PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Über 18 Monate nicht Krankenversichert, was tun?


Gast
2009-10-13, 16:15:06
Hallo das 3DC

Wie im Titel unschwer zu erkennen ist, habe ich ein dickes Problem. Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

Ich bin 25 Jahre alt und seitdem 01.09.2009 in einem EQ(J) Prakitkum mit sehr guten Chancen auf eine Ausbildungstelle.

Der Haken an der Sache ist, das bis Heute eigentlich alles rund lief.
Nur bekam ich Heute einen Anruf von der DAK (wo ich mich neu versichern lassen wollte) welche mir freundlicherweise nur mitteilten das sie mich aus bestimmtem Gründen nicht annehmen dürfen/können.....genau habe ich es leider nicht verstanden, weil in dieem Augenblick grad der Chef reingeplatzt ist.

Jedenfalls liegt es wohl stark im Zusammenhang mit den über 18 Monaten die ich nun nicht versichert bin.
Der Punkt an der Sache ist, ich bin Selbständiger, bzw. habe ein klein Gewerbe was mir null genutzt hat. Da kein Geld eingebracht und damit auch nie wirklich Chancen auf eine private Versicherung. Nur ist es so das man sich hier seit dem Jahre 2007 pflichversichern muss, was leider nicht möglich war, und das, wie gesagt, mind. 18 Monate lang.

Zuvor war ich bei der AOK über meine Eltern versichert. Der Typ von der DAK sagte mir ich solle es mit der AOK abklären.
Jetzt habe ich aber Angst eine Strafe zahlen zu müssen welche, wehe in einer Rückzahlung des versäumten Zeitraumes liegt oder sogar eine zusätzliche Strafe bis zu 5000 € sein kann. Bei 212 EURO im Monat wird das aber ein "bisschen" schwer.

Jetzt habe ich im Internet gelesen das es Krankenkassen gibt die einen trotz dieser Misere aufnehmen würden, welche das sein sollen, ist mir leider nich bekannt und lässt sich zumindest über Google nicht so schnell recherchieren.

Eine andere Möglichkeit wäre es wohl mich wieder bei der AOK zu melden, da diese mich wohl 100% aufnehmen MÜSSEN. Nur hier darf ich mit Sicherheit mit einer Rückzahlung rechnen???

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen dies zumindest irgendwie in einem angemessenen Rahmen zu umgehen.

Vielen Dank schonmal im vorraus und bei Fragen bin ich natürlich immer zur Stelle.


MFG
Anonymus:)

Gast
2009-10-14, 00:17:57
Hi,

ich stand vor demselben Sachverhalt. Im April letzten Jahres habe ich mich nach der Rückkehr von einem längeren Aufenthalt im Ausland dazu entschlossen, mich selbständig zu versichern, und noch beim Durchgehen der Formalitäten in der Niederlassung meiner Krankenkasse wies mich die zuständige Mitarbeiterin darauf hin, daß man ja ab 1. April des Vorjahres versichert sein muß (was im Exil ohnehin an mir vorübergegangen war)… Nach langem Hin und Her war die Dame der Ansicht, man hätte mir zum entsprechenden Zeitpunkt ein Schreiben zukommen lassen, in dem man mich über die neue Gesetzgebung informierte; dem war aber nicht so. Es wurde unterstellt, das Schreiben sei fälschlicherweise als Werbung abgetan und ungeöffnet entsorgt worden, blah, blah, blah, aber man hätte mich definitiv zu dem Zeitpunkt informiert. Da weder ich beweisen konnte, das entsprechende Schreiben nie erhalten zu haben, noch sie, daß mir das Schreiben je zugestellt wurde, war ich quasi gezwungen, die ausstehenden Beiträge zu zahlen; man war ob des recht beträchtlichen Betrages letztlich so freundlich, sich auf eine Ratenzahlung einzulassen …

Nun, nachdem ich Horntier bereits alles bezahlt habe, wurde mir von glaubhafter Stelle gesagt, ich hätte die ausstehenden Beiträge wohl nie zahlen müssen und hätte mich damals rechtlich beraten lassen sollen.

Langer Rede kurzer Sinn; hast Du eine Rechtschutzversicherung, nutze sie oder laß Dich sonstwie in der Sache professionell beraten, wenn Du die Kohle nicht zum Fenster rausschmeißen willst.

Ansonsten sind die Kassen IMHO erstmal verpflichtet, Dich zu versichern.

Gast
2009-10-14, 05:07:24
Sieht schlecht aus... die Krankenversicherung wurd vor einiger Zeit Pflicht und demnach müsstest du alle Beiträge nachzahlen, wenn du nicht versichert gewesen bist bis zu diesem Zeitpunkt.

Die meisten Krankenkassen bleiben da hart und du kannst es nur mit Härtefall versuchen. Ansonsten darfste abstottern und solltest schleunigst eine Krankenversicherung abschließen. Freiwillig versichern geht eigentlich immer, kann natürlich sein, das deine vorherige Kasse dich nicht mehr will, so lang du die Schulden nicht beglichen hast.
Ich kenn es nur aus eigener Erfahrung, die neue Regel ist dämlich. Man wollte jeden Menschen in Deutschland Zwangs-Versichern, hat aber völlig vergessen das eben nicht jeder die Kohle dafür hat. Vorallem nicht mehrere Jahre rückwirkend.

Was du tun kannst? Arbeiten! Und zwar gegen mehr Geld als jetzt. Vergiss dein Vorhaben, wenn es dir nichts einbringt.
Vielleicht kannst du auch Bafög oder derartiges beantragen und nen Kurs besuchen?
Als letzte Option arbeitslos werden, dann bekommst du immerhin Miete+Krankenversicherung+359€ gezahlt und machst nicht noch weitere Schulden.
Jeder Euro der draufaddiert wird, reitet dich nur noch mehr rein. Also hör auf damit! Ratenzahlung bei der KK geht meistens auch, auch wenn es dann ne halbe Ewigkeit dauern wird das abzuzahlen. Dieses Land ist manchmal Scheiße.

DDM_Reaper20
2009-10-14, 11:25:41
Mal ganz doof gefragt: Warum sollte der Threadersteller der AOK 18 Monate Beitragsleistungen schulden? Er hat schließlich keine Leistungen in Anspruch genommen. Das würde für mich exakt dann Sinn ergeben, wenn er, nach Zahlung, Anspruch darauf hätte, dass sämtliche Leistungen, die er in diesem Zeitraum selber zahlen musste, von der AOK übernommen werden. Da glaube ich irgendwie nicht dran.

Fazit: Bei der AOK anrufen und schlau machen. Die reissen Dir schon nicht den Kopf ab. Notfalls musst Du abstottern, aber das ist immer noch besser, als nicht versichert zu sein. Ein kleiner Unfall, 2 Wochen im Krankenhaus, und Du kriegst einen Herzkasper, wenn die Rechnung kommt . . .

[Ja, es gibt private freiwillige Versicherungen für Geringerverdienende, aber der "Basistarif" ist eine Globalverarsche, ausgeheckt mit freundlicher Unterstützung unserer bescheuerten GesundheitsUlla Schmidt. Als Erwachsener darfst Du mit ~570(!) Euro pro Monat rechnen, bei Leistungen, die NICHT über denen eines regulär Pflichtversicherten liegen, sondern bestenfalls gleichauf.

Der Basistarif sollte ja eigentlich nicht Versicherbaren zu einer solchen verhelfen, aber die Privaten haben es geschafft, die Sache auszuhöhlen und unbrauchbar zu machen, aus Angst, die Privatversicherten könnten ihn Scharen diesen Tarif buchen, und unsere Damen und Herren Politiker haben dagegen -- natürlich -- nichts unternommen. Großes Kino.]

NiCoSt
2009-10-14, 12:03:16
Mal ganz doof gefragt: Warum sollte der Threadersteller der AOK 18 Monate Beitragsleistungen schulden? Er hat schließlich keine Leistungen in Anspruch genommen. Das würde für mich exakt dann Sinn ergeben, wenn er, nach Zahlung, Anspruch darauf hätte, dass sämtliche Leistungen, die er in diesem Zeitraum selber zahlen musste, von der AOK übernommen werden. Da glaube ich irgendwie nicht dran.



nunja, das prinzip der versicherung ist ja versichert und geschützt zu sein im versicherungszeitraum. dabei ist ja erstmal egal ob etwas passiert oder nicht. immerhin kannst du ja auch nicht sagen: so leute, nun war ich ein jahr nicht beim arzt und hab nichts beansprucht, nu will ich meine beiträge zurück.

Gast
2009-10-14, 12:34:19
nunja, das prinzip der versicherung ist ja versichert und geschützt zu sein im versicherungszeitraum. dabei ist ja erstmal egal ob etwas passiert oder nicht. immerhin kannst du ja auch nicht sagen: so leute, nun war ich ein jahr nicht beim arzt und hab nichts beansprucht, nu will ich meine beiträge zurück.
Ich glaube, es geht eher darum zu sagen: "Ich bin jetzt 1 Jahr das Risiko eingegangen, dass ich bei einem Unfall die Kosten selbst tragen muss."

Würde es denn gehen, sich im Falle eines Unfalles rückwirkend versichern zu lassen und dann die Versicherung die Kosten tragen zu lassen? Sofern dies nicht mit "Ja" beantwortbar ist, würde auch ich nicht einsehen, für eine Versicherung Beiträge rückwirkend zahlen zu müssen, wenn ich eben faktisch in jenem Zeitraum nicht gesichert bin. Da zahle ich dann (im Gegensatz zu normal) wirklich für nichts.

DDM_Reaper20
2009-10-14, 12:51:51
nunja, das prinzip der versicherung ist ja versichert und geschützt zu sein im versicherungszeitraum. dabei ist ja erstmal egal ob etwas passiert oder nicht. immerhin kannst du ja auch nicht sagen: so leute, nun war ich ein jahr nicht beim arzt und hab nichts beansprucht, nu will ich meine beiträge zurück.

Es gibt Versicherungen, die geben was zurück.

Ich bin trotzdem der Meinung, dass er dann Anspruch auf Bezahlung der Rechnungen dieses Zeitraums hätte.

Panasonic
2009-10-14, 13:08:09
Mal ganz doof gefragt: Warum sollte der Threadersteller der AOK 18 Monate Beitragsleistungen schulden?Weil man nicht für seine eigenen Arztbesuche zahlt, sondern für die von kranken Menschen.

Gast
2009-10-14, 13:27:34
Hi Leute,

ertmal wirklich vielen Dank für die Antworten.

Habe mich entschieden gleich zur nächstgelegenen AOK Stelle zu bewegen und denen meine Situation zu erklären.
Das ich jetzt eine Praktikum absolviere und über die ARGE Geld beziehe (habe gestern Post bekommen das ich "Hartz IV" bekomme, zumindest schonmal vorerst)

Desweiteren werde ich denen erklären, das ich seit dem Juli/August Ehrenamtlich tätig war (bis zum heutigen Tage) mich aber irgendwann FEB/MÄRZ dazu entschlossen habe selbständig zu werden, da ich zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit auf Verdienst / Geldeinnahmen im Bereich der freiberuflichen Dozententätigkeiten hatte, habe ich das wahrgenommen mit dem unwissen, mich zu versichern (was sogar stimmt, wurde mir erst wenige Monate später erklärt das es so nicht geht)

Sage denen noch das mir vor wenigen WOchen beim Arbeitsamt dann erklärt wurde, das seitdem April 2007 eine gesetzliche Pflicht sich zu versichern besteht und ich der unbedingt nachkommen muss, daher bin ich jetzt hier und bla bla.

Den Nachweis das ich Ehrenamtlich tätig war über den gesamten Zeitraum, bekomme ich die Tage zugesand, kann das also schonmal belegen. Aufgrund das ich zu diesem Zeitpunkt keine Leistungen vom Arbeitsamt bezogen habe und auch nicht durfte, war mir eine private oder gesetzliche Verischerung zumindest nach meinem Wissen verwehrt, worauf ich meinen Anspruch auf eine Verischerung wissentlich nicht wahrgenommen habe, natürlich in dem unwissen mich versicher zu MÜSSEN.

Ich hoffe das mir zumindest durch dieses Verfahren eine mildeerung der Rückstände zugesprochen wird. Fällt diese nicht zu hoch aus, werde ich es in Raten nachzahlen, falls diese zu hoch ausfällt (alles über 1000 €) werde ich mich vorläufig versichern lassen (weil die MÜSSEN) und mich einem Rechtsanwalt zuwenden der mir da sicher einiges ersparen kann.

Ich hoffe das es einigermaßen gut ausgehen wird. Das weitere Vorgehen und den Ausgang werde ich weiterhin posten, weil ich denke das es immer wieder zu solchen Fällen kommen kann und es "vielleicht" eine Hilfe sein kann. Halte es nämlich für reine Abzocke und eher für ein Abkommen vom Staat und Versicherung, das diese Pflicht besteht und daraufhin eine Rückzahlung gefordert, TROTZ....das jemand keine Leistungen von der jeweiligen Kasse bezogen hat und damit den Anspruch versichert zu sein verzichtet.

Danke nochmal für die Antworten und falls es unerwünscht ist, meine weiteren Erfahrungen zu posten (aus welchem Grund auch immer), bitte hier rein schreiben. Danke:)


MFG
Anonymus

Gast
2009-10-14, 13:28:40
Weil man nicht für seine eigenen Arztbesuche zahlt, sondern für die von kranken Menschen.
Oder dem Geldbeutel der Manager:rolleyes:

Der Fünfte Elefant
2009-10-14, 13:55:53
Mir scheint du verstehst da etwas falsch. Prinzipiell ist es so, das mittlerweile Versicherungspflicht besteht, gleichzeitig hat man einen Anspruch gegenüber den Kassen, diese dürfen sich nicht weigern dich zu versichern.
ABER, dieser Anspruch erlischt, wenn du längere Zeit Privat oder garnicht versichert bist.

Auch in deinem Fall ist der Anspruch vermutlich erloschen, was man nun macht, ist dir anzubieten, das du FREIWILLIG die Beiträge nachzahlst, man also so tut, als wärest du die ganze Zeit gesetzlich versichert gewesen ---> damit hättest du wieder Anspruch in der GKV aufgenommen zu werden.

Es steht dir selbsverständlich frei dieses Angebot auszuschlagen, dann wirst du dich aber sehr wahrscheinlich zukünftig Privat versichern müssen, was unter Umständen erheblich teurer werden würde als das Angebot der AOK anzunehmen.

Gast
2009-10-14, 16:37:22
ist es dann nicht möglich sich erstmal privat zu versichern, ich sag mal für einen zeitraum von 3-6 monaten und dann zu einer gesetzlichen wechselt?
so das man aus einer versicherung zur anderen wechselt. man wird ja gefragt, welche die letzte sei und daraufhin hat man die möglichkeit dann die private anzugeben und nicht den leeren zeitraum in dem man überhaupt nicht versichert war.

hier wählt man dann eine schleuder versicherung für 60-70 euro im monat, die einem zwar nix wirkliches bietet, aber die zahlung der letzten 18 monate bzw. darüberhinaus, sollte dann doch wegfallen oder täusche ich mich?

kann man denn nicht mit einem anwalt da irgednwie vorgehen?
ist ja wirklich beschiss wie ich das hier lesen darf, das man auch noch für einen zeitraum, indem man wirklich nicht zahlen kann, sich eine versicherung suchen muss oder später für keine leistungen zahlen kann. das ist mal wieder typisch für unser land;D

DDM_Reaper20
2009-10-15, 15:23:15
Weil man nicht nur für seine eigenen Arztbesuche zahlt, sondern auch für die von anderen kranken Menschen.

So ergibt's mehr Sinn. :D Hast ja recht, daran hatte ich nicht gedacht.

@ letzter Gast (der mit dem Privat-Vorschlag)

Kenne KEINE private Versicherung, die nur 60-70 Tacken pro Monat verlangt. Musste selber mal 250 Öre pro Monat latzen, und ich bin bei guter Gesundheit, was ich auch nachweisen konnte bzw. musste.

Ja, Private MÜSSEN einen nehmen, aber dann werden sie versuchen, einem den Basistarif überzustülpen, und der ist schweinisch teuer. Soll ja für sozial Schwache sein, aber die Arschlöcher schreckt das ja nicht ab . . .

Desti
2009-10-17, 17:51:06
Für ein Semester an irgend einer Uni einschreiben, dann hast du ein Recht auf die gesetzliche Studentenkrankenversicherung. Danach kannst du machen was du willst und zählst wieder als normaler gesetzlicher Krankenversicherter.

Gast
2009-10-18, 17:27:49
Eine Uni nimmt dich ohne KV gar nicht an :)

Desti
2009-10-24, 14:51:22
Eine Uni nimmt dich ohne KV gar nicht an :)

Du schließt die Krankenversicherung mit Vertragsbeginn in Zukunft (also Semesterbeginn) und bekommst dafür eine Bescheinigung von der Krankenkasse, die du bei der Einschreibung vorlegen musst. Das ist überhaupt kein Problem.