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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Herstellergarantie bei Festplatten und OEM/Grauimporte


JFZ
2009-10-03, 10:24:45
Hi,

Wie geht ihr damit um, wenn ihr eine Festplatte mit beschränkter/keiner Herstellergarantie vom Händler kriegt, obwohl ihr eigentlich eine mit voller Herstellergarantie erwartet habt?

ich habe mir eine Samsung F3 bei Comtech (http://www.comtech.de/product_info.php?ref=2&pID=340199&seo=1000GB-Samsung-SpinPoint-F3-HD103SJ) gekauft. Habe mir dabei extra einen Händler ausgesucht, der auch was von Herstellergarantie in der Artikelbeschreibung schreibt. Jetzt natürlich gleich mal geprüft, was diese Seriennummer bei Samsung sagt und ich kriege den Status "Out of Service area".

Kann ich den Händler jetzt irgendwie belangen oder hat das alles so seine Richtigkeit? Ich mein, wenn da nix bei der Artikelbeschreibung stehen würde, wäre da schlecht was zu machen, aber es steht ja explizit "drei Jahre Herstellergarantie" (auch wenn er sich mit "Für die Richtigkeit der Artikelbeschreibung und der Abbildung wird keine Haftung übernommen." aus der Affaire ziehen will)

The product has been brought in from outside of this service region and cannot be serviced. Please contact your reseller or distributor.

mFuSE
2009-10-03, 15:14:17
Ich hatte vor einiger Zeit mal genau diesen Fall ... OEM Platten gekriegt, bzw 2 bestellt und eine davon war als OEM markiert (Es waren Seagate Platten).

Habe das aber erst gemerkt als Seagate eine kostenlose Aktion machte, als es darum ging die Baracude4 Platten tauschen zu lassen, sofern man Probleme im Raid Modus hatte.


Dies traf bei mir zu, also die S/N übergeben und wollte mir das Formular zur RMA rauslassen... als dann die Meldung kam eine der Platten sei außerhalb der Endkundengarantie war ich im ersten Moment natürlich richtig glücklich :eek:
(Seitdem ist das erste was ich bei neuen Festplatte mache, noch ehe ich sie aus der Folienverpackung nehme, die S/N online zu überprüfen)



Allerdings war das ganze nach 2 Mails getan ... in der 2ten wurde ich gebeten Rechnung, Anschrift und Kontaktdaten des Händlers mitzuschicken der mir die OEM Platte verkaufte ...

Getauscht wurden mir dann übrigens doch beide Platten .. da soll mal wer was gegen den Seagate Support sagen ;)




Auch scheinen wohl die Hersteller (in dem Fall Seagate) nicht zu mögen wenn OEM Platten beim Endkunden landen ...
Insofern würde ich den Händler mal freundlich darauf hinweisen was das soll ...



(Trotzdem bestellte ich Festplatten immer mit der Bemerkung "keine OEM" ... ist für mich ja trotzdem ein Zeitverlust wenn ich was hin-und herschicken muss)



Edit:
Aber ... in deinem Fall steht da nochmal explizit eine Unterscheidung zwischen OEM .. und dem 103 Fall .. was das wieder zu bedeuten hat ... ka.. ist wohl was Samsung spezielles ...

Andi_669
2009-10-04, 00:45:09
Hatte auch schon so was, meine 500er WD so vorletztes Weihnachten bestellt bei Mindfactory, da kam dann auch so eine Meldung wie bei dir, ;(
aber ich bin mir jetzt nicht sicher ob da was von der Garantie dabeistand,

meine 640er WD hab ich vor ca. 3-Monaten bei Amazon bestellt u. da gibt es bei der Online Überprüfung die vollen 5-Jahre Herstellergarantie :)

ich weiß jetzt nicht ob das bei Amazon immer so ist, ich hatte allerdings bei den Sachen die ich bei Amazon bestellt habe noch nie das Gefühl das die waren schon mal bei jemanden waren,
u. seltsam ist auch das die mache Sachen relativ spät als lieferbar haben, wenn die einschlägigen Shops auf Geizhals schon liefern können,
das könnte ein Hinweis darauf sein das die vom lizenzierten Zwischenhändler des Herstellers oder bei Hersteller selbst beziehen,
während die anderen eventuell selber aus Fern-Ost importieren. :rolleyes:

(kann aber auch sein das meine Gedankengänge Blödsinn sind u. das alles Zufall ist.)

Gast
2009-10-04, 05:56:32
Zurückschicken und einen bösen Brief an Samsung und den Händler schicken.

Das ist in vielen Fällen bereits Betrug, wenn nicht explizit angegeben ist, das es sich um OEM/0 Jahresmodelle handelt.

Entweder steht die Garantiezeit direkt dabei oder man geht davon aus, das jedes Laufwerk die Standardgarantie des Herstellers hat. Alles andere müsste eigentlich angegeben werden...

Manche Händler wie Mindfactory haben auch schon WD Laufwerke verschickt die ebenfalls keine 3-5 Jahre Garantie hatten und das obwohl diese nur einen Bruchteil der gesamten Lieferung ausmachen (siehe Geizhals Bewertungen).
Mindfactory schrieb in einer Forum Antwort, das sie sie zurücknehmen würden, aber sie den Zustand vor dem Verkauf nicht prüfen könnten (ist klar :rolleyes: )

WD hat das sogar mal bei der Raptor Serie gemacht, die gabs einmal mit 5 Jahren und einmal ohne... wer da nicht genau hinschaut hat den Ärger am Hals und manchmal schlampen ja vorher schon die Händler mit ihren Angaben.

Auf jeden Fall ist das nicht richtig. Ich würde mein Geld zurück verlangen und auf Nachbesserung bestehen. Besser noch: Hersteller wechseln, sonst lernen die es nie.
Das geht schon länger so, also bei WD & Samsung extrem aufpassen. Online würd ich diese Marken eher nicht bestellen..

Gast
2009-10-04, 05:57:56
Achja, Geizhals scheint ebenfalls Wind davon bekommen zu haben, denn Samsung selbst schreibt:

HDD/ODD Service & Support Deutschland
Herzlich willkommen bei Ihrem Service & Support für Samsung Festplatten und optische Laufwerke in Deutschland!

Wichtige Service-Information für Festplatten und optische Laufwerke, gültig seit dem 01.07.2008

Sehr geehrte Kunden,
um unsere Service-Abwicklung für Festplatten (HDD) weiter für Sie zu optimieren und die Austauschzeit zu verkürzen, haben wir seit dem 01. Juli 2008 eine grundlegende Änderung in unserer Service-Abwicklung vorgesehen.

Bevor Sie ein Festplatten-Laufwerk künftig zum Service anmelden, überprüfen Sie bitte mit dem am Seitenende zum Download zur Verfügung gestellten Samsung HDD Seriennummern Tracking Tool vorab, ob es sich bei der jeweiligen Festplatte um ein Modell für den Verkauf im europäischen Markt handelt. Laufwerke, die nicht für den europäischen Markt bestimmt sind, werden ab dem 01. Juli 2008 nicht mehr von unserem europäischen Service gedeckt.

Diese Änderungen gelten ausschließlich für den Service in Deutschland!

Steht extra als Link mit dabei.. was soll man sich da denken.

KinGGoliAth
2009-10-04, 16:37:10
im samsung F1 thread gibt es zum thema grauimporte auch eine diskussion. dort war ein link iirc ins luxx wo das ganze thema in einem eigenen thread lang und breit bearbeitet wurde. mal sehen ob ich das noch finde...

ah hier:
OEM, Grauimporte, Gewährleistung - Quatsch und Aufklärungsthread! (http://www.hardwareluxx.de/community/showthread.php?t=548773)

Philibilli
2010-06-03, 20:20:29
Hier gibt es einen ausgezeichneten Artikel zum Thema "OEM-******" (so nenne ich es mit voller Absicht!):

http://ht4u.net/reviews/2010/oem_hdd_artikel/

KinGGoliAth
2010-06-06, 18:44:35
Hier gibt es einen ausgezeichneten Artikel zum Thema "OEM-******" (so nenne ich es mit voller Absicht!):

http://ht4u.net/reviews/2010/oem_hdd_artikel/

danke für den link. auch hier ist wieder wissenswertes dabei. jeder käufer sollte sofort nach erhalt der ware die seriennummer seiner neuen platte prüfen und im falle von oem ware die platte(n) so lange zurückschicken bis er eine retail platte bekommt. anders kann man es den shops offenbar nicht beibringen und die nachteile für den käufer sind enorm, wenn man beispielsweise statt den 3 jahren herstellergarantie schon nach 6 monaten vom händler im regen stehen gelassen wird indem er auf die beweislastumkehr zeigt.
frechheit. :mad:

JFZ
2010-06-06, 22:00:16
jeder käufer sollte sofort nach erhalt der ware die seriennummer seiner neuen platte prüfen und im falle von oem ware die platte(n) so lange zurückschicken bis er eine retail platte bekommt. anders kann man es den shops offenbar nicht beibringen und die nachteile für den käufer sind enorm, wenn man beispielsweise statt den 3 jahren herstellergarantie schon nach 6 monaten vom händler im regen stehen gelassen wird indem er auf die beweislastumkehr zeigt.
frechheit. :mad:

kann ich nur zustimmen. Wobei ich jetzt beim letzten Shop die Antwort erhalten haben:
"Wir würden Sie bitten die Festplatte bei "defekt" zu uns einzusschicken. Sie erhalten wie ausgeschrieben die 3 Jahre Herstellergarantie bei uns."

fand ich noch akzeptabel, gerade weil ich die Platte dringend gebraucht hatte und kein Bock auf eine Rücksendeorgie hatte.

KinGGoliAth
2010-06-06, 22:31:18
kann ich nur zustimmen. Wobei ich jetzt beim letzten Shop die Antwort erhalten haben:
"Wir würden Sie bitten die Festplatte bei "defekt" zu uns einzusschicken. Sie erhalten wie ausgeschrieben die 3 Jahre Herstellergarantie bei uns."

fand ich noch akzeptabel, gerade weil ich die Platte dringend gebraucht hatte und kein Bock auf eine Rücksendeorgie hatte.

ganz sicher ist man damit aber auch nicht. geh nach 2 1/2 jahren nochmal zu dem shop mit "damals haben sie gesagt...". da hast du gute chancen ausgelacht und weggeschickt zu werden.

JFZ
2010-06-07, 21:40:58
ganz sicher ist man damit aber auch nicht. geh nach 2 1/2 jahren nochmal zu dem shop mit "damals haben sie gesagt...". da hast du gute chancen ausgelacht und weggeschickt zu werden.

Ja schon, aber ich habe sowohl die originale Werbung mit "3 Jahren Garantie" als auch die ausgedruckte eMail neben der Kaufquittung. Also ein bisschen mehr in der Hand als eine mündliche Aussage.

Ric
2010-06-07, 22:04:03
Ja schon, aber ich habe sowohl die originale Werbung mit "3 Jahren Garantie" als auch die ausgedruckte eMail neben der Kaufquittung. Also ein bisschen mehr in der Hand als eine mündliche Aussage.


Dann hast du eine eindeutig mit Rechtsmängeln behaftete Sache erhalten. Hier greift das Sachmangelgewährleistungsrecht. Du kannst auf eine mangelfreie Sache bestehen.

Jedoch endet die Sachmangelgewährleistung nach 2 Jahren. - Steht auf dem Kaufbeleg nicht, dass der Händler die Garantie gibt, sondern der Hersteller der Sache, dann hast du keinen durchsetzbaren Anspruch gegen den Händler.

Werbung mit Garantieversprechen:
Der Sache haftet der Rechtsmangel der fehlenden Gewährleistung an -> Nach 2 Jahren ab Gefahrenübergang verjährt. -> nichts Wert

Quittung/Rechnung mit Garantieversprechen
Der Sache haftet der Rechtsmangel der fehlenden Gewährleistung an -> Nach 2 Jahren ab Gefahrenübergang verjährt. -> nichts Wert

Mailverkehr mit der Aussage:
Kann man als eigenes Garantieversprechen des Händlers auslegen. Anzumerken wären noch Probleme bei der Beweiskraft der Aussage.
-> diese ist einzig etwas Wert.

Solange der Händler nicht insolvent/verschwunden ist, kannst du gegenüber dem Händler einen Anspruch durchsetzten, aber im Endeffekt nur wegen des Mailverkehrs. Der Hersteller ist raus aus der Sache.