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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist das so rechtskräftig?


shoTTdoGG
2009-09-24, 17:38:05
Fitnessstudio
Herrn x
xxxweg y

1xxxx Berlin



Außerordentliche Kündigung des Vertrags zum Oktober 2010

Sehr geehrter Herr x,

in unserem Telefonat vom 24.09.2009 sicherten Sie mir zu, dass ich auf Grund eines Wohnortwechsels ohne Ummeldung ohne weitere Belege oder Nachweise meinen Vertrag, ordnungsgemäß auslaufend am 01.01.2011, zum Oktober 2010 kündigen kann. Der letzte Monat der Mitgliedschaft ist der September 2010.

Ich bedanke mich herzlich und würde Sie bitten, obige Vereinbarung nebenstehend mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen,




(beide Parteien haben jetzt hier ein Feld zum Unterschreiben)



Danke,
Grüße shoTT

Sony
2009-09-24, 17:48:53
Nein, das ist so nicht ausreichend, weil nirgendwo in dem Schreiben steht, das damit gekündigt wird.
"Hiermit kündige ich ..." muss man schon auch ausdrücklich schreiben.

san.salvador
2009-09-24, 17:52:15
Jop, das ist eine Kündigung ohne Kündigung. :D

revold
2009-09-24, 17:54:45
Quasi eine ankündigung zur kündigung. ;(

RattuS
2009-09-24, 18:14:12
Der Bezug auf das Telefonat allein berechtigt übrigens nicht zu einer außerordentlichen Kündigung, bürokratisch betrachtet.

shoTTdoGG
2009-09-24, 18:58:48
Klar ist das noch keien Kündigung, die würde ich dann im Juni 2010 schreiben. Wenn ich dann beides zusammen hinschicke, geht das klar?

Der Bezug auf das Telefonat allein berechtigt übrigens nicht zu einer außerordentlichen Kündigung, bürokratisch betrachtet.

Aber die Unterschrift dadrunter, oder?

kiX
2009-09-24, 19:16:47
WENN die dir das unterschreiben und zurückschicken, dann kannst du damit kündigen.
Müssen tun die das übrigends nicht, erst recht nicht wie beschrieben.
Es ist schon seltsam, dass der Vertrag ohne Umzugsbeleg aufgelöst werden soll. Das entspricht ja quasi einem Freifahrtschein.

Xanatos
2009-09-24, 19:17:45
He, kündige doch gleich, wo ist das Problem?

kiX
2009-09-24, 19:21:00
Vielleicht weiß er nicht, ob er wirklich im Oktober umzieht? ;)

shoTTdoGG
2009-09-24, 19:28:58
WENN die dir das unterschreiben und zurückschicken, dann kannst du damit kündigen.
Müssen tun die das übrigends nicht, erst recht nicht wie beschrieben.
Es ist schon seltsam, dass der Vertrag ohne Umzugsbeleg aufgelöst werden soll. Das entspricht ja quasi einem Freifahrtschein.


Ja, ich hab mit dem Chef gesprochen.
Ganz einfach, ich werd nicht in Berlin studieren, deshalb muss ich im Sommer umziehen. bis dahin würd ich gern noch im Studio verbleiben. Unterschreibt er das nicht, kündige ich ordnungsgemäß meinen Jahresvertrag zum januar 2010, dann gehen dem betreiber allerdings die 9 Monate Mitgliedsbeitrag flöten. Daher wird er wohl schon unterschreiben...

rokko
2009-09-24, 22:06:29
Es ist schon seltsam, dass der Vertrag ohne Umzugsbeleg aufgelöst werden soll.
Was soll denn ein Umzugsbeleg sein?:freak:

Wolfram
2009-09-24, 22:14:02
WENN die dir das unterschreiben und zurückschicken, dann kannst du damit kündigen.
Müssen tun die das übrigends nicht, erst recht nicht wie beschrieben.
Es ist schon seltsam, dass der Vertrag ohne Umzugsbeleg aufgelöst werden soll. Das entspricht ja quasi einem Freifahrtschein.
Wenn die ihm das unterschreiben, ist der Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen aufgehoben. Dann muss er nicht mehr kündigen. Wenn er kündigen will, braucht er dafür keine Unterschrift des Vertragspartner. Demgegenüber ist aber eine gütliche Einigung wohl die elegantere Lösung.

new_vision
2009-09-25, 07:55:12
Was soll denn ein Umzugsbeleg sein?:freak:

Die Ummeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt vielleicht? ;)

kiX
2009-09-25, 15:26:07
Die Ummeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt vielleicht? ;)
(y)

Wenn die ihm das unterschreiben, ist der Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen aufgehoben. Dann muss er nicht mehr kündigen. Wenn er kündigen will, braucht er dafür keine Unterschrift des Vertragspartner. Demgegenüber ist aber eine gütliche Einigung wohl die elegantere Lösung.
Wenn die ihm das unterschreiben, bestätigen die nur, dass es so besprochen wurde, nicht dass es so gemacht wird. Der Vertrag wird allein dadurch also nicht aufgehoben. Er muss trotzdem noch gesondert kündigen, ansonsten wär das Fitnessstudio berechtigt, weiter die Beiträge einzufordern.
- oder haben wir jetzt aneinander vorbeigeredet?

Wolfram
2009-09-26, 22:51:52
Wenn die ihm das unterschreiben, bestätigen die nur, dass es so besprochen wurde, nicht dass es so gemacht wird. Der Vertrag wird allein dadurch also nicht aufgehoben. Er muss trotzdem noch gesondert kündigen, ansonsten wär das Fitnessstudio berechtigt, weiter die Beiträge einzufordern.

Hatte ich jetzt nicht so aufgefaßt, aber es stimmt, er hat das ziemlich ungeschickt formuliert, so daß man es auch in Deinem Sinne verstehen könnte.