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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkäufer schickte an Kontaktadresse


Craig
2009-10-05, 13:27:54
...statts an meine, in der Kaufabwicklung angegebene, Lieferadresse bei Ebay. Somit erreichte mich ein Ticket erst viele Tage später nach dem Spiel. Nun weigert er sich, seinen Fehler einzugestehen.

Wie würdet ihr nun vorgehen? Den Fall über ebay laufen lassen?

Gibts da irgendwelche Fallbeispiele online?

Chrisch
2009-10-05, 18:05:48
Der Verkäufer ist nicht dazu verpflichtet an eine andere Adresse zu verschicken als die Kontaktadresse welche man nach dem Verkauf bekommt (nicht die in der Kaufabwicklung!).

Wenn du eine andere Adresse hast ändere diese bei eBay.

Berni
2009-10-05, 19:25:55
Aja und wieso gibts dann extra eine Kaufabwicklug mit Angabe der Lieferadresse? Das wäre dann doch vollkommen umsonst.
Über ebay laufen lasssen bringt nichts. Er erhält halt ne (natürlich: automatisierte) Verwarnung aber passieren tut 0,0. Bei Paypal würdest du das Geld wohl zurückkriegen weil dort der Verkäufer zwingend an die Adresse liefern muss die du angibst.

Edit: Wobei es sein könnte dass sich auch Paypal weigern würde weil die erstens gewisse Sachen ausschließen (Tickets könnten evtl. dazuzählen) und du zweitens ja es irgendwie doch bekommen hast...

Annator
2009-10-05, 19:47:30
Der Verkäufer ist nicht dazu verpflichtet an eine andere Adresse zu verschicken als die Kontaktadresse welche man nach dem Verkauf bekommt (nicht die in der Kaufabwicklung!).

Wenn du eine andere Adresse hast ändere diese bei eBay.

Hä natürlich. Lieferadresse ist halt Lieferadresse.

Craig
2009-10-05, 23:36:21
Schon mal gehört, dass ihr euch auch etwas an einen Zweitwohnsitz oder Urlaubsort schicken lassen möchtet?!

Siegfried
2009-10-06, 00:40:21
nein bei paypal muss der verkaeufer an die im account registrierte adresse liefern
an was anderes liefern erfahrene verkaeufer nicht

cartman5214
2009-10-06, 08:59:59
Paypal-Regelungen sind schön und gut und machen manches auch manchmal einfacher. Allerdings sind diese maximal Erweitrungen des üblichen Ablaufes ohne verbindlichen Charakter. Bestandteil des geschlossenen Kaufvertrages sind Preis(unstrittig), Kaufobjekt(unstrittig) und Lieferkondition.

Und an sich sind auch die Lieferkonditionen unstrittig. Der Verkäufer verpflichtet sich an eine durch den Käufer festgelegte Lieferadresse zu versenden. Diese mag üblicherweise mit den Kontaktdaten übereinstimmen, aber gerade wenn explizit andere Daten hinterlegt sind ist das Minimum eine Nachfrage welche Adresse genau gemeint ist.
Da die Tickets nicht durch ein Ereigniss ausserhalb des Verantwortungsbereiches des Verkäufers nutzlos wurden (unüblich längere Postlaufzeit...) sondern durch die Verwendung der falschen Adresse: Geld zurück. Wenn Ebay und PP nicht will dann Mahnen und anschließend Mahnbescheid.

Craig
2009-10-12, 13:59:59
Leider habe ich es nicht durch Paypal bezahlt, da dies nich möglich war. Der Verkäufer ist nun im Urlaub und will sich danach bei mir melden :/