllungs Schergen" - kurz GES beobachtet und dann mit Gewalt zum Zahlen gezwungen.

... ob die Deutsche Regierung dann zahlen würde ? :D

GBL
2009-09-21, 20:40:33
Die Xbox hat keinen Browser.

anddill
2009-09-21, 20:42:27
Aber der TFT hat einen Tuner.

beos
2009-09-21, 20:44:36
Die Xbox hat keinen Browser.

Ach so - wußte ich nicht :freak:

Aber man einen nachrüsten:

http://www.computerbase.de/news/consumer_electronics/konsolen/microsoft/2006/februar/xbox_360_internet/

Kann man mit dem Player der XBox eine Streaming URL öffen ?

abgenervt
2009-09-21, 20:55:08
Aber der TFT hat einen Tuner.

Einen AV Eingang oder eben einen HDMI 2 DVI Adapter aber nicht zwingend einen Tuner!

DK2000
2009-09-21, 21:07:41
Aber der TFT hat einen Tuner.
Aber ein reiner PC Bildschrim hat keinen ;)

Philipus II
2009-09-21, 22:32:02
GEZ prellen ist aber sehr einfach.
Wenn du kein moralisches Problem damit hast.
Facts&Infos (http://board.gulli.com/thread/774537-gez-sammelthread/)

Marc-
2009-09-22, 23:04:11
Aber ein reiner PC Bildschrim hat keinen ;)

egal wie du es drehen und wenden magst: du hast eine potentiell empfangsfähige einrichtung. das ist das kriterium und das reicht aus. das du dazu unter umständen noch einen browser einrichten musst oder ähnliche einwände sind einfach irrelevant.
Genau aus diesem grund wird ja auch bereits überlegt zukuenftig auch alle internetfähigen handys (was zumindest nahezu alle neuverkauften betreffen sollte) unter die GEZ pflicht zu setzen (wohlgemerkt, die fähigkeit des gerätes ist per definition ausreichend... nicht die tatsächliche nutzung), was dann wohl endgültig zur vollständigen deckung nahezu aller haushalte mit der GEZ pflicht fuehren duerfte, was schlussendlich auch den vorteil haette, das endlich auch die endlosen diskussionen und leidige vermeidungstipps ein ende haetten. Das fairere system zur durchsetzung nunmal (durchaus diskutierbaren aber eben geltenden gesetzes und regelungen) wäre dies allemal.

Philipus II
2009-09-23, 00:30:53
Das Vermeidungssystem ist damit immernoch genauso einfach möglich, da die GEZ kein Handy nachweisen kann.

onkel2003
2009-09-23, 04:44:59
egal wie du es drehen und wenden magst: du hast eine potentiell empfangsfähige einrichtung. das ist das kriterium und das reicht aus. das du dazu unter umständen noch einen browser einrichten musst oder ähnliche einwände sind einfach irrelevant.
Genau aus diesem grund wird ja auch bereits überlegt zukuenftig auch alle internetfähigen handys (was zumindest nahezu alle neuverkauften betreffen sollte) unter die GEZ pflicht zu setzen (wohlgemerkt, die fähigkeit des gerätes ist per definition ausreichend... nicht die tatsächliche nutzung), was dann wohl endgültig zur vollständigen deckung nahezu aller haushalte mit der GEZ pflicht fuehren duerfte, was schlussendlich auch den vorteil haette, das endlich auch die endlosen diskussionen und leidige vermeidungstipps ein ende haetten. Das fairere system zur durchsetzung nunmal (durchaus diskutierbaren aber eben geltenden gesetzes und regelungen) wäre dies allemal.

eine xbox die ohne umbau oder erweiterung nicht auf medien in internet zugreifen kann ist kein neuartiges Empfangsgerät.

das die möglichkeit besteht mit einer erweiterung bedeutet noch lange nicht das es meldeflichtig ist.

ein pc ohne tv karte und modem bzw netzwerkkarte, ist auch nicht meldeflichtig.
und hier würd auch eine erweiterung schnel möglich sein.

und ein TFT Monitor ist naürlich erst recht nicht meldeflichtig.

tft monitor in sinne pc monitor ohne tuner, den es gibt in der tat tft monitore mit tv tuner die sind natürlich meldeflichtig und es spielt keine rolle ob der benutzt wird oder nicht.

_Gast
2009-09-23, 09:01:44
Die Rundfunkgebühr fällt eh bald weg, ab 2013 gibt es eine Haushaltsabgabe (http://www.heise.de/newsticker/Haushaltsabgabe-statt-GEZ-Gebuehr-ab-2013--/meldung/108371), die jeder Haushalt zu bezahlen hat.

abgenervt
2009-09-23, 11:18:48
Da ist doch noch gar nichts von abgesegnet! Da steht es könnte, das heißt noch lange nicht das das auch kommt...

teh j0ix :>
2009-09-23, 11:24:51
eine xbox die ohne umbau oder erweiterung nicht auf medien in internet zugreifen kann ist kein neuartiges Empfangsgerät.

das die möglichkeit besteht mit einer erweiterung bedeutet noch lange nicht das es meldeflichtig ist.

ein pc ohne tv karte und modem bzw netzwerkkarte, ist auch nicht meldeflichtig.
und hier würd auch eine erweiterung schnel möglich sein.

und ein TFT Monitor ist naürlich erst recht nicht meldeflichtig.

tft monitor in sinne pc monitor ohne tuner, den es gibt in der tat tft monitore mit tv tuner die sind natürlich meldeflichtig und es spielt keine rolle ob der benutzt wird oder nicht.

Dann wäre ein PC ja auch nicht gebührenpflichtig, ohne ein Betriebssystem zu installieren, kann ich mit dem PC ansich ja nicht ins Internet.

Sisaya
2009-09-23, 11:59:52
Es geht nur darum, ob der PC hardwaretechnisch ins Internet gehen kann. Welche Software drauf ist, spielt keine Rolle.

teh j0ix :>
2009-09-23, 12:01:19
Ja aber hardwaretechnisch kann das die Xbox auch.

THEaaron
2009-09-23, 13:37:31
Soweit ich weiß wird wirklich für jedes Internetfähige Gerät die Gebühr erhoben. Dass eine PS2 keinen vorinstallierten Browser hat spielt dann keine Rolle.

Wie bereits gesagt geht es um die physikalische Möglichkeit das Internet zu "benutzen".

_Gast
2009-09-23, 15:43:44
Da ist doch noch gar nichts von abgesegnet! Da steht es könnte, das heißt noch lange nicht das das auch kommt...Ich bin ziemlich sicher, dass es genau so kommen wird. Die Rundfunkanstalten haben schon vor vielen Jahren von den Länderpräsidenten den Auftrag erhalten, ein Modell zu entwickeln, nach dem Haushalte und Firmen abgerechnet werden, nicht mehr Personen.Dann wäre ein PC ja auch nicht gebührenpflichtig, ohne ein Betriebssystem zu installieren, kann ich mit dem PC ansich ja nicht ins Internet.Nein, das hat damit nichts zu tun. Ein PC, der technisch in der Lage wäre, Angebote aus dem Internet wiederzugeben, ist ein sogenanntes "neuartiges Rundfunkgerät". Dabei spielt es keine Rolle, dass durch das fehlende Betriebssystem dies im Moment nicht möglich ist. Ein Fernseher, der auf dem Dachboden ohne Stromanschluss in der Kiste eingelagert ist, ist genauso gebührenpflichtig. Gebühren muss man nämlich für das sogenannte "Bereithalten" bezahlen. Das bedeutet, dass ein Gerät, das ohne großen technischen Aufwand Rundfunkprogramme empfangen könnte, gebührenpflichtig ist. Das gilt für den Fernseher, den ich nur vom Dachboden runtertragen muss ebenso, wie für den Rechner, auf dem man nur ein Betriebssystem laden müsste. Deswegen muss man für die Xbox 360 auch keine Gebühren bezahlen, denn ohne aufwendige Modifikation ist dort kein Internetzugang möglich, ganz im Gegensatz zu Wii und PS3.

Gebühren muss man übrigens unabhängig davon bezahlen, ob man die Geräte auch benutzt oder öffentlich rechtliche Programme empfängt.

Ob das alle sinnvoll oder gerecht ist, ist natürlich eine ganz andere Sache.

onkel2003
2009-09-23, 16:39:29
Ich bin ziemlich sicher, dass es genau so kommen wird. Die Rundfunkanstalten haben schon vor vielen Jahren von den Länderpräsidenten den Auftrag erhalten, ein Modell zu entwickeln, nach dem Haushalte und Firmen abgerechnet werden, nicht mehr Personen.Nein, das hat damit nichts zu tun. Ein PC, der technisch in der Lage wäre, Angebote aus dem Internet wiederzugeben, ist ein sogenanntes "neuartiges Rundfunkgerät". Dabei spielt es keine Rolle, dass durch das fehlende Betriebssystem dies im Moment nicht möglich ist. Ein Fernseher, der auf dem Dachboden ohne Stromanschluss in der Kiste eingelagert ist, ist genauso gebührenpflichtig. Gebühren muss man nämlich für das sogenannte "Bereithalten" bezahlen. Das bedeutet, dass ein Gerät, das ohne großen technischen Aufwand Rundfunkprogramme empfangen könnte, gebührenpflichtig ist. Das gilt für den Fernseher, den ich nur vom Dachboden runtertragen muss ebenso, wie für den Rechner, auf dem man nur ein Betriebssystem laden müsste. Deswegen muss man für die Xbox 360 auch keine Gebühren bezahlen, denn ohne aufwendige Modifikation ist dort kein Internetzugang möglich, ganz im Gegensatz zu Wii und PS3.

Gebühren muss man übrigens unabhängig davon bezahlen, ob man die Geräte auch benutzt oder öffentlich rechtliche Programme empfängt.

Ob das alle sinnvoll oder gerecht ist, ist natürlich eine ganz andere Sache.

ich werd mal nach suchen aber da habe ich ein anderes urteil in kopf wo es drum ging ein tv aufn dachboden in karton.
da urteilte das gericht so das der tv nicht ohne aufwendung benutzt werden kann.


mit der xbox ich selber kenne sie nicht aber ist es so das man da wirklich ohne probs nen browser drauf machen kann ist diese natürlich auch flichtig.

ist es aber so das beispiel das gerät dafür nicht gedacht ist bzw microsoft ne sperre dafür gemacht hat und diese erst umgangen werden muss damit es geht dann ist sie nicht gebührenflichtig.

onkel2003
2009-09-23, 16:49:05
Es geht nur darum, ob der PC hardwaretechnisch ins Internet gehen kann. Welche Software drauf ist, spielt keine Rolle.

ein pc ohne BS kann ich nicht benutzen und keine medien anschauen.

ein lcd wo die firmware zerschossen ist kann ich nicht benutzen und keine medien mit schauen.

nehme ich jetzt das defekte gerät stelle es in keller und kaufe mir keinen neuen dann bist du also der meinung ich müsste für den lcd weiter gez bezahlen ?.
das halte ich aber für sehr fraglich ;-)

die firmware kannste bei ein lcd auch als ein BS ansehn.

_Gast
2009-09-23, 17:17:54
ein pc ohne BS kann ich nicht benutzen und keine medien anschauen.Wenn man tatsächlich nur einen PC besitzt, auf dem nachweislich kein Betriebssystem installiert ist (dieser also nicht lauffähig ist), dann könnte ein Gericht vielleicht entscheiden, dass er nicht zum Empfang bereit gehalten wird. Wer aber besitzt schon einen solchen PC und keinen Fernseher, Radio, Handy, Internet usw?

Denn für die Gebührenpflicht reicht ein einziges zum Empfang bereitgehaltenes Gerät. Wie viele Haushalte in Deutschland gibt es, die weder Handy, Fernseher, Radio (auch Radiowecker oder Autoradio) noch Internet haben? Sieben?

MarcWessels
2009-09-25, 06:01:57
Eben stand ein Typ(angeblich nicht von der GEZ sondern von einem ÖR-Sender) vor meiner Tür und meinte die GEZ würde das komplette Wohnviertel auf unangemeldete Personen überprüfen, unter anderem wohl auch die Internetanschlüsse. Aber bei der GEZ heißt es, Internetfähige PCs + Internetanschluss wären gebührenpflichtig, nun kann die GEZ mir doch nicht nachweisen, dass an meinem DSL Anschluss ein PC hängt, oder doch? Der Typ meinte gleich wir sollten einen Befreiungsantrag stellen, damit würde ich aber indirekt bestätigen, dass ich etwas anzumelden habe und müsste wohl wenigstens 2 Jahre nachzahlen. Eigentlich kann ich ja nur abwarten, nen Befreiungsantrag würden wir eh nicht durchkriegen denke ich...Wieso hast Du Dich überhaupt mit dem Typen unterhalten?