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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerrückerstattung und ALG


Watson007
2009-10-13, 18:24:53
del

nemesiz
2009-10-13, 18:45:04
meines wissens, ohne mir jetzt soo de kopp zu mache

alg 1 - nein
alg 2 - ja, da darfst nedmal pfand sammeln ohne dasses angerechnet wird

Watson007
2009-10-13, 18:46:18
del

Mahlstedt
2009-10-13, 18:51:28
Alg 2 ist hartz. 4 Und alg 1 sind ca 60% vom letzten Gehalts was mann 12 Monate bekommt wenn mann vorher 24 Monate gearbeitet hat.

Watson007
2009-10-13, 18:53:37
del

Black-Scorpion
2009-10-13, 19:21:14
achso, danke. Demnach bekomme ich wohl 1 Jahr lang ALG1...

hmm mir schwirrte gerade noch eine Frage im Kopf herum, aber habe sie schon wieder vergessen...
Sorry, aber du musst doch wissen was du beantragt hast.
Manchmal fehlem einem echt die Worte.

Watson007
2009-10-13, 19:30:51
del

Black-Scorpion
2009-10-13, 19:55:32
Selbst ohne abgegeben Antrag sollte man wissen was man beantragen muss.
Das sind unterschiedliche Stellen und wenn du Pech hast wartest du Wochenlang bis die Ablehnung kommt.
Dann geht der Spaß von vorne los.

Mir fehlen die Worte weil du dir um eine Scheiß Steuererstattung Gedanken machst aber nicht mal weißt was für Ansprüche du stellen musst.
Ungelegte Eier sind wohl wichtiger wie das was als nächstes passieren muss.

Watson007
2009-10-13, 19:58:12
del

Plutos
2009-10-14, 02:01:43
meines wissens, ohne mir jetzt soo de kopp zu mache

alg 1 - nein
alg 2 - ja, da darfst nedmal pfand sammeln ohne dasses angerechnet wird

Echt jetzt? Wie soll das nachgeprüft werden mit den Pfandflaschen?

Alg 2 ist hartz. 4 Und alg 1 sind ca 60% vom letzten Gehalts was mann 12 Monate bekommt wenn mann vorher 24 Monate gearbeitet hat.

Ob's dir gefällt oder nicht, wir leben in einer westlichen Demokratie, da bekommt "frau" das im Bedarfsfall auch ;).



Der Thread erinnert mich irgendwie schon ein bisschen an "Alta, nur weil du Genasium bist..." :popcorn: X-D.

Watson007
2009-10-14, 06:21:36
keine Sorge, sobald ich die Unterlagen habe gebe ich alles weiter...

nemesiz
2009-10-14, 12:45:22
Echt jetzt? Wie soll das nachgeprüft werden mit den Pfandflaschen?



Indem se dir en ARGE Spitzel an die Fersen heften, dein Konto durchschnüffeln oder deine NAchbarn befragen.

Selbst wenn DU!!!, deine PS3 incl Games auf eBay vertickerst, das noch zufällig dann auf nem Kontoauszug ersichtlich ist...
wird dir dieses Geld angerechnet.

Du glaubst garned wie da der Begriff "gläserner Kunde" ne ganz neue Bedeutung bekommt.

onkel2003
2009-10-14, 14:52:30
Indem se dir en ARGE Spitzel an die Fersen heften, dein Konto durchschnüffeln oder deine NAchbarn befragen.

Selbst wenn DU!!!, deine PS3 incl Games auf eBay vertickerst, das noch zufällig dann auf nem Kontoauszug ersichtlich ist...
wird dir dieses Geld angerechnet.

Du glaubst garned wie da der Begriff "gläserner Kunde" ne ganz neue Bedeutung bekommt.

sorry das ist blödsinn.
stichwort Vermögensumwandlung

solange kein gewinn ist dies eine reine Vermögensumwandlung, natürlich könnte das amt erst mal kommen und sagen da ist ja kohle aber vor gericht würdest du damit gewinnen.

anders sieht es natürlich aus wenn man wertvolles hausrat hat.

, dein Konto durchschnüffeln.


die arge kann nicht einfach so aufn konto schauen.
den dann hätte meine freundin garantiert kein cent bekommen den in der zeit lief über ihren namen fast 500 verkaufte cds bei ebay. die sie für mich dort verkauft hat.

ich erwarte eine Steuerrückerstattung. Nun bin ich leider arbeitslos geworden. Wird die Erstattung auf das ALG angerechnet oder nicht? Finde da widersprüchliche Aussagen zu.

bei alg1 wird nichts angerechnet.
bei alg2 wird sie angerechnet, aber nicht voll und du hast nen freibetrag von 30 euro pro monat, die erstattung wird auf 12 monate berechnet.

also du bekommst 600 euro zurück

600 / 12 macht 50 euro monat davon sind 30 euo freibetrag.
macht 360 euro frei rest wird pro monat mit 20 euro angerechnet.

haifisch1896
2009-10-14, 19:27:01
Was das Amt nicht weiß....

YeOldeFerret
2009-10-14, 21:40:55
Interessiert mich nicht was du davon hältst.

Also, ehrlich gesagt muß ich ihm da aber auch recht geben, wenn man schon Leistungen bezieht, sollte man sich da auch zumindest mal grob darüber informieren.

Denn deine Frage impliziert, dass du von dem geltenden Sozialsystem keinerlei Schimmer hast.

Und das wäre im Falle der Fälle (wenn du nach 12 Monaten dann ALG2 beantragen müßtest) extrem schlecht, denn zum Beantragen solltest du schon was von der Materie wissen.

Und um deine Frage auch zu Beantworten:

ALG1 ist eine ArbeitslosenVERSICHERUNG, keine Sozialleistung. Da spielen die Vermögensverhältnisse absolut keine Rolle, du könntest sogar einen Lotto-Gewinn in millionenhöhe einstreichen und würdest das ALG1 bekommen.

Nur darfst du natürlich in der Zeit keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Steuerrückzahlung gilt ja nicht als Erbwerbstätigkeit.

Watson007
2009-10-14, 21:45:04
del