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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ex-Affäre zeigt mich an


Gast
2009-10-06, 18:22:06
Person A = Ich
Person B = Meine Ex + Affäre
Person C = Meine Freundin



Person A ist in einer Beziehung mit Person C
Person A hatte eine Affäre mit Person B.
Person A beendet die Affäre Person B, aufgrund seiner Beziehung mit Person C
Person B beleidigt aufgrunddessen Person A. mit Begriffen wie "*********" "F*k dich Penner"


Person B erpresst daraufhin Person A, die Affäre Person C zu erzählen.
Aufgrundessen kreuzt Person A vor Person Bs Haus auf , und wird von der Polizei des Feldes verwiesen.

Person B erzählt daraufhin Person C von der Affäre
Person C verlässt Person A


Person A beleidigt daraufhin Person B , soziale Netzwerke wie Studivz, Facebook, Wer-kennt-wem auf ehrverletzende und herabwürdigende Weise, bei Dritten, aus dem Bekanntenkreis von Person B. Begriffe wie ""schlampe" "wixvorlage" fallen.
Unter Verwendung eines falschen Accounts Beleidigt Person A Person B auch persönlich und droht dieser weitere Personen aus dem Freundeskreisüber Person Bs verhalten aufzuklären.
Diese Beleidgungen erfolgen innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen.

2 Wochen später
in dieser Zeit ist Person A wieder mit Person C zusammengekommen. Und verliert jegliches Interesse mit/über Person B zu schreiben.

Person B hat sich jedoch schon an einen Anwalt gewendet.
Dieser schreibt Person A einen Brief, mit einer beigefügten Unterlassungserklärung.

Diese besagt Person A muss,
1. unterlassen jedlichen Kontakt zu Person B aufzunehmen
2. sich jedlicher Äußerungen gegenüber Person B und oder gegenüber Dritten zu enthalten.
3. sollte Person A gegen die Punkte 1 und 2 verstoßen, dieser Person B Summe X zahlen müsste.
4. Die Anwaltkosten die Person B hatte. zu erstatten.


sollte er diese Unterlassung nicht unterschrieben bis zum Tag X zurückgeschickt werden. Sollen gerichtliche Schritte eingeleitet.
Strafantrag wurde schon gestellt

Zudem soll erwähnt werden das Person B, bei anderen Leuten die Affäre mit Person A immer verleugnet hat und diesen desöfter bei Dritten schlecht gemacht hat.


Fragen
Wird dieser Fall von einer Staatsanwaltschaft untersucht werden?
Was drohen Person A für Strafen?
Soll er diese Unterlassungserklärung unterschreiben?
Übernehme Rechtsschutzversicherungen so einen Fall?

atlantic
2009-10-06, 19:44:59
hmm

Typischer Fall von weiblicher Eifersucht, denke ich. Wenn man schon nicht den Mann kriegt, dann wenigstens nen Teil seiner Kohle (hier uA auch die Anwaltskosten, die aber sicher strittig sind)

Da Person B die Affäre mir Person A immer abgestritten hat, hätte Person A, wäre er weise gewesen, schon vorher Lunte riechen können.

[x] unter Lebenserfahrung verbuchen und den eigenen Anwalt fragen, was passieren kann

Gast
2009-10-06, 20:14:40
Naja trotzdem will meine Ex mich verklagen, und die Anwaltkosten soll ich auch bezahlen.

Zudem habe ich sie ja auch nachweislich beleidigt. Hat sich ja alles aufgenommen was es aufzunehmen gab.

Sie hat mich auch beleidigt, aber die Sms und die mails, habe ich alle gelöscht, da ich dies vor meiner Freundin verheimlich wollte......und niemals gedacht habe das ich post vom anwalt bekommen würde.

pest
2009-10-06, 20:30:01
Person A ist ein Arschloch

ToxiC 1l
2009-10-06, 20:31:00
sich an einen anwalt wenden und den fragen, wie man aus dieser sache wieder raus kommen kann.

Gast
2009-10-06, 20:40:30
wobei, sich person B, an ihrem ex sowas von ran gemacht hat, dass er kaum nein sagen konnte.

als er dann die affäre mit b beendet hat, ist sie ausgerastet.


Betrügen ist nicht gut.

B und C waren aber befreundet. B ging mit C Käffchen trinken, während sie hinterum mit A gepoppt hat.

mbee
2009-10-06, 23:11:23
Person A ist ein Arschloch
Ergänzung: Ein dämliches Arschloch
Sich gegenseitig beleidigen und Verleumdung sind eben zwei paar Schuhe...

Popeljoe
2009-10-06, 23:12:31
Wie hat sie denn die Aufnahmen deiner Aussagen gemacht?
Ansonsten: von einem Schrieb eines Anwalts würde ich mir nicht gleich in die Hose machen.
Bemüh dich um einen eigenen Anwalt und lass den dann einen ebenso tollen Schrieb fristgemäß zurückschicken und die Forderungen zurückweisen. ;)
Ansonsten: siehe Atlantic, solche Querfi...reien bringen eben nur Stunk, wer schlau ist lässt die Finger davon.
Aber ich weiß: die Schwanzsteuerung hat dir sicher andere Tips gegeben! :ulol:

Super-S
2009-10-06, 23:23:41
Person A ist ein Arschloch

:biggrin: hihi....wie geil... musste soooo lachen.

Ne im ernst... haste Dir "A", selbst zu zuschreiben. Damit hättest Du rechnen müssen... und "Du" bist fremd gegangen.

Geschiet Dir irgendwie alles Recht.

Gast
2009-10-06, 23:49:26
hier gehts nicht um moralische dinge.
Ja bin fremdgegangen. Neue Freundin (C) und Ex (B) waren aber genauso befreundet.
Ex hatte mir auch nen 3er angeboten... neue freundin wollte nicht. und so hat sie mich halt alleine geschnappt.



aber es kommt mir drauf an, ob sie strafrechtlich gegen mich vorgehen kann.
und ja ich bin ein arschloch.

deswegen frage ich jetzt die arschlöcher unter euch, wie kommt man aus dieser sache raus. bzw MUSS ich die anwaltkosten von ihr bezahlenn, wenn ich die erklärung unterschriebe.

gutmenschen und sonstige moralapostel, können auch gerne nichts sagen, solange es mir nicht weiterhilft.

Wolfram
2009-10-07, 00:01:08
Person A beleidigt daraufhin Person B , soziale Netzwerke wie Studivz, Facebook, Wer-kennt-wem auf ehrverletzende und herabwürdigende Weise, bei Dritten, aus dem Bekanntenkreis von Person B. Begriffe wie ""schlampe" "wixvorlage" fallen.
Unter Verwendung eines falschen Accounts Beleidigt Person A Person B auch persönlich

Du hast Dich strafbar gemacht, räumst Du doch selbst ein. Daß Dir Deine Rechtschutzversicherung die Anwaltskosten für die Folgen einer vorsätzlichen strafbaren Handlung bezahlt, wage ich schwer zu bezweifen.

Nimm Dir einen Anwalt, der soll klären, ob es für Dich günstiger ist, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder eine Strafanzeige der Gegenseite zu riskieren. Nur in letzterem Fall würde sich die Staatsanwaltschaft damit beschäftigen. Je nach Art und Umfang Deiner Vergehen würde ich es da aber nicht drauf ankommen lassen. Und viel Geld kosten wird Dich die Sache so oder so.

Gast
2009-10-07, 00:29:01
Worauf ist betreffend des Wortlauts der Unterlassungserklärung zu achten?
Der Unterzeichner sollte sich nicht unnötigerweise auch zur Zahlung noch nicht bezifferten Schadensersatzes oder gar zum Ausgleich einer anwaltlichen Kostennote verpflichten. Dies ist für die Beseitigung der Wiederholungsgefahr nicht erforderlich.

Was versteht man unter Abmahnkosten?
Erfolgt die Abmahnung unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts, ist in der Regel eine Kostennote beigefügt. Diese Abmahnkosten sind Vorbereitungskosten eines gerichtlichen Verfahrens und fallen der unterliegenden Partei zur Last. Kommt es nicht zum Prozess, weil die Unterlassungserklärung abgegeben wird, so erfolgt die Kostenerstattung aufgrund eines Erstattungsanspruchs nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag.



Hieraus folgt die Anwaltkosten muss ich nicht bezahlen! Den letzten absatz verstehe ich aber nicht so ganz.

Die anwaltkosten belaufen sich auf 550 euro, habe angeboten die hälfte zu bezahlen. Als ich dann mitbekommen habe das ich nix zahlen brauche.
habe ich angeboten Person B 200 euro zu bezahlen, damit sie sich neue schuhe oder nagellack kaufen kann. Will nicht das der anwalt für son quatsch geld kassiert.

Watson007
2009-10-07, 00:32:19
bei C & A sollte man eben nicht einkaufen gehen :rolleyes: ;D

Rooter
2009-10-07, 00:40:07
Dieser schreibt Person A einen Brief, mit einer beigefügten Unterlassungserklärung.

Diese besagt Person A muss,
1. unterlassen jedlichen Kontakt zu Person B aufzunehmen
2. sich jedlicher Äußerungen gegenüber Person B und oder gegenüber Dritten zu enthalten.
3. sollte Person A gegen die Punkte 1 und 2 verstoßen, dieser Person B Summe X zahlen müsste.
4. Die Anwaltkosten die Person B hatte. zu erstatten.Ich würde erstmal Punkt 4 durchstreichen und den Wisch unterschrieben zurück schicken. Wenn es dann noch weiter geht zum Anwalt. Dann wird dich die Nummer aber einiges an Lehrgeld kosten.

Person A ist ein ArschlochIch würde sagen A und B sind infantile A... -- ach lassen wir das. :rolleyes:

MfG
Rooter

Gast
2009-10-07, 00:43:01
Ich würde erstmal Punkt 4 durchstreichen und den Wisch unterschrieben zurück schicken. Wenn es dann noch weiter geht zum Anwalt. Dann wird dich die Nummer aber einiges an Lehrgeld kosten.

Ich würde sagen A und B sind infantile A... -- ach lassen wir das. :rolleyes:

MfG
Rooter


Person A hat ziemlich lange an Person B gehangen....und erst als er Person C hatte wurde Person B auf ihn wieder aufmerksam.

FRAUEN SIND DAS BÖSE !

Philipus II
2009-10-07, 00:50:43
Die Frage ist eigentlich:
Was davon ist nachweisbar?
Die Beleidigungen im Internet könnten u.U. nicht mehr zuzuordnen sein.
Viele Provider speichern bei Flatrates keine Abrechnungsdaten, auch die T-Com speichert nur 7 Tage.
Wenn man bisher kein Auskunftsersuchen gestellt hat, werden wohl keine Daten vorliegen. Die Daten aus der Vorratsspeicherung dürfen nur bei schweren Straftaten angefordert werden.
Der Provider kann eine IPadresse nicht zu einem Anschluß zuordnen ohne Daten aus §113a TKG zu nutzen. Die Nutzung wird im 113b geregelt.
Diese Nutzung hat das BverfG allerdings erstmal auf die Verfolgung schwerer Straftaten begrenz:
Zitat:
Sie [Daten des 113a TKG] sind jedoch nur dann an die ersuchende Behörde zu übermitteln, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens gemäß der Anordnung des Abrufs eine Katalogtat im Sinne des § 100a Absatz 2 der Strafprozessordnung ist und die Voraussetzungen des § 100a Absatz 1 der Strafprozessordnung vorliegen. In den übrigen Fällen des § 100g Absatz 1 der Strafprozessordnung ist von einer Übermittlung der Daten einstweilen abzusehen. Der Diensteanbieter hat die Daten zu speichern. Er darf die Daten nicht verwenden und hat sicherzustellen, dass Dritte nicht auf sie zugreifen können.
Kurz: Die Anfrage nach den Realdaten bei Übermittlung einer IPadresse müsste unbeantwortet bleiben. Dann ohne die IPadressenspeicherung der VDS gibt es auch keinen Abgleich zur Realdatenbestimmung.
Ob sich daran gehalten wird oder nicht sei mal dahingestellt.
(Quelle: chummer, gulli Board,http://board.gulli.com/thread/1439594-strafanzeigen-was-tun/2/#28)
Eventuell reicht hier daher sogar simples bestreiten.
Einfach unterschreiben undzahlen würde ich keinesfalls.

YeOldeFerret
2009-10-07, 02:01:59
Person Y (YeOldeFerret) sagt zu Person A, dass Person A erst den Mist verbockt hat, und nun rumjammert, weil Person A die Konsequenzen tragen muss.

Person B hat nach Meinung von Person Y nichts schlimmes getan, Person B galt der Beschreibung nach wohl als Single. Person A hat den Fehler begangen und sich darauf eingelassen. Zudem hat Person A sich wie Kindergarten verhalten. Person A sollte die Konsequenzen tragen und daraus lernen.

Trage es wie Person M (Mann, generelle Person), und zwar mit Fassung.

Wäre Person Y Person C, würde Person YC Person A in Geschlechtsteilanhang H(oden) treten und dorthin jagen, wo biologisches Würzgut P(feffer) wächst!!!

Wolfram
2009-10-07, 02:20:53
Worauf ist betreffend des Wortlauts der Unterlassungserklärung zu achten?
Der Unterzeichner sollte sich nicht unnötigerweise auch zur Zahlung noch nicht bezifferten Schadensersatzes oder gar zum Ausgleich einer anwaltlichen Kostennote verpflichten. Dies ist für die Beseitigung der Wiederholungsgefahr nicht erforderlich.

Was versteht man unter Abmahnkosten?
Erfolgt die Abmahnung unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts, ist in der Regel eine Kostennote beigefügt. Diese Abmahnkosten sind Vorbereitungskosten eines gerichtlichen Verfahrens und fallen der unterliegenden Partei zur Last. Kommt es nicht zum Prozess, weil die Unterlassungserklärung abgegeben wird, so erfolgt die Kostenerstattung aufgrund eines Erstattungsanspruchs nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag.



Hieraus folgt die Anwaltkosten muss ich nicht bezahlen! Den letzten absatz verstehe ich aber nicht so ganz.

Die anwaltkosten belaufen sich auf 550 euro, habe angeboten die hälfte zu bezahlen. Als ich dann mitbekommen habe das ich nix zahlen brauche.
habe ich angeboten Person B 200 euro zu bezahlen, damit sie sich neue schuhe oder nagellack kaufen kann. Will nicht das der anwalt für son quatsch geld kassiert.

Das wird er aber. Und zwar von Dir, vor allem, wenn Du Rechtsrat aus dem Web per C&P beziehst.

Nochmal: Nimm Dir selbst einen Anwalt und sei froh, wenn Du nicht auch noch die Strafanzeige an den Hals bekommst. Dann darfst Du nämlich noch eine Geldstrafe und/oder Sozialstunden abbrummen. Oder eine entsprechende Jugendstrafe, falls Du noch nicht volljährig bist. Ohne qualifizierten Rechtsrat unterschreiben oder einwilligen würde ich auch nicht.

Die Frau will erkennbar, daß Du sie nicht mehr belästigst und beleidigst. Wäre sie in erster Linie auf Rache aus, hätte sie Dich längst angezeigt. Das einzige, was sie nicht interessieren wird, sind neue Schuhe...:rolleyes:

MarcWessels
2009-10-07, 03:20:55
Person A ist ein ArschlochSehe ich genauso.

wobei, sich person B, an ihrem ex sowas von ran gemacht hat, dass er kaum nein sagen konnte.

als er dann die affäre mit b beendet hat, ist sie ausgerastet.


Betrügen ist nicht gut.

B und C waren aber befreundet. B ging mit C Käffchen trinken, während sie hinterum mit A gepoppt hat.Jaja, red Dir das nur schön. Schade, dass Person C nicht konsequenter war.

Aber immerhin bekommt Person A ja jetzt wenigstens von Person B ordentlich was drauf.

Gast
2009-10-07, 05:28:04
Du hast Dich strafbar gemacht, räumst Du doch selbst ein. Daß Dir Deine Rechtschutzversicherung die Anwaltskosten für die Folgen einer vorsätzlichen strafbaren Handlung bezahlt, wage ich schwer zu bezweifen.

Nimm Dir einen Anwalt, der soll klären, ob es für Dich günstiger ist, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder eine Strafanzeige der Gegenseite zu riskieren. Nur in letzterem Fall würde sich die Staatsanwaltschaft damit beschäftigen. Je nach Art und Umfang Deiner Vergehen würde ich es da aber nicht drauf ankommen lassen. Und viel Geld kosten wird Dich die Sache so oder so.

Mal ganz davon abgesehen das Person A ein Arschloch ist, würde ich den Rat befolgen und einen Anwalt aufsuchen.
Der wird dir dann sagen können was für dich die bessere Lösung ist.

mii
2009-10-07, 10:30:49
1. unterlassen jedlichen Kontakt zu Person B aufzunehmen
2. sich jedlicher Äußerungen gegenüber Person B und oder gegenüber Dritten zu enthalten.
3. sollte Person A gegen die Punkte 1 und 2 verstoßen, dieser Person B Summe X zahlen müsste.
4. Die Anwaltkosten die Person B hatte. zu erstatten.

In erster Linie Rechtsbeistand suchen. ^^

Ansonsten würde ich bei sowas die Punkte 2 - 4 streichen und den Schrieb dann unterzeichnet wieder zurück wenden.

Weil:
- zu 2. Also wenn du mit sonst wem über deine EX sprichst und sagst, das sie Nutella auf Toast mag, welcher Straftatbestand nach BGB ist da nochmal erfüllt?
- zu 3. hängt von 2 ab. Zumal ich mich da auch nach der Grundlage frage.
- zu 4. Was kannst DU dafür, das sie zu einem Anwalt geht?

Ich würde das also unterschreiben, das ich sie in ruhe lassen will und mich dafür reumütig entschuldigen und fertig wäre es.

Wenn dennoch anzeige erstattet wird, würde ich die reumütigkeit und der gute wille der versöhnung anrechnen.

Philipus II
2009-10-07, 11:48:59
Punkt 3 ist wichtig, um den Unterlassungsanspruch zu akzeptieren.
Normalerweise verwendet man aber die Formulierung "vom Gericht nach billigendem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe".

sun-man
2009-10-07, 11:49:20
Ob die Rechtsschutz ds übernimmt sollte dir ja wohl die Rechtsschutzversicherung sagen können -> Telefon

Letztendlich bekommt man die meisten dazu sich so aus der Deckung zu wagen das jeder weiß wer derenige ist der so beleidigt. Du musst selber wissen was Du geschrieben hast und wem Du was offenbart hast. WkWk und Co haben, afaik, Realnamen (meistens) und da kommt man so jetzt auch nicht raus wenn man schon ewig dort schreibt. Fakeaccounts sind vielleicht was anderes, aber wenn man eineindeutig zuzuordnen ist wirds auch hier schwierig und würde wohl vom Richter abhängen was er anerkennen mag und was nicht. Wenn Person B clever genug war den Social Network Seiten die Strafanzeige/whatever anzukündigen oder die Auskunft gegeben haben ist wohl schon Hopfen und Malz verloren.


Wenn man schon von der Polizei verwiesen wird hat man wohl einige Schüsse nicht gehört wenn man dann ungeniert weiter macht.

Zahl einfach und lass es gut sein. Den ganzen Scheiß hast Du Dir selber zuzuschreiben und das Du blöd genug warst gewissen Grenzen nicht zu erkennen ist ja nun auch nicht Ihre Schuld.

Hellspinder
2009-10-07, 11:58:58
Ich hätte da mal ne Frage :
Kann mir überhaupt mal jemand erklären in was für einem schwachsinnigen Staat wir leben, der "Beleidigung" als Straftatbestand ansieht :confused:.

Das ist dermaßen pussyhaft und lächerlich zuzulassen, dass ich jemanden verklagen kann weil er Du Doofmann zu mir gesagt hat.

Popeljoe
2009-10-07, 12:03:03
FRAUEN SIND DAS BÖSE !
Und Männer das hormongesteuerte BLÖDE! :freak:

In Zukunft bei zu hohem Hormonpegel lieber zu einer Professionellen Dame gehen, als anschließend für so eine Sache auch noch nen Anwalt bezahlen zu müssen. :biggrin:
Ernsthaft: geh zu einem Anwalt, lass dich beraten und erzähle dabei bloß Alles, was du an Mist in dem Zusammenhang gemacht hast.
Achso: bloß keine Sätze wie "tut mir leid..." schreiben, das ist u.U. als Schuldeingeständnis zu sehen. ;)

mii
2009-10-07, 13:35:00
Ich hätte da mal ne Frage :
Kann mir überhaupt mal jemand erklären in was für einem schwachsinnigen Staat wir leben, der "Beleidigung" als Straftatbestand ansieht :confused:.

Das ist dermaßen pussyhaft und lächerlich zuzulassen, dass ich jemanden verklagen kann weil er Du Doofmann zu mir gesagt hat.

Ich bin der Meinung das es auf den Artikel 1 des Grundgesetzes zurückzuführen ist "Die Würde des Menschen ist unantastbar."

(R)evolutionconcept
2009-10-07, 14:14:57
Ich hätte da mal ne Frage :
Kann mir überhaupt mal jemand erklären in was für einem schwachsinnigen Staat wir leben, der "Beleidigung" als Straftatbestand ansieht :confused:.

Das ist dermaßen pussyhaft und lächerlich zuzulassen, dass ich jemanden verklagen kann weil er Du Doofmann zu mir gesagt hat.


Jemand zu beleidigen oder offen vor allen zur Sau zu machen, sind ja immernoch zwei paar Schuhe.

Cyphermaster
2009-10-07, 14:37:51
Back to topic, plz.

MiamiNice
2009-10-07, 14:39:19
Person A = Ich
Person B = Meine Ex + Affäre
Person C = Meine Freundin



Person A ist in einer Beziehung mit Person C
Person A hatte eine Affäre mit Person B.
Person A beendet die Affäre Person B, aufgrund seiner Beziehung mit Person C
Person B beleidigt aufgrunddessen Person A. mit Begriffen wie "*********" "F*k dich Penner"


Person B erpresst daraufhin Person A, die Affäre Person C zu erzählen.
Aufgrundessen kreuzt Person A vor Person Bs Haus auf , und wird von der Polizei des Feldes verwiesen.

Person B erzählt daraufhin Person C von der Affäre
Person C verlässt Person A


Person A beleidigt daraufhin Person B , soziale Netzwerke wie Studivz, Facebook, Wer-kennt-wem auf ehrverletzende und herabwürdigende Weise, bei Dritten, aus dem Bekanntenkreis von Person B. Begriffe wie ""schlampe" "wixvorlage" fallen.
Unter Verwendung eines falschen Accounts Beleidigt Person A Person B auch persönlich und droht dieser weitere Personen aus dem Freundeskreisüber Person Bs verhalten aufzuklären.
Diese Beleidgungen erfolgen innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen.

2 Wochen später
in dieser Zeit ist Person A wieder mit Person C zusammengekommen. Und verliert jegliches Interesse mit/über Person B zu schreiben.

Person B hat sich jedoch schon an einen Anwalt gewendet.
Dieser schreibt Person A einen Brief, mit einer beigefügten Unterlassungserklärung.

Diese besagt Person A muss,
1. unterlassen jedlichen Kontakt zu Person B aufzunehmen
2. sich jedlicher Äußerungen gegenüber Person B und oder gegenüber Dritten zu enthalten.
3. sollte Person A gegen die Punkte 1 und 2 verstoßen, dieser Person B Summe X zahlen müsste.
4. Die Anwaltkosten die Person B hatte. zu erstatten.


sollte er diese Unterlassung nicht unterschrieben bis zum Tag X zurückgeschickt werden. Sollen gerichtliche Schritte eingeleitet.
Strafantrag wurde schon gestellt

Zudem soll erwähnt werden das Person B, bei anderen Leuten die Affäre mit Person A immer verleugnet hat und diesen desöfter bei Dritten schlecht gemacht hat.


Fragen
Wird dieser Fall von einer Staatsanwaltschaft untersucht werden?
Was drohen Person A für Strafen?
Soll er diese Unterlassungserklärung unterschreiben?
Übernehme Rechtsschutzversicherungen so einen Fall?


An Deiner Stelle würde ich mich zurücklehnen und ne Packung :popcorn: mit Person C snacken. Den Wisch natürlich nicht unterschreiben und frohen Mutes auf das warten was kommt. 1. hast Du nix Rechtswidriges getan 2. Person B schon. Sollte es wirklich zu einer Gerichtsverhadlung kommen, was ich nicht glaube, dürfest Du doch die erheblich besseren Karten haben. Netzwerke wie Studi und Co. sind nicht anonym und die Beleidigunegen die da gelaufen sind lassen sich ja beweisen. Du bist das Opfer nicht Person B.

€: Warum passieren so tolle/witige Sachen immer anderen :(

(R)evolutionconcept
2009-10-07, 14:51:52
An Deiner Stelle würde ich mich zurücklehnen und ne Packung :popcorn: mit Person C snacken. Den Wisch natürlich nicht unterschreiben und frohen Mutes auf das warten was kommt. 1. hast Du nix Rechtswidriges getan 2. Person B schon. Sollte es wirklich zu einer Gerichtsverhadlung kommen, was ich nicht glaube, dürfest Du doch die erheblich besseren Karten haben. Netzwerke wie Studi und Co. sind nicht anonym und die Beleidigunegen die da gelaufen sind lassen sich ja beweisen. Du bist das Opfer nicht Person B.

€: Warum passieren so tolle/witige Sachen immer anderen :(


Du hast da wohl etwas falsch gelesen. ;)

Person A hat über StudiVZ und co. beleidigt. Person B hatte lediglich Person C von der Affäre in Kenntnis gesetzt.

Lawmachine79
2009-10-07, 15:29:23
hmm

Typischer Fall von weiblicher Eifersucht, denke ich. Wenn man schon nicht den Mann kriegt, dann wenigstens nen Teil seiner Kohle (hier uA auch die Anwaltskosten, die aber sicher strittig sind)

Da Person B die Affäre mir Person A immer abgestritten hat, hätte Person A, wäre er weise gewesen, schon vorher Lunte riechen können.

[x] unter Lebenserfahrung verbuchen und den eigenen Anwalt fragen, was passieren kann
Naja, mit den "weiblichen Wesenszügen" hat Person A, also der Mann begonnen, indem er in diversen sozialen Netzwerken "Werbung" gegen Person B gemacht hat. Sowas tut ein Mann nicht - zumal eine Frau sich dabei wesentlich geschickter verhalten hätte. Man muss versuchen, immer so zu handeln, daß man UNANGREIFBAR ist (das machen Frauen nämlich oft richtig, Männer hingegen falsch). Wenn die erwählte Methoden nicht geeignet ist, unangreifbar zu bleiben, muss man eben kleinere Brötchen backen, solange, bis sie klein genug sind, um weiterhin unangreifbar zu sein. Wer sich selbst exponiert ist hinterher nur der Dumme.

MiamiNice
2009-10-07, 18:09:03
Du hast da wohl etwas falsch gelesen. ;)

Person A hat über StudiVZ und co. beleidigt. Person B hatte lediglich Person C von der Affäre in Kenntnis gesetzt.

Oh Kakke, wie recht Du hast :)

@TS: Selber schuld! Merke: Anonymität im Internet war einmal. Entweder macht man(n) sowas geschickt (neuer Acc, Proxy vor), oder noch besser man lässt sowas. Versuch Dich mit der Perle zu einigen und entschuldige Dich und hoffe das Ihr das reicht. Ich denke nicht!

MfG

Suermel77
2009-10-09, 15:12:53
Arme Person C, gleich 2 bescheuerte Freunde :(

Gast
2009-10-15, 15:51:01
Person A , hat nun eine vorladung bekommen in der Ermittlungssache, wegen Beleidung auf sexueller Grundlage.


In der Zwischenzeit hat Person A, an den Anwalt von Person B, eine unterschriebe Unterlassungserklärung geschickt( es sollen nur noch die Kosten für den Anwalt geklärt werden), zudem einen Brief mit einer Entschuldigung für Person B hinzugefügt.


Bei der Polizei möchte Person A geständig sein und zeigen das ihm die Beleidungen leid tun, zudme zeigen das dieses ausm Effekt passiert ist. Desweiteren sollen noch sms gezeigt werden, indem Person B Person A beleidigt.


Womit hat Person A noch zu rechnen?

Gast
2009-10-20, 16:12:23
die person a will bei der polizei geständig sein, damit es nicht vor gericht kommt?
ist diese möglichkeit besser, oder soll sie leugnen?

Gast
2009-10-21, 20:12:50
die person a will bei der polizei geständig sein, damit es nicht vor gericht kommt?
ist diese möglichkeit besser, oder soll sie leugnen?

Wenn Person B eine Entschuldigung zugegangen ist, ist das leugnen "sinnlos" wenn nicht schädlich.

Znarf
2009-10-25, 12:44:09
Person A sollte bei der Polizei sagen, dass es im Affekt (mit A) und nicht im Effekt passiert ist.

Schade, dass Person C keinen Bock aufn Dreier hatte. Hätte Geld gespart.

Wobei der Anwalt hoffentlich irgendwelche Steuern abdrückt -> Wertschöpfung durch Fremdgehen...