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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkehrsverstoß im Ausland - WTF?!


Sergej
2009-10-06, 16:06:59
Ok, das erste WTF vergebe ich für den Verstoß selbst. Es war in Oslo, und ich hatte beim Parken, lt. dem gelben Zettel an der Windschutzscheibe, "nur" 4,70 (!) statt der nötigen 5,00 Meter Abstand zur Kreuzung/Abbiegung gehalten. Umgerechnet ca. 55,- EUR.

Naja, Zettelchen ignoriert. Heute das zweite WTF: Ein Brief aus London. Zahlungsaufforderung über knapp 95,- EUR.

Muss ich den Wichsern das bezahlen, wenn nein, was wollen die sonst machen? Das Schreiben kam nicht von dt. Behörden, hat einen Briefkopf der Kommune Oslo. Aber in feinstem deutsch verfasst.

Annator
2009-10-06, 16:12:38
Musst du nicht. Würde aber dann in England nie wieder Auto fahren. ;)

Deathrid3r
2009-10-06, 16:21:30
So ungefaehr.

Soweit ich weiss, wird sowas uber Landesgrenzen nciht weiter verfolgt weil der Aufwand in keiner Relation zum Gewinn steht und es ja keinen "Auslieferungsvertrag" oder sonstwas fur so Kleinigkeiten gibt.

Andererseits wirst du eventuell Probleme bekommen wenn du in demjenigen Land wieder bist, oder wieder zu Schaden kommen laesst.

Genaueres weiss ich aber auch nicht...

Dass der Brief aus London, und nicht Oslo kommt, ist aber echt komisch.

Philipus II
2009-10-06, 16:39:52
Wenn du dort demnächst wieder unterwegs bist, ist es eventuell sinnvoll, es einfach zu zahlen. Sonst ist nichtzahlen oft eine Lösung.

Sergej
2009-10-06, 16:42:36
Hab grade noch mal genauer nachgeschaut: Der Brief kommt aus London, da die norwegischen Behörden die Sache anscheinend an "Euro Parking Collection plc" abgetreten haben. Ich soll sogar auf ein dt. Konto bei der SEB Bank überweisen.

Meine Frage ist nun, ob ich befürchten muss, dass die Sache an dt. Behörden weitergeleitet wird? Im Brief steht sinngemäß, dass bei jedem Schriftwechsel das Bußgeld erhöht wird. Wenn das dann in letzter Instanz bei der dt. Polizei landet, bin ich vllt. ein Vermögen los?!

blackbox
2009-10-06, 16:58:05
Gleich der erste Treffer bei Google:
http://www.google.com/url?sa=t&source=web&ct=res&cd=1&url=http%3A%2F%2Fwww1.adac.de%2FRecht_und_Rat%2FVerkehrssuenden%2FVerkehrsversto esse_im_Ausland%2Fdefault.asp&ei=DVrLSpLrEZLAsAbW0-2OAw&usg=AFQjCNEgyv-rkCHy_FbYL87bmA1z4iPo5A&sig2=QOOrqQgsNgvZclutUiq0bA

Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, können in Deutschland – mit der Ausnahme von Österreich – derzeit grundsätzlich nicht vollstreckt werden.

derpinguin
2009-10-06, 17:04:45
Ich würd die Schweden einfach Schweden sein lassen und nüscht zahlen.

Pinoccio
2009-10-06, 17:14:15
Ok, das erste WTF vergebe ich für den Verstoß selbst. Es war in Oslo, und ich hatte beim Parken, lt. dem gelben Zettel an der Windschutzscheibe, "nur" 4,70 (!) statt der nötigen 5,00 Meter Abstand zur Kreuzung/Abbiegung gehalten. Umgerechnet ca. 55,- EUR.In Deutschland dürftest du für diesen Verstoß (ja, diese Regelung gibt es auch hier, § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO) sogar abgeschleppt werden.

Da würde ich also mal ein WTF an deine Fahrschule vergeben ;-)

mfg

N!mrod
2009-10-06, 17:15:04
Ich würd die Schweden einfach Schweden sein lassen und nüscht zahlen.

Oslo is aber in Norwegen. ;)

Annator
2009-10-06, 17:17:35
Warscheinlich "verjährt" das sogar irgendwann.

ux-3
2009-10-06, 17:33:34
Wenn einem die Reisefreiheit keine 100 Euro wert ist...

derpinguin
2009-10-06, 17:41:30
Oslo is aber in Norwegen. ;)
Absicht...

muss ja nicht jeder wissen, dass ich mich vertan hab

Hellspinder
2009-10-06, 18:37:29
ging mir ähnlich, ich hab mal von der Stadt Braunschweig ne Strafe über 35 Euro bekommen weil ich am Bahnhof 5 min (!) auf nem Behindertenparkplatz geparkt habe weil wirklich alles voll war.

Hab mir auch gedacht zahlste einfach nicht, aber ich bin leider öfter mal in Braunschweig, da hab ich lieber gezahlt :(

bleipumpe
2009-10-06, 18:55:50
Ich kann jetzt nur eine eigene Erfahrung wiedergeben. Freunde haben einen Zahlbescheid der Oslo Stadtmaut ignoriert. Der Brief kam ebenfalls aus der Zentrale in London. Die Mahnungen wurden im Verlauf ebenfalls abgetan. Irgendwann kam dann der Brief mit der gerichtlichen Vollstreckung via Gerichtsvollzieher. Inzwischen waren daraus ~250€ geworden. Von daher wäre ich persönlich sehr vorsichtig. Kann aber sein, dass die Stadtmaut da konsequenter gehandhabt wird.

mfg b.

Marc-
2009-10-07, 23:15:01
Ich kann jetzt nur eine eigene Erfahrung wiedergeben. Freunde haben einen Zahlbescheid der Oslo Stadtmaut ignoriert. Der Brief kam ebenfalls aus der Zentrale in London. Die Mahnungen wurden im Verlauf ebenfalls abgetan. Irgendwann kam dann der Brief mit der gerichtlichen Vollstreckung via Gerichtsvollzieher. Inzwischen waren daraus ~250€ geworden. Von daher wäre ich persönlich sehr vorsichtig. Kann aber sein, dass die Stadtmaut da konsequenter gehandhabt wird.

mfg b.


Wenn ich das richtig deute handelt es sich hier nicht um ein behördliches knöllchen sondern um eine erhöhte parkgebühr (wie beispielsweise das erhoehte befoerderungsentgeld beim schwarzfahren) gemäss den geschaeftsbedingungen.
Dies ist eine privatrechtliche forderung die natuerlich grenzueberschreitend verfolgt werden kann und verfolgt wird. sämtliche dafuer entstehenden kosten und auslagen wird der TS zahlen muessen. Es ist bei solchen unternehmen nichtmal unueblich das deutsche tocherunternehmen bestehen und/oder deutsche inkassounternehmen zum konzern gehören. Insofern wuerde ich sehr sicher davon ausgehen das dies verfolgt wird. Das zieht dann den ueblichen weg nach sich... Mahnung, mahnbescheid, vollstreckungsbescheid... am ende im zweifel pfändung. Davon kannst du sehr sicher ausgehen. Und einwendungen dagegen sind relativ sinnlos. also zahls und gut ist. wird nur teurer, berechtigt ist es auch... dein fehler... persönliches pech eben.