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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuererklärung nachträglich abgeben - Anschreiben?


Mr.Fency Pants
2009-09-29, 08:46:32
Hi,

meine Frau möchte jetzt bis zum 30.09. noch ihre Einkommenssteuererklärung nachreichen, hatte jedoch keine Verlängerung beantragt.

Was muss alles in das Anschreiben mit rein, damit das Finanzamz da keinen Stress macht? Dachte an sowas wie:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich die Lohnsteuererklärung für 2008 nach. Aufgrund beruflicher und persönlicher Verpflichtungen ist mir dies zuvor nicht möglich gewesen..."

Reicht das, oder muss da noch was dazu?

sun-man
2009-09-29, 08:52:50
Im Grunde eine Aussage die nichts bewirkt. Verpflichtung ist Verpflichtung und ob das angenommen wird ist wohl vom Bearbeiter abhängig.
Hat man Dich denn aufgefordert die einzureichen oder machst Du es jetzt einfach zum 30.09 ?
Wenn Du es jetzt einfach machst würde ich da gar nichts dazu schreiben sondern einfach mit dem Standardanschreiben raus geben.

_Gast
2009-09-29, 08:53:22
Ohne beantragte Fristverlängerung kann das auf jeden Fall zu Ärger führen, egal ob man sich dafür entschuldigt oder nicht.

Aber warum lässt sie das nicht von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein machen? Dann verlängert sich die Frist auch ohne Antrag bis 31.12.

Mr.Fency Pants
2009-09-29, 09:03:03
Ich reiche sie jetzt einfach nach, um den Arbeitsweg absetzen zu können, aufgefordert wurde sie nicht.

Wenn ich das durch einen STB oder Lohnsteuerverein machen lasse: muss ich dazu das FA nochmal anschrieben, oder reicht man die dann einfach nur bis 31.12 ein und das FA erkennt das dann an, weil es von einem STb o.ä. kommt oder was muss man in einem solchen Fall tun?

Live1982
2009-09-29, 09:10:09
Ist sie denn Steuererklärungspflichtig? Ich mein einreichen würde ich sie so oder so noch. Sonst verschenkt man am Ende ja Geld :biggrin:

Edit:

um den Arbeitsweg absetzen zu können

ok sieht nicht danach aus. ja auf jeden fall probieren

_Gast
2009-09-29, 09:15:14
Ich reiche sie jetzt einfach nach, um den Arbeitsweg absetzen zu können, aufgefordert wurde sie nicht.Dann ist sie gar nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Personen, die nicht gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, haben für die Abgabe der Steuererklärung vier Jahre Zeit!

Live1982
2009-09-29, 09:16:52
Dann ist sie gar nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Personen, die nicht gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, haben für die Abgabe der Steuererklärung vier Jahre Zeit!

doch so lange? da war ich mir jetzt nich sicher. aber könnte hinkommen :)

Mr.Fency Pants
2009-09-29, 09:24:02
Dann ist sie gar nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Personen, die nicht gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, haben für die Abgabe der Steuererklärung vier Jahre Zeit!

Ah, das ist mal eine interessante Info, wusste gar nicht, dass man solange Zeit hat, wenn man nicht aufgefordert wurde. Das bedeutet, es muss auch nix ins Anschreiben ala sorry für die Verspätung, richtig?

Armaq
2009-09-29, 09:29:47
Hi,

meine Frau möchte jetzt bis zum 30.09. noch ihre Einkommenssteuererklärung nachreichen, hatte jedoch keine Verlängerung beantragt.

Was muss alles in das Anschreiben mit rein, damit das Finanzamz da keinen Stress macht? Dachte an sowas wie:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich die Lohnsteuererklärung für 2008 nach. Aufgrund beruflicher und persönlicher Verpflichtungen ist mir dies zuvor nicht möglich gewesen..."

Reicht das, oder muss da noch was dazu?
Sie bekommt eh einen Verspätungszuschlag für die nicht fristgerechte Abgabe. Dagegen könnt ihr auch nichts machen, 4 Monate ist leider zu lang.

Falls du Fragen hast, schick mir ne PM (Ich studiere Wirtschaftsrecht und mach derzeit beim einer StB GmbH mein Praktikum).

_Gast
2009-09-29, 09:34:26
Sie bekommt eh einen Verspätungszuschlag für die nicht fristgerechte Abgabe. Dagegen könnt ihr auch nichts machen, 4 Monate ist leider zu lang.

Falls du Fragen hast, schick mir ne PM (Ich studiere Wirtschaftsrecht und mach derzeit beim einer StB GmbH mein Praktikum).Hast du den Thread nicht gelesen. Sie unterliegt gar nicht der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung!

Seit 2008 hat man 4 Jahre Zeit, seine Steuererklärung abzugeben, wenn man nicht der Abgabepflicht unterliegt (davor waren es 2 Jahre). Wer also nur die Fahrtkosten absetzen will, kann die Steuererklärung für 2008 auch noch 2012 abgeben.

Armaq
2009-09-29, 09:40:01
Hast du den Thread nicht gelesen. Sie unterliegt gar nicht der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung!

Seit 2008 hat man 4 Jahre Zeit, seine Steuererklärung abzugeben, wenn man nicht der Abgabepflicht unterliegt (davor waren es 2 Jahre). Wer also nur die Fahrtkosten absetzen will, kann die Steuererklärung für 2008 auch noch 2012 abgeben.
Wie kommst du darauf? Niemand hat geschrieben, dass keine Pflicht besteht und diese Pflicht besteht übrigens kraft Gesetz § 25 EStG. Einen Ausnahmetatbestand sehe ich hier gerade nicht. Falls sie nur Lohn/Kapitalerträge bezieht, muss sie nicht (mit weiteren Einschränkungen, da sie 2008 veranlagt und die KapErtrSt. erst 31.12 zu laufen beginnt). Es wäre aber dumm dies nicht zu tun.

Ajax
2009-09-29, 09:47:44
Besteht eine Abgabepflicht? Wenn nein, dann passiert gar nichts, bzw. wird normal veranlagt.
http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Aktuelles/Termine_und_Fristen/Arbeitnehmer.php?f=Muenchen&c=n&d=x&t=x

Bei Abgabepflicht, würde ich schriftlich um Verlängerung wegen Krankheit bitten.

Live1982
2009-09-29, 09:49:37
sie scheint ja nur erträge nach §2 Abs.1 Nr.4 i.v.m. §19 EStG bzw. §2 Abs.2 Nr.2 i.v.m. §§8,9,9a EStG zu haben (nichtselbstständige arbeit)

und damit is die ESt mit der Lohnsteuervorauszahlung abgegolten ( §46 Abs.2 EStG)

*klugscheiß* :biggrin:

Schlupp
2009-09-29, 09:52:08
Sie bekommt eh einen Verspätungszuschlag für die nicht fristgerechte Abgabe. Dagegen könnt ihr auch nichts machen, 4 Monate ist leider zu lang.

Falls du Fragen hast, schick mir ne PM (Ich studiere Wirtschaftsrecht und mach derzeit beim einer StB GmbH mein Praktikum).


Leider totaler Blödsinn!


Wenn man nicht verpflichtet ist eine Erklärung abzugeben (sprich nicht selbstständig, etc.), hat man seit 2008, 4 Jahre Zeit die Steuererklärung abzugeben.
Die Regelung gilt für alle Steuererklärungen ab dem Jahre 2005.
Der 31.05. ist jährlicher Stichtag für alle, die Einkünfte aus selbstständigen Einkünften hat. Fristverlängerungen sind auf mehrfachen Wegen möglich.

Habe selbst erst April/Mai diesen Jahres meine Erklärungen für 2006, 2007 und 2008 auf einen Schlag abgegeben. Ohne irgendwas 2 od. 3 Wochen später meine Benachrichtigungen bekommen und nen paar Tage später wurden bei mir die Rückzahlungen gebucht.


Siehe: http://www.steuerlexikon-online.de/Fristen.html oder http://www.steuermix.de/news.php?extend.15

_Gast
2009-09-29, 11:00:21
Wie kommst du darauf? Niemand hat geschrieben, dass keine Pflicht besteht und diese Pflicht besteht übrigens kraft Gesetz § 25 EStG. Einen Ausnahmetatbestand sehe ich hier gerade nicht.Was lernt ihr denn eigentlich bei diesem Studium? ;)

In §25 EStG steht doch, dass nur dann eine Pflicht besteht, wenn nicht nach §46 eine Veranlagung unterbleibt. Und §46 ist die Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Und wenn jemand schreibt, dass er die Steuererklärung nur wegen der Fahrkosten machen will, dann gehe ich davon aus, dass er bisher nicht veranlagungspflichtig war. Sonst wüsste er das ganz sicher.

ux-3
2009-09-29, 12:11:43
Ich bin verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Ich bin viele Jahre erst im Herbst dazu gekommen. Ich hab nie ein Schreiben beigelegt. Ich hab nie ein Wort wegen der Verspätung gehört. Aber ich habe auch immer was bekommen. Falls eine Nachzahlung fällig ist, werden wohl Zinsen anfallen. Aber sonst sind die dankbar für das zinslose Darlehen.

Mr.Fency Pants
2009-09-29, 12:20:23
Danke für die ganzen Infos. Ich fasse nochmal kurz zusammen, damit es klarer wird:

Meine Frau wurde nicht dazu aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben und hat bisher auch noch keine abgegeben. Für letztes Jahr ( da waren wir noch nicht verheiratet) wollen wir nun eine Erklärung abgeben. Angegeben habe ich die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (+betriebliche Altersvorsorge) sowie die Fahrtkosten geltend gemacht, ansonsten nichts (wie bei mir übrigens).

Ich selbst habe eine Verlängerung beantragt, obwohl das wohl gar nicht nötig gewesen wäre, so wie ich das hier lese.

Armaq
2009-09-29, 13:38:15
Ich habe die Ausnahmen ja selbst hingeschrieben, aber erfreut euch ruhig. :ugly:

Edit: Und dann noch einzelne Sätze rauspflücken, um zu zeigen wie klug man ist.

Craig
2009-09-29, 15:15:19
Einfach kommentarlos einschicken. So habe auch ich das immer gemacht.