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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuertricks gesucht


Wurschtler
2009-10-20, 11:45:08
..

V2.0
2009-10-20, 12:28:15
Kauf Dir ein Steuerprogramm.

Live1982
2009-10-20, 12:32:14
3. Sonstige Fragen:
Kann ich z.B. einen Anzug, den ich für die Arbeit verwende, als Arbeitsgewand absetzen?



kann sein, dass das möglich ist. Werbungskosten §9 Abs. 1 Nr.6 EStG (Aufwendungen für Arbeitsmittel). Ansatz dann mit linearer AfA §7 EStG denk ich mal.. Nutzungsdauer 10 Jahre laut AfA-Tabelle

(angabe OHNE gewähr!!)

Alexander
2009-10-20, 12:41:54
Muss man, wenn man eine Steuererklärung mit so extremer Verspätung abgibt, vor Ablauf der üblichen Frist (Mai des Folgejahres?) formlos einen Antrag darauf stellen die Steuererklärung erst später einzureichen? Oder hast du die für 2005 einfach so am 31.12.2008 abgeschickt? Versuchst du es wieder auf gut Glück?


Pendeln:
Wenn du 5 Tage die Woche arbeitest, werden ohne widerrede 230 Tage anerkannt. Erst wenn du mehr angibst, schauen die genauer hin. Und du kannst auch eine längere Fahrstrecke als die Kürzeste angeben, wennn diese nachweislich schneller ist (Umweg über Autobahn, statt kriechen auf vollgestopfter Landstraße), oder wenn es auf der kürzeren Strecke oft Probleme mit der Fahrzeit gibt, man also nie weiss, ob man heut in 20 Minuten durchkommt oder wieder 50 Minuten unterwegs sein wird. "Planungssicherheit" bei der Fahrzeit wird also auch als Grund für einen Umweg anerkannt.


Punkt 4 habe ich nicht verstanden.

Rockhount
2009-10-20, 12:55:36
kann sein, dass das möglich ist. Werbungskosten §9 Abs. 1 Nr.6 EStG (Aufwendungen für Arbeitsmittel). Ansatz dann mit linearer AfA §7 EStG denk ich mal.. Nutzungsdauer 10 Jahre laut AfA-Tabelle

(angabe OHNE gewähr!!)

Soweit ich weiss gilt dies nur für Kleidung, die anderweitig nicht genutzt werden kann.
Ich konnte damals meine Anzüge nicht absetzen, weil diese keine Arbeitsmittel im engeren Sinne sind. Ich kann die Anzüge auch bei privaten Gelegenheiten tragen und somit werden sie zur allgemeinen Kleidung.
Ein direkter Berufsbezug vom Kleidungsstück als solches, ist also nicht möglich.

Bei nem Blaumann oder ähnlichen Kleidungsstücken sieht es dann anders aus...

Ansonsten hilft der Konz (http://www.amazon.de/Konz-2009-1000-legale-Steuertricks/dp/3426781867/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1256036227&sr=8-1) auch mal weiter.

Ajax
2009-10-20, 12:59:55
kann sein, dass das möglich ist. Werbungskosten §9 Abs. 1 Nr.6 EStG (Aufwendungen für Arbeitsmittel). Ansatz dann mit linearer AfA §7 EStG denk ich mal.. Nutzungsdauer 10 Jahre laut AfA-Tabelle

(angabe OHNE gewähr!!)

Nein, als Werbungskosten nur abziehbar, wenn eine eindeutige Trennung zwischen beruflich und privat möglich ist. Ein Anzug ist ohne weiteres auch privat nutzbar und deswegen (außer im Falle eines Kellners) nicht als Werbungskosten absetzbar.

Mr.Fency Pants
2009-10-20, 13:04:26
Muss man, wenn man eine Steuererklärung mit so extremer Verspätung abgibt, vor Ablauf der üblichen Frist (Mai des Folgejahres?) formlos einen Antrag darauf stellen die Steuererklärung erst später einzureichen? Oder hast du die für 2005 einfach so am 31.12.2008 abgeschickt? Versuchst du es wieder auf gut Glück?

Wenn du nicht zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert wurdest, dann hast du 4 (oder waren es 5?) Jahre Zeit, diese einzureichen.

Wurschtler
2009-10-20, 13:14:00
Muss man, wenn man eine Steuererklärung mit so extremer Verspätung abgibt, vor Ablauf der üblichen Frist (Mai des Folgejahres?) formlos einen Antrag darauf stellen die Steuererklärung erst später einzureichen? Oder hast du die für 2005 einfach so am 31.12.2008 abgeschickt? Versuchst du es wieder auf gut Glück?



Ich dachte die freiwillige Steuererklärung kann man problemlos 3 Jahre rückwirkend machen!?
Ich hab sie für 2005 jedenfalls "einfach so" abgeschickt und habe die Erstattung auch sehr schnell bekommen.



Pendeln:
Wenn du 5 Tage die Woche arbeitest, werden ohne widerrede 230 Tage anerkannt. Erst wenn du mehr angibst, schauen die genauer hin. Und du kannst auch eine längere Fahrstrecke als die Kürzeste angeben, wennn diese nachweislich schneller ist (Umweg über Autobahn, statt kriechen auf vollgestopfter Landstraße), oder wenn es auf der kürzeren Strecke oft Probleme mit der Fahrzeit gibt, man also nie weiss, ob man heut in 20 Minuten durchkommt oder wieder 50 Minuten unterwegs sein wird. "Planungssicherheit" bei der Fahrzeit wird also auch als Grund für einen Umweg anerkannt.



Danke, das hilft mir weiter.

Punkt 4 habe ich nicht verstanden.

Das hier meine ich:
http://www.forium.de/redaktion/lohnsteuerkarte-fuer-2009-jetzt-freibetraege-eintragen-lassen/

Formular:
http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/finanzen/steuern/formulare/2008/034008_09.pdf?start&ts=1253088557

Damit hat sich meine Frage auch vorerst erledigt. Das sieht furchbar kompliziert aus, aber ich werde mich da auch mal durcharbeiten.

-Duke-
2009-10-20, 13:19:25
Hi!
Nein muss er meines Wissens nicht. Es handelt sich bei ihm wohl um eine Antragsveranlagung, er ist also nicht zur Abgabe verpflichtet. Für die Abgabe hat er 4 Jahre Zeit.
Der 31.05. des Folgejahres gilt für die Pflichtveranlagungen, zb. bei Gewerbetreibenden, Vermietern usw.

Die Fahrtkosten dürfen über die Entfernungspauschale als Werbungkosten angesetzt werden.
Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die kürzeste Straßenverbindung maßgebend. Alles andere ist eher mind. leichtfertige Steuerverkürzung ;)
230 tage x kürzeste entf. x 0,30€ , max 4500,- €
@ wurschtler:

zu 1: Du kannst Deine Versicherungen (=Versicherungen) noch angeben. Vermutlich wirken diese sich aber nicht mehr aus. Ein Normalverdiener schöpft mit den auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigten Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung bereits die Höchstbeträge aus. (Und genau diese Begrenzung auf abziehbare Höchstbeträge soll ab 2010 verändert werden. Ein privat krankenversicherter kann nämlich momentan ohne Höchstbetrag absetzen)

zu 2. Ja das sind Beträge die regelmässig nicht geprüft werden sollen.(man hat aber keinen Anspruch drauf) Wobei mir das für die Spenden nicht bekannt ist. Dort gibts es eine Grenze, wo kein Spendenbeleg sondern einfach ein zb Bankauszug als Zahlungsbeleg ausreichen soll.

zu 3: Anzug geht definitiv nicht als Arbeitskleidung.. da gibts wohl auch schon seit langem div Gerichtsurteile bezg Banker. Das kann man eben auch privat tragen, daher keine Arbeitskleidung im steuerlichem Sinne (wie zb Blaumann).

zu 4: Lohnsteuerermässigungsantrag vom FA besorgen, zusammen mit LSt-Karte dort abgeben..
Du kannst zb die Fahrtkosten eintragen lassen und hast dann pro Monat weniger Steuerabzüge, dafür keine Erstattung mehr am Jahresende. Und: Bist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung im Folgejahr verpflichtet! Dann auch bis zum 31.05. ;)

Gruß
-Duke-

Ajax
2009-10-20, 13:19:40
Ich dachte die freiwillige Steuererklärung kann man problemlos 3 Jahre rückwirkend machen!?
Ich hab sie für 2005 jedenfalls "einfach so" abgeschickt und habe die Erstattung auch sehr schnell bekommen.





Danke, das hilft mir weiter.



Das hier meine ich:
http://www.forium.de/redaktion/lohnsteuerkarte-fuer-2009-jetzt-freibetraege-eintragen-lassen/

Formular:
http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/finanzen/steuern/formulare/2008/034008_09.pdf?start&ts=1253088557

Damit hat sich meine Frage auch vorerst erledigt. Das sieht furchbar kompliziert aus, aber ich werde mich da auch mal durcharbeiten.

Bleib doch mal dahoam... ;)


Du hast 4 Jahre Zeit:
http://www.finanzamt.bayern.de/Erding/default.asp?url=../informationen/Aktuelles/Termine_und_Fristen/default.php?f=STMF&l1=3&l2=3

Live1982
2009-10-20, 13:21:37
Nein, als Werbungskosten nur abziehbar, wenn eine eindeutige Trennung zwischen beruflich und privat möglich ist. Ein Anzug ist ohne weiteres auch privat nutzbar und deswegen (außer im Falle eines Kellners) nicht als Werbungskosten absetzbar.

ok ich war mir da nicht sicher. deswegen ohne gewähr :biggrin:

Wurschtler
2009-10-20, 13:34:16
@ wurschtler:

zu 1: Du kannst Deine Versicherungen (=Versicherungen) noch angeben. Vermutlich wirken diese sich aber nicht mehr aus. Ein Normalverdiener schöpft mit den auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigten Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung bereits die Höchstbeträge aus. (Und genau diese Begrenzung auf abziehbare Höchstbeträge soll ab 2010 verändert werden. Ein privat krankenversicherter kann nämlich momentan ohne Höchstbetrag absetzen)


Also bringts wohl erst 2010 was.
Blöde Frage: Die Sozialversicherungsbeiträge, werden die automatisch abgesetzt, oder muss ich das noch irgendwie gesondert angeben?

-Duke-
2009-10-20, 14:05:17
Die auf der Lohnsteuerbescheinigung stehenden werden von amts wegen berücksichtigt.
Kannst ja Deine Versicherungen noch dazuschreiben (Mantelbogen, S.3), kann nicht schaden. Wird sich halt nur wahrscheinlich nicht auswirken. Kann man aber von hier aus ohne konkrete Zahlen nicht beantworten...

Grüße
-Duke-

Armaq
2009-10-20, 15:32:50
kann sein, dass das möglich ist. Werbungskosten §9 Abs. 1 Nr.6 EStG (Aufwendungen für Arbeitsmittel). Ansatz dann mit linearer AfA §7 EStG denk ich mal.. Nutzungsdauer 10 Jahre laut AfA-Tabelle

(angabe OHNE gewähr!!)
Tripple-Fail.

Erstmal gilt § 12 EStG, dann sind Anzüge zumeist sog. GWG und wer bitte hat dir erzählt, dass ein Anzug im Anlagevermögen abzuschreiben ist (bevor hier wieder eine kreischt, EüR werden analog zum Bilanzierer behandelt und nicht umgekehrt, Werbungskosten sind sowieso direkt abzugsfähig)?

Ich hau einfach ein paar Stichworte rein:

haushaltsnahe Dienstleistungen
Sonderausgaben
außergewöhnliche Belastungen
Werbungskosten
Pauschbeträge
Abgeltungssteuer (Günstigerprüfung)

Ohne genaue Angaben zu deiner Person, deinen Einkünften und und und wirst du keine dienlichen Hinweise bekommen, sondern nur Dünnes. Die von dir gemachten Angaben sind absolut unzureichend. :)

josefYY
2009-10-20, 16:11:24
Mein kann die Fahrtkosten zu den Aktionärsversammlungen von der Steuer absetzten.
Also am besten von jedem Dax-Titel, jeweils eine Aktie kaufen.
Dann bekommst du jede Menge Einladungen. Wenn du dann auch, nachweisst das du da warst, kannst du es von der Steuer absetzten :wink:

Armaq
2009-10-20, 16:24:06
Mein kann die Fahrtkosten zu den Aktionärsversammlungen von der Steuer absetzten.
Also am besten von jedem Dax-Titel, jeweils eine Aktie kaufen.
Dann bekommst du jede Menge Einladungen. Wenn du dann auch, nachweisst das du da warst, kannst du es von der Steuer absetzten :wink:
Super Idee, vor allem da die Dividenden gegen die er diese Einkünfte abzieht, denn es sind ja Werbungskosten, bestimmt richtig hoch sein werden.

_Gast
2009-10-20, 16:35:54
- Kilometerpauschale (-> dazu noch die Frage: Kann ich die Kilometerzahl aufrunden? Oder noch paar km dazu tricksen, wenn ich nicht vom kürzesten Weg ausgehe? Bei der Anzahl der Tage: Muss ich Krankheitstage berücksichtigen?)Selbstverständlich musst du das. Ich wäre eh extrem vorsichtig bei meiner Steuererklärung. Unwahre Angaben führen zu empfindlichen Strafen. Außerdem wird dann jede Steuererklärung von dir ganz genau geprüft. Wenn du es schon unbedingt machen musst, dann erzähle niemandem davon. Die Fälle, die mir bekannt sind, wurden alle von "Freunden" oder Verwandten angezeigt.

Wurschtler
2009-10-20, 18:57:00
Selbstverständlich musst du das. Ich wäre eh extrem vorsichtig bei meiner Steuererklärung. Unwahre Angaben führen zu empfindlichen Strafen. Außerdem wird dann jede Steuererklärung von dir ganz genau geprüft. Wenn du es schon unbedingt machen musst, dann erzähle niemandem davon. Die Fälle, die mir bekannt sind, wurden alle von "Freunden" oder Verwandten angezeigt.


Deswegen frage ich ja erst mal nach, was ich *darf* und was nicht.

Wurschtler
2009-10-20, 18:58:29
Super Idee, vor allem da die Dividenden gegen die er diese Einkünfte abzieht, denn es sind ja Werbungskosten, bestimmt richtig hoch sein werden.

Ach, bei diesen Hauptversammlungen gibts immer super Buffets und man kann sich bei den Leuten wichtig machen, weiß ja keiner, dass man nur eine Aktie hat.
Ich finde die Idee gut. :D

Philipus II
2009-10-20, 19:01:16
Wie gesagt, man darf eine schnellere oder planbare Verbindung angeben.
Ich würde aber da nicht bescheissen...

Ajax
2009-10-20, 20:10:44
Wie gesagt, man darf eine schnellere oder planbare Verbindung angeben.
Ich würde aber da nicht bescheissen...

Soweit ich weiß gibt es Routenplaner, damit fallen zu hohe Anfahrtswege viel leichter auf. ;)

Armaq
2009-10-20, 20:41:53
Diese Dinge sind doch alle Käse a) bringt es nichts und b) ist die Finanzverwaltung hinter so einen simplen Mist auch schon gekommen. Das läuft automatisiert ab und ob sich jmd. die Mühe macht da hinzuschauen, kann dir keiner sagen.

Richtig Geld sparst du so nicht.

Oliver_G
2010-01-26, 10:41:27
Die Fahrtkosten dürfen über die Entfernungspauschale als Werbungkosten angesetzt werden.
Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die kürzeste Straßenverbindung maßgebend. Alles andere ist eher mind. leichtfertige Steuerverkürzung ;)
230 tage x kürzeste entf. x 0,30€ , max 4500,- €

Hallo,
so richtig verstehe ich das nicht. Sagen wir, ich hätte es 45km zur Arbeit. Das macht dann nach der Rechnugn 3105 €. Was passiert dann mit diesem Betrag? (Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht und bin erst seit ein paar Tagen aus der Ausbildung raus.)

Gruß,
Olli

Uzundiz
2010-01-26, 11:45:31
soweit ich als laie verstanden habe:

hast du dann als werbungskosten mind. 3105€ anstatt 920€ (pauschbetrag), die du absetzen kannst.

nehmen wir mal an du hast ein jahres-brutto-einkommen von 20000€.

davon wurden eine bestimmte höhe Lohnsteuer "X" monatlich von dir abgezogen (kann man auf verschiedenen nettorechnern im i-net nachrechen).

so nun machst du deine lst-erklärung, gibts z.B an, dass du 3105€ werbungskosten im jahr hattest. dieser betrag wird von von deiner jahres-brutto-einkommen von 20000€ "abgezogen" und auf dem übrig gebliebenen betrag von 16895€ wird dann dir deine Lohnsteuer berechnet, die du in wirklichkeit bezahlen hättest müssen.

da wir in deutschland eine progressive Lohnsteuer haben (richtige fachbegriff?) ist der prozentuale lohnsteuer für 16895€ höher als für 20000€.

-> Beispiel: Wenn du 20000€ verdienst bezahlst du insgesamt 15% Lohnsteuer, aber da du werbungskosten in höhe von 3105€ absetzen kannst, hast du ein rechnerisches jahrreseinkommen von 16895€, wofür man aber insgesamt nur 10% Lohnsteuer bezahlen muss.
-> in diesem bsp. würdest du die differenz von 5% zurückerstattet bekommen! Denn das FA geht am Jahresanfang immer davon aus, dass dein Jahreseinkommen 20000€ beträgt, und zieht dir dementsprechend die 15% monatlich ab.

(die %-angaben habe ich aber mir ausgedacht...)


ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich und richtig ausgedrückt.

zur ergänzung: die prozentuale Lohnsteuersatz wird nach komplizierteren Schlüssel berechnet. hier habe ich es vereinfacht dargestellt.

bin für weitere ergänzungen offen :)

lg
mu

Stormtrooper
2010-01-26, 11:46:39
Hallo,
so richtig verstehe ich das nicht. Sagen wir, ich hätte es 45km zur Arbeit. Das macht dann nach der Rechnugn 3105 €. Was passiert dann mit diesem Betrag? (Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht und bin erst seit ein paar Tagen aus der Ausbildung raus.)

Gruß,
Olli

Dieser Betrag vermindert dein steuerpflichtiges Brutto.
Sagen wir mal du verdienst 15000€ im Jahr, dann zahlst du dafür die Steuern.
Jetzt machst du deine Einkommenssteuererklärung.
Setzt deine 3105 € Fahrtkosten an, dann verringert sich dein Brutto auf 11895€, nun wird nochmal berechnet wieviel Steuern du jetzt zahlen müßtest und bekommst die Differenz ausbezahlt.

ux-3
2010-01-26, 12:24:09
Kauf Dir ein Steuerprogramm.


Antwort mit dem höchsten "Nutzen pro Buchstabe" Gehalt! Nur das macht wirklich Sinn, die anderen Postings bewegen sich m.W. zum Teil rechtlich schon im dunkelroten Bereich.

Cheesandonion
2010-01-26, 13:06:26
ich hab mal ne andere Frage zur Steuererklärung:

Ich habe gelesen dass wenn man auf Seiten wie 'peterzahltaus' bei den "Bonus Aktionen" teilnimmt man das ausgeschüttete Geld versteuern muß da diese als Werbeeinnahmen durchgehen würden und diese einkommensteuerpflichtig seien.

Ich frag mich nur wo man das bei der Steuererklärung angeben muß? Gehen wir z.b. vom Wiso Sparbuch aus...

Ahja "Bonus Aktionen" sind so Sachen wie z.b., wenn man über peterzahltaus Mitglied bei ner Partnerbörse wird, dass man dann ne bestimmte Summe auf sein Konto überwiesen bekommt. Das sind aber keine großen Summen vill. max. 20-30 €....

Yoda-III
2010-01-26, 13:51:05
ich hab mal ne andere Frage zur Steuererklärung:

Ich habe gelesen dass wenn man auf Seiten wie 'peterzahltaus' bei den "Bonus Aktionen" teilnimmt man das ausgeschüttete Geld versteuern muß da diese als Werbeeinnahmen durchgehen würden und diese einkommensteuerpflichtig seien.

Ich frag mich nur wo man das bei der Steuererklärung angeben muß? Gehen wir z.b. vom Wiso Sparbuch aus...

Ahja "Bonus Aktionen" sind so Sachen wie z.b., wenn man über peterzahltaus Mitglied bei ner Partnerbörse wird, dass man dann ne bestimmte Summe auf sein Konto überwiesen bekommt. Das sind aber keine großen Summen vill. max. 20-30 €....
auf Wiso bezogen : Es gibt einen Punkt relativ am Ende, der nennt sich afaik "einmalige Vermittlungsgeschäfte", o.ä. Da habe ich Zanox und Co mit angegeben. Kann allerdings derzeit nicht nachsehn - altes wiso09 ist schon deinstaliert und das neue kommt erst drauf wenn alle relevanten Unterlagen da sind.

Ansonsten habe ich festgestellt, dass die Damen und Herren beim Finanzamt sehr nett und kompetent sein können. Also einfach mal zum Hörer greifen und da anrufen.